Herr Kollege, weil Sie gerade die SPD angesprochen haben, frage ich Sie: Kennen Sie eine Äußerung einer SPDBundestagsabgeordneten aus Thüringen, die auf diese unausgewogene Gesetzgebung befragt, geantwortet hat, sie wüssten um die Probleme, sie würden das in der nächsten Legislaturperiode korrigieren? Was halten Sie davon?
Ich kenne das nicht nur von SPD-Bundestagsabgeordneten, sondern auch von einer Bundesministerin. Ich werde gleich noch darauf eingehen.
Zugleich wurde, als Frau Schmidt hier in Erfurt war, verkündet, dass ein so genanntes SPD-Familienforum künftig drei- bis viermal pro Jahr über Familienpolitik diskutieren möchte. Da frage ich mich allerdings ganz besorgt,
Ins Bild passen nämlich dazu auch die jüngsten Erläuterungen von Bundesfamilienministerin Christine Bergmann. Sie erläuterte, was man alles gern für Familien gemacht hätte und nun mangels vernünftiger Konzepte in die nächste Legislaturperiode verschieben will, ein weiterer Beleg für das Versagen der Bundesregierung.
Ideenlosigkeit und Planlosigkeit können nicht durch Fensterreden und Selbstfindungsprozesse kaschiert werden. Die CDU hält hingegen am Modell des Familiengelds, das Familien spürbar entlasten wird, fest. Mit der Einführung des einheitlichen einkommensunabhängigen Familiengelds soll die Familienförderung wirkungsvoller, transparenter und einfacher als bisher gestaltet werden. Das Familiengeld stellt Gerechtigkeit für Erziehende her, denn damit werden die Leistungen der Familie für die Gesellschaft anerkannt und finanzielle Benachteiligungen abgebaut.
Es soll zudem so gestaffelt werden, dass Familien in den ersten drei Jahren nach der Geburt eines Kindes besonders stark gefördert werden und somit gerade die Situation junger Familien deutlich verbessert.
Damit werden wir dann im Übrigen an die familienpolitischen Leistungen der unionsgeführten Bundesregierung anknüpfen. Zu Ihrer Erinnerung: 1982 betrug das Kindergeld 50 DM und wurde bis 1998 auf 220 DM erhöht. 600 DM Erziehungsgeld, drei Jahre Erziehungsurlaub und die Anrechnung der Erziehungszeiten bei der Rente wurden zu Unionszeiten eingeführt.
Aber nun zurück zu Ihrem Antrag. Der uns vorliegende Antrag der PDS deckt sich zwar in seinem ersten Punkt, darauf habe ich hingewiesen, weitgehend mit den Auffassungen der CDU-Fraktion; aber dazu braucht die Landesregierung keinen zusätzlichen Handlungsauftrag, schon gar nicht von der PDS. Die Landesregierung hat in der Vergangenheit ihre Position im Interesse allein Erziehender deutlich vertreten. Die SPD-/PDS-Genossen aus Mecklenburg-Vorpommern haben dies nicht getan. Kommen Sie also bitte wieder, wenn Sie Ihre eigenen Genossen bekehrt haben.
Zum zweiten und vierten Punkt haben wir grundsätzlich andere Vorstellungen. Wir wollen den Einstieg in das Familiengeld; ich habe es Ihnen eben erläutert. Gemeinsam mit Sachsen wird sich Thüringen dafür weiterhin im Bundesrat und nach einem Wahlerfolg am 22. September wird sich die CDU-/CSU-Fraktion dafür im Bundestag einsetzen.
