Protocol of the Session on January 29, 2004

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Preisentwicklung für Waldflächen erwartet die Landesregierung bis zum Mai dieses Jahres?

2. Kann die Landesregierung ausschließen, dass durch die Waldverkäufe zur Finanzierung des Ausgleichs für das Haus Sachsen-Weimar-Eisenach deutlich mehr als 2.000 Hektar Landeswald veräußert werden müssen?

3. Ab welchem Mindestbetrag (absolut und relativ zum Gutachtenwert) je Hektar für die Veräußerung von Landeswald wäre die Landesregierung bereit, Waldflächen zu veräußern?

4. Beabsichtigt die Landesregierung gegebenenfalls neue Schulden für den Landeshaushalt zur Finanzierung des Ausgleichs an das Haus Sachsen-Weimar-Eisenach, wenn Landeswald nicht zu den beabsichtigten Mindestbeträgen verkauft werden kann?

Herr Staatssekretär Baldus, bitte schön.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Herrn Dr. Botz, beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: In Abhängigkeit von Lage, Baumart, Alter, Vorrat und Qualität als wesentliche Merkmale eines Wald

grundstücks wird ein Verkehrswert in der Spanne von 3.500 bis 5.000 /0   1lage erwartet.

Zu Frage 2: Eine Antwort auf diese Frage wäre zum heutigen Zeitpunkt rein spekulativ.

Zu Frage 3 verweise ich auf die Beantwortung der Frage 1.

Zu Frage 4: Es ist davon auszugehen, dass in Folge von Teilveräußerungen aus dem Forstgrundstock der Betrag von 11 Mio.    

Es gibt eine Nachfrage, bitte schön.

Herr Staatssekretär, laut Vertrag muss der Freistaat im Mai die entsprechende Zahlung leisten. Welche Möglichkeiten der finanziellen Überbrückung im Falle der Nichtrealisierung der Verkäufe bis Mai würden der Landesregierung zur Verfügung stehen?

Die Landesregierung geht davon aus, dass bis zum vorgegebenen Zeitpunkt im Mai die Erlöse ausreichend sein werden, um die Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.

Bitte, eine weitere Frage.

Entschuldigung, Herr Staatssekretär, ich muss da etwas hartnäckig bleiben. Für den Fall, selbst wenn er aus Ihrer Sicht noch so gering in der Wahrscheinlichkeit ist, dass das, was Sie beschrieben haben, leider nicht eintritt, wiederhole ich meine Frage: Welche Möglichkeiten der finanziellen Überbrückung im Falle der Nichtrealisierung der Verkäufe bis Mai würden der Landesregierung zur Verfügung stehen?

Herr Abgeordneter Dr. Botz, erlauben Sie mir eine persönliche Anmerkung, weil die Landesregierung sich mit dieser Frage mangels Bedarf keine Meinung gebildet hat. Die öffentliche Diskussion, insbesondere in der Publizistik, über die zu erzielenden Verkaufserlöse im Zusammenhang mit dieser Angelegenheit und der mehrfache Hinweis auf den vermeintlichen oder tatsächlichen Zeitdruck, dem die Landesregierung beim Verkauf der Grundstücke unterliegt, hat sich nicht gerade werterhöhend und preiserhöhend beim Verkauf ausgewirkt.

Ich sehe keine weitere Nachfrage.

(Zwischenruf Abg. Dr. Botz, SPD: Das war der Grund, weshalb wir es abgelehnt hatten.)

Wir kommen zur Frage in Drucksache 3/3908. Herr Abgeordneter Müller, bitte schön.

Stand der Förderung "innovativer regionaler Netzwerke"

In der Beantwortung der Mündlichen Anfrage 3/1807 durch den früheren Wirtschaftsminister Schuster nannte dieser sechs Sieger der im August 2000 angekündigten Initiative zur Förderung innovativer regionaler Netzwerke. Zum damaligen Zeitpunkt waren 11 Mio. DM bewilligt, 400.000 ausbezahlt. Ferner wurden weitere Projekte im Umfang von 6,7 Mio. - Herr Staatssekretär, Sie hatten mich vorhin darauf aufmerksam gemacht, dass es ein Zahlendreher ist, 7,6 Mio. muss es heißen - DM angesprochen, die positiv begutachtet wurden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Projekte wurden im Rahmen der Initiative "innovative regionale Netzwerke" gefördert?

2. Wer waren im Einzelnen die begünstigten Antragsteller?

3. Wie hoch war das beantragte und das ausgereichte Fördervolumen?

4. Welche Folgeimpulse konnten durch die im August 2000 gestartete Initiative erreicht werden?

Herr Staatssekretär Richwien bitte.

Danke schön, Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Frage von Herrn Dr. Müller für die Landesregierung wie folgt:

Lassen Sie mich zunächst einmal darauf hinweisen, dass sich in die Fragestellung, nicht nur in die von Herrn Dr. Müller schon erwähnte Passage, Unkorrektheiten eingeschlichen haben.

