Protocol of the Session on December 13, 2001

2. Welche Maßnahmen zur Reduzierung der Bewirtschaftungskosten wurden durch den Landesbetrieb seit Beginn seiner Tätigkeit bis heute durchgeführt und mit welchem konkreten Ergebnis?

3. Ist es richtig, dass Versorgungsverträge zwischen der Strom- und Fernwärme GmbH Erfurt und dem Freistaat Thüringen gekündigt wurden, wenn ja, aus welchem Grund?

Herr Minister Trautvetter, bitte schön, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Abgeordneter Dr. Müller, namens der Landesregierung beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Zu Frage 1: Der Landesbetrieb Thüringer Liegenschaftsmanagement verwaltet derzeit insgesamt 406 Liegenschaften, bestehend aus 835 Flurstücken. Davon befinden sich in Erfurt 27 Liegenschaften, bestehend aus 104 Flurstücken.

Zu Frage 2: Die umfangreichen Maßnahmen, die der Landesbetrieb seit Beginn seiner Tätigkeit zur Reduzierung der Bewirtschaftungskosten durchgeführt hat, sind im Energiebericht 2000, der den Abgeordneten im Juli 2001 zugeleitet wurde, aufgeführt. Die konkreten Ergebnisse bitte ich dort, z.B. auf der Seite 21, nachzulesen. Auch für das Jahr 2001 wird dem Thüringer Landtag ein Energiebericht zugeleitet werden. Im Bereich des technischen und infrastrukturellen Gebäudemanagements hat der Landesbetrieb erstmals beim Regierungsviertel "Am alten Steiger" und dem Behördenzentrum in Ilmenau diese Leistungen nach europaweiter Ausschreibung an einen Generaldienstleister vergeben. Dieser erbringt seine Leistungen nahezu ausschließlich mit aus Thüringen stammendem Personal. Landeseigenes Personal wird für diese Aufgabe nicht mehr eingesetzt. Zu den Ergebnissen kann ich nur zum Regierungsviertel sagen, bei ca. 30 Prozent größerer Nutzungsfläche sind die Kosten für die Bewirtschaftung fast 20 Prozent niedriger als vorher.

Zu Frage 3: Die SWE Strom- und Fernwärme GmbH Erfurt hat am 9. August 2001 die Rahmenvereinbarung mit dem Freistaat Thüringen über die Belieferung mit Elektroenergie aus wirtschaftlichen Gründen gekündigt, wegen der allgemeinen Erhöhung der Strompreise sowie der Auswirkungen durch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und das Gesetz zur Förderung der Stromerzeugung aus neuer Bahn-Energie. Die Kündigung erfolgte form- und fristgerecht zum 31.12.2001. Der Landesbetrieb Thüringer Liegenschaftsmanagement hat zuvor bei zwei Objekten, deren Nutzung aufgegeben wurde, ebenfalls die Lieferverträge gekündigt.

Ich sehe, es gibt eine Zusatzfrage. Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Müller.

An welchen Betrieb wird die Lieferung ab dem neuen Jahr erfolgen?

Die Lieferung erfolgt ab dem neuen Jahr durch einen Liefervertrag über zwei Jahre von der BEWAG.

Stimmt die Aussage, dass das Angebot der BEWAG aufgrund der Preisbildung 2001 gebildet wurde, also ohne Berücksichtigung der Energiesteuern für das nächste Jahr, und dass es damit möglicherweise gar nicht mehr der Mindestbieter ist?

Diese Aussage kann ich so nicht nachvollziehen. Preisvergleiche haben ergeben, dass das ein ordnungsgemäßes Angebot war.

Es gibt eine weitere Nachfrage. Bitte, Herr Abgeordneter Ramelow.

Wie erklärt es sich die Landesregierung, dass es in diesem Fall bei dem Bieterverfahren nicht mal ein Bietergespräch gegeben hat, nachdem die Gebote geöffnet worden sind.

Und die zweite Nachfrage: Bei den von Ihnen eben erläuterten Gründen, warum die SWE gekündigt hat, haben Sie ja die Kraft-Wärme-Kopplung-Komponente erwähnt. Wie erklärt es sich die Landesregierung, dass ausgerechnet die Landesregierung oder über die vom Land verbrauchten Strommengen die KWK-Anteile, die erhoben worden sind, ausgerechnet in diesem Fall nicht bezahlt worden sind?

Das Letztere ist mir nicht bekannt, das müsste ich nachprüfen lassen.

Zum Ersten: Die Form der Ausschreibung hat ein Bietergespräch im Ergebnis dann nicht mehr zugelassen.

Es sind keine weitere Fragen zulässig. Herr Minister Trautvetter, vielen Dank.

