Protocol of the Session on December 14, 2001

3. Förderung der Entwicklung und Betreuung von Vernetzungsprojekten von Trägern gemeinnütziger ehrenamtlicher Tätigkeit,

4. Förderung der kontinuierlichen Zusammenarbeit von Trägern gemeinnütziger ehrenamtlicher Tätigkeit, insbesondere mit den kommunalen Gebietskörperschaften und den Wirtschaftsunternehmen und ihren Verbänden,

5. Förderung der nationalen und internationalen Zusammenarbeit,

6. Förderung des Erfahrungsaustauschs zwischen Trägern ehrenamtlicher Tätigkeit,

7. Aus-, Fort- und Weiterbildung von ehrenamtlich tätigen Personen,

8. Förderung von Modellprojekten

erreicht werden.

Zu Frage 3: Für das Grundstockvermögen der Stiftung stellt der Freistaat frei gewordene Mittel aus der aufgehobenen Stiftung "Hilfe für Zwangsausgesiedelte" zur Verfügung. Für die Erfüllung des Stiftungszwecks sind Landesmittel nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsgesetzes, zukünftig insbesondere Mittel aus der Spielbankabgabe der noch zu errichtenden ersten Thüringer Spielbank, vorgesehen. Die Stiftung soll für Zustiftungen Dritter, insbesondere auch Privater, offen sein, damit sich das Grundstockvermögen im Laufe der Zeit erhöhen kann. Ferner soll die Stiftung auch Zuwendungen Dritter, das heißt z.B. Spenden und Vermächtnisse von privater Hand, einwerben. Der Freistaat will mit der Stiftungserrichtung nachhaltig die besondere Bedeutung des Ehrenamts dokumentieren, indem eigens eine juristische Person geschaffen wird, die auf Dauer angelegt ist und über eigenes Kapital verfügt, um das Ehrenamt in Thüringen zu fördern. Darüber hinaus eröffnet die Errichtung einer Stiftung durch die steuerrechtliche Privilegierung und die Bindungsfunktion der Stiftung im besonderen Maße die Möglichkeit auch privates Kapital für die Förderung des Ehrenamts zu gewinnen.

Es gibt eine Nachfrage. Bitte, Herr Abgeordneter Nothnagel.

Welche Formen des Mitwirkens sind denn in der Satzung vorgesehen?

Die Satzung, Herr Abgeordneter Nothnagel, wird mehrere Organe vorsehen, einen Stiftungsrat, einen Stiftungsvorstand und darüber hinaus soll für die breite gesellschaftliche Mitwirkung ein Kuratorium gebildet werden, in dem alle maßgeblichen gesellschaftlichen Kräfte in Thüringen eingebunden werden.

Es gibt eine weitere Nachfrage. Bitte, Herr Abgeordneter.

Meine zweite Nachfrage bezieht sich auf die kommenden Haushaltsmittel. Welche Auswirkung hat die Stiftung auf etwaige Haushaltstitel, aus denen wir jetzt ehrenamtliche Tätigkeit finanziert haben?

Das wird in zukünftigen Haushaltsgesetzen, Herr Abgeordneter Nothnagel, noch zu regeln sein und wir werden dafür Sorge tragen, dass die Stiftung mit den notwendigen Mitteln ausgestattet ist, um die anspruchsvolle Aufgabe zu erfüllen und möglicherweise auch zur Entlastung der Landesverwaltung bei der Bewirtschaftung der bisherigen Titel beizutragen.

Ich sehe keine weitere Nachfrage. Danke, Herr Staatssekretär. Wir kommen zur letzten Anfrage für heute, eine Frage der Frau Abgeordneten Bechthum in Drucksache 3/2008. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Weiterbildung in den Altenpflegeberufen.

Im Thüringer Altenpflegegesetz ist im Abschnitt 3 die Weiterbildung in den Altenpflegeberufen geregelt. Im Zusammenhang mit der immer stärker werdenden Diskussion um die Qualität in den Pflegeeinrichtungen sollte auf die Weiterbildung besonderer Wert gelegt werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt die Weiterbildung von Altenpflegerinnen und Altenpflegern in Thüringen?

