1. Wie hoch ist die Anzahl der Auszubildenden, die im Thüringer Ausbildungspakt bis zum 31. Dezember 2004 zunächst erfasst wurden, dann jedoch bis zu dem genannten Zeitpunkt ihr Ausbildungsverhältnis bereits wieder beendeten?
3. Wurden Neubesetzungen von Ausbildungsstellen als Bestandteil der vereinbarten Ausbildungsverträge innerhalb des Ausbildungspakts erfasst und wur
4. Gibt es neben individuellen Gründen Erkenntnisse, inwieweit in Thüringen unzureichende Berufsvorbereitung, Berufsorientierung, Berufsberatung oder überhöhte Anforderungen ausschlaggebend für die Abbrüche von Berufsausbildungen sind?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Bausewein für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die den Thüringer Ausbildungspakt 2004 unterzeichnenden Thüringer Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern registrierten bis zum 31. Dezember 2004 insgesamt 1.308 Auszubildende, die ihr Ausbildungsverhältnis bis Ende Dezember bereits wieder beendeten. Davon wurden bei den Thüringer Industrie- und Handelskammern 880 Abbrecher des 1. Ausbildungsjahrs registriert, bei den Thüringer Handwerkskammern 428.
Zu Frage 2: Rund 47 Prozent bzw. etwa 620 der betroffenen Ausbildungsstellen wurden wieder besetzt, davon in den Industrie- und Handelskammern etwa 510 bzw. rund 58 Prozent und in den Handwerkskammern etwa 110 Ausbildungsstellen bzw. rund 26 Prozent.
Zu Frage 3: Erfasst und dementsprechend über den Pakt abgerechnet wurden nur die bis zum 31. Dezember 2004 ausgewiesenen saldierten Ausbildungsverhältnisse. Alle gelöschten Ausbildungsverhältnisse wurden zu 100 Prozent aus der Statistik entfernt, neu abgeschlossene Ausbildungsverhältnisse zu 100 Prozent in der Statistik erfasst.
Zu Frage 4: Die Abbrecherquote in Thüringen mit 24,7 Prozent unterscheidet sich nicht signifikant von der der anderen neuen Länder. Die Ursachen für die Abbrüche sind bundesweit auch fast immer dieselben. Nach bundesweiten Untersuchungen, in die auch Thüringer Angaben eingingen, sind das vor allem Konflikte mit den Ausbildern, mit den Meistern, Betriebsinhabern, mangelnde Vermittlung von Ausbildungsinhalten, ungünstige Arbeitszeiten, Überstunden- und Urlaubsregelungen, aber auch völlig falsche Vorstellungen vom Beruf.
Danke. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Danke, Herr Minister. Die nächste Mündliche Anfrage in Drucksache 4/506 des Abgeordneten Lemke, PDSFraktion, ist zurückgezogen. Wir kommen damit zur Mündlichen Anfrage in Drucksache 4/510, Abgeordneter Kuschel, PDS-Fraktion.
Der Innenminister Dr. Gasser hat in einem Schreiben an den Gemeinde- und Städtebund Thüringens mitgeteilt, dass die Auszahlung der Schlüsselzuweisungen für das Jahr 2005 auf Grundlage des Haushaltsplanentwurfs des Landes erfolgt. Der Gemeindeund Städtebund vertritt entgegen dem Thüringer Innenminister die Auffassung, dass die Abschlagszahlungen bis zum In-Kraft-Treten des Landeshaushalts auf Grundlage der Schlüsselzuweisungen 2004 zu erfolgen haben. Eine erste Abschlagszahlung sollen die Gemeinden und Städte zum 15. Januar erhalten.
1. Ist die Abschlagszahlung der Schlüsselzuweisungen an die Kommunen zum 15. Januar vollzogen worden und wenn ja, in welcher Höhe erfolgte diese Zahlung?
2. Zu welchen Zeitpunkten und auf welcher rechtlichen Grundlage werden die weiteren Abschlagszahlungen bei den Schlüsselzuweisungen an die Kommunen bis zum In-Kraft-Treten des Landeshaushalts 2005 ausgereicht?
