Protocol of the Session on January 30, 2009

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Jetzt gibt es aber wirklich keine Redeanmeldungen mehr. Ich schließe die Aussprache.

Wir stimmen zuerst ab über den Antrag der Fraktion der SPD und dabei wieder zuallererst über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD in Drucksache 4/4727. Wer diesem Änderungsantrag folgt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Ich frage jetzt nach den Gegenstimmen. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Stimmenthaltungen gibt es keine. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Nun stimmen wir direkt über den Antrag der Fraktion der SPD in Drucksache 4/2812 ab. Wer diesem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Ich frage jetzt nach den Gegenstimmen. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Stimmenthaltungen gibt es keine. Der Antrag ist abgelehnt.

Nun stimmen wir über den Alternativantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 4/4723 ab. Wer diesem folgt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Das ist eine Mehrheit. Ich frage nach den Gegenstimmen. Es gibt zahlreiche Gegenstimmen. Gibt es Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es nicht. Der Alternativantrag ist angenommen.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 10 und rufe auf den Tagesordnungspunkt 11

Ambulante und stationäre Pflege in Thüringen Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 4/3329 - hier: Nummer 2 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit - Drucksache 4/4719 -

Herr Abgeordneter Gumprecht hat das Wort zur Berichterstattung aus dem Ausschuss.

Frau Präsidentin, der CDU-Antrag 4/3329 „Ambulante und stationäre Pflege in Thüringen“ wurde am 12.09.2007 in der Plenarberatung am 11.10.2007 gemeinsam mit dem Antrag der SPD mit dem Titel

„Heimrecht verbessern - Qualitätsstandards sichern“ und dem Antrag der Fraktion DIE LINKE „Pflegequalität in Thüringen langfristig sichern“ beraten. Minister Dr. Zeh erstattete einen Sofortbericht. Die beiden Anträge der SPD und der LINKEN wurden abgelehnt und der Punkt 2 des CDU-Antrags wurde an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zur weiteren Beratung überwiesen. In Punkt 2 wird die Landesregierung gebeten, die Situation der ambulanten und stationären Pflege zu prüfen und gegebenenfalls Rückschlüsse für Thüringen abzuleiten und dem Landtag darüber zu berichten. Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beschäftigte sich in vier Sitzungen mit dem Antrag.

In der Sitzung am 07.12.2007 ging der Minister auf folgende fünf Schwerpunkte ein: Er äußerte erstens etwas zur Höhe der Pflegesätze, zweitens zu den verfügbaren Plätzen nach Trägern, drittens zum Personal, viertens zu den Kontrollen der Heimaufsicht und fünftens zur Situation der ambulanten und stationären Pflege. Während der Ausschussberatung wurden zahlreiche weitere Fragen gestellt. Die zwölf Fragen bedurften einer umfangreichen Recherche, so dass die Beantwortung nicht sofort in der darauf folgenden Sitzung am 12.01. erfolgen konnte. Die Antworten wurden dem Ausschuss mit Schreiben vom 12. Februar übergeben. In der abschließenden Sitzung des Ausschusses am Ende des Jahres, am 05.12.2008, konnte die Beratung abgeschlossen werden. Es wurde die Annahme des Antrags einstimmig beschlossen. Der Punkt 2 des Antrags liegt uns heute im Plenum vor.

(Beifall CDU)

Ich eröffne die Aussprache und für die Fraktion DIE LINKE hat sich der Abgeordnete Kubitzki zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich wollte es eigentlich nicht glauben, aber das Datum des Antrags, über den wir heute sprechen, ist der 12.09.2004.

(Zwischenruf Abg. Gumprecht, CDU: 2007.)

2007? Das wollte ich ja eigentlich rüberbringen, ja, 12.09.2007. Um 17.55 Uhr, meine Damen und Herren, da mögen Sie mir das mal verzeihen.

Das heißt also, seit September 2007 hat sich der Sozialausschuss mit diesem Thema beschäftigt bzw. hat es immer von Sitzung zu Sitzung gescho

ben. Am Ende werde ich eine Vermutung äußern, warum dies geschah.

