Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe mich noch mal zu Wort gemeldet, weil die Bundesrepublik Deutschland zum Jahresende 2008 die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet hat. Da geht es insbesondere um Inklusion, das heißt die Einbeziehung behinderter Menschen. Hier spielen insbesondere auch die Bildung und der Bereich Schule eine sehr bedeutende Rolle. Der Behindertenbeauftragte des Freistaats Thüringen, Dr. Paul Brockhausen, hat am 28. Februar dieses Jahres eine Pressemitteilung herausgeben, die würde ich gern noch einmal zitieren,
Frau Präsidentin: „Konjunkturprogramm II - Behindertenbeauftragter Dr. Paul Brockhausen fordert, bei Investitionen Barrierefreiheit beachten. Ich spreche mich dafür aus, dass bei allen Investitionen in die öffentliche Infrakstruktur, die Anforderungen an Barrierefreiheit zwingend beachtet werden.“ Dies erklärte der Thüringer Beauftragte für Menschen mit Behinderungen Dr. Paul Brockhausen anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland - Konjunkturpaket II. Dr. Brockhausen: „In den nächsten Wochen und Monaten können auch bei uns in Thüringen zahlreiche öffentliche Gebäude, wie z.B. Krankenhäuser und Schulen, mithilfe der Bundesregierung und der Landesregierung saniert werden. Die Chance, in diesem Zusammenhang auch die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen und Mobilitätseinschränkung nachhaltig zu verbessern, sollte unbedingt genutzt werden. Nicht zuletzt wird die demographische Entwicklung den beschriebenen Personenkreis in den nächsten Jahren stark anwachsen lassen. Daher richte ich an alle Verantwortlichen, insbesondere an die Thüringer Kommunen, die 80 Prozent aller Mittel erhalten sollen, den dringenden Aufruf, bei der Verwendung der Mittel für Investitionsvorhaben das Kriterium ‚Barrierefreiheit’ einzuhalten und umzusetzen. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Teilhabe aller Mitbürger in allen Lebensbereichen.“ So weit die Presserklärung des Landesbehindertenbeauftragten. Ich hatte Tage vorher auch eine Pressemitteilung mit ähnlichem Inhalt herausgeben.
Nun gab es heute schon mehrfach die Diskussion über das Rundschreiben des Innenministeriums und da gab es ja auch das Rundschreiben Nummer 3 vom 13.03.2009, das ist auch ein Freitag. Für behinderte Menschen in Thüringen scheint das ein Freitag der 13. im wahrsten Sinne zu sein, denn hier findet man - ich zitiere aus diesem Rundschreiben Punkt C „Investitionsmaßnahmen für Schulinfrastruktur“ - nach einigen Vorworten: „… sind im Wesentlichen auf die energetische Sanierung beschränkt“ und dann bezieht man sich auch noch auf den Artikel 104, wie es der Innenminister soeben getan hat. Das hat natürlich dann zur Folge - ich konnte am Montag einer Sitzung in Meiningen beiwohnen, Herr Heym war auch anwesend, Herr Baumann ist jetzt nicht anwesend, war aber auch dabei und dort wurde uns eine Liste vorgelegt, das heißt dem Kreisausschuss, dem Bauausschuss, dem Bildungsausschuss und dem Behindertenbeirat, in dem es um die Vergabe der Konjunkturpaket-II-Mittel ging. Da waren zwei Listen ausgelegt, in der einen Liste ging es um das Radwegekonzept und auf der anderen Liste waren letztendlich Investitionen in den Schulbereich. Dort hat man sich insbesondere darauf bezogen, Heizungskessel fast in allen Schulen zu erneuern - das heißt dann auch Erdgas und Erdöl; alternative
Energien spielen da kaum eine Rolle - sowie Wärmedämmung, Fenster und Türen, aber Barrierefreiheit und Schaffung von Barrierefreiheit in Schulen war eben kein Thema. Das habe ich dann nachgefragt und dann wurde mir vom Landrat genau dieses Rundschreiben vorgelegt und auch zitiert. Da heißt es ja eigentlich „im Wesentlichen“ und das schließt ja Barrierefreiheit nicht aus. Aber, Herr Minister, Sie sagten ja auch, dass man sich möglichst daran halten soll, damit es schnell bearbeitet wird. Da, denke ich, ist dann wieder der Konflikt für die Kommunen vor Ort, was heißt denn nun „im Wesentlichen“? Für mich würde es heißen, letztendlich auch Barrierefreiheit schaffen. Ich muss sagen, im Freistaat Thüringen scheint man langsam umzudenken und auch umzusteuern und das hat auch die letzte Sitzung im Landesbehindertenbeirat am 12., also einen Tag bevor dieses Rundschreiben 3 herausgegeben wurde, gezeigt, dass man hinsichtlich integrativer Beschulung mehr tun will. Das heißt aber, ich muss die Schulen auch vor Ort barrierefrei gestalten und sie auch zugänglich machen für behinderte Menschen.
