Meine Damen und Herren, lassen Sie mich aber zurück zu unserem Thema kommen, nämlich die Errichtung von Job-Centern, die ja von der Bundesregierung im Zusammenhang mit der vorgesehenen Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe und der Einführung des Arbeitslosengeldes II für den 1. Januar 2004 angekündigt wurde. Bislang liegt den Ländern, und das ist hier schon gesagt worden, kein entsprechender Gesetzentwurf vor. Auch gibt es keine hinreichend verlässlichen Eckpunkte für die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe und damit auch nicht für die Einrichtung der Job-Center. Ich weise in diesem Zusammenhang auf die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen hin. Der Bericht der Unterarbeitsgruppe Arbeitslosenhilfe/Sozialhilfe vom April dieses Jahres enthält kein einheitliches Reformkonzept, sondern führt in den wesentlichen Punkten die unterschiedlichen Auffassungen der Mitglieder auf. Der Bericht beinhaltet deshalb mehrere Varianten und Modelle einer Zusammenführung. Die entscheidenden Fragen nach der Trägerschaft für das neue System, der Höhe der neuen Leistung, der genauen Abgrenzung der in den Job-Centern zu betreuenden Hilfeempfänger und vor allem die Frage nach der Finanzierung des Arbeitslosengeldes II und seiner Förderinstrumente wurden bislang nicht beantwortet.
Ich betone dies, weil dadurch deutlich wird, dass die Voraussetzungen, von denen die SPD-Fraktion in der Begründung ihres Antrags ausgeht, ungeklärt und zudem fraglich sind. So kann von einer gemeinsamen Verantwortlichkeit mehrerer gesetzlicher Leistungsträger im neuen Leistungssystem aus meiner Sicht nicht ausgegangen werden, meine Damen und Herren, denn Ziel der Zusammenführung muss es sein, die bislang geteilten Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten in einer Hand zu bündeln. Insbesondere erscheint eine Zuständigkeit der Kommunen für das neue Leistungssystem fraglich. Nach den bisher bekannt gewordenen Vorstellungen der Bundesregierung und des Vorstandes der Bundesanstalt für Arbeit soll die uneingeschränkte Zuständigkeit für das Arbeitslosengeld II und damit auch für die Errichtung der Job-Center beim Bund bzw. der Bundesanstalt für Arbeit liegen.
Wegen der, meine Damen und Herren, überdurchschnittlich hohen Anzahl von Arbeitslosenhilfeempfängern, ich glaube, es ist hier schon von Frau Vopel darauf hingewiesen worden, haben wir hier auch, ich sage es mal so, ein OstWest-Gefälle. Denn wir haben nun mal in den neuen Bundesländern, Sie sagten es, mehr Arbeitslosenhilfeempfänger und weniger Sozialhilfeempfänger, und in den Altbundesländern ist es genau umgekehrt. Dort sind mehr Sozialhilfeempfänger und weniger Arbeitslosenhilfeempfänger. Deswegen, meine Damen und Herren, müssen wir natürlich als neue Bundesländer genau aufpassen, dass hier
keine zusätzliche Belastung kommt und dass die Kommunen auch hier mit bedacht werden. Auch die Thüringer Landesregierung befürwortet daher eher eine Übertragung der Zuständigkeit für das neue System auf die Arbeitsverwaltung. Aus den genannten Gründen ist seitens der Landesregierung weder ein Förderprogramm noch ein Fortbildungsprogramm für die Einrichtung der Job-Center vorgesehen.
