Protocol of the Session on February 21, 2002

zu sein, Herr Lippmann, und in dieser Arbeitsgruppe sind Ergebnisse hervorgekommen, die sich heute in dem Bericht von Minister Schuster ein ganzes Stück wiederfinden. Wissen Sie, warum das in diesen Jahren nicht vorwärts gegangen ist? Genau dazwischen lag die große Koalition.

(Beifall bei der CDU)

Genau das war der Punkt, warum sich an dem Thema hier in Thüringen im Hause nichts bewegt hat. Aber es existiert ja eine andere Konstellation und jetzt bin ich froh, dass es aufgegriffen worden ist. Der Bericht macht ja ganz klar deutlich, was das für uns heißt, Beteiligung der Arbeitnehmer am Produktivkapital, und da gebe ich Ihnen Recht, das heißt Bohren von dicken Brettern seit Jahrzehnten. Wer sich mit dem Thema intensiv befasst hat, und das bilde ich mir einfach mal ein, weil ich auch in den Jahren 1997 mit christlich-sozialen Verbänden in Bonn vorstellig geworden bin, als wir versucht haben, am Dritten Vermögensbildungsgesetz ein Stückchen Nachhilfe zu leisten, die Sozialverbände Kolping, KAB, CDA/CSA, wir alle hatten dort das Vergnügen, Herrn Struck - das waren die Bremser damals - so einen schönen rot angemalten Bremsklotz hinzureichen, das war keine Freude, wie die Argumentation der SPD genau an dem Thema zu dem Zeitpunkt dort vonstatten ging.

(Beifall bei der CDU)

Es muss schon Ziel auch für uns im Parlament sein, die Sonderregelung über das Jahr 2004 hinaus zu verlängern. Aber, Herr Minister, Sie wissen ja, dass genau diese Sonderregelung der Arbeitnehmersparzulage, die in den neuen Ländern schon den Kompromiss hat, dass wir 25 Prozent Förderung bekommen gegenüber 20 Prozent in den alten Ländern, die übrigens auch im Dritten Vermögensbildungsgesetz 1998 von 10 auf 20 Prozent erhöht worden ist, auch eine Forderung der Arbeitsgruppe "Investivlohn" seinerzeit war. Sie muss einfach für uns - die Bedingungen sind genannt worden, wie die Situation in Ostdeutschland ist - auch entsprechend verlängert werden. Und das möchte ich an der Stelle schon mal klar einfügen: Für meine Fraktion ist dieses Thema besonders deshalb wichtig, weil wir diesen Bericht, der sehr viele Anregungen und auch Informationen enthält, natürlich auch weiter beraten werden, dass wir die Überweisung an den Wirtschaftsausschuss beantragen werden, damit wir auch an diesem wichtigen Thema nicht wieder Jahre den Bericht liegen lassen, nichts tun, sondern dass wir dann möglicherweise intern auch über die unterschiedlichen Formen der Beteiligung diskutieren können. Sie sind heute genannt worden, die es alle gibt - Kapitalbeteiligung, Gewinnbeteiligung und all die Formen, die will ich jetzt nicht noch mal aufführen, weil ich einfach glaube, jeder, der den Bericht von den Kollegen zur Verfügung hat und sich dafür interessiert, wird auch Zeit finden, sich intensiv damit zu befassen.

Es ist schon so, das, glaube ich, sollte man an dieser Stelle auch noch mal sagen, Vermögensbildung - Herr Minister

hat Ludwig Erhard zitiert, das ist christlich-soziale Politik, meine sehr geehrten Damen und Herren, Arbeitnehmerpolitik ist das und wer mal in die Geschichte zurückschaut, 1961 312-Mark-Gesetz, Sparprämiengesetz, dann lange Zeit Schwierigkeiten, weil zwischen Gewerkschaften und Tarifpartnern Funkstille in den Verhandlungen bestanden, aber dann der Durchbruch 1997 auf Bundesebene unter der christlich-liberalen Koalition, Drittes Vermögensbildungsgesetz, deutliche Anhebung der Einkommensbemessungsgrenzen - das trägt unsere Handschrift. Davon lassen wir uns auch nicht abbringen durch nichts und niemanden.

