Protocol of the Session on January 31, 2003

3. Sollten externe Dritte mit der Verwendungsnachweiskontrolle beauftragt sein, wann erfolgte in welchen Publikationsorganen eine entsprechende Ausschreibung der Leistung?

Herr Minister Schuster, bitte schön.

Frau Präsidentin, namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen von Herrn Buse wie folgt:

Zu Frage 1: Die Verwendungsnachweiskontrolle erfolgt seit August 2001 grundsätzlich durch Mitarbeiter des TMWAI. Gleichzeitig wurde im Oktober 2002 ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen mit der Prüfung von insgesamt 52 Verwendungsnachweisen aus dem Bereich des Landesprogramms "Fremdenverkehr" beauftragt.

Zu Frage 2: Ich bitte um Verständnis, dass der exakte Arbeitsaufwand, der durch die Prüfung der Verwendungsnachweise gebunden wird, nicht beziffert werden kann. Mit der Prüfung, die noch nicht abgeschlossen ist, waren seit

August 2001 bisher 11 verschiedene Mitarbeiter des Wirtschaftsministeriums befasst. Da die Mitarbeiter teilweise, nicht ausschließlich mit dieser Prüfung, sondern auch mit anderen Aufgaben befasst gewesen sind und darüber hinaus auch weitere Verwendungsnachweise aus anderen Bereichen des Wirtschaftsministeriums geprüft haben, ist insbesondere eine Bezifferung der Mitarbeiterstunden nicht möglich. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind zwei Mitarbeiter mit der Prüfung befasst. Für die Prüfung von Verwendungsnachweisen durch ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen fiel im Jahr 2002 ein Finanzbedarf in Höhe von 10.000 0% $ 2 #3  von rund 7.000 '(   1.  #(! dem Haushaltstitel 07 01, 538 01 - Sonstige Dienstleistungen und Gestattungen.

Zu Frage 3: Aufgrund der Art und des Umfangs der vergebenen Leistungen musste diese nicht ausgeschrieben werden. Es wurden jedoch von fünf Wirtschaftsprüfungsunternehmen Angebote eingeholt.

Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Danke, Herr Minister. Wir kommen zur nächsten Frage in Drucksache 3/3077. Bitte, Herr Abgeordneter Pidde.

Radwegebau im Landkreis Gotha

Für touristische Radwege werden die Mittel entsprechend der Anträge der Kommunen und Bewertung durch das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur (TMWAI) erteilt. Die Verteilung der Mittel für den Bau Straßen begleitender Radwege an Bundes- und Landesstraßen sowie an kommunalen Straßen erfolgt auf Grundlage der Straßenbauprogramme bzw. kommunaler Verkehrskonzepte.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Kilometer Radweg wurden im Jahr 2002 im Landkreis Gotha gebaut? Welche Kosten entstanden dem Freistaat dadurch?

2. Welche prüffähigen Anträge zum touristischen Radwegebau liegen dem TMWAI aus dem Landkreis Gotha zur Bewertung vor?

3. Welche Maßnahmen zum Bau Straßen begleitender Radwege im Landkreis Gotha sind im Rahmen des Doppelhaushalts 2003/2004 geplant?

Bitte, Herr Minister Schuster.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen von Herrn Dr. Pidde wie folgt:

Zu Frage 1: Im Jahre 2002 wurden keine Straßen begleitenden Radwege an Bundes- und Landesstraßen sowie touristische Radwege im Kreis Gotha gebaut.

Zu Frage 2: Es liegen gegenwärtig keine Anträge für den touristischen Radwegebau aus dem Kreis Gotha vor.

Zu Frage 3: Im Jahre 2003 soll an der L 2147 zwischen Schwabhausen und Wechmar ein 2,5 Kilometer langer und voraussichtlich 103.000    , !der Radweg entstehen. Für das Jahr 2004 sind bisher keine Planungen bekannt.

Ich sehe keine Nachfragen. Danke schön. Wir kommen zur nächsten Frage, die Frage des Abgeordneten Lippmann in Drucksache 3/3085. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Förderung von Gewerbeflächen

Im Rahmen einer Studie soll eine Übersicht über neu zu entwickelnde große zusammenhängende Gewerbeflächen in Thüringen durch die Landesregierung erarbeitet werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Zu welchen Ergebnissen im Einzelnen hinsichtlich Rang- und Reihenfolge kommt diese Studie?

2. Welche Kriterien wurden der Erarbeitung dieser Studie zu Grunde gelegt?

3. Ist es möglich, auch dort Gewerbegebiete im Haushaltsjahr 2003 aus Mitteln des Landes zu entwickeln und zu fördern, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Priorität besitzen oder erkennen lassen?

4. Lässt sich nachträglich eine Priorität herstellen, wenn - wie im Fall des geplanten Gewerbegebiets Rentwertshausen/Queienfeld - ein Investor ernst zu nehmendes Interesse mit der Ansiedlung eines Gewerbebetriebes bekundet hat?

Bitte schön, Herr Minister Schuster.

Frau Präsidentin, namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen von Herrn Lippmann wie folgt.

