Protocol of the Session on January 28, 2005

Frage 3: Über die Zahlen der tatsächlich neu zu besetzenden Ausbildungsstellen für das Jahr 2005 können derzeit noch keine verbindlichen Angaben gemacht werden. Im Übrigen verweise ich auf die Antwort zu Frage 1.

Frage 4: Ich verweise zunächst auf die Antwort zu Frage 2. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass es nicht primäre Aufgabe der öffentlichen Hand ist, ggf. fehlende Ausbildungsplätze in der Wirtschaft durch zusätzliche eigene steuerfinanzierte Ausbildungsaktivitäten zu kompensieren. Hierdurch würden eventuell Erwartungen bei den Auszubildenden und Anwärtern auf eine unbefristete Übernahme in den Landesdienst geweckt, die aufgrund der Haushaltslage und der von der Landesregierung auf den Weg gebrachten strukturellen Veränderungen der Verwaltung nicht erfüllt werden können. Dennoch ist sich die Landesregierung ihrer Verantwortung für alle Jugendlichen bewusst. Dies kommt vor allem durch die entsprechenden Förderprogramme vom Thüringer Wirtschaftsministerium bzw. der Ge

sellschaft für Arbeit und Wirtschaft zum Ausdruck.

Es gibt Nachfragen. Herr Abgeordneter Bausewein.

Herr Minister, also habe ich Sie richtig verstanden, dass wir wahrscheinlich in Anbetracht der derzeitigen Haushaltslage auch in diesem Jahr davon ausgehen können, dass die 815 im Haushaltsplan stehenden Stellen nicht besetzt werden.

Herr Abgeordneter Bausewein, das kann ich Ihnen doch nicht sagen. Es liegt derzeit der Haushaltsplan im Entwurf vor.

Weitere Nachfragen gibt es nicht. Danke. Dann sind alle Anfragen für die heutige Sitzung abgearbeitet. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 17 und rufe auf den Tagesordnungspunkt 9 in seinen Teilen

a) Perspektiven des Flughafens Altenburg-Nobitz Antrag der Abgeordneten Enders, Dr. Klaubert, Künast, Lemke, Matschie, Ohl, Reimann, Ramelow, Dr. Schubert, Taubert - Drucksache 4/503

b) Perspektiven des Verkehrslandeplatzes Altenburg-Nobitz in einem mitteldeutschen Gesamtkonzept schaffen Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 4/516

Eine Begründung durch die jeweiligen Antragsteller ist nicht gewünscht. Dann hat die Landesregierung angekündigt, einen Sofortbericht zu Punkt 1 des Antrags in Drucksache 4/503 und in Drucksache 4/516 zu geben. Herr Minister Trautvetter, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin eigentlich sehr dankbar für beide Anträge und dafür, dass wir hier öffentlich in diesem hohen Haus über die Problematik debattieren,

(Heiterkeit und Beifall bei der PDS, SPD)

weil man auch etwas von der Polemik herausnehmen muss, die in der Öffentlichkeit stattfindet, und sachliche Argumente eigentlich in dieser Auseinandersetzung zunächst die Rolle spielen sollten.

(Zwischenruf Abg. Lemke, PDS)

Herr Lemke, ich kann Sie ja gut verstehen, dass Sie so polemisch sind. Ich empfehle Ihnen dringend, sich mal mit Aussagen Ihres Fraktionsvorsitzenden aus der letzten Legislaturperiode auseinander zu setzen, die ich Wort für Wort unterschreiben kann, die er bezüglich des Flugplatzes Altenburg-Nobitz getroffen hat.

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Das ist ja wohl ganz was anderes!)

Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir vorab ein paar Anmerkungen zu den vergangenen Wochen. Ich kann die Menschen im Altenburger Land gut verstehen, dass ihnen angesichts der Arbeitsplatzsituation und der Lage an der östlichen Grenze Thüringens jedes Unternehmen und jede Einrichtung wichtig und auch identitätsstiftend ist.

(Unruhe bei der SPD)

Als Raumordnungsminister kann ich Ihnen versichern, dass der Landesregierung sehr an einem starken Ostthüringen gelegen ist und ich hätte mir daher sehr gewünscht, dass die Diskussion um den Flugplatz Altenburg-Nobitz weniger unsachlich politisiert worden wäre. So wie geschehen wurde die Frage der Flugsicherheit durch Polemik in den Hintergrund gedrängt und die Menschen durch düstere Verschwörungsszenarien verunsichert.

