Protocol of the Session on January 25, 2002

Genauso

(Heiterkeit bei der CDU)

war es mit dem Steuerreformvorschlag der CDU/CSU. Zu den unterschiedlichen Gesetzentwürfen für die Steuerreform im Jahr 2000 sprachen sich die kommunalen Vertreter ausdrücklich für die Umsetzung der Vorschläge von Rotgrün aus und warnten vor einer Umsetzung der Unionsvorschläge, da diese die kommunalen Haushalte noch mehr belastet hätten. Ich zitiere an dieser Stelle den Präsidenten des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Herrn Heribert Tallmeier, nicht zu verwechseln mit dem anderen Dallmayer, seines Zeichens CSU-Mitglied, der sich zum Entwurf des Eichelgesetzes wie folgt äußerte: "Die Reform der Unternehmensbesteuerung bildet eine solide Grundlage für wirtschaftliches Wachstum und ist daher ein Schritt in die richtige Richtung."

(Zwischenruf Trautvetter, Finanzminister: Bravo, Schlusslicht in Europa.)

Ich weiß nicht, ob Sie nicht zugehört haben. Das war das Zitat des Präsidenten des Deutschen Städte- und Gemeindebundes. Den Kommunen wurde die Zustimmung zum Reformwerk der Bundesregierung sicherlich dadurch erleichtert, dass sie - nun hören Sie genau zu - unterproportional an den Einnahmeausfällen der Steuerreform beteiligt wurden.

(Zwischenruf Trautvetter, Finanzminister: Aber überproportional an UMTS-Ausfällen.)

Hören Sie doch auf, immer diese gleiche alte Leier zu bringen, Herr Finanzminister. Ich habe Ihnen, glaube ich, obwohl ich noch nicht zu Ende bin, schon dargelegt, dass Ihre Steuerpolitik in der Beziehung unglaubwürdig ist und das machen auch Ihre ständigen Zwischenrufe nicht besser.

(Zwischenruf aus der CDU-Fraktion: Was machen Sie denn?)

(Beifall bei der SPD)

Noch einmal, insgesamt sind die Kommunen zu 12,2 Prozent an den Steuereinnahmen des Staates beteiligt. Das ist ein Faktum. Die Mindereinnahmen aus der Steuerreform werden im Durchschnitt der Jahre 2001 bis 2006 jedoch nur mit 8,9 Prozent aller aus der Reform resultierenden Steuermindereinnahmen betragen. Mit dem Anrechungsverfahren der Gewerbesteuer wurde ein einfacher Weg gefunden, die Gewerbesteuern völlig unangetastet zu lassen und doch die Steuerbelastung der Unternehmen zu senken.

(Zwischenruf Trautvetter, Finanzminister: Und die Gewerbesteuern...)

Trotz dieser richtigen Entscheidung im Zusammenhang mit der damaligen Steuerreform haben Bund und Länder im Herbst vergangenen Jahres noch einmal draufgesattelt.

(Zwischenruf Köckert, Innenminister: Was ist denn mit den Gewerbesteuern, Herr Höhn?)

Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung der Unternehmenssteuerreform

(Zwischenruf Abg. Groß, CDU: Die hat er nicht in seiner Rede drin.)

wurden noch einmal Veränderungen vorgenommen, die bereits im Jahr 2002 zu zusätzlichen kommunalen Steuereinnahmen in Höhe von 695 Mio. DM, das heißt rund 350 Mio. Euro, führen. Was wäre denn gewesen, wenn sich die CDU im Steuerstreit durchgesetzt hätte mit ihren Vorschlägen. Die EU hätte unter solchen Umständen vermutlich nicht nur mit einem blauen Brief als Frühwarnung wegen einem zu nahen Herankommen an die zulässige Defizitgrenze des Staates gedroht. Das haben wir zur Kenntnis genommen und ich bedaure diesen Umstand, aber mit Ihrer Steuerpolitik wäre das dann ein roter Brief geworden. Dann wären wir nämlich über diese Grenze von 3 Prozent gekommen.

