Herr Minister, Sie haben gesagt, Sie werden mit den Kommunen in Kürze das Gespräch führen, wie die weitere Struktur im Kreis Gotha sein wird. Sind entsprechende Gespräche mit den zuständigen Gewerkschaften schon geführt worden und wenn ja, wann und in welcher Form?
Die Gespräche mit den Berufsvertretungen der Polizei sind geführt worden. Die Berufsvertretungen sind mit eingebunden. Die entsprechenden Personalräte, die bei einer Strukturveränderung gehört werden müssen, sind natür
lich noch nicht eingebunden worden, weil die Strukturveränderungen so noch nicht abschließend festgelegt sind, da werden erst noch die Gespräche geführt werden müssen mit den kommunalen Verantwortungsträgern vor Ort. Aber die Berufsvertretungen sind eingebunden.
Ich rufe als Nächste die Anfrage in der Drucksachennummer 3/1798 der Abgeordneten Frau Dr. Kaschuba auf.
Mit einer offiziellen Urkunde sind seit dem 1. September fünf Regelschulen, vier Gymnasien, drei Grundschulen und eine Förderschule in Ostthüringen zu Medienschulen ernannt worden, teilte das Kultusministerium mit. Die Medienschulen sind besonders weit im Erlernen und Anwenden von Medienkompetenz, sagte Kultusminister Michael Krapp. "Die Rolle des Lehrers besteht darin, methodische Hinweise zu geben, wie mit den Medien umzugehen ist, woher und wie Wissensquellen zu erschließen sind", so der Minister.
2. Werden die Lehrer auf die Vermittlung von medienspezifischen Kenntnissen ausreichend vorbereitet und ist eine besondere Qualifikation erforderlich?
4. Welches sind, nachdem ein entsprechendes Pilotprojekt an fünf Thüringer Schulen erfolgreich verlaufen ist, die wichtigsten Ergebnisse?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Kaschuba beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Zunächst, Frau Abgeordnete Dr. Kaschuba, möchte ich Ihre Zahlen ergänzen: Das Thüringer Kultusministerium hat insgesamt 43 Medienschulen in Thüringen ernannt. Das sind 11 Grundschulen, 13 Regelschulen, 6 Förderschulen und 13 Gymnasien. Die Liste der Thüringer Me
dienschulen kann man im Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des Thüringer Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Nummer 9/2001 nachlesen.
Zu Frage 1: Voraussetzung für die Ernennung zur Medienschule war die Teilnahme der Schule an einem Auswahlverfahren, das im Kultusministerium auf der Grundlage von gemeinsamen Entscheidungsvorschlägen der Schulämter und der Schulträger durchgeführt wurde. In dem Auswahlverfahren musste die Schule sich im Rahmen eines vorgegebenen umfangreichen Themenkatalogs für Schwerpunktsetzungen entscheiden, die ihr zukünftiges medienpädagogisches Profil charakterisieren. Immer kam es bei der Antragstellung aber auch darauf an, ein besonderes gesamtschulisches Engagement im Bereich der neuen Medien erkennen zu lassen.
Zu Frage 2: Das Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien hat seit seinem Bestehen Fortbildungsangebote zu medienpädagogischen Themen angeboten, die auf eine zunehmend gute Nachfrage stoßen. So haben von August 1999 bis März 2001 landesweit 191, regional 413 und innerschulisch 1.140 Veranstaltungen stattgefunden, das sind insgesamt 1.744 Fortbildungsveranstaltungen mit 19.812 Teilnehmern. Bislang liegt der Schwerpunkt der Fortbildung noch auf Qualifizierungsangeboten zum Einsatz des Computers. Mit der Entwicklung von Fortbildungsangeboten, welche sich auf die gesamte Medienbreite und die Didaktik des Medieneinsatzes im Unterricht beziehen, wurde begonnen, besonders hingewiesen sei auf die Angebote des ThILLM zu Computer und Internet in der Schriftenreihe "Computer Spezi@l" sowie auf die medienpädagogischen Fortbildungsangebote der Bauhaus-Universität Weimar und der Universität Erfurt.
Zu Frage 3: Die Gestaltung des Kurses Medienkunde ist Teil der Profilierung, für die sich die Medienschulen entschieden haben. Daneben haben sich diese Schulen bereit erklärt, als schulische Ansprechpartner für Medienangelegenheiten in ihrer Region zur Verfügung zu stehen. Sie werden damit auch den Prozess der Einführung von Medienkunde an den Thüringer Schulen begleiten und unterstützen. Zu diesem Zweck erhalten die Medienschulen in den Haushaltsjahren 2001 und 2002 eine zusätzliche finanzielle Förderung in Höhe von 60.000 bis 110.000 DM, abhängig von der Schulart.
Zu Frage 4: Die bislang vorliegenden Erkenntnisse aus der Arbeit der TSCN-Schulmedienzentren werden für die Schulentwicklung im Medienbereich genutzt, das betrifft sowohl Fragen der Ausstattung und der Pflege und Wartung als auch die inhaltlichen Fragen des Einsatzes von Unterrichtssoftware, der Unterrichtsgestaltung und der Lehrerfortbildung sowie die Möglichkeiten des Medieneinsatzes im außerunterrichtlichen Bereich. Ein abschließender Ergebnisbericht wird noch vorgelegt werden.
Herr Minister, hatten die Schulen, die sich beteiligt haben an diesem Wettbewerb oder dieser Ausschreibung, Vorteile, weil sie vielleicht besonders gut mit Medientechnik ausgestattet waren, und wenn nein oder wenn ja, wie wurde das denn ausgeglichen, wenn sich Schulen beteiligt haben, die nicht so gute Medientechnik haben?
