Protocol of the Session on January 24, 2002

Meine Damen und Herren, wie groß der Druck der Krankenkassen auf die Planung ist, zeigt die Entwicklung des Krankenhauses Zella-Mehlis. Hier war einst vorgesehen, neben der Inneren eine Geriatrische Abteilung aufzubauen, das wäre auch zukunftssicher nicht nur für das Haus und seine Mitarbeiter gewesen, es war auch - und das ist wichtig - eine struktur- und standortbezogene Entscheidung. So aber ging die Geriatrie nach Meiningen zu einem konfessionellen Träger, weil hier der Ausbau billiger wurde für die Krankenkassen. Aber, meine Damen und Herren, jährlich 3 Mrd. Ausgaben für den Krankenhaussektor in Thüringen sollen von uns keineswegs klein geredet werden. Wenn die Krankenkassen aber nur noch die Ausgaben im Blick haben, weniger aber die ganzheitliche Versorgung, wie die Verzahnung von ambulant und stationär, dann ist auch nach ihrer Rolle im System der gesetzlichen Krankenkassen zu fragen und vieles ist zu hinterfragen. Dann stellt sich auch die Frage: Brauchen wir in Zukunft noch so viele Kassen zum Geldverteilen?

Denn einen Wettbewerb, in dem im Vordergrund das Geld aber nicht der Patient steht, lehnen wir grundsätzlich ab,

(Beifall bei der PDS)

ohne die Bedeutung der Einnahmenseite der Krankenkassen zu unterschätzen.

Sehr geehrter Herr Minister, in welchem Umfang wurde denn die stationäre Versorgung den veränderten Bedingungen angepasst? In welchen Regionen sehen sie mehr als nur Ansätze für eine integrierte Versorgung? Wie sind denn die Trägerstrukturen im Land gewahrt? Wie wurde in diesem Planungsprozess die Anwendung bzw. Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes im Krankenhausbereich berücksichtigt oder war diese Planung ein reiner Verteilungskampf? Haben wir letzten Endes eine Krankenhausplanung in Thüringen per Feststellungsbescheiden?

Meine Damen und Herren, wir haben immer darauf hingewiesen, dass Krankenhausstandorte eine mehrfache Bedeutung haben, eine infrastrukturelle und wirtschaftliche, eine originäre strukturelle für die medizinische Versorgung der Bevölkerung. Wenn Herrn Minister Schuster erst bei der Krankenhausplanung auffällt, dass hier auch Arbeitsplätze dranhängen, dann lässt das bei mir den Eindruck entstehen, dass da etliches defizitär ist. Aber es ging wohl eher doch um die Wahrnehmung von bestimmten Interessen.

Meine Damen und Herren, die Festlegungsbescheide waren noch nicht ausgeschrieben, da kündigten die Krankenhäuser bereits an zu klagen. Herr Minister, ist deshalb die Artikel-14-Kommission auf das neue Jahr, auf Februar, verlegt worden? Ich will doch hoffen, ich kenne Beispiele, dass hier nicht danach verfahren wird, wer klagt bekommt kein Geld für weitere Investitionen.

(Beifall bei der PDS)

Das ist eine Drohgebärde. Nach wie vor gibt es in Thüringen einen hohen Investitionsbedarf der Krankenhäuser. Wie groß die Befürchtungen sind, das dafür vorgesehene Geld könnte für andere Zwecke Verwendung finden, ist ab und an der Presse zu entnehmen. Ursache dafür ist das Solidarpaktfortführungsgesetz, das eine Änderung des Artikels 14 vorsieht. Aber Sie, Herr Minister Dr. Pietzsch, haben ja Ihr Wort gegeben, dass die Grundsanierung der Häuser bis 2008 abgeschlossen wird. Meine Frage ist, ob das auch der Finanzminister, der ist jetzt nicht da, zur Kenntnis genommen hat. Im Zuge der Einführung des neuen Entgeltsystems müssen alle Häuser, auch Hildburghausen, wettbewerbsfähig sein. Finanzsicherheit ist ein solides Fundament eines jeden Krankenhauses.

