Protocol of the Session on December 13, 2002

Im Symposium wurde immer wieder hervorgehoben, dass die Qualität der Betreuung im ambulanten und stationären Bereich von behinderten Menschen oberstes Primat haben muss. Dieser Forderung schließen wir uns ausdrücklich an. Aus diesem Grund sind wir immer noch der Auffassung, dass es wohl richtiger gewesen wäre, wenn die Landesregierung ihren Gesetzentwurf zurückgezogen hätte und somit der Weg frei gewesen wäre für eine uneingeschränkte Diskussion mit allen Beteiligten unter dem Gesichtspunkt der Schaffung von alternativen Lösungen zur Neustrukturierung von Sozialhilfe.

Diskussionswürdig ist sicher auch der Vorschlag, den der Thüringische Landkreistag und auch die Liga noch einmal gebracht haben, über die Schaffung eines kommunalen Sozialhilfeverbandes. Aber das kostet natürlich auch Geld. Ich denke aber, da der Gesetzentwurf heute hier im Landtag debattiert wird, dass man manches auch im Ausschuss klären kann und dass es dort auch möglich ist, eine Anhörung der Verbände usw. im Ausschuss zu beantragen und vorzunehmen.

Meine Damen und Herren, ich möchte aber doch noch eine Meinung meiner Fraktion zu diesem Gesetz sagen. Die geplante Neustrukturierung der Sozialhilfe muss so erfolgen, dass Hilfeleistung für Bürger unbedingt wohnortnah gegeben werden kann. Mit einer Neustrukturierung der Sozialhilfe darf es nicht zu inakzeptablen Qualitätsdifferenzierungen bei den zu gewährenden Hilfen in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten kommen. Da wissen wir aber noch nicht genau, wie das möglich sein soll.

Es muss gewährleistet werden, dass gleiche Leistungen entsprechend individueller Bedürfnisse durch den örtlichen Sozialhilfeträger gewährleistet werden. Ich halte das für lösbar. Aber wir halten an der Grundüberlegung, die

überörtliche Sozialhilfe zu kommunalisieren, fest, denn damit kommt es zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung.

Jedoch sehen wir gegenwärtig, ich sage noch einmal, sehen wir gegenwärtig die erforderlichen Rahmenbedingungen dafür noch nicht gegeben. So ist die jetzige Struktur der Landkreise und der kreisfreien Städte zur Vorhaltung dieser spezifischen sozialen Infrastruktur nicht leistungsfähig genug.

Zu prüfen wäre auf jeden Fall auch, ob nicht erneut gegen das Konnexitätsprinzip verstoßen wird, wenn die Kommunen dann ab 2004 anteilig die zu erwartenden Mehrkosten zu tragen haben. Ich beantrage die Überweisung des Gesetzentwurfs in der Drucksache 3/2921 an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit. Danke.

(Beifall bei der PDS)

Für die SPD-Fraktion hat sich Frau Abgeordnete Bechthum zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, in dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung sollen zwei Bereiche neu geregelt werden: Artikel 1 beinhaltet das Ausführungsgesetz zum Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Hier werden die Zuständigkeiten und die Fragen der Kostenerstattung in zwei Paragraphen geregelt. Diese Bestimmungen sollen zum 1. Januar 2003 in Kraft treten.

Ich frage die Landesregierung: Warum wurde dieser Teil nicht so in den Landtag eingebracht, dass er auch auf dem parlamentarischen Weg fristgemäß erledigt werden konnte? Aber wer generell gegen die Grundsicherung ist, wie ja aus der Antwort der Landesregierung in der Drucksache 3/2935 und aus dem Entschließungsantrag vom 29. November 2002 der CDU-geführten Länder im Bundesrat hervorgeht, bei dem braucht man sich nicht zu wundern, dass wohl schon aus Prinzip die Aufgaben nicht fristgemäß erledigt werden.