Meine Damen und Herren, ich möchte nun zum Punkt 3 des Antrags etwas sagen. Bereits jetzt gibt es nicht nur in den Geschäftsstellen der Arbeitsämter, sondern auch den gemeinsamen Anlaufstellen von Arbeits- und Sozialämtern in Thüringen besondere Serviceangebote für arbeitund ausbildungsuchende Jugendliche, wie z.B. das Jugendsofortprogramm JUMP des Bundes. Die gemeinsamen Anlaufstellen wurden in Thüringen mittlerweile in jedem Arbeitsamtbezirk als Vorläufer zukünftiger Job-Center eingerichtet. Es ist nicht Aufgabe der Landesregierung, sondern des neuen Trägers, der zukünftigen Leistung Arbeitslosengeld II auch zukünftig spezifische Serviceangebote für Jugendliche und gegebenenfalls deren Eltern in den Job-Centern zur Verfügung zu stellen. Allerdings beabsichtigt die Landesregierung auch zukünftig, die Bemühungen zur Begrenzung der Jugendarbeitslosigkeit vielfältig zu unterstützen. So wird z.B. die Informationskampagne zur Verbesserung der Berufsvorbereitung und Berufsorientierung Thüringen perspektiv fortgesetzt, die sich neben den Jugendlichen auch an Eltern, Lehrer und Unternehmer wendet. Gleiches gilt für die Förderung der Ausbildungsverbünde der überbetrieblichen Ergänzungsausbildung und von Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung. Außerdem wird durch das Land seit Jahren ein Sonderprogramm - das vergessen einige - des Bundes umgesetzt und aufgestockt, indem in diesem Jahr rund 2.000 zusätzliche Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt werden.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss kommen, ich bin der Meinung, dass wir den Antrag der SPD ablehnen sollten.
Es gibt keine weiteren Redeanmeldungen. Ausschussüberweisung ist nicht beantragt worden, so werden wir direkt über den Antrag der Fraktion der SPD in der Drucksache 3/3342 abstimmen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Das ist eine große Zahl von Gegenstimmen. Gibt es Stimmenthaltungen? Und einige Stimmenthaltungen. Mit einer Mehrheit von Gegenstimmen ist dieser Antrag abgelehnt. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 16.
Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren, über den Zustand der öffentlichen Kassen nähere Ausführungen zu machen erübrigt sich, glaube ich, an dieser Stelle. Ich kann mich erinnern, unser ehemaliger Finanzminister Trautvetter hat irgendwann einmal einen Vorschlag gemacht, das Thüringer Wappen mit einem neuen Wappentier zu versehen. Er wollte damals das Känguru einführen, mit leerem Beutel große Sprünge zu machen. Dieser Zustand hat sich leider nicht verändert angesichts sinkender Wachstumszahlen für Deutschland. Wenn man...
Weil die öffentliche Hand sich sowohl Gedanken um die Einnahmenseite machen muss - wir haben hier in diesem Plenum schon oft darüber geredet -, gehört es natürlich selbstverständlich auch dazu, sich über die Ausgabenseite verstärkte Bemühungen angedeihen zu lassen, und zwar bei jedem selbst. Auch wir als Land können dazu einen Beitrag leisten. Dazu braucht man verlässliche Daten, dazu braucht man eine verlässliche Grundlage. Die Wirtschaft, die Unternehmen bedienen sich da eines Instruments, wie das in unserem Antrag zum Ausdruck kommt, des Benchmarkings. Ich bin aufgefordert worden dies zu verdeutschen, das heißt nichts anderes als sich zu vergleichen.
Wir wollen mit unserem Antrag den Grundstein heute dafür legen, dass für das Land Thüringen für eine umfassende und grundlegende Verwaltungsreform auf der Basis von verlässlichen Vergleichen hier der Anfang gemacht wird. Dazu dient dieser Antrag. Danke schön.
Ich eröffne die Aussprache. Als Erster hat sich zu Wort gemeldet der amtierende Innenminister Trautvetter.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist sehr erfreulich, wenn sich die SPD nach der Begründung des Antrags eine effizientere Verwaltungsstruktur durch einen optimalen Einsatz der knappen Ressourcen erhofft.