Eingangs sei mir gestattet zu sagen, was die Qualität der Pflege in Thüringen betrifft, das, was wir eindeutig bei der Behandlung sowohl der Anträge der SPD als auch unseres Antrags 2007 schon gesagt haben, dass insgesamt die Pflege in Thüringen in einer hohen Qualität durchgeführt wird und gewährleistet ist und dass das aber auch - und das wiederhole ich noch mal - vor allem das Verdienst derjenigen ist, die in der Pflege tätig sind. Aber viel Zeit ist seit diesem 12.09.2007 ins Land gegangen.

Meine Damen und Herren, wir haben in der Zwischenzeit ein Pflegeversicherungsweiterentwicklungsgesetz, was in Kraft getreten ist, was Festlegungen getroffen hat, was sich in der Pflege verändert. All das ist kaum berücksichtigt worden und - ich muss auch sagen - es ist von der Landesregierung schleppend gehandelt worden. Ich möchte da einige Kritikpunkte ansprechen.

Seitdem wir nun das Pflegeversicherungsweiterentwicklungsgesetz haben, meine Damen und Herren, gab es kaum Reaktionen hier in diesem Haus, gab es kaum Reaktionen vonseiten der Landesregierung. Beispiel: Wir haben kritisiert - das wurde von der Frau Ministerin eigentlich auch anerkannt -, dass in diesem Pflegeversicherungsweiterentwicklungsgesetz der moderne Pflegebegriff fehlt. Als Pflege wird Waschen betrachtet, aber Pflege ist unserer Auffassung nach vor allem Teilhabe und Gewährleistung der Teilhabe und Gewährleistung von Lebensqualität. Da gab es auch, was die Veränderung des Pflegebegriffs betrifft, kaum Veränderungen oder Einflussnahme der Landesregierung.

Im Weiteren ist die Frage der Pflegeassistenz nicht geklärt. Wir haben nach wie vor im Land keine Landespflegeplanung. Wir haben kein Heimgesetz, was überarbeitet wurde. Wir haben zwar die Information, es wird daran gearbeitet, aber auf eine letzte Anfrage meinerseits gab es hier in diesem Hohen Haus die Antwort, es ist nicht raus und sicher, ob das Heimgesetz noch in dieser Legislatur verabschiedet wird. Wir haben kein neues Ausführungsgesetz, was auf das Pflegeversicherungsweiterentwicklungsgesetz reagiert. Was besonders wichtig ist, was von der Landesregierung hervorgehoben wurde, wir haben keine Stärkung des Ansehens des Pflegeberufs. In dem von Herrn Gumprecht zitierten Bericht des damaligen Sozialministers Zeh, wo er Aktivitäten versprochen hat, wie das Ansehen des Pflegeberufs in Thüringen gestärkt werden kann, gab es bisher keine Reaktion. Viele Aufgaben, die hier hätten erledigt werden müssen, hätten noch vom Sozialminister Zeh damals erfüllt werden müssen.

Was das Ansehen der Pflegekräfte betrifft, so müssen wir nach wie vor feststellen, Thüringen ist das Land, in dem die Pflegekräfte am schlechtesten bezahlt werden. Immer mehr wird deutlich, wir haben hier eigentlich einen Fachkräftemangel.

Es gab auch nach wie vor unklare Aussagen zu der Frage Pflegestützpunkte. Wir haben das schon öfter hier diskutiert. Eindeutig muss ich sagen, die Lösung Pflegestützpunkte in diesem Gesetz hätte man durchaus weglassen können und dieses Geld den Pflegenden unmittelbar zugute kommen lassen sollen. Pflegestützpunkte sollen auf alle Fälle nicht geschaffen werden unter dem Gesichtspunkt, wir schaffen neue Strukturen. Aber das Gesetz schreibt es nun einmal vor, dass Landesregierungen dazu Richtlinien zu erarbeiten haben. Diese Richtlinien liegen bisher noch nicht vor. Zumindest sollte eine Thüringer Richtlinie erarbeitet werden, die die Möglichkeit schafft, wenn es Kommunen wollen, Pflegestützpunkte zu bilden, dann sollten sie das tun. Aber auch welche Anforderungen an Pflegestützpunkte gestellt werden sollen, müsste dort enthalten sein. Unserer Auffassung nach, wenn schon Pflegestützpunkte gebildet werden sollen oder die Möglichkeit geschaffen werden soll, darf keine neue Bürokratie entstehen, es darf kein Konstrukt von oben nach unten der Struktur übergestülpt werden, es muss vor allem eine Vernetzung von schon jetzt vorhandenen Beratungsangeboten sein. Auf alle Fälle müssen die Kommunen mit ins Boot geholt werden, wenn sie das wünschen. Dann sollte den Kommunen die Möglichkeit gegeben werden, Pflegestützpunkte zu schaffen. Aber nur unter diesen Voraussetzungen sollten diese geschaffen werden. Wenn es Kommunen gibt, wenn es Gebiete gibt, wo die Pflegestützpunkte nicht gewünscht werden, dann sollte man das auf alle Fälle akzeptieren.

