Meine Damen und Herren, die Weiterentwicklung der bundesstaatlichen Finanzordnung bietet die Chance, den derzeit allein von der Ausgabenseite geprägten Subventionswettlauf der Länder zu entschärfen. Durch den Einstieg in wettbewerbliche Strukturen zwischen den Ländern auf der Einnahmen- und auf der Ausgabenseite kann wirtschaftliche Dynamik neu an Fahrt gewinnen. Das ist auch eine Chance für mehr Arbeitsplätze, für eine Verbesserung des Wohlstandsniveaus und der Lebensbedingungen unserer Bürger. Die strikte Umsetzung des Prinzips der Subsidiarität ermöglicht darüber hinaus ein höheres Verantwortungsbewusstsein des Einzelnen gegenüber der Solidargemeinschaft sowie der einzelnen Gebietskörperschaft gegenüber dem Bürger. Das System der Bundesrepublik ist offen, sich den veränderten Rahmenbedingungen anzupassen. Wir müssen diese Möglichkeit aufgreifen und eine zukunftsorientierte Reform auf den Weg bringen. Ich hoffe, dass nach der Bundestagswahl 2002 die Verhandlungen zügig gestartet und bis zur Regierungskonferenz 2004 zum Abschluss gebracht werden. Was ich nicht glaube, dass wir in Thüringen mit den kommunalen Spitzenverbänden den Wunsch der Frau Dr. Wildauer umsetzen können, nämlich das sächsische kommunale Finanzausgleichsgesetz in Thüringen wirksam werden zu lassen. Da hätte Sie wahrscheinlich den Finanzminister als Einzigen auf Ihrer Seite. Vielen Dank.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, ich kann damit die Aussprache schließen. Ausschussüberweisung war auch nicht beantragt worden.
Dann kommen wir unmittelbar zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 3/1913. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist eine beachtliche Mehrheit. Gegenstimmen? Gibt es nicht. Enthaltungen? Einige Stimmenthaltungen. Damit mit großer Mehrheit so angenommen.
Habe ich etwas vergessen? Es war alles korrekt. Der Antrag ist angenommen und damit kann der Tagesordnungspunkt geschlossen werden.
a) Gutachterliche Äußerung des Thüringer Landesrechnungshofs (§ 88 Abs. 3 ThürLHO) Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 3/1920
b) Prüfbericht des Thüringer Rechnungshofs zur Zahlung von Trennungsgeld und Reisebeihilfe in der Thüringer Landesverwaltung Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 3/1921
Wird Begründung durch den Einreicher gewünscht? Das ist der Fall, Abgeordneter Müller, SPD-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich werde mich angesichts der klar formulierten Anträge kurz fassen können. Es kommt recht häufig vor, dass Missstände aus Verwaltung und Politik durch die Medien aufgegriffen und publiziert werden. Auch für Thüringen ist dies nichts Neues. Anlass der unter 17 a und 17 b zu beratenden Anträge sind Veröffentlichungen in einer Thüringer Tageszeitung, wonach es in der Thüringer Landesverwaltung vermutlich Missstände bei der Beantragung und Gewährung von Reisebeihilfe und Trennungsgeld gegeben hat und gibt. Nun gilt es bei jedem Vorwurf, der in den Raum gestellt wird, genau zu prüfen, was daran wahr ist. Sooft schon haben ganze Heerscharen von Jägern einer Zeitungsente nachgestellt. Ich erinnere nur an den vermeintlichen Beschattungsauftrag des Innenministers gegenüber Kommunalpolitikern. Nun, nachdem geprüft wurde, haben wir womöglich einen Untersuchungsausschuss ohne Untersuchungsgegenstand. Die Pressemitteilung, die Ursache für die beiden jetzt zu beratenden Anträge ist, hat jedoch eine besondere Tragweite. Sie berührt das Selbstverständnis der Thüringer Politik in ihrer ganzen Breite. Wurden tatsächlich Trennungsgelder und Reisekosten zu Unrecht bezogen und das Ganze aus politischen Gründen nicht weiter verfolgt, dieser Frage hat sich sowohl die Regierung als auch der Rechnungshof zu stellen. Es ist eine Frage der Glaubwürdigkeit der Thüringer Politik und deshalb sollte dieser Frage mit der gebotenen Ernsthaftigkeit, Sorgfalt und Kon
