Protocol of the Session on September 11, 2003

Nein, das ist schon ein entscheidender Punkt, dass das in der Außenwirkung Europas so wahrgenommen wird. Sie müssen mal durch die Länder fahren, da finden Sie ein Investitionsvorhaben, da steht immer dran: "Gefördert durch die Europäische Union", egal wo Sie hinkommen, weil die natürlich auch Nachholbedarf haben. Und wir haben ein Stück Verantwortung hier, wir in den neuen Ländern viel mehr, aber in Deutschland insgesamt, auch genau diesen Menschen dort ein Stück Hilfe zukommen zu lassen. Die Innenwirkung zu Europa, das merkt man an den Umfragen, die fehlt uns noch ein ganzes Stück. Ich meine, da haben wir alle miteinander noch viel zu tun. Mir ist selbst natürlich auch klar, dass die Bürger oft nicht verstehen können, wer in Brüssel wann, was, mit welcher Befugnis entscheidet. Denn wir als Abgeordnete, wir stehen draußen an der Front, müssen dann erklären, warum die Beschlüsse so sind, wie sie sind, das ist nicht immer vergnügungssteuerpflichtig. Ich denke einmal an die Problematik FFH-Gebiete, meine Herren hier nebenan können das sicher bestätigen. Das ist ein solcher Punkt, der es uns dann als Abgeordnete sicher nicht einfacher werden lässt.

Ich glaube trotzdem, wenn man diesen Beschluss sich noch einmal heranholt vom November letzten Jahres, dann kann man schon feststellen, dass ein großer Teil unserer Forderungen tatsächlich realisiert worden ist. Der Vertragsentwurf gliedert sich an die Präambel in vier fachlich-inhaltliche Teile, hat dann noch zwei Protokollerklärungen anhängig. Da haben sehr viele unserer Forderungen Eingang gefunden, ich denke an Subsidiarität, ich denke Transparenz, Rechtsschutz oder Rechtssicherheit, im ersten Artikel deutlich zu erkennen. Wir haben die Zuerkennung einer Rechtspersönlichkeit für die Europäische Union gefordert, die ist eingearbeitet und, was wichtig ist, die Charta der Grundrechte ist heute schon erwähnt worden, nicht an der ersten Stelle - wie wir es in unserem Antrag hier gefordert hatten, sie voranzustellen -, aber sie ist drin enthalten, wenn auch im zweiten Teil und wird genau auf diese Weise den Menschen auch ein Stück Orientierung geben, vor allen Dingen im Wertebereich, das, was wir ja wollen, als Wertefundament auch für die Europäische Union, dass man dort Fragen der Menschenwürde, der Religionsfreiheit, des Schutzes von Ehe und Familie, aber natürlich auch unternehmerische Freiheit und Eigentumsrechte ihren Niederschlag finden. Das alles gemeinsam ist in diesem Verfassungsentwurf durch die Charta enthalten. Ich denke, das ist positiv zu bewerten.

In Sachen Kompetenzordnung finden sich nicht alle Vorstellungen im Entwurf wieder, aber als Fortschritt darf man durchaus bezeichnen, dass zwischen ausschließlichen, geteilten und unterstützenden EU-Zuständigkeiten deutlich unterschieden wird. Herr Minister Kaiser hat das vorhin schon einmal detailliert ausgeführt, das kann ich mir hier sparen.

Die Rückübertragung von Zuständigkeiten der Europäischen Union auf die Länder ist nicht so gelungen wie vorgestellt. Vielmehr wurden hier zusätzliche Zuständigkeiten auf die Union übertragen. Die Beispiele sind genannt, Energie, Sport ect. Der Ausbau der Kontrolle der europäischen Politik durch die nationalen Parlamente ist deutlich geregelt, das ist sehr positiv. Die Beteiligung der deutschen Parlamente bei der Übertragung von Hoheitsrechten der Länder auf die EU konnte natürlich auch in dem Maße nicht erreicht werden. Bezogen auf das Subsidiaritätsprinzip und die Rolle der einzelnen staatlichen Parlamente wird die klare Aufgabenverteilung zwischen EU und den Mitgliedstaaten in der von mir erwähnten Protokollerklärung an den Vertragsentwurf angehängt. Das bedeutet für uns, dass Bundestag und Bundesrat natürlich bei Verstößen gegen dieses Subsidiaritätsprinzip die Möglichkeit des Klageweges vor dem Europäischen Gerichtshof haben. Das bedeutet natürlich aber auch, dass man schauen muss, wie das installierte Frühwarnsystem, das ich wirklich als einen bedeutenden Schritt nach vorn empfinde, wo nationale Parlamente, in dem Fall Bundestag, rechtzeitig unterrichtet werden müssen durch die jeweiligen Regierungen, aber für uns als Landtagsabgeordnete oder für die Landesparlamente natürlich auch genau diesen Punkt anspricht, dass wir auch die rechtzeitigen Informationen haben müssen, wo Interessen unserer Länder beteiligt sind. Da darf es keine Zeitverschiebungen geben, das muss man mal abwarten, wie die Praxis das darstellen wird, aber der Ansatz ist für meine Begriffe zumindestens der Richtige.