Jetzt möchte ich auf eine Sache zu sprechen kommen, meine Damen und Herren, was meiner Meinung nach einen gewissen Skandal hier darstellt. Nicht umsonst hatte ich gestern eine Mündliche Anfrage gemacht zu dem Forschungsprojekt der Fachhochschule Jena „Optimierte Abbildung des Pflegeprozesses in Pflegepraxis und Pflegedokumentation“. Leiter dieses Projekts ist Prof. Dorschner von der Fachhochschule Jena. Dazu, und das möchte ich zitieren, führte der damalige Sozialminister Zeh im Landtagsplenum am 11.10.2007 aus: „Insgesamt beteiligen sich an dem Projekt 337 von 680 Thüringer Pflegeeinrichtungen. Das ist mehr als die Hälfte, genau 53,6 Prozent. Ziel dieses Projekts ist die Entwicklung von Lösungsansätzen für eine verbesserte und effektivere Umsetzung des Pflegeprozesses in der Pflegepraxis und damit verbunden eine effizientere und qualitativ hochwertige Gestaltung der Pflegedokumentation. Die beteiligten Partner sollten nicht unerwähnt bleiben. Angefangen von den

Landesverbänden der Pflegekasse in Thüringen, der Vereinigung der Träger der Pflegeeinrichtungen in Thüringen, der Landesarbeitsgemeinschaft der privaten Pflegeverbände in Thüringen, der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Einrichtungen, dem MDK und weitere sind genannt, haben sich an dem Projekt beteiligt. Der Abschlussbericht“, sagte Minister Zeh, „wird gegenwärtig erstellt und wir rechnen mit einer Veröffentlichung hoffentlich noch in diesem Jahr.“ Gemeint war das Jahr 2007. Das heißt, das ist hier ein Zitat aus einem Plenum vom Jahr 2007 und dieser Bericht und das Ergebnis des Forschungsprojekts sollte im Jahr 2007 verändert werden. Wir haben jetzt Januar 2009 und bis jetzt liegt uns noch kein Ergebnis dieses Forschungsprojekts vor.

Gestern haben wir in der Mündlichen Anfrage erfahren, dass dieses Forschungsprojekt insgesamt 67.000 € gekostet hat; 22.000 € davon hat die Landesregierung bezahlt und 45.000 €, meine Damen und Herren, haben die 337 Pflegeeinrichtungen bezahlt, die an diesem Projekt beteiligt waren. Das heißt, hier wurde aus Pflegeeinrichtungen Geld abgeführt an ein Forschungsprojekt, bei dem es mehrere Beteiligte gab, aber nur zwei haben bezahlt: den geringeren Teil die Landesregierung, den größeren Teil die beteiligten Pflegeeinrichtungen. Warum haben nicht die Pflegekassen mitbezahlt? Warum hat der MDK nicht bezahlt? Warum haben die hier von mir genannten Arbeitsgemeinschaften nicht bezahlt?

Meine Damen und Herren, hier ist Geld von Pflegebedürftigen weggenommen worden. Hier ist Geld von Pflegekassen unberechtigterweise für Sachen verwendet worden, wofür sie nicht gedacht sind, dazu gibt es gesetzliche Festlegungen. Das heißt, hier wurde Geld aus der Pflege abgezogen für ein ominöses Forschungsprojekt, was viel Hoffnung erweckt hat, aber wo wir bis heute noch nicht die Ergebnisse wissen.