Zu Frage 1: Zunächst einmal, Herr Lippmann, handelt es sich nicht um die Ergebnisse einer Studie, sondern die Ergebnisse einer Arbeitsgruppe, der Mitarbeiter des Wirtschaftsministeriums, der Staatskanzlei und der LEG angehört haben. Die Arbeitsgruppe hat die Standortvorschläge der Präsidenten der Planungsgemeinschaften zunächst nach der nutzbaren Bruttoindustriefläche kategorisiert: Kategorie I: über 200 Hektar; Kategorie II: 100 bis 200 Hektar und Kategorie III: unter 100 Hektar.

Als Ergebnis ist festzuhalten, dass es in der Kategorie I in Mittelthüringen einen Standort gibt, der kurzfristig, und in Ostthüringen einen Standort gibt, der mittelfristig entwickelt werden kann. Weitere neun Standorte der Kategorie II sind grundsätzlich entwicklungsfähig. Eine Rangund Reihenfolge zur Entwicklung wurde nicht festgelegt. Die Standortvorschläge, die der Kategorie III zugeordnet wurden, sollen im Rahmen der Fortschreibung der Regionalen Raumordnungspläne behandelt werden.

Zu Frage 2: Die nachfolgenden Kriterien wurden bei der Bewertung betrachtet: Größe der zusammenhängenden, kostengünstigen und ebenen Fläche; die verkehrsgünstige Lage zur Autobahn, zum Flughafen, zur Deutschen Bahn usw.; räumliche Nähe zu Agglomerationsräumen und Oberzentren; Nähe zu Universitäten, Hoch- und Fachschulen usw.

Zu Frage 3: Aufgrund der sehr begrenzten Mittelverfügbarkeit im Haushalt 2003 kann nur eine begrenzte Anzahl von Projekten im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" gefördert werden. Projekte, die gegenwärtig keine Priorität besitzen, können aus heutiger Sicht nicht berücksichtigt werden. Dies gilt allerdings nur bei den größeren Projekten und Standorten. Selbstverständlich kann weiterhin jede Gemeinde ihre Gewerbegebiete vermarkten, erschließen, und dies mit Unterstützung des Landes.

Zu Frage 4: Bei veränderten Bedingungen sind die vorgenommenen Prioritätensetzungen neu zu bewerten.

Es gibt ganz offensichtlich eine Nachfrage. Bitte, Herr Abgeordneter Lippmann.

Herr Minister, noch eine Nachfrage zu Ihrer Beantwortung der Frage 4. Sie wissen, aus welchem Grund sie gestellt worden ist. Es ist ein möglicher Investor, wie solide das Unternehmen ist, das kann ich von hier nicht beurteilen,

abgewiesen worden durch einen Bescheid des Landesverwaltungsamts und meine Frage jetzt: Widerspricht diese Verfahrensweise des Landesverwaltungsamts nicht Ihren Aussagen im Zuge der Haushaltsberatung, wo Sie sinngemäß gesagt haben, dass kein Investor ohne Förderung des Landes bleibt?

Mit Sicherheit habe ich die Aussage so nicht getroffen, weil es Investoren bzw. Investitionsprojekte gibt, die nicht förderfähig sind. Ich habe nur darauf hingewiesen, dass förderfähige Investitionsvorhaben von uns auch gefördert werden. Das ist ein Unterschied, Herr Lippmann. Zum ersten Teil, das Verhalten der Landesregierung widerspricht auch nicht meiner Aussage hier. Natürlich hat das Landesverwaltungsamt bei seiner Entscheidung abgewogen.

Gut, ich sehe keine weiteren Nachfragen. Wir kommen zur letzten Mündlichen Anfrage in Drucksache 3/3097. Bitte, Herr Abgeordneter Gerstenberger:

Strukturanpassungsmaßnahmen (SAM)-Richtlinie

Die von der Landesregierung zunächst für den Januar 2003 angekündigte neue SAM-Richtlinie wurde zurückgestellt, bis die "Gruppenfreistellungsrichtlinie" der EU in Kraft gesetzt ist.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann ist nach Ansicht der Landesregierung mit dem In-Kraft-Treten der "Gruppenfreistellungsrichtlinie" der EU zu rechnen?

2. Welche Veränderungen werden von der Landesregierung bei den Prioritäten für SAM vorgenommen?

3. Wann veröffentlicht die Landesregierung diese neuen Prioritäten für SAM, die für Planung, Votierung und Bewilligung entsprechender Maßnahmen notwendig sind?

4. Wann informiert die Landesregierung die Landkreise und kreisfreien Städte über die ihnen jeweils zugeteilten SAM-Mittel für das Jahr 2003?

Herr Minister Schuster noch einmal, bitte schön.

Frau Präsidentin, namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen von Herrn Gerstenberger wie folgt:

Zu Frage 1: Eine "Gruppenfreistellungsrichtlinie" der EU ist nicht bekannt. Ich nehme an, dass die neue Verordnung der EU zu Beschäftigungsbeihilfen von Ihnen gemeint ist. Diese wurde am 13. Dezember 2002 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und ist am 2. Januar 2003 in Kraft getreten.

Zu Frage 2: Bei den Prioritäten für SAM sind keine Veränderungen geplant.

Zu Frage 3: Hier verweise ich auf die Antwort zu Frage 2.