In Fragen der offenen Koordinierung hatten sich die Länder ja deutlich gegen die Aufnahme einer allgemeinen Rechtsgrundlage im Verfassungsvertrag ausgesprochen. Das ist faktisch ein Stückchen erfüllt worden, aber auch das, glaube ich, zeigt jedoch, dass Festsetzung von Leitlinien und von qualitativen Indikatoren, wie zum Beispiel Sozialpolitik, Gesundheit, Industriepolitik, Eingang in die Verfassung gefunden haben. Das widerspricht schon ein Stückchen auch unseren klaren Kompetenzabgrenzungen, denn man wird am Ende aus diesen Indikatoren heraus schon versuchen, auch das Ganze zu harmonisieren in den unterschiedlichsten Bereichen - Frau Sedlacik hat es ja angesprochen -, das wollen sie gern, aber da muss man schon differenzieren. Ich halte das für einen kritischen Punkt. Darüber hinaus wurde dann auch noch mal im Teil I des Verfassungsvertragsentwurfs die Möglichkeit für Maßnahmen zur Koordinierung vor allen Dingen der Wirtschafts-, der sozialen und der Beschäftigungspolitik übertragen. Die zentralen Aufgaben, die die MPK vom Mai dieses Jahres gestellt hatte und die auch der Ausschuss der Regio

nen mit über 40 Änderungsanträgen eingebracht und formuliert hat, finden sich zu einem großen Teil im Entwurf wieder. Wir hatten bei uns in der Beschlussfassung natürlich auch gerade dem AdR das Recht zugestanden, über den Europäischen Gerichtshof die Möglichkeit der Klage zu finden, wenn Gesetzesverstöße im Subsidiaritätsprinzip auftreten sollten. Das ist zustande gekommen. Wir wollten auch dem AdR einen Organstatus zubilligen, wir wollten ein Fragerecht gegenüber der Kommission einrichten, das hat nicht den Einklang gefunden.

Meine Damen und Herren, was mir viel wichtiger in dem Punkt ist, dass erstmals in einem Vertrag die regionale Ebene und das Selbstverwaltungsrecht der Städte und Gemeinden als Bestandteil der nationalen Identität der Mitgliedstaaten in einem europäischen Verfassungswerk verankert ist. Das halte ich schon für eine sehr positive Entwicklung, vor allen Dingen in Bezug auf die Regionen und auf den Föderalismus bei uns in den Ländern. Dass der Verfassungsentwurf rechtsverbindlich den Status der Kirchen und weltanschaulichen Gemeinschaften in der Form, wie sie in den jeweiligen Mitgliedstaaten ausgestattet sind, achtet, ist auch positiv zu bewerten, aber, ich bedaure es persönlich und natürlich auch meine Fraktion, dass kein Gottesbezug in den Entwurf aufgenommen worden ist.

(Beifall bei der CDU)

Es fällt nicht leicht dies zu akzeptieren, da es tragfähige Formulierungsvorschläge gab, die dem Gottesglauben Rechnung getragen hätten, ohne irgendjemandem, der dies nicht vermag, ein Bekenntnis zu Gott oder eine Religion abzuverlangen. Leider ist es dazu nicht gekommen, wir werden sehen, wie es sich weiter entwickelt. Der Prüfstein für den Konvent sollte natürlich letztendlich sein, die anstehenden Reformen durch die EU, die Bündelung aller vorgelegten Ideen, aller eingebrachten Vorschläge durch Bürger, durch Regierungen, durch Parlamente dort zusammenzufassen und am 13. Juni - ich hatte es eingangs erwähnt - ist das passiert. Ich denke, das wird ein historischer Tag für Europa sein, weil, diesen Kompromiss zu finden zwischen den Ländern, zwischen dem Europaparlament, zwischen der Kommission, zwischen den Bürgern, das ist schon aller Ehren wert. Jeder, der sich mit dieser Thematik auseinander setzen wird oder es auch bis jetzt getan hat, der wird natürlich auch Mängel finden, das ist völlig klar. Man kennt die Schwächen des Vertrags, sie sind heute schon dargestellt worden. Man wird sich in der Zukunft auf diese einstellen müssen. Aber ich glaube, es ist wichtig, dass alle Beteiligten diesen Kompromiss bis jetzt mitgetragen haben. Das ist auch wichtiger, als dass man jetzt sagt, ich habe in der Summe des Einzelnen Gewinne oder Verluste erlitten, dass man das aufwiegt gegeneinander. Deshalb darf ich auch im Namen meiner Fraktion darum noch einmal werben, auch, Herr Minister Kaiser, in Bezug auf die Bundesratsentwicklung, das wird ja dort auch weiterhin Thema sein, dass man diesen Kompromiss nicht aufschnürt, sondern dass wir, wenn wir Europa bauen wollen,

und davon sind wir ja fest überzeugt, unsere Bürger brauchen und wollen, genau diesen Verfassungsvertragsentwurf auch so im Oktober durch die Regierungskonferenzen bestätigt finden.