Gestern wurde hier dargelegt, es gibt einen vorläufigen Ergebnisbericht, ein endgültiger wird uns irgendwann vorgelegt. Ich muss hier die Frage stellen: Wann wird das sein? Ich muss an den alten Minister, der jetzt nicht hier ist, die Frage stellen: Was stand in der Aufgabenstellung für dieses Forschungsprojekt? Was gab es für eine Terminisierung? Wann sollten Ergebnisse vorgelegt werden? Und ich muss auch die Frage stellen: Was geschieht, wenn keine Ergebnisse erzielt werden, wenn nichts hier vorgelegt wird, wenn man sagt, wir haben nichts erreicht? Dann sind 65.000 €, davon 45.000 € aus Pflegeeinrichtungen, in den Sand gesetzt worden. Und da muss ich als Nächstes die Frage stellen: Ist vertraglich geregelt, dass im Falle der Nichterfüllung des Forschungsprojekts dieses Geld wieder den Beteiligten zurückgezahlt wird? Sie haben Geld, und das erscheint so, für nichts und wieder

nichts ausgegeben. Das, meine Damen und Herren, ist, wenn wir von Pflege und von Pflegequalität sprechen, ein Skandal, was hier stattgefunden hat. Meiner Meinung nach hat diesen Skandal Minister Zeh in seiner Eigenschaft als Sozialminister im Prinzip geschaffen und verbockt. Ich sage auch für meine Fraktion, wir werden an diesem Thema dranbleiben und wir werden auch im Sozialausschuss verlangen, dass wir darüber informiert werden und vor allem, dass wir Einsicht in den Vertrag zu diesem Forschungsprojekt nehmen können.

Insgesamt zu dem Antrag der CDU muss ich sagen: Gott, was soll es uns helfen, wenn wir wissen, was in anderen Bundesländern nun geschieht, denn einerseits wird uns immer hier dargestellt, Thüringen ist in allem Spitze, also muss ich theoretisch davon ausgehen, sind wir vielleicht in der Pflege Spitze. Aber ich sage auch, schädlich ist es nicht, sollen wir erfahren, was in anderen Bundesländern in der Frage der Pflege geschieht. Wir können mit dem Antrag leben und werden dort auch zustimmen. Aber es befreit uns nicht von den von mir angesprochenen Problemen, die wir noch lösen müssen; neuer Pflegebegriff und vor allem eine Landespflegeplanung, die wir in Thüringen brauchen. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Für die SPD-Fraktion hat sich Frau Abgeordnete Taubert zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Damen und Herren, Frau Präsidentin, der Antrag ist schon beachtenswert. Er sagt nämlich nichts, aber auch gar nichts aus, außer dass gebeten wird zu berichten über Dinge, die die Landesregierung eigentlich ständig machen muss. Das ist permanente Arbeit, die hier abgefragt wird und eigentlich ist es eine Beleidigung des zuständigen Ministeriums, dass man solche Dinge abfragt hier im Plenum. Darüber hinaus ist er auch noch widersprüchlich. Im letzten Absatz der Begründung finden wir: Für die CDU-Fraktion gilt der Grundsatz „ambulant vor stationär“. Gut, das mag ja schon sein, das gilt für uns ja auch. Aber wissen Sie, was Sie drüber schreiben: „Aus dieser Diskussion heraus sieht die Fraktion der CDU im Thüringer Landtag die Gefahr, dass die stationäre Pflege infrage gestellt wird.“ Wenn Sie für ambulant statt stationär sind, brauchen Sie sich doch keine Sorgen zu machen, dass die stationäre Pflege infrage gestellt wird, das ist doch ein Widerspruch.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Die Sorge ist zusätzlich.)

Die Sorge ist zusätzlich, Herr Mohring. Wir können es ja ins Protokoll aufnehmen, damit die Sorge auch verankert ist.

Spaß beiseite, es gibt niemanden in Deutschland, der mittlerweile nicht weiß, dass ambulant vor stationär die richtige Reihenfolge ist. Menschen wollen zu Hause bleiben, wollen in ihrem Wohnumfeld bleiben, und wir müssen schauen, dass wir dies ermöglichen können. Die in dem Bereich Tätigen, ob das kommunale Träger sind, ob das Wohlfahrtsverbände sind oder ob das auch private Träger von Pflege sind, haben sich über die vielen Jahre doch durchaus Gedanken gemacht und das müsste selbst der CDU-Fraktion bekannt geworden sein.