Meine Damen und Herren, Planung ist heute tatsächlich kein einfacher Prozess, das wissen wir auch. Für die Landeskrankenhausplanung sind die Wirkungen des neu einzuführenden Preissystems zu berücksichtigen, die Sicherstellung der Weiterbildung in den Krankenhäusern für die Qualität unabdingbar, das Verhältnis der Fachgebiete zueinander, die Orientierung an Leistung statt am Bettenkriterium ist notwendig und der absehbare medizinische Fortschritt im jeweiligen Fachgebiet ist in diesem Prozess der Planung auszuleuchten, aber auch die Möglichkeit der Auslagerung bisher stationärer Leistungen in den teilstationären bzw. ambulanten Bereich ist mit zu bewerten. Die Einbeziehung von Aussagen über die Morbiditätsentwicklung und epidemiologische Erkenntnisse gehören natürlich ebenso dazu. Verweildauer, Krankenhaushäufigkeit, Bettennutzung, Bevölkerungszahl reichen allein nicht aus für eine realistische Kapazitätseinschätzung des Krankenhaussektors. Zu befragen bzw. einzubeziehen in diesen Planungsprozesses sind unserer Meinung nach auch die Chefärzte und die leitenden Ärzte.

(Beifall bei der PDS)

Meine Damen und Herren, Neuorientierung in der Krankenhausplanung bedeutet, auch die Versorgung außerhalb des Krankenhausbereichs, Pflege, Rehabilitation, ambulante ärztliche Versorgung, zu beleuchten. Dort, wo die Facharztdichte gering bzw. die Rehabilitationsversorgung unterdurchschnittlich ausgeprägt ist, wird auch die stationäre Nachfrage höher liegen. Die absehbare Wirkung des neuen Vergütungssystems erfordert eine regionale Planung, eine sektorübergreifende, ambulant, stationäre. Wir alle wissen und wir haben es in der Zeitung gelesen und sicher mit großer Sorge aufgenommen, bei dem sich bereits angekündigten Facharztmangel im ambulanten Bereich in Thüringen sehe ich gravierende Defizite in der medizinischen Versorgung im Land auf uns zukommen. Es sei denn, der Gesetzgeber, die Bundesregierung, wird initiativ. Ich frage mich auch, welcher Pflegedienst - und ich betone ausdrücklich - über ausreichend qualifiziertes Personal verfügt, das in der Lage ist, septische und aseptische Wundversorgung durchzuführen, denn schon jetzt passiert es,

dass in Thüringen zum Wochenende Notfallambulanzen für Verbandswechsel aufgesucht werden. Was ich damit sagen will, ist, die stationäre Versorgung ist in Zukunft in mehrfacher Hinsicht von den sie umgebenden Versorgungsstrukturen abhängig. Das sektorale Einzelprinzip gehört der Vergangenheit an. Für die Krankenhäuser selbst ist eine exakte Leistungsplanung auf der Grundlage einer StärkenSchwächen-Analyse notwendig sowie die systematische Auslotung von Kooperations- und Arbeitsmöglichkeiten zwischen den Krankenhäusern einer Region. Dazu gehört auch die Zusammenarbeit, der Kontakt mit den sie umgebenden flankierenden Versorgungsstrukturen.

Meine Damen und Herren, das neue Vergütungssystem wird auch das Land stärker als bisher zwingen, möglichen Versorgungslücken durch spezielle Anreize entgegenzuwirken. Dabei denke ich besonders an kleine Häuser wie Schmölln und Zella-Mehlis. Die Krankenhausplanung im Zusammenspiel mit den Elementen der regionalen Versorgungskonzepte und der neuen Vergütungsanreize steht vor allem vor der Herausforderung, zwischen Bürgernähe und Konzentration die richtigen Entscheidungen zu fällen. In diesen Kontext gehört die Diskussion um mindeste Optimalgrößen einzelner Abteilungen in den jeweiligen Fachgebieten. Der Status als Plankrankenhaus sichert heute kein Überleben mehr. Es kann aber nicht so sein, dass bestimmte private Träger im Zuge der Krankenhausplanung offensichtlich bevorzugt werden, indem sie weder von einschneidenden Bettenreduzierungen noch Abteilungsschließungen betroffen sind.

