Protocol of the Session on April 25, 2002

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es ist erschütternd, bei den Arbeitslosen draußen völlige Sprachlosigkeit von Seiten der CDU und hier drin werden die Wahlkampfreden gehalten.

(Beifall bei der PDS; Abg. Gentzel, SPD)

Blamabler kann es wohl kaum noch gehen als das, was hier abgeliefert wurde, meine Damen und Herren. Frau Vopel, glauben Sie denn wirklich, dass dieser Dinosaurier Arbeitsamt unter Jagoda nicht existierte? Sind Sie denn wirklich der Meinung, dass in den 18 Jahren oder 16 Jahren, die Kohl an der Macht war, es nicht Zeit war, diese Einrichtung zu reformieren und neu zu strukturieren? Meinen Sie denn wirklich, dass das Altlasten sind, die in den letzten drei Jahren angefallen sind?

(Zwischenruf Abg. Vopel, CDU: Natürlich, aber nicht so.)

Dann regen Sie sich doch bitte nicht über das auf, was Sie 16 Jahre lang nicht gekonnt haben und was jetzt zugegebenermaßen in einer doch recht dürftigen Art und Weise gemacht wird, und hören Sie auf, die Leute, die in den Einrichtungen und Institutionen, auch in der Landesanstalt und in der Bundesanstalt, fleißig ihre Arbeit machen, dafür verantwortlich zu machen, dass Sie die politischen Entscheidungen zu Neustrukturierungen unterlassen haben.

(Beifall bei der PDS)

Das zentrale Problem, das haben Sie ja tatsächlich zum Schluss angesprochen, Frau Vopel. Wir brauchen Arbeitsplätze, damit etwas zum Vermitteln da ist. Ich bin ja froh, dass Sie das nach 12 Jahren endlich auch übernehmen, was wir seit 12 Jahren sagen. Dort, wo keine Arbeitsplätze sind, sind auch keine Arbeitslosen zu vermitteln. Das kriegen wir aber mit neuen Strukturen in dieser Bundesanstalt auch nicht gebacken, dass Arbeitsplätze plötzlich vor

handen sind.

(Zwischenruf Abg. Vopel, CDU)

Frau Vopel, suchen Sie sich bitte nicht nur das heraus, was von der EU-Kommissarin gern gesagt wird und in Ihre Argumentationslinie passt, sondern lesen Sie bei dieser EU-Kommissarin mal bitte nach und Sie werden feststellen, das ist eine eifrige Verfechterin des dritten Systems, es ist eine eifrige Verfechterin von Neuerungen in der Arbeitsmarktarbeit und von der Erarbeitung von Projektlösungen und Modellvorhaben zur Schaffung zusätzlicher Beschäftigungsmaßnahmen. Frau Vopel, wenn Sie sie schon gelesen haben, dann stimmen Sie doch unseren Vorschlägen zu, die auf diese Person mit zurückgehen und auf die Modelle, die von ihrer Seite vorgeschlagen werden. Ähnliches haben wir vorgeschlagen, dort sind Sie allerdings, wenn es um Landesaufgaben geht, immer ganz weit weg von der Lösungsbereitschaft.

(Beifall bei der PDS)

Sie machen, meine Damen und Herren, und an dem Spiel möchte ich mich nicht beteiligen, Wahlkampf, anstatt das Thema tatsächlich lösen zu wollen.

(Beifall bei der PDS)

Meine Damen und Herren, Sie haben heute Morgen 17 Mio.          Arbeitsmarktinstrument ging. Auch mit einer neu geordneten Bundesanstalt für Arbeit fehlen diese 17 Mio.    beitsmarktpolitik. Überlegen Sie sich, was Sie tun, und hören Sie auf mit plakativen Wahlkampfreden! Danke.

(Beifall bei der PDS; Abg. Gentzel, SPD)

Mir liegen keine weiteren Redeanmeldungen vor. Doch, der Abgeordnete Bergemann, CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, eigentlich wollte ich mich wirklich ein Stück zurückhalten. Aber, Herr Gerstenberger, es geht hier tatsächlich um die Menschen, um die Arbeitslosen, das ist völlig korrekt.

