Protocol of the Session on May 8, 2009

unermüdlicher Kleinarbeit die vielen, vielen Anliegen, die an uns herangetragen wurden, bearbeitet haben. Ich denke, ohne Ihre Unterstützung, die teilweise an die Grenze der Belastbarkeit auch der Mitarbeiter geht, wäre die Arbeit des Petitionsausschusses in dieser Form und so erfolgreich wie in der Vergangenheit wohl kaum denkbar.

(Beifall im Hause)

Also noch mal herzlichen Dank dafür!

Mit der heutigen Berichterstattung werde ich ausgewählte Punkte der Ausschussarbeit darstellen. Ich lege aber Wert darauf, dass ich versuche, das Ganze kurz zu fassen, ein ausführlicher schriftlicher Bericht liegt Ihnen vor und wer darüber hinaus noch mehr Details möchte, kann sich auch gern an die Petitionsverwaltung wenden. 1.073 Petitionen wurden 2008 an den Ausschuss gerichtet, das entspricht in etwa der Anzahl der Petitionen in den Vorjahren. Neben den neuen Petitionen hatte der Ausschuss noch 630 Petitionen aus Vorjahren und damit insgesamt 1.703 Petitionen zu bearbeiten. Die meisten Petitionen betrafen den Bereich Arbeit, Soziales und Gesundheit. Den Schwerpunkt dort bildete die Grundsicherung für Arbeit Suchende. An zweiter Stelle standen die Petitionen zur Rechtspflege, wobei hier im Bereich des Strafvollzugs der Schwerpunkt war. An dritter Stelle standen, wie im Jahr zuvor, kommunale Angelegenheiten, insbesondere Kommunalabgaben wie Straßenausbaubeiträge, Herstellungsbeiträge für Abwasser und Abwasserbeseitigungsgebühren. Die vom Petitionsausschuss als Unterausschuss gebildete Strafvollzugskommission besuchte den Maßregelvollzug des ökumenischen HainichKlinikums Mühlhausen, die Jugendstrafanstalt in Ichtershausen, die Justizvollzugsanstalt in Gera und den Maßregelvollzug des Asclepius-Fachklinikums Stadtroda. Insgesamt fanden im Jahre 2008 sieben Sitzungen der Strafvollzugskommission statt, auch dafür darf ich mich herzlich bedanken.

(Beifall CDU)

Der Petitionsausschuss hat in 10 Sitzungen 1.209 Petitionen beraten, davon wurden 955 abschließend beraten. Sie sehen, der Ausschuss hat etwa 250 Petitionen mehrfach beraten. Diese Beratungen wurden erforderlich, weil der Ausschuss den Sachverhalt weiter aufklären wollte oder eine andere Auffassung als die Landesregierung hatte. Das zeigt auch, dass der Petitionsausschuss eine gründliche und anspruchsvolle Bearbeitung einem schnellen Ergebnis vorgezogen hat. Eine Entscheidung im Sinne der Petenten traf der Ausschuss in 101 Fällen. Das entspricht rund 10 Prozent aller abschließenden Entscheidungen. In 610 Fällen, das sind rund 61 Prozent der Entscheidungen, konnte der Aus