Meine Damen und Herren, meine Fraktion hat sich immer dafür ausgesprochen, dass das Land die Letztverantwortlichkeit bei der Krankenhausplanung behält. Es muss sich aber auch messen lassen an Planungskriterien, die am Bedarf für eine allen zugängliche medizinische Versorgung ausgerichtet sind.

(Beifall bei der PDS)

Es ist deshalb ernsthaft zu prüfen, ob die bisher gängige Methode den Ansprüchen an eine wohnortnahe und leistungsbezogene Planung entspricht. Wir machen darauf aufmerksam, dass wir mit der Novellierung des Thüringer Krankenhausgesetzes eine Änderung auch dahin gehend erwarten, dass die Öffentlichkeit in diesen Planungsprozess eingebunden wird

(Beifall bei der PDS)

und vor der endgültigen Entscheidung zum Krankenhausplan - der Antrag von uns war am 08.11.2001 hier eingereicht, da können Sie sich einmal überlegen, was hier gespielt wird zum Teil - eine Berichterstattung vor dem Plenum erfolgt.

Meine Damen und Herren, die Krankenhausplanung stellt eine öffentliche Aufgabe des Landes dar und ich zitiere an der Stelle noch einmal Schmidt: "Die Prinzipien einer de

mokratischen rechtsstaatlichen Verfassung verbieten es, Planungskompetenzen mit ihren besonders weit tragenden Konsequenzen im Krankenhausbereich auf Stellen zu übertragen, die von der gewählten Regierung unabhängig sind und außerhalb jeglicher parlamentarischer Kontrolle stehen. Die Krankenhausplanung zählt wegen ihrer Tragweite zu den Aufgaben der Landesregierung. Sie darf die Regierungsverantwortung und damit die Verantwortung gegenüber den Bürgern, respektive Steuerzahlern, und gegenüber dem Parlament als demokratische Kontrollinstanz nicht entzogen werden." Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der PDS)

Für die SPD-Fraktion hat sich Frau Abgeordnete Heß zu Wort gemeldet.

(Zwischenruf Abg. Wunderlich, CDU: Ach.)

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es ist im Zusammenhang mit der Krankenhausplanung überaus nützlich, sich noch einmal den § 1 des Thüringer Krankenhausgesetzes intensiv durchzulesen. Dort heißt es in Absatz 1: "Zweck dieses Gesetzes ist es, in Thüringen eine patienten- und bedarfsgerechte stationäre Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen und wirtschaftlichen Krankenhäusern herzustellen und zu gewährleisten." In Absatz 3 heißt es weiterhin: "Die Krankenhäuser sollen sich in einem bedarfsgerechten, der Vielfalt der Krankenhausträger entsprechend gegliederten mehrstufigen System ergänzen." Zum Erreichen dieses Ziels ist von der Landesregierung ein Krankenhausplan nach § 4 des Thüringer Krankenhausgesetzes aufzustellen und am 01.01. ist dieser auch in Kraft getreten. Die Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausplan ist für dieses lebensnotwendig. Es sichert ihm die öffentliche finanzielle Unterstützung für Investitionen. Hier mahne ich die konsequente Fortführung des Investitionsprogramms nach Artikel 14 an, denn die Streichung der Zweckbindung der Mittel im Solidarpakt 2 heißt für die Landesregierung hoffentlich nicht, Herunterfahren der Krankenhausinvestitionsförderung. Die Krankenhäuser sind zur Erbringung von Krankenhausleistungen nach § 39 SGB V gesetzlichen Krankenversicherungen zugelassen und verpflichtet und die Krankenkassen müssen mit ihnen Pflegesatzverhandlungen führen. Hieraus wird deutlich, welche Interessen bei der Aufstellung eines Krankenhausplans eigentlich aufeinander prallen, die existenziellen des Krankenhauses, die wirtschaftliche Verwendung der öffentlichen Mittel für die Investition und der sparsame Umgang mit den Geldern der Versicherten durch die Krankenkassen. Nicht zu vergessen, zwischen all diesen Interessen steht auch noch der Patient. Die sich oft genug widersprechenden Positionen unter einen Hut zu bringen, ist Aufgabe der Landesregierung bei der Erstellung des Plans

und diese hat sie nur ungenügend erfüllt.

