- am 7. Januar die Beratung der Einzelpläne des Thüringer Kultusministeriums sowie Artikel 10 und 11 des Thüringer Haushaltsstrukturgesetzes, des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Arbeit sowie des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt sowie Artikel 20 des Thüringer Haushaltsstrukturgesetzes;
- am 13. Januar die Beratung der Einzelpläne des Thüringer Innenministeriums einschließlich des Einzelplans 17 - Allgemeine Finanzverwaltung -, der Kommunale Finanzausgleich sowie die Artikel 7, 8, 9, 21 und 23 des Haushaltsstrukturgesetzes, die Einzelpläne des Thüringer Finanzministeriums einschließlich Einzelplan 17 - Allgemeine Finanzverwaltung, ohne den KFA - den Gesamtplan, sowie Artikel 1 bis 6, 15, 16, 22, 24, 25 und 27 des Thüringer Haushaltsstrukturgesetzes sowie den Einzelplan des Thüringer Ministeriums für Bau und Verkehr einschließlich der Artikel 16, 17, 18 und 19 des Haushaltsstrukturgesetzes. Desweiteren erfolgte die Beschlussfassung über die Durchführung einer weiteren schriftlichen Anhörung und die Fortsetzung der Beratung am 3. Februar aus Zeitgründen;
- am 3. Februar wurden dann noch die Einzelpläne des Thüringer Justizministeriums und des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit einschließlich der Artikel 12, 13, 14 und 26 des Haushaltsstrukturgesetzes beraten, dazu die Beratung der Mittelfristigen Finanzplanung und die Beratung zum Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft;
- desweiteren am 16. Februar 2005 die abschließende Beratung und Abstimmung zum Thüringer Haushaltsstrukturgesetz, die abschließende Beratung und Abstimmung zur Mittelfristigen Finanzplanung für das Jahr 2004 bis 2008 für den Freistaat Thüringen und die abschließende Beratung und Abstimmung zum Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft. Diese Beratung war von mehreren Unterbrechungen wegen zusätzlichen Abstimmungsbedarfs der CDUFraktion gekennzeichnet. Gegen die öffentliche Darstellung, der Vorsitzende hätte falsch ausgezählt, verwahre ich mich an dieser Stelle ausdrücklich.
Insgesamt hat der Ausschuss ca. 35 Stunden über die Probleme dieses Gesetzes diskutiert und beraten. Einzelne Titel des Kapitels 17 20 Kommunaler Finanzausgleich des Einzelplans 17 - Allgemeine
Finanzverwaltung - sowie die Kapitel des Einzelplanes 18 - Staatliche Hochbaumaßnahmen - wurden, soweit einschlägig, bei der Beratung der jeweiligen entsprechenden Einzelpläne mitberaten.
Der Haushalts- und Finanzausschuss hat eine schriftliche Anhörung zu dem Entwurf des Thüringer Haushaltsstrukturgesetzes und zum Einzelplan 17 und des Entwurfs des Haushaltsplans 2005 sowie eine weitere ergänzende schriftliche Anhörung zu den von den Fraktionen eingebrachten Änderungsanträgen, die den Entwurf des Thüringer Haushaltsstrukturgesetzes und das Kapital 17 20 des Entwurfs des Haushaltsplans betrafen, durchgeführt. Zu der zweiten Anhörung wurde eine mündliche Anhörung abgelehnt, so dass diese schriftlich durchgeführt wurde.
Der Haushalts- und Finanzausschuss hat darüber hinaus die ihm vom Petitionsausschuss als Material übergebenen Petitionen, die den Entwurf des Thüringer Haushaltsstrukturgesetzes betrafen, in seine Beratung mit einbezogen.
Meine Damen und Herren, zum Entwurf des Landeshaushaltsplans 2005 lagen Änderungsanträge der Fraktionen der CDU, PDS und SPD vor. Die im Haushalts- und Finanzausschuss beschlossenen Änderungen zum Entwurf des Landeshaushaltsplans beruhen insgesamt auf den angenommenen Änderungsanträgen der Fraktionen der CDU, die 173 Änderungsanträge zur Abstimmung vorgelegt hatte. Die wesentlichen Änderungen, die der Entwurf des Landeshaushaltsplans durch die angenommenen Änderungsanträge der Fraktionen erfahren hat, sollen nachfolgend dargestellt werden.
