Diese Steuererhöhung können Sie nicht wegreden. Und, Herr Höhn, Sie haben natürlich auch nicht Recht, wenn Sie sagen, dass dieses Steuersubventionsabbaugesetz, was abgelehnt wurde, zu Mehreinnahmen in Thüringen führen würde, und Sie meinen, dass die angeblichen Mehreinnahmen vor allen Dingen zur Kofinanzierung der Gemeinschaftsaufgabe Regionale Wirtschaftsstruktur gebraucht würden. Da muss ich Sie doch mal daran erinnern, das ist doch die Bundesregierung, Ihre Partei, die angeführt wird von dort, Rotgrün, die 30 Prozent der GAMittel gekürzt hat in diesem Jahr. Diese Einnahmeverluste führen doch dazu, dass keine Wirtschaftsansiedlungen neu betrieben werden können, dass wir tatsächlich in eklatante Schwierigkeiten kommen können, nämlich dahin gehend, dass wir Industrieansiedlung fördern können und dass wir Arbeitsplätze in Thüringen schaffen können und dass wir Zukunft gestalten können. Das wird nicht besser durch ein Steuersubventionsabbaugesetz, sondern es wird schlechter, weil die rotgrüne Bundesregierung die GA-Mittel um 30 Prozent gekürzt hat.
Aber es gibt noch vier weitere Vorschläge aus dem Steuersubventionsabbaugesetz, die nachhaltige negative Auswirkungen auf Thüringer Haushaltspolitik und auf die
Gemeindehaushalte der Städte und Gemeinden in Thüringen hätten. Da will ich Ihnen wenige nennen. Es ist zum einen die neue Besteuerung in der Landwirtschaft. Zu Einkommenseinbußen in der Landwirtschaft führt die Erhöhung der Umsatzsteuer für landwirtschaftliche Vorprodukte von 200 Mio.
Thüringen ist ein Landwirtschaftsstandort. Diese Steuererhöhung, wie sie im Gesetz vorgesehen war, führt zur nachhaltigen Belastung unserer Bauern in Thüringen. Allein aus diesem Grund gehört das Gesetz abgelehnt. Aber es gehört auch abgelehnt, ich hab es gesagt, wegen der Erhöhung der Firmenwagenbesteuerung. Tausende von Arbeitsplätzen in der Automobilindustrie und nicht zuletzt auch Arbeitsplätze der Automobilindustrie am Standort Thüringen sind durch diesen Vorschlag gefährdet.
Meine Damen und Herren, auch die Reduzierung der Investitionen, ich will das kurze Stichwort zur Eigenheimzulage nur ansprechen, führt dazu, dass Investitionsrückgang zu verzeichnen wäre und führt dazu, dass Arbeitslosigkeit weiter verstärkt und nicht abgebaut wird. Insbesondere, meine Damen und Herren, ich will das noch mal deutlich sagen, auch die Wertzuwachsbesteuerung bei privaten Veräußerungsgewinnen ist ein heikles Thema. Weil wir nämlich darauf achten müssen, dass wir den Menschen, und vor allen Dingen den Menschen in den jungen Ländern, die Chance geben private Altersvorsorge zu betreiben. Wenn wir Ihnen gleichzeitig die Eigenheimzulage streichen, wenn wir gleichzeitig Veräußerungsgewinne und Wertzuwachsgewinne besteuern und ihnen gleichzeitig auch noch, weil die wirtschaftliche Entwicklung so ist, auch weniger Lohn im Osten zahlen können, dann führt das dazu, dass diese Menschen hier in den Ländern nachhaltig für die nächsten 20 bis 30 Jahre benachteiligt sind. Dieses Gesetz würde einen Beitrag dazu leisten. Deshalb darf dieses Gesetz keine Zukunft haben, meine Damen und Herren.
Natürlich wollen wir es noch mal deutlich sagen, wer will denn auch bestreiten in diesem Haus, dass der Mittelstand eben nicht die tragende Säule unserer Volkswirtschaft ist. Es wäre doch eklatant falsch, wenn gerade die tragende Säule unserer wirtschaftlichen Entwicklung, der Mittelstand, durch neue Steuererhöhungen und durch weitere zusätzliche Sozialabgabenverpflichtungen in eine Krise gerät, die nachhaltig nicht mehr zu einer Verbesserung führt. Wir wollen das nicht. Ich will es deshalb auch noch mit einer abschließenden Zahl ganz deutlich begründen. Wenn das Steuersubventionsabbaugesetz tatsächlich in Kraft getreten wäre, wäre die Belastung für Wirtschaft und Arbeitsplätze in Gesamtdeutschland bis zum Jahr 2006 mit einer Zahl von min
destens 42 Mrd. , ! verzeichnen gewesen. Angesichts dieser Wachstumsentwicklung in Deutschland - im letzten Jahr mit 0,2 Prozent und auch in diesem Jahr sind die Prognosen nicht besser - die wirtschaftliche Entwicklung und Existenzgründungsgefährdung mit weiteren 42 Mrd. ! eklatant falsche Weg und er darf keine Zukunft haben. Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, der vorliegende Antrag, Herr Höhn, soll wohl der breiten Öffentlichkeit die vermeintlich positiven Auswirkungen des Steuervergünstigungsabbaugesetzes...