Wir wissen leider, dass wir seit Jahren keine Altenhilfeplanung haben, keine vollständige Sozialplanung in Thüringen und damit auch Wildwuchs. Ich kann mich sehr gut erinnern, es war mal zur Einweihung eines Pflegeheims in Triptis - da muss ich Herrn Schugens anschauen -, da haben wir uns schon vor fünf Jahren gefetzt, was im stationären Bereich denn so los ist. Das war gerade da, als im PflegeAG abgeschafft wurde, dass die Träger der ersten Stunde, die am Anfang gar nicht geschaut haben, sondern nur stationäre Pflegeheime erneuert haben, die haben die Drittelförderung vom Land gestrichen bekommen. Wir hatten die Auseinandersetzung und ich bleibe heute noch dabei: Wir haben im Bereich der stationären Pflege die Dreiklassengesellschaft. Wir haben die Personen, die in Pflegeheime ortsnah gehen wollen, die in den Pflegeheimen der ersten Generation sind, die zwischen 300 € und 450 € jetzt mehr bezahlen müssen im Monat, weil die Zuschüsse nicht mehr kommen vom Land. Wir haben die Pflegeheime und die Bewohner in den Pflegeheimen, die nach Artikel 52 SGB XI gefördert wurden, wo quasi alles an Investitionen bezahlt wurde. Die haben einfach Glück vor Ort. Und wir haben freie Träger und private Anbieter, die Pflegeheime haben, die gar keine Förderung erhalten haben. Auch die werden vor Ort genutzt und müssen teilweise genutzt werde. Die Angehörigen haben im Interesse einer ortsnahen Pflege oft gar keine Chance.

Deswegen appelliere ich an dieser Stelle, wenn wir schon so einen Antrag haben, daran, dass man an der Stelle etwas ändern muss. Es muss eine Gleichbehandlung geben und nicht eine willkürliche Zuweisung von Investitionsmitteln.

Ich will auch noch mal darauf hinweisen, dass wir offensiver mit den Pflegestützpunkten umgehen müssen. Wir wissen, die Krankenkassen sperren sich dagegen, weil Sie sagen, wir können das besser. Wir wissen auch von Trägern, dass sie sagen, machen wir doch schon, aber letztendlich ist es doch so: Wie oft ruft nicht auch bei Ihnen jemand an und sagt, sag

mir doch mal, wo ich meinen Angehörigen hinbringen muss, wenn es denn überhaupt nicht mehr geht. Wir haben momentan keine ausreichenden Stellen im kommunalen Bereich - wäre ja auch eine Möglichkeit -, diese Beratung vorzunehmen, sachlich und qualitativ in hoher Qualität. Deswegen müssen wir offen bleiben für Pflegestützpunkte überall in Thüringen, nicht in jedem Ort, vielleicht zuerst auch nicht in jedem Landkreis, aber dennoch flächendeckend, damit man sich auch relativ ortsnah kundig machen kann.

Ein Thema muss auch aufgenommen werden, wenn wir schon schauen, was andere Länder machen. Das ist die Ausbildung in der Altenpflege. Wir haben nun einmal das Urteil, dass erstritten wurde, dass diese Umlage nicht rechtens war. Aber das Urteil sagt auch, wenn man es anders anstellt, wenn alle beteiligt sind, kann man auch mit so einer Umlage arbeiten. Das kann nicht sein, dass einzelne stationäre Träger ja zumeist für die Ausbildung in dem Segment bezahlen und andere davon Nutznießer sind. Wir müssen uns vorstellen, es sind ja nicht nur in Thüringen die Nutznießer, die meisten Nutznießer sind in anderen Bundesländern, weil Pflegepersonal abwandert wegen schlechter Bezahlung und schlechter Aussichten. Das können wir uns einfach in Thüringen nicht leisten. Wir werden dem Antrag auch zustimmen, schaden tut er nicht, aber nutzen tut er auch nicht. Vielleicht ist die Erkenntnis, die das Ministerium daraus gewinnt, wenn sie denn Punkt 2 macht, größer als ich jetzt erwarte, hoffe ich einfach, damit die Arbeit nicht umsonst war. Aber das hätten wir preiswerter haben können. Da hätten wir uns nicht im Plenum darüber unterhalten müssen. Danke.