schuss Petitionen insbesondere durch Auskunft nach Aufklärung der Sach- und Rechtslage für erledigt erklären. Ich bitte Sie, diese 610 Fälle vor dem Hintergrund zu sehen, dass der Ausschuss wegen der verfassungsrechtlich verankerten Gewaltenteilung in Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung selbst keine Verwaltungsentscheidungen treffen oder aufheben kann. Damit wird klar, dass es in einem Petitionsverfahren letztendlich darum geht, Informationen und Argumente auszutauschen. Mit seinen Befugnissen gegenüber der Landesregierung und den nachgeordneten Behörden bietet der Ausschuss für die Petenten eine Plattform zum Austausch von Informationen und Argumenten mit der Verwaltung. Nach Kenntnis aller Gründe für eine Verwaltungsentscheidung sind die Petenten dann in der Lage zu entscheiden, ob sie diese akzeptieren oder mit den zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfen dagegen vorgehen wollen. Das ist eine Unterstützung, die der Petitionsausschuss in diesen Fällen gern leistet und auch bei vielen Petenten wird dies so anerkannt. In den Fällen, in denen der Petitionsausschuss die Petitionen für berechtigt gehalten und sich mit seinen Argumenten hinter die Petitionen gestellt hat, die Landesregierung dem aber nicht gefolgt ist, hat der Petitionsausschuss die Petitionen der Landesregierung überwiesen. Das war bei 6 Petitionen der Fall. Außerdem hat der Ausschuss 16 Petitionen mit der Bitte überwiesen, die Petitionen bei der Einbringung von Gesetzen, dem Abschluss von Staatsverträgen, der Stimmabgabe im Bundesrat, dem Erlass von Rechtsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften zu berücksichtigen. Von den vier Massen- und 11 Sammelpetitionen möchte ich hier auf die zwei Massenpetitionen und die eine Sammelpetition eingehen, die auf eine Änderung von Gesetzen gerichtet waren. Eine Massenpetition richtete sich wie zwei Massenpetitionen aus den Jahren 2006 und 2007 auf die Änderung des im Thüringer Kommunalabgabengesetz verwendeten Begriffes „besondere Vorteile“. Die etwa 120 Zuschriften waren inhaltlich gleich mit denen aus den Vorjahren. Die Petenten haben ihre Forderungen damit begründet, dass die Nutzung von Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und des öffentlichen Straßennetzes heute eine selbstverständliche Daseinsvoraussetzung für alle Bürger und nicht ein besonderer Vorteil allein für Grundstücks- und Wohnungseigentümer sei. Ein besonderer Vorteil für den Grundstückseigentümer liegt nur dann vor, wenn er sich als wirtschaftlicher, das hieße finanziell darstellbarer Vorteil zeige, der tatsächlich realisiert werden könne. Die Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme zu der vorliegenden Petition darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber mit dem im Thüringer Kommunalabgabengesetz aufgegriffenen Vorteilsgedanken die Grundsätze der Beitrags- und Belastungsgleichheit als Ausfluss des allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes zu wahren habe. Für die Bemessung des auf die Allgemeinheit entfallenden Vorteils seien

bereits jetzt einheitliche Kriterien zugrunde zu legen. Da der Allgemeinheit anders als dem Grundstückseigentümer jeglicher Bezug zum Grundstück fehle, müsse im Zusammenhang mit dem besonderen Vorteil alles das ausscheiden, was sich im Wert von Grundstücken niederschlage. Es sei folglich sachgerecht, dass der beitragsrelevante Vorteil auch hier nicht identisch sei mit dem, was sich im Einzelfall für einen Eigentümer mit Blick auf sein Grundstück in Mark und Pfennig als wertsteigernd erweise. Das Innenministerium hat dem Petitionsausschuss berichtet, dass die Landesregierung ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben hat, welches Möglichkeiten einer bürgerfreundlichen Fortentwicklung des Straßenausbaubeitrags aufzeigen soll. Da das Gutachten noch nicht vorliegt, hat der Petitionsausschuss die weitere Beratung dieser Petition vertagt.

Mit der anderen Massenpetition haben 135 Bürger aus Reurieth im Landkreis Hildburghausen - da das Landratsamt als untere Rechtsaufsichtsbehörde die Gemeinde Reurieth aufgefordert hatte, eine Straßenausbaubeitragssatzung zu erlassen - darum gebeten, die Gemeinde Reurieth von der Pflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zu befreien. Weiter haben die Petenten um eine Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes gebeten, nach der keine Beträge für zurückliegende Straßenbaumaßnahmen mehr erhoben werden und man den Gemeinden das Recht einräumt, selbst zu entscheiden, ob diese eine Straßenausbausatzung erlassen möchten oder nicht. Die Landesregierung teilte zu dieser Petition mit, dass die Rechtsaufsichtsbehörde derzeit davon absehe, den Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung mit rechtsaufsichtlichen Maßnahmen durchzusetzen. Dies stehe im Einklang mit dem Erlass des Thüringer Innenministeriums vom 22. Juli 2007, durch den die Rechtsaufsichtsbehörden angehalten worden seien, bis zum Abschluss der Prüfung einer Gesetzesänderung von aufsichtsrechtlichen Maßnahmen abzusehen. Das Ergebnis des Rechtsgutachtens, das die Landesregierung in Auftrag gegeben habe, werde in einen Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Sechstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes einfließen.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Wann?)

