in seiner Stellungnahme, Sie haben dies ja selbst erwähnt, hat er keine datenschutzrechtlichen Bedenken. Ich denke, auch den Vorwurf, dass personenbezogene Daten hier abzugreifen sind, kann ich so nicht nachvollziehen. Wir arbeiten in Thüringen über das Landesamt für Vermessung und Geoinformation eigentlich schon sehr lange kontinuierlich am Aufbau der Geodatenbestände. Die digitale Form ist eine wichtige Grundlage für die heutige Arbeit. Beide Vorredner haben das bereits erwähnt, in welchen Anwendungsbereichen hier die größere Bedeutung zum Tragen kommt, nicht nur beim Aufbau der Geodatenstrukturen, sondern die zentrale Datenerhaltung, deren weitere Fortschreibung und die Bereitstellung über das E-Government und hier insbesondere im Fachbereich das Geoproxy, was wir in Thüringen haben.
Mit dem Gesetzentwurf legen wir auch die Grundlage für die standardisierten Geodatendienste. Ich denke, gerade das ist wichtig, um einen Austausch in den öffentlichen Verwaltungen zu ermöglichen. Im Gegensatz zu Ihnen bin ich hier ausdrücklich dafür, dass wir diese zentrale Lösung gewählt haben, dass ein Ansprechpartner da ist. Ich war auch zu einer Fachtagung Anfang des Jahres und muss Ihnen sagen, gerade die Anbieter im wirtschaftlichen Bereich haben mir bestätigt, dass sie es ausgesprochen gut finden, dass in Thüringen dieses ganze System an das Rechnernetz des Landes angebunden worden ist und damit eine hohe Speicherkapazität da ist, die noch ausbaufähig ist. Im Gegensatz zu Ihnen, die sagen „schwerfällig und träge“, wurde dort gesagt, dass es sehr flexibel und sehr schnell ist und man wirklich über große Datenmengen verfügen kann, deren Kapazität noch weiter ausgebaut werden kann. Das möchte ich hier eindeutig dage
genhalten, dass ich das nicht teile. Im Gegenteil, wir sind hier gut aufgestellt, haben kompetentes Personal und mit diesem Personal, was wirklich über das Landesamt arbeitet, haben wir eine hohe Genauigkeit und eine gute Qualität, um die Daten stets entsprechend nach neuestem Stand zu aktualisieren.
Wir denken auch, dass dieses Informationssystem für die Wirtschaft eine immer größere Bedeutung gewinnt. Es werden sich neue Arbeitsfelder auftun, neue Wertschöpfungsketten und wir sind mit den geplanten Änderungen, die wir hier im Gesetz beschließen, auch bürger- und nutzerfreundlich aufgestellt.
Mit dem Geodateninfrastrukturgesetz steht das ganze Spektrum von Geodatenbasisinformationen zur Verfügung; vor allem auch die Kombinationsprodukte der Landesvermessung, des Liegenschaftskatasters und der Grundstückswertermittlung werden in einer Hand erzeugt und abgegeben, ich denke, über die Onlinedienste, die sowohl einen freien, aber auch einen differenzierten Zugang zu diesem System haben, zur Verfügung gestellt, womit auch gewisse Eingrenzungen möglich sind.
Ich bitte Sie, unserer Beschlussvorlage, die im Übrigen auch gestern noch im Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten behandelt wurde, weil dieser Ausschuss mitberatend war - dafür möchte ich mich bei den Kollegen herzlich bedanken, dass sie damit auch den Weg frei gemacht haben, um heute dieses Gesetz hier verabschieden zu können -, zuzustimmen. Danke schön.
