Protocol of the Session on December 14, 2001

Zur Frage der Zahl der neu geschaffenen Arbeitsplätze: Dieses ist eine Frage, die so genau nicht beantwortet werden kann, insbesondere bei der Frage seit dem 01.10.2000, und zwar deswegen, da keine Statistik die Neuschaffung von Arbeitsplätzen für Behinderte auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausweist. Aus der Statistik der Bundesanstalt für Arbeit, und nur dort könnte es erfasst werden, ergibt sich lediglich die Anzahl der arbeitslosen Schwerbehinderten als Saldo aus Abgängen, d. h. Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt, und Zugängen, d. h. zusätzlich arbeitslos gewordene. In Thüringen nahmen zwischen Oktober 2000 und November 2001 insgesamt ca. 3.800 arbeitslose Schwerbehinderte eine Beschäftigung auf. Eine wesentliche Änderung der Zahl der Beschäftigungsaufnahmen allerdings zu den Vorjahren ist dabei nicht erkennbar. Die Zahl arbeitsloser Schwerbehinderter ist in Thüringen von 5.597 im Oktober 2000 auf 5.921 im Oktober dieses Jahres sogar leicht angestiegen. Ursache dafür ist allerdings auch, dass die Zahl der Anträge auf Anerkennung der arbeitsfähigen Schwerbehinderten kontinuierlich angestiegen ist. Die Vermittlungsergebnisse werden durch diesen Anstieg der Zahl der neuen arbeitsfähigen Schwerbehinderten sozusagen kompensiert. Diese Zahlen deuten darauf hin, dass bei bundesweitem Rückgang der Arbeitslosenquote bei schwerbehinderten Menschen, aber gerade in den neuen Bundesländern, diese 25 Prozentquote nicht erreicht werden wird.

Nun unsere Maßnahmen zur Umsetzung des Gesetzes: Gemessen an der Gesamtzahl der arbeitslosen Schwerbehinderten wird das Ziel der Bundesregierung, 50.000 Jobs für Schwerbehinderte zu schaffen, wie ich eben sagte, offenbar verfehlt, zumindest in den neuen Bundesländern. Die Landesregierung hat allerdings seitdem verstärkt Anstrengungen unternommen. Hier wäre z. B. zu erwähnen, in enger Zusammenarbeit mit den Arbeitsämtern wurden innerhalb kurzer Zeit gut arbeitende Integrationsfachdienste eingerichtet, die seit ihrem Bestehen, d. h. seit November 2000, mehr als 170 schwerbehinderten Menschen einen Arbeitsplatz vermitteln konnten. Bereits in der Modellphase wurden Integrationsprojekte durch das Land in beträchtlichem Umfang gefördert. Die Bemühungen solcher Unternehmen, sich im ersten Arbeitsmarkt zu etablieren, werden unter Ausschöpfung aller gesetzlichen Möglichkeiten unterstützt. Wir begleiten das Equalprogramm zur Integration Schwerbehinderter im Rahmen des ESF-Projektes. Das Thüringer Sonderprogramm wurde in seiner Laufzeit verlängert, das Thüringer Sonderprogramm, was mit 6 Mio. Mark pro Jahr festgelegt war. Ich habe auch hier darüber berichtet, dass im Jahr 2002 der Gesamtumfang um weitere 6 Mio. Mark aufgestockt wird, so dass über die Laufzeit insgesamt 18 Mio. Mark eingebracht werden. Um die Wirksamkeit des Programms zu überprüfen - und nicht nur die Wirksamkeit zu überprüfen, das wäre das Wenigste -, sondern gegebenenfalls auch entsprechend reagieren zu können, Korrekturen vornehmen zu können, erfolgt eine wissenschaftliche Begleitung dieses Programmes. In Kürze wird im Rahmen einer Veranstaltung des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie

und Gesundheit und des TMWAI gemeinsam mit Arbeitgebern und Schwerbehindertenarbeitnehmervertretern des Landesarbeitsamts und weiteren Partnern eine Zwischenbilanz hinsichtlich der entfalteten Aktivitäten und ihrer Wirksamkeit gezogen werden. In diesem Zusammenhang ist die Auszeichnung eines Betriebs mit dem Prädikat "behindertenfreundlich" vorgesehen. Entsprechende Veranstaltungen zum Abbau noch immer bestehender Vorurteile hinsichtlich der Einstellung schwerbehinderter Menschen und zur weiteren Aufklärung über Fördermöglichkeiten werden auf regionaler Ebene in den einzelnen Arbeitsmarktbezirken folgen. Wir haben auch Fortbildungsveranstaltungen im Bereich der Kammerbezirke, im Bereich Arbeitsmarkt, organisiert von den Trägern der Integrationsdienste, durchgeführt. Daten der Bundesanstalt für Arbeit über die Pflichtquotenerfüllung bei privaten und öffentlichen Arbeitgebern sind zurzeit nur bis zum Jahr 1999 verfügbar. Seit 1995 ist eine leichte aber stetige Steigerung der Beschäftigungsquoten sowohl bei privaten als auch bei öffentlichen Arbeitgebern festzustellen, wobei die Quote im öffentlichen Bereich bei 4,4 Prozent und im privaten Bereich bei 2,7 Prozent liegt. Die Gesamtquotenerfüllung mit 3,2 Prozent kann nicht zufrieden stellen.