Der Petitionsausschuss berücksichtigte, dass sich bereits ein Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE vom 19. April 2007 und ein Gesetzentwurf der SPDFraktion vom 25.04.07 für eine Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes im Gesetzgebungsverfahren befinden. Damit die Petition bei der Beratung der Gesetzentwürfe berücksichtigt werden kann, hat der Petitionsausschuss die Petition dem

Innenausschuss als Material überwiesen.

Mit der Sammelpetition haben Studenten der Staatlichen Fachschule für Bau, Wirtschaft und Verkehr darum gebeten, dass sie als künftig staatlich geprüfte Techniker in den Fachrichtungen Bau und Holztechnik sowie Baudenkmalpflege als Bauvorlageberechtigte in die Thüringer Bauordnung aufgenommen werden. Die Regelung, die von den Petenten vorgeschlagen wurde, ist mit der in der hessischen Bauordnung vergleichbar. Die Thüringer Landesregierung hat die geforderte Erweiterung des Kreises der Bauvorlageberechtigten abgelehnt. Der Petitionsausschuss hat die Petition den Fraktionen des Landtags zur Kenntnis gegeben, damit diese Petition dort aufgegriffen werden kann und über eine entsprechende Gesetzesinitiative eventuell entschieden werden kann.

Wichtiger Bestandteil der Arbeit des Petitionsausschusses sind die Ortstermine. Deshalb möchte ich hier eine Petition nennen, zu der sich der Petitionsausschuss vor Ort informiert und im Sinne der Petenten positioniert hat. Mit dieser Petition beanstandeten Anlieger einer ausgebauten Ortsstraße, dass die Gemeinde die Ortsstraße für die Erhebung der Straßenausbaubeiträge in zwei Verkehrsanlagen aufgeteilt hat und diese getrennt abrechnet. Die Bildung der Verkehrsanlage muss sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts an einer natürlichen Betrachtungsweise, das heißt an der Straßenführung, der Straßenbreite, in Kreuzungen und Einmündungen sowie sonstigen Umständen, die die Verkehrsfläche als eigenständige Anlage des Straßennetzes erscheinen lassen, orientieren. Davon machte sich der Petitionsausschuss selbst ein Bild. Die Gemeinde bekräftigte bei der Ortsbesichtigung ihre Auffassung, dass die Ortsstraße in zwei selbstständige Verkehrsanlagen einzuteilen sei, weil die Ortsstraße nicht vollständig einsehbar sei und Unterschiede im Ausbau bestünden. So sei in der einen Anlage der Gehweg auf beiden Seiten vorhanden, in der anderen Anlage werde der Gehweg nur einseitig fortgeführt. Darauf entgegneten die Petenten, dass sich der Ausbau der beiden Straßenabschnitte hier nicht wesentlich unterscheide. So seien beidseitige Gehwege zwar nur in dem einen Straßenteil vorhanden, in dem anderen Straßenteil befinde sich anstelle des zweiten Gehwegs aber eine öffentliche Grünanlage. Die Mitglieder des Ausschusses machten deutlich, dass die Anlagenbildung fraglich erscheint, wenn dafür als alleiniger Grund die Einsehbarkeit der Straße bliebe. Der Petitionsausschuss bat die Gemeinde deshalb, ihre Position zur getrennten Abrechnung der Straße zu überdenken. Nach einer erneuten Prüfung durch die Gemeinde ging diese auch von einer Anlage im Sinne des Straßenausbaurechts aus und erhob einheitliche Straßenausbaubeiträge - und es sei mir erlaubt einzufügen -, was zu einer erheblichen Befriedung der Bevölkerung ge

führt hat.