Nach der sich aus den angenommenen Änderungsanträgen der Fraktion der CDU ergebenden Haushaltsübersicht über die Einnahmen und Ausgaben der Einzelpläne beläuft sich das Haushaltsvolumen sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite nunmehr auf 9.374.782.300 für notwendiger Änderungsantrag, um das sichtbar zu machen, lag im Haushalts- und Finanzausschuss zur Abstimmung allerdings nicht vor.
Wesentliche Merkmale aus dem Bereich der angenommenen Änderungsanträge der Fraktion der CDU sind Minderausgaben bei den Personalausgaben und die Auflösung bzw. Reduzierung von Globalen Minderausgaben. Minderausgaben bei den Personalausgaben wurden in zehn Einzelplänen beschlossen. So ist etwa im Bereich des Thüringer Kultusministeriums eine Minderausgabe bei den Personalausgaben in Höhe von 11.010.100 hen.
Für den Bereich des Innenministeriums wurde durch den Haushalts- und Finanzausschuss eine Minderausgabe bei den Personalausgaben in Höhe von
5.176.600 piteln 02 01, 03 01, 04 01, 05 01, 06 01, 07 01, 08 01, 09 01, 10 01, 17 16 sowie 18 25 wurden die im Regierungsentwurf veranschlagten Globalen Minderausgaben entweder aufgelöst oder aber reduziert und durch entsprechende konkrete titelbezogene Einsparungen untersetzt. So wurde etwa die im Einzelplan des Innenministeriums veranschlagte Globale Minderausgabe in Höhe von 1.545.900 aufgelöst.
Die im Bereich des Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit in Kapitel 08 01 veranschlagte Globale Minderausgabe wurde um einen Betrag in Höhe von 10.607.000
Im Einzelplan 01 - Thüringer Landtag - wurde zur Erhöhung der Transparenz der frühere Titel "Aufwendungen für Abgeordnete" in drei Titel aufgeteilt: "Aufwendungen für Abgeordnete", "Aufwendungen für persönliche Mitarbeiter" und "Aufwendungen für ehemalige Mitarbeiter".
Im Einzelplan 04 - Thüringer Kultusministerium - wurden für Zuschüsse für die Landesmusikakademie Thüringen und für Zuschüsse für die Erstausstattung der Landesmusikakademie Thüringen Leertitel ausgebracht, um - so die Begründung der Fraktion der CDU - für den Landesmusikrat Thüringen ein politisches Signal für eine künftige Landesförderung zu setzen.
Im Einzelplan 07 - Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit - wurden aus Gründen der sachlich richtigen Veranschlagung in Kapitel 07 02 - Beteiligung an KMU - 20 Mio. gestellt, die durch eine entsprechende Reduzierung in Kapitel 07 02 - Zinszuschüsse an private Unternehmen - gegenfinanziert wurden. Für die Arbeitnehmeragentur "START e.V." wurden Ausgabemittel in Höhe von 75.000 titionen an private Unternehmen wurden Ausgabemittel in Höhe von 400.000 stellt.
Im Einzelplan 08 - Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit - wurden die Zuschüsse und Zuweisungen an Träger von Beratungsstellen um 193.000 Landesarbeitsgemeinschaft Telefonseelsorge wurde ein Betrag in Höhe von 30.000 gestellt.
Im Einzelplan 17 - Allgemeine Finanzverwaltung Kapitel 17 02 wurde für die Zuweisungen an Kommunen zur Förderung von Gemeindezusammenschlüssen ein Leertitel gebildet und durch einen Vermerk festgelegt, dass Ausgaben bis zur Höhe von 15 Mio. ! "tel 17 04, Titel 131 02 geleistet werden dürfen. Bei Kapitel 17 16 - Investitionszuschüsse der Wasserversorgungs- und Abwasseranlagenstrukturhilfe - wurde eine Verpflich
tungsermächtigung in Höhe von 27.403.000 gebracht. Im Bereich des Kommunalen Finanzausgleichs - dem Kapitel 17 20 - beschloss der Haushalts- und Finanzausschuss auf Antrag der Fraktion der CDU Mittelerhöhungen. Der Ansatz für Schlüsselzuweisungen an Gemeinden und kreisfreie Städte wurde um 18.750.000 # $ der Ansatz für die Schlüsselzuweisungen an die Landkreise um 6.250.000 % Gesamtvolumen der zuletzt genannten Ausgabenerhöhungen Kommunaler Finanzausgleich beläuft sich auf 25 Mio. !derausgaben bei Personalausgaben finanziert werden.