(Beifall bei der CDU)

Es ist auch völlig klar, das haben wir im letzten Jahr deutlich gemerkt, man hat das Gefühl - Herr Lippmann hat es auch gesagt -, Mitarbeiterbeteiligung erfährt eine Renaissance, das kann man durchaus feststellen. Nachdem es viele Jahre etwas schwierig war, hat man endlich zur Kenntnis genommen, welche Chancen sich daraus für die Unternehmen ergeben. Dass die Bedingungen in Ostdeutschland natürlich völlig andere sind, das ist richtigerweise auch von Herrn Lippmann erwähnt worden. Aber, wissen Sie, wenn man vergleicht, da liegen wir in Thüringen noch relativ gut in den Zahlen. Schauen wir mal nach Sachsen-Anhalt, da haben wir zwei Beteiligungen, zwei ganze Beteiligungen. Das spricht natürlich überhaupt nicht für das Thema, aber das zeigt auch die Schwierigkeiten auf, die wir hier bei uns haben. Sie haben ja richtigerweise auf die Einkommen hingewiesen und es ärgert mich schon ein Stück, weil gerade heute, wo die Tarifverhandlungen begonnen haben im Bereich der IG Metall, ich bin selbst IG Metaller seit über 30 Jahren, immer wieder ist das Thema daran gescheitert, dass die Gewerkschaften einen völlig anderen Standpunkt hatten, keine Bereitschaft in den Tarifverhandlungen wirklich auch mal ein Stückchen das Thema wenigstens anzusprechen, wenn ich 6,5 Prozent Lohnerhöhungen fordere, 6,5 Prozent, also, liebe Leute, da muss es doch möglich sein, dass mal ein halber Prozentpunkt für eine Vermögensbildungsinitiative, ob es Investivlohn ist oder welche Beteiligungsform wir nehmen, zumindest in die Verhandlungen einzubringen, das erwarte ich eigentlich schon auch von den Gewerkschaften.

(Beifall bei der CDU)

Natürlich ist auch klar, wenn man die Zahlen betrachtet, wir haben schon eine spannende Auseinanderentwicklung zwischen Kapital und natürlich auch zwischen Einkommen aus normaler Tätigkeit. Wenn man die letzten Jahre zurückblickt, Kapitaleinkünfte ungefähr eine Steigerung von 48 Prozent und im Bereich der Arbeitseinkommen eine Steigerung um 9 Prozent. Da liegen natürlich genau auch die Knackpunkte, wo man, glaube ich, für die Zukunft ansetzen muss, denn Arbeitnehmer müssen mehr als bisher an Kapitaleinkünften beteiligt werden. Dazu müssen wir Anreize schaffen. Da müssen wir Rahmenbedingungen setzen und, ich glaube, dazu sind auch in dem Bericht einige interessante Dinge genannt worden. Dazu gehört aber auch,

dass man Überlegungen nicht nur im Landesinneren anstellt, sondern an dem Thema ganz global, z.B. Steigerung der Einkommensgrenzen, arbeitet. Ich sehe überhaupt nicht ein oder es ist auch schwer erklärbar, warum man hier nicht auf gleiche Augenhöhe z.B. mit der Bausparprämie kommt. Wir haben Einkommensgrenzen, die sind nach dem Dritten Vermögensbildungsgesetz 1999 zum 1. Januar in Kraft getreten, sie sind damals erhöht worden auf jetzt 17.900  allein Erziehende und 35.800  2 heiratete. Im Gegensatz dazu kann man bei der Bausparförderung 51.200 für Verheiratete und 26.000    0   0 / kommensgrenze beanspruchen.

