Protocol of the Session on March 20, 2009

3. Welche zusätzlichen Maßnahmen müssen ergriffen werden, um die Möglichkeit des Passierens zu realisieren, und auf welche Höhe belaufen sich die diesbezüglichen Kosten und welcher Zeitraum wird bis zur Realisierung noch beansprucht?

Es antwortet Staatssekretär Richwien.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kalich beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die EU-Tunnelrichtlinie 2004/54/EG wird durch die Richtlinie für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln - RABT 2006 - umgesetzt. Diese definiert die Mindestanforderungen an die Sicherheit von Tunneln. Einen Aspekt für die Sicherheit stellen Gefahrguttransporte dar. Die RABT verweist dabei auf das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, das in Deutschland durch das Gefahrgutbeförderungsgesetz und die Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn in nationales Recht integriert wird. Nach dem ADR muss die zuständige Behörde bis Ende 2009 den Tunnel einer Tunnelkategorie zuordnen. Das ADR enthält keine Vorgaben hinsichtlich einer vorzunehmenden Beschränkung. Für die Zuordnung der Tunnelkategorie ist eine Risikoeinschätzung vorzunehmen. Die Art der Risikoeinschätzung ist nicht näher vorgegeben. Deshalb wurde auf Antrag Thüringens von der Verkehrsministerkonferenz beschlossen, eine BundLänder-Arbeitsgruppe ins Leben zu rufen, die sich mit der Thematik von Gefahrguttransporten durch Tunnel beschäftigt.

Gemeinsam von Bund und Ländern wurde ein Forschungsvorhaben zum Verfahren zur Kategorisierung von Straßentunneln gemäß ADR 2007 ausgeschrie

ben. Die Ergebnisse hierzu liegen noch nicht abschließend vor.

Zu Frage 2: Das gemeinsame Forschungsvorhaben des Bundes und der Länder, welches sich mit der Risikobewertung von Gefahrgut in Tunnelanlagen beschäftigt, ist - wie bereits erwähnt - gegenwärtig in Arbeit. Der Abschluss dieser Forschungsarbeit war ursprünglich für Februar 2009 vorgesehen. Wir hoffen auf einen Abschluss in diesem Frühjahr. Die Erstellung von Risikoanalysen durch die Länder kann erst nach Vorliegen der Forschungsergebnisse erfolgen. Darauf haben sich die beteiligten Länder im Sinne eines einheitlichen Verfahrens geeinigt. Alle in Thüringen in Betrieb befindlichen Tunnel werden dann hinsichtlich ihres Risikos nach neuer bundeseinheitlicher Systematik zu untersuchen sein.

Zu Frage 3: Die Problematik der Gefahrguttransporte in Straßentunneln berührt eine Vielzahl von Rechtsmaterien und Zuständigkeiten, was zu einer enormen Komplexität führt. Welche zusätzlichen Maßnahmen ergriffen werden müssen, um ein Passieren zu ermöglichen und welche Zeiträume und Kosten anfallen, diese Fragen beantworten sich erst mit der Stellung der erforderlichen Risikobewertung.

Es gibt Nachfragen. Abgeordneter Kalich, bitte.

Ja, eine Nachfrage. Sie sagten am Anfang bis Ende 2009 ist von der EU festgelegt. Das heißt, bis Ende 2009 liegen dann die Risikoanalysen für die einzelnen Tunnel auch vor?

Bis zum 31.12. müssen die Tunnel dann klassifiziert sein und bis dahin muss dann auch die Risikoanalyse durchgeführt werden.

Es gibt eine weitere Nachfrage. Abgeordnete Scheringer-Wright, bitte.