Meine Bitte ist jetzt, dass wir das Rundschreiben wirklich noch mal überarbeiten, die Diskussion hier im Haus hat es ja auch gezeigt, dass es da durchaus eine Verunsicherung gibt. Minister Zeh hat vorhin gesagt, es sollen Investitionen in die Zukunft sein, die auch nachhaltig sind. Ich halte nun nicht unbedingt Investitionen in Heizungskessel, die noch mit Erdgas und Erdöl betrieben werden und z. B. Barrierefreiheit ausschließen, für zukunftsfähig und nachhaltig. Deshalb meine Bitte, dass wir noch mal darüber nachdenken und das auch in die Diskussion bringen, Barrierefreiheit unbedingt zu berücksichtigen im Interesse der Menschen hier in Thüringen, insbesondere im Interesse von behinderten Menschen. Danke.
Ich sehe jetzt keine weiteren Redeanmeldungen mehr. Damit schließe ich die Aussprache zum Sofortbericht und auch zum Gesetzentwurf der SPDFraktion. Ich gehe davon aus, dass das Berichtsersuchen erfüllt ist. Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Zum Gesetzentwurf der SPD-Fraktion in Drucksache 4/4926 ist Ausschussüberweisung beantragt worden, und zwar Innenausschuss federführend und Justizausschuss.
Wer der Überweisung an den Innenausschuss zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke. Die Gegenstimmen? Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? Gibt es keine. Die Ausschussüberweisung an den Innenausschuss ist abgelehnt worden.
Ich frage jetzt nach der Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Danke schön. Stimmenthaltungen? Gibt es keine. Es ist eine Mehrheit von Gegenstimmen, damit ist die Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten abgelehnt worden.
Thüringer Gesetz zur Änderung der Geltungsdauer von Gesetzen aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Fami- lie und Gesundheit und zur Re- gelung der Dienstaufsicht im Bereich der Kriegsopferversor- gung Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/4937 - ERSTE BERATUNG
Frau Ministerin Lieberknecht möchte das Wort zur Begründung erhalten und ich verweise gleich darauf, dass sich die Fraktionen geeinigt haben, dass dieser Gesetzentwurf ohne Aussprache behandelt und am 3. April in zweiter Lesung beraten wird. Ich bitte, mir dann noch mitzuteilen, ob es trotzdem eine Ausschussüberweisung geben soll, das weiß ich im Moment nicht. Frau Ministerin Lieberknecht, bitte.
Ganz herzlichen Dank, Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, um dem allgemeinen Deregulierungsanliegen Rechnung zu tragen, hat das Kabinett im Dezember 2002 beschlossen, dass Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften in der Regel zeitlich zu befristen sind. Sinn und Zweck der Befristung ist die Evaluierung der Vorschriften. Hierdurch soll eine ständige Überprüfung des Normenbestands auf dessen Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit erfolgen. Dementsprechend wurde die Geltungsdauer des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Zwölften Buch Sozialgesetzbuch sowie des Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes jeweils bis zum 31. Dezember 2009 befristet. Die Überprüfung der vorgenannten Gesetze hat ergeben, dass die Befristung des Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes aufgehoben werden kann, da es ausschließlich der Durchführung von Bundes- bzw. EU-Recht dient. Das Thüringer Ausführungsgesetz zum Zwölften Buch Sozialgesetzbuch soll befristet fortgelten. Das vorliegende Artikelgesetz sieht die Verlängerung der Befristung des Thüringer Aus
führungsgesetzes zum Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bis Ende 2015 Artikel 1 und die Entfristung des Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes Artikel 2 vor. Der Gesetzentwurf enthält weiterhin einen Artikel zur Regelung der Dienstaufsicht im Bereich der Kriegsopferversorgung - das ist Artikel 3 des Gesetzes. Im Rahmen der Änderung der Zuständigkeiten in der Versorgungs- und Sozialverwaltung zum 1. Mai 2008 wurde die Aufgabe der Kriegsopferversorgung vom Landesamt für Soziales und Familie auf das Landesverwaltungsamt übertragen. Entsprechend der Auslegung des Gesetzes über die Errichtung der Verwaltungsbehörden der Kriegsopferversorgung durch das Bundessozialgericht haben im Fall der Übertragung der Aufgabe auf eine Landesmittelbehörde, die dem Innenministerium nachgeordnet ist, sowohl die Fach- als auch die Dienstaufsicht im Sozialressort zu verbleiben. Diese Konstellation steht im Widerspruch zu dem Ziel, klare und effiziente Verwaltungsstrukturen zu schaffen. Von der nunmehr durch die Föderalismusreform eröffneten Möglichkeit, von Bundesgesetzen abzuweichen und hier die für Thüringen optimalen Strukturen zu schaffen, wird durch die Übertragung der Dienstaufsicht auf das für Inneres zuständige Ministerium für das Landesverwaltungsamt für den Bereich der Kriegsopferversorgung Gebrauch gemacht.