Ja, darauf komme ich dann noch. Ich muss Ihnen aber gleich zu Beginn sagen, dass selbst bei freundlichster Berechnung der Maßnahmen nicht einmal die Ausfälle der Körperschaftssteuer in Thüringen kompensiert werden könnten angesichts der Ausfälle im letzten Jahr - Umsatzsteuer und Körperschaftssteuer - von 1 Mrd. Hier sind Schuldfragen zu stellen, warum die Bundesregierung ausgegangen ist von 2,5 Prozent Wirtschaftswachstum, dann korrigiert hat 1,5 Prozent und jetzt wieder ausgeht von 1 Prozent. Selbst die Bundesbank hat zum ersten Mal in ihrer Geschichte dieses Wirtschaftswachstum von 1 Prozent nach unten korrigiert, hat von 0,5 Prozent gesprochen. Gestern hat die Europäische Kommission von 0,4 Prozent gesprochen. Die Bundesregierung plant also lustig weiter auf einem Wirtschaftswachstum von 1,0 Prozent und schadet somit den Landes- und den kommunalen Haushalten.
Es geht auch nicht um kurzfristige Effekthascherei. Es geht darum, die Grundprobleme der öffentlichen Finanzierung zu lösen. Die Grundprobleme sind das Wirtschaftswachstum, die Umsatzsteuer. Die Einbrüche sind Folge des mangelnden Wirtschaftswachstums. Es geht darum, dauerhafte Lösungen für den Landeshaushalt und für die kommunalen Haushalte zu schaffen. Wir als Freistaat wollen endlich diese weggebrochene Milliarde wieder im Haushalt haben aus der Umsatzsteuer und aus der Körperschaftssteuer. Wir benötigen in Deutschland Wirtschaftswachstum insgesamt. Die Bundesbank kommt ja in ihrem Bericht "Wege aus der Krise" - auch eine einmalige Situation, wie sich die Bundesbank hier an die Bundesregierung wendet - darauf, dass die deutsche Wirtschaft
zurzeit in einer Vertrauenskrise ist. Ich zitiere zur Steuerpolitik, wie die Bundesbank das sieht: "Eine Vielzahl in der Wirkung teilweise widersprüchlicher Eingriffe und Vorschläge führte zu einer starken Verunsicherung aller Wirtschaftsakteure.", so viel die Bundesbank zur Steuerpolitik der rotgrünen Bundesregierung. Es ist aber bisher keine grundlegende Trendwende auszumachen. Das Steuervergünstigungsabbaugesetz ist wahrlich keine Trendwende. Es ist das Kurieren an Symptomen. Ich habe vor wenigen Monaten an gleicher Stelle schon einmal gesagt, was das Gutachten der Wirtschaftsweisen vom Herbst schreibt: Es gibt in Deutschland eine strukturelle Krise und keine konjunkturellen, sondern strukturelle Probleme. Der BDI beschwört derzeit die Bundesregierung, sich keine wirtschaftspolitischen Fehler mehr zu leisten, wie man sie sich in der Vergangenheit geleistet hat. Da sind Schuldfragen zu stellen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir werden in den nächsten Tagen die neuen Arbeitslosenzahlen bekommen. Die Steuerausfälle, diese Wachstumskorrektur nach unten, das sind die Probleme, die uns die Bundesregierung, uns allen - Landeshaushalten und kommunalen Haushalten - beschert hat.
Siegmar Gabriel, ich will es Ihnen nicht ersparen, hat im vergangenen Monat eindeutig gesagt: Es ist mir unbegreiflich, wie Eichel in einer Konjunkturkrise 48 - jetzt sind es ja 40 - Steuererhöhungen vorschlagen kann. Auch ist es unverantwortlich, den zweiten weltwirtschaftlichen Konkurrenzfaktor, nämlich Energie, in dieser Krise teurer zu machen - soweit Siegmar Gabriel. Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen.