Meine Damen und Herren, selbstverständlich besitzt auch in Thüringen der öffentliche Dienst eine Vorbildfunktion hinsichtlich der Beschäftigung Behinderter. Zur Erhöhung des Anteils Schwerbehinderter in den Landesverwaltungen wird die Ausgleichsabgabe seit dem Jahr 2000 ressortbezogen erhoben, d. h., jedes Ressort hat die Ausgleichsabgabe für nicht mit Schwerbehinderten besetzte Pflichtplätze aus dem Personalbudget selbst aufzubringen. Das Sozialministerium unternimmt derzeit Anstrengungen, die einzelnen Ressorts der Landesregierung u. a. beim Abschluss von Integrationsvereinbarungen zu unterstützen. Das Sozialministerium selbst erfüllt seine Pflichtquote mit 7,6 Prozent.

(Beifall bei der CDU)

Darüber hinaus erfolgt zurzeit entsprechend den neuen Erfordernissen eine Überarbeitung der Thüringer Richtlinie zur Durchführung des Schwerbehindertenrechts gemäß SGB IX im öffentlichen Dienst des Landes. Die finanziellen Auswirkungen des neuen Systems der Beschäftigungspflicht und der Ausgleichsabgabe werden frühestens im Sommer 2002 erkennbar sein, darüber kann ich im Augenblick nichts berichten, weil die Abrechnung für das Jahr 2001 erst am 31.03.2002 erfolgt und zum gleichen Zeitpunkt die Ausgleichsabgabe für nicht mit Schwerbehinderten besetzte Pflichtplätze fällig ist.

Meine Damen und Herren, die Informations- und Schulungstätigkeit der Integrationsämter ist im vergangenen Jahr nochmals intensiviert worden. Allein im Zusammenhang mit den neuen gesetzlichen Instrumentarien wurden bereits 16 Veranstaltungen durchgeführt. Im Allgemeinen bringen die Aufgaben nach SGB IX für die Integrationsämter allerdings keine wesentlichen Veränderungen,

da die Rechtsänderung im Schwerbehindertenrecht bereits zum 01.10.2000 durch das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter erfolgt ist.

Einige Konzepte der Landesregierung: Um die berufliche Integration behinderter Menschen voranzutreiben, wird die Landesregierung in Zukunft die neuen Instrumente des Schwerbehindertenrechts konsequent nutzen und die Öffentlichkeitsarbeit sowohl bei privaten als auch bei öffentlichen Arbeitgebern verstärken. Zudem wird das landeseigene, seit 2000 laufende Sonderprogramm - ich hatte es schon erwähnt - auch für das Jahr 2002 fortgeführt. Im Bereich der Wirtschaft, der privaten Wirtschaft ich hatte es schon gesagt - spielt natürlich die schwierige Arbeitsmarktlage eine Rolle und schlägt sich auch in der Beschäftigtensituation Schwerbehinderter im privaten Sektor nieder. Insofern ist es erforderlich, die Anstrengungen im Bereich des gesamten Arbeitsmarkts weiter fortzusetzen.

Meine Damen und Herren, ich hoffe, dass ich deutlich machen kann, dass die unbefriedigende Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen sicher nicht mangelnder Aktivität, sondern auch der besonders schwierigen Arbeitsmarktsituation zu schulden ist. Ich denke, wir haben alle gemeinsam eine Verantwortung, die Integration Schwerbehinderter weiter hier in Thüringen zu forcieren. Ich hoffe, dass wir mit der Fortsetzung dieses Programms des Schwerbehindertenrechts eine Verbesserung im Bereich der Integration erreichen können.