Es wäre schon ein wichtiger Aspekt, wenn man diese Einkommensgrenzen erhöhen würde. Es gibt weitere Möglichkeiten z.B. beim Einkommenssteuergesetz § 19 a. Das ist ein ganz entscheidender Punkt, wo man einfach mal überlegen muss, ob man über einen zusätzlichen Freibetrag Anreize schafft. Die Forderungen lauten ja 250 3/ zeitig dazu auch den Grundfreibetrag, der jetzt bei 150 liegt, auf 250       samt eine Überlassung bei Mitarbeiterbeteiligung von 500    # / nen. Das ist z.B. eine Zielstellung, die man auch auf bundespolitischer Ebene in Angriff nehmen könnte. Das hat auch gar nichts, weil es Geld kostet, mit sozialromantischen Schwärmereien zu tun, wie das immer so abgetan wird, sondern ich fände, es ist ein Gebot der Gerechtigkeit und es ist auch ein Gebot der ökonomischen Vernunft, wenn man das tut. Denn neben den gesellschafts- und sozialpolitischen Dimensionen, die die Mitarbeiterbeteiligung hat, hat sie natürlich auch vor allen Dingen die wichtige Komponente Schaffung von Arbeitsplätzen, Stärkung von Eigenkapital. Einige Dinge sind hier genannt worden.

Lassen Sie mich noch kurz auf eine Studie des IAB Nürnberg hinweisen, Frau Präsidentin, da gibt es feste Zahlen. Herr Lippmann, Sie hatten, glaube ich, auch die gleiche Intention, wie sich das Verhältnis zwischen Produktivität und Wertschöpfung in den Unternehmen mit Mitarbeiterbeteiligungen ausdrückt und wie es in Unternehmen ohne Mitarbeiterbeteiligung aussieht. Das sind schon interessante Zahlen, wo man deutlich erkennen kann, dass die Wertschöpfung dort bei fast 64.000   -  nehmen mit Mitarbeiterbeteiligung liegt und bei 40.000    Mitarbeiterbeteiligung. Diese Studie, die auch noch einmal klar zum Ausdruck bringt, dass es auch in beiden Teilen Deutschlands - obwohl es im Osten natürlich wesentlich geringer ist - eine deutlich verstärkte Wertschöpfung gibt bei Unternehmen, die diese Beteiligung bereits haben. Das zeigt die höhere Produktivität, natürlich auch die Motivation der Arbeitnehmer. Wenn ich dort mit einer Beteiligungsform in meinem Unternehmen drin bin, dann werde ich schon schauen, dass das Betriebsklima stimmt, dass man kostenbewusst arbeitet, dass man mit Material, mit Maschinen sorgsamer umgeht. Das sind zwangsläufige Erscheinungen, die natürlich völlig klar sind.

Es ist ja auch gerade wichtig für unsere Unternehmen, ich denke mal, im Hinblick auf Basel II. Wir wissen alle mit

einander, was auf uns 2005 zukommen wird. Wir kennen die Kapitalstärke unserer Unternehmen und ich halte es schon für einen wichtigen Ansatzpunkt, dass man gerade in bestimmten Beteiligungsformen auch versuchen kann, nicht teures Geld vom Kapitalmarkt zu holen, sondern durch betriebliche Vereinbarungen, betriebliche Beteiligungen die Finanzkraft eigener Unternehmen zu stärken. Sicher ein sehr weiter Weg und für wenige Unternehmen bei uns im Moment auch gangbar, aber ich halte es für eine wichtige Komponente.