(Beifall CDU)

Aus dem Bereich Arbeit, Soziales und Gesundheit möchte ich ein Beispiel nennen, das zeigt, wie der Petitionsausschuss nicht nur mit Informationen hilft. In diesem Fall wollte die ARGE die Betriebskosten nicht übernehmen, die der Petent an den Wohnungsvermieter nachzahlen musste. Die ARGE lehnte den entsprechenden Antrag des Petenten ab, weil die Voraussetzungen für die Gewährung von ALG II zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Nachzahlung am 20.08.2007 nicht mehr vorlagen, denn der Petent hatte seit 01.08.2007 wieder Arbeit gefunden. Das akzeptierte der Petitionsausschuss nicht. Er veranlasste, dass die ARGE prüft, ob der Petent trotz seiner Arbeit zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Nachzahlung noch hilfebedürftig war. Denn Rückzahlung und Guthaben, die den Kosten für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift entstehenden Aufwendungen. Im Umkehrschluss sind auch Nachzahlungen aus Betriebskostenabrechnungen zu übernehmen, soweit diese angemessen sind. Im Ergebnis dieser Prüfung wurde festgestellt, dass der Petent am 20.08.2007 noch hilfebedürftig war, deshalb übernahm die ARGE die Betriebskosten in voller Höhe.

In einer Bürgersprechstunde beanstandete ein Petent Steuerbescheide, mit denen die sogenannten Scheinrenditen aus der Phoenixanlage versteuert wurden. Der Petent äußerte sein Unverständnis darüber, dass er Steuern für Gewinne zahlen sollte, die nie existiert haben. Das Finanzministerium hat darauf hingewiesen, dass sogenannte Scheinrenditen nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern sind, da der Steuerpflichtige sich die Renditen im Zeitpunkt der Gutschrift hätte auszahlen lassen können. Dementsprechend werden auch die sogenannten Scheinrenditen aus der Phoenixanlage nach einer bundeseinheitlich bestimmten Praxis der Besteuerung unterworfen. Das Finanzministerium hat aber eingeschränkt, dass sich der Sachverhalt der Phoenix GmbH vor dem Sachverhalt, der in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zugrunde gelegen hat, darin unterscheidet, dass es sich bei der Kapitalanlage der Phoenix GmbH um Treuhandverhältnisse und nicht um stille Beteiligungen handelt. Zu Treuhandverhältnissen liegt in diesem Zusammenhang bisher keine Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs vor. Auf Bund-Länder-Ebene wurde deshalb beschlossen, bis zu einer höchstrichterlichen Ehrung dieser Rechtsfrage im anhängigen Rechtsbehelfsverfahren die Aussetzung der Vollziehung zu gewähren. Als Folge der Petition wurden die betroffenen Steuerpflichtigen noch mal darauf hingewiesen, dass

entsprechend den Anträgen durch die Thüringer Finanzämter bis zur höchstrichterlichen Klärung der Rechtsfrage entsprochen wird mit der Folge, dass zunächst keine Steuern auf Scheinrenditen zu leisten sind. Die Petenten erhielten Monat für Monat schöne Briefe, in denen ihr angelegtes Kapital auch erklecklich gesteigert wurde und man merkt eigentlich an diesem Beispiel wieder, wie leichtgläubig doch manchmal Menschen sind und vor allen Dingen auch welche Verwerfung solche Scheinrenditen im privaten Bereich haben. Es handelte sich nämlich um ein Brüderpaar, wo der eine durch den anderen den heißen Tipp bekommen hatte, doch auch mal zu einer solchen Anlageform zu greifen. Es wurden dort auch Beträge angelegt, wo man eigentlich nur sagen kann, da muss offensichtlich Geld vorhanden gewesen sein und die Gier der Menschen war wohl so groß, aus diesem vielen Geld noch ein bisschen mehr zu machen. Ob das zum Schluss ein positives Ergebnis gibt, dieses Verfahren ist gegenwärtig noch offen. Aber zumindest ist die erhebliche Steuerforderung der Finanzämter erstmal auf Eis gelegt.