Dass es hier um Menschen geht, die vor allem sozial benachteiligt sind, das wird wissentlich übersehen, das ist fast zu vermuten. Auf der einen Seite werden durch Ausschreibungsverfahren Niedrigstlöhne um 4    provoziert mit dem Ergebnis, dass dann Arbeitnehmer, wenn sie nach 40 Arbeitsjahren in Rente gehen, noch ergänzende Sozialhilfe beantragen müssen. Das grenzt schon bald an Zynismus, wenn sich dann hingestellt wird und man den Betroffenen vorwirft, eine mangelnde Eigenvorsorge oder Eigenleistung zu treffen.

Das Jammern über die Finanzierung verdeckt doch nur, dass man immer gehofft hat, dass nicht alle Anspruchsberechtigten die Sozialhilfe einforderten. Aber gerade die verdeckte, die verschämte Altersarmut wollen wir mit diesem Gesetz bekämpfen. Wir hatten das ja hier auch schon behandelt. Es wäre eigentlich eine Aufgabe der Träger der Sozialhilfe entsprechend Bundessozialhilfegesetz (BSHG) § 5 - Einsetzen der Sozialhilfe. Und danach hätten diese Kosten sowieso die örtlichen Träger der Sozialhilfe zu zahlen.

Zu Artikel 2: Der Artikel 2 beinhaltet das Gesetz zur Neustrukturierung der Sozialhilfe. Hier werden Aufgaben, für die nach § 100 Bundessozialhilfegesetz der überörtliche Träger zuständig ist, an den örtlichen Träger der Sozialhilfe weitergereicht. Dies ist erst einmal nach dem BSHG möglich. Vorrangig geht es hier im Gesetzentwurf um die Verlagerung der Aufgaben der Eingliederungshilfe und um die Unterbringung in Heimen - Frau Wildauer hat das schon recht gut erläutert -, zwei sehr kostenintensive Verpflichtungen, wie man unschwer aus einem Vergleich des entsprechenden Haushaltstitels über Jahre erkennen kann.

In Übereinstimmung befinden wir uns mit der Landesregierung in dem Punkt, dass die Leistungen und die Finanzierung aus einer Hand erfolgen sollen. So kann ein Verschieben hin zu kostenintensiven Leistungen, um das eigene Budget zu schonen, vermieden werden. Aber die vorgesehene Umsetzung ist nicht nur unserer Auffassung nach falsch. Nach dem Gesetzentwurf der Landesregierung sollen die ambulanten, teilstationären und stationären Leistungen nach § 100 Abs. 1 Nr. 1, 2, 5 und 6 BSHG aus einer Hand, in diesem Falle durch den örtlichen Träger der Sozialhilfe, das sind die Landkreise und die kreisfreien Städte, erfolgen. Das Land behält sich aber die Planungshoheit für die entsprechenden Heime und Einrichtungen mit der Begründung seiner investiven Förderung vor. Hier hätten wir dann ähnliche Verhältnisse wie in der Krankenhausplanung in der Bundesrepublik - das Land macht den Krankenhausplan und fördert ganz oder teilweise die Investitionen und die Krankenkassen, genauer gesagt, die Versicherten müssen für die oftmals mehr politischen als fachlichen Planungen zahlen. Es ist außerdem eine bekannte Tatsache, dass sich dort, wo sich stationäre Einrichtungen befinden, auch verstärkt Familien ansiedeln, die ein Familienmitglied haben, das ambulant oder teilstationär betreut werden muss. Beispielhaft hatte dies Landrat Henning, er gehört ja der CDU an, vom Eichsfeldkreis beschrieben. Die im Gesetzentwurf für diese Fälle vorgesehene gemeinsame Kommission ist genau genommen doch bestenfalls ein beratendes Gremium, da das Letztentscheidungsrecht bei den obersten Landesbehörden liegt.

