Ja, Verzeihung, bei dem Stadtrat ist es genauso schlimm. Insofern scheint das doch bei Ihnen problematisch zu sein mit der Demokratie, denn dann würden Sie schon im Gemeinderat, im Stadtrat ein etwas lebendigeres
Diskussionsforum haben. Wenn Sie dazu die Beiräte brauchen, damit es überhaupt zu einer lebendigen demokratischen Diskussion kommt, dann ist das ein Armutszeugnis für Ihre Stadt.
Ich würde Ihnen raten, andere Städte und Gemeinden machen es auch und brauchen keine Änderung der Kommunalordnung dazu, die richten zu ganz bestimmten Themen und Problemfeldern runde Tische ein. Die können diese runden Tische auch Beiräte nennen. Da haben Sie genau die Diskussion, die Sie wünschen. Aber Sie brauchen sie nicht in der Kommunalordnung etablieren, Sie brauchen sie nicht mit Verfahrensmacht auszustatten und Sie bekommen trotzdem diese Diskussion hin. Ansonsten empfehle ich Ihnen, Ihren Gemeinderat, Ihren Stadtrat etwas lebendiger zu gestalten.
Die gleichen Einwände gelten auch für alle Vorschläge, die darauf abzielen, die durch Direktwahl demokratisch legitimierten Bürgermeister und Landräte sowie die ebenso legitimierten Mehrheiten in den Gemeinderäten und Kreistagen durch den massiven Ausbau von Minderheitenrechten zu schwächen. Das scheint überhaupt der allgemeine Trend der Vorschläge der Opposition zu sein, die Minderheitenrechte zu Lasten der Mehrheit zu stärken und damit an sich Demokratie abzubauen. Das sagt man dann nur nicht so deutlich.
Entweder man lobt unser demokratisches Gefüge als Demokratie oder man versucht nur daran herumzubasteln, um gerade denen, die in der Demokratie gerade mal nicht die Mehrheit haben, nun doch zu irgendwelchen Mehrheiten zu verhelfen. Das allerdings, meine Damen und Herren, ist undemokratisch.
Auch Ihre Änderungsvorschläge zum Kommunalwahlgesetz zeigen dies recht deutlich. Die von der PDS geforderte Einführung des kommunalen Wahlrechts für Ausländer aus nicht EU-Ländern wäre, zumindest ohne eine Änderung des Grundgesetzes, schlicht verfassungswidrig. Denn nach dem jetzt geltenden Grundgesetz haben nur Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Gemeinschaft besitzen, ein aktives und
passives Wahlrecht. Insofern fragt man sich schon, ob Sie bei diesem Vorschlag, den Sie in diesem Gesetzentwurf machen, nicht ganz bewusst das Grundgesetz missachten. Wenig überraschen, meine Damen und Herren, kann auch die Forderung nach Abschaffung der schriftlichen Erklärung zur Stasi-Vergangenheit bei der Bürgermeisterwahl.
Dass Sie alles unternehmen, um die ehemaligen Büttel der Unterdrücker des Volkes wieder in Amt und Würden zu bringen, das verwundert nun wirklich nicht.
Da brauchen Sie, Herr Huster, nicht abzuwinken. Wir haben hier in dem Hause, da waren Sie noch nicht da, in dieser Beziehung schon einiges erlebt.
Strikt abzulehnen, meine Damen und Herren, sind auch all die Vorschläge, die die Grundlagen einer sparsamen wirtschaftlichen Haushaltsführung gefährden. Die Vorschläge der PDS dienen zwar dem Wortlaut nach einer Flexibilisierung des Haushaltsrechts, wie z.B. der Verzicht auf den bisher zwingend vorgeschriebenen jährlichen Haushaltsausgleich und die vorgeschriebenen Lockerungen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung. Diese Mittel sind kaum dazu geeignet, die finanzielle Situation der Kommunen mittel- und langfristig zu verbessern. Gerade vor dem Hintergrund der unsicheren Einnahmeentwicklung, die die Kommunalfinanzen derzeit aufgrund der rot-grünen Steuerpolitik hinnehmen müssen, muss Haushaltsdisziplin und nicht Finanzakrobatik das oberste Gebot sein, meine Damen und Herren.