Die Punkte, die der Minister angesprochen hat im Bericht, wo man ein Stück ansetzen kann, will ich nicht wiederholen. Die GA halte ich für sehr sinnvoll. Das war, wie gesagt, auch Arbeitsergebnis der Investivlohn-Arbeitsgruppe. Ich halte es auch für wichtig, noch einmal zu prüfen, gibt es außerhalb dieser GA-Förderung Möglichkeiten, wo man Arbeitnehmerbeteiligungen in Förderprogramme einsteuern kann. Der Punkt Öffentlichkeitsarbeit ist einer der wichtigsten, das hat Herr Lippmann deutlich gemacht. Das Thema ist noch längst nicht bekannt bei vielen Unternehmen und das muss man verstärken, dass die BBT als Geschäftsbesorger, die natürlich mit den Unternehmen spricht, die auch prüft, ob die Betriebskonzepte die Beteiligungen hergeben. Es macht ja keinen Sinn, in angeschlagenen Unternehmen solche Beteiligungsformen einzuführen, aber da ein bisschen mehr in die Offensive gehen, möglicherweise über die Kammern, über die Verbände, in den regionalen Ebenen auch ein Stück zu werben, ich glaube, das könnte auch ein Ansatzpunkt für die Zukunft sein.

Weil ich vorhin die Gewerkschaften angesprochen hatte, möchte ich es doch noch einmal sagen. Kanzler Schröder hat vor drei Jahren wörtlich gesagt: Arbeitnehmer müssen Aktionäre werden. Das habe ich gelesen und habe gesagt, oh, der Junge hat es begriffen, der Genosse der Bosse wird jetzt die Forderungen der Arbeitnehmer unterstützen. Aber was ich dann im Bündnis für Arbeit festgestellt habe, auch im letzten Bündnis, das war null. Das war einfach Fehlanzeige bei dem Thema. Herr Lippmann, das wäre auch sinnvoll, wenn man da mal ein bisschen nachhilft. Da hat sich nichts bewegt, nichts - Fehlanzeige. Also, wir müssen Rahmenbedingungen setzen, das ist völlig klar. Die Tarifpartner in ihrer Verantwortung müssen das Thema "Mitarbeiterbeteiligung" in die Tarifverhandlungen aufnehmen.

Lassen Sie mich zum Schluss noch ein kleines Beispiel aufführen, wie es auch in der Politik zugeht. Wenn man sich die Mühe macht und mal in den Archiven blättert, da gibt es eine Bundestagsdrucksache der SPD-Fraktion, Drucksache 13/4373, unterschrieben von Frau Mascher, von Herrn Schreiner, Herrn Andres und einigen anderen Sozialexperten innerhalb der Partei. Der Antrag enthält zwei Forderungen: Anhebung der Bemessungsgrenzen auf 50.000 bzw. 100.000 DM, also analog der Bausparprämie, und Anhebung des Freibetrags nach § 19 a des Einkommensteuergesetzes auf 1.000 DM. Der Antrag stammt, wie gesagt, aus der 13. Legislaturperiode. Jetzt gibt es in der 14. Legislaturperiode einen Antrag vom November letzten

Jahres von der CDU/CSU-Fraktion und man höre und staune: Anhebung der Bemessungsgrenzen auf 50.000 DM und 100.000 DM, Anhebung des Einkommensteuersatzes § 19 a auf 1.000 DM. Der Antrag - Sie können es sich ausrechnen - ist abgelehnt worden und an den Ausschuss überwiesen, hat zwar den gleichen Inhalt gehabt, aber so ändern sich eben die Überzeugungen und die Zeiten. Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Für die PDS-Fraktion hat sich der Abgeordnete Gerstenberger zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Herr Bergemann, das bringt mich jetzt auf die Idee, doch zwei verschiedene Reden zu halten. Zunächst mal muss ich das verarbeiten, was ich in den letzten zwei Stunden hier in diesem Plenum gehört habe und da gebe ich als Erstes mal einen Tipp weiter an die beiden Oppositionsfraktionen, die SPD und die PDS.

Meine Damen und Herren, was haben wir in den letzten zwei Stunden gelernt? Erstens, liebe Oppositionsfraktionen, in Zukunft müssen Anträge mit der Überschrift beginnen: "Antrag der Fraktion der CDU". Zweitens sollten Anträge nicht mit Aufforderungen und Anforderungen formuliert sein, sondern mehr mit dem Anspruch "wird gebeten" oder "wird insbesondere gebeten".