Zum dritten Punkt Ihres Antrags, werte Kolleginnen und Kollegen von der PDS, habe ich gar verfassungsmäßige Bedenken. Es ist aus diesem Punkt klar ablesbar, dass für Sie die Ehe als Institution keine zusätzliche Unterstützung mehr bekommen soll. Aber dies ist falsch. Selbst die Grünen rücken in dieser Frage immer weiter von ihrer alten Forderung nach Abschaffung des Ehegattensplittings ab. Ganz sicher bin ich mir zwar nicht, aber vielleicht geschieht dies bei den Grünen, weil sie sich doch eher mit dem Grundgesetz identifizieren als Sie dies tun. Aber wie auch immer, das Grundgesetz hebt die Ehe besonders hervor und schützt sie. Sie werden vor diesem Hintergrund doch wohl nicht ernsthaft erwarten, dass die CDU-Fraktion Ihrem Antrag zustimmen könnte. Die CDU-Fraktion wird aus den geschilderten Gründen den PDS-Antrag ablehnen. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 10. November 1998, veröffentlicht am 19. Januar 1999, entschieden, dass die Beschränkung des Haushaltsfreibetrags auf allein Erziehende verfassungswidrig sei. Er stellt in seinen Kernaussagen fest, dass das steuerfrei zu stellende Existenzminimum eines Kindes sich aus dem Sachbedarf, dem Betreuungsbedarf und dem Erziehungsbedarf des Kindes zusammensetzt. Die Eltern schulden dem Kind die Bereitstellung dieses Gesamtbedarfs. Dies wiederum mindert die Leistungsfähigkeit der Eltern. Aber nicht die Kosten der Eltern für Unterhaltsaufwand, Kinderbetreuung und Haushaltsführung, sondern der Bedarf der Kinder für das materielle Existenzminimum für die Betreuung und für die Erziehung ist der Maßstab für das steuerliche Existenzminimum von Kindern. Folgerichtig ist die Beschränkung der steuerlichen Berücksichtigung der Kinderbetreuungskosten und des Haushaltsfreibetrags auf allein Erziehende verfassungswidrig. Bei den sich anbietenden Lösungsvorschlägen des Bundesverfassungsgerichts sind hierzu keine verbindlichen Forderungen vorgegeben worden, hat sich das Modell aus Freibetrag und Kindergeld als das unter den Bedingungen Ur
teil des Verfassungsgerichts und Haushaltslage des Bundes Machbare herausgestellt. Es erfüllt auch die Forderung des Bundesverfassungsgerichts nach der "horizontalen Steuergerechtigkeit", d.h. für Familien mit überdurchschnittlichem Einkommen. Und, verehrte Kolleginnen und Kollegen der PDS, die totale Abschaffung des Ehegattensplittings ist rechtlich bedenklich - ich hätte es auch gerne abgeschafft und außerdem würde sie nicht die für eine Kindergeldlösung notwendigen Mittel bringen. Wollte man das Urteil des Bundesverfassungsgerichts entsprechend Punkt 4 des PDS-Antrags als eine reine Kindergeldlösung umsetzen, so wären dafür pro Jahr ein Mehrbedarf von 28,12 Mrd. vorzusehen. Es wäre die sozial gerechteste Lösung, aber 1,5 Mio. DM der Vor-Schröder-Regierung, ich will nicht immer Kohlregierung sagen, kann man auch nicht einfach wegwischen. Die Finanzierung müsste über eine deutlich höhere Mehrwertsteuer, das wissen Sie selbst auch, Herr Trautvetter, oder durch Kürzung anderer familienbezogener Leistungen erfolgen, was wiederum zur sozialen Schlechterstellung führen würde. Zu dem Punkt 4 ist also genau wie zum Punkt 1 des PDS-Antrags zu sagen, wer Forderungen aufstellt, sollte auch den Finanzierungsweg zeigen. Außerdem zeigt sich hier, dass der Antrag nicht durchdacht ist. Wenn der Punkt 4 umgesetzt wird, haben sich die ersten drei Punkte weit gehend erledigt.