2. Welche Weiterbildungsangebote gibt es in Thüringen?

3. Wie viele Altenpflegerinnen und Altenpfleger haben bisher an einer Weiterbildung entsprechend dem Altenpflegegesetz teilgenommen bzw. diese erfolgreich absolviert?

Herr Staatssekretär Maaßen noch einmal, bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Frau Abgeordneten Bechthum wie folgt:

Gestatten Sie zunächst eine Vorbemerkung. Die Weiterbildung für die Berufe in der Altenpflege ist besonders auf die Weiterbildung zum Heimleiter, zur leitenden Pflegekraft in stationären Einrichtungen gemäß § 1 Heimgesetz und zum Leiter von ambulanten Pflegediensten orientiert. Weiterbildungsangebote für die Sicherung der Qualität in den stationären Einrichtungen werden allgemein in Form von Supervisionen, Besuch von Fortbildungslehrgängen und Fachvorträgen in den Einrichtungen selbst durchgeführt. Hierdurch wird der gesetzliche Auftrag der

Qualitätssicherung gemäß § 80 SGB XI erfüllt.

Zu Frage 1: Bereits 1998 wurden im Zusammenwirken zwischen dem Kultusministerium, dem Landesverwaltungsamt und dem TMSFG Weiterbildungseinrichtungen in Thüringen als Rahmenordnung für drei Ausbildungsrichtungen erstellt. Dabei handelt es sich um die Heimleiterweiterbildung, die Weiterbildung zur leitenden Pflegekraft in stationären Einrichtungen sowie um die Weiterbildung der Leitung von ambulanten Plfegediensten. Die zukünftigen rechtlichen Grundlagen für die Weiterbildung von Altenpflegern in Thüringen sollen durch ein Weiterbildungsgesetz für gesundheits- und sozialpflegerische Berufe verbessert werden. Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung und soll im nächsten Jahr dem Landtag zugeleitet werden.

Zu Frage 2: Durch die staatlich anerkannte Altenpflegeschule Eisenach bzw. 17 andere Weiterbildungsträger werden nach den geltenden Rahmenordnungen Weiterbildungen durchgeführt. Die Weiterbildung zum Heimleiter erfolgt im Vollzeitunterricht oder in berufsbegleitender Form. Sie umfasst eine Mindeststundenzahl von 800 Unterrichtsstunden. Die Weiterbildung zur leitenden Pflegekraft in stationären Einrichtungen gemäß § 1 Heimgesetz erfolgt ebenfalls im Vollzeitunterricht bzw. in berufsbegleitender Form. Sie umfasst eine Mindeststundenzahl von 600 Unterrichtsstunden. Die Weiterbildung zur Leitung eines ambulanten Pflegedienstes erfolgt entweder durch Vollzeitunterricht oder berufsbegleitend. Sie umfasst eine Gesamtstundenzahl von 460 Stunden.

Zu Frage 3: Hierzu kann keine Aussage getroffen werden, da statistische Erhebungen von den Bildungsträgern nicht vorliegen. Die Heimpersonalverordnung setzt bei Leitern und leitenden Pflegefachkräften in stationären Einrichtungen gemäß § 1 Heimgesetz jedoch eine entsprechende Qualifizierung durch Weiterbildung voraus. Die Einhaltung dieser Regelung wird durch die Heimaufsicht überwacht.

Gibt es noch Fragen? Das ist nicht der Fall. Danke, Herr Staatssekretär.

Ich schließe die Fragestunde und rufe den Tagesordnungspunkt 14 auf.