(Beifall bei der PDS, SPD)

Meine Damen und Herren, warum sage ich das? Weil dann nämlich die Chance besteht, dass man über den größten Blödsinn sogar im Ausschuss weiterdiskutiert, während man über inhaltliche Fragen, die dringend einer Ausschussberatung bedürfen, noch nicht einmal die Ausschussüberweisung beschließt.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Nun stelle ich mir noch vor, wenn dieser Antrag der Fraktion der CDU "Beteiligung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern am Produktivvermögen" die Überschrift getragen hätte "Antrag der PDS", was hätte dann Herr Bergemann oder Herr Grob gesagt? Er hätte gesagt: Meine Damen und Herren der Opposition, es ist schon bezeichnend, dass Sie endlich ausgeschlafen haben. Die Landesregierung, sollten Sie das nicht zur Kenntnis genommen haben, hat bereits im Jahre 1997 mit einer Arbeitsgruppe "Initiativlohn" ganz aktiv an dem Thema gearbeitet und auch eine innerministerielle Arbeitsgruppe hat bereits einen Bericht vorgelegt, noch bevor Sie Ihren Antrag formuliert haben. Lesen Sie doch erst einmal den Bericht, bevor Sie hier dumme Anträge stellen. Wir lehnen aus diesem Grund die Behandlung eines solchen Antrags ab und möchten doch

bitte schön eine Beschäftigung mit inhaltsschwereren Themen. Ungefähr so hätte es doch geklungen, Herr Bergemann. Nun haben wir aber das Problem, und das hat Herr Lippmann gezeigt und das werde ich Ihnen auch noch einmal zeigen, dass wir bereit sind, ein kleines bisschen anders mit solchen Problemen umzugehen, auch wenn Sie in diesem Zusammenhang noch hätten sagen können: Meine Damen und Herren der PDS, wir haben Ihnen bereits vor vier Wochen gesagt, dass über inhaltliche Fragen, die die Umwandlung von Überstunden in Arbeitsplätze bei einem Potenzial von ca. 15.000 Arbeitsplätzen, von denen in diesem Zusammenhang in Thüringen gesprochen wird, eine Diskussion unsererseits im Ausschuss abgelehnt wird. Warum sollen wir dann über 424 Arbeitnehmer, die es in sechs Jahren geschafft haben, in das Beteiligungssicherungssystem für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Produktivvermögen hineinzukommen, auch noch im Ausschuss diskutieren?

(Zwischenruf Abg. Bergemann, CDU: Es gibt auch Beteiligungsformen, die nicht über die BBT laufen.)

Herr Bergemann, der Bericht beschäftigt sich ja mit beiden und der Bericht stellt ja auch einiges klar, wir kommen gleich dazu. Was sagt denn der Bericht - und nun komme ich zum ernsthaften Teil. Der erste Teil sollte wirklich dazu dienen, Herr Bergemann, es häuft sich. Seit einem halben Jahr lehnen Sie inhaltliche Angebote zur Diskussion permanent ab. Ich sage es noch einmal, das, wo ein sauberer Bericht vorliegt, den man mit Selbstbefassung im Ausschuss wegen der drei Nachfragen, die Sie noch haben, hätte sachlich diskutieren können, zerreißen wir hier im Plenum in einer Sachdiskussion. Aber gut, das sollte halt so sein. Also, noch einmal. Was sagt der Bericht? Der dem Thema inhaltlich zuzuordnende Abschlussbericht, denn er ist kein Bericht zu Ihrem Antrag, einer innerministeriellen Arbeitsgruppe "Beteiligung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern am Produktivvermögen" zeigt steuerrechtliche, tarifrechtliche, rentenrechtliche, betriebswirtschaftliche und gesellschaftsrechtliche Komponenten dieser Beteiligung. All diese Komponenten liegen nicht im Entscheidungsfeld der Landesregierung. Sie betreffen die Bundesregierung, die Tarifpartner - ich wiederhole einmal das, was Sie beim letzten Mal als Begründung gesagt haben -, nämlich die Unternehmen und die Gewerkschaft und die Vertragspartner, also die Unternehmen und die Mitarbeiter. Aber unstrittig dürfte sein, Herr Bergemann, dass eine finanzielle Spritze der Arbeitnehmer mit Beteiligungskapital die Unterkapitalisierung der Mehrzahl der Unternehmen in Thüringen durchaus reduzieren könnte und den Unternehmen gut tun würde. Die Aussage der dadurch selbst zu sichernden Arbeitsplätze ist doch aber wohl mehr ein Märchen. Wer den Bericht gelesen hat, der findet in diesem Zusammenhang auf Seite 31 unten, Frau Präsidentin, ich darf zitieren: "In Ostdeutschland trifft die Idee der Mitarbeiterbeteiligung auf eine Wirtschaftsstruktur, die noch keine umfassenden Voraussetzungen für eine deutliche Ausweitung des Beteiligungsanteils der Arbeitnehmerschaft bietet. Die Einkom