In den vergangenen beiden Jahren wurde sehr viel Politikverdrossenheit dadurch erzeugt, dass die Politik in einem Licht erschien, in dem bestimmte moralische Ansprüche außer Kraft gesetzt wurden. Die Parteispendenaffäre erschütterte die Nation und die Nachbeben sind bis heute nicht ausgestanden. Die Politik muss allergrößte Transparenz sicherstellen und dem kleinsten Verdacht finanzieller Unregelmäßigkeit massiv entgegentreten. Nur so können wir auch künftig auf das Vertrauen der Menschen in diesem Land hoffen. Die SPD-Fraktion versteht die vorliegenden Anträge zur Vorlage eines alten Prüfberichts des Rechnungshofs zur Reisekosten- und Trennungsgeldzahlung bis einschließlich 1996 sowie den Wunsch nach gutachterlicher Äußerung des Rechnungshofs zur Gewährung von Reisebeihilfen und Trennungsgeldern 1994 bis 2001 nicht als Überreaktion auf besagte Pressemitteilung, sondern als konsequente Reaktion auf im Raum stehende Vorwürfe. Im Übrigen sollte auch darüber geredet werden, wie mit den abgeschlossenen Prüfberichten des Landesrechnungshofs künftig generell umzugehen ist, zum Beispiel formuliert die Landeshaushaltsordnung von SachsenAnhalt Folgendes - ich zitiere: "Dem Landtag sind die abgeschlossenen Prüfungsverfahren mitzuteilen und auf Ersuchen deren Ergebnisse zu übermitteln." Wir sollten eine solche Regelung auch in Thüringen umsetzen, um auch hier ein weiteres Grundelement parlamentarischer Demokratie zu installieren. Ich bitte um Zustimmung zu diesen Anträgen in erster Beratung, damit es eine schnelle Aufklärung gibt und im Anschluss dann der Sachverhalt im Haushaltsund Finanzausschuss besprochen werden kann. Vielen Dank.
So, dann kommen wir zur Aussprache und das Wort hat Herr Minister Trautvetter. Bitte, Herr Minister.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, zur Klarstellung von unmöglichen Anträgen habe ich mich gleich zu Beginn der Debatte gemeldet. Zum Antrag Drucksache 3/1920 gebietet es die Hochachtung vor der Unabhängigkeit des Rechnungshofs, dass sich die Landesregierung nicht äußert. Ich möchte mich nur zum Antrag Drucksache 3/1921 äußern.
Frau Präsidentin, gestatten Sie, dass ich aus einer Vorlage an den Haushalts- und Finanzausschuss zitiere. Es ist die Vorlage Drucksache 2/1099, die Synopse zum Rechnungshofbericht 1997 zu den Bemerkungen zum Wirtschaftsjahr 1995, Teilziffer 172. Dort steht: "Der Rechnungshof hatte im Rahmen einer Querschnittsprüfung, die den Beamten und Angestellten des Landes gewährten Reisekosten, Trennunsgelder und Reisebeihilfen geprüft, ins
besondere im Hinblick darauf, dass die entsprechenden Zahlungen in den meisten Ressorts seit dem Jahr 1995 deutlich zurückgeführt oder völlig eingestellt worden sind, sowie auf die zum 1. Januar 1997 eintretenden Rechtsänderungen hat er davon abgesehen, den geprüften Dienststellen die Prüfungsergebnisse in Prüfungsmitteilungen bekannt zu geben." Herr Müller, es gibt keinen Rechnungshofbericht, es gibt Prüfungsfeststellungen und der Rechnungshof hat in eigener Entscheidung, in seiner eigenen Verantwortung entschieden von der Erstellung eines Rechnungshofberichts zu den Prüfungsfeststellungen abzusehen. Nach der Verfassung des Freistaats Thüringen ist der Thüringer Rechnungshof eine selbständige und nur dem Gesetz unterworfene oberste Landesbehörde. Da der Thüringer Rechnungshof Urheber seiner Berichte ist, ist allein er berechtigt zu