(Beifall bei der CDU)

Möchte eine Fraktion die Aussprache über diesen Bericht? Zwei Fraktionen signalisieren das, die PDS-Fraktion und die CDU-Fraktion beantragen das. Ich rufe als erste Rednerin in dieser Aussprache Frau Abgeordnete Bechthum, SPD-Fraktion, auf.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Präsident der Bundesanstalt für Arbeit, Bernhard Jagoda, nannte die Einstellung von Schwerbehinderten einen Akt der Klugheit und nicht der Gnade. Es ist schon lange erwiesen und müsste allgemein bekannt sein, dass behinderte Menschen, wenn sie denn einen Arbeitsplatz haben, voll motiviert sind und engagiert und verantwortungsvoll wie nicht Behinderte arbeiten. Aber trotzdem gibt es bei der Einstellung von Schwerbehinderten immer wieder große Vorbehalte, die es einfach abzubauen gilt. Die Arbeitsämter sind bestrebt, alle rechtlichen Möglichkeiten und Hilfen auszuschöpfen, aber die Arbeitgeber sind die entscheidenden Partner. "Bestrafungen" sind da nicht hilfreich. Wenn ein Arbeitgeber die Wahl zwischen einem Behinderten und einem nicht Behinderten hat, entscheidet er sich eben leider oft für den Letzteren. Zugegeben, das ist

kein spezifisches Problem von Thüringen, den neuen Ländern oder der Bundesrepublik Deutschland, sondern ein EU-weites. Das Programm "50.000 Jobs für Schwerbehinderte" wird auch deshalb mit Geldern des Europäischen Sozialfonds gefördert.

Meine Damen und Herren, wir sind der Auffassung, dass es nach einem Jahr In-Kraft-Tretens des novellierten Schwerbehindertengesetzes Zeit wird, Bilanz zu ziehen. Herr Minister Pietzsch hat es ja auch gerade getan. Der Bundesarbeitsminister Walter Riester sprach in seiner Zwischenbilanz von einem beachtlichen Erfolg und, viel wichtiger, von einer Trendwende auf dem Arbeitsmarkt für Schwerbehinderte. Erstmals seit 10 Jahren gehe die Arbeitslosigkeit in diesem Bereich nachhaltig zurück. Für die gesamte Bundesrepublik, so sagte ein Thüringer Arbeitsamtsleiter, stimmt dies, aber die Entwicklung sei wohl an Thüringen leider vorbeigegangen. Betrachtet man die am Dienstag veröffentlichten Arbeitsmarktzahlen vom November 2001, so ergibt sich seit November 2000 kein Abbau der Arbeitslosigkeit bei der Gruppe der schwerbehinderten Arbeitslosen in Thüringen. Herr Minister hat es auch hervorgehoben, im Gegenteil, im November 2001 belief sich die Zahl der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen in Thüringen auf 5.900 - Sie haben es noch ergänzt, Herr Minister -, sogar auf 5.921 Personen. Damit hat sich die Arbeitslosigkeit im Vergleich zum Vorjahresvormonat um 3 Prozent erhöht. Betrachtet man nun dagegen die Zahlen in Sachsen-Anhalt in diesem Zeitraum das ist auch aus dem Bericht -, so hat dieses Bundesland eine positive Tendenz aufzuweisen. Dort belief sich die Zahl der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen im November 2001 zwar auf 7.600 Personen, die haben noch viel mehr als wir in Thüringen; ihre Arbeitslosigkeit konnte im Vergleich zum Vorjahr um knapp 10 Prozent reduziert werden. Der Anteil der schwerbehinderten Menschen an allen Arbeitslosen beträgt in Sachsen-Anhalt damit 3,1 Prozent. Dabei ist in den anderen Ländern auch kein durchschlagender Erfolg bei der Senkung der allgemeinen Arbeitslosigkeit zu verzeichnen, aber es scheint so, dass es positive Tendenzen sind. Es bedarf also einer gründlichen Analyse, warum wir in Thüringen dieses bisher nicht geschafft haben, und Sie haben schon einiges angeregt, Herr Pietzsch, was vielleicht versäumt wurde, was man hätte viel stärker machen müssen. Wenn Sie hier sagen, in Kürze soll eine Konferenz mit allen Beteiligten stattfinden, das wird also Januar/ Februar 2002 sein, dann ist das vielleicht doch schon ein bisschen spät. Denn im Oktober 2000, nachdem das Gesetz in Kraft getreten war, hatten wir eine erste Konferenz. Das war noch im Radisson und auch ein Abteilungsleiter Ihres Hauses war dabei, es waren Behindertenverbände anwesend - Frau Thierbach kann sich noch erinnern - und da war man überhaupt noch nicht vorbereitet auf dieses Gesetz und es waren alle schon ganz schön schockiert. Im Arbeitsmarktbericht des Landesarbeitsamts Sachsen-Anhalt/Thüringen für Oktober war noch zu lesen: Der Ist-Wert weicht noch erheblich von der Zielstellung des Aktionsprogramms "Berufliche Integration Schwerbehinderter" ab, den Bestand an arbeitslosen

schwerbehinderten Menschen von Oktober 1999 bis Oktober 2002 um rund 25 Prozent auf 4.400 zu senken.

