Protocol of the Session on January 29, 2009

(Beifall DIE LINKE)

Mir liegen jetzt keine weiteren …, doch Abgeordneter Pilger, bitte.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch ich will noch einmal, nachdem mein Kollege Höhn zu der juristischen Seite Stellung genommen hat, versuchen, den sozialpolitischen Blickwinkel zu suchen und nehme auch zum Anlass die aktuelle Berichterstattung in der Arbeitsmarktforschung vom IAB, die heute in der Presse eine Rolle gespielt hat, denn dort ist ja tatsächlich ein umfangreiches Resümee über die ersten vier Jahre Hartz IV vorgelegt worden. Festgestellt wurden dort unter anderem erhebliche Mängel in der Beratung und Betreuung. Ein erheblicher Teil dieser Mängel wird sich auch in dieser Klageflut niederschlagen und das war von Anbeginn der Inkraftsetzung des SGB II offensichtlich. Nun kann man trefflich über die handwerklichen Mängel im Gesetzgebungsverfahren streiten, das ist auch hier gemacht worden, und einen der gravierendsten Mängel hat aus unserer Sicht das Bundessozialgericht in dieser Woche sehr zu Recht betont, die verfehlten und unzureichenden Regelsätze für Kinder. Nicht nur da zeigt sich, dass die von den CDU-Bundesländern damals im Bundesratskompromiss mit Vehemenz vertretene Philosophie, den Druck auf Arbeitslose zu erhöhen, falsch war und ist. Nach vier Jahren ist nun auch wissenschaftlich noch einmal untermauert, dass Ursachen für Langzeitarbeitslosigkeit in erster Linie fehlende Arbeitsplätze sind und nicht etwa der Unwillen der Arbeit Suchenden. Es hat sich aber auch herausgestellt, dass frühere Sozialhilfeempfänger mit dem SGB II bessere Chancen zur beruflichen Integration haben als zuvor. Deshalb ist die von den Kollegen der LINKEN auch heute wieder mantrahaft vorgetragene These „Hartz IV muss weg“ eben genauso grundfalsch wie die Annahme der CDU, dass Langzeitarbeitslosigkeit durch schlechtere Förderung und höheren Druck auf die Arbeit Suchenden abgebaut werden könnte. Die nun wirklich nicht neue Erkenntnis lautet stattdessen, das SGB II und dessen Umsetzung sind ohne ideologische Scheuklappen zu verbessern, und zwar schnell. Wenn sehr zu Recht in dieser Studie von Mängeln in der Beratung und Betreuung berichtet wird, dann hat diese Landesregierung daran ihren unmittelbaren Anteil. Sie wusste nämlich nichts Besseres, als bewährte Beratungsangebote und Arbeitsförderungsinstrumente des Landes zu zerschlagen. Die originäre Arbeitsmarktförderung des Landes wurde von fast 180 Mio. € 1999 auf aktuell noch 3,7 Mio. gekürzt. Der gesetzliche Auftrag der Jugendberufshilfe im Ausführungsgesetz des Landes zum SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe wurde ebenso wie die Förderung bis fast zur Unkenntlichkeit eingedampft. Schließlich wurde am 1. August 2005 bereits die Förderung zur Unterstützung von Arbeitsloseninitiativen, Arbeitslosenberatungs- und Arbeitslosenselbsthilfegruppen eingestellt. Dies geschah zu einem Zeitpunkt, als die

Mitarbeiter in den Grundsicherungsämtern mit dem Aufbau der neuen Strukturen bis über die Halskrause hinaus ausgelastet waren. Jede zusätzlich qualifizierte Beratung und Unterstützung hätte damals und würde heute Konfliktstoff beseitigen, der sich auch vor den Sozialgerichten wiederfindet. Sie wäre hilfreich für beide Seiten, für die arbeitslosen Menschen, die sich auf eine neue Situation einstellen mussten und für die Mitarbeiter in den Grundsicherungsämtern, die in einem Kraftakt ohnegleichen mit dem Aufbau einer völlig neuen Behördenstruktur befasst waren und auch eigentlich noch sind.