Meine Damen und Herren, was verbirgt sich überhaupt hinter dem neudeutschen, schlagwortartigen und derzeit häufig Verwendung findenden Begriff des Benchmarkings? Es heißt durch Vergleiche zwischen Einrichtungen herausfinden, wo innerhalb der eigenen Organisation Verbesserungspotenziale bestehen und wie diese ausgeschöpft werden. Da sind eine ganze Menge von Schritten und Prozessen, die einbezogen werden müssen: Erstmal überschaubare Bereiche festlegen, Bewertungskriterien vergleichender Aufgaben und Prozesse, Vergleichspartner festlegen. Es lohnt nicht, ein kleines Land mit einem großen zu vergleichen, es lohnt nicht, ein dünn besiedeltes mit einem dicht besiedelten Land zu vergleichen, kritische Kenngrößen zu ermitteln und vieles andere mehr. Dies vorausgeschickt, kann ich Ihnen mitteilen, auch Benchmarking mit den beschriebenen Merkmalen findet in der Landesregierung statt,
nicht erst heute, sondern schon seit vielen Jahren. Es werden vergleichende Betrachtungen zur Struktur und Ablauforganisation der Aufgabenerledigung und zum Stand von Verwaltungs- und Leistungsstandards vorgenommen. Entsprechende Vergleiche mit den Ländern sind fester Bestandteil eines jeden Gesetzgebungsverfahrens und neuerdings im Zusammenhang mit der Einrichtung der Stabsstelle auch jedem Erlass einer Verwaltungsvorschrift vorgeschaltet. Ausgangspunkt des von der Landesregierung im Jahre 2000 beschlossenen Personalentwicklungskonzepts war ein breit angelegter Vergleich der Organisationsstrukturen und des Personalbestands mit vier Vergleichsländern. Die von der Landesregierung im September 2000 beschlossenen Behördenstrukturmaßnahmen wurden, um nur ein weiteres Anwendungsbeispiel zu nennen, allesamt von den entsprechenden Elementen in dem beschriebenen Sinne vorbereitet und begleitet. Natürlich haben Ländervergleiche immer besondere Bedeutung. Nennen wir nur die Entwürfe zum Landeshaushalt. Zwischen den Finanzministerien werden über die zentrale Datenstelle der Landesfinanzminister eine ganze Reihe von Kennziffern zu den Haushalten ausgetauscht und ausgewertet. In einigen Projekten unternehmen die Ressorts gezielte Untersuchungen jeweils ausgewählter Verwaltungsbereiche, um Effizienzpotenziale aufzudecken oder den Leistungsstand Thüringer Behörden im Verhältnis zu Behörden anderer Länder mit identischer Aufgabenstruktur feststellen zu können. Ich nenne beispielhaft den Leistungsvergleich zwischen den Finanzämtern, ein Gemeinschaftsprojekt, wo Thüringen mit Bayern, Rheinland-Pfalz und Sachsen dieses Projekt durchführt. In Zuständigkeit des Ministeriums
für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur wird jeweils für das erste Halbjahr eines laufenden Jahres ein vergleichender Bericht der Länder Deutschlands erarbeitet.
Als letztes Beispiel nenne ich das im Geschäftsbereich des Justizministeriums laufende, derzeit in der Pilotphase befindliche Projekt Just in form. In diesem ControlingProjekt werden die Binnenressourcen der ordentlichen Gerichtsbarkeit durch periodische Informationen aller Steuerungsebenen mobilisiert. Das Projekt basiert auf den Methoden des landesinternen Benchmarkings. Im Übrigen hat die Landesregierung bereits in ihrem Rahmenkonzept zur Weiterentwicklung der Verwaltungsreform und der Organisation der Landesverwaltung vom Sommer 2001 den Nutzen und die Funktion eines Benchmarkings als ein Baustein zur Erreichung effizienter Verwaltungsstrukturen hervorgehoben. In dem Konzept ist ausgeführt, dass zur Verbesserung der Aufbau- und Ablaufstrukturen im Rahmen der Binnenmodernisierung der öffentlichen Verwaltung auch das Benchmarking als ein Instrument der Unternehmensführung der Privatwirtschaft in Betracht kommt.