Wir kommen zur nächsten Frage, eine Frage der Frau Abgeordneten Wildauer in Drucksache 3/1994. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Geplante Schließung der Orthopädie-Abteilung im Krankenhaus Gotha/Ohrdruf

Über Gerüchte erfuhr die Geschäftsleitung des Gothaer Kreiskrankenhauses, dass der Krankenhausplanungsaus

schuss sich in seiner Beratung am 26. Oktober 2001 spontan für den Abbau von 74 Krankenhausbetten (darunter 40 orthopädische Betten, was die Schließung der kom- pletten orthopädischen Fachabteilung zur Folge hätte) entschied.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie begründet die Landesregierung die Schließung der gesamten orthopädischen Versorgung im Kreiskrankenhaus Gotha?

2. Weshalb erfolgte vor dieser Schließung keine Anhörung der Krankenhausträger?

3. Entsprechend dem vorgegebenen Schlüssel für die Versorgung eines Kreises mit Krankenhausbetten war Gotha bisher mit 39,1 Betten je 10.000 Einwohner unterversorgt. Mit einer Reduzierung auf 33,6 Betten je 10.000 Einwohner ist für den größten Thüringer - einwohnermäßig - Landkreis in noch deutlicherem Maße eine Unterversorgung vorprogrammiert. Womit rechtfertigt die Landesregierung diese Unterversorgung?

4. Mir ist bekannt, dass gerade die Gothaer Orthopädie äußerst effizient und auf Basis neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse arbeitet. Planbare OP-Zeiten liegen für die Einwohner des Kreises in einem vertretbaren Maß. Welche Kliniken sollen nach Auffassung der Landesregierung und der des Planungsausschusses diese Leistungen ohne Einschränkung für die kranken Menschen, besonders die älteren, übernehmen?

Herr Staatssekretär Maaßen, bitte.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Frau Abgeordneten Dr. Wildauer wie folgt.

Zu Frage 1: Mit der diesbezüglichen Entscheidung folgt das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit dem Beschluss des Krankenhausplanungsausschusses vom 26. Oktober dieses Jahres, mit dem dieses Gremium wiederum einem Antrag der Krankenkassenverbände folgt. Der stationäre Versorgungsauftrag auf dem Gebiet der Orthopädie ist nicht der regionalen Grundversorgung, sondern der überregionalen Versorgung zuzuordnen und damit bestimmten Zentren oder größeren Krankenhäusern vorbehalten. Für die Region Mittelthüringen soll dieser Versorgungsauftrag künftig durch das Marienstift Arnstadt und das Helios-Klinikum Erfurt wahrgenommen werden. Die nördliche Region des Landkreises Gotha kann durch die orthopädische Abteilung des Kreiskrankenhauses Mühlhausen versorgt werden. In unserer heu

tigen Zeit sind geringe Entfernungen in unserem kleinen Bundesland Thüringen für jedermann leicht erreichbar. Mit der ab dem Jahr 2003 vorgesehenen Einführung des neuen fallpauschalenbezogenen Entgeltsystems auf DRG-Basis wird insbesondere auch für die Orthopädie mit einer weiteren deutlichen Verweildauerverkürzung gerechnet, die einen wesentlichen Rückgang der Zahl bedarfsnotwendiger Betten nach sich ziehen wird. Vor diesem Hintergrund halten wir eine weitere Konzentration der orthopädischen Versorgung und die Aufgabe der mit derzeit 40 Betten relativ kleinen Abteilung für sachgerecht.

Zu Frage 2: Direkt und unmittelbar nach der Beschlussfassung des Krankenhausplanungsausschusses am 26. Oktober 2001 wurde der Krankenhausträger über die beabsichtigte Herausnahme der orthopädischen Abteilung aus dem 4. Thüringer Krankenhausplan bis zum 31. Dezember 2004 informiert und um Stellungnahme gebeten. Ich weise, Frau Abgeordnete Wildauer, also zurück, dass der Krankenhausträger hier auf Gerüchte angewiesen war. Eine schriftliche Stellungnahme liegt vor. Die Anhörung ist somit zum frühestmöglichen Zeitpunkt erfolgt. Eine noch frühere Anhörung war nicht möglich, da die Schließung der Abteilung erst Ergebnis der Sitzung des Krankenhausplanungsausschusses vom 26. Oktober 2001 war.

Zu Frage 3: Wie bereits dargestellt, gibt es keine Unterversorgung in der Planungsregion. Die in der Frage genannte Bettenmessziffer ist generell nicht geeignet, den Grad der stationären Versorgung auf Kreisebene abzubilden. Zum einen haben sich die Einzugsgebiete der Krankenhäuser historisch entwickelt, die politischen Grenzen eines Landkreises spielen dabei eine untergeordnete Rolle. Zum anderen sind die Bettenkapazitäten der spezialisierten, überregional versorgenden Fachgebiete vor allem den größeren Krankenhäusern, wie ich das hier für diesen Fall schon bereits ausgeführt habe, in Ballungszentren zugeordnet und in vielen ländlichen Kreisen nicht mehr vorhanden. Der Vergleich mit dem Landesdurchschnitt oder mit Städten wie Erfurt, Jena, Gera, Suhl oder Nordhausen, wo große überregional versorgende Krankenhäuser vorhanden sind, ist daher nicht zielführend.