(Unruhe bei der PDS)

Meine Damen und Herren, die Ereignisse um den Flugplatz Altenburg-Nobitz sind kein Kampf nach dem Vorbild David gegen Goliath.

(Zwischenruf Abg. Lemke, PDS: Aber wohl.)

Auch die Menschen im Altenburger Land haben einen Anspruch auf die Herstellung von Sicherheit im Luftverkehr durch die Luftfahrtbehörde.

(Beifall bei der CDU)

Dass die luftaufsichtsrechtlichen Maßnahmen mit der Einstellung der Linienflugverbindung Erfurt - London durch die Firma Ryanair zusammengefallen sind, ist sicherlich leicht misszuverstehen. Doch eine Luftfahrtbehörde kann die Durchsetzung ihrer Aufgabe, nämlich die Herstellung von Luftsicherheit, nicht von un

günstigen Zeitpunkten abhängig machen.

(Zwischenruf Abg. Lemke, PDS: Nur zufällig...)

Ich möchte mich daher deutlich von der grundlos polemisch geführten Debatte distanzieren. Ich sage an dieser Stelle auch sehr deutlich, weil das immer wieder öffentlich geäußert wird, auch Vorwürfe, dass Staatssekretär Roland Richwien wegen seines Mandats als Aufsichtsratsvorsitzender der Flughafen Erfurt GmbH gegen Altenburg-Nobitz arbeiten würde, entbehren jeglicher Grundlage und sind strikt zurückzuweisen.

Meine Damen und Herren, einige Daten zum Flugplatz Altenburg-Nobitz: An dem aus militärischer Trägerschaft entlassenen Flugplatz Altenburg-Nobitz wurden mit Unterstützung des Freistaats Thüringen erhebliche Investitionen vorgenommen, um den Flugplatz einer zivilen Nutzung als Regionalverkehrsflugplatz zuzuführen. Diese Investitionen betrafen insbesondere Sanierungsmaßnahmen an Rollfeld und Gebäuden, der Neubau eines Towers und eines Abfertigungsgebäudes nebst Parkplätzen, die Technik für die Feuerwehr, die Flugzeugabfertigung und den Winterdienst sowie die Technik für Instrumentenanflugverfahren, wobei in der Hauptlanderichtung 22 ein Präzisionsanflugverfahren ILS installiert wurde. Diese Maßnahmen wurden mit einem Fördersatz in der Regel von 90 bis 100 Prozent aus Landesmittel bezuschusst. Insgesamt wurden am Flugplatz Altenburg-Nobitz vom Freistaat Thüringen 13 Mio. ,  '

(Zwischenruf Abg. Lemke, PDS: So viel kriegt Erfurt jährlich.)

Trotzdem konnten von der rund 2,5 km langen ehemaligen militärischen Start- und Landebahn aus Sicherheitsgründen nur 2.235 m in Betrieb genommen werden und Teilbereiche dieser Bahn können wegen der gleichen Hindernisse nur eingeschränkt genutzt werden, so dass in beiden Landerichtungen eine Landestrecke von knapp 2 km zur Verfügung steht. Da der Flugplatz in beiden Richtungen von ansteigendem Gelände und zum Teil mit Wohnbebauung umgeben ist, sind die Bahnlängen ausgereizt und ein signifikanter Ausbau des Flugplatzes ist nicht mehr möglich und selbst die Verlegung der angrenzenden Bundesstraße B 180 brächte kaum einen Effekt. Mit den vorhandenen Bahnlängen ist ein Flugbetrieb mit Flugzeugen der Größenordnung Boeing 737/800 mit 189 Sitzplätzen auf kurzen Flugstrecken möglich, weil die Flugzeuge nicht voll betankt werden müssen. Für einen Flug von Altenburg nach London ergeben sich bei diesem Flugzeugtyp jedoch an warmen Tagen schon Nutzlasteinschränkungen. Bei Flügen zu weiter ent

fernten Zielen, bei denen ein größerer Treibstoffvorrat benötigt wird, müssen entsprechend weniger Passagiere und Gepäck mitgenommen werden. Über die Wirtschaftlichkeit solcher Flüge entscheiden die entsprechenden Fluggesellschaften.