Ein weiterer Kritikpunkt ist die Frage des erforderlichen Personals. Da aufgrund der Nachrangigkeit der Sozialhilfe andere Sozialversicherungsträger ihren gesetzlich möglichen Leistungsrahmen erst auszuschöpfen haben, ergeben sich sehr viele Schnittstellen. Aber ebenso leiden immer alle an Geldmangel und keiner wird freiwillig zahlen. Jedem

hier in diesem hohen Hause dürfte klar sein, dass bei solch komplizierter Rechtsmaterie - es gibt Insider, die sagen, dies sei die schwierigste innerhalb des Sozialrechts - nur gut ausgebildete Spezialisten es verhindern können, dass in die Sozialhilfe ständig Fälle abgeschoben werden, für die z.B. ein Rentenversicherungsträger durchaus noch Leistungen erbringen müsste. Die Landkreise und kreisfreien Städte können als Träger der örtlichen Sozialhilfe nicht dieses Personal mit der notwendigen Qualifikation in erforderlichem Umfang vorhalten; abgesehen von der Frage, ob es überhaupt für 23 Träger der Sozialhilfe genügend solche Fachkräfte in kürzester Zeit gibt.

An dieser Stelle möchte ich es mit den Kritikpunkten bei der ersten Beratung bewenden lassen. Aber ich möchte die auf dem Symposium der Liga der Freien Wohlfahrtspflege am Dienstag dieser Woche vorgetragenen Forderungen und Vorschläge der kommunalen Spitzenverbände und der vor Ort mit den betroffenen Menschen Tätigen noch nennen. Frau Wildauer hat das zwar auch hier schon getan, aber, ich denke, man sollte es auch von uns hören.

1. Grundsätzlich gehören die ambulanten und stationären Leistungen bei allen Hilfearten in eine Hand. Das beinhaltet auch die sozialplanerische Seite.

2. Strukturveränderungen nur unter finanzpolitischen Gesichtspunkten gehen an der Sache vorbei, sind im Ansatz falsch und es besteht die Gefahr, dass sie in Zukunft Mehrkosten verursachen. Es stand die Bildung eines kommunalen Sozialhilfeverbandes Thüringen zur Diskussion. Diese Alternative wird von der Landesregierung mit dem lapidaren Hinweis, dass damit nicht nur eine neue, sondern auch aufwändige Verwaltungseinheit geschaffen würde, abgelehnt. Das ist eine unbewiesene Behauptung, zumal eine gesamtfiskalische Betrachtung fehlt. Der Landesregierung kann man nur empfehlen, ihr eigenes Weiterbildungsangebot "Gesetzesfolgeabschätzung" zu nutzen, um zu klaren und konkreten Aussagen zu kommen.

Die Fraktionen des Thüringer Landtags hatten am 10. Oktober 2002 den Referentenentwurf zu dem Gesetz erhalten. Obwohl die kommunalen Spitzenverbände schon gegen diesen Referentenentwurf massiven Widerspruch erhoben haben, wurde ein nur marginal verbesserter Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht. Ich denke, mit der Liga ins Gespräch zu kommen, gibt es immer genügend Möglichkeiten. Den Vorwurf sollte man eigentlich so nicht im Raum stehen lassen.

Meine Damen und Herren, wir können nur unsere Forderung wiederholen, diesen Gesetzentwurf schleunigst zurückzuziehen, um mit den kommunalen Spitzenverbänden und den anderen in der Sozialhilfe Tätigen einen neuen und zukunftsfähigen Gesetzentwurf zu erarbeiten und dann dem Landtag vorzulegen. Dieser Gesetzentwurf firmiert doch bloß unter dem Titel "Kostenverschiebung in der Sozialhilfe". Ich bedanke mich.