Nun noch zu den Begründungen in den aufgestellten Behauptungen: Den Nachweis einer erheblichen Verschlechterung der finanziellen Situation allein Erziehender bleibt uns die PDS wie auch der Verband allein erziehender Mütter und Väter, ich bin Gründungsmitglied, in Thüringen schuldig. Bisher konnten nur 5 Prozent der allein Erziehenden mit einem oder mehr Kindern steuerlich einen Betrag von über 3.000 DM geltend machen. Das Gros, 64 Prozent, machte wahrscheinlich nur den Pauschalbetrag von 480 DM geltend - jetzt alles dann in Euro. Die Entlastungswirkung des Pauschalbetrags ist im Bereich kleiner und mittlerer Einkommen deutlich geringer als die bisherigen Kindergelderhöhungen durch die rotgrüne Bundesregierung. Aus der Summe der bisherigen Familienentlastung und der Steuerentlastung haben alle allein Erziehenden mehr. Von den Steuerfreibeträgen haben bisher fast ausschließlich doch nur einige gut Verdienende profitiert, denn nur wer viel Steuern zahlen muss, das wissen Sie selbst, kann auch wieder viel von der Steuer absetzen. Übrigens muss hier auch einmal etwas zur Entwicklung des Phänomens "allein erziehend" gesagt werden. Herr Panse, Sie können vielleicht auch dazu was sagen. Nein, Herr Schwäblein, Ihnen antworte ich nicht. Allein erziehen heißt immer seltener, allein und ohne Partner zu sein. Vielmehr bedeutet allein erziehen immer mehr eine nicht eheliche Eltern-Kind-Konstellation - Herr Panse, stimmt es? Zum Beispiel bestehen in Thüringen bei 41 Prozent der allein Erziehenden feste Partnerschaften, sie haben das offen und ehrlich in der Studie, die vom Wissenschaftsministerium gefördert wurde, zur Situation allein Erziehender - Risiko und Chancen auf dem Arbeitsmarkt - hier auch selbst so
offen gesagt. Also, es gibt hier feste Partnerschaften, die gemeinsam ihre Kinder erziehen und den Haushalt führen. Bei Ansprüchen gegenüber dem Staat wie bei BAföG, Wohngeld usw. wird aber nur das eine eigene Einkommen angerechnet.
Meine Damen und Herren, Trennung und Scheidung führen auch hier oftmals zu unverschuldeten Notlagen. In der Gruppe der allein Erziehenden, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, sind es daher überwiegend jüngere Mütter, das wissen Sie auch, mit Kindern unter sechs Jahren, die ohne Partner leben. Aber gerade diesen Gruppen nutzt der steuerliche Abzugsbetrag überhaupt nichts. Wer keine oder fast keine Steuern zahlen kann, der bekommt auch vom Finanzamt nichts oder nicht viel wieder zurück.
Eine Erhöhung des Kindergeldes zum dritten Mal in einer Wahlperiode, war in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland noch nie da. Deshalb finde ich das unmöglich, Herr Panse, mit Ihren Aussagen, das ist wirklich schon unangemessen, dass Sie von einem Scheitern der rotgrünen Familienpolitik sprechen. Sie können das überhaupt nicht. Dazu spreche ich Ihnen das Recht ab. Nochmals - es war also einmalig, war noch nie da und ist für die unteren und mittleren Einkommensgruppen bei weitem günstiger als der bisher nur minimal in Anspruch genommene Haushaltsfreibetrag. Der beste Weg, Armut zu vermeiden, ist auch für allein Erziehende Erwerbsarbeit. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie muss deshalb im Vordergrund stehen; aber darauf kommen wir auch noch in Tagesordnungspunkt 11 zu sprechen.
Zum Abschluss möchte ich sagen: Der Antrag der PDS ist erstens in sich nicht schlüssig. Steuerlicher Abzug oder Sicherung des Existenzminimums des Kindes über das Kindergeld - was will die PDS? Und zweitens, das Wichtigste, nämlich der Finanzierungsvorschlag, fehlt. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Panse, wir sind hier in Thüringen, hier trage ich Verantwortung und hier eiert von uns auch keiner rum und deswegen haben wir natürlich durchaus das Recht, hier solch einen Antrag zu stellen.
(Zwischenruf Abg. Panse, CDU: Aber man darf doch darauf hinweisen, dass Ihre Positio- nen widersprüchlich sind.)