Meine Damen und Herren, wir wollen nicht die Erfolge des Thüringer Sonderprogramms für Schwerbehinderte kleinreden. Wir waren damals alle dafür und wir fanden es auch sehr gut, es war auch eine wirklich erfolgreiche Periode, in der das gelaufen ist. Aber wir sind der Auffassung, dass dies nicht die einzige Möglichkeit der Landesregierung ist, Einfluss auf die Einstellungspraxis für Schwerbehinderte zu nehmen. Denn einerseits ist der Freistaat selbst noch einer der größten Arbeitgeber in Thüringen. Und zweitens wurde die für Arbeitsförderung zuständige Abteilung in das Wirtschaftsministerium verlegt, um damit eine größere Nähe zum ersten Arbeitsmarkt zu schaffen. Aber bisher hat sich das wohl eher ins Gegenteil verkehrt. Ich muss sagen, das war vor einer Woche bei dem Blindenverband, da fragte ich den Direktor des Arbeitsamts nach den Arbeitsmarktzahlen für November, diese standen gerade an. Ich zitiere ihn fast wörtlich, er sagte: "Es ist zum Verzweifeln, dass die Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter überproportional hoch ist. Es ist eine Steigerung von 8,7 Prozent gegenüber dem November 2000. Aber wenn wenigstens die Landesregierung bei der Einstellung Schwerbehinderter als Vorbild vorangehen würde, anstatt Ausgleichsabgaben zu zahlen, das wäre ein Zeichen." Nun haben Sie das jetzt hier mit angeregt, vielleicht hätte man das auch schon eher machen sollen, dass Sie jetzt ressortsbezogene Ausgleichsabgaben mit einfordern, die das...

(Zwischenruf Dr. Pietzsch, Minister für So- ziales, Familie und Gesundheit: Hat man doch gemacht seit 2000.)

Läuft schon, läuft - naja, gut, aber es hat sich eben vielleicht doch nicht so sehr viel dazu getan. Sie sagten auch, dass Sie die Öffentlichkeitsarbeit verstärken wollen. Die Arbeitsämter haben das auch kritisiert, dass man viel mehr hätte schon vorher machen müssen und ständig - das sind Gebiete, wo man ununterbrochen trommeln muss, das wissen wir doch. Da hat man auch nie etwas gespürt, dass da mal in der Presse was stand. Wir lesen ja nun wirklich alle gründlich die Presse und da habe ich nicht einmal gefunden, dass auch mal ein Betrieb oder ein Unternehmen gelobt wird. Davon leben doch diese Leute. Bestrafung wissen wir alle - hilft nicht, es muss Anreiz sein, es muss auch das Gefühl sein: Ihr macht was ganz Tolles hier. Es stellt sich wirklich die Frage: Ist den Arbeitgebern eigentlich bewusst, dass zurzeit bei der Ausgleichsabgabe sozusagen eine befristete Sonderregelung in Kraft ist und es liegt an ihnen selbst, ob die wohl günstigere Regelung, wie sie bisher besteht, weiter bestehen soll. Die SPD-Fraktion fordert deshalb die Landesregierung auf, offen über die Schwachpunkte zu sprechen. Wir hoffen, wenn Sie diese große Zusammenkunft hier haben werden, dass Sie das noch einmal sehr dringlich ansprechen, auch hier wirklich diese ganz besondere Situation für schwerbehinderte Menschen, wie wichtig das ist.