(Beifall bei der SPD)

Die Defizitgrenze als ein Konvergenzkriterium wäre vermutlich längst überschritten worden, mit all den Folgen und Sanktionsmechanismen, die dann erst noch in Kraft getreten wären. Das müssen wir uns auch einmal vor Augen hal

ten. Es ist politisch wirklich verantwortungslos, solche Folgen außer Acht zu lassen, selbst wenn man wie die CDU-Fraktion auf Bundesebene in der Opposition ist.

Meine Damen und Herren, die Notwendigkeit, über eine kommunale Finanzform zu reden und auch zu konkreten Schritten zu kommen, besteht nicht erst seit heute und seit dem Antrag der CDU-Landtagsfraktion Thüringen, sie besteht seit vielen Jahren. Die jetzige Regierungskoalition in Berlin hat das Thema anders als die Vorgängerregierung mit der Koalitionsvereinbarung, wie vom Antragsteller völlig richtig festgestellt, auf die politische Tagesordnung gehoben.

Vielleicht hätten wir sogar schon Ergebnisse, wenn die Klage Bayerns, Hessens und Baden-Württembergs zum Länderfinanzausgleich und das abschließende Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Reihenfolge der finanzpolitischen Reformprojekte nicht durcheinander gebracht hätte.

(Zwischenruf Trautvetter, Finanzminister: Eigene Einnahmen...)

Das mag ja alles sein. Es war der hessische Ministerpräsident - Hessen, Bayern, Baden-Württemberg, an dieser Tatsache können Sie nichts ändern, Sie können auch nichts daran ändern, dass diese Klage zu einer enormen Verzögerung der finanzpolitischen Reformprojekte geführt hat. Nach der nun endlich und zum Glück und auch zum Nutzen Ostdeutschlands abgeschlossenen Neuregelung des Länderfinanzausgleichs finde ich es jedoch richtig, dass mit den Überlegungen zur kommunalen Finanzreform bis nach Abschluss des Länderfinanzausgleichs gewartet wurde. Das ging auch gar nicht anders. Zu sehr stehen diese finanzpolitischen Dinge in einer Wechselwirkung miteinander. Meine Damen und Herren von der PDS, die Bundestagsfraktion der SPD hat eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die im März ihre Arbeit im Bundestag aufnehmen und sich genau mit jener Neuregelung der Kommunalfinanzen auseinander setzen wird. Da kommt alles, aber wirklich auch alles auf den Prüfstand. Da gibt es Überlegungen, inwieweit die Gewerbesteuer in dieser Form noch zeitgemäß ist, ob es nicht sinnvoll ist, die Kommunen aus der Verbundmasse der Steuereinnahmen mit anderen Prozentzahlen zu beteiligen. Das alles in kein Tabu, das sage ich ganz offen. Aber alles zu seiner Zeit. Erst musste der Länderfinanzausgleich in Sack und Tüten sein und anschließend kann man sich der kommunalen Finanzreform widmen. Das tut diese Bundesregierung. Ich bin optimistisch, dass damit die Grundlage für eine wirklich echte Gemeindefinanzreform für die kommende Legislaturperiode geschaffen wurde, genauso wie ich auch optimistisch bin, dass es eine sozialdemokratisch geführte Bundesregierung ist, die diese Reform wie so viele andere auf den Weg bringen wird. Danke schön, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Huster, PDS-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag in Richtung Bundesregierung eine Stärkung der Finanzkraft der Thüringer Kommunen fordert, dann will sie offensichtlich von der eigenen Verantwortung ablenken.

(Zwischenruf Abg. Lippmann, SPD: So ist das.)