Am 18.02. war im ansonsten abgeschieden wirkenden Bundesverfassungsgericht größerer Andrang zu verzeichnen. Über 100 allein Erziehende reichten Klage gegen die schrittweise Abschaffung des Haushaltsfreibetrags durch die Bundesregierung ein. Dass sich beim Haushaltsfreibetrag etwas ändern muss, Herr Panse, das hat meine Fraktion auch im Bundestag nicht erst seit dem Urteil des Karlsruher Verfassungsgerichts im November 1998 festgestellt, aber das Gericht hat an diesem Tag eine Entscheidung vorgelegt, auch eine Entscheidung für einen Zeitplan und eine endgültige Lösung, die nach dem Gerichtsurteil bis zum 01.01.2002 verlangt wurde. Ursache der ganzen Aktion ist, dass das Bundesverfassungsgericht den Ausschluss verheirateter, gemeinsam lebender Eltern oder genauer, sie bezeichneten es als eheliche Erziehungsgemeinschaften, vom Anspruch auf einen Haushaltsfreibetrag für verfassungswidrig erklärt hatten. Dieser Ausschluss stellt sowohl einen Verstoß gegen das Gleichheitsgebot, aber auch gegen das Gebot des Schutzes und der Förderung von Ehe und Familie dar. Die Richter bemängelten insbesondere, dass die bisherige Regelung eine Benachteiligung berufstätiger Ehepaare mit Kindern ist, weil auch diese Betroffenen natürlich mit aller Wahrscheinlichkeit einen vergleichbar höheren finanziellen Aufwand für die Betreuung der Kinder haben als berufstätige allein Erziehende. Das Gericht benennt daher ausdrücklich als Lösung, dass die Regelungen über den Haushaltsfreibetrag auch für Ehepaare geöffnet werden sollen. Falls dies nicht bis 01.01.2002 durch den Gesetzgeber geschehe, so das Gericht, dann hätten die Finanzämter auch ohne gesetzliche Regelung für diese Gruppe der Steuerpflichtigen den Haushaltsfreibetrag zu berücksichtigen.
Die Bundesregierung, meine Damen und Herren, wählte einen anderen Weg. Sie entschied sich gegen die Öffnung des Freibetrags für Ehepaare und Kinder und setzte durch, dass allein Erziehende, die seit diesem Jahr erstmals den Anspruch hätten, den Haushaltsfreibetrag eben nicht mehr erhalten. Für alle anderen allein Erziehenden, also diejenigen, die schon am 31.12.2001 einen Anspruch auf den Haushaltsfreibetrag hatten, sieht das Gesetz eine stufenweise Abschaffung des Freibetrags bis zur völligen Abschaffung im Jahr 2005 vor. Wie nun viele allein Erziehenden im Januar dieses Jahres feststellen mussten, stellt schon die erste Stufe der Abschmelzung des Freibetrags eine mehr als empfindliche finanzielle Einbuße dar. Außerdem ist die Abschaffung des Freibetrags für alle neuen allein Erziehenden eine Benachteiligung dieser Betroffenen. Meine Fraktion dachte und denkt, hier muss Abhilfe geschaffen werden, aber Abhilfe, die mit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil übereinstimmt.
Gegenüber den Haushaltsfreibeträgen, die sich monatlich im Portmonee widerspiegeln, entfalten nämlich Steuerfreibeträge ihre positive Wirkung erst mit der Endabrechnung im Rahmen des Einkommensteuerausgleichs.
Die finanziellen Engpässe, die ein solches Vorleistungsmodell verursacht, sind gerade bei allein Erziehenden, die geringere Einkommen haben, in ihren negativen Auswirkungen nicht zu unterschätzen. Hier ist für Neufälle ab 01.01.2002 Hilfe geboten. Diese fordert die PDS-Fraktion mit ihrem Antrag. Wir wollen keine unbegrenzte Wiedereinführung des Haushaltsfreibetrags, die Abschaffung zum Steuerjahr 2005 greifen wir nicht an. Frau Bechthum, deshalb ist unser Punkt Nr. 4 mit angeführt, weil spätestens ab 2005 etwas passieren muss oder aber, da haben Sie unseren Antrag richtig erkannt, sollte vor 2005 dieses existenzsichernde Kindergeld eingeführt werden, dann haben sich natürlich die ersten drei Punkte erledigt. Allerdings sind nach unserem Antrag bei Einbeziehung von Neufällen auch die gemeinsam lebenden Ehepaare mit Kindern einbezogen, wir denken, nur so ist diesem Urteil Rechnung getragen.
Unsere Initiative zum Haushaltsfreibetrag ist eine Übergangslösung, die aber unserer Meinung nach durchaus für mehr Steuergerechtigkeit sorgt. Dass wir damit nicht falsch liegen, zeigt auch die Tatsache, dass die rotgrüne Bundesregierung nun auch über eine Änderung in diesem Punkt nachdenkt.