Weiterhin beschloss der Haushalts- und Finanzausschuss auf Antrag der CDU die Einstellung von Mitteln für Vorwegschlüsselzuweisungen in Höhe von 5 Mio. % & $ sprechende Reduzierung beim Sozialhilfelastenausgleich gegenfinanziert.
Im Übrigen wurde auch der Ansatz für Zuweisungen an Museen, Museumsverbände und Kunstinstitute um 1,6 Mio. ' $ Bereich des Kommunalen Finanzausgleichs für Investititionszuschüsse der Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen der Ansatz für die Verpflichtungsermächtigungen um 18 Mio.
Aus dem Bereich des Einzelplans 18 - Staatliche Hochbaumaßnahmen - ist noch anzuführen, dass in Kapitel 18 03 - Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten bis 1 Mio. hende Ansatz um 1 Mio. $
Die Fraktion der PDS hat in vier Vorlagen insgesamt 132 titelbezogene Änderungsanträge zum Entwurf des Landeshaushaltsplans 2005 eingebracht. Zur Deckung der beantragten Mehrausgaben wurden Deckungsvorschläge vorgelegt. Wesentliche Änderungsanträge sollen jetzt kurz dargestellt werden.
Im Einzelplan 04 - Thüringer Kultusministerium sollten auf Antrag der PDS die veranschlagten Mittel für die Erwachsenenbildung um 4 Mio. werden. Die zusätzlichen Mittel sollten wie folgt auf zwei Titel in Kapitel 04 43 aufgeteilt werden: Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände eine Erhöhung um 2,2 Mio. schüsse für laufende Zwecke eine Erhöhung um 1,8 Mio.
Ein weiterer Antrag der PDS sah vor, die veranschlagten Mittel für die Förderung der Forschung im Einzelplan 04 und die Mittel für die Arbeitsmarktförderung im Einzelplan 07 - Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit - zu erhöhen, und zwar die Zuschüsse an private Unternehmen um 1,2 Mio. Unternehmen um 800.000 !(
beit für Thüringen um 5 Mio. die Fraktion der PDS, die veranschlagten Mittel für Zuweisungen und Zuschüsse im Sozialressort, für Investitionen im Bereich der regenerativen Energien und für Personalkosten für zusätzliche Stellen für Richter an den Sozialgerichten um 9 Mio. höhen. Die zusätzlichen Mittel wurden auf vier verschiedene Titel in den Kapiteln 05 09, 07 14, 08 20, 08 22, 08 24 und 08 29 aufgeteilt. Hinzuweisen ist beispielsweise darauf, dass der Ansatz für das Landesblindengeld um 3 Mio. Jugendpauschale um 2 Mio. $ sollte.
Zum Kommunalen Finanzausgleich beantragte die Fraktion der PDS eine Erhöhung der Finanzausgleichsmasse um insgesamt 160 Mio. %sätzlichen Mittel sollten aus 24 verschiedenen Titeln aufgeteilt werden. Die größten Einzelposten im Rahmen der beantragten Gesamterhöhung der Finanzausgleichsmasse waren folgende Bereiche: Schlüsselzuweisungen an Gemeinden und kreisfreie Städte eine Erhöhung um 34,5 Mio. ) weisungen an Landkreise eine Erhöhung um 11,5 Mio. Vorwegschlüsselzuweisungen eine Erhöhung um 16 Mio. $sungen zu den Ausgaben für Kindertagesstätten eine Erhöhung um 20 Mio. sowie investive Schlüsselzuweisungen an Gemeinden und kreisfreie Städte eine Erhöhung um 27.750.000,00
Die Fraktion der SPD hat insgesamt 75 Änderungsanträge zum Entwurf des Landeshaushaltsplans 2005 eingebracht. Zur Deckung der beantragten Mehrausgaben wurden Deckungsvorschläge ebenfalls vorgelegt. Wesentliche Änderungsanträge sollen kurz dargestellt werden.