entscheiden, wie er von seinem Verwertungsrecht Gebrauch machen kann. Die Landesregierung kann dies nicht beeinflussen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, dem Minister Trautvetter ist zu danken für die klarstellenden Worte, was die Rechtslage anbelangt. Sie dürfte aber auch weitgehend unstrittig sein. Ich denke, wir müssen in Anbetracht der Rechtslage eine Lösung finden, die dem Anliegen der Anträge Rechnung trägt. Wir haben auf der einen Seite die Tatsache, dass die Presse von zu Unrecht gezahlten Trennungsgeldern an Landesbedienstete berichtet und beruft sich dabei auf Feststellungen des Thüringer Rechnungshofs von 1996. Ich denke, das Anliegen der Anträge der SPD ist nur so zu verstehen, dass damit der diesen Berichten zugrunde liegende Sachverhalt aufgeklärt werden soll und das begrüßt meine Fraktion. Dazu soll das fragliche Papier, das die Feststellung enthält von 1996, dem Landtag vorgelegt werden und dazu soll für die Zeit nach dem Berichtszeitraum ein weiterer Bericht gefertigt werden, in dem die fraglichen Zahlungen bis heute untersucht werden.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, es ist Ihnen ja auch nicht entgangen, dass fast zeitgleich die CDU-Fraktion einen Antrag auf Selbstbefassung in den Haushalts- und Finanzausschuss eingebracht hat, der in einigen Punkten von dem SPD-Anliegen abweicht, aber das Anliegen als solches schon trägt, meine ich. Zwar geht es der CDU-Fraktion in dem Selbstbefassungsantrag um einen Bericht von 1997. Das mag ein Versehen sein, ich weiß es nicht. Vielleicht gibt es aber auch noch einen Bericht. Das lässt sich ja wohl klarstellen. Jetzt ist so eine Abweichung: Das Papier des Rechnungshofs soll nach diesem Selbstbefassungsantrag nicht dem Landtag, also nicht dem Plenum, sondern dem Ausschuss - auch nicht - vorgelegt werden, sondern
der Inhalt des Berichts soll vorgetragen werden. Wir sehen bei dieser Art die Gefahr, dass mündlicher Vortrag natürlich selektiert und möglicherweise nicht alle Facetten des Originalberichts erwähnt werden. Der Kompromiss zwischen den Anträgen der SPD und dem Antrag der CDU könnte darin bestehen, dass der in der Drucksache 3/1921 genannte Prüfbericht oder eben das Papier, welches die Feststellungen enthält und die Stellungnahme der Landesregierung sowie die Drucksache 3/1023, also die dort genannte schriftliche Beratung der Landesregierung und die Prüfergebnisse für die Jahre 1997 bis 2001, dem Haushalts- und Finanzausschuss vorzulegen und dort zu beraten sind. In jedem Fall, meine Damen und Herren, unterstützt die PDSFraktion das Anliegen um Aufklärung des Sachverhalts, die Vorwürfe der rechtswidrigen Bereicherung der Landesbediensteten und eventuell auch Beihilfe dazu, müssen ausgeräumt werden.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das Thema Trennungsgeld beschäftigt ja zumindest immer den Haushalts- und Finanzausschuss jährlich zur Aufstellung des Haushalts, zum Doppelhaushalt und alle wissen auch, dass das Thema Trennungsgeld natürlich die Gemüter immer erregt hat, nicht nur wegen seiner Höhe insgesamt im Haushaltsplan, sondern auch wegen seiner eigentlichen Bedeutung und Verwendung. Ich will einmal ganz persönlich vorweg sagen, bevor ich zu den Anträgen der SPD komme, dass wir natürlich auch von jedem anderen Arbeitnehmer die Flexibilität fordern und fordern zu Pendeln, um seinen Arbeitsplatz zu erhalten und seine Familie zu ernähren. Alle die, die Maurer sind und möglicherweise im Baugewerbe in anderen Bundesländern arbeiten, bekommen auch kein Trennungsgeld. Deswegen ist das System an sich nicht sonderlich gut, aber es ist Bestandteil im Rahmen der