Es ist die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss, den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten und den Innenausschuss beantragt worden und der Innenausschuss sollte die Federführung innehaben. Dann lasse ich jetzt darüber abstimmen.
Wer dafür ist, dass der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 4/4669 an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen wird, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Danke. Stimmenthaltungen? Keine. Damit ist die Überweisung mehrheitlich abgelehnt.
Ich frage jetzt, wer den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten überweisen will, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Danke. Stimmenthaltungen? Keine Stimmenthaltung. Dann ist das ebenfalls mehrheitlich abgelehnt.
Ich frage, wer möchte die Überweisung an den Innenausschuss, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Die Gegenstimmen bitte. Danke. Stimmenthaltungen gibt es keine. Dann ist auch dieses mehrheitlich abgelehnt, damit die Überweisung insgesamt abgelehnt.
Wir brauchen nicht über die Federführung abzustimmen. Demzufolge kann ich den Tagesordnungspunkt für heute schließen.
und wir beginnen mit der ersten Mündlichen Anfrage, Abgeordneter Kalich, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/4681.
Danke, Frau Präsidentin, ich hatte sie ja schon einmal vorgelesen aber ich werde sie gern noch einmal wiederholen.
Nach der Richtlinie des Freistaats zur Förderung des kommunalen Straßenbaus ist die Außen- und Straßenbeleuchtung förderfähig. Die Förderung ist pauschal auf Lichtpunkte ausgerichtet. Nach heutigem Stand der Wissenschaft und Technik wären aber weit weniger Lichtpunkte, als tatsächlich errichtet werden, nötig, wenn die Anlagengeometrie und der zum Einsatz gebrachte Leuchtstoff entsprechend gewählt würden. Auch aus klimaschützerischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten sollten die Reduktion von Lichtpunkten und damit das Einsparen von Energie Ziel sein. Zudem sind in einer Vielzahl Thüringer Kommunen noch Quecksilberdampflampen im Einsatz.
1. Ist aus Sicht der Landesregierung die gegenwärtige Förderpraxis insbesondere im Hinblick auf eine nachhaltige ökologische Entwicklung noch zeitgemäß und wie wird dies begründet?
2. Wie soll aus Sicht der Landesregierung künftig darauf hingewirkt werden, dass moderne, energiesparende und wirtschaftliche Anlagen zum Entstehen kommen und folglich dazu beitragen wird, über die öffentliche Beleuchtung Geld zu sparen?
3. Gibt es bereits Mindestanforderungen bei Straßenleuchten, bzw. wann und in welchem Zeitraum werden diese verbindlich?
Vielen Dank, Frau Präsidentin, diesmal habe ich auch die richtige Antwort dabei. Die Mündliche Anfrage, meine Damen und Herren, des Abgeordneten Kalich beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Zur Klarstellung möchte ich zunächst darauf verweisen, dass nach der Richtlinie zur Förderung des kommunalen Straßenbaus die Förderung der Straßenbeleuchtung nicht isoliert erfolgen kann, sondern lediglich im Zusammenhang mit Bau
maßnahmen an kommunalen Straßen. Es ist sicher wünschenswert, dass Kommunen moderne und energiesparende Anlagen errichten, dies ist jedoch primär Aufgabe der Kommunen selbst. Es liegt auch in deren ureigenem Interesse, durch effiziente Lösungen langfristig Kosten einzusparen. Die genannte Richtlinie des Freistaats Thüringen zur Förderung des kommunalen Straßenbaus beschränkt sich auf die Forderung, dass die jeweils geltenden technischen Richtlinien einzuhalten sind.
Zu Frage 2: Der Einsatz moderner Anlagen ist ein Anliegen, das nicht nur Thüringen bzw. Straßenbeleuchtung betrifft, sondern europaweit den Einsatz zahlreicher Anlagen und Produkte. Entsprechend hat die Europäische Union mit der Ökodesign-Richtlinie 2005-32-EG vom 6. Juli 2005 bereits den Rahmen für die Festlegung einheitlicher Vorgaben in Bezug auf die umweltgerechte Gestaltung von energiebetriebenen Produkten innerhalb der Europäischen Union geschaffen. Hiervon werden auch Straßenbeleuchtungen erfasst. Ziel der Ökodesign-Richtlinie ist neben der Harmonisierung der bestehenden Vorschriften innerhalb der EU insbesondere die Verbesserung der Umweltverträglichkeit energiebetriebener Produkte insbesondere durch die Steigerung der Energieeffizienz. Die Ökodesign-Richtlinie selbst enthält noch keine konkreten Produktanforderungen. Diese werden von der EU-Kommission, die dabei durch einen Regelausschuss unterstützt wird, in sogenannten Durchführungsmaßnahmen jeweils für einzelne Produktgruppen festgelegt. Der Regelungsausschuss besteht aus Vertretern der Mitgliedstaaten unter Vorsitz der Kommission. Zur Umsetzung der Ökodesign-Richtlinie trat im März 2008 bereits das energiebetriebene Produktgesetz in Kraft. Danach dürfen energiebetriebene Produkte, die von einer Durchführungsmaßnahme erfasst werden, in Deutschland nur dann in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, wenn sie die in der jeweiligen Durchführungsmaßnahme formulierten Anforderungen erfüllen.
Zu Frage 3: Hierzu verweise ich noch mal auf das eben Erwähnte in Frage 2. Wann die derzeitigen technischen Anforderungen bei Straßenbeleuchtungen durch Durchführungsmaßnahmen nach der Ökodesign-Richtlinie ergänzt werden, lässt sich derzeit noch nicht konkret aussagen. Wie die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung auf ihrer Internetseite mitteilt, wurde im September 2008 eine Durchführungsmaßnahme, die u.a. auch Straßenbeleuchtung betrifft, im Regelausschuss beraten und beschlossen. Diese bedarf jetzt noch der Zustimmung durch das Europäische Parlament.