Mit liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen von Abgeordneten vor. Bitte, Herr Minister Wucherpfennig.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, Mitte Mai 2007 ist die Richtlinie zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft, kurz INSPIRE-Richtlinie, in Kraft getreten. Die Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie in nationales Recht bedarf eines Bundesgesetzes für die Bundesbehörden und 16 Ländergesetze für die Landes- und Kommunalbehörden. Von den Ländern haben bisher lediglich Bayern und Nordrhein-Westfalen die Umsetzung in Landesrecht abgeschlossen. Der Freistaat Thüringen soll heute, Ihre Zustimmung vorausgesetzt, folgen. Damit wären wir also schneller als 13 andere Länder. So viel zur Handlungsfähigkeit
Die INSPIRE-Richtlinie bestimmt die Grundsätze für den Aufbau einer europäischen Geodateninfrastruktur. Im Rahmen dieser Geodateninfrastruktur sollen sich Bürgerinnen und Bürger unkompliziert mittels Internet über raumbezogene Sachzusammenhänge informieren können. Die Wirtschaft und Verwaltung wird damit ein Instrumentarium erhalten, mit dem raumbezogene Aufgaben schneller und effizienter erledigt werden können und Entscheidungen sicherer getroffen werden. Das Spektrum der Geodatenbereitstellung reicht von den Naturschutzgebieten über Luftbilder bis zu Gewässer- und Verkehrsnetzen. Das Geodateninfrastrukturgesetz regelt erstens den sachlichen Anwendungsbereich des Gesetzes, also welche Geodaten von dem Gesetz betroffen sind, sowie zweitens den persönlichen Anwendungsbereich, das heißt, es regelt, welche Stellen von dem Gesetz betroffen sind.
Der sachliche Anwendungsbereich betrifft Geodaten aus nahezu allen Fachgebieten, in denen Aufgaben mit Raumbezug wahrgenommen werden. Betroffen sind allerdings nur Geodaten, die bereits in digitaler Form vorliegen. Art und Umfang der Bereitstellung von Geodaten werden über Durchführungsbestimmungen festgelegt, die größtenteils noch zu erlassen sind. Das Geodateninfrastrukturgesetz enthält entsprechende Ermächtigungen.
Zuständig für die INSPIRE-konforme Geodatenbereitstellung sind die Stellen, die auch für die Geodaten originär verantwortlich sind. Durch den zentral eingerichteten Geoproxy wird den Behörden eine weitestgehende Unterstützung bei der Bereitstellung von Geodaten angeboten. Ein Vorteil dieser zentralen Lösung durch den Geoproxy besteht darin, dass den Geodaten haltenden Stellen keine Belastungen für den Aufbau und die Pflege eigener IT-Infrastrukturen auferlegt werden müssen, also eine Serviceleistung auch für die Kommunen im Land.
So sieht das Gesetz vor, dass die Geodaten haltenden Stellen ihre Geodaten über die zentrale ITInfrastruktur des Landes bereitstellen. Da bei der Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie bei vielen Geodaten haltenden Stellen sicherlich allgemeiner und konkreter Beratungs- und Unterstützungsbedarf anfallen wird, ist die Einrichtung eines Kompetenzzentrums im Landesamt für Vermessung und Geoinformation vorgesehen. Spätestens seit Google Earth, meine Damen, meine Herren, dürfte die Bedeutung von Geodaten im Internet jedem bewusst geworden sein. Seit der Freischaltung des Geoproxy im vergangenen Jahr stellen wir fest, welch großes öffentliches Interesse auch in Thüringen an Geodaten besteht. Mit dem Geoproxy stehen wir deutschlandweit ganz vorne, so wie mir Experten mehrfach gesagt haben, zuletzt
Der Thüringer Datenschutzbeauftragte - das möchte ich abschließend noch bekanntgeben - hat dem Gesetzentwurf zugestimmt. Frau Holbe hat es ebenfalls soeben gesagt. Ich denke, das ist für uns maßgeblich. Ich bitte in diesem Zusammenhang um Zustimmung zum Gesetzentwurf. Vielen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 4/5036 in zweiter Beratung. Wer ist für diesen Gesetzentwurf, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen den Gesetzentwurf, den bitte ich um das Handzeichen. Eine Reihe von Gegenstimmen. Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltung. Damit ist diesem Gesetzentwurf mit Mehrheit zugestimmt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Wer für diesen Gesetzentwurf ist, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. Danke. Wer ist gegen den Gesetzentwurf, der möchte sich erheben. Eine Reihe von Gegenstimmen. Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltung, eine Reihe von Gegenstimmen. Damit ist dieser Gesetzentwurf mit Mehrheit angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungs- gesetzes Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 4/5090 - ZWEITE BERATUNG
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion teilt die Kritik am Personalvertretungsgesetz. Die aktuellen Regelungen von der CDU-Mehrheit gegen die Gewerkschaften, gegen die Interessen der Beschäftigten durch Gesetz sind nicht mitbestimmungsfreundlich. Es gewährleistet die angemessene Mitbestimmung der Personalräte bei den innerdienstlichen, sozialen und personalen Angelegenheiten nicht. Seit der Gesetzesänderung 2001 hat Thüringen eines der restriktivsten und rückständigsten Personalvertretungsgesetze in Deutschland.