men haben noch nicht ein den alten Ländern vergleichbares Niveau erreicht, so dass der Verteilungsspielraum auch angesichts der häufig noch unbefriedigenden Ertragssituation der Unternehmen für materielle Unternehmensbeteiligungen noch relativ gering ist. Mitarbeiterbeteiligungsmodelle können jedoch keinen Beitrag zur Sanierung ertragsschwacher Unternehmen leisten." Vor dem Hintergrund von Sicherung der Arbeitsplätze zu reden, ist tatsächlich weit im Bereich des Märchens angesiedelt. Wenn Sie bei der Bürgschaftsbank einmal nachfragen, werden die Ihnen auch andere Begründungen für die existierenden 17 Mitarbeiterbeteiligungen nennen.

Die Sicherung durch eine Landesbürgschaft bezieht sich auf eine stille Beteiligung, und zwar ausschließlich auf die stille Beteiligung - es gibt ja andere Beteiligungsformen, wie der Bericht sagt -, das heißt, ohne Mitspracherecht und vollständig der unternehmerischen Entscheidung unterworfen. So weit, Herr Minister Schuster, also die Frage, dass unsere Gesellschaft eine Gesellschaft von Teilhabern ist. Das Problem auch dieser Teilhaberschaften ist halt, dass der eine etwas sagt und der andere in diesem Zusammenhang still schweigt. Das durch die Beschäftigten eingelegte Kapital wird durch eine Landesbürgschaft auch nur zu 80 Prozent und nicht zu mehr verbürgt. Ich komme noch einmal darauf zurück, warum dieses Mehr Sinn machen könnte. Wie ist die Situation in diesem Zusammenhang?

Meine Damen und Herren, wir haben vor vier Wochen noch 13 bestehende Beteiligungen gehabt; vier dieser Beteiligungen waren insolvent. Mittlerweile sind es 21, das heißt, es sind vier dazugekommen in den letzten vier Wochen, die Kapitalhöhe 3,3 Mio. 4     Bundesrepublik wird davon ausgegangen, sagt der Bericht, 2.700 Unternehmen und 26 Mrd., im Osten 500 Unternehmen mit 80 Mio. Wenn man das Ganze in diese Prozentzahl, die so gern von CDU-Seite hochgerechnet wird, umrechnet, dann haben wir eine Reserve, um den Durchschnitt zu erreichen in den Ostländern, von ungefähr 80 Unternehmen mit einer Kapitalgröße von 12 Mio. Beteiligungskapital. Das ist das Potenzial, wenn wir ungefähr den Durchschnitt erreichen wollen. Wir reden also hier um die Erhöhung von 60 Kapitalbeteiligungen im Lauf der nächsten Jahre. Dazu werden Offensiven im Marketing-, im Werbungs- und, ich weiß nicht, in welchen Bereichen noch vorgeschlagen. Vor dem Hintergrund, den ich Ihnen genannt habe auf Seite 31 unten, dass es kein Potenzial gibt, frage ich mich, ob diese zusätzlichen Aktivitäten überhaupt den entsprechenden Sinn machen.