Meine Damen und Herren, die Landesregierung hatte ein Gutachten in Auftrag gegeben, um eine Grundlage für die Aufstellung des Krankenhausplans zu erhalten. Wenn dann in dem Gutachten die Einführung der DRG nicht beachtet wird, stellt sich für mich die Frage, hat der Gutachter nicht vollständig geliefert oder war die Aufgabenstellung im Auftrag unzureichend formuliert. Jedenfalls scheint keine ausreichende Grundlage, die die zukünftige Entwicklung umfassend berücksichtigt, vorhanden gewesen zu sein. Übrigens, meine Nachfrage bezüglich der Kosten des Gutachtens, die blieb bis heute unbeantwortet.

Um es vorweg zu nehmen, der Landesregierung ist es nicht gelungen, auch nur annähernd einen Minimalkonsens zwischen allen am 4. Krankenhausplan Beteiligten, d.h. innerhalb des Krankenhausplanungsausschusses, herzustellen. Dieser Eindruck ist jedenfalls durch die Aussagen der Beteiligten in der Öffentlichkeit entstanden. Mitglieder dieses Gremiums überlegen auch öffentlich, ob unter diesen Bedingungen eine Zusammenarbeit in Zukunft überhaupt noch sinnvoll ist.

Dass die Träger von Krankenhäusern, die massiv Betten abbauen oder gar geschlossen werden, nicht jubeln, das ist auch uns verständlich. Aber die Form, wie sie von den Beschlüssen erfahren, ist katastrophal gewesen. Zum Beispiel erfuhr die Geschäftsführung der Helios-Klinik Gotha eher zufällig aus dem Gesundheitsministerium, dass die Orthopädie in Ohrdruf gänzlich geschlossen werden soll bzw. die gesamte Fachabteilung, die gesamten 40 Betten. Auf den Seiten des Entwurfs der im Landkreis Gotha betroffenen Häuser war hier bis zum Oktober nur von einer Reduzierung der Betten die Rede. Wie Ironie liest sich dann im Kommentar zum Thüringer Krankenhausgesetz von Schmidt/Rittweger, wobei ersterer ja dieses Gesetz für das Ministerium mit erarbeitet hat, ich zitiere: "2.1 Keine sozialistische Planung" Das ist die Überschrift. Dann weiter: "Bei allen planerisch relevanten Entscheidungen werden die Beteiligten von Anfang an eng in den Überlegungs- und Entscheidungsprozess einbezogen. Dies bietet die Gewähr dafür, dass keine Entschlüsse an den Betroffenen vorbei oder über sie hinweg getroffen werden." Mit dem, was in § 4 Abs. 2 gewollt wurde, ist das nicht in Übereinstimmung zu bringen. Also doch sozialistische Planung?

Weiterhin, Herr Minister, sagten Sie in der Pressekonferenz auf Nachfrage von Journalisten zu Ohrdruf, dass die flächendeckende Versorgung gegeben wäre. Das stimmt. Aber es ist ein unfaires Wortspiel, denn eine Forderung und auch ein Kriterium des 3. Krankenhausplans war und ist die wohnortnahe Versorgung der Patienten. Da es sich hierbei auch noch um ein überwiegend älteres Patientengut handelt, sind diese und ihre Angehörigen, die sie besuchen wollen, über jeden Kilometer froh, den sie nicht weiter weg fahren müssen. Übrigens, die Qualität dieser genannten Fachabteilung wurde bislang nie in Frage gestellt.