Und, meine Damen und Herren, ich kann mich erinnern, als ich in meiner Funktion als Finanzminister zur Überprüfung von Thüringer Standards eine Art Benchmarking, möglicherweise hieß das damals noch anders, vorschlug, stieß das in der letzten Legislaturperiode bei den Kollegen der SPD und hier vor allem auch bei jenen im Kabinett auf wenig Gegenliebe.
Denn, wenn wir ein Benchmarking vornehmen, dann sollten wir dies etwas breiter anlegen. Wenn ich an Standards aus dem Kultusbereich denke, Lehrer-Schüler-Verhältnis, Hortbetreuung, dem Sozialbereich, dem Kulturbereich, Theater und Orchester oder auch aus meinem eigenen Bereich, Polizeidichte, IMK-Standard - alles Bereiche, in denen wir uns in Thüringen wahrscheinlich über dem Durchschnitt der Länder bewegen. Ich weiß nicht, ob entsprechende Vergleiche und ihre möglichen Konsequenzen gerade auch bei den SPD-Kollegen auf Zustimmung stoßen. Ich nenne nur das Beispiel Polizeidichte, die Polizeidichte von Bayern und die Erfolgsquote in der Aufklärung von Bayern. Wir sind mit 59,6 Prozent gut. Wir haben eine Polizeidichte von 1 zu 340; Bayern liegt bei 1 zu 400 und hat aber eine Aufklärungsquote von 64 Prozent. Ihr glaubt doch nicht, dass ein Vorschlag des Thüringer Innenministers auf die Polizeidichte von Bayern zu gehen, Beifall sowohl bei meiner Fraktion als auch bei der SPD finden würde.
Ich denke, dass wir gut daran tun, dass wir unsere jetzige Polizeidichte hochhalten und das wir diesen Spitzenplatz behalten können.
Neben dem Instrument des Benchmarkings hat die Landeregierung aber zwei weitere alternative Ansätze auf ihrem konsequenten Weg zu einer modernen effizienten Verwaltungsstruktur gewählt, auf die ich kurz eingehen will. Zum einen die Aufgabenkritik: Effektive Form der Aufgabenwahrnehmung und der Aufgabenzuordnung sind Voraussetzung für effizientes Handeln in der öffentlichen Verwaltung. Seit Januar 2003 wird daher eine Aufgabenüberprüfung als Pilotprojekt im Innenministerium durchgeführt, um mit dem vorgesehenen Konzept Erfahrungen zu sammeln. Nach Abschluss und Auswertung des Pilotprojekts Ende 2003 soll, soweit das Projekt erfolgreich gewesen ist, ab Januar 2004 die Aufgabenüberprüfung auch in anderen Ressorts durchgeführt werden. Das Projekt wird durch einen externen Berater begleitet und die Aufgabenüberprüfung sieht zum einen eine systematische Prüfung des staatlichen Aufgabenbestandes auf seine Berechtigung und seine Notwendigkeit vor und zum anderen wird eine Vollzugsüberprüfung durchgeführt, bei der die Art der Aufgabenerfüllung im Hinblick auf Funktionalität und Effizienz ihres Trägers und ihrer organisatorischen Abwicklung untersucht wird. Die Aufgabenüberprüfung ist zentraler Bestandteil der Optimierung des Aufbaus und der Geschäftsabläufe der Landesverwaltung. Als weitere Möglichkeit zur Effektivierung der Landesverwaltung geht die Landesregierung den Weg der länderübergreifenden Zusammenarbeit, die ganz maßgeblich von Dr. Vogel vorangetrieben wurde und in der "Initiative Mitteldeutschland" haben sich die mitteldeutschen Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf eine Vertiefung der Verwaltungskooperation verständigt. Natürlich, Herr Höhn, Benchmarking tritt auch hier in Erscheinung. Ich muss in meinem eigenen Bereich kritisch hinterfragen, warum die Statistik in einem vergleichbar großen Land wie Baden-Württemberg, was etwa mehr Einwohner hat als Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, die Statistik mit einem Aufwand von 31 Mio. erledigt, während die Statistik in allen drei Ländern insgesamt 47 Mio. kostet. Das sind die Vergleiche, wo wir über Kooperation versuchen wollen, effizient unsere Aufgaben zu erledigen und zur Kostenreduzierung zu kommen. Zu diesem Vergleich brauche ich keinen externen Gutachter, das kann ich mir aus den Haushalten der einzelnen Länder selbst heraussuchen.