Die Studie spricht weiter davon, dass wir im Osten ein durchschnittliches Geldvermögen je Haushalt von - auf Seite 4 - 29.000 DM haben, im Bundesgebiet allerdings von reichlich 67.000 DM. Wenn man die Mitarbeiterbeteiligungen in Thüringen einmal umrechnet, heißt das 15.000 DM Beteiligung je Mitarbeiter. Das heißt, mit der Mitarbeiterbeteiligung halbieren wir das Geldvermögen der privaten Haushalte innerhalb des Freistaats. Das macht das Problem deutlich, denn auf der einen Seite ist damit...

(Zwischenruf Abg. Bergemann, CDU: Das ist Blödsinn.)

Das ist überhaupt kein Blödsinn, Herr Bergemann, Sie müssen nur einfach die Studie lesen, die Sie einen Tag vor Ihrem Antrag bekommen haben.

Das heißt, Sie reduzieren mit einer Kapitalbeteiligung das Geldvermögen der privaten Haushalte um die Hälfte. Das Risiko der Beteiligung wird allerdings dann zu 80 Prozent abgesichert. Das macht das Problem deutlich und das beschränkte Potenzial, was uns mit diesen Beteiligungen zur Verfügung steht. Wenn man sich jetzt noch ansieht, und dafür wäre die Seite 12 der Studie aufzuschlagen, die Seite 12 der Studie benennt nämlich aus Sicht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, was an einer Mitarbeiterbeteiligung lukrativ ist und dann wird sichtbar, dass all das, was Sie, Herr Bergemann, vorgeschlagen haben, in keiner Weise begünstigt oder ergänzt oder bezuschusst wird und diese Lukrativität der entsprechenden Angebote erhöht, auch das macht deutlich, dass dieser Denkansatz wohl nicht ausreichend ist.

Was wäre also unserer Meinung nach in naher Zukunft zu tun, um das Problem der Eigenkapitalschwäche weiter zu verbessern, aber auch die durchaus sinnvollen Ansätze einer Mitarbeiterbeteiligung vor der Knappheit der Geldmittel aufzustocken? Dort wäre unserer Meinung nach ein Ansatz denkbar, dass man nicht die Ausreichungskriterien innerhalb der GA daran bindet, dass Mitarbeiterbeteiligung im Unternehmen stattfindet, sondern - und das haben wir in der Enquetekommission bereits diskutiert, Herr Bergemann -, dass man die Ausreichung der GA-Mittel umwandelt in Mitarbeiterbeteiligungsmittel. Das könnte ein Aspekt und ein Weg sein, der ernst zu nehmend zu diskutieren ist. Bevor wir den nicht diskutiert haben, um nämlich das fehlende Kapital bereitzustellen, sind alle anderen Aktivitäten - und das prognostiziere ich einmal ganz kühn mehr oder minder zur Erfolglosigkeit verdammt. Dass das von Seiten der PDS Vorgeschlagene nicht ganz luftleer im Raum steht und nicht ganz nur auf angeblich oder vermeintlich ideologischen Positionen herbeigeschwommen ist, zeigt die Studie, und damit möchte ich schließen, auf Seite 26. Frau Präsidentin, ich darf noch einmal zitieren: "Von wissenschaftlicher Seite wurde vorgeschlagen, dass neben einem Verzicht auf Tariflohnsteigerung, an deren Stelle Beteiligungsrechte der Arbeitnehmer treten sollen, ergänzend eine veränderte Zuweisung von Eigentumsrechten an Investitionszulagen und -zuschüssen tritt. Dieser Forderung liegt die Auffassung zugrunde, dass es ordnungsund vermögenspolitisch fragwürdig sei, dass die regionalpolitischen Subventionen einseitig der Vermögensbildung der Kapitaleigner zugute kommen. Daher schlägt Prof. Priewe vor, dass die Hälfte der Beihilfesummen, die ein Unternehmen erhält, Beteiligungsrechte der Belegschaft begründen soll."