Zu Frage 4: Wie bereits eingangs dargestellt, sollen nach dem Jahr 2004 das Marienstift Arnstadt und das HeliusKlinikum Erfurt diese Leistungen übernehmen. Die Bettenkapazität des Marienstifts Arnstadt wurde fortgeschrieben, dasselbe gilt für das Klinikum Erfurt.

Gibt es Zusatzfragen? Ja, bitte schön, Frau Abgeordnete Wildauer.

Herr Staatssekretär, ich konnte in der Frage nicht darauf eingehen. Es gibt ja diese Kieler Studie, ich frage jetzt nur, welche Bedeutung messen Sie dieser Kieler Studie bei?

Als zweite Frage dann gleich, wenn Sie sich auch auf diese Studie beziehen, sehen Sie die so, dass die 66 Betten pro 10.000 Einwohner auf die Region zu beziehen sind?

Frau Abgeordnete Wildauer, es ist so, dass natürlich die gesamte Krankenhausplanung, d.h. also der 4. Krankenhausplan, auf der Kieler Studie beruht, denn die haben wir zum Zwecke der Erstellung des 4. Krankenhausplans in Auftrag gegeben. Natürlich sind bei allen Gesprächen im Planungsausschuss und bei allen Vorschlägen, die dem Planungsausschuss auch vorangegangen sind, die Ergebnisse dieser Kieler Studie berücksichtigt worden. Im Übrigen sind Messziffern, wie Sie sie eben genannt haben und wie ich auch schon ausgeführt habe, nur grundsätzliche Anhaltspunkte, um hier eine ordnungsgemäße, regional spezifische und auf die Gegebenheiten in einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten angelegte Krankenhausplanung zu erreichen; sie sind also nur die Voraussetzungen und Anhaltspunkte für eine solche Planung, können aber die konkrete Planung nicht ersetzen. Ich habe Ihnen ganz deutlich gemacht, warum diese 40 Betten hier an dieser Stelle nicht aufrecht erhalten werden sollten, dass aber die Versorgung mit orthopädischen Krankenhausleistungen in der gesamten Region gewährleistet ist und auch aus der Nordregion noch etwas dazu kommen wird, das habe ich im Einzelnen auf die eine Frage, die Sie gestellt hatten, schon dargestellt.

Es gibt eine weitere Nachfrage. Bitte, Herr Abgeordneter Pidde.

Herr Staatssekretär, teilen Sie meine Sorge, dass die Schließung der Orthopädie in Ohrdruf die Schließung des gesamten Ohrdrufer Krankenhauses nach sich ziehen kann und dass damit Millionen, auch Landesmittel, in Ohrdruf in den Sand gesetzt worden sind?

Herr Abgeordneter Dr. Pidde, diese Auffassung teile ich durchaus nicht, denn es handelt sich um kein selbstständiges Krankenhaus, sondern es handelt sich um einen Teil des Krankenhauses Gotha, des Kreiskrankenhauses Gotha-Ohrdruf. Hier geht es nur um einen Standort und es geht hierbei um 40 von 80 Betten.

Frau Abgeordnete Thierbach, Sie haben die letzte Möglichkeit der Nachfrage.

Herr Staatssekretär, hat die Bettenreduzierung im Kreiskrankenhaus Gotha einschließlich Betriebsstätte Ohrdruf Auswirkungen auf den im März fertig gestellten Neubau bei der Zulassung der Gesamtbettenzahl?

Ich gehe davon aus, dass bei diesem Neubau, der ja nicht in Ohrdruf stattfindet, die Gesamtbettenzahl berücksichtigt ist.

Danke, Herr Staatssekretär.

Wir kommen zur nächsten Frage in Drucksache 3/1996. Bitte, Frau Abgeordnete Thierbach.

Ansiedlung einer juristischen Zentralstelle in Fragen der Verbraucherinsolvenz

Mit In-Kraft-Treten der geänderten Richtlinie zur Förderung von Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen im Freistaat Thüringen zum 1. Januar 2001 wurde im Punkt 2.1 der oben genannten Richtlinie festgelegt, dass es zur Schaffung einer juristischen Zentralstelle - modellhaft bis zum 31. Dezember 2002 -, welche die juristische Beratung für Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberater gewährleisten soll, kommt.

Seitens des Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit kam es Anfang November zur "Ausschreibung" dieser oben genannten Stelle bis zum 3. Dezember 2001.

Ich frage die Landesregierung:

1. Bei welchem Träger wird die oben genannte juristische Zentralstelle in Fragen der Schuldner- und Verbraucherinsolvenz ab 1. Januar 2002 installiert?