Ich darf abschließend nur noch mal einen Punkt aufgreifen, Frau Sedlacik, weil er mich ein Stück berührt hat. Sie haben angesprochen die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, dass die verstärkt wird, das können Sie nicht so nachvollziehen. Gerade heute am 11. September glaube ich mehr denn je, dass genau der Punkt einer der wesentlichsten ist, den wir brauchen, das zu verstärken, denn wir wissen alle, was da passiert ist. Wir wissen auch, wo die Entwicklung hingeht. Auch unter dem Gesichtspunkt des Irak-Kriegs hat genau dieser Punkt dazu geführt, dass Spannungen in Europa aufgetreten sind. Ich hoffe, die Zeit ist vorbei, dass der Verfassungsvertragsentwurf damit ein Zeichnen setzt. Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Es hat jetzt das Wort der Kollege Dr. Botz, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Entwurf eines Vertrags für eine Verfassung von Europa ist ein Fortschritt, und zwar ein wesentlicher. Er ist keine optimale Lösung, aber er ist ein notwendiger, ein noch rechtzeitig gelungener Schritt, noch rechtzeitig dahin gehend, dass wenige Monate uns eigentlich nur noch bleiben bis zur größten Erweiterung der bisherigen Europäischen Union. Das vorweg für eine kurze Gesamteinschätzung.

Gestatten Sie mir noch eine Vorbemerkung, bevor ich auch einige Punkte abarbeiten möchte, wie unsere Fraktion diesen Verfassungsentwurf bewertet. Ein Name ist hier schon gefallen. Ich glaube, wir haben als deutsche Parlamentarier eines Landesparlaments durchaus heute auch das Recht, einmal ein paar Namen der deutschen Vertreter aufzuzählen, nicht nur einen, sondern z.B. auch den von Herrn Prof. Meyer, von Herrn Brok, Frau Kaufmann, Herrn Hänsch und natürlich, hier öfter schon genannt, auch Herrn Teufel. Er natürlich sicher nicht zuletzt, da schließe ich mich an, weil er ja die deutschen Bundesländer als Bundesratsvertreter dort erfolgreich vertreten hat. Aber ich möchte ganz ausdrücklich hier die anderen Namen auch genannt haben, weil ich sehr großen Respekt vor all diesen Persönlichkeiten habe, unabhängig von wo sie als Parlamentarier gekommen sind. Sie haben in einer äußerst kurzen Zeit intensiv mit den anderen Vertretern der anderen Mitgliedstaaten, mit Regierungsvertretern, aber auch mit vielen anderen Parlamentariern etwas geschafft, was bisher einmal und erstmals, hoffentlich nicht letztmalig, in der jungen europäischen Geschichte ist.

(Beifall bei der PDS)

Da möchte ich dann auch schon stichpunktartig auf einige Punkte noch mal kommen, eigentlich dankenswerterweise durch das, was der Herr Kaiser hier eingangs sehr ausführlich dargestellt hat, was in den Beiträgen meiner Vorredner hier auch aufgezählt wurde, in aller Kürze, wir können das nicht so sehr ausführlich tun. Ich werde zwei, drei Dinge sicher auch noch einmal benennen, aber auch ein, zwei Dinge sicher stärker beleuchten, als ich es bisher hier gehört habe.

Mehr Grundrechte: Die EU-Charta der Grundrechte wird ein fester Bestandteil. Es gab Stimmen vorher, die gesagt haben, das muss an erster Stelle stehen. Mein Gott, es steht im Entwurf nicht an erster Stelle, aber es ist ja doch auch gelungen, im Teil II in jeder dieser Broschüren, wir haben dankenswerterweise letzte Woche auch eine solche Broschüre über unsere Vertreter bekommen, steht es so klar für jeden. Ich hoffe, dass das nie getrennt wird, sondern immer so schön zusammen bleibt, bei denjenigen, die diese Bücher in Zukunft binden, für jeden Bürger sofort nachlesbar. Ich glaube, deswegen kann man dahinter den Satz sagen: Das ist ein Erfolg, das wurde erreicht und wir erinnern uns alle auch noch einmal dankbar an diejenigen, die diesen Grundrechtekatalog auch von deutscher Seite maßgeblich mit bearbeitet haben, nicht zuletzt den ehemaligen Bundespräsidenten, Herrn Prof. Dr. Herzog.