Meine Damen und Herren, wenn es uns also gelänge, die Hälfte der ausgereichten Steuermittel im Rahmen der GA

als Beteiligungsrechte der Mitarbeiter in Thüringen zu verankern, hätten wir ein tatsächliches enormes Potenzial in Thüringen, um Mitarbeiterbeteiligungen zu sichern und einen nachhaltigen Effekt für Wirtschaft und Arbeitnehmer auch im Bereich der Altersvorsorge. Das wäre der Fall, den wir bereit wären, im Ausschuss zu diskutieren. Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der PDS)

Für die CDU-Fraktion hat sich der Abgeordnete Kretschmer zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Gerstenberger, ich habe die Ahnung, dass immer, wenn Sie sich beschweren, dass ein Thema, das die CDU-Fraktion besetzt hat, hier intensiv diskutiert wird, wir Ihnen eigentlich das Thema weggenommen haben und Sie sich deshalb besonders getroffen fühlen.

(Beifall und Unruhe bei der CDU)

Ja, ja, nur die getroffenen Hunde bellen, das wissen Sie doch.

(Zwischenruf Abg. Gerstenberger, PDS: Machen Sie sich keine Sorgen, wir haben noch genug Themen.)

Ja, aber oftmals sind Ihre Themen nicht ordentlich vorbereitet oder hier nur dilettantisch vorgetragen.

Aber nun zur Mitarbeiterbeteiligung: Ich glaube, Sie bringen verschiedene Felder bunt durcheinander, einmal die Förderung der Wirtschaft allgemein, dann Dinge aus der Mitarbeiterbeteiligung. Wir haben uns im Arbeitskreis gerade intensiv noch einmal in Vorbereitung beschäftigt - ja, ja, natürlich, ich habe Arbeitskreis gesagt. Wir sind in der Lage, uns im Ausschuss zu begegnen, aber im Arbeitskreis mache ich das doch mit meinen Kolleginnen und Kollegen selber. Wissen Sie, was mich dort wundert, es gibt ja für die Mitarbeiterbeteiligung auch Institutionen, die so missionarisch durch das Land ziehen, was ich auch gut finde. Gerade diese Einrichtung - hier ziemlich unmittelbar aus der Nähe, von der ich spreche, also in Kassel -, die sagt, im Grunde genommen sind die Vorteile für Mitarbeiterbeteiligungen sowohl auf der Arbeitgeberseite als auf der Arbeitnehmerseite so offensichtlich, dass man es eigentlich gar nicht fördern müsste - Originalton. Sie haben jetzt nur Bausteine herausgezogen. Die Mitarbeiterbeteiligung ist kein gravierendes Instrument, um die Eigenkapitalschwäche des Unternehmens zu verbessern. Es kann damit passieren, aber es ist nicht die eigentliche Motivation zur Mitarbeiterbeteiligung. Mitarbeiterbeteiligung, Herr Minister Schuster, ich glaube, da soll unser gemeinsames Werben auch bei

spielsweise beim Arbeitnehmer auch unternehmerisches Verständnis entwickeln, weil er eben mit beteiligt ist am Unternehmen, bis hin zu der Chance, sich vielleicht auch selber selbstständig zu machen. Da gibt es im Übrigen die Angst von einzelnen Unternehmen, zu sagen, warum soll ich mir denn meine eigenen Mitbewerber durch Mitarbeiterbeteiligung sogar heranziehen. Oder die Altersvorsorge, auch das ist nur ein Mosaikstein aus der ganzen Palette.

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Anfrage durch Herrn Gerstenberger?