Betrachtet man weiter in anderen Fällen die Politik der Schließung von Krankenhäusern oder Stationen, so fragt man sich, welche Lobbyarbeit von Ministern oder Parteimitgliedern zum Beispiel auch für Apolda geleistet wurde. Entweder war die erste Entscheidung zur Schließung des Schlaflabors ein Schnellschuss oder die zweite Entscheidung ein purer Lobbyismus. Ein fader Beigeschmack bleibt auf jeden Fall. Auch die Krankenhäuser in Schmölln und Zella-Mehlis sollen geschlossen werden. Es heißt dabei immer, sie mögen mit dem jeweiligen benachbarten größeren Krankenhaus fusionieren. Das hört sich im Prinzip gut an, es hört sich auch richtig an, wenn man aber an Ohrdruf denkt, kann man ehrlicherweise diese Empfehlung nicht weitergeben. Auch Ohrdruf war einmal selbstständig und ging dann in die Helios-Kliniken Gotha ein. Mit der Schließung der Fachabteilung Orthopädie wissen alle, dass damit auch der Standort Ohrdruf mehr als gefährdet ist. Mit der im Krankenhausplan getroffenen Entscheidung konterkarieren Sie, Herr Minister Pietzsch, Ihre eigene Fusionsempfehlung der Krankenhäuser in Schmölln und ZellaMehlis. Auch wir wollen, dass der Krankenhausplan wirtschaftliche Aspekte ausreichend berücksichtigt und trotzdem eine Qualitätsverbesserung bei der Patientenversorgung zum Ziel hat. Das geht in vielen Punkten, wenn man will. So wurde vor wenigen Wochen bei einer bundesweiten Veranstaltung in Jena mit dem Thema "Sucht und Psychiatrie" das Modell der Behandlung in der Rustebergklinik in Marth als ausgesprochen positiv und richtungsweisend hervorgehoben. Es wird immer national und international bei der Suchtbehandlung empfohlen, dass zwischen Entgiftung und anschließender Entwöhnung oder Entziehungstherapie möglichst kein oder nur ein ganz geringer zeitlicher Zwischenraum besteht. So war die Schaffung von 20 Entgiftungsbetten und gleich anschließender Entwöhnung, wie sie in der Fachklinik Rusteberg-Marth praktiziert wurde, in Fachkreisen ein Vorzeigeprojekt. Ich gehe davon aus, dass Sie Herr Funk von dieser Veranstaltung informiert hat und Ihnen das auch bestätigen kann. Diese sinnvolle Verknüpfung wird nun nach dem 4. Krankenhausplan gestrichen und irgendwo anders werden diese 20 Betten angesiedelt. Genaue Vorschläge gibt es dafür noch nicht, aber gestrichen wird erst einmal.

Dem Krankenhausplan laut Bundesverwaltungsgerichtsurteil vom 23.06.1981 ist eine planerische Zielvorstellung zugrunde zu legen. Ich frage mich, Herr Minister Pietzsch: Wo ist diese Zielvorstellung? Es wird Klagen hageln und viele Krankenhäuser werden Recht bekommen. Die Entscheidungen werden sich Jahre hinziehen. Gespart wird nichts, weil bis dahin der Bestandsschutz gilt. Was haben Sie also mit dem 4. Krankenhausplan gekonnt? Hier kann man nur sagen: Außer Spesen nichts gewesen. Das kann man mit den wenigen Worten eigentlich so auf den Punkt bringen. Nur die Verunsicherung und auch die Ängste vom medizinischen Personal sind größer geworden und auch von betroffenen Patienten.

Dass die Bettenzahl verringert werden muss, ist auch uns bewusst. Für uns ist aber nicht nachzuvollziehen, warum