Mehr Wertebezug: Ich glaube schon, dass es sehr gut ist, dass die angestrebten Werte und eine Art Zielkatalog praktisch vorangestellt ist. Das ist gut so für diejenigen, die als Nichtjuristen, als Interessierte sich herantasten, dieses Werk einmal aufschlagen und nicht sofort erschrecken, Paragraphen sehen und sofort wieder zuschlagen. Das klingt jetzt sehr primitiv, aber ich glaube, das ist eine kluge Entscheidung gewesen. Die EU definiert sich für jeden, der da die erste Minute gelesen hat, eben nicht mehr nur als eine Interessenvereinigung, die sich um Handelstströme und gemeinsame Agarpolitik kümmert - jetzt wollte ich mich gleich an Herrn Minister Sklenar wenden, nicht dass er mich jetzt wieder falsch versteht, ich denke, ich werde schon verstanden -, sondern dass es um eine Wertegemeinschaft geht. Dass ist einer der Gründe, weshalb uns viele kritische Bürger, auch in Thüringen, immer wieder hinterfragt haben: Reicht denn das, was ihr uns hier immer wieder an Gründen nennt, weshalb es sinnvoll ist, diese Europäische Union weiter zu gestalten?

Stichwort mehr Bürgernähe: Hier vielleicht auch ein Hinweis an die verehrte Kollegin Frau Sedlacik. Sie sind ja eine der vielen aktiven Bürgermeisterinnen, auch hier in diesem Hause. Es ist eigentlich zum ersten Mal gelungen, die kommunale Selbstverwaltung richtig in einen europäischen verbindlichen Text - hier heute noch Entwurf, hoffentlich bald Verfassung - festzuschreiben. Es gibt unheimlich viele Sonntagsreden und gute Kommentare, wo das drinsteht, gemeint ist das und das und das. Entschei

dend ist, dass es jetzt endlich drinsteht. Das ist ein Interesse, das haben wir alle gewollt, das ist ein Fortschritt. Zu diesem Punkt mehr Bürgernähe gehört auch neben der allgemeinen Stärkung des Subsidiaritätsprinzips ein Punkt, der vielleicht vielen von uns auch nicht so klar ist. Ich komme noch mal zurück auf die Charta der Grundrechte. Es ist zum ersten Mal auch gelungen, die öffentliche Daseinsvorsorge - ein Begriff, den inzwischen nicht mehr nur Juristen definieren können, sondern jeder aufmerksame Kommunalpolitiker und auch Regional- und sicher auch Landespolitiker weiß, worum es da geht - über die Verankerung der Charta der Grundrechte, Artikel 36, jetzt erstmals fest zu verankern. Wenn man sieht, wie in der Tat auf diese Charta selbst bei der Rechtsprechung in Straßburg am Europäischen Gerichtshof schon zurückgegriffen wird, dann kann man, nicht beruhigt, aber etwas ruhiger und zuversichtlicher, weiteren Entscheidungen entgegenschauen, wenn es um diese für uns alle so wichtige öffentliche Daseinsvorsorge in Zukunft geht.

Stichwort mehr Bürgerbeteiligung: Das ist ein entscheidender Grundsatz der Verfassung. Ich will nur zwei Punkte noch einmal nennen. Alle EU-Organe sind dem Bürger gegenüber zu einem transparenten und offenen Dialog verpflichtet. Das steht in diesem Verfassungsentwurf. Das ist bisher noch nicht ganz so klar zum Ausdruck gebracht worden. Ich will jetzt gar nicht darauf eingehen, welche Vorstöße auch meine Fraktion in den letzten Monaten und Jahren in der Richtung gemacht hat, aber garantiert sind für diese Anliegen, die in vielen anderen oder fast allen anderen Mitgliedstaaten schon fest verankert sind, hoffentlich in Zukunft auch in Thüringen, mit mehr offenen Ohren zu rechnen, auch bei Ihnen, meine Damen und Herren von der CDU und auch von der Landesregierung. Dazu, zu diesem Mehr an Bürgerbeteiligung, gehört die erstmalige Verankerung eines europäischen Bürgerbegehrens. In aller Bescheidenheit, jedenfalls nicht in Überheblichkeit, möchte ich an der Stelle darauf hinweisen, dass war eine Zielstellung und Gott sei Dank am Schluss auch ein Erfolg, eine Initiative der europäischen Sozialdemokraten, die dieses europäische Bürgerbegehren unbedingt in einem solchen Verfassungsentwurf verankern wollten.

Stichwort mehr Demokratie: Stärkung des Europäischen Parlaments ist hier genannt worden, ich will das nicht alles aufzählen, das Recht die Kommissionspräsidenten zu wählen - was das wirklich für Auswirkungen haben wird, werden wir vielleicht schon Mitte nächsten Jahres erleben, vielleicht auch schon in den Kampagnen, je nachdem, wie die großen europäisch organisierten Parteien und mit welchen Kandidaten sie antreten werden, weil es durchaus sein kann, dass derartige Kandidaten diejenigen sind, die als Kommissionspräsident kandidieren. Damit wird für die Leute klarer, ach so, wenn ich da hingehe, kann ich indirekt mitentscheiden, wer vielleicht dort mal Kommissionspräsident wird. All diese Dinge sind im Entwurf so festgelegt. Das Frühwarnsystem, das wir das letzte Mal ausführlich debattiert haben, es ist hier von meinem Vorredner dargestellt worden, will ich nicht wiederholen.