Die SPD-Fraktion will ein modernes, mitbestimmungsfreundliches Personalvertretungsrecht für Thüringen. Wir wollen mehr als bloße Anhörungs- und Anregungsrechte. Wir meinen, eine möglichst weitgehende und effektive Mitbestimmung verbessert die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung. Wir sind hier auf einer Linie mit den Gewerkschaften; die vom DGB-Bundesvorstand und die von ver.di erarbeiteten Eckpunkte zur Novellierung des Personalvertretungsrechts sind unsere gute Richtschnur. Die SPD-Fraktion hat genau wie der DGB und ver.di klare Vorstellungen für ein modernes Personalvertretungsrecht. Wir wollen einen möglichst breiten Mitbestimmungskatalog mit Initiativrechten für die Personalräte, wir wollen die Arbeitsmöglichkeiten für die Personalvertretungen verbessern und dazu die Standards des Betriebsverfassungsgesetzes auf sie übertragen. Wir wollen deutlich erweiterte Mitbestimmungsrechte bei personellen Einzelmaßnahmen. Wir wollen auch eine stärkere Beteiligung an einem Initiativrecht der Personalräte bei künftigen Vorhaben zur Verwaltungsmodernisierung. Eine gründliche Überarbeitung des Personalvertretungsgesetzes in Abstimmung mit den Gewerkschaften wird ein zentrales Vorhaben der SPD-Fraktion in der kommenden Legislatur.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Entwurf schafft es nicht, das Thüringer Personalvertretungsrecht den Anforderungen an eine moderne Verwaltung anzupassen. Es bringt die Beschäftigten und ihre Personalvertretungen nicht auf gleiche Augenhöhe mit den Dienststellenleitungen. Unter anderem fehlt die Regelung einer Allzuständigkeit mit konkretem Mitbestimmungskatalog und eine frühzeitig einsetzende Mitbestimmung. Der Entwurf schreibt die von der CDU eingeführten Verschlechterungen zum Teil fort. Teilweise sind die Regelungen sogar lückenhaft. Wir werden aus diesen Gründen den Gesetzentwurf ablehnen. Danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die alltägliche Praxis mit dem bestehenden Thüringer Personalvertretungsgesetz zeigt, dass durch die Mehrheit in diesem Hause, durch die CDU-Fraktion, in der vergangenen Legislaturperiode mit ihren beschlossenen Gesetzesänderungen die Mitbestimmung faktisch abgeschafft ist. Thüringen hat im Bundesvergleich eines der schlechtesten Per
sonalvertretungsgesetze, und das in Zeiten eines andauernden Umstrukturierungsprozesses mit nicht unwesentlichen Auswirkungen für die Beschäftigten. Ich werde auch heute den Eindruck nicht los, dass Sie, meine Damen und Herren von der CDU, und leider auch Sie, Herr Baumann von der SPD, diesen Zustand heute nicht ändern wollen.
Dass das Thüringer Personalvertretungsgesetz weit hinter seinen Möglichkeiten zurückbleibt und die Beteiligungsrechte nicht den tatsächlichen Erfordernissen an eine moderne Verwaltung entsprechen, habe ich in meinen vorangegangenen Reden schon sehr ausführlich dargelegt. Die Schwächen zeigen sich gerade im Zuge des stattfindenden Umstrukturierungsprozesses in der Thüringer Verwaltung. Eine Stärkung der Mitbestimmung ist daher dringend geboten, nicht zuletzt auch deshalb, weil Reformen nur dort gelingen, wo die Betroffenen mitgenommen werden. Der diesbezügliche Versuch meiner Fraktion wurde bereits Ende 2005 durch die CDU-Mehrheit hier im Haus geblockt. Nichtsdestotrotz und mit Blick auf das seitens der CDU-Landesregierung ausgerufene Jahr der Demokratie haben wir mit dem uns heute vorliegenden Gesetzentwurf und Änderungsgesetz einen neuen Versuch unternommen, die Mitbestimmung im öffentlichen Dienst zu stärken. Wir hoffen immer noch auf ein Umdenken bei Ihnen, meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion.
