Protocol of the Session on June 18, 2009

Ich frage die Landesregierung:

1. In welcher Weise sind öffentliche Stellen des Landes bzw. im Freistaat Thüringen an der Aufsichtstätigkeit gegenüber gesetzlichen bzw. privaten Krankenkassen beteiligt?

2. Sind der Landesregierung aus Thüringen für den Zeitraum ab 2000 insbesondere mit den o.g. Vorkommnissen vergleichbare Fälle widerrechtlicher Datennutzung und Datenweitergabe an private Dritte durch Krankenkassen bekannt und wenn ja, welche?

3. Inwieweit und auf welchen rechtlichen Grundlagen dürfen Krankenkassen Versichertendaten insbesondere an private Dritte weitergeben oder zur Nutzung zugänglich machen?

4. Sieht die Landesregierung im Hinblick auf den wirksamen Schutz von Versichertendaten bzw. des sogenannten Sozialdatengeheimnisses gesetzlichen oder anderweitigen rechtlichen Novellierungsbedarf?

Es antwortet Staatssekretär Dr. Oesterheld.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Herrn Dr. Hahnemann wie folgt.

Zu Frage 1: Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit ist die Rechtsaufsichtsbehörde über die in Thüringen ansässigen gesetzlichen Krankenkassen gemäß § 87 Abs. 1 SGB IV. Dies sind die IKK Thüringen sowie die beiden Betriebskrankenkassen BKK Thüringer Energieversorgung und BKK Maschinenfabrik und Eisengießerei Meuselwitz. Eine Aufsicht über private Krankenkassen besteht nicht. Die in Ihrer Anfrage genannten Kassen sind bundesunmittelbare Krankenkassen, das heißt, diese unterstehen der Bundesaufsicht durch das Bundesversicherungsamt.

Zu Frage 2: Bei den drei Thüringer Krankenkassen, die der Aufsicht des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit unterstehen, sind keine derartigen Fälle bekannt.

Zu Frage 3: Detaillierte Regelungen über den Schutz von Sozialdaten finden sich in den §§ 67 ff. SGB X. Dort ist auch geregelt, in welchen Fällen Sozialdaten an andere öffentliche Stellen für bestimmte Zwecke, beispielsweise bei einem Strafverfahren oder für die Forschung übermittelt werden dürfen. Im Einzelfall können Sozialdaten auch an private Dritte weitergegeben werden. Rechtliche Grundlage hierfür ist § 80 Abs. 2 SGB X. Für eine Datenverarbeitung, Weitergabe bzw. Nutzung durch einen privaten Dritten bedarf es zunächst eines Auftrags durch die Krankenkasse. Dies regelt § 80 SGB X. In § 80 Abs. 2 SGB X ist zudem ganz detailliert geregelt, welche rechtlichen Anforderungen der private Dritte erfüllen muss und welche Pflichten ihm obliegen. Für den Dritten gelten damit dieselben rechtlichen Anforderungen an den Datenschutz wie an die Krankenkasse, die an den Dritten den Auftrag zur Erhebung, Verarbeitung bzw. die Nutzung der Daten erteilt. Die abgeschlossenen Verträge sind dem Ministerium als Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.

Zu Frage 4: Nein, sie sieht angesichts der geschilderten Situation keinen Novellierungsbedarf.

Es gibt Nachfragen. Abgeordneter Dr. Hahnemann.

Herr Staatssekretär, ich habe eine Nachfrage zu Frage 2. Ich hatte in Frage 2 nicht nur nach Vor

kommnissen bei Krankenkassen gefragt, für die eine Zuständigkeit Thüringens vorliegt, sondern ob der Landesregierung aus Thüringen als Ganzes, das heißt auch gegebenenfalls über Vorkommnisse bei Krankenkassen, die nicht Ihrer Zuständigkeit unterliegen, ähnlich gelagerte Vorkommnisse bekannt sind? Sie können ja bekannt sein, ohne dass Sie dafür zuständig sind.

Nein, sind sie nicht.

Weitere Nachfragen gibt es nicht. Dann folgt die nächste Mündliche Anfrage, Abgeordnete Berninger, Fraktion DIE LINKE, Drucksache 4/5256.

Die Presse meldete am 26. Mai 2009, der Thüringen-Monitor 2009 stehe infrage.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist der aktuelle Stand der organisatorischen Vorbereitungen für den Thüringen-Monitor 2009 (Wann und wie ist ein entsprechender Auftrag an welches wissenschaftliche Institut ergangen) ?

2. Wann ist mit der Vorlage des Thüringen-Monitors 2009 zu rechnen?

3. In welchen Wochen sollen die Telefoninterviews durchgeführt werden?

4. Wie begründet die Landesregierung gegebenenfalls die Einstellung des Thüringen-Monitors für das Jahr 2009?

Es antwortet Minister Dr. Zeh.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, im Namen der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Berninger wie folgt:

Zu Frage 1: In der Thüringer Staatskanzlei sind Ende März 2009 erste interne Gespräche zum ThüringenMonitor 2009 geführt worden. Dabei wurde erörtert, welches Thema im Mittelpunkt des diesjährigen Thüringen-Monitors stehen könnte. Der potenzielle Themenkreis wurde eingegrenzt, ohne dass ein genaues

bzw. bestimmtes Thema bereits festgelegt wurde. Gespräche mit den bisherigen Auftragnehmern, der Friedrich-Schiller-Universität Jena, werden unmittelbar nach der Neubesetzung des bisherigen Lehrstuhls für deutsche Regierungssysteme im europäischen Vergleich aufgenommen.