Ich könnte die einzelnen Beispiele hier im Lande noch mal erwähnen. Es geht eben nicht um den Subventionsabbau für nur ein paar Tulpenzwiebeln, sondern es geht um Steuereinbrüche von einer halben Milliarde Facheinzelhandel und die Gefährdung von 25.000 Arbeitsplätzen deutschlandweit in der Zierpflanzenindustrie. Die Privatnutzung von PKW hat der Herr Abgeordnete Mohring angesprochen. Auch hier geht es um 10.000 Arbeitsplätze. Man könnte weitere Beispiele nennen: Die Verteuerung der Veräußerungsgewinne bei Gebäudeabschreibungen, nicht gerade eine Hilfsmaßnahme für die Bauwirtschaft. Ein positives Beispiel: Die Einführung eines Sockelbetrags von 100.000 voller Höhe abzugsfähig bleibt, ist dagegen der erste Schritt in die richtige Richtung. Nur hat man bei diesem knapp bemessenen Beitrag aufzupassen, dass es nicht zur Schädigung gerader innovativer technologieorienter Unternehmen kommt, gerade auch bei Unternehmen in den neuen Ländern, die bei weitem noch nicht die Eigenkapitalreserven haben.
Gesprächsbereit sind wir und es laufen die Gespräche zwischen Roland Koch und dem Ministerpräsidenten Steinbrück im Bereich der Körperschaftssteuer.
Fazit: Das Steuervergünstigungsabbaugesetz in der derzeitigen Fassung ist nicht geeignet, die verloren gegangene Balance zwischen Kapitalgesellschaften einerseits und übrigen Steuerzahlern andererseits wieder herzustellen. Wir müssen Korrekturen an dem Gesetzentwurf vornehmen, um damit in der Öffentlichkeit nicht den Eindruck entstehen zu lassen, und der ist derzeit, Arbeitnehmerhaushalte, mittelständische Unternehmen zahlten verstärkt Steuern, um Kapitalgesellschaften zu entlasten oder auch zu finanzieren. Ich will dies beweisen. So hat sich z.B. in Thüringen das Kassenaufkommen an der Körperschaftssteuer im Jahr 2002 von rund 65 Mio. ! meine Damen und Herren, minus 70 Mio. "#! $%%$ setzt sich das fort mit minus 81 Mio. ! die unser Land hat durch eine Steuerpolitik der Bundesregierung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben nicht die Absicht zu blockieren, aber wir wollen verhindern, dass weiterer Schaden durch dieses Gesetz entsteht. Vielen Dank.
Ja, Herr Abgeordneter Höhn, noch eine Wortmeldung. Oder wollen Sie fragen? Nein, Sie wollen reden. Bitte.
Frau Präsidentin, Frau Ministerin, Herr Mohring, Sie wissen ganz genau, dass das Steuervergünstigungsabbaugesetz nur ein Bestandteil in dem Gesamtkontext der Sanierung der Staatsfinanzen sein kann. Sie wissen genau, dass es noch mehrere Maßnahmen zurzeit gibt, die diese Situation verändern sollen. Dass das noch nicht in dem Topf ist, wie ich mir das auch vorstelle, da bin ich ja noch auf Ihrer Seite, aber ich kann, offen gestanden, diese wirklich zum Teil ätzende Polemik, was diese Dinge betrifft, eigentlich fast nicht mehr hören.
Wenn man allein bedenkt, wie Ihre Argumentation sich bei dem Punkt der Eigenheimzulage mittlerweile in der Union gewandelt hat; das ist schon erstaunlich. Sie werden sich noch möglicherweise wundern und wir treffen uns vielleicht in zwei, drei Monaten wieder und diskutieren dann einmal die Ergebnisse, die dann bei dem Kompromiss von Herrn Koch und Herrn Steinbrück hier herausgekommen sind. Ob dann noch jeder von Ihnen seine Äußerungen von heute so aufrechterhalten würde; da bin ich einmal gespannt. Zur Eigenheimzulage hatte ich schon gesagt, das Argument, dass es die Bauwirtschaft noch mehr dar
niederbringen würde, ist einfach nicht haltbar. Es sollen nur noch Familien gefördert werden, die auch wirklich Kinder haben, um Mitnahmeeffekte zu verhindern. Ich glaube, das hat man bei Ihnen auch schon eingesehen. Im Bereich der Umsatzsteuer als eines der wesentlichen Bausteine - ist Ihnen eigentlich klar, dass es Grundsätze in Deutschland bei den Umsatzsteuerermäßigungen gibt? Die heißen eben, dass ein ermäßigter Steuersatz nur bei Gütern gerechtfertigt ist, die materiellen oder kulturellen Grundbedürfnissen dienen; und damit den Untergang der Blumenstadt Erfurt zu verknüpfen, das ist ja nun weiß Gott eine sehr merkwürdige Argumentation. Die Dienstwagensteuer, Herr Mohring, mit Verlauf 0,5 Prozent, es wird, und das ist nicht meine Auffassung, nicht ein einziger Dienstwagen weniger in Deutschland umherfahren aufgrund dieser Steuer.
