Zu Frage 3: Zu den Haushaltsberatungen mit dem Bund wird durch den Freistaat besonders darauf geachtet, dass eine Gefährdung von Ortsumgehungen durch eventuelle Kostensteigerungen auf der A 71 nicht erfolgt. Aus diesem Grund wird der Tunnelabschnitt mit vom Bund bereitgestellten EFRE-Mitteln finanziert.
Zu Frage 4: Die Variantenänderung im Vorfeld der Linienbestimmung erfolgte zum Schutz des FFH-Gebietes. Die Frage nach einem Zusammenhang mit dem beantragten Kalksteinbruch ist im Anhörungsverfahren ausdrücklich behandelt worden. Die beantragte Errichtung und der Betrieb eines Steinbruchs in der Gemarkung Gorsleben wurde durch die Genehmigungsbehörde abgelehnt. Die hiergegen erhobene Klage beim Verwaltungsgericht in Weimar ist noch nicht entschieden und hinsichtlich der Lage oder der Zuwegung zu dem Steinbruch sind weder im Rahmen der Autobahnplanung noch bei der Planung der Ortsumgehung Einwendungen erhoben worden.
mensherstellung vor der Weiterleitung der Änderung des FFH-Gebietes an die Europäische Kommission eingenommen hat?
Das kann ich Ihnen hier nicht sagen, da mir dieser Standpunkt nicht bekannt ist. Ich mache mich aber gern kundig und teile es Ihnen mit.
Danke schön. Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Pilger, SPD-Fraktion, in der Drucksache 4/805.
Die diesjährigen Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst haben zunächst nur Ergebnisse im Bund und im kommunalen Bereich ergeben. Die Länder waren nicht bereit, das Tarifergebnis zu übernehmen.
Berücksichtigt werden muss auch die derzeit laufende Weiterentwicklung des Beamtenrechts, bei der es in der Bundesrepublik bei einheitlichen Grundstrukturen bei der Besoldung bleiben soll. Andernfalls droht die Gefahr, dass die Beamten in den Ländern ungerechterweise unterschiedlich nach „Kassenlage“ bezahlt werden.
Für die weitere parlamentarische Arbeit ist von Bedeutung, welche Position die Landesregierung zu diesen Problemstellungen einnimmt.
1. Welche Vorstellungen gedenkt die Landesregierung vor dem Hintergrund des bekannten Tarifabschlusses für den Bund und den kommunalen Bereich in Sachen Wochenarbeitszeit für die Arbeiter und Angestellten sowie für die Beamten des Landes umzusetzen?
2. Wie will die Landesregierung vor dem Hintergrund der im Tarifabschluss 2003 im Grundsatz unkündbar tarifvertraglich vereinbarten Ost-West-Angleichung, des nunmehr konkreten Fahrplans der OstWest-Angleichung auch für die Bediensteten der Thüringer Kommunen (Angleichung in jährlichen 1,5-Pro- zent-Schritten bis 2007 auf 97 Prozent des West- Niveaus) und des Ziels, Beamte in dieser Frage nicht zu benachteiligen, die Angleichung für die Arbeiter, Angestellten und Beamten des Landes konkret gestalten?
3. Welche Vorstellungen hat die Landesregierung zur Gestaltung des Urlaubsgeldes und der jährlichen Zuwendungen (des so genannten Weihnachtsgel- des) für die Arbeiter und Angestellten im Landesdienst?
4. Welche grundsätzlichen Vorstellungen vertritt die Thüringer Landesregierung im Rahmen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (oder allein in den Verhandlungen mit den Gewerkschaften) in Bezug auf ein modernes Tarifwerk und welche grundlegenden Ideen wird die Landesregierung in die Diskussion um die Weiterentwicklung des Beamtenrechts einbringen bzw. welche Vorstellungen hat sie bereits eingebracht?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Pilger beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt.
Zu Frage 1: Das Kabinett hat in seiner Sitzung am 22. März 2005 den Entwurf einer Neufassung der Verordnung über die Arbeitszeit der Beamten zur Kenntnis genommen. Schwerpunktmäßig enthält die Verordnung die Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit von derzeit 40 auf 42 Stunden pro Woche. Für schwer behinderte Menschen und Beamte mit Familienpflichten soll es grundsätzlich bei der 40-Stunden-Woche bleiben. Daneben sind umfangreiche Änderungen zur weitestgehenden Flexibilisierung der Arbeitszeit vorgesehen. Der Entwurf der Neufassung der Thüringer Verordnung über die Arbeitszeit der Beamten befindet sich derzeit im Beteiligungsverfahren gemäß § 108 des Thüringer Beamtengesetzes bei Gewerkschaften, Berufsverbänden und den Kommunalen Spitzenverbänden. Die Landesregierung fordert eine Gleichbehandlung aller Beschäftigten im Thüringer Landesdienst und damit eine entsprechende Erhöhung der Arbeitszeit auch für Arbeiter und Angestellte.