(Beifall bei der SPD)

Für die CDU-Fraktion hat sich Frau Abgeordnete Arenhövel zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 3/2921 liegt dem Thüringer Landtag ganz ohne Zweifel eine sehr weit gehende Strukturreform vor, deren grundsätzliche Notwendigkeit von allen Beteiligten, glaube ich, nicht bestritten wird. Der Minister hat schon ausgeführt, dass jeder sagt, ambulante und stationäre Leistungen gehören in eine Hand, und er hat auch ausgeführt, dass diejenigen, die die Entscheidung treffen, auch sinnigerweise die Kosten begleichen sollen und das macht meiner Auffassung nach auch Sinn. Ich gebe auch zu, es gibt hier Hilfearten, die sind relativ leicht zu kommunalisieren, wie beispielsweise die Hilfe zur Pflege, denn jede Kommune hat ein Altenheim und es gibt Hilfearten, da ist das nicht ganz so einfach mit der Kommunalisierung. Die Eingliederungshilfe für Behinderte betrifft dies gerade, denn sie macht an Kreisgrenzen nicht Halt und von daher ist dieses Problem durchaus schwieriger umzusetzen. Das muss man, denke ich mal, eingangs schon feststellen.

Insbesondere handelt es sich in weitgehenden Teilen, und zwar zu fast 90 Prozent in diesem Fall, um die Eingliederungshilfe für Behinderte, die hier eine Rolle spielt, und nach dem derzeit geltenden Ausführungsgesetz zum BSHG ist hierfür der überörtliche Träger für die stationären und teilstationären Leistungen zuständig und der kommunale Träger für die ambulanten Leistungen. Diese Trennung der Zuständigkeiten hat sich nicht bewährt und hat sich als strukturelles Problem herauskristallisiert.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, seit vielen Jahren - wenn nicht seit Jahrzehnten - sind die Rechte von Menschen mit Behinderungen im BSHG, im Bundessozialhilfegesetz, verankert. "Hilfe in besonderen Lebenslagen" heißt diese große Säule des BSHG, das in zahlreichen Paragrafen dieses Recht regelt und in seinem Kommentar die Rechtsprechung und die bundesweite Rechtslage auch in ihren Auswirkungen dokumentiert. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Verknüpfungen zu zahlreichen Sozialgesetzbüchern, so z.B. das SGB I, III, V, VIII, IX und XI sowie eine größere Anzahl von Verordnungen sowie landesrechtlichen Regelungen. Und hinzu treten auch die Behindertengleichstellungsgesetze von Bund und Ländern.

Der Gedanke und die Architektur des Bundessozialhilfegesetzes sind großartig und eine große Leistung. Die daraus insgesamt gesehen erwachsene Regelungsdichte aber ist inzwischen so unübersichtlich, ja erdrückend geworden, so dass es sinnvoll wäre, diese Gesetzlichkeiten zu bündeln,

zu vereinfachen und in einem Sozialgesetzbuch zusammenzufassen.

Frau Bechthum, ich komme hier auch ein Stück auf Ihre Ausführungen zurück, Sie haben das ja hier auch dargelegt. Es ist oftmals sehr schwierig, dieses Recht von anderen abzugrenzen und so weiter und so fort. Diese Forderung, die vor allen Dingen von denen angemahnt wird, die tagtäglich mit diesem Recht umgehen müssen, ist bis jetzt noch nicht erfüllt und es ist keiner Bundesregierung bisher geglückt - und auch das SGB IX bleibt weit hinter solchen Erwartungen zurück.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich erwähne dies deshalb, weil uns auch im Umgang mit Menschen mit Behinderungen der demografische Wandel erreicht hat und wir uns mit der Zunahme von Menschen mit Behinderung auch und gerade im höheren Lebensalter befassen und auseinander setzen müssen. Hier an dieser Stelle möchte ich einmal klarstellen, es handelt sich nicht nur um ein strukturelles Problem, sondern es handelt sich auch um ein demografisches Problem. Wenn man sich die Zahlen des Statistischen Bundesamtes ansieht, dann sieht man sehr deutlich, dass in allen Bundesländern die Kosten in diesem Bereich stark steigen. Meine Damen und Herren, das soziale Netz ist nur dann sozial, wenn es auch hält und nicht reißt. Gerade hier müssen wir feststellen, dass bei einem großen Haushaltstitel die Kosten pro Jahr um über 8 Prozent gestiegen sind und dass das so nicht bleiben kann. Dafür möchte ich hier auch das Verständnis wecken.