Der CDU-Kritik an der kommunalen Finanzpolitik der Bundesregierung kann sich die PDS-Fraktion durchaus anschließen, obwohl das alles im Antrag ein bisschen schwierig formuliert ist, aber vom Grundsatz her können wir uns dieser Kritik anschließen. Andererseits, und das muss auch gesagt werden, hat die CDU in Thüringen mit dem Doppelhaushalt 2001/2002 die Kommunalfinanzen selbst überproportional um rund 90 Mio. DM gekürzt. Deshalb sagen wir Ihnen, meine Damen und Herren der CDU-Fraktion, Sie sollten erst einmal im eigenen Land für eine gerechte Finanzausstattung der Kommunen sorgen, anstatt nur Forderungen an den Bund zu richten.

(Beifall bei der SPD)

Wir akzeptieren, dass der Landeshaushalt konsolidiert werden muss und auch die Kommunen ihren Beitrag dazu leisten müssen. Doch Sie beteiligen die Kommunen überproportional an der Sanierung der Landesfinanzen. Damit tragen Sie entscheidend mit zur Finanzkrise der Kommunen in Thüringen bei.

(Beifall bei der PDS)

Das will ich begründen: Thüringen hat von allen 13 Bundesflächenländern die geringste kommunale Steuerkraft. Wer anders trägt dafür die Verantwortung als die Landesregierung gemeinsam mit dem Bund natürlich. Nach Einschätzung des Deutschen Städtetages behandelt die Thüringer Landesregierung ihre Kommunen im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs besonders stiefväterlich. Die Thüringer Gemeinden werden somit mehrfach, zum einen durch die Steuerrechtsänderung des Bundes und zum anderen durch die unzumutbaren Eingriffe des Landes in den Kommunalen Finanzausgleich, finanziell benachteiligt. In beiderlei Hinsicht muss ein Umdenken einsetzen. Deshalb unterstützen wir den CDU-Antrag in Richtung Berlin, fordern aber gleichermaßen ein Handeln der Landesregierung in ihrer eigenen Zuständigkeit im Kommunalen Finanzausgleich. Die PDS-Fraktion fordert deshalb in einem Änderungsantrag eine Ergänzung des CDU-Antrags. Wir fordern, dass auch in Thüringen eine Kommission zur Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen umgehend eingesetzt

wird. Und, meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, in diesem Punkt hat Herr Höhn nun wirklich Recht, Sie können nicht nur Forderungen an den Bund richten, sondern in gleicher Form muss auch die Thüringer Landesregierung ihren eigenen Handlungsbedarf sehen.

Meine Damen und Herren, aus der Begründung des Antrags geht hervor, dass die CDU-Fraktion im Kern eine Reformierung der Gewerbesteuer für notwendig hält. Auch wir sehen hier den Reformbedarf, wobei sich die Neuordnung der Gemeindefinanzverfassung nicht auf die Gewerbesteuer beschränken darf. Angesichts der prekären Finanzsituation der Gemeinden ist eine Reform der Kommunalfinanzen längst überfällig. Die Bundesregierung hat dies meines Wissens in der 98er Koalitionsvereinbarung auch so benannt, getan hat sie aber noch nichts. Dies ist auch eine der Enttäuschungen aus kommunaler Sicht. Die Tatsache wird auch dadurch nicht besser, dass die KohlRegierung bis 1998 ebenso wenig getan hat. Ziel einer Reform muss es sein, dass die Kommunen stabile Steuereinnahmen haben. Eine kommunale Steuerquote von 40 Prozent ist dabei anzustreben. In den alten Ländern liegt sie bei rund 32 Prozent, in den neuen Bundesländern und Thüringen beträgt sie nur 16 Prozent. Aus Sicht der PDS muss der kommunale Anteil an der Einkommenssteuer von bisher 15 auf 20 Prozent erhöht werden. Die Grundsteuer muss den neuen Herausforderungen an den Stadtumbau angepasst werden, also eine bauordnerische Lenkungsfunktion erhalten. Schließlich geht es um die Gewerbesteuer. Sie gewinnt auch in den Thüringer Kommunen an Bedeutung, auch wenn ihr Aufkommen nicht in dem Maße wächst wie ursprünglich prognostiziert. Sie ist bereits jetzt im Landesdurchschnitt die ertragsstärkste Kommunalsteuer in Thüringen. Sie steht aber auch in mehrerlei Hinsicht in der Kritik. Die Gemeinden kritisieren, dass ein immer höherer Anteil der Gewerbesteuer über die Erhöhung der Gewerbesteuerumlage an das Land und den Bund fließen. Der vom Grundgesetz vorgegebene Charakter der Gewerbesteuer als kommunale Realsteuer, deren Aufkommen nur den Gemeinden zusteht, wird damit eindeutig unterlaufen. Mit der Steuerreform wird die Gewerbesteuerumlage von 20 auf 28 Prozent erhöht. Hiervon profitiert auch das Land. Die Landesregierung hat über den Bundesrat dieser Erhöhung auch zugestimmt. Jetzt so zu tun, als hätte diese Erhöhung nur die Bundesregierung zu verantworten, ist mehr als populistisch. Eine Reform der Kommunalfinanzen und damit auch der Gewerbesteuer ist kurzfristig nicht zu machen. Was aber kurzfristig zu machen wäre, ist die Senkung eben dieser Gewerbesteuerumlage auf das Niveau des Jahres 2000. In der Drucksache 3/1456 hatte die PDS-Landtagsfraktion im April 2001 diesen Vorschlag unterbreitet. Er wurde damals von der CDU-Fraktion abgelehnt und jetzt erhebt diese Fraktion daran Kritik. Eine derart zwiespältige Politik, meine Damen und Herren, ist den Bürgern und den Kommunen kaum noch zu vermitteln.