Es sei mir gestattet, abschließend noch einen Hinweis zu geben: Grenzüberschreitende Vergleiche können nie eine abschließende politische Entscheidung der Landesregierung oder des Landtags unter Einbeziehung der möglicherweise besonderen Thüringer Verhältnisse ersetzen. Die föderale Struktur der Bundesrepublik ruft naturgemäß nicht unerhebliche Unterschiede in der Aufgabendefinition, in der Organisationsstruktur und im operativen Ablauf der Verwaltungstätigkeit in den einzelnen Landesverwaltungen hervor, die jeweils Ausdruck der landespezifischen politischen Grundsatzentscheidungen und der konkreten Verhältnisse in der Region sind. Da stoßen Länderver
gleiche häufig und sehr schnell an ihre Grenzen und die Landesregierung ist, wenn sie einen solchen Ländervergleich unternimmt, sich bewusst, dass eine rein rechnerische Übernahme von Vergleichsdaten nie zielführend sein kann.
Sie hat immer das Datenmaterial zu hinterfragen und erforscht die Ursachen aufgedeckter Unterschiede, die bei solchen Benchmarking zu Tage treten. Ein institutionalisiertes und indifferentes Benchmarking über alle Verwaltungs- und Haushaltsbereiche hinweg, wie im Antrag der SPD-Fraktion gefordert, ist als politisches Steuerungsinstrument nicht zielführend. Ich empfehle daher, den Antrag der SPD-Fraktion abzulehnen und stattdessen die Landesregierung auf ihrem eingeschlagenen Weg der Verwaltungsmodernisierung zu unterstützen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, es scheint Ihnen ja sehr viel Freude zu bereiten, dass ich für die Fraktion zur Verwaltungsreform rede und zum Antrag der SPD, die hiermit natürlich ein Thema aufgreift, was im Freistaat Thüringen ohnehin zurzeit sehr intensiv diskutiert wird, aber es wird eben auch nicht nur diskutiert, sondern es wird auch derzeit vollzogen, nämlich die Verwaltungsreform. Denken wir nur an die Debatte zur Umgestaltung im Katasterwesen oder heute an das Gesetz zur Auflösung der Autobahnämter, welches der Landtag in erster Beratung gelesen hat.
Nun folgt die Landesregierung aus unserer Sicht bei den Einzelmaßnahmen ihrer Verwaltungsmodernisierung keinem schlüssigen Konzept. Während die Landesregierung
im Rahmenkonzept zur Weiterentwicklung der Verwaltungsreformen und der Organisation der Landesverwaltung einleitend noch von einem Wertewandel spricht, der sich auf das Verhältnis zwischen den Bürgern und dem Staat auswirke, und die Bürgerinnen und Bürger eine gesteigerte Mitwirkung an der staatlichen Tätigkeit fordern, wird in den halbjährlichen Berichten der Landesregierung zum Stand der Verwaltungsmodernisierung aber keinesfalls ersichtlich, dass dieser Forderung gerecht oder entsprochen werden soll. Stattdessen stehen die einseitigen Orientierungen Effizienz, Kostenminderung, Beschleuni
gung und Wettbewerbsfähigkeit als Leitbilder im Mittelpunkt der Kriterien, nachdem die Landesregierung einzelne Verwaltungsstrukturen in Thüringen einer Reform unterziehen will. Herr Trautvetter, da können wir uns eben Ihrer Bitte nicht anschließen, den eingeschlagenen Weg der Landesregierung auch in Zukunft zu unterstützen.