Die SPD-Landtagsfraktion hat mehrfach einen konstruktiven Umgang der Landesregierung mit der Etablierung des SGB II eingefordert. Wir wollten, dass die Landesregierung Gestaltungsverantwortung mit übernimmt, dass sie die Kommunen, die freien Träger und die Betroffenen unterstützt. All das stößt unverändert auf taube Ohren. Rückzug auf Nichtzuständigkeit, Abwarten, Hoffen auf die Selbstheilungskräfte des Marktes, Schuldzuweisung an andere, das war und ist Realpolitik der CDU-Landesregierung und der sie tragenden Fraktion. Eine der Konsequenzen dieser Ignoranz ist die Klageflut an den Sozialgerichten.

Frau Walsmann, bedanken Sie sich bei Ihren Kollegen im Wirtschafts- und Sozialministerium, von „nichts tun“ kommt eben „nichts Gutes“. Aber ich bin mir sicher, die Landesregierung wird auch diesmal ihre Hände in Unschuld waschen wollen und Schuldige aufzählen. Ich bin mir aber auch sicher, am 30. August ist diese politische Ignoranz zu Ende. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD)

Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen von Abgeordneten vor. Frau Ministerin Walsmann, bitte.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, so ein bisschen komme ich mir jetzt vor wie bei einem Mediationsverfahren.

(Beifall CDU)

Sie wollen über was sprechen, was Sie eigentlich gar nicht angemeldet haben, und die, über die gesprochen wurde und eine, die gesprochen hat, sind auch nicht mehr da. Also, es ist dann irgendwo ein bisschen schwierig. Ich will jedenfalls zu dem Thema, was in der Überschrift steht, etwas sagen, und es geht um die Sozialgerichtsbarkeit.

(Beifall CDU)

Das Thema ist auch aktuell, das haben wir ja in der Ausschussberatung auch gehabt, dass es sehr aktuell ist, und weil es aktuell ist, informiere ich darüber auch regelmäßig die Öffentlichkeit und da gibt es auch überhaupt keine Geheimnisse. Die gesamte Sozialgerichtsbarkeit in Deutschland - und da ist Thüringen keine Ausnahme - hat seit dem Inkrafttreten des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch einen immens gestiegenen Geschäftsanfall zu verzeichnen. Dass man da sogar von einer Klageflut an den Sozialgerichten spricht, das ist in der Tat so. Diese Situation ist für die Richterinnen und Richter an den Sozialgerichten, aber auch für die Beschäftigten im nichtrichterlichen Bereich, die ja gern mal nicht erwähnt werden, sowie für die betroffenen Rechtsschutz Suchenden und deren Prozessbevollmächtigte belastend und unbefriedigend, das ist unbestritten. Es geht doch zum Beispiel bei den Rechtsschutz Suchenden um existenzielle Ansprüche.

Sie haben schon angesprochen, dass es letztendlich nicht justizimmanente Probleme allein sind, sondern dass auch die Erfolgsquote zeigt, dass die Bescheidungspraxis auch noch erhebliche Optimierungspotenziale aufweist. Das ist aber eine andere Geschichte. Weil die Situation so ist, wie sie ist, habe ich in meiner Regierungserklärung schon am 5. Juni 2008 die Verbesserung der personellen Situation in der Sozialgerichtsbarkeit als einen Schwerpunkt meines politischen Handelns genannt und der hat weiter höchste Priorität. Es gibt im Übrigen keine neuen Erkenntnisse nach der JustizausschussSitzung, insofern haben wir das alles schon mal auch erörtert, das muss man auch deutlich sagen.

Die Zahlen, die Sie genannt haben, Herr Abgeordneter Höhn, was die Klagen angeht im Jahr 2008, sind neu eingegangen, in der Tat, 16.865 Klagen. Das sind 50 Prozent mehr Klageverfahren als 2004. Das ist vollkommen korrekt. Von den Neueingängen hatten allein rund 9.500 Verfahren eine Angelegenheit nach dem SGB II zum Gegenstand. Ähnliche Steigerungen der Klageverfahren lassen sich bundesweit feststellen. Diesem Verfahrensanstieg habe ich durch gezielte personelle Verstärkung Rechnung getragen und dabei habe ich in den vergangenen Monaten vor allem auf freiwillige Abordnung aus anderen Gerichtszweigen sowie auf die Gewinnung von Richtern kraft Auftrags aus der Staatsanwaltschaft und der Landesverwaltung gesetzt. Ich möchte an dieser Stelle einmal den Bediensteten danken, die sich abordnen lassen und damit ihren persönlichen Beitrag zur Entlastung der Sozialgerichtsbarkeit bringen. Ohne dieses überobligatorische Engagement wäre nämlich vieles nicht möglich.