Wir waren vor einer Woche in Berlin zum Weltbehindertentag. Es ist beeindruckend, wenn dort behinderte Menschen auch selbst ihre Probleme darstellen, sie diskutieren und nicht als diejenigen, die Mitleid und Schutz brauchen, sie brauchen aber einfach diese Partnerschaft. Das kann ich mir nur wünschen, dass wir das auch auf Thüringen bezogen machen, vielleicht auch einmal einen Austausch mit den anderen Bundesländern, wie das läuft. Gerade wir Vertreterinnen und Vertreter für Behinderte aus unseren Fraktionen, ich denke, wir sind uns hier auch einig und wir möchten, was irgendwo geht, unterstützen. Auch in unserer großen Anhörung im Rahmen unserer Enquetekommission war das mit einer der ersten Punkte, Arbeitsmarktpolitik steht - Frau Arenhövel, Sie wissen das selbst - an allererster Stelle. Das hat einen so hohen Stellenwert für behinderte Menschen und dem müssen wir uns irgendwie stellen. Ich kann Sie nur bitten, hier alle mitzuziehen und vor allem die Landesregierung, die doch noch etwas mehr Druck machen kann. Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Als nächste Rednerin hat sich Frau Abgeordnete Vopel, CDU-Fraktion, zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, zum wiederholten Male thematisiert dieser Landtag die Frage der schwerbehinderten Menschen auf dem Arbeitsmarkt und ich denke, man braucht kein Prophet zu sein, dass ich sage, das wird nicht zum letzten Mal sein. Wir hatten - Frau Bechthum hat es gesagt - am 1. November 5.861 Arbeit suchende Schwerbehinderte. Das ist ein ganz kleiner Rückgang zum Vormonat, aber ein Anstieg zum Vorjahresmonat. Ich möchte da gleich auf eine Zahl eingehen, die Sie genannt haben aus Sachsen-Anhalt, Frau Bechthum, das ist richtig und Sie haben es auch dazugesagt, SachsenAnhalt hat fast 2.000 mehr und die Quote um diese 3,1 bis 3,2, mal 3,3 Prozent, die haben wir eigentlich schon konstant in der ganzen letzten Zeit. Das möchte ich nur mal vorweg sagen. Die Zielstellung des am 01.10.2000 in Kraft getretenen Gesetzes zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter ist nicht erreicht. Das kann überhaupt nicht weggedeutelt werden. Ich möchte auch auf ein paar Gründe eingehen, die sind nämlich sehr vielfältig. Das ist natürlich die schwierige Arbeitsmarktsituation insgesamt. Wir haben vorhin darüber gesprochen. Bei einer Wirtschaftslage, wo ein Betrieb nicht weiß, wie die Auftragslage in den nächsten Monaten sein wird, gibt es so schon Schwierigkeiten, Menschen einzustellen, und da überlegt man sich natürlich zweimal, ob man einen Schwerbehinderten einstellt, weil, wenn nämlich entlassen werden muss, der Schwerbehinderte nicht so schnell entlassen werden kann. Das muss man sich mal überlegen. Ich glaube, Herr Müller, Sie waren noch bei dieser Arbeitsmarktkonferenz dabei, als es um das dänische Mo

dell ging. In Dänemark hat ein Schwerbehinderter kein anderes Recht wie jeder andere auch. Ich sage gleich dazu, ich will das nicht. Wir haben mit unseren Gesetzen hier an sich gute Erfahrungen gemacht, man muss sich das mal überlegen, da hat ein Schwerbehinderter, ganz gleich welches Handicap er hat, wenn er irgendwelche Leistungen vom Staat bezieht, die Pflicht zu arbeiten, und das hat uns ein Gewerkschaftsführer ganz kalt gesagt. Wenn es eben nur 2 Stunden am Tag sind und ganz gleich, was er macht, er muss arbeiten. Ich weiß nicht, ob wir so eine Verfahrensweise hier wollen, es ist schwierig, schwerbehinderte Menschen in Lohn und Brot zu bringen und die Gründe sind vielfältig, der Minister hat darauf hingewiesen. Ich bedanke mich übrigens für diesen ausführlichen Bericht, Herr Minister Pietzsch.

Kontinuierlich haben die Zugänge arbeitsloser Schwerbehinderter zugenommen. Das hat a) etwas zu tun mit mehr Neubewilligungen des Behindertenstatus, aber das hat auch b) etwas damit zu tun, dass wir medizinische, rehabilitative Möglichkeiten haben, die wir zu DDR-Zeiten sowieso nicht hatten, aber die auch in den letzten Jahren immer weiter verbessert worden sind. Wir geben den Menschen mit Handicaps die Chance wieder aktiv zu werden und wieder arbeiten zu können. Rein medizinisch, rein rehabilitativ ist das möglich, nur an Arbeitsplätzen hapert es natürlich noch. Wie gesagt, dadurch werden diese positiven Vermittlungsergebnisse zum Teil oder fast übehaupt kompensiert. Aber allein die Möglichkeit, die die Menschen haben, die ist ja zunächst einmal positiv zu bewerten. Ein weiterer Punkt ist, dass Arbeit suchende Schwerbehinderte im Durchschnitt wesentlich älter sind als nicht Behinderte. 62 Prozent aller Schwerbehinderten, die eine Arbeit suchen, sind älter als 45 Jahre. Wenn wir uns überlegen, wie oft wir in diesem Haus darüber diskutiert haben, wie schwer es ist, für ältere Menschen wieder eine Arbeit zu finden, wenn sie einmal arbeitslos gewesen sind, dann können wir uns vorstellen, wie das aussieht bei arbeitslosen Schwerbehinderten in diesem Alter. Das ist ein Problem und dem müssen wir uns stellen und das kann man nicht wegdiskutieren. Ich denke, da müssen wir Lösungen suchen, aber das ist nicht einfach, das geht mit Sicherheit nicht von heute auf morgen und das geht auch nicht einfach so, indem man ein Gesetz verabschiedet.