Nun greift die SPD in ihrem Antrag wiederum auch nur einzig das Kriterium der Kostenminderung auf und benennt begleitend das Auffinden struktureller Auffälligkeiten als Ziel des angestrebten Benchmarkingberichtes. Aber, meine Damen und Herren, auch Letzeres dient einzig und allein der Beseitigung mit dem Ziel der Kostenminderung, wie es ausdrücklich der Begründung zu entnehmen ist und wie es auch der Begründung von Herrn Höhn zu entnehmen ist, ein qualitativer Anspruch an eine Verwaltungs- und Funktionalreform findet sich seitens der SPD in dieser Beratung nicht. Herr Höhn, ich hatte bei Ihrer Einbringung zum Antrag den Eindruck, dass es Ihnen gar nicht um die Verwaltungsreform in Thüringen als solche geht, sondern dass Sie als Finanzpolitiker das Ziel verfolgen, ganz zwingend eine Einsparung bei den Ausgaben der öffentlichen Gelder zu erreichen und die Verwaltungsreform nur als Mittel dazu nutzen wollen. Im Gegensatz dazu ist bei einer von uns als notwendig erachteten Verwaltungs- und Funktionalreform in Thüringen ein ganzheitliches Herangehen vonnöten, die den gesamten Verwaltungsbereich in Thüringen mit umschließt, also auch nicht nur den sich als auffällig darstellenden Teil im Vergleich mit anderen Verwaltungsstrukturen anderer Länder. Das heißt für uns, dass an erster Stelle der Diskussion einer Verwaltungs- und Funktionalreform eine qualitative Zielbestimmung stehen muss und eben nicht der Versuch unternommen werden soll, über das formulierte Ziel der Einsparung von Geldern hier das Ziel der Verwaltungsreform bereits eng geschrieben vorzugeben.
Da will ich nicht bestreiten, dass sicherlich der verminderte Einsatz von öffentlichen Geldern auch in der Verwaltung des Freistaats Thüringen durchaus ein Ziel auch einer Verwaltungsreform ist, aber eben ein gleichwertiges Ziel neben anderen, das keine herausgehobene Rolle haben darf und das auch letztendlich nicht dazu führen darf, dass die Verwaltungsstrukturen nur unter einem rein fiskalischen Blickpunkt betrachtet werden.
Ich möchte Ihnen, um auch ein Stück weit nach der Rede des Innenministers den Fokus auch auf qualitative Ansprüche einer Verwaltungsreform zu richten und weg von der Diskussion über die Verfahren des Benchmarkings zu kommen, einige dieser Kriterien benennen: Bürgernähe, Mitbestimmung der Beschäftigen im öffentlichen Dienst, Mitgestaltung an Verwaltungsentscheidungen durch Bürgerinnen und Bürger, Transparenz im Verwaltungshandeln, Einhaltung der Prinzipien der Subsidiarität und der Konnexität, Berücksichtigung der besonderen Interessen von bestimmten Bevölkerungsgruppen, wie sie bei
spielsweise in Kapitel 28 der Agenda 21 genannt und beschrieben worden sind, und nicht zuletzt, meine Damen und Herren, die Sozialverträglichkeit der Verwaltungsreform in Thüringen sind für uns Kriterien für eine solche Reform.
Wir gehen davon aus, dass diese qualitativen Kriterien einer Verwaltungs- und Funktionalreform mindestens gleichwertig neben den Zielen, die Sie, meine Damen und Herren der SPD, aber auch die Landesregierung, benannt haben, stehen müssen, nämlich den Zielen der Entbürokratisierung, der Beschleunigung und eben auch des verminderten Kosteneinsatzes.