Stichwort mehr Transparenz: Es ist - sicher nicht ausreichend aus unserer Sicht, sage ich mal, und nach den Vorstellungen des Bundesrates, die auch von thüringischer Seite und auch von unserer Entschließung stark unterstützt wurden - aber doch zu dem Versuch einer klareren Kompetenzordnung gekommen. Das reicht nicht aus, aus deutscher Sicht schon gar nicht, aber es ist doch ein Fortschritt eingetreten. Das darf man sagen. Ich darf erinnern, es wird, wenn das europäisches Recht wird, öffentliche Ratstagungen geben.

Meine Damen und Herren, es wird nicht mehr ausreichen, dem Bürger in den Nachrichtensendungen das Gruppenfoto von 25 Damen und Herren zu zeigen, sondern ich könnte mir vorstellen, über die entsprechenden Fernsehsender auf jeden Fall, dass die vielleicht den einen oder anderen Landesparteitag nicht mehr bringen, aber dass die dann eine öffentliche Ratssitzung stundenlang für den Bürger zugänglich in deutsche oder thüringische Wohnstuben senden und der eine oder andere Bürger sich das auch anschaut, ich glaube, das würde ganz hilfreich sein. Auch das ist ein solcher Fortschritt.

Es gibt eine Reduzierung. Der eine sagt eine starke, der andere sagt eine nicht ausreichende, aber eine Reduzierung der vielen Verfahren und Prozeduren, die bisher zwischen den EU-Institutionen gelten und damit nicht nur der Versuch, sondern auch ein gewisser Erfolg beim Abbau dieser Undurchschaubarkeit, denn die war ja eine fundamentale berechtigte Kritik dieses Rechtsetzungsverfahrens. Als jemand, der ein paar Jahre damit zu tun hatte, gehöre ich zu denen, die immer sofort zugegeben haben, dass ich natürlich selber auch ein Problem hatte, genau zu jedem Zeitpunkt zu sagen, in welcher Etappe welchen Verfahrens wir uns gerade im Europäischen Parlament befinden.

Es gibt einen in sich geschlossenen einheitlichen europäischen Verfassungstext, meine Damen und Herren, das zu diesem Stichwort "mehr Transparenz", ein in sich geschlossener einheitlicher europäischer Verfassungstext. Ich sage mal, er ist nicht ganz so kurz und nicht ganz so transparent wie das, was die Amerikaner seit mehr als 200 Jahren auf dem Tisch liegen haben, aber was nicht ist, kann ja noch werden. Der erste Versuch jedenfalls geht in die richtige Richtung.

Stichwort mehr Sicherheit: Wir haben eine Rechtsgrundlage für eine europäische Staatsanwaltschaft. Ich will hier das Für und Wider einer europäischen Staatsanwaltschaft als Nichtjurist sowieso nicht hier ansprechen, aber ich glaube, dass man sie irgendwann auf jeden Fall braucht, wenn es europäische Mittel gibt und diese verteilt werden und dass man das nicht nur nationalen Behörden überlassen kann, hinterherzuschauen, wo dieses Geld bleibt, das kann mit einem europäischen Staatsanwalt durchaus besser gelingen. Es gibt eine Verbesserung der Zusammenarbeit der europäischen Polizei- und Justizbehörden. Mehr Handlungsfähigkeit, meine Damen und Herren, es ist eine

Stärkung nach innen und außen erreicht worden, nach innen dadurch, dass dieser Kommissionspräsident eine Richtlinienkompetenz erhalten wird. Es wird eine Verkleinerung der Kommission geben, es wird eine Einschränkung der Vetorechte geben, in ganz wichtigen Bereichen leider noch nicht, das ist vollkommen zu Recht hier schon angesprochen worden, und es ist ein Fortschritt, dass es einen europäischen Außenminister gibt. Ich erwähne es nur noch mal, ich brauche das niemandem hier zu begründen.

Mein Fazit: Meine Damen und Herren, es wurde deutlich mehr erreicht als in vielen Regierungskonferenzen vorher. Ich bin sehr froh, dass sowohl Sie, Herr Minister Kaiser, als Vertreter der Landesregierung als auch die Sie tragende Fraktion hier ganz klar zum Ausdruck gebracht haben, was ich für meine Fraktion mit größtem Selbstverständnis, wie Sie sicher auch wissen, auch einfordere, nicht nur deshalb, weil wir in Berlin zurzeit für die deutsche Außenpolitik als deutsche Sozialdemokraten mit zuständig sind. Wir hoffen nicht nur, sondern wir warnen davor, dass dieses Paket noch einmal aufgeschnürt wird. Die Argumente will ich auch nicht noch mal wiederholen. Ich habe großes Verständnis, lassen Sie mich das abschließend sagen, für die Beitrittsstaaten, dass sie der Versuchung nicht widerstehen werden, es aufzubinden, weil sie ganz einfach nicht wissen können und nicht erfahren durften, wie bitter es ist, 30 Jahre lang mit den Mängeln zu leben, die wir jetzt gerade abschaffen. Das darf man ihnen nicht vorwerfen, aber wir hoffen, dass es trotzdem nicht zum Aufbinden dieses Pakets kommt. Je eher Europa diesen Verfassungsentwurf zu einer Verfassung macht, umso besser für uns alle. Ich danke Ihnen.