Vergütung des öffentlichen Dienstes und deshalb ist damit auch sorgfältig umzugehen. Nun hat die SPD-Fraktion zwei Vorlagen beantragt, Drucksache 3/1920 und Drucksache 3/1921, weil sie meint, Medienberichten zufolge gebe es einen Bericht, über den nunmehr beraten werden und der dem Parlament zur Kenntnis gelangen müsste. Der Finanzminister hat richtigerweise aus einer Vorlage an den Thüringer Landtag aus der 2. Wahlperiode beraten, nämlich die Bemerkung 1997 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung mit Bemerkungen zur Haushaltsrechnung 1995 durch den Thüringer Rechnungshof und, meine Damen und Herren, selbst der Haushalts- und Finanzausschuss in der 2. Legislaturperiode, damals noch mehrheitlich mit CDU und SPD besetzt, hat dort auch zu den Bemerkungen des Rechnungshofs eben zum zitierten Text Ziffer 172 - Gewährung von Reisekosten und Trennungsgeld und Reisebeihilfen
beraten. Die einzige Anmerkung, die es überhaupt dazu aus dem Ausschuss gegeben hat, kam weder von der CDU aber auch nicht von SPD, die kam von der Ausschussvorsitzenden von der PDS. Die hat nämlich gesagt, ich will das mal so wörtlich wiedergeben, weil ich nicht daraus zitieren darf, die hat so ungefähr gesagt: Die Bemerkungen des Rechnungshofs sind in besonderer Weise zu würdigen, weil die Bemerkungen nämlich in positiver Weise Erfolge bewirkt hätten. Nun ist Folgendes eingetreten, nun haben in der 2. Wahlperiode alle Fraktionen, die beiden Regierungsfraktionen sich mit Textziffer 172 beschäftigt und haben das für gut befunden, das war übrigens vor vier Jahren. Auch die einzige damals bestehende Oppositionsfraktion, jetzt seit ihr ja zu zweit,
hat auch noch die Erfolge aus den Bemerkungen gelobt und jetzt meint die SPD plötzlich, weil es Medienberichte gäbe, dass die "Thüringer Allgemeine" einen Fall aufgedeckt hätte, sei plötzlich zu informieren und zu debattieren. Aber selbst Heiko Gentzel, der SPD-Fraktionschef, hat gesagt, das darf ich zitieren: "Wenn nicht öffentlich, dann in einem Ausschuss". Weil der SPD-Antrag, beide, unseres Erachtens, nicht durchgreift, das hat der Finanzminister gesagt, haben wir aber auch schon vorher als CDU-Fraktion beantragt, dass in der Novembersitzung - wir haben eine Sitzung ausgelassen, damit auch Luft ist und der Rechnungshof sich auch entsprechend vorbereiten kann - wir zu zwei Dingen Auskunft haben wollen, nämlich einmal zu dieser, so heißt es nämlich in dieser Prüfungsfolge in der schriftlichen Beratung des Rechnungshofs zu Trennungsgeld für den Zeitraum, der bis Ende 1996 aufgelaufen ist, das ist das, was die SPD meint mit Medienberichten zufolge. Aber das Entscheidende ist vielmehr, weil das Parlament sich nämlich genau mit dem Sachverhalt schon beschäftigt und die Entlastung der Landesregierung für die ganzen Vorjahre schon vorgenommen hat, das parlamentarische Verfahren ja schon lange abgeschlossen ist, weil alle sich damit beschäftigt und im Plenum abschließend entschieden haben, ist der viel wichtigere zweite Punkt, nämlich dass die CDU-Fraktion beantragt hat, dass im Haushalts- und Finanzausschuss, der ist nämlich auch zuständig, weil er auch nicht öffentlich tagen kann zu dem Bereich, der Thüringer Rechnungshof gebeten wird, über seine Prüfungsergebnisse und vor allen Dingen über seine Schlussfolgerungen zu beraten. Falls er das noch nicht gemacht hat, das kann ja sein, weil die Medienberichte ja jetzt erst aufgetaucht sind, dann wird er das wahrscheinlich künftig tun und wir werden ihn dann bitten, wenn er denn zum Ende und zum Abschluss gekommen ist im Jahre 2002, den Haushalts- und Finanzausschuss zu seinen Schlussfolgerungen beraten.