Im Einzelplan 02 - Thüringer Staatskanzlei - sollten auf Antrag der Fraktion der SPD die Mittel für die Landeszentrale für politische Bildung in den Bereichen Veröffentlichung, Sachaufwand der Ausbildung, Prüfung und Fortbildung Außenstehender, Gedenkstättenarbeit sowie Bildungsarbeit zur DDR-Geschichte insgesamt um 134.300 *$
Aus den Anträgen der Fraktion der SPD zum Einzelplan 04 - Thüringer Kultusministerium - sind beispielhaft die nachfolgend beantragten Mehrausgaben aufzuführen: Zuschüsse an private Unternehmen eine Erhöhung um 3 Mio. schüsse für laufende Zwecke eine Erhöhung um 1.767.300 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände eine Erhöhung um 2,2 Mio. & Lernmitteln eine Erhöhung um 2.931.000 + rigen sollte nach einem Antrag der Fraktion der SPD im Kapitel 04 06 - Grundschulen - Titel 425 01 - Ver
gütung der Angestellten - der Vermerk über die Sperre der Besetzung von 64 neuen Stellen für die Erzieherinnen gestrichen werden.
Der Ansatz im Bereich Arbeit für Thüringen im Einzelplan 07 sollte um 5 Mio. $ höht werden sollten zudem etwa die Zuschüsse an private Unternehmen im Kapitel 07 14 um 1,5 Mio.
Für die Erhöhung von Maßnahmen zur sparsamen, rationellen und umweltverträglichen Energienutzung sollte ein Betrag in Höhe von 1,5 Mio. schlagt werden.
Aus den Anträgen der Fraktion der SPD zum Einzelplan 08 - Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit - sind beispielhaft Ansatzerhöhungen auf den Gebieten der Jugendpauschale um 2 Mio. , !'nahmen der Jugendhilfe - Erhöhung um 847.600 Gebiet der Gesundheitsförderung, des Gesundheitsschutzes und der Gesundheitshilfe - Erhöhung um 1 Mio.
Im Hinblick auf die Anträge der Fraktion der SPD zum Einzelplan 09 - Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt - ist beispielhaft die Erhöhung der Zuführung zum Sondervermögen ökologischer Altlasten in Thüringen um 2,5 Mio. anzuführen.
Im Einzelplan 10 beantragte die Fraktion der SPD für den Bereich der zinsverbilligten Baudarlehen zur Modernisierung und Instandsetzung eine Ergänzung der Erläuterungen. Danach sollte die Ausreichung der Mittel auch zur Modernisierung von Eigenwohnraum erfolgen.
Zum Kommunalen Finanzausgleich in Kapitel 17 20 beantragte die Fraktion der SPD, die Berechnung der Finanzausgleichsmasse zu ändern und unter der Rubrik "zusätzliche Mittel aus dem Landeshaushalt" für das Jahr 2005 den Betrag 93.705.600 zufügen.
Aus den Anträgen der Fraktion der SPD zu den Mehrausgaben und dem Kommunalen Finanzausgleich sind beispielhaft die nachfolgenden Bereiche zu nennen: Schlüsselzuweisungen an Gemeinden und kreisfreie Städte - Erhöhung um 34.483.800 ) selzuweisungen an Landkreise - Erhöhung um 11.494.500 schlagung von Vorwegschlüsselzuweisungen in Höhe von 16.760.000
Im Einzelplan 18 - Staatliche Hochbaumaßnahmen - sollten nach einem Antrag der Fraktion der SPD 1 Mio. -) Justizzentrums Mühlhausen veranschlagt werden.
Zum Thüringer Haushaltsstrukturgesetz, meine Damen und Herren, lagen dem Haushalts- und Finanzausschuss Änderungsanträge ebenfalls von allen drei Fraktionen vor.