man zum Beispiel dem Vorschlag der Krankenhausgesellschaft nicht folgen konnte. Die Krankenhausgesellschaft hatte genau festgeschrieben, dass man nach einem zeitlichen Korridor Betten abbaut und aufgrund verschiedener Bedarfsdeterminanten sollte ein jährlicher Nachweis geführt werden, welcher Bedarf und welche fachlichen Leistungen erbracht werden. Dort, wo das in Frage gestellt wird, erfolgt ein Bettenabbau. Das ist ein Vorschlag von der Krankenhausgesellschaft, der Sinn macht, der aber bei Ihnen nicht auf offene Ohren gestoßen ist. Unserer Meinung nach galt dieser Vorschlag als zielführend und auch praktikabel, weil eine qualitativ gute Behandlung von den Krankenhäusern abgeliefert werden muss und vorhandene Überkapazitäten deutlich sichtbar werden. Kurz gesagt: Der 4. Thüringer Krankenhausplan ist kein Plan, sondern für die Thüringer Krankenhauslandschaft eine Zumutung.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Für die PDS-Fraktion hat sich der Abgeordnete Nothnagel zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, und wieder eine unendliche Geschichte, Herr Minister Pietzsch. So könnte man das Bangen der Belegschaft des kommunalen Krankenhauses Zella-Mehlis sowie der Bevölkerung seit mehreren Jahren bezeichnen. Die Existenz eines kleinen aber durchaus gut ausgelasteten und stets schwarze Zahlen schreibenden Krankenhauses soll von der Bildfläche der Thüringer Krankenhauslandschaft gestrichen werden.

Nun, meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie könnten mir jetzt gleich entgegenhalten, Frau Vopel hat es ja vorhin auch schon getan, dass bereits im 3. Thüringer Krankenhausplan Schließungsvorhaben verankert waren. Dank der engagierten Belegschaft, aber auch des massiven Protestes von Bürgerinnen und Bürgern aus Zella-Mehlis sowie aus den umliegenden Gemeinden konnte dieses Vorhaben vereitelt werden. Gleichzeitig wurde vor drei Jahren durch die Verantwortlichen eine Klage beim Landesverwaltungsgericht gegen den 3. Thüringer Krankenhausplan eingereicht, die, man höre und staune, bis heute weder verhandelt noch beschieden wurde, weil sie sich durch das In-Kraft-Treten des 4. Thüringer Krankenhausplanes bereits erledigt hat. Aber Investitionen bekam das ZellaMehliser Krankenhaus seit der Klage nicht.

Die damaligen Empfehlungen, einen Kooperationsvertrag mit dem Klinikum Suhl abzuschließen, wurden vom Zella-Mehliser Krankenhaus umgesetzt. Es hat sich im Laufe der Zeit eine beiderseitig beflügelnde Arbeit entwickelt, die nach meiner Auffassung zukunftsfähig ist. Eine weitere Profilierung des Krankenhauses in Zella-Mehlis hat in den letzten Jahren stattgefunden und in ihrer Spe

zifik ist es unverzichtbar für die Region. Mit einem Aufschrei und Entsetzen haben die Verantwortlichen im Krankenhaus Zella-Mehlis, aber auch die Kommunalpolitiker der Stadt und des Kreistags Schmalkalden-Meiningen die verschiedensten Etappen der Entwicklung des 4. Thüringer Krankenhausplans verfolgt. Die Aktivitäten fanden ihren Höhepunkt in einem Kreistagsbeschluss vom 12. September des letzten Jahres, in dem der Kreistag einstimmig, und hier waren auch drei Mitglieder des hohen Hauses daran beteiligt, eine Petition zum Erhalt des städtischen Fachkrankenhauses Zella-Mehlis an den Thüringer Landtag sowie an den Thüringer Ministerpräsidenten verabschiedet hat. Aus meiner heutigen Sicht ein löbliches Unterfangen, aber ohne wirkliche Resonanz bzw. Konsequenz. Denn selbst die etwa 11.000 Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern aus der Region, die gegen die Schließungspläne gesammelt wurden, wurden seitens des Ministeriums schnöde beiseite gelegt.