Aber meine Damen und Herren, fest steht jedenfalls eines, dass die beiden SPD-Anträge hier völlig verfehlt sind und völlig neben der Sache herlaufen, weil das Parlament sich eigentlich mit dieser Sache schon abschließend und übrigens auch in Ihrer Regierungsverantwortung damit
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, an sich hatte ich bei der Einbringung schon alles gesagt. Aber nach der Rede von Herrn Mohring muss ich ja doch noch einmal hier vorkommen. Mein Abschlusssatz war: Ich bitte um Zustimmung zu diesen Anträgen in erster Beratung, damit es eine schnelle Aufklärung gibt und im Anschluss dann der Sachverhalt im Haushalts- und Finanzausschuss besprochen werden kann. Ich habe vorhin auch gesagt, dass wir das im Ausschuss besprechen. Ich wollte das nur noch einmal wiederholen.
Zu den Prüfungsfeststellungen: Das, was 1997 besprochen worden ist, es gibt ja hier den Verdacht, dass es sich um Dinge handelt, die wir damals eben nicht zur Kenntnis hatten, sondern dass es interne Prüfungsfeststellungen gibt, die uns nicht gezeigt worden sind. Deswegen kann man das jetzt nicht mit der schon abgeschlossenen Entlastung 1997 hier begründen. Darüber müssen wir dann im...
Es geht nicht um eine Unterstellung gegenüber dem Rechnungshof. Wir wissen auch, dass wir vom Rechnungshof nichts verlangen können, aber das Papier muss wohl auch in der Landesregierung gewesen sein. Wir wollen es ja von der Landesregierung. Das werden wir ja feststellen.
Frau Präsidentin, die Sache an sich ist sehr wichtig und wenn Herr Müller meint, dass es hilfreich sei, dass seine Anträge auch im Haushalts- und Finanzausschuss neben dem CDU-Antrag mitberaten werden sollen, dann werden wir zunächst die beiden Vorlagen auch im Haushalts- und Finanzausschuss mitberaten.
Das war ein Antrag auf Ausschussüberweisung? Der war ohnehin gestellt worden und ist jetzt bekräftigt worden. Dann stimmen wir ab über die Überweisung zunächst des Antrags in Drucksache 3/1920 an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke, das sieht nach großer Einmütigkeit aus. Gegenstimmen? Gegenstimmen sind nicht vorhanden. Enthaltungen? 1 Enthaltung. Aber damit ist der Antrag mit großer Mehrheit überwiesen.
Ich komme zum Punkt der Überweisung, was den Teil b betrifft in Drucksache 3/1921. Wer mit der Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss auch dieser Drucksache einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist auch sehr einmütig. Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? 1 Enthaltung. Bei 1 Enthaltung mit sehr großer Mehrheit ist auch dieser Antrag überwiesen.