(Beifall CDU)

Bereits bis zum Jahre 2007 wurde das Personal der Sozialgerichte deutlich aufgestockt.

(Glocke der Präsidentin)

Im vergangenen Jahr haben wir den richterlichen Dienst um weitere 20 Bedienstete verstärkt. Durch diese Personalverstärkung gelang es, die Eingangsbelastung der Thüringer Sozialgerichte, die im Jahr 2004 noch über dem Bundesdurchschnitt lag, unter den Bundesdurchschnitt zu senken. Das zeigt, dass wir in Thüringen mehr getan haben als die meisten anderen Länder. Gleichwohl, das sage ich sehr deutlich, genügt das eben immer noch nicht, um die weiteren steigenden Eingänge zu bewältigen. Auch 2009 wird es einen weiteren Personalmehrbedarf geben und da stimme ich mit den Vertretern der Berufsverbände überein. Da gibt es überhaupt keinen Dissens, wir sind im regelmäßigen Gedanken- und Gesprächsaustausch. Wir setzen deshalb weiter auf die freiwillige Abordnung von Richtern, Staatsanwälten und Beamten und werden dafür werben - und motivieren tun wir auch. Scheinbar scheint das Gespräch mit der Ministerin im Moment das Motivierendste zu sein, aber über andere Dinge denkt man natürlich auch nach.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Es kommt darauf an, was Sie zu bieten haben.)

Selbstverständlich bringt die Erhöhung der Zahl der richterlichen Arbeitskräfte auch eine Verstärkung des nicht richterlichen Bereiches mit sich und ist erforderlich. Bis zum Jahresende 2008 wurden bereits 18 Bedienstete anderer Gerichtsbarkeiten in die Sozialgerichtsbarkeit versetzt; dazu kam noch eine ganze Zahl von begrenzten Abordnungen. Weitere Maßnahmen zur Personalverstärkung sind vorgesehen, auch hier gilt mein Dank den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich abordnen lassen und damit eben eine erhöhte Belastung auf sich nehmen. Mit der Erhöhung des Personaleinsatzes stoßen wir bei manchen Sozialgerichten leider teilweise an ganz andere Grenzen, nämlich inzwischen sind die Gerichte personell so stark verstärkt, dass die Räumlichkeiten knapp werden. Das betrifft insbesondere die Sozialgerichte in Altenburg und Nordhausen. Derzeit werden daher die Möglichkeiten für die Unterbringung zusätzlichen Personals erkundet.

So soll z.B. das Sozialgericht Nordhausen bis zum Herbst 2009 komplett in neuen Räumlichkeiten untergebracht werden. Die Antwort auf die bundesweit kontinuierlich steigende Belastung der Sozialgerichte kann jedoch nicht nur sein, den Sozialgerichten immer mehr Personal- und Sachmittel zuzuweisen, zumal heute niemand sagen kann, wie sich die Situation tatsächlich entwickeln wird. Deshalb wäre es unverantwortlich, auch den anderen

Gerichtsbarkeiten gegenüber, zu viele Richter in der Sozialgerichtsbarkeit dauerhaft zu binden. Aus meiner Sicht muss man, um die Verfahrensflut besser bewältigen zu können, bei der Änderung der gesetzlichen Grundlagen ansetzen und dabei kann man sich auf zwei verschiedene Bereiche konzentrieren. Auf der einen Seite kann man bei den Hartz-IV-Regelungen ansetzen und zu diesem Zweck, und das ist ja auch schon genannt worden, hat die letzte Justizministerkonferenz im November 2008, darüber habe ich auch schon berichtet, eine Länderarbeitsgruppe ins Leben gerufen, die mögliche Maßnahmen zur Verminderung der Belastung der Sozialgerichtsbarkeit erarbeiten und im November dieses Jahres der Herbstjumiko vorlegen soll. Da kommen im Übrigen auch die Evaluierungsergebnisse aus Niedersachsen und Bremen zum Tragen, die da mit eingearbeitet werden sollen. Hier soll die ganze Bandbreite, die Bearbeitungskette von Hartz-IV-Antrag bei den Grundsicherungsstellen bis zum sozialgerichtlichen Verfahren, auf den Prüfstand gestellt werden. Thüringen wird sich sehr intensiv in dieser Arbeitsgruppe engagieren, das ist auch mit den Sozialrichterinnen und Sozialrichtern abgesprochen. Die Vorschläge dieser Arbeitsgruppe werden dann mit den Bundesarbeits- und -sozialministern beraten und bei positivem Ausgang in entsprechende Bundesratsinitiativen münden. Ich bin sicher, dass das zu guten Ergebnissen, wenn auch nach einem langwierigen Prozess führen wird. Mir ist aber auch daran gelegen, den Sozialgerichten schnell zu helfen. Deshalb habe ich in meinem Haus eine Arbeitsgruppe beauftragt, nach Möglichkeiten zu suchen, wie man durch Änderungen des sozialgerichtlichen Prozessrechts den Richterinnen und Richtern der Sozialgerichte Werkzeuge an die Hand geben kann, um die Verfahren zügig erledigen zu können, ohne den rechtsstaatlichen Verfahrensstandard einzuschränken. Dies wird sich ausdrücklich auf alle sozialgerichtlichen Verfahren und nicht nur auf die nach dem SGB II erstrecken. Besonders wichtig ist es mir, die sozialgerichtliche Praxis zu beteiligen und die dort bestehenden Erfahrungen für unsere Überlegungen fruchtbar zu machen. Da sind alle dabei und da gibt es auch eine enge Kooperation.