Zu Frage 2: Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder, der auch Thüringen angehört, befindet sich zurzeit in Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften. Ein Verhandlungsthema ist die weitere Gestaltung der Ost-West-Angleichung. Das Ergebnis bleibt abzuwarten. Die Kompetenz zur Ost-West-Angleichung im Beamtenbereich obliegt der Bundesregierung. Diese hat ihre Vorstellungen bislang noch nicht soweit konkretisiert, dass der dazu erforderliche Entwurf einer Änderung der Zweiten Besoldungsübergangsverordnung vorgelegt worden ist. Auch hier ist eine
Zu Frage 3: Die Landesregierung fordert für die Gestaltung des Urlaubsgeldes und der jährlichen Zuwendung eine Öffnungsklausel, um für regionale Regelungen Verhandlungsspielräume zu eröffnen. Auch hier soll eine Gleichbehandlung aller Beschäftigten im Thüringer Landesdienst erreicht werden.
Zu Frage 4: Für den Arbeitnehmerbereich verweise ich nochmals auf die laufenden Tarifverhandlungen, deren Ergebnis abzuwarten bleibt. Das Bundesinnenministerium hat erstmals am 12.04.2005 den Ländern den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Struktur des öffentlichen Dienstrechts - Strukturreformgesetz - zukommen lassen. Dieser Gesetzentwurf wird derzeit im Thüringer Finanzministerium und im Thüringer Innenministerium geprüft. Vom Ergebnis dieser Prüfung wird abhängen, welche Voraussetzung die Landesregierung in der Weiterentwicklung des Beamtenrechts einbringen wird.
Danke. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Wolf, PDS-Fraktion, Drucksache 4/812.
Nach dem Haushaltsbeschluss des Landes könnten die Landesmittel bewilligt und ausgereicht werden. Mitarbeiterinnen aus Frauenprojekten kritisieren, dass bis jetzt die Bewilligungen der Landesmittel nicht erfolgte und die Arbeit in diesem Bereich stark gefährdet ist, weil eine weitere Vorfinanzierung nicht mehr möglich ist.
2. Werden die eingestellten Mittel im Einzelplan 08 des Landeshaushaltsplans 2005 Kapitel 08 04 Titel 684 01, 684 02, 684 03, 684 04 und 684 07 von der Schaffung der Bewirtschaftungsreserve mit betroffen sein? Wenn ja, in welchem Umfang?
3. Wann werden die nach dem Landeshaushaltsplan 2005 zur Verfügung gestellten Mittel bewilligt und ausgereicht, um eine schnellstmögliche Fortsetzung der Arbeit zu erreichen?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, im Namen der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Wolf wie folgt.
Zu Frage 1: Es gibt seitens der Landesregierung keine Verzögerung. Die Voraussetzung für eine Bewilligung ist die Sicherung der Gesamtfinanzierung durch alle Verantwortlichen.
Zu Frage 3: Seit letzter Woche werden für alle Frauenhäuser, Frauenschutzwohnungen und Frauenzentren Bescheide für Abschlagszahlungen ausgereicht, um die Fortsetzung der Arbeit zu sichern.
Sie sprechen zu erstens davon, dass Sie die Zusage aller Beteiligten brauchen. Auf wen warten Sie da noch beim Landesfrauenrat und gibt es gegenüber Ihrer gestrigen Aussage einen neuen Stand? Die zweite Frage bezieht sich auf die Täterberatungsstelle und auf die Arbeit von Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen: Ist dort die Situation dieselbe?
In der Schwangerschaftskonfliktberatung ist sie anders, dort greift die Bewirtschaftungsreserve nicht. Was die Täterberatungsstelle angeht, so greift sie dort. Was den Landesfrauenrat angeht, so wird der gleich behandelt wie Frauenschutzzentren usw. Auch dort wird es Abschlagszahlungen geben.
Herr Staatsekretär, können Sie sagen, wann der Landesfrauenrat einen Bescheid bekommt und wann die Bescheide insgesamt ausgegeben werden? Sie haben sich bisher noch nicht zu einem Abschluss des Zeitraumes geäußert und es wird dringend darauf gewartet.
Dringend erwartet wird vor allem, dass die Arbeitsfähigkeit gesichert ist und diese wird gesichert durch die Abschlagszahlungen. Das ist im Moment das, was ansteht. Anschließend werden die endgültigen Bescheide ausgegeben.
Ich wiederhole, er wird einen Abschlagzahlungsbescheid erhalten, so dass er arbeiten kann und seine Liquidität gesichert ist.
Den Abschlagzahlungsbescheid wird er in den nächsten Tagen erhalten. Ich habe dazu gestern schon Ausführungen gemacht. Die Dinge werden durchgehend bearbeitet.
Damit ist die Anfrage beantwortet. Weitere Nachfragen liegen mir nicht vor. Wir kommen zur nächsten Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Künast, SPDFraktion, in Drucksache 4/822.
Entsprechend der Presseberichte und der Angaben des Thüringer Innenministers befand sich der Bad Salzunger Amokfahrer Holger Z. aufgrund der Einweisung des sozialpsychiatrischen Dienstes zuvor in stationärer psychiatrischer Behandlung. Diese wurde vor Ablauf der möglichen Einweisungsfrist beendet.
2. Wie beurteilt die Landesregierung die Entscheidung der behandelnden Klinik, Herrn Z. vor Ablauf der möglichen Einweisungsfrist zu entlassen?