(Beifall bei der PDS)

Hätte die CDU vor neun Monaten unserem Antrag zugestimmt, dann hätte die Landesregierung auch schon lange entsprechend aktiv werden können. Sie haben die Sache damals blockiert und jetzt wollen Sie sich als Interessenvertreter der Thüringer Kommunen aufspielen. Erst sorgen Sie mit dafür, dass den Kommunen Geld weggenommen wird und dann stellen Sie sich hin und sagen, wir streiten dafür, dass die Kommunen wieder mehr Geld bekommen,

(Beifall bei der PDS, SPD)

unglaubwürdiger kann Politik nun wirklich nicht sein.

Meine Damen und Herren, es gibt einen weiteren kommunalen Kritikpunkt an der Gewerbesteuer. Infolge der Anhebung der Freibeträge bekommt die Gewerbesteuer immer mehr den Charakter einer Großbetriebssteuer. Hinzu kommt, dass eine Reihe von Unternehmen, die Freiberufler, Land- und Forstwirte, nicht der Gewerbesteuerpflicht unterliegen. Nur rund ein Drittel der Unternehmen zahlt bundesweit überhaupt Gewerbesteuer. Für Thüringen dürfte dies gleichermaßen zutreffen. Schließlich kritisieren gerade auch Thüringer Kommunen den Zerlegungsmaßstab der Gewerbesteuer bei mehreren Betriebsstätten, der sich nach der Bruttolohnsumme richtet, was zu einer Benachteiligung in den Thüringer Regionen führt, weil hier im Regelfall das Lohnniveau unter der Wertschöpfungsquote des Gesamtunternehmens liegt. Auch hier hatte die PDS-Fraktion im Frühjahr des Vorjahres Vorschläge unterbreitet, die wurden natürlich von der CDU abgelehnt. Die Folge dieser Entwicklung ist, dass die Gewerbesteuer den Grundsätzen der Steuergerechtigkeit und der Allgemeinheit der Besteuerung immer weniger gerecht wird. Auch weist das Gewerbesteueraufkommen zunehmend Schwankungen auf und ist daher für die Gemeinden kaum noch zu kalkulieren.