Warum trage ich Ihnen diese technischen Einzelheiten vor? Ich möchte Ihnen aufzeigen, dass die Möglichkeiten des Flugplatzes, bei dem Geschäft in der 200er Sitzklasse oder gar bei dem Geschäft mit größeren Flugzeugen mitzuspielen, deutlich eingeschränkt sind. Bei den derzeitigen Bahnlängen hängt es vom jeweiligen Einzelfall ab, ob ein Flug wirtschaftlich durchführbar ist oder nicht. Um die Probleme zu vermeiden, müsste die Landebahn auf ca. 2.500 m verlängert werden, aber das ist, wie bereits verdeutlicht, in Altenburg nicht möglich.

Meine Damen und Herren, der Entwurf zum Mitteldeutschen Luftverkehrskonzept, der im Rahmen der Initiative Mitteldeutschland entstanden ist, liegt zwischenzeitlich vor. Die wichtigsten Säulen des Luftverkehrs in Mitteldeutschland bilden die drei Flughäfen Leipzig-Halle, Dresden und Erfurt. Diese drei Flughäfen sind gemäß Einigungsvertrag als internationale Verkehrsflughäfen eingestuft und diese Flughäfen sind entsprechend ihrer verkehrspolitischen Bedeutung für den Bund nach internationalen Standards mit modernster Technik ausgestattet. So wurden am Leipziger Flughafen bisher ca. 1 Mrd. ,  und eine Kapazität für 4,5 Mio. Passagiere geschaffen. Auch wenn das Passagieraufkommen zurzeit nur 2 Mio. beträgt, liegt bereits Baurecht zur Erweiterung des Flugplatzes für 7 Mio. Passagiere vor. In Dresden wurden ca. 450 Mio.  investiert und Kapazitäten für 3,5 Mio. Passagiere geschaffen. Zurzeit werden dort 1,5 Mio. Passagiere gezählt. Erfurt hat nach Investitionen von ca. 200 Mio.  )$    -'.  befördern, und hier wurden ca. 500.000 Passagiere gezählt und die Landebahnen dieser Flugplätze haben eine Länge zwischen 2.500 und 3.600 m. Aufgrund der Bedeutung dieser Flughäfen übernimmt der Bund dort die Flugsicherung und dennoch hat im Entwurf des Mitteldeutschen Luftverkehrskonzepts der Regionalflughafen Altenburg ausdrücklich als Flugplatz mit Billigflugbetrieb Aufnahme gefunden. Es geht also nicht darum, den Flugplatz Altenburg-Nobitz vom Markt zu drängen, auch wenn, wenn man die Kapazitäten sieht, verkehrstechnisch gesehen zwischen den Flughäfen Leipzig-Halle, Dresden und Erfurt wohl kaum Bedarf für einen vierten großen internationalen Flughafen besteht.

Bei den Perspektiven für den Flugplatz AltenburgNobitz geht es also weniger um die Frage des weiteren Ausbaus, sondern vielmehr darum, unter welchen Voraussetzungen der Status quo erhalten und der Flugbetrieb mit 200-sitzigen Flugzeugen auf dem

Billigflugsektor oder im Bereich des Urlaubercharterverkehrs erhalten werden kann. Ich versichere Ihnen, dass das Land entgegen anders lautenden Unterstellungen kein Interesse daran hat, den Regionalflugplatz Altenburg-Nobitz zu schließen. Aus der verkehrspolitischen Bedeutung ergibt sich allerdings, dass der Erhalt dieses Status quo in erster Linie Aufgabe der Gesellschafter ist. Mir liegt eine Konzeption der Flugplatz Altenburg-Nobitz GmbH vor, nach der der Investitionsbedarf zum Erhalt des Flugplatzes und zur Steigerung des Flugbetriebes von einer auf fünf Maschinen pro Tag in den nächsten Jahren bei etwa 26 Mio.   '  Fachleute sagen mir zu diesem Investitionsbedarf von 26 Mio.  er bewege sich eher am unteren Rand. Ich weiß, es gibt Aussagen von Unternehmen im Altenburger Land, die sagen, das kann man auch für 10 Mio.  bauen. Wenn ich sehe, dass die neue Start- und Landebahn in Leipzig etwa 200 Mio. /tet, dann glaube ich, dass die Planungen des Altenburger Flugplatzes sehr realistisch sind mit 26 Mio. '0  "  einige von Ihnen sagen, Investitionen von 26 Mio.  in rund fünf Jahren, das ist nicht so viel, z.B. im Verhältnis zu 1 Mrd.  Flughafen Leipzig-Halle. Aber die Mittel müssen auch aufgebracht werden. Die Gesellschaft ist nicht in der Lage, die 26 Mio.  aufzubringen. Sie erwartet eine mindestens 90-prozentige Förderung durch den Freistaat Thüringen, das heißt 23,4 Mio. '        Landtag als Haushaltsgesetzgeber die Frage stellen: Kann und soll der Freistaat diese Mittel für den weiteren Flughafen mit begrenzten Entwicklungsmöglichkeiten aufbringen? Ich sage auch ganz deutlich, auch auf die Gefahr hin, dass man zurzeit von einem Hauptkunden abhängig ist, und was passiert, wenn der Kunde einmal abspringt?