Zu Frage 2: Ziel der Landesregierung ist es, den Thüringen-Monitor 2009 im I. Quartal 2010 dem Landtag vorzulegen.

Zu Frage 3: Die Telefoninterviews werden voraussichtlich im IV. Quartal 2009 durchgeführt.

Zu Frage 4: Die Thüringer Landesregierung hält den Thüringen-Monitor für ein wichtiges und unverzichtbares Instrument im Zusammenhang mit der Bekämpfung des politischen Extremismus. Eine Einstellung ist demzufolge nicht beabsichtigt.

Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Damit rufe ich die nächste Mündliche Anfrage auf. Herr Abgeordneter Buse, Fraktion DIE LINKE, Drucksache 4/5269.

Zukunftsprojekt „Thüringer Meer“

Die „Initiative für die touristische Infrastrukturertüchtigung und -entwicklung des Hohenwarte Stausees“ hat zu Beginn des Jahres 2009 ihr Projekt zur touristischen Entwicklung der Stauseeregion der Öffentlichkeit und auch der Politik vorgestellt.

Im Rahmen einer Veranstaltung am 12. Mai 2009 hatte die Stauseeinitiative die Möglichkeit, das Projekt dem Thüringer Minister für Bau, Landesentwicklung und Medien, Herrn Wucherpfennig, vorzustellen. Bekanntlich umfasst das Projekt u.a. auch die Instandsetzung von 40 km Landesstraßen, die Entwicklung eines Radwanderwegenetzes und den Wiederaufbau der Linkenmühle-Brücke.

Die Ostthüringer Zeitung berichtete in ihrer Ausgabe vom 14. Mai 2009 über diese Veranstaltung und über das Interesse des Ministers an diesem Projekt. Herr Minister Wucherpfennig verwies in einer ersten Reaktion auf die verschiedenen Zuständigkeiten mehrerer Ministerien und schlug vor, kleine Schritte bzw. die Realisierung von Einzelprojekten zu prüfen. So wollte er als Erstes die Machbarkeit der Linkenmühlen-Brücke prüfen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist die zugesagte Prüfung der Machbarkeit der Wiederherstellung der Linkenmühlen-Brücke abgeschlossen und wenn ja, welche Prüfungsergebnisse liegen der Landesregierung vor?

2. Hat die Landesregierung die Stauseeinitiative über die Ergebnisse informiert, wenn ja, in welcher Art und Weise und wenn nein, wie gedenkt sie die Stauseeinitiative von den Prüfungsergebnissen in Kenntnis zu setzen?

3. Sind der Landesregierung weitere „Einzelprojekte“ des Gesamtvorhabens bekannt und hält die Landesregierung diese für geeignet, das Ziel einer besseren touristischen Vermarktung der Region am ehesten zu erreichen?

4. Werden unter diesen Gesichtspunkten in den anderen Ministerien verschiedene „Einzelprojekte“ auf ihre Machbarkeit geprüft und wenn ja, welche?

Es antwortet Staatssekretär Richwien.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Buse beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Ihrer ersten Frage: Um die Realisierbarkeit des Projekts beurteilen zu können, sind entsprechende Untersuchungen notwendig. Neben der technischen Machbarkeit des Brückenbaus sind auch die verkehrlichen Auswirkungen dieses Lückenschlusses auf das Straßennetz der Region, die damit verbundenen Umweltrisiken sowie die Wirtschaftlichkeit zu betrachten. Für diese Untersuchungen werden derzeit geeignete Ingenieurbüros ausgewählt und die entsprechenden Verträge abgeschlossen. Erste Ergebnisse zur Machbarkeit des Brückenbaus und der Verkehrsuntersuchungen sind nicht vor Ende 2009 zu erwarten. Mit Ergebnissen der Wirtschaftlichkeit und zu den Umweltauswirkungen kann auf jeden Fall erst im Laufe des Jahres 2010 gerechnet werden.

Zu Ihrer zweiten Frage: Die Stauseeinitiative wird selbstverständlich über die Ergebnisse informiert. Eine schriftliche Unterrichtung zum aktuellen Stand wurde durch Herrn Minister gezeichnet.

Zu Ihrer dritten und vierten Frage: Aus der genannten Verkehrsuntersuchung werden sich auch die erforderlichen Baumaßnahmen an der von der Initiative genannten Landesstraße ergeben. Dem Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit

liegen Vorstellungen der Stauseeinitiative zu einem durchgängigen Radweg um den Hohenwartestausee sowie zu einem Wildwasserpark in Ziegenrück vor. Weitere Einzelprojekte sind nicht bekannt. Förderanfragen im Zusammenhang mit der Stauseeinitiative liegen nicht vor.

Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Damit folgt die nächste Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Klaubert, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/5284.

Studienreise nach Israel

Die Landeszentrale für politische Bildung führt jährlich im Herbst eine Studienreise nach Israel durch. Auch für das Jahr 2009 sind dementsprechende Finanzmittel in den Haushalt des Landes eingestellt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann findet die diesjährige Studienreise nach Israel statt?

2. Wer ist in der Landeszentrale für die inhaltliche wie organisatorische Vorbereitung der Studienreise zuständig?