Meine Damen und Herren, die Kritik an der Gewerbesteuer kommt aber auch aus Wirtschaftskreisen. Der Bundesverband Deutsche Industrie (BDI) und der Verband der Chemischen Industrie haben sich in der Diskussion mit einem gemeinsamen Positionspapier eingeschaltet. Im Kern geht es bei den Vorschlägen der beiden Verbände um die Abschaffung der Gewerbesteuer. Die Verbände schlagen vor, den Gemeinden als Kompensation für die wegfallende Gewerbesteuer ein kommunales Hebesatzrecht auf die Einkommensteuer und Körperschaftsteuer zu gewähren. Finanzielle Einbußen sollen dafür den Gemeinden nicht entstehen. Auf den ersten Blick, meine Damen und Herren, hört sich dies nicht schlecht an. Die kommunalen Spitzenverbände verweisen in Reaktion auf diese Vorschläge darauf, dass die Gemeinden eine wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle mit kommunalem Hebesatzrecht brauchen, wie dies auch im Grundgesetz festgeschrieben ist. Hier genau liegt der Knackpunkt des Vorschlags der beiden Wirtschaftsverbände. Während das Gewerbesteueraufkommen an den Standort der Betriebsstätte gebunden ist, wird die Einkommenssteuer an das Wohnsitzfinanzamt des

Steuerpflichtigen abgeführt. Unterschiedliche Hebesätze der Gemeinden führen zwangsläufig zu einer differenzierten Einkommenssteuerbelastung der Steuerpflichtigen an verschiedenen Wohnorten. Ausweichreaktionen, insbesondere der besser Verdienenden, wären die Folge. Diese Entwicklung kann nun wirklich nicht im Interesse sein. An dieser Stelle bitte ich daran zu denken, welche Ausweichreaktionen aufgrund anderer Ursachen wir schon zwischen verschiedenen Gemeinden haben. Auch würden die engen Verzahnungen zwischen ortsansässigen Unternehmen und den Gemeinden verlorengehen. Die Gemeinden investieren im Interesse der örtlichen Wirtschaft in die kommunale Infrastruktur. Über die Gewerbesteuer beteiligen sich die ortsansässigen Unternehmen an diesen Investitionen, oder es sollte so sein. Bei einem Wegfall der Gewerbesteuer würde dieser bewährte Mechanismus ebenfalls wegfallen. Anstelle der örtlichen Wirtschaft würden die in der Gemeinde wohnenden Steuerpflichtigen, also vorrangig die Arbeitnehmer, die Kosten für die kommunalen Investitionen zu tragen haben.

Meine Damen und Herren, die PDS-Fraktion steht einer Abschaffung der Gewerbesteuer nicht grundsätzlich ablehnend gegenüber, wenn den Gemeinden ein gleichwertiger Ersatz gewährt wird. Der Erhalt einer wirtschaftskraftbezogenen Steuer mit kommunalem Hebesatzrecht ist auch zukünftig für die Gemeinden unverzichtbar. Diese Steuer muss jedoch auch ausschließlich den Gemeinden zufließen, ohne dass hier durch Umlagen an das Land und den Bund eine Reduzierung erfolgt. Eine solche Steuer sollte von allen Unternehmen zu zahlen sein, die schließlich auch die kommunale Infrastruktur in Anspruch nehmen. Die Verbreiterung des Kreises der Steuerpflichtigen ermöglicht dabei eine Erhöhung der kommunalen Steuereinnahmen bei gleichzeitiger Senkung der Steuerbelastungen für einzelne Unternehmen. So weit, meine Damen und Herren, meine Ausführungen bezogen auf die bevorstehende Gemeindefinanzierungsreform.