Herr Minister Pietzsch, versprachen Sie nicht der Bevölkerung, diese Unterschriften sehr ernst zu nehmen? Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist heute der oft erwähnte Schnee von gestern. Die angestrebte wohnortnahe stationäre medizinische Versorgung ist infrage gestellt. Die Synergieeffekte, die ein Krankenhaus für die umliegende Region darstellt, sollen zunichte gemacht werden. Dass Sie, Herr Minister, sowie die Landesregierung Bürgerwillen und Bürgerentscheidungen nicht allzu ernst nehmen, ist nichts Neues. Aber der Fakt, den der Gutachter der Kieler Gruppe in der Vorbereitung des 4. Thüringer Krankenhausplans zu dem Krankenhaus Zella-Mehlis herausgearbeitet hat, welcher im Ergebnis so zusammenzufassen ist, dass das Krankenhaus Zella-Mehlis mit 114 Betten auch zukünftig uneingeschränkt weiter betrieben werden kann, wurde ohne Kommentar unter den Tisch gekehrt. Aber kein Wunder, für Sie und Ihr Haus sowie für die Krankenkassen stand nur eine Prämisse, die da hieß: Bettenabbau. Ich als Sozialpolitiker, aber auch als Kreistagsmitglied des Landkreises Schmalkalden-Meiningen sage, die Schließung eines sowohl medizinisch als auch wirtschaftlich positiv arbeitenden Krankenhauses zum 31.12.2004 ist politisch gewollt. Dass Politik und die Landesregierung diesen Prozess beeinflussen können, zeigen ja wohl Apolda und Bad Salzungen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, bereits heute ist damit zu rechnen, sobald der Bescheid des 4. Thüringer Krankenhausplans in Zella-Mehlis eingeht, wird die nächste Klage beim Landesverwaltungsamt eingereicht und somit ist die Kuh, die da heißt Zella-Mehliser Krankenhaus, nicht vom Eis.

(Beifall bei der PDS)

Für die Landesregierung hat sich noch einmal Minister Dr. Pietzsch zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, als Erstes will ich mal dem Abgeordneten Kollegen Schröter bescheinigen, dass sich kaum ein Abgeordneter so ins Zeug gelegt hat für sein kleines Krankenhaus wie Fritz Schröter für Schmölln. Denn ich habe den Eindruck gehabt

(Beifall bei der CDU)

in den zurückliegenden Gesprächsrunden oder in den Redebeiträgen hier, dass es darum ging, dass der eine oder andere demonstrieren musste, wie intensiv er sich für sein regionales Krankenhaus eingesetzt hat. Frau Abgeordnete Heß beispielsweise, die Sorgen hat, dass die orthopädische Versorgung nicht mehr gesichert ist, obwohl ringsrum Mühlhausen, Erfurt, Arnstadt, Bad Berka orthopädische Versorgungen übernehmen. Der Herr Abgeordnete Nothnagel hat ganz fürchterliche Sorgen, dass in Zella-Mehlis niemand mehr vernünftig internistisch versorgt wird, weil das Krankenhaus Zella-Mehlis jenseits der künstlich gezogenen Grenze zwischen Zella-Mehlis und Suhl liegt. Wer dort mal fährt, der weiß, dass, wenn das Stadtschild weggenommen wird, man nicht mehr weiß, wo Zella-Mehlis endet und wo Suhl anfängt. Aber es ist ganz fürchterlich, wenn das weggenommen wird. Eines will ich Ihnen sagen, Herr Nothnagel, und sage ich auch dem einen oder anderen Krankenhaus, was aus dem Krankenhausplan mit dem Jahr 2005 herausgenommen wird, ich möchte nicht die Mitarbeiter vor mir vor meinem Hause demonstrieren sehen, wenn mit Einführung der DRGs diese kleinen Krankenhäuser keine Überlebenschance mehr haben, meine Damen und Herren. Das ist sehr wohl überlegte Planung, die wir hier betrieben haben und übrigens eine Planung, die in Abstimmung mit dem Krankenhausplanungsausschuss erfolgt ist. Wenn mir dann vorgeworfen wird, ich hätte vielleicht nicht die Entscheidung des Krankenhausplanungsausschusses umgesetzt, dann sagen andere wieder, ich hätte mehr gegen den Krankenhausplanungsausschuss entscheiden müssen. Meine Damen und Herren, ich habe aus sachlichen und fachlichen Gründen in einigen Bereichen entschieden. Beispielsweise in Bad Salzungen, ja, da wirklich mit dem Ziel, dass die pädiatrische Betreuung möglichst wohnortnah ist. Denn ich will, dass dort, wo Kinder betreut werden, es die Eltern nicht allzu weit haben, ihre Kinder zu besuchen.