Die Vorschläge zum kommunalen Haushaltsrecht sind nicht der einzige Punkt, bei dem Sie mit den Finanzen in Konflikt geraten. Sie behaupten unter dem Punkt "Kosten", dass der Gesetzentwurf Einsparungen durch Verwaltungsvereinfachungen erwarten ließe. Tatsächlich enthält der Gesetzentwurf jedoch keine verwaltungsvereinfachende Regelung, sondern er enthält nur Regelungen, die den Verwaltungsaufwand erheblich steigern und deshalb erhebliche Zusatzkosten verursachen werden. Aufgezeigt, Frau Dr. Wildauer wies ja darauf hin, wird immerhin, dass die Vorschläge im Zusammenhang mit dem Kommunalabgabenrecht jährliche Mehrkosten von jeweils etwa 50 Mio. DM für Land und Kommune erwarten lasse. Nur ist die Schätzung dieser Summe so ähnlich wie Kaffeesatzleserei. Wir wissen es nicht, Frau Dr. Wildauer. Wenn wir die Summe zusammenzählen, die wir eigentlich in die Hand nehmen müssten, um kurzfristig die notwendigen Strukturveränderungen bei den Verbänden durchführen zu können nach unserem bislang geltenden Reglement, dann benötigen wir allerdings ein Vielfaches dieser Summe, da ist es mit 50 Mio. DM nun wahrlich nicht abgetan. Sie bleiben vor allen Dingen dann auch die Antwort darauf schul
dig, wie denn insbesondere die Kommunen die zusätzlichen Belastungen auffangen sollen - ganz bestimmt nicht mit der Flexibilisierung des Haushaltsrechts. Wenn dann in Ihrem Gesetzentwurf ausgeführt wird, dass eine teilweise Gegenfinanzierung durch die konsequente Einhaltung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erreicht werden soll, dann unterstellen Sie doch mit dieser Formulierung, dass diese durch die Thüringer Kommunalordnung ja bereits zwingend vorgeschriebenen Grundsätze der sparsamen Haushaltsführung bisher nicht eingehalten werden und dass deshalb die Gemeinden noch eine Unmenge Luft haben zu Ersparnissen, die sie dann zur Gegenfinanzierung ihrer Vorschläge einsetzen können. Das verkennt doch, meine Damen und Herren, die tatsächliche Sachlage und ist nicht zuletzt auch eine Beleidigung all derer, die in den Gemeinden und in Gemeinderäten Verantwortung tragen.
Zusammenfassend lässt sich zu Ihrem Gesetzentwurf wohl Folgendes sagen: Er führt zu weniger Demokratie, denn er stärkt demokratisch nicht legitimierte Gruppen zu Lasten der durch Direktwahl legitimierten Organe der Gemeinde und
durch die konsequente Missachtung des demokratischen Grundprinzips der Mehrheitsentscheidung. Auch dadurch wird Demokratie geschwächt. Der Entwurf bringt dagegen nur eines, er bringt mehr Bürokratie durch aufwändigere Verfahren, z.B. im Anhörungs- und Beirätewesen und er führt nicht zuletzt zu einer finanziellen Mehrbelastung des Landes und der Kommunen und damit zu einer finanziellen Mehrbelastung aller Bürgerinnen und Bürger dieses Landes.
Es sei unbestritten, dass Sie in Ihrem Gesetzentwurf auch einige Vorschläge meist technischer Natur haben, die zustimmungsfähig sind und zumindestens diskussionswürdig sind. Diese sind schon seit längerem allgemein in Rede und sie werden auch schon seit längerem diskutiert in den unterschiedlichsten Foren und Gremien, auch hier in diesem Raum schon diskutiert. Aber das führt doch nicht automatisch dazu, dass dieser Gesetzentwurf insgesamt diskussionswürdig wäre, weil er in den Grundzügen nicht stimmt, meine Damen und Herren.
Im Übrigen finden Sie diese wenigen Punkte auch im Gesetzentwurf der Landesregierung, der Ihnen als Referentenentwurf im Landtag schon zugegangen ist. Sie tun ja so, als läge Ihnen noch nicht der Referentenentwurf vor und als würden Sie gänzlich im Dunkeln tappen und als würde die Regierung momentan noch die Augen verschließen vor einer Novellierung der Thüringer Kommunalordnung.
Das ist ja alles nicht der Fall, meine Damen und Herren, und Sie erwecken hier ein Bild, was weit an der Wirklichkeit vorbei geht. Der vorliegende Gesetzentwurf der PDS aber ist schlecht gearbeitet, er ist durch das Zusammenmixen der unterschiedlichsten Teile, Herr Schemmel hat darauf hingewiesen, bisweilen gequirlter Unsinn und sollte deshalb den Thüringer Landtag nicht länger beschäftigen. Vielen Dank.
Ich schließe die Aussprache. Es ist Ausschussüberweisung an den Innen- und an den Justizausschuss beantragt worden. Wer der Überweisung der Drucksache 3/1905 an den Innenausschuss zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Danke schön. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist mit einer Mehrheit von Gegenstimmen die Ausschussüberweisung an den Innenausschuss abgelehnt.
Wer der Überweisung an den Justizausschuss zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Danke schön. Mit einer Mehrheit von Gegenstimmen ist auch die Überweisung an den Justizausschuss abgelehnt. Gibt es hier Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall.
Damit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der PDS in Drucksache 3/1905 nach zweiter Beratung. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Danke schön. Das ist eine Mehrheit. Stimmenthaltungen? Es gibt einige Stimmenthaltungen. Mit einer Mehrheit von Gegenstimmen ist der Gesetzentwurf abgelehnt.