(Beifall Abg. Bergemann, CDU)

Es gibt noch eine Wortmeldung von Frau Lieberknecht.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte mich wenigstens kurz auch im Rahmen dieser Debatte zu Wort melden, denn es war von Anfang an auch ein wichtiges Anliegen der Landtagspräsidenten auf den Präsidentenkonferenzen, ausgehend damals von Thüringen hier auf der Wartburg im vergangenen Jahr, den Konvent zur Zukunft Europas intensiv zu begleiten, aus den Parlamenten heraus Positionen zu entwickeln und diese dann auch zu vertreten und intensiv auch mit den deutschen Vertretern im Konvent im Gespräch zu sein. Es wurde ja aus den Debattenbeiträgen und auch aus dem Bericht von Ihnen, Herr Minister Kaiser, deutlich, dass da eine ganze Menge gelungen ist. Ja, man kann von einer neuen Qualität sprechen, die wir auch in der Zusammenarbeit auf dieser Ebene erreicht haben. Nun steht die Frage: Wie wird der Gestaltungsspielraum der deutschen Länder und ihrer Landtage, Landesparlamente in den kom

menden Jahrzehnten aussehen? Eine Frage, die ja über viele Jahre schon in wissenschaftlichen Zirkeln, in Symposien, in Foren diskutiert worden ist, die aber nun unabweisbar Einzug gehalten hat auf der politischen Ebene, da, wo sie hingehört, wenn man substanziell Veränderungen erreichen möchte, und zwar im Bund wie in Europa. Wir selbst haben das ja auch in großer Geschlossenheit der Parlamentspräsidenten, aber auch der Fraktionsvorsitzenden aller Fraktionen in den deutschen Landtagen in Lübeck am 31. März getan. Auch hier waren die entsprechenden Repräsentanten der Fraktionen des Thüringer Parlaments dabei in Anwesenheit des Bundespräsidenten, des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz. Ich denke, all das unterstreicht die Bedeutung. Wer auch die Publizistik in den letzten Wochen und Monaten gerade auch über die Sommerpause zur Kenntnis genommen hat, der hat merken können, dass dieses Thema eine Resonanz gefunden hat wie eigentlich lange nicht mehr oder überhaupt so lange ich politisch tätig bin. Wir haben zwar vieles angestrebt, aber diesen Niederschlag hat es in all den letzten Jahren nicht gegeben, der nun auch über die Sommerpause erreicht worden ist in dem, was man auch dazu in der veröffentlichten Meinung lesen konnte, und zwar auch auf nationaler wie auf europäischer Ebene.

Nur ganz kurz, um die nationale Ebene zu streifen, da wird ja nun im Oktober endgültig die Föderalismuskommission des Bundestages und der Ministerpräsidenten eingesetzt, aber auch unter Beisein zumindest mit beratender Stimme und auch mit Antragsrecht, also mit vollem Redeund Antragsrecht, dass wir auch unsere Position als Parlamente einbringen können, unter Mitwirkung von Vertretern der deutschen Landtage. Es werden Landtagspräsidenten und auch Fraktionsvorsitzende sein, genau muss noch abgestimmt werden, wer dann die Vertretung im Einzelnen wahrnimmt, aber dass wir als Parlamente vertreten sein werden ist gesichert.

Nach der noch immer richtigen Einsicht, es ist besser der Spatz in der Hand - es ist eigentlich schon mehr als ein Spatz - als die Taube auf dem Dach, das heißt, wir haben doch etliches erreicht, wenngleich nicht alles. Ein Erfolg, der in der Tat mit der Geschlossenheit der Landtage quer über alle politischen Farben in den grundsätzlichen Fragen erreicht werden konnte. Ich denke, das ist auch eine Basis, auf der die Landtage gut vorbereitet sind, sowohl auf nationaler Ebene die Diskussionen, die jetzt in der Kommission anstehen, zu begleiten und auch intensiv in den einzelnen Landtagen begleitend zu führen. Auch was die europäische Ebene betrifft, haben wir doch in den letzten Wochen und Monaten durch die Diskussionen, die wir auch hier im Thüringer Landtag, auch im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten geführt haben, auch durch das unmittelbare Gespräch in Brüssel vor Ort, wo die Akteure sitzen, eine ganze Menge an Europafitness - will ich es einmal nennen - hinzugewonnen. Das ist auch wichtig, weil eben das, was auf europäischer Ebene geschieht, immer mehr auch uns hier berührt. Über verschiedene Einzelheiten des Europäischen Verfassungs

vertrags hat uns Herr Minister Kaiser berichtet. Die Vertreter der Fraktionen sind darauf eingegangen und es steht eben jetzt vor den Regierungen der Mitgliedstaaten, vor den Abgeordneten des Europäischen Parlaments, vor den nationalen Parlamenten und in Deutschland auch vor dem Bundesrat die Aufgabe der Entscheidung über die Zustimmung zu diesem Verfassungsvertrag.