(Beifall bei der CDU)

Ich würde Ihnen empfehlen, nehmen Sie einmal einen Tag in Ihrer Wahlkreiswoche und setzen Sie sich einmal in ein Arbeitsamt, ich habe es unlängst einmal getan. Dann geht es nämlich darum, was die Mitarbeiter dort leisten. Wir sind mit Sicherheit einer Meinung, dass die Umstrukturierung der Bundesanstalt für Arbeit überfällig ist, das ist gar keine Frage. Da gibt es auch überhaupt keinen Dissens. Aber, wenn Sie es jetzt hier so hinstellen,

Wahlkampfreden und solche Sachen, das ist der falsche Ort dafür. Hier geht es eigentlich darum

(Beifall bei der PDS)

danke, zur Sachlichkeit sollte sich Herr Gerstenberger einmal eine Scheibe davon abschneiden -, dass es 90.000 Beschäftigte in der Bundesanstalt für Arbeit gibt, die vom ersten bis zum heutigen Tag fleißig ihre Arbeit gemacht haben. Der Irrtum an der ganzen Geschichte, warum ist der denn gekommen? Der Bundesrechnungshof hat eine andere statistische Erfassung vorgenommen als Sie. Das können Sie gern nachlesen, in § 35 SGB III steht deutlich geschrieben, was Arbeitsvermittlung bedeutet. Sie sollten sich einmal die Mühe machen und da reinschauen. Ich nenne einmal ein Beispiel, warum es so gekommen ist: Ein Unternehmer, der gern einen Arbeitnehmer einstellen würde, geht zur Arbeitsvermittlung und sagt: Also ich stelle den Meier ein, wenn ich einen Lohnkostenzuschuss erhalte. Wenn er den Lohnkostenzuschuss nicht erhält, stellt er ihn nicht ein. Das Gespräch im Arbeitsamt ist geführt worden. Es ist dort statistisch erfasst und registriert worden. Kommt es nicht zu Stande, ist es keine Vermittlung gewesen. Der Bundesrechnungshof sagt: Das über Dritte Laufende gehört nicht zur Vermittlung und nicht zum Auftrag der Bundesanstalt für Arbeit. Eine völlig andere Einschätzung der gesetzlich vorgegebenen Lage in Bezug auf das, was SGB III hergibt und wie es der Rechnungshof einschätzt.

(Zwischenruf Abg. Gerstenberger, PDS: Und was wird mit dem Arbeitslosen?)

Zweites Beispiel genauso: Wenn ein Arbeitsloser in eine Weiterbildungsmaßnahme geht, dort in einem Praktikum es zu einer Vermittlung kommt und er verlässt diese Maßnahme, geht also in ein reguläres Arbeitsverhältnis hinein, darf das laut Rechnungshof nicht als Statistik der Vermittlung bei der Bundesanstalt für Arbeit geführt werden. Da frage ich mich schon ein bisschen, wo da die Realitäten liegen, und das haben die Menschen in den Arbeitsämtern nicht verdient.

(Beifall bei der CDU)

Jetzt gibt es eine weitere Redeanmeldung von Herrn Abgeordneten Gerstenberger, PDS-Fraktion.

Herr Bergemann, noch einmal zum Klartext: Wenn man sich diese Beschäftigten in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen über Jahre ansieht und dort plötzlich eine Entwicklung auftritt, dass die Zahlen immer weniger werden - siehe Thüringen, 834.000 1996, glaube ich, bis 797.000 zum Jahresende 2001, jetzt ist es noch ein bisschen schlechter geworden, jetzt haben wir nur

noch 764.000, wenn die statistische Aussage stimmt - und wenn man sich auf der anderen Seite ansieht, dass die Arbeitslosenzahlen auf konstant hohem Niveau sind, und wenn man dann noch ein kleines bisschen mitdenkt, dann weiß jeder, dass die Statistik Makulatur ist. Das haben wir Ihnen seit Jahr und Tag gesagt, das haben wir auch gesagt, als eine Kohl-Regierung noch das Sagen hatte, da wollten Sie es schon gar nicht glauben. Jetzt passt es Ihnen in den Wahlkampf und ich danke Ihnen wirklich für die Rede. Sie tun so, als ob das eine völlig neue Erkenntnis ist. Meine Damen und Herren, dafür werden Sie nicht bezahlt, dass Sie nur das glauben, was Ihnen andere erzählen, ein bisschen müssten Sie schon selber nachdenken, denn das hätten die Arbeitslosen in Thüringen verdient.

(Beifall bei der PDS)

Nun gibt es offensichtlich keine weiteren Redeanmeldungen, so dass ich die Aussprache schließen kann, und ich stelle fest, dass das Berichtsersuchen gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung erfüllt ist, falls dem nicht widersprochen wird. Es wird nicht widersprochen und ich schließe den Tagesordnungspunkt 7.