Das Einzige, was passieren kann, die Dienstwagen werden möglicherweise kleiner als vorher. Das ist eine Auswirkung und das ist nicht die schlechteste. Bei der Unternehmensbesteuerung - das zum Abschluss -, Sie haben Recht, Frau Ministerin, die Reform der Körperschaftssteuer hat nicht zu den Ergebnissen geführt, die sich die Regierung gewünscht hat. Die Ursachen hier zu beleuchten, dazu reicht die Zeit nicht, das wissen Sie ganz genau, aber dort will man korrigieren. Das ist insofern mutig und richtig. Es wird nicht den Mittelstand treffen, denn das haben Sie vergessen zu erwähnen, ich weiß nicht, aus welchen Gründen. Man hat eine Mittelstandskomponente hier eingeführt, es gibt eine Freigrenze von 100.000 - ! ! ! * Verluste nach wie vor abrechnen. Aber sich dann hinzustellen und zu sagen, das ist ein mittelstandsfeindliches Programm, das ist einfach nicht redlich. Ich sage es Ihnen noch einmal, ich bin auch sehr gespannt auf die Kompromisse, die in Kürze, nehme ich an, hier vorliegen werden. Ich würde Ihnen an dieser Stelle raten, sich nicht zu weit aus dem Fenster zu lehnen, denn möglicherweise kann man da auch runterfallen.
Wir haben weiter Zeit für die Fraktionen. Es hat sich Herr Abgeordneter Mohring, CDU-Fraktion, gemeldet.
Erstens, zur Eigenheimzulage: Nach dem vorgelegten Gesetzentwurf zum Steuersubventionsabbaugesetz, wie es vom Bundestag beschlossen ist, führt es zu Einnahmeverlusten in einer Familie mit zwei Kindern von 12.000 unbestritten.
Sie haben nicht Recht, wenn Sie sagen, dass Familien mit Kindern von der Eigenheimzulageänderung ausgenommen sind - 12.000 . /! +
Zweitens: Es ist nach Berechnungen von Wirtschaftsinstituten festzustellen, dass die Reduzierung der Eigenheimzulage zumindest 28 Mrd. " 0 ! damit einen Verlust von rund 200.000 Arbeitsplätzen mittelfristig zur Folge hat. Diese Prognosen werden von uns nicht bestritten.
Drittens: Wenn Sie meinen, Herr Höhn, dass bei der Dienstwagenbesteuerung nicht ein einziger Dienstwagen weniger bestellt oder gefahren würde, täuschen Sie sich eklatant. Es ist natürlich sinnvoll, wenn man ein Gesetz erlässt, mit den Betroffenen zu sprechen. Bei einem Blick und einem Gespräch mit der Automobilindustrie hätten Sie am Ende festgestellt, dass natürlich Riesenerwartungen damit verbunden sind, dass die von Ihnen vorgeschlagene Dienstwagenbesteuerung so nicht in Kraft tritt, weil sie zu wirklichen Einbußen in der Automobilindustrie führen wird. Sie müssen sich doch nur einmal die Bereiche ansehen, bis hin zu den Pflegediensten, wo überall Dienstwagen verwendet werden, und diese Erhöhung der pauschalen Besteuerung führt auch selbst in sozialen Bereichen zu Mehrbelastungen. Wer soll denn am Ende diese Mehrbelastungen tragen, wenn weiter Dienstwagen in Anspruch genommen werden müssen, außer dass am Ende der Kette wieder der Bürger in die Tasche greifen muss.
Meine Damen und Herren, zu unserer grundsätzlichen Kritik, unserer grundsätzlichen Ablehnung der Union zum Steuersubventionsabbaugesetz soll noch eines gesagt werden, es ist nämlich am Ende einer Kette von unzähligen Steuererhöhungen, die in Zeiten von Rotgrün in Kraft getreten sind. Ich will es Ihnen noch einmal sagen, insgesamt betrifft es über 60 Gesetze, denen Änderungen von steuerlichen Vorschriften in den letzten vier Jahren beschert worden sind. Alle drei Wochen ein neues Gesetz, was steuerliche Veränderungen in diesem Land mit sich gebracht hat. Wir lehnen das ab und wir lehnen auch die letzte Kette dieser Steuererhöhungsvorschläge vom Steuersubventionsabbaugesetz ab. Vielen Dank, Frau Präsidentin.
Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Ich schließe damit auch den zweiten Teil der Aktuellen Stunde.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Meldegesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/3140 dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses - Drucksache 3/3201 ZWEITE BERATUNG
Die Berichterstattung aus dem Innenausschuss wird uns der Kollege Pohl vortragen. Ich bitte die Berichterstattung vorzunehmen.