Ich bedanke mich herzlich für die Aufmerksamkeit und für die konstruktive Entscheidung des Hauses, in der nächsten Plenarsitzung am 3. April auch ohne Ausschussüberweisung das Gesetz in zweiter Lesung zu beraten. Vielen Dank.
Vielen Dank. Ich sagte es bereits, es gibt keine Aussprache in der ersten Beratung dazu. Es ist mir auch noch einmal gesagt worden, dass Ausschussüberweisung nicht beantragt wird. Ich schließe die erste Beratung dieses Gesetzentwurfs und damit den Tagesordnungspunkt 11.
Thüringer Gesetz zur Neurege- lung des Rechts der Informa- tionsfreiheit (Thüringer Infor- mationsfreiheitsneuregelungs- gesetz - ThürIFNeuRG -) Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 4/4953 - ERSTE BERATUNG
Die Fraktion DIE LINKE hat nicht signalisiert, das Wort zur Begründung zu nehmen. Ich habe im Moment auch nur einen Redner in der Aussprache angekündigt. Ich sage jetzt mal, normalerweise hat die einbringende Fraktion immer auch das Recht, zum Schluss zu sprechen. Demzufolge rufe ich jetzt als ersten Redner für die CDU-Fraktion Frau Abgeordnete Groß auf und bitte darum, dass mir die Redeanmeldungen doch rechtzeitig gebracht werden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, da sieht man mal, wie schnell das geht, gerade ist die Anmeldung gebracht und schon ist man am dransten. Das geht urplötzlich.
Wir haben das „Thüringer Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Informationsfreiheit“ vorliegen, ein Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. Ich denke, da wir uns schon mehrfach in diesem Hause damit beschäftigt haben, ist der Kollege Hahnemann seinem Hobby hier nachgegangen und hat uns diesen Schaufensterantrag heute geliefert.
Wieder einmal haben Sie uns mit einem Gesetzentwurf beglückt, der weitgehend unbrauchbar und in sich widersprüchlich ist. Einmal ganz abgesehen von den inhaltlichen Unzulänglichkeiten in dem Gesetzentwurf haben wir bereits ein gutes Informationsfreiheitsgesetz,
das gerade mal ein gutes Jahr alt ist und das nicht einmal eine gewisse Anwendungspraxis hat; es muss eine gewisse Zeit erst einmal wirken, ehe man es sicherlich sinnvoll evaluieren kann. Ich darf nur auf die Kleine Anfrage von Herrn Dr. Hahnemann hinweisen, das Gesetz, wie gesagt, gut ein Jahr. Bereits im August letzten Jahres - ungefähr ein halbes Jahr nach dem Inkrafttreten - hatte Herr Dr. Hahnemann schon eine Kleine Anfrage dazu gestellt und hat aus der Beantwortung entnommen, dass die Evaluierung notwendig ist. Das erschließt sich mir und meiner Fraktion nicht so richtig, wo er das schon nach
Der Bürger hat bereits jetzt auch durch dieses Gesetz vielfältige Möglichkeiten, Auskunft von Behörden zu verlangen, zumindest dann, wenn er ein entsprechendes Interesse vorweisen kann. Diese Einschränkung, die angeblich so, wie Sie es bezeichnen im Entwurf, weiterhin zu restriktive Möglichkeit, Informationen zu erlangen, wird in dem vorliegenden Gesetzentwurf an mehreren Stellen kritisiert. Die Behörde soll gläsern, durchsichtig sein - das ist immer gut und, ich denke, an vielen Stellen ist das auch so -, aber mit einem bisschen an Lebenserfahrung weiß man jedoch, dass hinter dem jeweiligen Verwaltungshandeln zumeist konkrete Rechtsverhältnisse mit Drittbezug bestehen. Mithin besteht immer die Gefahr, dass durch Behördenauskünfte Interessen Dritter tangiert werden. Es kann daher nicht unbedingt sinnvoll sein, die Zugangshürden zu Informationen fast gänzlich einzureißen. Sie haben das in