Um die Situation der allein Erziehenden wirklich zu verbessern, denken wir aber, muss mehr geschehen. Deshalb besteht unser Antrag aus vier Punkten. Der Haushaltsfreibetrag, wie er bisher gestaltet wird, beinhaltet verschiedene finanzielle Ungerechtigkeiten, die nach Meinung meiner Fraktion mit anderen Modellen der Freistellung existenznotwendiger Aufwendungen für Lebensunterhalt und Betreuung besser berücksichtigt werden könnten. An dieser Stelle sei an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom November 1982 zum Haushaltsfreibetrag und zur Berücksichtigung von Betreuungskosten bei allein Erziehenden erinnert. Dort heißt es in den Leitsätzen, dass es Artikel 2 Abs. 1 und Artikel 6 Abs. 1 nicht zwingend erforderlich machen, das Ehegattensplitting auf allein Stehende mit Kindern auszudehnen. Allerdings, meine Damen und Herren, so das Gericht, darf im Einkommensteuerrecht nicht außer Betracht bleiben, dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit berufstätiger allein Stehender mit Kindern durch zusätzlichen zwangsläufigen Betreuungsaufwand gemindert sein kann, der bei Ehepaaren typischerweise nicht entsteht oder bei Berufstätigkeit beider Ehepartner eben leichter getragen werden kann.
Das Gericht hat aber offensichtlich nicht bei der Urteilsfindung im Blick gehabt, dass allein Erziehende auch arbeitslos werden können. Diese Menschen haben aber eben
so einen Betreuungsaufwand für Kinder zu leisten. Sie überlegen nämlich zuerst, ob sie sich den Aufwand für Kindereinrichtungen überhaupt noch leisten können. Wenn dies nicht mehr für möglich gehalten wird, können Kinder eben nur Teile ihrer Umwelt wahrnehmen und erleben und dann fehlt ihnen auch ein Teil ihrer Sozialisation.
Ein weiterer Problempunkt ist, dass der Haushaltsfreibetrag in seiner Höhe unabhängig von der Zahl der Kinder des Berechtigten gezahlt wird. Allein Erziehende mit einem Kind bekommen also genauso viel wie allein Erziehende mit drei Kindern. Das, meine Damen und Herren, geht an der Realität vorbei, denn der Unterhalts- und Betreuungsaufwand wächst mit der Zahl der Kinder.
Frau Wolf und Herr Panse haben es schon in Prozenten ausgedrückt, was es heißt, allein erziehend in Deutschland zu sein. 2 Millionen Ein-Eltern-Familien gibt es in Deutschland, Herr Panse hat auch schon gesagt, in Thüringen sind es 116.100. Die Hoffnungen des Zweiten Thüringer Sozialberichts, dass die Anzahl der allein Erziehenden zurückgehen wird, hat sich allerdings nicht bestätigt. Im gleichen Monatsheft, wo Sie wahrscheinlich die Zahlen auch herhaben, wird über die Erwerbstätigkeit Auskunft gegeben. Ich denke, auch das ist für allein Erziehende sehr wichtig. Dabei wird sichtbar, dass in der Regel eher Frauen von Arbeitslosigkeit betroffen sind als Männer. Annähernd 100.000 Frauen waren oder sind arbeitslos, viele davon sind allein erziehend und dank der Großen Anfrage der CDU zur Familienpolitik werden wir dazu bald exakte Zahlen haben.
Nach dem Zweiten Sozialbericht des Landes waren mehr als 90.000 Frauen allein erziehend und nach neueren Angaben haben 80.900 allein Erziehende ein Kind, 30.500 leben mit zwei und 5.900 allein Erziehende leben mit drei oder mehr Kindern zusammen. Im Übrigen leben in der Bundesrepublik 1,1 Mio. Kinder von Sozialhilfe.
Ich denke, dass damit auch deutlich wird, wer hier tatsächlich besonders benachteiligt wird. Auch der Armutsund Reichtumsbericht der Bundesregierung, den Herr Panse schon angesprochen hat, hat die besondere Lebenslage von allein Erziehenden hervorgehoben. Kinder stellen in dieser reichen Bundesrepublik ein Armutsrisiko dar. In einem Land, das eine so dramatisch schlechte Bevölkerungsentwicklung zu verzeichnen hat, denke ich, kann es nicht mehr hingenommen werden, dass allein Erziehende benachteiligt werden und darüber hinaus den Kindern und Jugendlichen damit auch die Chancengleichheit genommen wird.
Während die Leistungen, die Familien erbringen, sozialisiert werden, bleiben die materiellen Leistungen weit gehend privatisiert. 75 Prozent der materiellen Belastungen durch ein Kind tragen die Familien im Übrigen heu