Mehrere Gefangene beklagten, dass ihnen das Geld, das sie für eine individuelle Brille benötigen, nicht überwiesen werden kann, wenn ihr Konto gepfändet wurde. Hierzu stellte der Petitionsausschuss fest, dass die Kosten für die verordneten Brillengläser vom Landeshaushalt übernommen werden. Sonderwünsche muss der Gefangene selbst bezahlen. Aufgrund seiner Sonderwünsche beim Brillengestell hatte der Petent 286 € als Eigenanteil zu tragen. Eine Bezahlung des Eigenanteils durch Angehörige lehnte die Justizvollzugsanstalt ab, da die Beschaffung der Brille durch die Justizvollzugsanstalt vermittelt werde und die Rechnungslegung direkt an die Anstalt erfolge. Eine Einzahlung des Eigenanteils auf das Konto des Petenten schied wegen der Pfändung seines Kontos aus. Aufgrund der Petition wurde dem Gefangenen gestattet, die Anfertigung der Brille durch seine Mutter in Auftrag zu geben und bezahlen zu lassen. Entsprechend wird auch bei anderen Gefangenen mittlerweile verfahren.

Ein Bürger der Stadt Köln beanstandete, dass Pkw, die nicht mit einem Rußpartikelfilter nachgerüstet werden können, bei einem feinstaubbedingten Fahrverbot nicht genutzt werden dürfen. Es ist also manchmal auch verwunderlich, wie weit doch der Einfluss unseres Ausschusses zu reichen scheint, bis in die Stadt Köln hinein.

Die Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emmissionsarmer Kraftfahrzeuge vom 10.10.2006 sieht eine bundesweit einheitliche Kennzeichnung von Pkw, Lkw und Bussen mit Plaketten nach der Höhe ihrer Feinstaubemmission vor. Die Feinstaubplakette gibt es in drei verschiedenen Farben, die jeweils einer Schad

stoffgruppe zugeordnet werden. Autos, die den Schadstoffgruppen 2, 3 und 4 zugeordnet werden, dürfen die Umweltzonen uneingeschränkt passieren. Autos der Schadstoffgruppe 1, insbesondere Autos ohne geregelten KAT und alte Dieselfahrzeuge, dürfen im Falle eines feinstaubbedingten Fahrverbots die Umweltzonen nicht mehr passieren.

Da die Kennzeichnungsverordnung eine Verordnung des Bundes ist, leitete der Petitionsausschuss die Petition an den Deutschen Bundestag weiter. Wegen seines Pkw empfahl der Ausschuss dem Petenten, bei der Zulassungsstelle der Stadt Köln zu erfragen, ob sein Pkw mit einem Rußpartikelfilter nachgerüstet werden kann.

Zum Schluss möchte ich mich auch ganz herzlich bei allen Kollegen des Ausschusses bedanken. Ich denke, die konstruktive und vor allem auch sachliche Zusammenarbeit im Interesse der Petenten ist beispielgebend im Ausschuss. Ich kann eigentlich nur hoffen und wünschen, dass das auch in Zukunft zumindest in diesem Ausschuss so bleiben sollte.

Bedanken möchte ich mich darüber hinaus auch bei der Staatskanzlei, die mit Herrn Drapatz und seinen Mitarbeitern für uns immer feste Ansprechpartner zur Verfügung stellt, bei den Ministerien, die in unterschiedlicher Form agieren. Dort gibt es mitunter feste Mitarbeiter, die für den Ausschuss zuständig sind, teilweise gibt es wechselnde Kollegen, die uns zuarbeiten, auch wenn ich hier kritisieren möchte, dass manche Vorgänge doch mitunter etwas lange dauern.

(Beifall CDU)

Insgesamt wird der Ausschuss auch von den Ministerien sehr gut betreut und ohne diese Zuarbeiten wären wir natürlich nicht in der Lage sachgerechte Informationen weiterzugeben.

Sehr geehrte Damen und Herren, abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, dass man den Bericht auch im Internet nachlesen kann. Eine Besonderheit Thüringens ist, dass wir den Weg für Internetpetitionen geöffnet haben. Wir brauchen uns in der Arbeit des Ausschusses hinter der Arbeit anderer Landtage nicht zu verstecken. Wir haben ein sehr effektives, ökonomisches Verfahren gefunden und sind für Neuerungen jederzeit offen.