Mit unserem Entwurf setzen wir uns für eine transparente, effiziente und bürgernahe Verwaltung im Freistaat unter Einbeziehung der Beschäftigten ein. Wir wollen den massiven Abbau von Beteiligungsrechten der Personalvertretungen durch das jetzt existierende Gesetz rückgängig machen und darüber hinaus die Informations-, Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte der Bediensteten sowie der Personalräte weiter ausbauen. Im Konkreten bedeutet das unter anderem, den Grundsatz des gleichberechtigten Zusammenwirkens zwischen Personalvertretung und Dienststellen weiter im Gesetz festzuschreiben, den Personalräten in einer Generalklausel eine Allzuständigkeit in Form der Mitbestimmung bei allen personellen, sozialen, organisatorischen und sonstigen innerdienstlichen Maßnahmen einzuräumen, die Größe der Personalräte und die Freistellungsregelung für die Personalräte zu verbessern, und verbindlich auch auf die Stufenvertretung zu übertragen, das Initiativrecht der Personalrats zu erweitern, den Tatbestand der Mitwirkung zu streichen und die Mitbestimmungstatbestände auszuweiten. Ihnen von der Landesregierung und auch von der CDU-Mehrheit hier im Haus aber fehlt bis jetzt und bis hier der politische Wille, Beschäftigte in die Abläufe aktiv einzubeziehen. Nicht einmal die Bereitschaft war da, heute wie damals, zu unserem Entwurf im Ausschuss diesbezüglich darüber zu diskutieren.
Eines möchte ich an dieser Stelle noch erwähnen, weil in den Diskussionsbeiträgen Ihrer Fraktion in der ersten Lesung und auch bereits 2005 immer auf das Bundesverfassungsgericht verwiesen wurde; ich will es an dieser Stelle erwähnen, weil Sie sich hinter diesem Urteil verstecken, das 1995 bereits Teile des schleswig-holsteinischen Personalvertretungsgesetzes für verfassungswidrig erklärt hat. Aber ich sage ganz deutlich, das lässt sehr wohl letztendlich einen politischen Spielraum zu, denn es sind hinsichtlich der personalvertretungsrechtlichen Mitbestimmung lediglich Ober- und Untergrenzen formuliert. Während sich meine Fraktion für eine Ausgestaltung der Mitbestimmung an der Obergrenze einsetzt, haben Sie sich wohl an der Untergrenze der möglichen Mitbestimmung orientiert. In unserem Entwurf setzen wir im Gegensatz zum gegenwärtigen Gesetz die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in Thüringen um, ohne die Mitbestimmungsrechte zu beschneiden. Statt einer inhaltlichen Diskussion aber erfolgt die Ablehnung unseres Entwurfs mit völlig abstruser Begründung und macht unmissverständlich deutlich, welche Verständigung beim Umgang mit den Beschäftigten herrscht und welches Demokratieverständnis Sie insgesamt haben. Sie verkennen, dass die Beschäftigten Garant für eine leistungsfähige öffentliche Verwaltung sind; eine moderne Personalpolitik sieht daher die Einbeziehung der Beschäftigten vor. Eine Konsolidierungspolitik ohne Einbeziehung der Betroffenen und zudem auf deren Rücken trägt jedenfalls nicht gerade zur Zukunftsfähigkeit Thüringens bei. Aber hier will ich der Beratung, die heute noch zum Demographiebericht stattfindet, nicht vorweggreifen.