Die CDU-Landtagsfraktion begrüßt die Veränderungen vom ersten zum zweiten Regierungsentwurf mit allem Nachdruck. So sind z.B. die Einbeziehung der Grundsicherung im Artikel 1 und die Erstattung der Kosten nach dem tatsächlichen Nettoaufwand ein weit reichendes Entgegenkommen gegenüber den beteiligten Kommunen. Auch die Errichtung der Gemeinsamen Kommission und, Herr Minister, Sie haben ja auch den Gedanken, diese professionell auch auszustatten, damit sie möglicherweise erst einmal die Entscheidungen vorbereitet mit Hilfe einer Geschäftsstelle, das sind positiv zu nennende Punkte, die für die einheitliche Anwendung und fachlich korrekte Umsetzung des Sozialhilferechts wichtig sind. An dieser Stelle muss ich den Vorwürfen widersprechen, die sagen, es geht nur um Kostenverschiebungen. Nein, meine Damen und Herren, hier hat man sich sehr wohl Gedanken darüber gemacht, wie dieses Recht dann auch gut umgesetzt werden kann. Das Prinzip des Einvernehmens verlangt hier sicherlich sehr viel guten Willen in der Sache und auch einer möglichst großen Einigung im Vorfeld. Aber man kann davon ausgehen, dass bei der Errichtung der Gemeinsamen Kommission auch sehr stark von bereits vorhandenem Fachwissen ausgegangen wird und dass dieses hier genutzt und gebündelt wird.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich möchte jedoch nicht verschweigen, was mir dennoch Sorgen bereitet. Diese Sorgen begründen sich zum einen in der durch

aus unterschiedlichen Struktur von Behinderteneinrichtungen in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten. Natürlich greifen die Mechanismen des BSHG, so dass die Kommune kostenpflichtig wird, die den Behinderten in die Einrichtung zugeordnet hat. Dennoch kann es hier zu Streitigkeiten und Problemen kommen. Es ist auch überhaupt nicht zu leugnen, dass die Menge der zu bewältigenden Aufgaben höchst unterschiedlich ausfällt. Auch die Beteiligung der Kommunen an den Steigerungsraten führt gerade in einer Zeit auch knapper Kassen - das Land hat kein Geld, die Kommunen haben kein Geld - zu zunehmenden Belastungen, so dass aber die im Gesetz verankerte Revisionsklausel - darauf möchte ich auch noch einmal zu sprechen kommen, diese Revisionsklausel halte ich für unverzichtbar.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der CDU-Landtagsfraktion liegt sehr an der kompetenten und sachgerechten Umsetzung dieses Gesetzes und nicht die Behindertenpolitik ist immer die beste, die das allermeiste Geld ausgibt. "Hilf mir, es selbst zu tun!", hat Maria Montessori einmal gesagt und ich halte diesen Satz für sehr bemerkenswert, denn nicht die übermäßige Betreuung von Behinderten ist wichtig, sondern es ist wichtig, dass wir uns so um sie kümmern, dass sie selber aktiv werden, dass wir ihre eigenen Kompetenzen stärken. Ich halte deswegen sehr viel davon, dass auch Gesamteingliederungspläne eingeführt werden, denn die Behinderten machen Fortschritte, wenn sie gefördert werden, wenn sie betreut werden. Man muss diese Betreuungsdichte nicht lebenslänglich aufrechterhalten, sondern man kann auch dafür sorgen, dass verstärkt ambulante Strukturen geschaffen werden. Alle Träger sagen uns auch, dass ambulante Angebote in Thüringen noch fehlen und Mangelware sind. In diesem Sinn würde ich dieses Gesetz auch positiv bewerten wollen.