Kleine Korrektur zum Abschluss, nur mal zur Richtigstellung: Es gab eine Entscheidung des Bundessozialgerichts, nicht des Bundesverfassungsgerichts, denn die haben erst mal entschieden, dass vorgelegt wird vor dem Bundesverfassungsgericht, und in der Sache ist noch keine Entscheidung getroffen, sondern das obliegt dem Bundesverfassungsgericht, so dass man über Ausgänge noch nicht spekulieren sollte. Danke schön.

(Beifall CDU)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich beende die Aktuelle Stunde und rufe vereinbarungsgemäß auf den Tagesordnungspunkt 25

Wahl einer neuen Schriftführerin Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drucksache 4/4747 -

Anstelle des Schriftführers Herrn Abgeordneten Gerhard Günther hat die Fraktion der CDU Frau Abgeordnete Elke Holzapfel als Schriftführerin vorgeschlagen. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen vor. Wird Aussprache gewünscht? Das ist offensichtlich nicht der Fall.

Gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung kann bei Wahlen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Gibt es Widerspruch? Das ist nicht der Fall. Dann können wir durch Handzeichen abstimmen. Ich frage: Wer stimmt diesem Wahlvorschlag zu, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diesen Wahlvorschlag, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltung, keine Gegenstimme, also ist der Wahl von Frau Holzapfel einstimmig zugestimmt worden. Ich gratuliere Ihnen recht herzlich, Frau Holzapfel, und gehe davon aus, dass Sie die Wahl annehmen.

(Beifall CDU)

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 26

Wahl eines stellvertretenden Mit- glieds für den Landesbehinder- tenbeirat Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 4/4830 -

Ich möchte Ihnen dazu folgenden Hinweis geben: Der Landtag hat in seiner 6. Sitzung am 11. November 2004 zwei Mitglieder und zwei stellvertretende Mitglieder für den Landesbehindertenbeirat gewählt. Die Gewählten müssen nicht Abgeordnete des Landtags sein.

Für das auf eigenen Wunsch ausscheidende stellvertretende Mitglied Frau Barbara Stötzer-Manderscheid hat die Fraktion DIE LINKE Herrn Uwe Janata vorgeschlagen. Ihnen liegt der Wahlvorschlag in Drucksache 4/4830 vor. Wird hierzu Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann gilt auch hier, dass gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung durch Handzeichen abgestimmt werden kann, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Gibt es Widerspruch? Es gibt keinen Widerspruch. Dann wer

den wir durch Handzeichen abstimmen. Wer stimmt diesem Wahlvorschlag zu, den bitte ich um sein Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diesen Wahlvorschlag? Wer enthält sich der Stimme? 2 Stimmenthaltungen, keine Gegenstimme, damit ist diesem Wahlvorschlag mehrheitlich zugestimmt worden. Ich gratuliere Herrn Uwe Janata ebenfalls recht herzlich und gehe davon aus, dass er die Wahl annimmt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3 in den Teilen

a) Gesetz zur Änderung des Thü- ringer Hochschulgebühren- und -entgeltgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drucksache 4/4194 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Kunst und Medien - Drucksache 4/4761 - ZWEITE BERATUNG

b) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen (Gesetz zur gebührenfreien Hoch- schulbildung) Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 4/4241 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Kunst und Medien - Drucksache 4/4762 - dazu: Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/4839 - ZWEITE und DRITTE BERATUNG

c) Gesetz zur Änderung hoch- schulrechtlicher Vorschriften (Gesetz zur Ausweitung der Gebühren- und Kostenfreiheit von Einrichtungen und Leis- tungen der Hochschulen) Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 4/4242 - Neu- fassung - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissen- schaft, Kunst und Medien - Drucksache 4/4763 - ZWEITE BERATUNG