Weiterhin sind schwerbehinderte Menschen überproportional von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen. Ich denke, das braucht man auch nicht näher zu erläutern. Umso schwerer ist es natürlich dann wieder in Arbeit zu kommen. Die Gründe dafür, warum Arbeitgeber sehr zögerlich einstellen, ich denke, die sind zum großen Teil bekannt. Das ist einmal die unsichere Wirtschaftslage, das ist auch - und ich habe das mehrfach von diesem Pult aus gesagt - die Unsicherheit mancher Arbeitgeber Behinderten gegenüber. Sie wissen nicht richtig, was kommt auf mich zu, was muss ich tun, wie muss ich mich verhalten? Die Unsicherheit, die wir im täglichen Leben im Umgang mit Behinderten bei vielen Mitbürgern feststellen, die ist einfach da und die ist natürlich auch in dem Bereich da. Da hilft nur

Aufklärung und da hilft nur die Vorbildwirkung. Auch ich habe es des Öfteren schon angesprochen. Wie gesagt, ich komme noch einmal auf die Schwerbehindertenquote zurück, die pendelt bei uns relativ konstant so zwischen 3,1; 3,3; 3,4 Prozent. Die ist vielleicht so konstant - ich will es mal positiv ausdrücken, natürlich ist sie viel zu hoch, aber trotzdem will ich es mal positiv ausdrücken durch unsere Arbeit, die kontinuierlich in den letzten Jahren gemacht worden ist durch die Sonderprogramme, dadurch, dass der Freistaat Thüringen sich dieses Problems nicht erst angenommen hat seit es ein Bundesgesetz gibt seit dem Oktober letzten Jahres. Vielleicht ist das ein Grund, warum auch bei uns kein sprunghafter Rückgang ist. Aber in den Ländern, wo eigentlich durch das Bundesgesetz erst einmal Initiativen ergriffen worden sind, wie beispielsweise in Sachsen-Anhalt, ist der Sprung natürlich größer bei sehr hoher Arbeitslosigkeit, das muss man immer wieder dazu sagen.

Arbeitsverwaltung, Integrationsfachdienste sind stark gefordert, das wissen wir alle. Sie beraten und informieren, sind Ansprechpartner, aber eins können sie nicht, sie können keine Arbeitsplätze schaffen. Einstellen muss letztendlich der Arbeitgeber, ganz gleich, ob der öffentliche oder der private. In einer Situation, wo mehr über Arbeitsplatzabbau geredet wird, wo große Konzerne Tausende entlassen, wo auch im öffentlichen Dienst - ich sage es mal vorsichtig - sehr zögerlich eingestellt wird, ja wo sollen denn die Arbeitsplätze für diese Menschen herkommen? Das ist doch das Problem, was wir haben. Öffentlichkeitsarbeit ist dabei ein wichtiger Punkt, wenn eingestellt wird und wenn es Bewerbungen gibt, dass man dann sagt: Also Leute, nun seht euch die Bewerbung genau an, es ist schon oft gesagt worden, dass Schwerbehinderte eine hervorragende Arbeit leisten. Ich habe es auch hier schon einmal gesagt, jemand, der diese Erfahrung schon einmal gemacht hat, ist oftmals begeistert, aber es sind schlicht und einfach zu wenige, die diese positive Erfahrung gemacht haben. Und deswegen ist es gut, wenn man solche Initiativen angeht, "behindertenfreundlicher Betrieb". Ich wüsste z.B. einen, ich kenne einen, der seit Jahr und Tag, wenn er die Möglichkeit hat und Stellen ausschreibt, wenn sich ein Behinderter meldet, dass der sich zuerst den Behinderten ansieht und wenn er das Aufgabengebiet erfüllt, dass er den dann auch einstellt. Vorbildwirkung in der Innung, in der Branche, das muss viel mehr propagiert werden und, ich denke, da ist auch noch eine ganze Menge zu tun.

Noch ein Wort zur Pflichtquote: Ich habe ein bisschen Angst, die Pflichtquote wird unter Umständen schneller erfüllt, als uns das lieb sein kann. Die Pflichtquote wird nämlich dann erfüllt, wenn es einen massenhaften Arbeitsplatzabbau gibt, aber die behinderten Arbeitnehmer nicht so schnell entlassen werden können aufgrund ihrer Kündigungsschutzregelung. Und wenn ich sehe, dass Betriebe 300, 400 Leute an einem Stück entlassen, dann steigt in diesen Betrieben automatisch die Pflichtquote. Wir dürfen nicht die Augen davor verschließen, dass das kein

positiver Effekt ist. Also, ich lebe lieber mit einer niedrigeren Pflichtquote

(Beifall Abg. Arenhövel, CDU)

und einem hohen Beschäftigungsgrad als mit einer hohen Pflichtquote und es werden massenhaft Arbeitsplätze abgebaut. Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner hat sich zu Wort gemeldet der Abgeordnete Nothnagel, PDS-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, Herr Minister Dr. Pietzsch, diesen Bericht hätten Sie auch im November in diesem Parlament halten können,