Siedlungsabfallwirtschaft im Freistaat Thüringen Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 3/1972 dazu: Änderungsantrag der Fraktion der PDS - Drucksache 3/2067

Ich frage die antragstellende Fraktion: Sie lassen den Antrag zu? Gut. Wird eine Begründung der beiden Anträge gewünscht? Das ist nicht der Fall, so eröffne ich

die Aussprache und rufe als erste Rednerin Frau Abgeordnete Klaus auf.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wenn man hier in die Reihen blickt, kann man zu dem Schluss kommen, dass nicht nur die Fragen der Gleichstellung, sondern auch die Fragen der sehr wichtigen Abfallpolitik nicht so das allergrößte Interesse haben, aber nichtsdestotrotz, denke ich, ist es vielleicht auch der schon fortgeschrittenen Zeit zu verdanken.

Das Problem Abfallwirtschaft hat uns schon sehr häufig beschäftigt und es gehört zu den Themen, wo man sagen muss, es ist eins der Themen, zu dem die Landesregierung mit am häufigsten und am regelmäßigsten Bericht erstattet hat. Ich erinnere nur an die Plenarsitzung am 08.07. bzw. am 17.11. vergangenen Jahres; es gibt zahlreiche Kleine Anfragen zu diesem Thema. Im Übrigen wird auch im Umweltausschuss regelmäßig dieses Thema - mindestens einmal jährlich, in der Regel sogar häufiger - verhandelt. Wenn man heute diesen Antrag der CDU-Fraktion liest, muss man sicherlich erst einmal ein paar allgemeine Dinge vorweg sagen. In den Jahren 1994 bis 1999 haben wir uns sehr häufig darum gestritten, wo es denn mit der Abfallwirtschaft hingehen soll. Sie werden sich vielleicht noch an die Diskussionen zwischen Pyromanen und kalte Rotte erinnern, die heute Gott sei Dank alle mehr oder weniger beendet sind und die Debatten auf einer rechtlichen Grundlage jetzt fortgeführt werden. Schon damals hat sich das Problem der Planungssicherheit als ein wesentliches herausgestellt. Ich bin sehr froh, dass die Bundesregierung inzwischen die Gewerbeabfallverordnung vorgelegt hat, die hier einen ganz deutlichen Schritt weiterhilft und zu mehr Planungssicherheit führen wird. Soviel ich weiß, soll sie gestern oder heute im Bundestag sogar schon beschlossen worden sein.

Wenn man den Punkt 1 im CDU-Antrag zur Kenntnis nimmt - ich meine diesen viereckigen Punkt, der hier ist, es sieht von weitem fast aus, wie ein kleiner Weihnachtsbaum, aber es ist ein viereckiges Pünktchen -, da ist eine Feststellung gemacht worden, die letztendlich darauf hinausläuft, dass in Thüringen Landesrecht gilt. Es sei denn, man will deutlich machen, dass hausmüllartige Gewerbeabfälle nach wie vor eindeutig den Landkreisen und kreisfreien Städten anzudienen sind. Da muss man aber wiederum sagen, hier gibt es sehr differenzierte Meinungen der Aufgabenträger zu dieser Frage. Ich glaube nicht, dass man das als Landtag so einfach feststellen kann, wenn das gemeint sein sollte.

Im zweiten Punkt wird schlicht und ergreifend festgestellt, dass Bundesrecht auch in Thüringen gilt. Ich hatte das bisher für selbstverständlich gehalten, aber es ist hier noch einmal gesagt worden. Wenn darüber hinaus etwas gemeint sein sollte, bitte ich doch darum, das noch einmal klar zu machen. Bundesrecht gilt in Thüringen, da sind wir

uns alle einig, aber wenn irgendetwas anderes damit gemeint sein soll, geht es zumindest hieraus nicht hervor.