Zum Thüringer Haushaltsstrukturgesetz: Die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses zu den Artikeln des Gesetzentwurfs der Landesregierung zum Thüringer Haushaltsstrukturgesetz beruht ebenfalls auf angenommenen Änderungsanträgen der Fraktion der CDU. Die wichtigsten Änderungen der vorgenannten Regelungsbereiche des Thüringer Haushaltsstrukturgesetzes, die im Haushalts- und Finanzausschuss mehrheitlich beschlossen wurden, sollen nachfolgend dargestellt werden.
Zu Artikel 1 - Thüringer Haushaltsgesetz 2005: In § 2 Abs. 6 war vorgesehen, das für Finanzen zuständige Ministerium zu ermächtigen, zur Deckung eines unvorhergesehenen Liquiditätsbedarfs oder zur Steigerung der Erlöse aus Beteiligungen über im Eigentum des Landes befindliche Wertpapiere bis zu einer Höhe von 100 Mio. Kreditinstituten über die Pension oder Leihe der Wertpapiere zu treffen. Diese Regelung wurde gestrichen, jedoch in veränderter Form in § 2 Abs. 3 sowie in § 14 durch Anfügung eines Absatzes 4 aufgenommen.
§ 4 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a hat eine neue Fassung erhalten, damit die Ausgaben für Trennungsgeld und Umzugskostenvergütung von der Deckungsfähigkeit ausgenommen werden.
Dem § 6 wurde ein Absatz 6 angefügt, der zum Ziel hat, dass die Landesregierung gegenüber dem Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags jährlich über den flexiblen Haushaltsvollzug in den Hochschulbereichen nach § 6 Abs. 1 sowie den Abschluss und den Stand der Erfüllung der mit den jeweiligen Hochschulen abgeschlossenen Leistungsvereinbarungen berichtet.
Zu Artikel 8 - Änderung der Thüringer Verordnung über die Kostenerstattung nach dem Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz: § 2 Abs. 2 der Thüringer Verordnung für die Kostenerstattung nach dem Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz wurde aufgehoben, da eine Kostenerstattung nicht mehr auf der Grundlage von aus Veranlassung des Landes vorgehaltenen Unterbringungsplätzen erfolgt.
Zu Artikel 9 - Änderung der Thüringer Spätaussiedleraufnahmeverordnung: § 4 der Thüringer Spätaussiedleraufnahmeverordnung regelt die Nutzungsverhältnisse und die Nutzungsgebühr. § 4 Abs. 2 Satz 2
sowie Abs. 4 Satz 3 der Thüringer Spätaussiedleraufnahmeverordnung haben durch die Beschlussfassung des Haushalts- und Finanzausschusses eine neue Fassung erhalten. Die Fraktion der CDU hat für die Neufassung der genannten Bestimmungen folgende Gründe angeführt: Nach § 4 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Spätaussiedleraufnahmeverordnung sind Spätaussiedler zur Zahlung einer Nutzungsgebühr verpflichtet, sofern ihr anrechenbares Einkommen nach dem Bundessozialhilfegesetz den jeweils geltenden Sozialhilfesatz übersteigt. Ist die Differenz zwischen anrechenbarem Einkommen und Regelzeit niedriger als die zu erhebende Nutzungsgebühr, ist diese nach § 4 Abs. 2 Satz 3 der Thüringer Spätaussiedleraufnahmeverordnung entsprechend zu reduzieren. Aufgrund der seit dem 1. Januar 2005 wirksamen bundesrechtlichen Neugestaltung des Sozialhilferechts - unter anderem die Aufhebung des Bundessozialhilfegesetzes - können entsprechende Nutzungsgebühren künftig nur dann erhoben werden, wenn in § 4 Abs. 2 der Thüringer Spätaussiedleraufnahmeverordnung eine Bezugnahme auf das Zweite Buch Sozialgesetzbuch sowie auf das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch erfolgt. Diesem Erfordernis wird durch die vorgeschlagene Änderung des § 4 der Thüringer Spätaussiedleraufnahmeverordnung Rechnung getragen.