Damit kann ich diesen Tagesordnungspunkt schließen. Wir kommen zur Aufruf des Tagesordnungspunkts 18
Derzeitiger Stand der Bewilligung und des Fördermittelabflusses bei Projekten im Rahmen der "Förderung innovativer regionaler Netzwerke" Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 3/1929
Der Herr Minister sitzt schon auf dem Sprung, um uns den Bericht zu geben. Bitte, Herr Minister Schuster.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, im Namen der Landesregierung möchte ich zu dem Antrag der Fraktion der SPD wie folgt Stellung nehmen:
Wie Sie wissen hat Frau Bundesministerin Bulmahn im April 1999 eine Ausschreibung zum InnoRegio-Wettbewerb des Bundes in großer Aufmachung veröffentlicht. Der Aufwand für die Antragstellung übertraf alles bisher Dagewesene. Von 444 eingereichten Vorschlägen wurden ganze 25 prämiert, davon nur drei aus Thüringen. Von diesen drei Projekten wurden zunächst nur zwei gefördert. Beim Erfurter Vorhaben "Mikro innovets makro" wurde erst am 10.10.2002 die Förderung bestätigt nach über zwei Jahren. Eines von den ausgewählten Projekten hier im Lande ist an kriminellen Machenschaften gescheitert und wurde dann durch das Eingreifen durch die Landesregierung neu gefasst. Für die über 400 Projektvorschläge, die mit großem Aufwand angeschoben und dennoch nicht ausgewählt worden waren, gab es keine Fördermittel des Bundes. In dieser Situation hat die Bundesregierung sich ihrer Verantwortung sehr leicht entledigt, indem sie empfohlen hat, doch einmal bei den Landesregierungen der neuen Bundesländer um Fördermittel nachzufragen, vielleicht sei
da ja noch Geld zu holen. Die Opposition hier im Hause hat damals sehr nachdrücklich von uns immer wieder gefordert, solche Projekte zu fördern, ohne natürlich zu sagen, wie die dann finanziert werden sollen. Trotzdem hat die Landesregierung sich dieser Aufgabe gestellt und im Rahmen einer eigenen Auswertung sechs Netzwerkprojekte eine Förderpräferenz bei der Mittelvergabe eingeräumt. Es wurde hier keineswegs eine zusätzliche oder gar hundertprozentige Förderung in Aussicht gestellt, sondern lediglich ein Fördervorrang im Rahmen der geltenden Projekte und Förderprogramme. Sieger dieser Ausschreibung der Initiative zur Förderung innovativer regionaler Netzwerke in Thüringen sind folgende Netzwerkprojekte: Nummer 1: Innomat, also innovative Werkstoffe für Zukunftstechnologien; Nummer 2: Automobilzulieferernetzwerk vom Verein Thüringer Automobilzulieferer; Nummer 3: Netzwerk Mikrotechnologie im Formenbau und Spritzgusstechnik; Nummer 4: Innovative technische Systeme und effiziente Ressourcennutzung; Nummer 5: Meditex, Innovationsnetzwerk und Kompetenzzentrum Textilforschungsinstitut Thüringen/Vogtland e.V., Qualinet, ein Projekt der Initiative von der Gesellschaft für intergrierte rechnergestützte Produktion. Die Förderpräferenz wurde von den ausgewählten Projekten bisher unterschiedlich genutzt. Ein Großteil der Projekte befindet sich noch in der Vorbereitungs- und Antragsphase, das heißt, sie sind noch gar nicht förderfähig. Es gab hier große Missverständnisse deshalb, weil viele glaubten, die Einreichung bei dem Bundeswettbewerb sei gleichbedeutend mit einem Förderantrag, was natürlich nicht der Fall ist. Das heißt, der Schritt von der Wettbewerbsteilnahme bis zur Einreichung eines förderfähigen Förderantrags war ziemlich lang.
Wir haben inzwischen ein Antragsvolumen in einem Umfang von knapp 12 Mio. DM Fördermitteln für die nächsten drei Jahre vorliegen. Von diesen 11 Projekten wurden einige sofort bewilligt, das ist ein Umfang von 300.0000 DM. Andere sind inzwischen bewilligungsreif in einem Umfang von über 7,6 Mio. DM, das heißt es sind nun in Kürze ein Volumen von etwa 8 Mio. DM bewilligt, aber die erstrecken sich auf drei Jahre.
Es ist allerdings nach wie vor so, dass viele Antragsteller oder Antragsberechtigte ihre Antragsunterlagen noch nicht eingereicht haben. Im Nachhinein wurde dann ein Projekt, nämlich das von Optonet und Holzland, noch in die Bundesförderung aufgenommen. Dieses Projekt ist deshalb weggegangen von unserer Förderung bzw. in anderer Form von uns weiter gefördert worden. Damit sind gewisse Einsparungseffekte in einem Umfang von 237.000 DM erzielt worden.