(Zwischenruf Abg. Dr. Klaubert, PDS: Da muss man vor Weihnachten den Flug- platz schließen!)

Nicht nur in Zeiten knapper öffentlicher Haushalte, aber dann ganz besonders, haben alle Thüringer ein Anrecht darauf, dass das Land seine knappen Mittel sorgfältig und nachhaltig einsetzt.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, ich habe gerade ein Schreiben von Ihrer Haushaltsklausur erhalten. Da haben Sie zwar die 500.000  eingespart für die eingestellte Linie Erfurt - London, aber ich sehe von Ihnen keinen Antrag, dass die 500.000   "   1   2      worden sind.

(Beifall bei der CDU)

Für mich ist es in diesem Zusammenhang ebenfalls gravierend, dass die Flugplatz Altenburg-Nobitz GmbH nach ihrer eigenen Planung auch nach der Durchführung dieser Investitionen und bei Eintreten der gewünschten Verkehrssteigerung immer noch defizitär arbeiten und auf Betriebskostenzuschüsse der Gesellschafter in Höhe von etwa 500.000  $  0  "  " ' + liegt natürlich auch im Geschäft begründet, weil mit Billigfluglinien für den Flugplatzunternehmer nicht allzu viel Geld zu verdienen ist. Das ist übrigens auch ein Argument und bei einer Landesbeteiligung ist das alles zu prüfen - die wirtschaftliche Situation des Unternehmens, was deutlich gegen eine Landesbeteiligung spricht. Ein Unternehmen, bei dem sich das Land beteiligen soll, muss zumindest ein glaubwürdiges Konzept haben, nach dem am Tage x eine schwarze Null erwirtschaftet wird.

(Beifall bei der CDU)

Und eine entsprechende Prüfung des Sachverhalts würde uns vom Landesrechnungshof deutlich ins Stammbuch geschrieben für eine eventuelle Entscheidung.

Meine Damen und Herren, ich gehe davon aus, dass die Förderung der Flugplatz Altenburg-Nobitz GmbH ein Thema bei den Beratungen zum Landeshaushalt 2006 werden wird, denn eins ist auch klar: Das abschließende Wort in dieser Frage hat nicht die Landesregierung, sondern der Haushaltsgesetzgeber.

Doch nun zu der Fragestellung: Was muss die Flugplatz Altenburg-Nobitz GmbH an Voraussetzungen für den weiteren Flugbetrieb schaffen? Da gibt es mehrere Problembereiche:

1. Zustand der Landebahn 2. Umsetzung Luftsicherheitsgesetz 3. Personelle Ausstattung der Feuerwehr 4. Materialausstattung der Feuerwehr 5. Ausbau Winterdienst und schließlich das zentrale Problem: die Hindernisbeseitigung als 6. Punkt.

Zu Punkt 1: Über den Zustand der Landebahn und den erforderlichen Sanierungsaufwand wurde von der Flugplatz Altenburg-Nobitz GmbH nach meinen Informationen ein Gutachten in Auftrag gegeben, das im März vorliegen soll. Festzuhalten ist, dass in jedem Fall erheblicher Sanierungsbedarf besteht; und wie lange die Bahn für Flugzeuge der Größenordnung einer Boeing 737/800 ohne weitere Sanierung benutzbar bleibt, kann derzeit nicht abgeschätzt werden. Es besteht auch die Gefahr, dass der Frost kurzzeitig zu erheblichen Schäden führen kann.

