Wer sich in Aufsichtsräte begibt, hat sich der Wahrung, der Mehrung des Unternehmenszwecks zu verschreiben und alle anderen Funktionen, auch die des Parlamentariers, hintanzustellen. Ich traue Ihnen nicht zu, dass Sie das können, nach dem, wie Sie hier ausgeführt haben.
Ihnen persönlich traue ich das nicht zu. Ich habe andere Oppositionspolitiker gerade auf kommunaler Ebene kennen gelernt, die diese Unterscheidung sehr wohl vornehmen konnten. Frau Thierbach, ich schaue Sie an. Ich bin da wahrlich nicht versucht, Sie über die Maßen zu loben, das wissen Sie, aber wir haben gemeinsam in einem Aufsichtsrat gesessen und die Vertraulichkeit der Geschäftsvorgänge war dort gewahrt. Da muss ich heute für mich feststellen, das, was Sie gelernt haben, der Parteisekretär scheint offensichtlich diese Qualifikation nicht herzugeben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es kann eben nicht Sinn und Zweck sein, dort Erkenntnisse aus den Aufsichtsräten zu ziehen, um sie dann im parlamentarischen Raum zu verwerten und zu diskutieren.
Nein, er will die parlamentarische Kontrolle ergänzen. Das ist nachzuvollziehen, aber mit dem Touch, das mit dem Parlament zu verbinden, ist eben falsch. Ich habe nichts dagegen, dass man als Parlamentarier in Aufsichtsräten sitzt, aber man muss dann fein unterscheiden können.
Bei diesem grobschlächtigen Vorgehen dieses Kollegen habe ich ernsthafte Zweifel. Genau weil die Intention, die ursprünglich drinsteckte, mittlerweile verdreht wird durch die Reden, bin ich bereit, Ihrem Antrag weiterhin zu folgen. Vielen herzlichen Dank.
Herr Abgeordneter Schwäblein, die Begrifflichkeit "grobschlächtig" ist dem Parlament nicht angemessen. Ich möchte Sie darauf hinweisen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin, ich möchte mal kurz auf die Rede von Herrn Krapp eingehen. Wahrscheinlich ist ihm nichts anderes eingefallen, als die fünf Minuten über die AWO zu erzählen, die überhaupt nichts mit dem Antrag heute hier zu tun hat,
aber wirklich gar nichts. Ja, wir haben extra auf Anregung von Mitgliedern Ihrer Fraktion den Antrag, wie er ursprünglich vorlag, etwas abgeändert, um hier gemeinsam die Rechte des Parlaments zu stärken. Jetzt haben Sie diese Linie natürlich verlassen und Sie hätten wenigstens mal, Herr Krapp, den Antrag lesen sollen. Da lese ich Ihnen die entscheidende Passage noch mal vor: "Alle im Landtag vertretenen Fraktionen sollen dabei angemessen berücksichtigt werden." "Sollen" und "angemessen", das heißt, auf den Einzelfall bezogen muss das so geklärt werden,
dass die Arbeitsfähigkeit eines Aufsichtsgremiums auch noch gewährleistet ist. Was spricht denn eigentlich überhaupt gegen unsere Vorlage, diese heute hier zu beschließen? Nichts spricht dagegen.
Nichts spricht dagegen und Ihre heutige Fraktionsvorsitzende Frau Lieberknecht war damals 1999 maßgeblich an der Entschließung mit beteiligt. Deshalb kann ich Sie nur noch mal auffordern, unserem Antrag zu folgen und ihm zuzustimmen.
Ich wollte dem Kollegen Schubert eine Frage stellen, ob er bei dem Papier, das immer wieder zitiert worden ist, zur Kenntnis genommen hat, dass es aus dem Mai 1999 stammt, die Konferenz, die sich auf dieses Papier bezieht, wo ich nicht Landtagspräsidentin war. Haben Sie das zur Kenntnis genommen?
Das ist nicht der eigentliche Punkt, sondern haben Sie des Weiteren zur Kenntnis genommen, dass es sich bei diesem Papier, weil es immer wieder zitiert wird, um eine Diskussionsgrundlage handelt, die ausdrücklich nicht von den Präsidenten beschlossen wurde, sondern ein Vorschlag von Direktoren von Landtagen war? Als ausdrücklich nicht beschlossene Vorlage der Präsidenten.
Ob Sie der Vorlage nun folgen können, das ist doch entscheidend. Nicht, wer, was oder wo diese Vorlage letztendlich erarbeitet hat. Entscheidend ist doch, ob Sie sich mit dem Inhalt identifizieren können oder nicht. Das wäre doch mal die Frage.
Die Frage ist beantwortet. Wir kommen hier nicht zu einem Zwiegespräch. Weitere Redemeldungen von Abgeordneten liegen mir jetzt nicht vor. Bevor ich Minister Schliemann das Wort gebe, frage ich, ob ich Einverständnis voraussetzen kann, dass dann die Fragestunde nach Abschluss dieses Tagesordnungspunkts aufgerufen wird. Ich sehe keinen Widerspruch. Minister Schliemann, Sie haben das Wort.