Herr Staatssekretär, nach meinem Kenntnisstand werden Lichtpunkte mit einer Pauschalsumme gefördert. Gibt es denn da Überlegungen, eventuell diese Förderung für die Zukunft den neuen Erkenntnissen anzupassen, so dass man dann wirklich davon ausgehen kann, dass weniger Lichtpunkte, aber eine höhere Effizienz gefördert wird?
Wenn die neuen Richtlinien auf dem Tisch liegen, Herr Abgeordneter, werden wir natürlich unsere bestehenden Richtlinien auch auf den Prüfstand stellen und schauen. Soweit ich das weiß, war es in der Vergangenheit immer notwendig, dass die Lichtpunkte ineinander übergehen müssen. Wenn dann neue Produkte auf dem Markt sind, schauen wir uns das natürlich genau an.
Weitere Nachfragen gibt es nicht. Danke. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Matschie, SPD-Fraktion, in Drucksache 4/4689, vorgetragen durch Abgeordneten Höhn.
Im Rahmen des Bürgerbeteiligungshaushalts der Stadt Jena haben sich zahlreiche Bürger für den Umbau des Ernst-Abbe-Stadions ausgesprochen. Verein, Stadt und Sponsoren können ein so großes Projekt nicht allein stemmen.
1. Besteht seitens des Landes prinzipiell die Bereitschaft, sich finanziell am Umbau des Jenaer Stadions zu beteiligen?
3. In welcher Höhe sind Landesmittel in den Umbau des Erfurter Steigerwald-Stadions geflossen bzw. werden fließen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Matschie, vorgetragen von Abgeordneten Höhn, für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Die Fragen 1 und 2 werde ich gemeinsam beantworten: Die Landesregierung geht davon aus, dass für Infrastrukturprojekte die Kommunen selbst verantwortlich sind. Insofern sind dort alle Anstrengungen zu unternehmen, um die Finanzierung der gewünschten Anlagen sicherzustellen. Nach § 23 der Thüringer Landeshaushaltsordnung können Zuwendungen ausgereicht werden, wenn das Land an der Erfüllung dieser Aufgabe ein erhebliches Interesse hat, das ohne die Zuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang befriedigt werden kann. Der bisherige Stand der Überlegungen lässt allerdings momentan noch keine Aussagen über Förderfähigkeit und Herkunft der Fördermittel zu. Eine Unterstützung aus der Sportstättenbauförderung ist allerdings nach § 3 des Thüringer Sportfördergesetzes nicht möglich, wenn es sich um Einrichtungen des bezahlten Sports handelt.
Zu Frage 3: Neben dem Stadion Jena hat auch das Erfurter Steigerwaldstadion in den letzten Jahren Landesmittel erhalten. Von 1992 bis 2004 sind für sicherheitsrelevante Umbauten zur Stärkung des Bundesstützpunkts Leichtathletik und zur Absicherung deutscher und internationaler Leichtathletikmeisterschaften insgesamt ca. 2,8 Mio. € Landesmittel geflossen. Über eine zukünftige Förderung des Erfurter Stadions ist noch nicht entschieden worden.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Minister, nun hat ja der Präsident des FC Rot-Weiß Erfurt vor Kurzem die Öffentlichkeit mit einem Paket von Konzepten bzw. Vorschlägen für einen Um- bzw. Neubau des Erfurter Steigerwaldstadions - ich will nicht sagen - überrascht, aber zumindest hat er es vorgestellt. Haben diesbezüglich seitens der Landesregierung mit dem FC Rot-Weiß Gespräche stattgefunden und wurden dort eventuell schon Zusagen gemacht?
Förderungen aus dem Sportstättenfördergesetz sind für den Rot-Weiß Erfurt, der bekanntlich ein Profifußballklub ist, nicht möglich. Das habe ich in einem Gespräch auch dem Oberbürgermeister Bausewein so signalisiert.
Frau Vorsitzende, es freut mich ja, dass Herr Matschie jetzt noch auf den Zug aufgesprungen ist. Er müsste nur noch seine Stadtratsfraktion in Jena überzeugen, da mitzugehen.
Meine Frage an den Minister: Nun findet im Stadion auch Nachwuchsarbeit statt, das Sportgymnasium nutzt es ja auch, was dann nicht reiner Profisport ist. Ist es unter diesem Aspekt möglich, dass eine Förderung erfolgen kann?
Herr Seela, Teile, die für Nichtprofisport ausweisbar sind, sind selbstverständlich förderfähig. Das ist auch im Stadion Erfurt zum Beispiel erfolgt im Rahmen der Tartanbahn und der Sprunggruben, aber wenn es im Zusammenhang mit Profifußball steht, muss das anteilig herausgerechnet werden und dann sind die Zuwendungen eher marginal, wenn ich die Zahlen betrachte, die zum Beispiel Erfurt auf den Tisch gelegt hat.
Jetzt würde mich ja doch die Frage von Herrn Höhn noch mal interessieren. Hat es nun Gespräche gegeben?
Ich habe persönlich mit dem Oberbürgermeister der Stadt Erfurt über das Thema Sportstättenförderung an der Stelle gesprochen. Dabei war zum Beispiel auch Kollege Wucherpfennig anwesend.
Entschuldigung bitte, es kann keine Frage geben und Sie hätten gar nicht die Frage stellen dürfen, weil ja die zwei Fragen aus dem Plenum schon gestellt wurden, da der Fragesteller nicht da ist. Das war jetzt mein Fehler. Herzlichen Dank, dass noch geantwortet wurde.