Ich komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 8

Insolvenzen in Thüringen Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 3/2332

Die Begründung wird nicht vorgenommen, da die Landesregierung den Sofortbericht angekündigt hat. Herr Minister Schuster, bitte schön.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, in Thüringen kam es im vergangenen Jahr zu 1.740 Insolvenzverfahren. Dies sind nur 0,9 Prozent mehr als im Vorjahr, aber viel zu viele. Dabei handelt es sich mit 1.325, also zu gut drei Viertel, um Insolvenzen von Unternehmen, denen 415 Verfahren von sonstigen Schuldnern gegenüberstanden. Die Zahl der Unternehmenssolvenzen in Thüringen sank im Gegensatz zu der Entwicklung in Deutschland und in anderen neuen Ländern um etwa 2,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Das Baugewerbe war auch hier mit 464 Fällen am stärksten vom Insolvenzgeschehen betroffen, verzeichnete aber ebenfalls einen Rückgang von sogar 10,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Im verarbeitenden Gewerbe wurden 174 Verfahren - gleich 2,8 Prozent weniger - registriert. Trotz der negativen Rahmenbedingungen erwies sich die Thüringer Wirtschaft als relativ stabilisiert und hat deshalb einigermaßen diese konjunkturelle Krise überwunden. Dennoch waren die Auswirkungen auch in Thüringen schmerzlich. Von den beantragten Unternehmensinsolvenzen wur

den knapp die Hälfte eröffnet. Die Übrigen mussten mangels Masse abgelehnt werden. 5.153 beschäftigte Arbeitnehmer waren von den Insolvenzen direkt betroffen. Insolvenzen verursachten zudem hohe Folgeschäden durch die Forderungsausfälle. Die voraussichtlichen Forderungsverluste betragen 1,068 Mrd. !?rungsausfälle sind in der Regel kaum zu kompensieren. Unbeschadet der Tatsache, dass in jedem Einzelfall individuelle Ursachen zu berücksichtigen sind, findet das Besorgnis erregende Insolvenzgeschehen auf dem Hintergrund einer verfehlten Wirtschafts- und Finanzpolitik der Bundesregierung statt, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU)

Man kann die große Anzahl von Firmenzusammenbrüchen keineswegs auf die weltweite Rezession zurückführen, wie es die Bundesregierung laufend tut. In Wahrheit hat die Bundesregierung es versäumt, vor allem in der Steuer-, Sozial- und Arbeitsmarktpolitk grundlegende Strukturreformen zu gestalten. Hiervon ist vor allen Dingen der Mittelstand betroffen. Die bisherigen Entlastungen sind durch die vielen neuen Belastungen mehr als aufgezehrt. Wir haben es also bei all den durchgeführten Reformen mit einem Nullsummenspiel zu tun. Daneben spielen allerdings auch innerbetriebliche Ursachen eine Rolle, wie Managementfehler, Eigenkapitalmangel, fristeninkongruente Finanzierung und dergleichen mehr. Natürlich gibt es dann noch die große, wichtige Ursache der mangelnden Zahlungsmoral oder die einseitige Abhängigkeit von Kunden oder Auftraggebern.

Man muss die Frage stellen: Was kann, was muss die Landesregierung in dieser Situation konkret tun? Was wir sicher nicht übernehmen werden, ist das Modell "Schröder":

(Beifall bei der CDU)

Öffentlichkeitswirksam ausgewählte Großunternehmen besuchen, die sich in einer Krise befinden, Versprechungen machen, um anschließend zuzusehen, wie diese sich dennoch in den Abgrund bewegen. Die Landesregierung hat andererseits auch nicht die Möglichkeit, in jedem Einzelfall durch Bereitstellung liquider Mittel die Insolvenzgründe zu beseitigen. Ein solches Vorgehen wäre finanziell nicht zu leisten, EU-rechtlich unzulässig und letztlich wirtschafts- und wettbewerbspolitisch das falsche Signal. Vielmehr müssen Strukturen aufgebaut werden, die dazu führen, krisenhafte Unternehmensentwicklungen möglichst frühzeitig zu erkennen.

(Beifall bei der CDU)

Hier sind nicht nur staatliche Maßnahmen gefragt, sondern auch die Geschäftspartner, die Banken der Unternehmen, die Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, um nur einige Gruppen zu nennen. Der Staat kann hier allerdings eine moderierende Rolle übernehmen und dazu beitragen, dass es zu diesem Zusammenwirken aller Beteiligten auch

tatsächlich kommt. Häufig genug ist dies nicht der Fall. Deshalb wird die Landesregierung gerade diese moderierende Rolle noch verstärkt wahrnehmen. Außerdem ist beabsichtigt, bei der Thüringer Aufbaubank eine Taskforce zu installieren, um Unternehmen in kritischen Situationen zu begleiten bzw. zu beraten.