Abschließend noch mal meinen herzlichen Dank an alle, die dazu beitragen, dass der Petitionsausschuss in dieser Form erfolgreich gearbeitet hat und weiterarbeiten kann. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Ich eröffne die Aussprache zu diesem Bericht und rufe für die Fraktion DIE LINKE Frau Abgeordnete Döllstedt auf.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Gäste, den Worten von Herrn Wehner, was den Dank anbelangt, möchte ich mich hier gern anschließen. Insbesondere geht mein Dank an Frau Roth und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referats Petitionen, ohne deren Tätigkeit wir so gar nicht hätten arbeiten können.

(Beifall DIE LINKE)

Ich möchte aus dem Petitionsbericht einige Schlussfolgerungen vortragen speziell zum Problembereich Soziales. Herr Kollege Wehner hat bereits ausgeführt, dass es im Berichtszeitraum 237 Petitionen zum Thema Arbeit, Soziales und Gesundheit gab. Das sind 22,1 Prozent aller Petitionen. Im Bericht aufgezeigte Fälle sind nur eine kleine Spitze des Eisbergs der vorhandenen Probleme, da sich nur ein kleiner Teil der betroffenen Menschen an den Petitionsausschuss wendet. Dass solche Angelegenheiten im Verhältnis zu anderen Punkten vom Landtag und von der Öffentlichkeit nur marginal wahrgenommen werden, ist u.a. auch der Nichtöffentlichkeit der Ausschuss-Sitzungen geschuldet. Das betrifft das Petitionsrecht, zu dessen Ausgestaltung wir aufgrund der unterschiedlichen politischen Positionen hoffentlich im nächsten Plenum sachlich und konstruktiv streiten werden.

Die im Bericht aufgeführten Auseinandersetzungen mit den ARGEn lassen hier nicht nur auf teilweise mangelnde Fachkompetenz von Mitarbeitern schließen. Was in vielen Fällen die Menschen, die das betrifft, regelrecht verletzt, ist die fehlende soziale Kompetenz. Die Ausschussmitglieder mussten feststellen, nicht nur bei ARGEn, sondern auch bei anderen Behörden ist leider manchmal formalistische Kälte und Paragraphenreiterei anzutreffen, wo gesunder Menschenverstand und Bürgernähe angesagt wären.

(Beifall DIE LINKE)

Ob und was die Dienstvorgesetzten betreffender Behörden gegen die offensichtlich vorhandenen Defizite bei einigen Mitarbeitern unternehmen, hat sich bisher nicht zum Petitionsausschuss herumgesprochen, zumindest habe ich hierzu keine Information.

Einige Petitionen wurden nach § 17 Nr. 1 c an die Landesregierung überwiesen. Wie die Landesre

gierung in dieser Hinsicht ihre Verantwortung wahrnimmt, ist anhand der entsprechenden Reaktionen, z.B. Berücksichtigung in Gesetzentwürfen und Staatsverträgen, zu bewerten. Laut Bericht wurde bei 54 Petitionen von sachlicher Prüfung abgesehen. Hierunter waren Briefe, die verdeutlicht haben, dass Armut die Menschen manchmal sehr, sehr böse macht. Auch aus diesem Grund weise ich darauf hin, dass Petitionen, hier speziell zu sozialen und gesundheitlichen Problemen, ein Gradmesser der Wirksamkeit der entsprechenden Gesetzgebung sind. Hier sind sowohl Bundestag als auch die Landtage gefordert.

Mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, möchte ich mit einem Zitat von Molière meine Ausführungen beenden: „Wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun, sondern auch für das, was wir nicht tun.“ Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE)

Es gibt eine weitere Redeanmeldung. Für die CDUFraktion Herr Abgeordneter Wehner.