der Begründung zum Gesetzentwurf so schön beschrieben mit „Herrschaftswissen“ oder mit dem „Wissensmonopol des Staates“. Ich kann nur sagen, damit hat es weiß Gott nichts zu tun. So extrem Ihre Forderung nach umfassender Information in dieser Gesetzesvorlage ist, so extrem ist Ihre Forderung in der Drucksache 4/4375, mit der wir uns in diesem Plenum erneut befassen müssen. Während Sie hier personenbezogene Daten schutzlos stellen, indem Sie sie nur schützen, wenn sie höherrangig sind, wollen Sie diese dort unter der plakativen Überschrift „Datenhunger nach privaten (Kunden-)Daten auch in Thüringen zügeln“ komplett verbieten. Ich meine, dass weder die eine noch die andere Forderung sachdienlich ist, deshalb werden wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Ich denke, er verdient es auch nicht, an einen Ausschuss überwiesen zu werden. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Groß, um Ihren letzten Satz gleich aufzugreifen, ja, er hat es verdient, sowohl aufgegriffen, behandelt und an den Ausschuss überwiesen zu werden, so, wie sich das für einen Gesetzentwurf in diesem Haus gehört.
Aber lassen Sie mich zunächst einmal etwas anderes noch zum Ausdruck bringen. Es passieren schon erstaunliche Dinge in diesem Haus. Wir erleben jetzt, dass wir innerhalb von zwei Jahren - und ich meine das durchaus positiv -, zum dritten Mal das Thema „Informationsfreiheit“ für die Thüringerinnen und Thüringer hier im Plenum behandeln. Nachdem in der letzten Legislatur - ich denke, es müsste das Jahr 2002 gewesen sein - die SPD-Fraktion schon einmal einen Vorstoß diesbezüglich unternommen hatte, der natürlich in diesem Haus damals keine Mehrheit gefunden hat, möchte ich noch einmal darauf verweisen, wie das Verfahren im Groben vonstatten gegangen ist, als es zur Beschlussfassung des jetzt geltenden Gesetzes kam. Ursprung war ein Gesetzentwurf der SPD-Fraktion, wo sich herausgestellt hat, dass der in der Anhörung von denen, die mittlerweile schon eine ganze Menge Erfahrungen im Bereich der Informationsfreiheit gesammelt haben, in anderen Bundesländern sehr, sehr positiv aufgenommen worden ist. Diese positive Aufnahme hat sich natürlich nicht hier bei der Mehrheit des Thüringer Landtags widergespiegelt und man hatte sich dann etwas ganz Besonderes ausgedacht, nämlich unter der Überschrift, dem Deckmantel des Gesetzentwurfs der SPD über Ausschussänderungsanträge das zu implementieren, was die CDU unter Informationsfreiheit versteht, was mitnichten dem entspricht, was wir mit unserem Gesetz damals bezweckt haben, so dass wir letztendlich unseren Antrag - den Ursprungsantrag - zurückgezogen haben.
Dann kam die zweite Befassung in dieser Legislatur, nämlich wenn die CDU-Fraktion ihre Vorstellungen von Informationsfreiheit umgesetzt haben wollte, dann bitte schön in einem eigenen Gesetzentwurf auch unter ihrem Namen. Der ist nun in Kraft. Und da sage ich Ihnen, Frau Kollegin Groß, sicherlich ist erst ein halbes oder ein knappes Dreivierteljahr vergangen seit Inkrafttreten. Mag sein, dass sich das noch nicht überall bei den Bürgerinnen und Bürgern herumgesprochen hat, nur dort, wo es sich herumgesprochen hat, stellt sich heraus, dass genau die Kritiken, die wir damals angebracht haben, was die Fragen von Transparenz und Handhabbarkeit in den Verwaltungen betrifft, genau die Probleme treten auf und so erklärt sich auch für mich der erstaunlich geringe Grad der Inanspruchnahme durch die Bürgerinnen und Bürger.