(Beifall SPD)

Für die CDU-Fraktion hat sich der Abgeordnete Worm zur Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kollegin Taubert, nur um auf einen Passus Ihrer Ausführungen eingehen zu wollen: Die Formulierung des Antrags der CDU, das hing auch mit dem damaligen Zeitpunkt zusammen und der Aussage des Kollegen Nothnagel damals, der von Schließung von Heimen fabulierte und dergleichen. Deswegen haben wir das so formuliert. Nur zu Ihrem Kenntnisstand.

(Beifall CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist, wie der Kollege Kubitzki gesagt hat, mittlerweile ein Jahr

her, seit die Landesregierung zu diesem Thema berichtet hat. Damals hatten wir uns darauf verständigt, den Ländervergleich weiter im Blick zu behalten. Ich denke, dies war und ist weiter wichtig, um hieraus auch die entsprechenden Rückschlüsse für unsere Arbeit in Thüringen zu gewinnen. Aus der Bundesstatistik geht hervor, dass das Pflegesatzniveau in den jungen Ländern im Vergleich zu den alten Ländern niedriger liegt. Bei den jungen Ländern liegt Thüringen bei den reinen Pflegekosten sogar noch unter dem Durchschnitt, und zwar deutlich unter dem bundesweiten Durchschnitt. Für eine vollstationäre Dauerpflege fallen laut dem 4. Bericht des Bundesministeriums für Gesundheit über die Entwicklung der Pflegeversicherung vom 1. November 2007 in der Pflegestufe I lediglich 32,18 € an. Das ist im Übrigen der niedrigste Wert unter allen Ländern überhaupt. Gleiches gilt auch für die Pflegestufe II. Das, denke ich, sollte man an dieser Stelle ruhig auch einmal erwähnen. Hinzu kommt, dass Thüringen die Investitionsaufwendungen der Pflegeheime umfassend gefördert hat, allein im Rahmen des Sonderinvestitionsprogramms nach Artikel 52 Pflegeversicherungsgesetz mit einem Fördervolumen in Höhe von 663 Mio. €, wie Ihnen bekannt ist. Damit konnten in Thüringen 160 Projekte mit über 12.000 Heimplätzen vollständig saniert bzw. neu gebaut werden. Damit verfügen diese natürlich jetzt auch über einen entsprechend modernen Standard in Bau und Ausstattung, der den heutigen Anforderungen gerecht wird. Wir alle wissen, dass dies angesichts der Zustände vor und in den Jahren nach der Wende bitter nötig war. Gleichzeitig aber, das ist das Entscheidende, werden die Pflegebedürftigen auf diesen Plätzen nur mit geringen Investitionsaufwendungen belastet. Das sind meines Wissens meist nicht einmal 100 € im Monat. Zur Erklärung hierzu: Bis 2005 kam vom Land eine erhebliche Förderung von Aufwendungen der Pflegeheime für Darlehen sowie Aufwendungen für Miete und Pacht von Gebäuden oder sonstigen Anlagegütern hinzu. 2005 hat der Landesgesetzgeber diese Förderung, die Kapitaldienstförderung, die Nutzungsentgeltförderung sowie die Pauschalförderung aufgehoben. Dies hatte natürlich zur Folge, dass die Bewohner dann einen entsprechenden Investitionskostenbeitrag zu entrichten haben, das will ich an dieser Stelle nicht verschweigen. Aber - und auch das gehört zur Wahrheit dazu - Pflegebedürftige, welche die notwendigen Heimkosten nicht aus dem eigenen Einkommen und Vermögen bestreiten können, erhalten Leistungen der Sozialhilfe auf Grundlage des SGB VII. Der Betrag ist hierbei so bemessen, dass in der Regel für jeden Hilfeempfänger auch eine entsprechende Einrichtung gefunden werden kann.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Thüringen muss sich beim Stand seiner Heime keineswegs hinter den anderen Ländern verstecken.

(Beifall CDU)

Der Freistaat verfügt über ausreichende Dauerpflegeplätze in modernen Heimen sowie über eine große Zahl an Kurzzeitpflegeplätzen. Den Erfordernissen unserer Gesellschaft angesichts des demographischen Wandels wird damit entsprochen. Es ist im Übrigen auch weiterhin eine hohe Investitionsbereitschaft diesbezüglich bei den Trägern festzustellen.