3. Wie begründet die Landesregierung die Divergenz zu den Bestimmungen in der Thüringer Kommunalordnung, wonach die Kommunen bei vorläufiger Haushaltsführung auf Grundlage der Haushaltsansätze des Vorjahres Zahlungen tätigen dürfen, das Land aber auf Grundlage des Haushaltsentwurfs für das Jahr 2005 die Abschlagszahlungen leistet?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Kuschel beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die erste Abschlagszahlung der Schlüsselzuweisungen im Jahr 2005 ist auf der Basis der Ansätze des Haushaltsplanentwurfs 2005 in der von der Landesregierung in den Thüringer Landtag eingebrachten Fassung am 17.01.2005 ausgezahlt worden. Danach erhielten die Gemeinden und kreisfreien Städte insgesamt 194.450.070,03 * kreise 64.818.356,26 '+ $ Viertel der im Haushaltsplanentwurf 2005 vorgesehenen Höhe der Schlüsselmasse von 1.037.093.700 '
Zu Frage 2: Nach den §§ 11 Abs. 3 Satz 2, 12 Abs. 3 des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes sollen die Schlüsselzuweisungen bis 15. Januar, 15. April, 15. Juli und 15. Oktober mit je einem Viertel des festgesetzten Gesamtbetrags ausgezahlt werden. Ich gehe davon aus, dass der Landeshaushalt bis zum zweiten Auszahlungstermin am 15. April 2005 in Kraft getreten sein wird. Sollte dies wider Erwarten nicht der Fall sein, erfolgt die Auszahlung der zweiten Abschlagszahlung auf der gleichen Basis wie die Auszahlung der ersten Abschlagszahlung.
Zu Frage 3: Eine Divergenz besteht nicht. Weder im kommunalen noch im staatlichen Haushaltsrecht existieren gesetzliche Vorgaben, wonach im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung Ausgaben bindend auf der Basis der Haushaltsansätze des Vorjahres zu tätigen sind. Die Bezugnahme auf die Haushaltsansätze des Vorjahres in den Regelungen zur vorläufigen Haushaltsführung für die Kommunen beschränkt sich vielmehr auf die Frage, unter welchen Voraussetzungen überhaupt unter den Bedingungen der vorläufigen Haushaltsführung Ausgaben getätigt werden dürfen.
Danke. Herr Minister, zunächst die Frage: Wie erklären Sie dann die Rechtsauffassung des Gemeinde- und Städtebundes? Und zweitens, Sie hatten auf die gesetzliche Grundlage der Auszahlung verwiesen und dort zu Recht festgestellt, dass dort formuliert ist "aufgrund des festgesetzen Gesamtbetrags". Insofern noch mal die Nachfrage: Welche Basis für die 25-prozentige Abschlagszahlung wählen Sie, ist
doch im Entwurf des Landeshaushalts noch keine Festsetzung erfolgt, sondern festgesetzt ist nur die Schlüsselmasse für das Jahr 2004?
Zu Frage 1: Die Rechtsauffassung des Thüringer Gemeinde- und Städtebundes möchte ich nicht kommentieren.
Zu Frage 2: Aufgrund der absehbaren Reduzierung der Schlüsselmasse, also des Topfes, aus dem die Kommunen ihre Schlüsselzuweisungen erhalten, werden die Schlüsselzuweisungen im laufenden Jahr insgesamt niedriger ausfallen als im Haushaltsjahr 2004. Das ist klar.
Nach dem Entwurf! Die Thüringer Landesregierung hat vor diesem Hintergrund entschieden, den Haushaltsplan 2005 in der Fassung des Gesetzentwurfs der Landesregierung als Grundlage für die vorläufige Haushaltsführung heranzuziehen. Dementsprechend hat das Thüringer Finanzministerium in seinem Rundschreiben vom 16.12.2004 zur vorläufigen Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2005, das ist die Ziffer 1.2, Rechnungsgrundlage im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung, ausgeführt, dass Grundlage der vorläufigen Haushaltsführung die Ansätze mit dem Stand der Einbringung des Haushalts 2005 in den Landtag sind. Auch dies ergibt allein einen Sinn. Wenn nämlich die Schlüsselzuweisungen für das Jahr 2004 zugrunde gelegt würden oder worden wären durch den Erlass, könnte es passieren, dass dann im I. Quartal zu hohe Ausgaben erfolgen und dann eine übermäßige Reduzierung im II. Quartal erfolgen würde, was zur Folge hätte, dass die Kommunen dies zurückzahlen müssten bzw. es ihnen von den Schlüsselzuweisungen des I. Quartals wieder abgezogen werden müsste.