(Beifall bei der CDU)

Oder beispielsweise meine Entscheidung zu Jena und Stadtroda. Ich möchte nicht, dass dort wieder eine psychiatrische Anstalt in Stadtroda entsteht und ohne Neurologie, sondern Lehre und Forschung an der FriedrichSchiller-Universität berücksichtigen, dass beides dort stattfindet. Natürlich, das wissen diejenigen, die sich darum gekümmert haben, was das Schlaflabor in Apolda angeht, das ist eine Einrichtung, die deutschlandweit frequentiert

wird. Also waren es gute Überlegungen, dieses Schlaflabor dort nicht wegzunehmen. Das hat mit politischen Konstellationen nichts zu tun. Das ist ein Kreiskrankenhaus der Herr Landrat Münchberg ist nicht gerade in meiner Partei, meine Damen und Herren. Auch in anderen Bereichen, da geht es nicht um Parteipolitik, sondern da geht es um sachliche Entscheidungen und um Entscheidungen, die in die Zukunft gehen. Natürlich, Frau Fischer, auch ich habe so manche Anmerkungen zu dem Gutachten. Zum Beispiel die Anmerkung, dass eigentlich die Einführung des neuen Entgeltsystems im Krankenhausbereich nicht ausreichend oder gar nicht berücksichtigt ist. Deswegen haben wir uns ja bei der ersten Beratung im Krankenhausplanungsausschuss zu Eckpunkten entschieden, die da sagen, über das, was uns das Gutachten empfiehlt, eine zusätzliche Bettenreduzierung in der Größenordnung zwischen 3 und 5 Prozent.

Meine Damen und Herren, und wenn ich dann so hier die Redebeiträge höre, da weiß ich nicht mehr, wo ich bin, da verlangt man von mir die Quadratur des Kreises. Da beklagt man sich darüber, dass zu wenig strukturell gemacht worden ist, beklagt sich vielleicht darüber, dass zu viele Betten abgebaut sind, aber wehe dem, es passiert etwa im eigenen Krankenhaus, im eigenen Wahlkreis, da möchte bitte nach Möglichkeit kein einziges Bett gestrichen werden. Meine Damen und Herren, Krankenhausplanung ist eine Tätigkeit, die nicht gerade vergnügungssteuerpflichtig ist. Je häufiger man Krankenhauspläne gemacht hat, je mehr abgebaut worden ist, umso enger wird es doch für den Einzelnen. Natürlich, es ist schwierig, auf der einen Seite die Kassen und auf der anderen Seite die Krankenhausträger im Krankenhausplanungsausschuss unter einen Hut zu bringen. Natürlich hat es dort erhebliche Abstimmungsprobleme gegeben. Ich habe mich in einigen Punkten dem Krankenhausplanungsausschuss - wie soll ich sagen - gebeugt und bin mit dem Krankenhausplanungsausschuss mitgegangen, in anderen bin ich nicht mitgegangen. Ich will Ihnen auch noch einmal sagen, weshalb die Frage Marth/Rusteberg so entschieden worden ist und ich auch dahinter stehe. Meine Damen und Herren, schwere Entgiftungsfälle sind schwer kranke Patienten und gehören unter Umständen auf eine Intensivtherapieabteilung. Eine Entgiftungsabteilung mit 20 Betten kann keine Intensivtherapieabteilung vorhalten. Das wird meine fachliche Entscheidung in der Zukunft sein. Diese 20 Betten werden nicht gestrichen, es wird eine Entgiftung geben und die wird eng mit Rusteberg zusammenarbeiten. Aber die 20 Betten werden dort angesiedelt werden, wo es eine Intensivtherapieabteilung gibt, damit auch eine entsprechende Fachlichkeit gesichert ist. Das spricht nicht dagegen, was bisher dort gemacht worden ist. Deswegen haben wir auch bei kleineren Einrichtungen gesagt, diese Einrichtungen können auf Dauer nicht wirtschaftlich arbeiten, weil sie Medizintechnik vorhalten müssen, die so selten genutzt wird, dass sie nicht mehr wirtschaftlich zur Verfügung gestellt werden kann.