Jetzt zu den einzelnen Punkten, wozu die Landesregierung gebeten wurde. Ich hatte schon die zahlreichen Termine genannt, zu denen bisher die Landesregierung berichtet hat bzw., dass es ja auch ein nicht abgeschlossenes Ausschussthema ist. Das Problem, mit dem wir in den vergangenen Jahren gekämpft haben, bestand mehr oder weniger darin, dass hin und wieder die moderierende Hand von Seiten der Landesregierung gefehlt hat, nicht in dem letzten Jahr, das muss man ganz klar sagen, hier ist viel getan worden auch von Seiten der Zweckverbände, nachdem die ersten großen Probleme beseitigt wurden. Hier ist berichtet worden, wir wissen auch hinlänglich über unsere Nachbarländer Bescheid bzw. hilft es uns nun nicht mehr weiter, weil ja die Zweckverbände inzwischen ihre Ausschreibungsunterlagen soweit fertig bzw. zum Teil auch veröffentlicht haben.

Zu Punkt 3 - die abfallpolitische Strategie der Bundesregierung: Wer dazu Näheres wissen will, der kann sich mit der Gewerbeabfallverordnung beschäftigen, die ja, wie ich schon sagte, vermutlich gestern bzw. heute durch den Bundestag noch verabschiedet wurde, zumindest hat sie den Umweltausschuss im Bundestag schon passiert. Wenn das Thema "Planungssicherheit" hier gemeint ist, es kommt ja auch hier vor, dann möchte ich einmal anführen, was Herr Minister Dr. Sklenar bei der Veranstaltung des Thüringischen Landkreistags gesagt hat. Wir tun immer so, als sei das das Nonplusultra. Wir werden es sicherlich nicht abschließend vollkommen befriedigend regeln, aber er hat zu Recht darauf hingewiesen, dass es sich hier um 16 Prozent der Abfallmenge handelt und dass es ganz pragmatisch einen Vorschlag gibt, einfach doch 10 Prozent auf den Hausmüll draufzuschlagen, dann sind wir an der Stelle, wo man, glaube ich, noch ganz vernünftig kalkulieren kann. Ich glaube nicht, dass es da so ganz grässliche Verwerfungen geben wird.

Im Übrigen haben wir in Thüringen, das muss man auch einmal uns als Parlament zugute halten, Wegweisendes geleistet, als wir schon im Thüringer Gesetz bei der Novellierung des Thüringer Abfallgesetzes entschieden haben, dass die Getrennthaltung aufgenommen wird. Der Bund ist diesem jetzt in der Gewerbeabfallverordnung gefolgt. Das ist sicherlich auch mit eine Möglichkeit, um dafür Sorge zu tragen, dass die so genannten Scheinverwertungen, die uns allen ja ziemlichen Kummer machen, nicht auftreten.

Jetzt zum zweiten Komplex: Mit dem "darauf hinwirken", das ist ja immer so eine Sache. Ich glaube, der Punkt 1 hat sich inzwischen, wie ich schon sagte, durch die Gewerbeabfallverordnung erledigt. Was den EU-Rahmen betrifft, wissen wir, dass es da Streit mit Luxemburg gibt. Wenn dieser Streit zu Ungunsten von Luxemburg entschieden werden sollte, ist für uns alles problematisch und wir müssen vollkommen neu über diese Frage reden.

Um auch das ungeliebte Thema "Liberalisierung" anzuschneiden: Es gab von der Regierung Kohl und natürlich auch bei der Regierung Schröder immer wieder Abfallentsorgungsunternehmen, die dort vorstellig wurden und die berühmte Rosinenpickerei betreiben wollten. Die SPD hat schon sehr zeitig auf dieses Problem hingewiesen. Ich glaube kaum, dass es irgendjemanden, der einigermaßen verantwortlich Kommunalpolitik betreibt, gibt, der Liberalisierung in diesem Umfang will. Die Kommunen haben ein Recht darauf, dass sie nicht nur die ungeliebten, unwirtschaftlichen Reste verwerten müssen, sondern auch ein Recht darauf, einigermaßen sicher in die Zukunft planen zu können.

(Beifall Abg. Nitzpon, PDS)

Zum nächsten Punkt - kommunale Aufgabenträger unterstützen: Dazu gibt es im Übrigen eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Schugens, worin deutliche Worte gesprochen werden. Darüber hinaus, muss man sagen, ist die Rekultivierung ein Problem, ber dem man davon ausgehen muss, dass hier auch Fördergelder sehr gut angelegt sind, weil in der Zukunft Belastungen abgewendet werden, die man sonst in Kauf nehmen müsste.