Vielen Dank. Ist Ihnen bekannt, dass an der A 38 beim Heidkopftunnel, wo die Gefahrguttransporte auch nicht durchfahren können, die Umleitung so geschieht, dass diese Gefahrguttransporte durch das Dorfgebiet der Gemeinde Arenshausen fahren müssen, direkt vorbei an unserer Regelschule? Ist Ihnen die dringliche Situation bekannt, dass da Abhilfe geschaffen werden muss? Ist Ihnen das ein

Dass wir bis zum 31.12. die Risikobewertung der einzelnen Tunnel vorführen, habe ich gerade gesagt und dass der Gefahrguttransport dann nicht durch den Tunnel durchfährt, sondern den Umleitungsverkehr nutzt, ist auch vollkommen klar. Das heißt mit anderen Worten, wir warten auf die entsprechende Bewertung dieser Arbeitsgruppe und danach werden die Tunnel klassifiziert. Das wird auch in Zukunft so sein, dass nicht gesamte Gefahrgüter durch den Tunnel durch können. Das muss man sehen, was die Risikoanalyse dann ergibt. Der andere Verkehr wird dann umgeleitet. Das ist einfach so.

Weitere Nachfragen gibt es nicht. Danke. Damit folgt die nächste Mündliche Anfrage der Abgeordneten Leukefeld, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/4975.

Rennsteig als durchgängige Skiloipe

Die vor knapp einem Jahr (April 2008) vorgestellte Studie "Wintersport-Tourismus im Thüringer Wald" enthält zur Zukunftssicherung des Wintersports im Thüringer Wald das Projekt "Ganzjahresangebot 'Rennsteig-Loipe'“. Dabei soll der Rennsteig als längste europäische Skiloipe im Winter mit angrenzenden Loipen und der dort vorhandenen Infrastruktur vernetzt werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist der Stand der Erarbeitung des Projekts und in welchem Zeitrahmen soll die Realisierung dieser Maßnahme erfolgen?

2. Wer wurde mit der Projektentwicklung und Umsetzung beauftragt und in welcher Höhe stehen dafür finanzielle Mittel zur Verfügung?

3. Wie erfolgt die Koordinierung und Mitarbeit der betreffenden Landkreise?

4. Entspricht es der Tatsache, dass im Bereich Winterstein (Kreis Gotha) ein Teil des Rennsteigs privat veräußert wurde, und wenn ja, wer ist dafür verantwortlich und welche Auswirkungen hat das für die durchgängige öffentliche Nutzung des Rennsteigs?

Es antwortet Minister Reinholz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Leukefeld für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Der Regionalverbund Thüringer Wald e.V. hat 2008 zusammen mit dem Thüringer Skiverband e.V. die Bestandsaufnahme zur Rennsteig-Loipe begonnen. Beim Regionalverbund gibt es eine Arbeitsgruppe Winter, die sich mit diesem Thema beschäftigt. Die betroffenen Gebietskörperschaften sind hier integriert. Im Rahmen dieser Arbeitsgruppe unter Verantwortung des Regionalverbunds sollen zeitnah die Streckenführung überarbeitet werden, die digitale Erfassung erfolgen und die Marketingstrategien entwickelt werden. Des Weiteren wurde dem Regionalverbund im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ ein Regionalbudget bewilligt. Beim Regionalverbund wurde in diesem Zusammenhang eine Projektstelle Sport und Tourismus geschaffen, um die Konzepte und Ideen aus der gesamten Region zu steuern, zu betreuen und zu koordinieren. Hierzu zählt auch das Projekt Rennsteig-Loipe. Erste Ergebnisse werden im III. Quartal 2009 vorliegen, so dass vor der nächsten Wintersaison bereits einzelne Maßnahmen umgesetzt werden können.

Zu Frage 2 verweise ich auf die Antwort zu Frage 1.

Zu Frage 3: Die Landkreise sind mit Ausnahme des Wartburgkreises und des Landkreises Gotha aufgrund der nicht bestehenden Mitgliedschaft im Regionalverbund über die entsprechenden Gremien des Regionalverbundes eingebunden. Im Rahmen der Umsetzung der Wintersporttourismuskonzeption wurden Projektgruppen gebildet, die aus Vertretern der jeweiligen Regionen besteht. Im Übrigen verweise ich auch hier auf die Antwort zu Frage 1.

Zu Frage 4: Der Landesregierung liegen derzeit keine Informationen darüber vor, dass im Bereich Winterstein Flächen, auf denen der Rennsteig verläuft, an Private veräußert worden wären.

Gibt es Nachfragen? Abgeordnete Leukefeld.