Die Auseinandersetzung darüber - auch darauf wurde schon hingewiesen - wird am 4. Oktober auf der Regierungskonferenz der Europäischen Union in Rom beginnen. Die Elle, mit der gemessen wird, wird sicher dabei je nach Situation von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat sehr unterschiedlich sein. Herr Dr. Botz, Sie wiesen gerade auf Schwierigkeiten bei den mittelosteuropäischen Beitrittskandidaten hin, aber, ich denke, auch da muss man intensiv im Gespräch sein, um am Ende tatsächlich die Zustimmungen zu erreichen. Für die deutschen Länder und die Landtage lautet letztlich auch eine entscheidende Frage: Wie sieht die Zukunft der Region unter diesem Verfassungsvertrag aus? Wie verändern sich die Möglichkeiten der Länder, ihre Gestaltungsspielräume gegenüber der Europäischen Union zu wahren oder eben auch auszubauen, was wir immer wieder in unseren Erklärungen gefordert haben. Diese Frage ist in der Tat nicht ganz einfach zu beantworten. Es wurde deutlich gesagt, die positiven Aspekte überwiegen. Ich will nur noch einmal kurz unterstreichen, in der Tat, Kompetenzkategorien und Handlungsmöglichkeiten der Europäischen Union werden klarer gefasst - das ist wichtig -, sie werden damit durchschaubarer, auch das haben wir gefordert. Vertragsziele begründen keine Kompetenzen mehr, auch das war eine zentrale Forderung, die wir hatten. Die Anwendung der Generalklausel wird zumindest etwas eingeschränkt. Die lokale und regionale Ebene haben Eingang in die Definition des Subsidiaritätsprinzips gefunden. Auch das ist eine neue Qualität. Ihren Belangen ist nach dem Subsidiaritätsprotokoll Rechnung zu tragen. Ein so genanntes Frühwarnsystem, was wir ja hier auch in der Diskussion hatten und eine deutliche Forderung von uns war, ermöglicht den nationalen Parlamenten, und zwar allen Kammern, zu intervenieren, wenn sie das Subsidiaritätsprinzip verletzt sehen. Entsprechende Einwände begründen ein Klagerecht vor dem Europäischen Gerichtshof wegen eines Verstoßes gegen das Subsidiaritätsprinzip und das gilt auch für den Ausschuss der Regionen, auch das war eine zentrale Forderung. Er wird damit auch in seiner Eigenschaft sozusagen als Wächter der Subsidiarität gestärkt.

Doch, und auch das wurde ja deutlich, soll man die andere Seite nicht verschweigen und auch darüber offen diskutieren, eine Konzentration der Europäischen Union auf Kernzuständigkeiten, wie wir es gern gesehen hätten, ist nicht gelungen; im Gegenteil, es sind einzelne Materien hinzugekommen, die die Zuständigkeiten der Länder berühren, auch das wurde bereits erwähnt, wie etwa der Sport, das Gesundheitswesen, Zivilschutz und andere, und auch die für die Zukunft geplante Koordination von Wirtschafts- und Sozialpolitik ist eine neue Qualität, auch das

werden wir im Auge behalten müssen, wie die Entwicklungen weitergehen.

Bedauerlich ist, dass Regionen mit Gesetzgebungsbefugnis, wie unsere Länder, keine unmittelbaren Stellungnahmen gegenüber der Europäischen Union abgeben dürfen noch dass sie ein unmittelbares Klagerecht erhalten hätten. Ob es ausreicht, den nationalen Parlamenten und dem Ausschuss der Regionen lediglich ein Klagerecht gegen die Verletzung des Subsidiaritätsprinzips und nicht auch der Kompetenzordnung selbst einzuräumen, das muss sich zeigen. Ich denke, auch hier sollten wir die Entwicklung einfach offen beobachten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, insgesamt jedoch, daran kann trotz dieser wenigen auch nur punktuell herausgegriffenen kritischen Hinweise kein Zweifel sein, würde der Verfassungsvertrag die Stellung der Regionen in der Europäischen Union deutlich verbessern, deutlich festigen. Das ist, denke ich, ein sehr gutes Ergebnis in Anbetracht der Ausgangslage, die uns ja auch von dem Präsidenten des Konvents, von dem Vorsitzenden ganz andere Töne am Anfang hat befürchten lassen und sie sind auch geäußert worden. Da ist doch eine erstaunliche Entwicklung eingetreten. Dass dies gelingen konnte, daran haben, wie gesagt, viele mitgewirkt. Ich denke, damit sind auch die Chancen deutlich erhöht, ein Europa zu schaffen, das auch mit 25 Mitgliedern handlungsfähig bleibt, das demokratischer und durchschaubarer wird und den Regionen einen Gestaltungsspielraum sichert, den die Regionen brauchen, und wo ich überzeugt bin, dass sie ihn auch weiter ausbauen werden. Wir haben das auch jüngst erlebt mit unserem Besuch in Malopolska, Kleinpolen, unserer Partnerregion, die auch eine große Konferenz einberufen haben unter ihren mittelosteuropäischen Nachbarregionen, und zwar ganz ohne die Westeuropäer. Die haben uns gar nicht gebraucht dazu, wir waren dank der Partnerschaft zufällig dabei, konnten uns dabei auch äußern. Das ist schon beachtlich, wie die auch in voller Souveränität, in voller Selbstständigkeit und mit Selbstbewusstsein diese Fragen aufgreifen und wissen, sie müssen europäfähig sein und sind es auch.