Den Punkt drei sehen wir allerdings außerordentlich kritisch, was die Voraussetzung des Landeshaushalts betrifft. Der ist so nebulös formuliert, dass man nur vermuten kann, was dahinter steckt. Voraussetzung im Landeshaushalt - ich weise darauf hin, dass wir einen beschlossenen Doppelhaushalt haben, in dem drinsteht, wie viel Geld für diese Aufgabe zur Verfügung steht. Darüber hinaus möchte ich auf die letzte Umweltausschuss-Sitzung zu diesem Thema verweisen, wo Herr Staatssekretär Illert auf eine ähnlich gelagerte Nachfrage eines Abgeordneten sehr richtig gesagt hat, dass es sich ja um Mittel aus dem KFA handelt, die nicht schlicht an irgendwelche Unternehmen gegeben werden können. Die Innenpolitiker der CDU werden das sicherlich ganz genauso sehen, deswegen wundert es mich etwas, dass diese Frage hier an dieser Stelle wieder auftaucht. Sie ist im Übrigen sehr kritisch zu sehen, weil natürlich bundesweit und auch EU-weit und übrigens auch in unserem Thüringer Kommunalabgabengesetz mit in § 12 steht, dass kommunale Gebühren kostendeckend erhoben werden sollen. Hier ist von staatlichen Subventionen in keiner Weise die Rede. Davon wird nur abgewichen, wenn überwiegend öffentliches Interesse dafür spricht. Ein praktisches Beispiel aus der Abfallpolitik: Das trifft z.B. zu, wenn Zweckverbände sich zusammenschließen oder Gebietskörperschaften günstigere Rahmenbedingungen schaffen oder, wie gesagt, die Rekultivierung ansteht, da kann man das sicherlich konstatieren, aber generell davon auszugehen, dass hier eine Förderung notwendig ist, das halte ich für viel zu verfrüht, da müsste man erst einmal genau in die Tiefe prüfen.

Der vierte Punkt findet unsere Zustimmung in keiner Weise. Dieser vierte Punkt macht ein Misstrauen gegenüber den Landkreisen und kreisfreien Städten deutlich, das

unsere Fraktion in keiner Weise teilen kann. Wir haben als Landtag diese Aufgabe an die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen. Wie verantwortungsbewusst mit dieser Aufgabe umgegangen wird, konnte unter anderem vom Minister in der Plenarsitzung am 17.11. vergangenen Jahres ausgeführt werden, wo er sagte, dass das Ministerium angeboten hat, dass sich die Aufgabenträger freiwillig an einem Gutachten zur Kostendämpfung in diesem Bereich beteiligen können und dass fast alle Aufgabenträger dieses Angebot auch wahrgenommen haben. Dieses Misstrauen teilen wir, wie gesagt, in keiner Weise. Wir halten es nach wie vor für vernünftig, dass vor Ort die Gebietskörperschaften entscheiden, denn sie müssen letztendlich auch die Gebühren vor ihren Bürgern vertreten. Aus diesem Grunde sehen wir keinen Bedarf, hierzu eine Berichterstattung einzufordern und lehnen den Antrag ab. Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Es hat jetzt Abgeordneter Kummer, PDS-Fraktion, das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, schade, ich hatte eigentlich bisher gedacht, dass wir die überfraktionelle Einigkeit im hohen Haus auch bei diesem Tagesordnungspunkt noch fortsetzen könnten, aber wenn die SPD-Fraktion diesen Antrag ablehnen möchte, wird uns das nicht ganz gelingen. Ich freue mich auf jeden Fall, dass die CDU-Fraktion unseren Änderungsantrag zu diesem Tagesordnungspunkt zugelassen hat, und ich möchte das auch gleich nutzen, um die gewagte Hoffnung zu äußern, dass man uns wenigstens in Teilen dann auch zustimmen wird.