Zu Frage 3: Zur Durchführung des Sonderprogramms hat das Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesarbeitsamt Sachsen-Anhalt/Thüringen als fachlich zuständiger Behörde für die Förderung der Einstellung von Schwerbehinderten auf dem Arbeitsmarkt abgeschlossen. Die Realisierung des Sonderprogramms und die Zusammenarbeit mit den Arbeitsämtern obliegen damit dem Landesarbeitsamt.
Zu Frage 4: Mit der Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung ist das Sonderprogramm rückwirkend ab 1. Januar 2000 in Geltung. Die Landesregierung hat keine Kenntnis darüber, ob bei den Arbeitsämtern aufgrund der Ankündigung in der Presse über das zu erwartende Sonderprogramm bereits Anträge auf Förderung eingegangen sind.
Bei dem Sonderprogramm mit der Höhe von 3 Mio. DM war ja auch eine wissenschaftliche Begleitung von 250.000 DM beinhaltet. Wer hat diese wissenschaftliche Begleitung bekommen?
Ich gehe davon aus, dass die Frage noch nicht hundertprozentig entschieden ist, aber das Notwendige veranlasst ist. Ich werde Ihnen eine genaue und konkrete Antwort schriftlich zukommen lassen, Herr Abgeordneter.
Danke. Gibt es weitere Nachfragen? Nein, ich nehme an, Herr Abgeordneter Buse, Sie stellen einen Antrag.
Ja. Die Fraktion der PDS stellt den Antrag, die Mündliche Anfrage in Drucksache 3/261 an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zu überweisen.
Das werden wir dann auch abstimmen. Wer für die Ausschussüberweisung stimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Ja, das reicht aus für die Ausschussüberweisung. Die Frage in Drucksache 3/261 ist damit abgeschlossen. Wir kommen zur Frage in Drucksache 3/262, Herr Abgeordneter Gerstenberger.
Vereine und Verbände sowie Träger von SAM im Freistaat Thüringen werden zum 1. Januar 2000 damit konfrontiert, dass die Festzuschüsse für SAM ab dem 1. Januar 2000 auf 1.937 Deutsche Mark gesenkt wurden.
2. Ist von Seiten der Landesregierung geplant, die Landesförderrichtlinien zu erweitern, so dass unter festgelegten bzw. noch festzulegenden Bedingungen die Minderung der Zuwendungen von nahezu 200 Deutsche Mark für die Träger teilweise oder ganz ausgeglichen wird?
3. Aus welchen Gründen werden die im Zeitraum vom 1. August 1999 bis 31. Dezember 1999 gezahlten höheren Festbeträge jetzt gekürzt?
Frau Präsidentin, namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen von Herrn Gerstenberger wie folgt:
Zunächst möchte ich allerdings darauf hinweisen, dass die angesprochene Kürzung der Lohnkostenzuschüsse von 2.180 DM auf 1.937 DM eine Kürzung der Zuschüsse des Bundes ist.
Zu Frage 1: Überjährig bewilligte Maßnahmen der Arbeitsämter werden nach Aussage der Arbeitsverwaltung zu den alten Konditionen weitergeführt. Die entsprechenden Verlängerungen des Landes werden zu den Konditionen aus 1999 entsprechend der gültigen Richtlinie zunächst bis 30.06.2000 bewilligt.
Zu Frage 2: Die Erweiterung der Landesförderrichtlinie im Rahmen einer Richtlinienänderung wird sich nur auf den erweiterten Katalog entsprechend SGB III beziehen. Einen Ausgleich des Landes für die reduzierten Zuschüsse des Bundes kann der Freistaat Thüringen angesichts der Haushaltslage nicht realisieren. Die Träger sind darüber bereits entsprechend informiert.
Zu Frage 3: Die vorgetragene Annahme höherer Festbeträge zwischen dem 01.08.1999 und 31.12.1999 ist nicht richtig.
Zu Frage 4: Eine konkrete Aussage über von Kürzungen betroffene Maßnahmen und Arbeitnehmer ist nicht möglich, da ständig neue Anträge eingehen und sich diese Zahl täglich ändert.
Herr Minister, zwei Nachfragen. Zunächst zu Frage 3: Sind Ihnen die Gründe bekannt - sicher, es ist klar, dass es sich um Bundeszuschüsse handelt -, aus denen heraus die Zuschüsse des Bundes von 2.180 auf 1.937 DM gesenkt wurden? Das war der Hintergrund der Frage 3, darauf bitte ich noch einmal zu antworten. Und zu Frage 4: Ließe sich die Frage zu einem Stichtag, z.B. dem 31.12.1999, beantworten?