(Beifall bei der PDS)

die Situation hat sich seit November nicht geändert. Aber nichtsdestotrotz, Herr Minister, vielen Dank für diesen Bericht, der jedoch noch viele Fragen und Probleme offen lässt. Das Ziel im Oktober 2000 wäre gewesen, 1.400 zusätzliche Arbeitsplätze für behinderte Menschen in Thüringen zu schaffen. Im Dezember 2001 müssen jedoch 1.700 geschaffen werden, also eine Negativbilanz ist zu ziehen.

Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter ist nicht nur die Frage der Mittel, sondern aus meiner Sicht auch eine Frage der Einstellung zu behinderten Menschen.

(Beifall bei der PDS)

Nach dem, was wir jetzt hier gehört haben, muss ich feststellen, dass in Thüringen keine neuen Rezepte zur Lösung des Problems vorliegen. Anstrengungen haben Sie hinsichtlich der Wirtschaft unternommen, aber welche und wie Sie das Problem lösen, haben Sie verschwiegen. Über Arbeitsassistenz habe ich nicht ein Wort gehört. 26.000 Firmen wurden angesprochen, das ist gut so. Aber was hat sich daraus ergeben? Die Anerkennung von Schwerbehinderten und somit die Erhöhung der Zahl der Schwerbehinderten ist ein Argument, welches Sie hier vorgebracht haben. Dies habe ich auch während einer Anhörung der PDS-Fraktion vom Vertreter des Landesarbeitsamts, Herrn Dr. Landmann, gehört, aber ich muss Ihnen dazu sagen, dann hätte sich das ja auch bundesweit ausgewirkt und genau in den alten Bundesländern wird die Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter eben abgebaut. Dort müssten ja auch mehr Behinderte statistisch erfasst werden und trotzdem gibt es dort eine Senkung der Quote.

Auf den ersten Blick erschien mir das Programm "50.000 Jobs für Schwerbehinderte" Walter Riesters paradox. Er wollte ein klares beschäftigungspolitisches Signal an Arbeitgeber setzen und senkte die Quote von 6 Prozent auf 5 Prozent, während er die Ausgleichsabgabe erhöhte. Dies sollte Arbeitgeber motivieren, mehr behinderte Arbeitnehmer einzustellen. Heute, über ein Jahr später, zeigt sich, dass der Schuss nach hinten losgegangen ist. Nicht nur die Arbeitslosigkeit in Thüringen ist weiter gestiegen, auch die Arbeitgeber haben dieses Angebot leider nicht angenommen. Diese Methode hat sich als unzureichend erwiesen. Worin liegt nun aber dieses Problem oder was müssen wir nun anders machen?

Als Erstes möchte ich auf die Bundesebene eingehen. Die Methode der Arbeitsplatzbeschaffung läuft an der wirtschaftlichen Entwicklung vor allem in den neuen Bundesländern vorbei. Wie soll man damit auch Arbeitsplätze schaffen, wenn Riesters Regelung für, sage und schreibe, 90 Prozent der Thüringer Unternehmen nicht zutreffe, da sie weniger als 20 Arbeitnehmer haben und somit nicht beschäftigungspflichtig sind? Ungeachtet dessen schafft es die rotgrüne Bundesregierung auf Bundesebene, ein Absinken der Arbeitslosigkeit Behinderter zu errechnen. In einem Antwortschreiben des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung am 16.10. dieses Jahres anlässlich der Plenardebatte am 27.09., bei der mein Kollege im Bundestag, Dr. Ilja Seifert, um nähere Informationen zur aktuellen Situation zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter gebeten hat, verkündete der Bundesminister, dass die Arbeitslosigkeit behinderter Menschen bisher um 12,51 Prozent bundesweit gesenkt worden ist. Er erwähnt aber nicht, wie viele Behinderte in den Werkstätten für behinderte Menschen Beschäftigung fanden und damit aus der Arbeitslosenstatistik herausgefallen sind. Unberücksichtigt blieb auch die Tatsache, dass erfahrungsgemäß jährlich rund 20 Prozent der Behinderten ihre Arbeitslosigkeit nicht durch die Aufnahme von Beschäftigung beenden, sondern alters- und krankheitsbedingt aus dem Erwerbsleben ausscheiden. Selbst die Angabe, dass die Beschäftigungsquote dieses Jahr besser ausfällt als in den Jahren zuvor, lässt sich teilweise darauf zurückführen, dass nach der Senkung von 6 auf 5 Prozent 205.000 Personen weniger beschäftigt und bezahlt werden müssen.