Für die CDU-Landtagsfraktion beantrage ich hiermit die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit, an den Innenausschuss und an den Haushaltsund Finanzausschuss. Ich denke, wir werden viele Diskussionen haben, sicherlich auch interessante Debatten und ich wünsche uns eine zügige Beratung und eine gute Lösung für alle Beteiligten. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Herr Minister, möchten Sie noch einmal sprechen? Die Redewünsche der Abgeordneten sind im Moment erst einmal befriedigt. Herr Minister Pietzsch, bitte.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn die Redewünsche der Abgeordneten befriedigt sind, möchte ich mich an dieser Stelle für die sehr sachkompetenten Beiträge bedanken. Ich denke, wir werden noch

interessante Aussprachen im Ausschuss haben. Ich freue mich, dass erst einmal eine prinzipielle Zustimmung gegeben worden ist und prinzipiell eine Sicht, dass eine Zusammenführung der Leistungen notwendig ist.

Lassen Sie mich eine Anmerkung zu dem machen, was Sie zur Diskussion zur Grundsicherung gesagt haben, Frau Wildauer: Die Grundsicherung ist eine der Sozialhilfe vorgelagerte Leistung und wenn diese Grundsicherung von den Kommunen übernommen werden muss, dann könnte sich das Land auf Kosten der Kommunen von der Sozialhilfe entlasten. Hier haben wir gerade in Artikel 1 dieses hineingebracht, dass wir uns daran im stationären Bereich beteiligen.

Was die Schaffung eines kommunalen Sozialhilfeverbands angeht, meine Damen und Herren, das ist von der Liga gefordert worden, das wird von einzelnen kommunalen Vertretern gefordert, die Mehrheit, mit denen ich im Gespräch gewesen bin, hat die Schaffung eines Sozialhilfeverbands ausdrücklich nicht für günstig erachtet. Wir sollten uns darüber noch einmal im Ausschuss unterhalten. Ich möchte mich nochmals herzlich für die konstruktive und sachliche Atmosphäre dieser Diskussion hier bedanken.

(Beifall bei der CDU)

Damit kann ich offensichtlich die Aussprache schließen. Es ist an mehrere Ausschüsse die Überweisung beantragt worden, und zwar als Erstes an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit. Wer der Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Das dürfte einstimmig sein. Gibt es Stimmenthaltungen? Gegenstimmen? Das ist in beiden Fällen nicht der Fall.

Dann ist beantragt worden, an den Innenausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist auch das einstimmig geschehen.

Und es ist die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss beantragt worden. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit ist auch diese Überweisung einstimmig beschlossen worden.

Nun ist nicht beantragt worden, wo die Federführung liegen soll. Ich nehme allerdings an, beim Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit. Dann lasse ich über die Federführung beim Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit abstimmen. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Die Federführung liegt beim Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit.

Vereinbarungsgemäß rufe ich jetzt den Tagesordnungspunkt 9 auf

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Haushaltsgesetzes 2001/2002 und des Gesetzes zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/2920 ERSTE BERATUNG

Ich nehme an, Frau Finanzministerin Diezel begründet diesen Gesetzentwurf.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Landesregierung legt heute den Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Haushaltsgesetzes 2001/2002 und des Gesetzes zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes vor. Meine Damen und Herren, lassen Sie sich von der Bezeichnung nicht verwirren, es ist der 3. Nachtrag zum Landeshaushalt des Jahres 2002. Die strikte Regelung der Rechtsförmlichkeit verlangt jedoch von uns die Bezeichnung "Zweites Gesetz". Ich könnte das jetzt noch näher ausführen, aber das ist von Seiten der Landtagsverwaltung genau wie vom Justizministerium geprüft, weil es sich um ein Mantelund Artikelgesetz handelt und deshalb "Zweites Gesetz" heißt, es ist aber der 3. Nachtrag.