Demokratie lebt vom Mitmachen; Mitbestimmung lässt das gegenwärtige Personalvertretungsgesetz aber nicht zu. Mitbestimmung wäre aber aus besagten Gründen hier mehr als angebracht, nicht nur, um mehr Akzeptanz unter den Beschäftigten zu bewirken, sondern auch im Interesse der Qualität, der Verwaltungstätigkeit an sich. Denn die Beschäftigten können aus eigener Erfahrung beurteilen, welcher Veränderungsbedarf mit welchen Auswirkungen besteht. Unbeeindruckt vom Unmut der Beschäftigten, der Aufforderung der Gewerkschaften und der Personalvertretung wird ein autokratischer Politikstil fortgesetzt und am grünen Tisch entschieden, ohne die Betroffenen tatsächlich und wirksam zu beteiligen. Selbst Horst Köhler hat seine zweite Amtszeit unter das Motto „Vertrauen wir dem Bürger“ gestellt. Er plädiert dafür, die Bürger mehr einzubeziehen.
Die Landesregierung und die CDU-Mehrheit sind bis jetzt weit davon entfernt. Statt von Sachargumenten haben Sie, meine Damen und Herren von der CDU, stets von etwas wie vom richtigen Zeitpunkt gesprochen, der gestern wie heute für Sie irgendwie noch nicht gekommen sei. Die SPD hielt unseren Novel
lierungsvorschlag von 2005 noch für einen guten Gesetzentwurf - Herr Baumann, da waren Sie noch nicht hier in diesem Hause - und empfahl letztendlich die Annahme. Fünf Jahre später teilen Sie zwar noch unsere grundsätzliche Kritik am bestehenden Personalvertretungsgesetz, lehnen den nahezu unveränderten Entwurf - das will ich hier noch einmal in aller Deutlichkeit sagen - aber im Schulterschluss mit der CDU ab und kündigen an, das Thema in der nächsten Legislatur wieder aufzugreifen. Entsprechende Ankündigungen hat die SPD schon Mitte vergangenen Jahres gemacht. Da hieß es in einer Pressemitteilung, soweit ich mich erinnern kann, dass die SPD und der Deutsche Gewerkschaftsbund eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen haben, um Vorschläge für ein neues Personalvertretungsgesetz zu erarbeiten.
Vorgeschlagen haben Sie bis heute nichts, meine Damen und Herren. Herr Baumann, auch wir werden von unserer Forderung nach einem modernen Personalvertretungsgesetz, welches den Namen auch verdient hat, nicht abrücken und unseren diesbezüglichen Worten weiterhin konsequent Taten folgen lassen.
Wenn das Gesetz, wie zu erwarten ist, heute eine erneute Ablehnung erfährt, setzen Sie, meine verehrten Damen und Herren von der CDU, aber auch Sie von der SPD, ein deutliches Zeichen an die Wähler, insbesondere die im öffentlichen Dienst. Ich denke, 100.000 an der Zahl, das ist ein immenses Potenzial. Für die CDU galt bisher und bis jetzt: Alles ist nicht der richtige Zeitpunkt; inwieweit Sie zu wählen sind, bleibt offen. Auch bei der SPD mit Blick auf ein bekanntes Plakat kann ich nur sagen: bisher heiße Luft, meine Damen und Herren. Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Abgeordnete, in zweiter Lesung beschäftigen wir uns heute mit der Drucksache 4/5090, dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zum bestehenden Thüringer Personalvertretungsgesetz. Dieses bestehende Gesetz war, wie schon in der ersten Lesung hervorgehoben, am 27. September 2002 in Kraft getreten, nachdem vorher - und da gebe ich dem vor mir Sprechenden recht - teils in emotionsgeladenen Beratungen diskutiert und selbst gestritten wurde. Im Vorlauf
war die Gesetzesproblematik lange in den Ausschüssen beraten worden. Da es später beklagt wurde, musste der Thüringer Verfassungsgerichtshof darüber befinden, was er auch tat; § 4 Abs. 5 Nr. 5 musste nachgebessert werden. Das erfolgte dann schließlich auch.