Was bedeutet das nun auf Landesebene für den Freistaat Thüringen? Es gibt durchaus positive Beispiele, die auch meine Vorredner hier erwähnt haben, im öffentlichen Bereich, wie das Thüringer Sozialministerium. Dort wird die Pflichtquote seit Jahren übererfüllt. Dies könnte sich z.B. Herr Dr. Krapp zum Vorbild nehmen, dessen Ministerium die Quote mit 3,17 Prozent noch nicht einmal annähernd erfüllt. Im gewerblichen Bereich hätte der Landesregierung allerdings bereits im Vorfeld auffallen müssen, dass diese Regelung in Thüringen bei 9 Zehnteln der Unternehmen nicht greifen wird. Doch die Landesregierung hat nichts getan. Im Gegenteil, die neuen Regelungen und Programme wurden im Bundesrat zwar kritisiert, aber eine grundlegende Kritik daran, dass dieses

Programm deshalb nicht wirken kann, erfolgte nicht. Die Bundesregelungen traten dann in Kraft. Ansätze, welche die spezifische Thüringer Wirtschaftsstruktur berücksichtigen, wurden nicht bedacht und umgesetzt. Die Folge dieses unbedachten Handelns ist ein weiteres Ansteigen der Arbeitslosenquote behinderter Erwerbspersonen um 4,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat, somit zeigt sich das kultur- und konzeptlose Vorgehen der Landesregierung sehr deutlich anhand der 235 zusätzlichen arbeitslosen Behinderten in Thüringen. Von einem Abbau von Arbeitslosigkeit ist somit keinesfalls zu sprechen. Hier ist sehr deutlich zu erkennen, dass es nach über einem Jahr des 50.000-Job-Programms in Thüringen keine zusätzlichen Arbeitsplätze für Behinderte auf dem ersten Arbeitsmarkt gibt. Ich frage die Landesregierung, und hier vor allem den zuständigen Minister, wie er denn nun mit der Situation umgehen möchte, da er nur noch ein Jahr Zeit hat, um den Thüringer Anteil am Gesamtziel zu verwirklichen? Aber auch der Wirtschaftsminister ist hier mit in die Verantwortung zu nehmen.

Wie können wir nun dieses Dilemma lösen und wie kommen wir heraus? Sehr geehrte Damen und Herren der Landesregierung, lassen Sie das Bundesministerium für Arbeit mit seinen Bemühungen nicht allein,

(Beifall bei der PDS)

sorgen Sie dafür, dass auch Vertreter der kleinen Thüringer Unternehmen mit den Kammern, Verbänden und der Politik ins Gespräch kommen. Die Schwelle von 20 Arbeitnehmern, die ein Unternehmen haben muss, um beschäftigungspflichtig zu werden, ist einfach zu hoch. Die nicht verpflichteten Unternehmen müssen sich mit dieser Methode leider nicht auseinander setzen, obwohl es für sie große ökonomische Vorteile beinhaltet. Allerdings ist Zwang auch der falsche Weg, wie Riesters Methode zeigt. Verkürzen Sie die Bearbeitungszeiten, machen Sie Beantragungen leichter und, vor allem, verkürzen Sie die Zeit zwischen Beantragung und Auszahlung von Fördermitteln. Klein- und mittelständische Unternehmen haben nun einmal in Thüringen nur eine geringe Eigenkapitaldichte, wodurch die schnelle Auszahlung von Fördermitteln sehr wichtig ist, um Arbeitgeber zur Einstellung von behinderten Menschen zu bewegen.

Aber lassen Sie mich noch ganz kurz auf den einen Punkt zurückkommen, den Frau Vopel vorhin hier mehrmals angesprochen hat. Ich sage, die Einstellung von behinderten Menschen hat für Unternehmen ökonomische Vorteile. Ich denke, wir müssen endlich mit diesem Mythos der Unkündbarkeit aufhören. Dies ist in der Praxis schon lange nicht mehr der Fall. Wenn ein Behinderter im Arbeitsleben seine Aufgaben nicht erfüllt, gibt es keinen Grund, ihm nicht zu kündigen. Und wenn es aus wirtschaftlichen Gründen bedingt ist, hat die Hauptfürsorgestelle - und jetzt das Integrationsamt - eine Kündigung niemals versagt.

Frau Vopel, Sie verunsichern hiermit weiterhin die Arbeitgeber und befördern diesen Mythos hier weiter mit, was ich als verantwortungslos empfinde.

(Zwischenruf Abg. Vopel, CDU: Sie, die meisten Arbeitgeber nicht.)

(Beifall bei der PDS)