Deswegen begrüße ich es zunächst einmal ausdrücklich, dass die Fraktion DIE LINKE dieses Thema noch einmal hier zum Gegenstand der Debatte macht. Im Detail bin ich schon dafür, dass wir die Ausschussberatungen oder eine Ausschussüberweisung vornehmen, wo wir dann durchaus über das eine oder andere noch einmal reden, wo ich auch sage, aus meiner Sicht sind einige Vorschläge im
Gesetzentwurf der Linkspartei, die ich so für nicht ganz praktikabel halte - ich will nur ein einziges Beispiel herausnehmen. Wir hatten in unserem Gesetzentwurf vorgeschlagen, als Beauftragten für die Informationsfreiheit den Datenschutzbeauftragten zu betrauen, so, wie das auch in einigen anderen Bundesländern schon gemacht worden ist. Die Linkspartei schlägt jetzt vor, das der Bürgerbeauftragten zu übertragen. Wenn ich noch daran denke, ein paar Tagesordnungspunkte vorher gab es schon einmal ein Anliegen Ihrer Fraktion, der Linkspartei, der Bürgerbeauftragten die Aufgaben in Bezug auf Widerspruchsverfahren zuzuordnen, wenn wir das alles tun, dann müssen wir die gute Frau, glaube ich, irgendwie duplizieren. Ich halte das für wenig praktikabel.
Aber ich will an dieser Stelle - wir haben die erste Lesung - so nicht in die Tiefe gehen. Ich betone noch einmal, ich begrüße, dass es diesen Gesetzentwurf jetzt gibt und ich hoffe und wünsche, dass man sich bei der CDU-Fraktion doch besinnt, diesen Gesetzentwurf dorthin zu verweisen, wo er hingehört, nämlich an den Innenausschuss und an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten. Danke schön.
Sie haben einen Fehler begangen. Nicht ich habe hier einem Steckenpferd gefrönt, die Fraktion der LINKEN hat einen Gesetzentwurf eingebracht. Gewöhnen Sie sich daran, das wird in diesem Hause, egal wie die Wahlen ausgehen, auch weiterhin so sein. Und, Frau Groß, in einem haben Sie recht, das ist ein Schaufenstergesetzentwurf, ein Gesetzentwurf, der wie ein Schaufenster den Bürgerinnen und Bürgern den Blick in die staatliche Verwaltung und öffentliche Stellen gewähren soll. Deswegen habe ich Ihnen diese Vorlage gegönnt.
Im Dezember, meine Damen und Herren, das wissen Sie, haben wir das Thüringer Informationsfreiheitsgesetz verabschiedet mit Fürstimmen der Landtagsmehrheit, mit Gegenstimmen der Landtagsminderheit. Die Gegenstimmen beruhten vor allem darauf, dass wir nicht ein eigenständiges Landesgesetz haben, sondern praktisch einen pauschalen Verweis auf das geltende Bundesgesetz mit zusätzlichen Ausnahmen im Anwendungsbereich. Diesen Unwillen der CDU-Mehrheit zu einer tatsächlichen Eigenständigkeit im Thüringer Informationsfreiheitsrecht kann man als ein gewisses politisches Signal werten. Man weiß, dass EU-Vorgaben bestehen, aber so richtig ernsthaft kümmert man sich nicht um die Sache. Wer sich die Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage anschaut, wird feststellen, das Gesetz wird so gut wie nicht genutzt. Im Übrigen habe ich die Frage nicht nach einem halben Jahr gestellt, sondern nach einem Dreivierteljahr und diese bestimmte Eile ist natürlich auch dem Umstand geschuldet, dass wir kurz vor dem Ende der Legislatur stehen. Nun haben sicherlich Fragen der Information der Bürgerinnen und Bürger über das Gesetz dabei eine Rolle gespielt. Aber insgesamt stellen wir 20 Anfragen in diesen neun Monaten fest, von denen 11 abgelehnt sind, mehr als die Hälfte. Einige der gewährten Antworten entsprachen nur teilweise dem Ansinnen der Bürger. Das ist ein Indiz dafür, dass wir es neben der mangelnden Bekanntheit des Gesetzes vor allem mit gesetzlichen und verwaltungstechnischen Zugangshürden zu tun haben. Das sollten wir in diesem Haus einfach zur Kenntnis nehmen.