Ich möchte nur noch so viel sagen: Die Kommission, die jetzt eingesetzt werden soll, und darauf zielt ja auch Ihr Antrag 2, wird sich zum Ziel stellen, bis zur Mitte der nächsten Legislatur, also im Jahr 2004, Vorschläge zu erarbeiten. Nehmen wir einmal an, das Ziel wird gehalten. Man muss kein Prophet sein, dass es dann noch ein paar Jahre dauert, bis tatsächlich in Gesetzesform bei den Gemeinden etwas ankommt. Wenn wir uns darüber einig sind, dass es einen erheblichen Zeitdruck im Interesse der Gemeinden in ganz Deutschland gibt und wir das politisch unterstützen können, dann sind wir auch auf dem richtigen Weg. Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der PDS)

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Mohring, CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Haushaltsdefizite in den deutschen Kommunen insgesamt sind deutlich dramatischer geworden. Sie stehen damit insgesamt in ihrem Problemkreis nicht mehr nur in Thüringen allein, was die Haushaltsdefizite in den Kommunen betrifft, sondern es ist mittlerweile ein deutschlandweites Problem geworden. Deshalb haben wir das aufgegriffen, weil wir meinen, wir müssen uns diesem Problem stellen, insbesondere jetzt vielmehr deshalb, weil dieser Problemkreis der Defizite in den kommunalen Haushalten mittlerweile auch Beachtung findet außerhalb der neuen Bundesländer. Das ist ein Qualitätsunterschied, der in dieser Entwicklung vorher so nicht zu sehen war. Sie wissen, meine Damen und Herren, dass auch der Thüringer Finanzminister bei den Solidarpaktverhandlungen vehement dafür gekämpft hat, dass das kommunale Steueraufkommen auch Berücksichtigung findet bei der Bemessung der Zuweisungen im Rahmen des Solidarpakts 2

(Beifall Abg. Wunderlich, CDU)

und dass es dafür lange Verhandlungen gab, bis es zu diesem Ergebnis gekommen ist. Sie wissen auch, meine Damen und Herren, dass wir seit Jahren gemeinsam beklagen, dass das Gewerbesteueraufkommen in den neuen Ländern und das gesamte Steueraufkommen der Thüringer Kommunen auch hier im Besonderen deutlich geringer ist als das Steueraufkommen in den westdeutschen Kommunen.

Jetzt ist folgende Situation eingetreten: Durch die konjunkturelle Abschwächung insgesamt, aber auch durch die Steuerreformgesetzgebung der rotgrünen Bundesregierung ist es zu dramatischen Gewerbesteuereinbußen im letzten Jahr in den westdeutschen Kommunen gekommen. Und jetzt merken die genau das Problem, was wir in den ostdeutschen Kommunen schon viel länger merken, dass eine der wichtigen Einnahmequellen der Kommunen, die Gewerbesteuer, wegbricht oder bei uns nie richtig vorhanden war und plötzlich diese dramatischen Einnahmeverluste dazu führen, dass mindeste kommunale Aufgaben und dass die kommunale Selbstverwaltung insgesamt völlig ausgehöhlt wird und gar nicht mehr wahrgenommen werden kann. Die Probleme, die jetzt auftreten - in Braunschweig war heute wieder im Radio zu hören, in Wuppertal -, führen dazu, dass kommunale Bäder geschlossen werden, dass Bibliotheken geschlossen werden, dass Kindergärten nicht geöffnet werden können. Diese Problemkreise, mit denen wir in den neuen Ländern schon lange zu kämpfen haben, sind jetzt auch in den alten Ländern eingetreten und führen dazu, dass der Reformdruck auf die rotgrüne Bundesregierung wächst, ihr Wahlversprechen, was sie sich selbst gegeben hat in ihrem 98er Wahlprogramm, endlich umzusetzen, nämlich eine umfassende Gemeindefinanzreform anzupacken und umzusetzen. Jetzt sagt der SPD-Redner vorhin, die Kommission wird im März eingesetzt. Jetzt hat aber diese Regierung schon drei

einhalb Jahre gewirtschaftet - dreieinhalb Jahre - und am 22. September sind die nächsten Bundestagswahlen. Wie will denn diese Kommission, die im März zu arbeiten beginnt, eine umfassende Gemeindefinanzreform überhaupt noch auf den Weg bringen und umsetzen? Daran zweifele ich.

(Beifall bei der CDU)