Ich möchte zum Antrag der SPD Folgendes bemerken: Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir haben uns nun wiederholt in diesem hohen Haus auch in dieser Legislatur mit der Frage befasst und letztlich ist der Antrag der SPD die konsequente Wiederaufnahme dessen, worüber wir uns beim vorletzten Mal unterhalten haben. Die SPD nimmt mit dem vorliegenden Antrag das ursprünglich von der PDS angetragene Anliegen auf und sie verweist - die SPD - auf eben die gesagte Erklärung der Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Landesparlamente aus dem Mai 1999. Dem hohen Haus ist diese Drucksache bekannt; 3/50. Lassen Sie mich, Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, dazu vielleicht eine kleine klarstellende Bemerkung machen.
Die genannte Entschließung der Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Landesparlamente war bereits nicht nur mehrfach Gegenstand der Unterhaltung hier im Haus, sondern mich verwundert etwas, dass daraus immer etwas unvollständig mitgeteilt wird. Es wird so der Eindruck erweckt, als sei es eine Beschlusslage. Das ist es nicht, es ist Diskussionspapier. Es wird der Eindruck erweckt, als seien wir nur in Thüringen so ein bisschen rückständig, woanders seien die Dinge alle besser. Vor allen Dingen wird etwas gemacht, von dem ich sage, das ist ein bisschen gefährlich. Denn in eben diesem Papier, auf das man sich für die Begründung dieses Antrags stützt, heißt es warnend - aus meiner Sicht deutlich warnend -, dass die Entsendung von Landtagsmitgliedern in Aufsichtsgremien kein Instrument der Kontrolle und Steuerung des Gesamtparlaments darstelle und dass deshalb solche Instrumente nicht ersetzt werden können und dass im Übrigen, und das wird gerne übersehen, die Gefahr der Interessenkollission bestehe und die Unabhängigkeit parlamentarischer Kontrolle gefährdet werde.
desregierung die Entsendung von Abgeordneten ohne Regierungsfunktion in Aufsichtsgremien der Landesgesellschaften für den Regelfall ablehnt.
Gestatten Sie, dass ich nachher noch auf Ihre Fragen antworte. Nach Auffassung der Landesregierung ist es kein adäquates Instrument für die parlamentarische Kontrolle. Man muss zwei Dinge auseinander halten: Ein Aufsichtsgremium hat nach gesellschaftsrechtlichen Regeln zu arbeiten. Das sind andere Regeln als die der parlamentarischen Kontrolle.
Das Zweite ist, man kann es nicht von A nach B transportieren, das geht nicht so ohne weiteres. Das Dritte und das wirklich Entscheidende ist, es werden die Aufgaben der ersten und zweiten Gewalt kräftig miteinander vermischt. Selbstverständlich hat das Parlament Kontrollrechte über das Handeln der Regierung, das ist völlig unbestritten. Selbstverständlich ist auch, dass Landesgesellschaften durch das Parlament kontrollierbar sind.
Aber sie sind es bitte auf indirektem Wege, dadurch, dass das Parlament die Regierung befragt, von der Regierung Berichte erwartet, verlangen darf - selbstverständlich auch erteilt bekommt -, wie es um die Landesgesellschaften denn steht, in deren Aufsichtsgremien dann in aller Regel Mitglieder der Regierung, aber nicht nur diese, sitzen.
Wenn Sie in dieser Frage eine unzulässige Vermischung zwischen den Kompetenzen der Regierung und des Parlaments sehen, wie beurteilen Sie denn dann, dass einige Kabinettsmitglieder gleichzeitig Abgeordnete des Parlaments sind. Ist das auch eine unzulässige Vermischung?
Herr Abgeordneter Matschie, ich möchte Ihnen mit einer Gegenfrage antworten: Halten Sie es für unzulässig, dass ein Mitglied der Regierung Mitglied des Landtags ist?
Nein, ich habe Ihnen Folgendes gesagt: Der Minister, der Mitglied eines Aufsichtsgremiums einer Landesgesellschaft ist, handelt in exekutiver Verantwortung. Er ist schlecht beraten, wenn er dann seine Kenntnisse unter den Arm nimmt, um als Parlamentarier hier unmittelbare Gewinne daraus zu ziehen. Das darf er nämlich nicht und das ist genau der Punkt der Unterscheidung.
der Kontrolle ist nach meinem Dafürhalten und dem Dafürhalten der Landesregierung die indirekte Kontrolle. Die mag allerdings besonders scharf deswegen ausgeübt werden, insofern rennen Sie wieder offene Türen ein, als man sagen kann, okay, dann möchte das Parlament bitte hinreichend deutlich und scharf über das unterrichtet werden, was in den Landesgesellschaften denn geschieht oder leider nicht. Die von Ihnen vorgeschlagene und hier von Herrn Buse noch einmal deutlich proklamierte Form führt nach meinem Verständnis eher zu einer Schwächung der Stellung des Parlaments bei der Kontrolle, denn jeder, der in einem Aufsichtsratsgremium sitzt, der steht immer wieder dann zumindest in einem Zwiespalt, soll ich und darf ich darüber sprechen - ja oder nein -, wenn es Gesellschaften vielleicht nicht gut geht oder wenn sie - und das ist die bessere Seite - für die Zukunft weit reichende Pläne haben. Danke schön.