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/1925 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik - Drucksache 3/2050 ZWEITE BERATUNG
Als Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Schugens benannt. Ich bitte den Berichterstatter um seinen Bericht.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Drucksache 3/1925 wurde im Ausschuss behandelt. Die neuen Herausforderungen im Bereich des ÖPNV haben den Landtag veranlasst, bereits im Dezember 2000 im Zuge der Haushaltsberatungen eine flexiblere Handhabung des Gesetzes über den ÖPNV-Einsatz, besonders den Einsatz von verfügbaren Mitteln, zu ermöglichen. Damit wurde erforderlich, landesrechtliche Vorschriften besser auf das Bundesrecht, hier auf das Regionalisierungsgesetz, abzustimmen. Die Mittel sollen für SPNV-Ersatzleistungen, und hier vor allem zielgerichteter zusätzlich entsprechend der Bedingungen in Thüringen für die kooperative Zusammenarbeit der Aufgabenträger und nicht zuletzt für Finanzhilfen nach § 8 Abs. 2 zur anteiligen Deckung von Betriebskostendefiziten für den öffentlichen Linienverkehr verwendet werden. Die Vorlage wurde im Ausschuss in der 23. Sitzung am 06.12. behandelt und es wird empfohlen, den Gesetzesvorschlag unmittelbar anzunehmen, um fristgemäß Mittelbereitstellung zu garantieren. Ich bitte Sie um Zustimmung.
Ich eröffne die Aussprache und rufe als ersten Redner Herrn Abgeordneten Lippmann ans Rednerpult. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Präsidentin hatte heute früh bei der Feststellung der Tagesordnung erfreulicherweise festgestellt, dass wir uns um eine Effizienzsteigerung bemüht hätten. Dieser Tagesordnungspunkt, den wir jetzt behandeln, ist hochgradig dafür geeignet, dieses fortzusetzen.
Wir waren uns bei der ersten Lesung einig, wir waren uns im Ausschuss einig, ich glaube, wir werden uns auch heute einig sein. Erstens, wir haben ein gutes ÖPNV-Gesetz. Wir haben über dieses ÖPNV-Gesetz selbstverständlich hohe investive Zuwendungen an die Träger des Personennahverkehrs, an die kommunalen Träger aber auch an die privaten Träger geleistet und wir haben bisher und müssen auch fürderhin diesen Verlustausgleich tragen, wobei wir uns vielleicht noch nicht einig darüber sind, wie hoch dieser sein muss. Dass er irgendwann degressiv ausgestaltet wird, ist klar. Also darüber sind wir uns einig. Wenn ich meinen letzten Satz von der ersten Lesung noch einmal zitieren darf: Ich hatte Bedenken angemeldet, ob dies mit dem Bundesrecht rechtsförmlich ist. Diese Bedenken sind zerstreut worden. Ich hatte die Hoffnung zum Ausdruck gebracht, dass das Bezahlen aus Regionalisierungsmitteln nicht dazu führen darf, Leistun
gen beim Reiseverkehr abzubestellen oder zu verringern. Ich glaube, das haben wir in der Hand, das zu kontrollieren. Ich sehe auch dafür keine Bedenken und deshalb würde ich auch vorschlagen namens meiner Fraktion, diesem Gesetzentwurf, dieser Änderung zuzustimmen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist gut, Herr Kollege Lippmann, dass Ihre Bedenken zerstreut werden konnten. Allerdings gab es zumindest von der PDS-Fraktion noch teilweise heftige Kritik an dem vorliegenden Gesetzentwurf. So wurde z.B. von der PDS-Fraktion verlangt, dass die EU-Verordnung zur Liberalisierung des ÖPNV gleich mit in den Gesetzentwurf eingearbeitet werden soll. Das geht natürlich nicht, weil es diese Verordnung noch gar nicht gibt. Im Moment gibt es zwei Verordnungsentwürfe, einen von der EUKommission, der eine sehr weit gehende Liberalisierung fordert und einen Entwurf vom EU-Parlament, der die kommunalen Verkehrsträger stärkt und da ist ein Konsens noch gar nicht in Sicht. Wenn es eines Tages eine Verordnung geben wird, dann ist erst mal der Bundesgesetzgeber gefragt und dann muss er erst mal sein Bundesgesetz ändern und dann sind die Länder dran. Also, das geht zum jetzigen Zeitpunkt wirklich nicht. Tatsache ist, dass sich unser Gesetz sehr bewährt hat und nun wollen wir die besprochene Flexibilisierung noch weitestgehend auch bei uns ermöglichen. Hauptziel dieser Flexibilisierung ist, auch künftig sozial verträgliche Tarife im ÖPNV in Thüringen durchzusetzen. Das ist das Hauptziel, meine Damen und Herren.
Es werden mit den finanziellen Möglichkeiten, die wir durch das Gesetz dann entsprechend realisieren können, natürlich auch die kommunalen Träger des öffentlichen Personennahverkehrs finanziell unterstützt und gestärkt. Das ist eine gute Botschaft.