Was bedeutet dies? Wir haben ein vom Thüringer Verfassungsgericht bestätigtes Gesetz. Seitdem fehlte es von beiden Oppositionsfraktionen im Thüringer Landtag nicht an Initiativen, dieses Gesetz zu novellieren. Die heutige Novelle der Fraktion DIE LINKE ist getragen von dem Wunsch, dass die Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst in Thüringen mehr und umfassendere Mitbestimmungsregelungen in die Hand bekommen. Dies wurde zum Teil in rascher Folge von Veränderungen in der Thüringer Verwaltungsstruktur auch begründet. Man erklärte weiter - und Sie haben es selbst noch einmal wiederholt -, das veraltete Modell, hier heißt es „des Obrigkeitsstaates“, habe ausgedient. Deshalb sollte im Gesetz eingeschränkte Mitbestimmung und zum Teil auch Mitwirkung, wie sie jetzt noch enthalten ist, möglichst ganz aus der Gesetzlichkeit verschwinden. So habe ich das auch aufgefasst in diesem Bereich. Der derzeitige Zeitpunkt für diese Novelle war aus der verwaltungsfunktionalen Gebietsreform abgeleitet worden, quasi, wie es hieß, auch eine Art Deregulierungsmaßnahme. Ob aber z.B. die hier vorliegenden geforderten größeren Personalvertretungen passen zu den inzwischen sich verkleinernden Personaleinheiten, ist zu hinterfragen. Vielleicht werden ganz andere zusammenfassende Personalvertretungen für unseren Freistaat Thüringen geeigneter. Die hier ausformulierten Paragraphen in der vorliegenden Gesetzesnovelle haben viel Ähnlichkeit mit dem Vorläufer-Personalvertretungsgesetz in Thüringen.
Meine Frage wäre hier: Wollen wir tatsächlich wieder zurück? Wenn man aber zu dem Schluss kommt, dass unser Personalvertretungsgesetz unmodern, überprüfungs- und veränderungsnotwendig ist, das ist hier ja zum Ausdruck gekommen, dann - so zeigen die vergangenen Jahre bei der Erarbeitung der alten oder jetzt bestehenden Personalvertretungsgesetzlichkeit - ist dies nicht im Schnellverfahren zu machen. In der Schlussphase der Wahlperiode kann notwendige Qualität, die hier gerade notwendig ist, einfach nicht erreicht werden. Ich sehe, auch jetzt ist es durchaus in unserer Landesverwaltung Usus, dass die Leiter - jetzt völlig unabhängig von dem bestehenden Personalvertretungsrecht - ihre Kollegen mit einbeziehen bei wichtigen Fragen und mit ihnen diese auch vorbereiten. Wie gesagt, im Schnellschuss ist das nicht zu machen. Aus diesem Grunde kann ich nur hier feststellen namens der CDU-Fraktion dieses Hohen Hauses, das muss ich bekannt geben, dass hier und jetzt nicht von einer Zustimmung ausgegangen werden kann. Ich danke Ihnen.
Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung. Wir stimmen ab über den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 4/5090 in zweiter Beratung.
Wer ist für diesen Gesetzentwurf, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist eine große Mehrheit. Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltung. Dieser Gesetzentwurf ist mit großer Mehrheit abgelehnt.
Gesetz zur Anpassung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Rege- lungen sowie zur Änderung des Thüringer Verwaltungsfachhoch- schulgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/5160 - dazu: Beschlussempfehlung des Haus- halts- und Finanzausschusses - Drucksache 4/5308 - dazu: Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/5341- ZWEITE BERATUNG
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, im vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 4/5160 geht es um die Anpassung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Regelungen sowie um die Änderung des Thüringer Verwaltungsfachhochschulgesetzes. Es handelt sich dabei um ein Artikelgesetz, welches der Landtag am 7. Mai 2009 in erster Lesung behandelt und an den Haushalts- und Finanzausschuss zur Weiterberatung überwiesen hat. Wir haben noch am selben Tag im Ausschuss dazu auf Antrag der CDU-Fraktion eine schriftliche Anhörung beschlossen und die 15 Anzuhörenden gemeinsam festgelegt. Die Anzuhörenden wurden gebeten, ihre Stellungnahmen bis zum 5. Juni 2009 zuzuleiten. In dem Gesetz geht es um die 100-prozentige Übernahme der Ergebnisse der Tarifverhandlungen für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes bzw. für unsere Thüringer Beamtinnen und Beamten und Richter rück