Das Ergebnis alles in allem ist deshalb zustimmungsfähig, dem stimme ich ausdrücklich zu. Auch ich teile die Meinung, dass wir bei jeder Art, wie auch immer, von Aufschnürung des Pakets am Ende mehr verlieren als gewinnen würden. Deswegen kann ich nur sagen, es ist etwas erreicht, was deutlich besser ist als der Status quo. Deswegen empfehle auch ich meinerseits der Landesregierung die Zustimmung, da wo sie gefragt ist, im Bundesrat, zu dem Verfassungsvertragswerk und möchte noch einmal ausdrücklich allen danken, die hier im Parlament, im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, im Plenum die Initiative ergriffen haben, das zum Thema gemacht haben, denn dieses Thema gehört hier in den Thüringer Landtag. Herzlichen Dank. Ich kann nur sagen, weiter auf diesem Weg und ich bin gern dabei. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Herr Minister Kaiser für die Landesregierung.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich kann es ganz kurz machen, weil ich jetzt nicht mehr allzu inhaltlich werden will, sondern einfach nur danke schön sagen will für so viel Gemeinsamkeit, wie sie hier sichtbar geworden ist, Gemeinsamkeit vor allem natürlich Herr Bergemann, auch Herr Dr. Botz und insbesondere Sie, Frau Präsidentin. Wo eben keine Gemeinsamkeit ist, soll man auch keine herbeireden. Wenn ich etwa an Frau Sedlacik denke, was Sie zum Thema Außen- und Sicherheitspolitik gesagt haben, das ist so, wie es ist und das können wir jetzt auch nicht ändern. Ich muss wiederholen, was Herr Bergemann gesagt hat, es ist unglaublich wichtig, dass wir im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik endlich mit einer Stimme in Europa reden. Ich bin zutiefst davon überzeugt, wenn wir wirklich eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik hätten, dass wir eine erheblich größere Chance gehabt hätten, den Krieg im Irak in irgendeiner Art und Weise zu beeinflussen oder zu verhindern.

Wir müssen stärker werden in Europa, wir sind ein bevölkerungsstarker Erdteil und das muss sich auch in der politischen Wirksamkeit entfalten können. Da nützt es nichts, dass man möglicherweise was gegen Panzer oder gegen Gewehre überhaupt hat, das ist nicht die Frage. Die Welt ist so, wie sie ist, in der Welt ist Gewalt, und es kommt darauf an, dass wir mit den Möglichkeiten der demokratischen Staaten unser Bestes tun, um Eskalation von Gewalt zu verhindern oder Sicherheitspolitik zu betreiben. Das ist mir ein wichtiges Anliegen.

Das Glas ist halb voll, das Glas ist halb leer - das ist so die Diskussion, die wir heute vielfach geführt haben. Ich bin der Meinung, in der Situation, in der wir sind, dass wir uns dafür entschließen, zu sagen, das Glas ist deutlich mehr als halb voll.

Stichwort noch einmal EU-Erweiterung, was dort auf uns zukommt, umso wichtiger, dass wir auch ein Vertragswerk in den Händen haben, das auch dieser Erweiterung Rechnung trägt, das eine Abbindung vornimmt, auch was unser Wertefundament betrifft.

Einen Satz möchte ich jetzt doch noch verlieren zum Thema Ziel-1-Gebiet: Sie wissen ja, dass das in der jüngsten Zeit erheblich diskutiert worden ist, und ich möchte ganz gern noch einmal den Beschluss im Europäischen Parlament in der vergangenen Woche ansprechen, der uns meines Erachtens entschieden weitergebracht hat. Das Europäische Parlament hat mit einer gewaltigen Mehrheit

beschlossen, dass wir in den jungen Ländern vergleichbar den heutigen Ziel-1-Gebieten auch weiterhin nach 2006 gefördert werden sollen, d.h. von 2007 bis 2013. Wobei mir noch wichtig zu sein scheint, dass das Beihilferegime, d.h. die Höhe der Förderung und wie gefördert werden kann, auch beibehalten wird. Es darf nicht sein, wenn die Erweiterung kommt, dass dann plötzlich Leute sagen, schau an, weil die jetzt dazugekommen sind, dafür müssen wir jetzt bluten und dafür sind wir durch den statistischen Effekt jetzt schlechter dran.