Mit der Reform des Insolvenzrechts ist es ermöglicht worden, die Konkurseröffnung früher zu beantragen. Auf diese Weise soll die Zahl der masselosen Konkurse verringert werden, weil nur das Vorhandensein einer gewissen Masse eine Fortführung eines Betriebes möglich macht.

Im Bereich des Handwerks führt insbesondere die schlechte Zahlungsmoral der Auftraggeber in bedrohlichem Umfang zu Insolvenzen. Um diesen Missstand effektiv zu bekämpfen, hat Thüringen gemeinsam mit Sachsen den Entwurf eines Gesetzes zur dinglichen Sicherung von Werkunternehmensansprüchen und zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen - kurz: ein Forderungssicherungsgesetz - erarbeitet und den Entwurf am 1. März in den Bundesrat eingebracht. Durch dieses Gesetz sollen die Handwerker in die Lage versetzt werden, ihre Forderungen beispielsweise durch die Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts zu sichern. Durch verschiedene Änderungen im Verfahrens- und Vollstreckungsrecht sollen außerdem die Gläubiger ihre berechtigten Ansprüche leichter durchsetzen können, um Folgeinsolvenzen zu vermeiden.

Ich fasse zusammen: Aufgrund der krisenhaften wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland und der nachteiligen bundespolitischen Rahmenbedingungen ist die Entwicklung des Insolvenzgeschehens dramatisch. In Thüringen ist die Situation etwas günstiger als in den anderen Ländern, aber nichtsdestoweniger Besorgnis erregend. Daher unternimmt die Thüringer Landesregierung geeignete und wirksame Schritte, um Unternehmen vor Insolvenz zu schützen. Nötig ist es jedoch, beim Bund eine Senkung der Abgaben, Deregulierung, Entbürokratisierung und einen besseren Zugang der Unternehmen zum Kapital einzufordern. Es reicht nicht aus, die bedrohlichen Zunahmen der Insolvenzen zu beklagen. Die Menschen in Deutschland erwarten zu Recht, dass die Regierungen in Bund und Ländern, die Tarifpartner, die Kreditwirtschaft konkret tätig werden, um eine nachhaltige Trendwende in der Wirtschaft und Beschäftigung herbeizuführen. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Möchte eine Fraktion die Aussprache eröffnen? Für die CDU-Fraktion Herr Abgeordneter Stauch. Ich eröffne damit die Aussprache und rufe als ersten Redner Herrn Abgeordneten Ramelow, PDS-Fraktion, auf.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Insolvenzen sind immer mit Vernichtung von Vermögen und mit Marktbereinigung verbunden. Sie sind mit Leid und Unsicherheit sowohl bei den Beschäftigten als auch in den Unternehmerfamilien verbunden. Die Ursachen liegen häufig in überzogener Risikobereitschaft von Unternehmen, in zurückgehender Nachfrage nach angebotenen Produkten und Leistungen, an fehlendem Innovationsgrad in Technologie und Entwicklung, aber auch am Wettbewerbsdruck und am Dumpingverhalten von Mitbewerbern, geringem Eigenkapital, hohem Verschuldungsgrad, sinkender Zahlungsmoral und wachsendem Druck der Gläubiger.

Erwartungs- und antragsgemäß haben wir eine größere Reihe von Ursachen vor allem zum Agieren der rotgrünen Bundesregierung gehört. Meine Damen und Herren, wie dieses leidvolle Thema, das auch Aussagen, mindestens aber Imageverlust zum Standort Thüringen produziert, instrumentalisiert werden soll, wird ebenfalls im Antrag, und zwar in seiner Begründung, deutlich. Ich zitiere, Frau Präsidentin: "Die durch die Bundesregierung verursachte wirtschaftliche Rezession hat Auswirkungen in Thüringen." Ja, zweifellos haben Gesetzesfolgen oder angeschobene oder vermiedene Maßnahmen durch die Bundesregierung auch Einfluss auf den Wirtschaftsstandort Thüringen, auf die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Entwicklung der Wirtschaft und der Konsumtion. Dazu zählen ebenso die Zahnlosigkeit des Gesetzes zur Beschleunigung der Zahlungen, die Ökosteuer und Änderungen in der Besteuerung der Unternehmen, aber auch die von den Banken in Teilen vorweggenommene Anwendung des Ratings und Basel 2. Aber mir kommen, meine Damen und Herren, der Antrag und die bisherigen Ausführungen von der CDU und der Landesregierung so vor...

(Zwischenruf Abg. T. Kretschmer, CDU: Er war doch ganz zurückhaltend.)