Herr Dr. Müller hatte die Frage wie folgt formuliert: "Zum damaligen Zeitpunkt waren 11 Mio. DM bewilligt, 400.000 ausgezahlt. Ferner wurden weitere Projekte im Umfang von 6,7 Mio. DM angesprochen, die positiv begutachtet wurden." Diese Angaben sind zum Teil nicht richtig. Die Antwort auf die Frage 3 der Mündlichen Anfrage in der

Drucksache 3/1807 lautet korrekt: "Von den sechs Siegern des Wettbewerbs wurden bisher knapp 11 Mio. DM Fördermittel beantragt. Davon wurden rund 300.000 DM bewilligt. Weitere Projekte im Umfang von mindestens 7,6 Mio. DM konnten bereits fachlich positiv begutachtet werden."

Zu Frage 1: Es wurden insgesamt 15 Projekte gefördert.

Zu Frage 2: Die begünstigten Antragsteller waren in alphabetischer Reihenfolge: BAW Thüringen GmbH, BWE Bildungswerk Eisenach GmbH, design: lab weimar GmbH, Fachhochschule Jena, GIAB-Gesellschaft zur Förderung von Innovation und Arbeitsorientierter Bildung mbH, IGENO Schienenfahrzeuge GmbH, Ingenieurbüro Mißbach und Gärtner, Landratsamt Nordhausen, Schott-Zeiss-Bildungszentrum gGmbH (mit zwei Pro- jekten), Steinbeis-Transferzentrum Qualitätssicherung und Bildverarbeitung, Teistunger Biogas GmbH, tranSIT GmbH, Technische Universität Ilmenau, Wippertaler Biogas GmbH.

Zu Frage 3: Das beantragte und ausgereichte Fördervolumen betrug insgesamt etwa 5,5 Mio. 

Zu Frage 4: Als wichtigste Folgeaktivität kann man aus heutiger Sicht die Bestrebung zum Aufbau des Applikationszentrums Präzisionskunststofftechnik Thüringen (APT) bezeichnen. Grundlegende Impulse dafür sind vom Netzwerk Mikrotechnologie in Formenbau und Spritzgießtechnik ausgegangen. Darüber hinaus hat auch das Vorhaben QualiNet weiterführende Aktivitäten angestoßen.

Gibt es Nachfragen? Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Herr Staatssekretär, halten Sie es für sinnvoll, für diese Problematik "innovative regionale Netzwerke" ein eigenes explizites Förderprogramm aufzulegen und wenn nein, warum nicht?

Ich glaube, dass, Herr Dr. Müller, unsere Instrumentarien zum jetzigen Zeitpunkt ausreichen, um diese Netzwerke zu bedienen und deswegen sehe ich aus jetziger Sicht ein zusätzliches Förderprogramm für nicht notwendig.

Gut, ich sehe keine weiteren Nachfragen. Wir kommen zur nächsten Mündlichen Anfrage in Drucksache 3/3909. Frau Abgeordnete Arenhövel, bitte schön.

Familien-Thüringen-Card und innovative Familienprojekte 2004

Am 8. Januar 2004 hat der Thüringer Sozialminister Dr. Klaus Zeh den öffentlichen Startschuss für die Ausgabe der Familien-Thüringen-Card gegeben. In der hierauf folgenden öffentlichen Diskussion haben Mitglieder der Oppositionsfraktionen Maßnahmen der Landesregierung für Familien in unserem Land hart kritisiert.

Ich frage die Landesregierung:

1. Hält die Landesregierung die Anzahl der Karten und die Höhe der Ausgaben von rund 500.000  2 3 / "Familien-Thüringen-Card" angesichts weiterer neuer Maßnahmen für Familien für gerechtfertigt?

2. Sind die Familien-Thüringen-Card und die anderen neuen Maßnahmen der Familienpolitik nur für dieses Jahr geplant?

3. Welche familienpolitische Bedeutung misst die Landesregierung dem ersten Thüringer Landesfamilientag bei?

4. Aus welchem Grund hat die Landesregierung die Trägerschaft innovativer Familienmaßnahmen an die Thüringer Familienverbände vergeben?

Herr Staatssekretär Benner, bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, im Namen der Thüringer Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Arenhövel wie folgt:

Zu Frage 1: Ja, die Familienpolitik ist ein Schwerpunkt der Politik dieser Landesregierung. Durch vielfältige Maßnahmen, nicht nur die Familien-Card, trägt die Landesregierung dazu bei, eine Kultur der Familienfreundlichkeit in Thüringen zu schaffen. Auf Initiative des Ministerpräsidenten Dieter Althaus wurde im vergangen Jahr das "Landesbündnis für Familie" ins Leben gerufen. Neben anderen Maßnahmen ist die Einführung einer landesweit gültigen Familien-Thüringen-Card Teil eines ganzen Maßnahmenbündels. Ein solches spezielles Projekt für die Familie gibt es sonst in keinem anderen Bundesland, nicht in Mecklenburg-Vorpommern und natürlich nicht in Berlin.