Sie haben eben selber ausgeführt, dass Sie davon ausgehen, dass die Schlüsselzuweisungen niedriger sein werden 2005. Aber ich gehe davon aus, dass dieses hohe Haus die entsprechenden Gesetze, den Landeshaushalt erlassen wird. Woher nehmen Sie dann die Gewissheit, jetzt schon diese in Ihren letz
Herr Abgeordneter Blechschmidt, wenn Sie mir richtig zugehört haben, habe ich dies eingeschränkt und habe gesagt, dass es nach dem Haushaltsplanentwurf, d.h. nach der jetzigen Situation so sein würde. Ich habe nicht im Geringsten die Absicht, dem Parlament - und das ist rechtlich, das wissen Sie, gar nicht möglich -, sein Budgetrecht in irgendeiner Weise zu beschränken.
Weitere Nachfragen gibt es nicht. Danke schön. Wir kommen zur Mündlichen Anfrage in Drucksache 4/538, Abgeordneter Bausewein, SPD-Fraktion.
Im Thüringer Pakt für Ausbildung für das Jahr 2004 hat sich die Landesregierung unter anderem verpflichtet, allen ausbildungswilligen Jugendlichen ein Ausbildungsangebot zu unterbreiten und die Ausbildung junger Menschen als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu verstehen. Dennoch wurde innerhalb der Landesregierung ein erheblicher Abbau von Ausbildungsplätzen vollzogen.
1. Was waren die wesentlichen Gründe dafür, dass es trotz der im Haushalt 2004 geplanten Sollbesetzung von 828 Ausbildungsstellen lediglich zu einer Istbesetzung von 508 Ausbildungsstellen gekommen ist?
2. Wurden die Mitunterzeichner des oben genannten Ausbildungspaktes über die der Landesregierung mögliche und die tatsächliche Bereitstellung von Ausbildungsplätzen informiert? Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt und mit welchem Ergebnis?
3. Beabsichtigt die Landesregierung gegenüber der im Entwurf des Haushalts 2005 geplanten Besetzung von 815 Ausbildungsstellen erneut eine Reduzierung und wenn ja, in welchem Umfang?
4. Beabsichtigt die Landesregierung nach Verabschiedung des Haushalts für das Jahr 2005 die Aufnahme der im Haushaltsplan berücksichtigten Ausbildungsstellen in den Thüringer Ausbildungspakt für das Ausbildungsjahr 2005?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bausewein beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Frage 1: Die im Haushaltsplan genannte Zahl von Ausbildungsstellen ist lediglich eine Ermächtigung der Landesregierung zur Einstellung einer entsprechenden Anzahl von Auszubildenden. Die Landesregierung ist stets bemüht, möglichst vielen jungen Menschen eine Ausbildung zu ermöglichen. Die Anzahl der tatsächlich abgeschlossenen Ausbildungsverträge muss sich aber neben den finanziellen Möglichkeiten in erster Linie nach dem tatsächlichen Bedarf an Nachwuchskräften richten.
Frage 2: Bei dem Thüringer Pakt für Ausbildung handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen Wirtschaft, Landesregierung und der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt/Thüringen der Bundesagentur für Arbeit, die sich in erster Linie auf die Förderung von Ausbildungsplätzen in der Wirtschaft bezieht. Der Pakt enthält keine Verpflichtung der Landesregierung zur Einstellung einer bestimmten Zahl von Auszubildenden bzw. zur Steigerung der eigenen Ausbildungsleistung. Allerdings entfallen auch 147 neu geschaffene Ausbildungsstellen in der Landesverwaltung auf Kammerberufe, die in den Statistiken zum Ausbildungspakt enthalten, aber nicht als solche der Landesverwaltung ausgewiesen sind.
Frage 3: Über die Zahlen der tatsächlich neu zu besetzenden Ausbildungsstellen für das Jahr 2005 können derzeit noch keine verbindlichen Angaben gemacht werden. Im Übrigen verweise ich auf die Antwort zu Frage 1.