Es ging um das Konzept, welches vorgelegt werden musste, und nicht um den schon erreichten Stand der Medientechnik. Es sollte ja gerade so sein, dass die Schulen, die ein gutes Konzept vorlegen und noch keine gute Ausstattung haben, von dieser Ausstattungsmöglichkeit partizipieren.
Es gibt keine weiteren Nachfragen, so rufe ich auf die Anfrage in Drucksache 3/1799 der Abgeordneten Frau Thierbach.
Unter der Thematik "Niemand darf wegen des Alters benachteiligt werden" führt das Büro gegen Altersdiskriminierung e.V. Köln am 21. November 2001 den ersten bundesweiten Beschwerdetag gegen Altersdiskriminierung durch. Mittelpunkt des Aktionstages sind die Städte Erfurt, Köln, Berlin. Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit gehört zu den Erstunterstützern des oben genannten Beschwerdetages.
1. Welche konkreten Aktivitäten unternimmt die Landesregierung, um den ersten bundesweiten Beschwerdetag, der in der Landeshauptstadt Erfurt u.a. durchgeführt wird, aktiv zu unterstützen?
3. Ist die Landesregierung bereit, alle erlassenen Gesetze, Verordnungen, Richtlinien usw. auf den Tatbestand der Altersdiskriminierung nochmals zu prüfen?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Frau Abgeordneten Thierbach wie folgt:
Zu Frage 1: Die Landesregierung, die die Aktion unterstützt, hat angeboten, dass sich ein Experte des Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit an dieser Telefonaktion beteiligt, indem er bei der Erfassung der Hinweise behilflich ist und den genannten Problemen nachgeht.
Zu Frage 2: Die Thüringer Landesregierung hat gute rechtliche und sonstige Rahmenbedingungen für unsere Senioren geschaffen, dabei denke ich u.a. an die Förderung von Seniorenvertretungen und von Seniorenbüros, die u.a. dazu dienen, einer möglichen Altersdiskriminierung entgegenzuwirken.
Zu Frage 3: Nein, einer Überprüfung bedarf es nicht. Die vom Thüringer Landtag beschlossenen Gesetze und die von der Landesregierung erlassenen Verordnungen und Richtlinien enthalten keine altersdiskriminierenden Bestimmungen. Ich gehe davon aus, dass das der Landtag und die Landesregierung auch in Zukunft so halten werden.
Herr Staatssekretär, Sie hatten in Ihrer Antwort wieder - das bezieht sich auf viele, die das Thema missverstehen - nur von Senioren gesprochen. Welche Aktivitäten unterstützt die Landesregierung, sprich das Sozialministerium z.B. bei Diskriminierung Jugendlicher, z.B. bei Diskriminierung von solchen Verbaldiskriminierungen wie: "Frauen mit 40 sind zu alt". Das Motto des Antidiskriminierungstags bezieht sich nicht auf Lebensalter, sondern auf Diskriminierung in jedem Alter. Sind Sie nicht der Meinung, dass die Reduzierung auf Senioren dabei zu gering ist?
Ich kann diese Frage, Frau Abgeordnete Thierbach, durchaus verstehen. Was ich ausgeführt habe, bezieht sich auf jegliche Diskriminierung jeglichen Alters und da habe ich an den Ausführungen nichts zurückzunehmen und insofern meine ich, dass wir hier nur als Beispiel die Senioren genannt haben, weil bei denen die Altersdiskriminierung möglicherweise ein größeres Problem ist. Aber wir haben auch Aktivitäten im Bereich der Jugendhilfe, die
Ist die Landesregierung bereit, entsprechend den tatsächlichen Angeboten auch Telefone mit zu schalten und zu benutzen im Bereich der Frauen und im Bereich des Jugendamts, das müssen ja nicht die Ministerien sein, das können nachgerichtete Einrichtungen sein?
Im Bereich der Jugendämter muss das mit den kommunalen Gebietskörperschaften ausgemacht werden, das ist nicht Sache der Landesregierung. Ich kann eine Initiative unterstützen, indem ich z.B. bei der Gleichstellungsbeauftragten anfragen werde, ob dort noch eine weitere Unterstützung möglich ist.
Es gibt keine weiteren Nachfragen. Ich rufe auf die Frage in der Drucksache 3/1807 des Abgeordneten Dr. Botz.
Mit der Pressemitteilung vom 22. August 2000 kündigte Thüringens Wirtschaftsminister an, eine Initiative zur Förderung innovativer regionaler Netzwerke in Thüringen zu starten. Beabsichtigt sei - dies folgt aus der Beantwortung der Mündlichen Anfrage (Drucksache 3/1164) -, die ausgewählten Konzepte bis zu einer Höhe von jährlich zwei Mio. DM über einen Zeitraum von drei Jahren zu fördern, die nicht im Rahmen von InnoRegio des Bundes prämiert wurden. Einreichungstermin sollte der 31. Oktober 2000 sein, Förderbeginn der 1. Januar 2001.
1. Wie viele Konzepte wurden seitens der Landesregierung zur Förderung positiv beschieden, und ist der Landesregierung bekannt, wie weit sich diese Konzepte bereits in der Umsetzung befinden?
3. Wie hoch ist das insgesamt beantragte Fördervolumen, und auf welche Höhe beläuft sich das bislang bereits ausgereichte Fördervolumen?