Zur ersten Frage kann ich nur mutmaßen. Es steht zu vermuten, dass die Bundesregierung hier aus fiskalischen Gründen reduziert hat. Zu Ihrer Frage zu Frage 4: Ich kann Ihnen auch keine Daten zu einem Stichtag nennen, aber den Versuch unternehmen, einmal zu einem Stichtag solche Daten zu ermitteln.
Nein. Aufgrund der Aussage jetzt würde ich darum bitten, dass diese Frage im Namen meiner Fraktion an den Aus
schuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik überwiesen wird. Da könnten wir dann den restlichen Abgleich machen, sonst muss ich jetzt eine zusätzliche Frage stellen.
Gut, das ist also ein Antrag zur Ausschussüberweisung. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Ja, damit ist die Ausschussüberweisung beschlossen. Wir kommen zur Frage der Abgeordneten Frau Wolf in Drucksache 3/263.
In den statistischen Materialien des Landesarbeitsamts Sachsen-Anhalt/Thüringen (Dezember 1999) wurden einzelne Personengruppen besonders hervorgehoben. Dabei war nicht in allen Fällen eine geschlechtsspezifische Auswertung der Zahlen vorgenommen worden. Dies erachte ich jedoch gerade im Bereich des Arbeitsmarkts als unbedingt notwendig.
1. Wie viele Frauen waren im Dezember 1999 in Strukturanpassungsmaßnahmen in Wirtschaftsunternehmen beschäftigt (dazu bitte Vergleichszahlen zum Januar 1999)?
2. Wie hoch ist der Frauenanteil an den erwerbslosen Jugendlichen unter 20 Jahren (Entwicklung seit Januar 1999)?
3. Wie ist die Arbeitslosenquote unter jüngeren Frauen von 20 bis 25 Jahren (Entwicklung seit Januar 1999)?
Zu Frage 1: In Strukturanpassungsmaßnahmen waren Ende Dezember 1999 insgesamt 35.952 Beschäftigte, darunter 18.079 Frauen, was einem Anteil von 50,3 Prozent entspricht. In Strukturanpassungsmaßnahmen in Wirtschaftsunternehmen waren zum gleichen Zeitpunkt 22.495 Personen, darunter 10.648 Frauen, was einem Anteil von 47,3 Prozent entspricht. Ende Januar 1999 waren in Strukturanpassungsmaßnahmen insgesamt 42.201 Personen tätig, da
runter 21.124 Frauen, was einem Anteil von 50,1 Prozent entspricht. In Strukturanpassungsmaßnahmen in Wirtschaftsunternehmen waren zum gleichen Zeitpunkt 29.875 Personen, darunter 14.212 Frauen beschäftigt, was einem Anteil von 47,6 Prozent entspricht.
Zu Frage 2: Der Frauenanteil an den arbeitslosen Jugendlichen unter 20 Jahren betrug Ende Dezember 1999 39,7 Prozent.
Zu Frage 3: Laut Information des Landesarbeitsamts Sachsen-Anhalt/Thüringen existieren Arbeitslosenquoten nur für Jugendliche unter 20 Jahren bzw. jüngere von 20 bis unter 25 Jahren insgesamt. Für die entsprechenden weiblichen Arbeitslosen dieser Arbeitsgruppe liegen keine Arbeitslosenquoten vor.
Zu Frage 4: Im Dezember 1999 wurden durch die Thüringer Arbeitsämter insgesamt 11.485 Personen in ein neues Beschäftigungsverhältnis vermittelt, darunter 5.512 Frauen. Von den 11.485 Personen waren 9.227 Personen vorher arbeitslos, darunter 4.537 Frauen. Der Anteil der Frauen an den Arbeitsvermittlungen insgesamt im Dezember 1999 betrug 48 Prozent. Der Frauenanteil an den Vermittlungen von Arbeitslosen betrug im gleichen Zeitraum 49,2 Prozent.
Ist es möglich, die bisher noch nicht erhobenen Daten in Zukunft zu erheben, also gerade bei den jüngeren Erwerbslosen?
Diese Frage richtet sich an die Arbeitsverwaltung des Bundes. Ich bitte Sie, diese Frage dorthin weiterzuleiten.
Darüber stimmen wir ab. Wer für die Überweisung an den Gleichstellungsausschuss stimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist das ausreichende Quorum, die Frage ist damit überwiesen. Haben wir noch Zeit? Eine
Anfrage können wir noch aufrufen. Ich rufe die Frage der Frau Abgeordneten Wolf in Drucksache 3/264 auf.