Frau Präsidentin, Frau Kollegin Döllstedt, nur ganz kurz: Die Debatte, ob wir öffentlich tagen oder nicht, haben Sie ja schon gesagt, werden wir sicherlich in zukünftigen Gesetzgebungsverfahren auch ausführlicher diskutieren. Ich möchte aber an der Stelle als Ausschussvorsitzender noch mal darauf verweisen, dass wir schon sehr viel in der Öffentlichkeit sind. Neben den Ortsterminen, wie ich vorhin schon dargestellt habe, wissen Sie, dass wir beim Thüringentag regelmäßig vertreten sind, bei der ThüringenMesse regelmäßig vertreten sind. Es gibt regelmäßige Sprechstunden hier im Landtag, es gibt regelmäßige Sprechstunden in den Regionen. Wir waren neulich beispielsweise im Landkreis Hildburghausen, wo sich dann noch eine Mitarbeiterin des Landratsamts erweicht hat, uns auch noch eine Frage zu stellen, damit wir überhaupt einen Petenten in dieser Region gefunden haben. Kollege Höhn war anwesend. Es gibt durchaus Regionen, wo wir uns dann vor Arbeit kaum retten können, das ist uns auch bekannt. Aber, ich glaube, jeder, der den Ausschuss erreichen möchte, der schafft das auch und das liegt nicht daran, dass wir nicht öffentlich tagen.

Dann zu Ihrer Kritik an ARGEn, die mangelnde soziale Kompetenz einiger Mitarbeiter dort: Das kann durchaus so sein, aber ich möchte noch mal ganz klar betonen: Die Zuständigkeit unseres Ausschusses und dieses Freistaats bezieht sich nur auf einen Teil der Arbeit der ARGEn und hier konkret auf die Kosten für Unterkunft und Heizung. Gerade in

diesem Bereich, denke ich, sind Betriebskostenerstattungen, Kostenübernahmen immer relativ leicht, weil es ja um Zahlen geht, nachzuvollziehen und, ich glaube, häufig sind solche Probleme auch im Konsens behebbar. Für Fragen, für die wir gar nicht zuständig sind, fällt es uns natürlich auch schwer, Regelungskompetenzen über den Ausschuss und Regelungen, die die Probleme lösen, dann zu finden. Ich möchte darauf nur noch mal verwiesen haben und denke, dass auch viele Mitarbeiter der ARGEn sich große Mühe geben. Man sollte nicht immer Einzelbeispiele, die an uns auch herangetragen werden, dann so als allgemeingültiges Schema hier darstellen. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU)

Es gibt eine weitere Redeanmeldung, für die Fraktion DIE LINKE Frau Abgeordnete Sedlacik.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Gäste, der Bericht, der in dieser Form auch gedruckt vorliegt, ist heute im Plenum in öffentlicher Beratung und diese Öffentlichkeit reicht uns eben als LINKE nicht aus.

(Beifall DIE LINKE)

Ich weiß, er ist seit Kurzem in Internet. Es ist die Möglichkeit auch noch einmal für unsere Gäste, tatsächlich etwas Transparenz in die Arbeit unseres Petitionsausschusses zu bringen. Ein Hinweis noch für Sie hier oben. In diesem Flur ist ein Ständer, wo Sie diesen Bericht auch mit nach Hause nehmen können und auch noch einmal in Ruhe lesen können. Dieser Bericht ist für Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, und auch für Abgeordnete, die nicht im Petitionsausschuss sind, eine Informationsquelle, wie Bürgerinnen und Bürger ihre Probleme an uns richten, sei es in der Arbeit mit Behörden oder Entscheidungen von Behörden, sei es, wenn sie uns Gesetzeslücken aufzeigen oder auch dringenden Änderungsbedarf an Gesetzen anmelden. Dieser Bericht wird zum Tag der offenen Tür verteilt, Herr Wehner erwähnte es bereits. Auch zum diesjährigen Thüringentag in Greiz bin ich sicher, dass wir an unserem Stand diesen Bericht hundertfach an die Bürgerinnen und Bürger verteilen werden, dass sie auch unsere Ausschussarbeit mit nachverfolgen und auch vielleicht eigene Probleme erkennen und den Mut haben, sich selbst an uns zu wenden. Diese Öffentlichkeit reicht uns aber nicht aus, Herr Wehner. Sie erwähnten die weiteren Vorschläge unserer Fraktion für öffentliche Sitzungen und auch für öffentliche Petitionen im Internet. Auch hier wurde ja, das waren Ihre letzten Wor