Zu Punkt 2: Zur Umsetzung der nach dem nunmehr ausgefertigten Luftsicherheitsgesetz innerhalb einer dreimonatigen Frist sowie nach den EU-Verordnungen 2320/02 und 1138/04 bis zum Jahre 2006 vorzusehenden Maßnahmen besteht am Flugplatz Altenburg-Nobitz noch erheblicher Handlungsbedarf. Dies betrifft insbesondere die vorzusehenden Zugangskontrollen für das Personal sowie den neu zuzuschneidenden sensiblen Sicherheitsbereich. Die derzeit mit Billigung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Wohnungswesen getroffene einmalige Sonderregelung für Altenburg-Nobitz, dass die Sicherheitskontrollen nur für den Zeitraum der Abfertigung der Ryanair durchgeführt werden, ist nach In-Kraft-Treten des Luftsicherheitsgesetzes wohl nicht mehr aufrechtzuerhalten. Vielmehr müssen ganztägige Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden und zur Abstimmung der Sicherheitsmaßnahmen mit allen betroffenen Behörden, insbesondere mit dem Bundesinnenministerium, soll für den Flugplatz Altenburg-Nobitz spätestens im Februar 2005 eine örtliche Sicherheitskommission unter Vorsitz des Thüringer Ministeriums für Bau und Verkehr einberufen werden.

Zum dritten Problem, zur personellen Ausstattung der Flugplatzfeuerwehr: Die internationale Zivilluftfahrtorganisation geht in ihrer Sicherheitsphilosophie davon aus, dass bei einem etwaigen Unfall die Evakuierung der Fluggäste durch das Bordpersonal vorgenommen wird. Daher schreibt sie die Anzahl des an Bord befindlichen Kabinenpersonals in Abhängigkeit von der Flugzeuggröße detailliert vor. Sie fordert an den Flugplätzen lediglich das Vorhalten einer ausreichenden Anzahl von Feuerwehrfahrzeugen mit entsprechendem Löschmittelvorrat und entsprechenden Löschmittelausstoßraten. Damit soll der Evakuierungsvorgang durch Kühlung des Flugzeugs, insbesondere der Ausgänge, bzw. durch Löschen des Brandes unterstützt werden. Hierzu stehen im Anhang 14 zum ICAO-Abkommen in Abhängigkeit von Rumpflänge und dem Rumpfdurchmesser der verkehrenden Flugzeuge Brandschutzkategorien fest, nach denen sich die jeweiligen Ausstattungserfordernisse der Flugplätze richten. Im Falle der Boeing 737/800 ist die Rumpflänge von 39,50 m maßgeblich dafür, dass die Brandschutzkategorie 7 für Flugzeuge mit einer Rumpflänge von 39 bis 49 m vorgehalten werden muss. Hierzu sind zwei Flugfeldfeuerlöschfahrzeuge erforderlich, die theoretisch nur von zwei Personen bedient werden können. In Deutschland wird jedoch von den Flugplatzunternehmern gefordert, dass sie ab der Brandschutzklasse 3 über zusätzliches Feuerwehrpersonal zur Rettung der Passagiere verfügen. In einer gemeinsamen Empfehlung des Bundes und der Länder vom 2. November 2000 wurde der Umfang der Personalausstattung für Verkehrslandeplätze und Regionalflughäfen festgelegt. Die Mindestpersonalausstat

tung für Feuerlöschfahrzeuge und technische Rettung in der Brandschutzkategorie 7 beträgt nach dieser Empfehlung sieben Personen und in der Brandschutzkategorie 6 sechs Personen. Da diese theoretische Mindestpersonalausstattung im Falle des Flugplatzes Altenburg-Nobitz wegen der langen Anfahrtszeiten der örtlich zuständigen Feuerwehr unzureichend ist, wurde bereits mit Bescheid vom 7. Juli 2003 die Sollstärke für die jeweiligen Brandschutzklassen ab Brandschutzklasse 4 um mindestens vier Personen angehoben. Daher muss der Flugplatz Altenburg-Nobitz für den Flugbetrieb der Boeing 737/800 mindestens 11 Feuerwehrleute mit einer Einsatzzeit an einem Unfallort innerhalb des Flugplatzgeländes von weniger als drei Minuten bereitstellen. Diese Personalstärke ist bei 189 möglichen Fluggästen als absolutes Minimum anzusehen und kann keineswegs befriedigen.