Ja, ich habe eine Nachfrage, und zwar zu der ansonsten ausführlichen Antwort zu Frage 1. Können Sie doch noch mal, Herr Minister, eine Summe nennen. Sie sprachen von einem Regionalbudget aus GA-Mitteln. Aber ich hätte es gern noch mal konkreter, wie viel wird für genau diese Maßnahme eingesetzt? Das wäre die eine Frage. Die zweite Frage wäre etwas tangierend, ich frage nach der Skiloipe. Ist denn dann auch eine Mehrfachnutzung anderweitig, wenn wir über eine ganzjährige Nutzung sprechen, zum Beispiel auch als Wanderweg bzw. möglicherweise auch für Mountainbikes möglich bzw. in der Planung schon so vorgesehen?

Zu Frage 1, es sind 900.000 € für den Zeitraum 2009 bis 2011. Eine Mehrfachnutzung ist sicher denkbar, dies wird sich im Rahmen natürlich auch der Sommersportkonzeption in Vereinbarung mit der Wintersportkonzeption dann ergeben.

Weitere Fragen gibt es nicht. Dann rufe ich auf die nächste Mündliche Anfrage, Abgeordneter Hausold, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/4976.

Meinungsforschung zum Wahlverhalten

Medienberichten ist zu entnehmen, dass bei der Klausur der Landesregierung im Januar 2009 auch die Ergebnisse einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa zum Wahlverhalten der Thüringerinnen und Thüringer vorgestellt wurden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist diese Umfrage von der Landesregierung in Auftrag gegeben worden und wenn ja, zu welchem Zweck?

2. Welche Kosten sind für die Umfrage entstanden, aus welchem Haushaltstitel wurden sie finanziert?

3. Wann und in welcher Form wurden die Ergebnisse der Umfrage von der Landesregierung veröffentlicht?

4. Stehen die detaillierten Ergebnisse der Umfrage allen Fraktionen des Thüringer Landtags zur Verfügung?

Es antwortet Minister Dr. Zeh.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Thüringer Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt.

Zu Frage 1: Nein.

Zu Frage 2: Es sind keine Kosten für das Land entstanden.

Zu Fragen 3 und 4 verweise ich auf Frage 1.

Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir schon zur nächsten Mündlichen Anfrage, Abgeordneter Höhn, SPD Fraktion, in Drucksache 4/4988.

Welche Anlagen der Thüringer Kommunalwahlordnung gelten zur Kommunalwahl 2009?

Am 6. März 2009 ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen (GVBI.) die Thüringer Kommunalwahlordnung vom 2. März 2009 verkündet worden (GVBI. S. 65 ff.). Dort findet sich auf Seite 219 als Anlage 23 zur ThürKWO die "Bescheinigung der Wählbarkeit der Bewerber". Auf Seite 220 des GVBI. findet sich als Anlage 24 zur ThürKWO die "Bescheinigung der Wahlberechtigung". Auf der Internetseite des Thüringer Landesamts für Statistik sind aber seit Längerem unter der Rubrik "Kommunalwahlen - gesetzliche Grundlagen" die genannten Anlagen als "Anlage 24 - Bescheinigung der Wählbarkeit der Bewerber" und als "Anlage 25 - Bescheinigung der Wahlberechtigung" zu finden. Diese Anlagen, die sich auch noch auf die Regelungen der vorhergehenden ThürKWO beziehen, können damit bereits Eingang in die Vorbereitungen zur Kommunalwahl 2009 gefunden haben. Ich frage die Landesregierung:

1. Dürfen sowohl die Anlagen 23 und 24 der Kommunalwahlordnung vom 2. März 2009 als auch die Anlagen 24 und 25 der vorhergehenden Kommunalwahlordnung für die Kommunalwahl 2009 verwendet werden oder sind nur die "neuen" Anlagen 23 und 24 zu verwenden?

2. Sind der Landesregierung Fälle bekannt, in denen die Anlagen 24 und 25 der "alten" Kommunalwahlordnung bereits von den zuständigen Behörden verwendet worden sind, und wenn ja, in wie vielen Fällen ist dies geschehen?

3. Wenn Frage 2 mit Ja beantwortet wird: Sind die "alten" Anlagen 24 und 25 durch die "neuen" Anlagen 23 und 24 von der zuständigen Behörde auszutauschen oder nicht?