Das Wort hat Herr Abgeordneter Seela aus dem Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien zur Berichterstattung zu den Tagesordnungspunkten 3 a bis c.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kollegen, wir haben heute zur zweiten Beratung bzw. dritten Beratung drei Gesetzentwürfe vorliegen: einen Gesetzentwurf der Fraktion der SPD „Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgebühren- und -entgeltgesetzes“ und zwei Gesetzentwürfe der Fraktion DIE LINKE, einmal das Gesetz zur gebührenfreien Hochschulbildung und zum anderen - ich nenne hier nur die Kurzfassung - Gesetz zur Ausweitung der Gebühren- und Kostenfreiheit von Einrichtungen und Leistungen der Hochschule. Aufgrund ihrer inhaltlichen Nähe haben wir - wie auch hier im Plenum - diese drei Gesetzentwürfe im Paket im Ausschuss behandelt, einmal nachdem es im Juli überwiesen wurde und bereits behandelt wurde hier im Plenum und einmal am 4. September, wo wir auch eine schriftliche Anhörung beschlossen haben. Wir haben die Meinung von neun Anzuhörenden eingeholt und die letzte Beratung fand dann im vergangenen Jahr im Dezember statt, wo auch eine Beschlussempfehlung ergangen ist. Alle drei Gesetzentwürfe haben keine Mehrheit gefunden, sind abgelehnt worden. Die Diskussion - das will ich auch noch erwähnen - im Ausschuss war sehr begrenzt gewesen. Das lag sicherlich auch daran, dass die Positionen bei den Fraktionen klar und deutlich ja bereits auch im Juli genannt worden sind und auch im Ausschuss bekannt waren. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

Ich möchte Ihnen zur Diskussion, zur Aussprache folgenden Hinweis geben: Die Fraktionen waren übereingekommen, das „Fünfte Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen“ in Drucksache 4/4241 heute in zweiter und in dritter Beratung zu behandeln. Deshalb rufe ich zuerst die zweite Beratung dieses Gesetzentwurfs auf. Nach Beendigung der zweiten Beratung werden wir dann die zweite Beratung der Tagesordnungspunkte 3 a und c und die dritte Beratung des Tagesordnungspunkts 3 b gemeinsam aufrufen. Wir beginnen also mit der zweiten Beratung des Fünften Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen in Drucksache 4/4241, Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. Ich eröffne die Aussprache und mir liegt eine Wortmeldung von David Eckardt vor, Fraktion der SPD.

(Zwischenruf Abg. Eckardt, SPD: Zum Zweiten.)

Sie möchten zum Zweiten? Gut. Die Wortmeldung von Herrn Schwäblein ist ebenfalls zum zweiten Punkt. Dann beende ich die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag

der Fraktion der SPD. Wer für diesen Änderungsantrag der Fraktion der SPD ist,... Bitte, Herr Abgeordneter Blechschmidt.

Frau Präsidentin, ich gehe davon aus, dass der Änderungsantrag zum entsprechenden Gesetzentwurf zur Verfassung ist. Und da wir noch eine dritte Lesung haben, wird dieser bei der dritten Lesung meiner Meinung nach abgestimmt und nicht jetzt zur zweiten Lesung.

Nein, es muss laut Geschäftsordnung jetzt bei dieser Lesung behandelt werden und nicht bei der dritten Lesung.

Dann bitte ich namens meiner Fraktion um eine zehnminütige Auszeit.

Gut, dann unterbrechen wir die Sitzung für zehn Minuten.

Meine Damen und Herren Abgeordneten, auf Antrag der Fraktionen DIE LINKE und der SPD eröffne ich noch einmal die Aussprache, und zwar die zweite Beratung des Fünften Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen in Drucksache 4/4241. Ich erteile das Wort Herrn Abgeordneten Eckardt.

(Zwischenruf Abg. Wehner, CDU: Wenn keiner widerspricht, ich widerspreche aber.)