Das können wir uns aber sparen, da ja in letzter Minute das Gesetz kam. Ich sehe es auch so wie Herr Wolf, dass es letztlich darauf ankam, Lösungen zu finden, die möglichst einen Interessenausgleich zwischen den Grundstückseigentümern und den öffentlichen Nutzern herbeiführen. Gücklicherweise weist das seit 10 Tagen in Kraft getretene Gesetz diese Lösung auf. Das hat nicht nur uns aufatmen lassen. Dennoch meine ich, der Teufel sitzt ja bekanntlich im Detail, es gibt auch noch ein paar Dinge, die sicher weiter besprochen werden müssen. Das Gesetz ist an einer Reihe von Grundsätzen ausgerichtet, die im Bericht des Staatssekretärs im Innenausschuss benannt wurden, die wir auch mittragen, auf die ich jetzt nicht eingehe. Es ist auch erfreulich, dass im Gesetzgebungsverfahren noch einige vernünftige Ergänzungsregelungen aufgenommen wurden. So gilt also das Gesetz nicht nur für Straßen, Wege und Plätze, sondern eben auch für Straßennebenanlagen. Sinnvoll ist auch die Verkürzung der Verkaufsverweigerungsfrist zur öffentlichen Nutzung der privaten Grundstücke von bisher 10 auf nunmehr 5 Jahre.
Nun aber, meine Damen und Herren, komme ich doch zu einer entscheidenden Frage, zum Geld, das heißt zu den Kosten für den Aufkauf der Flächen. Bei Verkehrsflächen, und um die geht es in der Hauptsache, soll der Kaufpreis 20 Prozent des Bodenwertes eines in gleicher Lage gelegenen unbebauten Grundstücks im Zeitpunkt des Kaufes betragen. Wir machen es einfacher. Der Mindestkaufpreis beträgt 10 Euro, der Höchstkaufpreis 15 Euro/m² - also in Abhängigkeit von der Gemeindegröße. Der Thüringer Gemeinde- und Städtebund begrüßt diese Regelung. Wenn er sie begrüßt, nehmen wir sie zur Kenntnis. Bis zur Bereinigung der Rechtsverhältnisse kann der Grundstückseigentümer von dem öffentlichen Nutzer die Zahlung eines jährlichen Nutzungsentgeltes in Höhe von 8 Prozent des möglichen Kaufpreises und die Freistellung von den öffentlichen Lasten für das Grundstück verlangen. Auch diese Regelung erscheint angemessen, so zumindest die kommunalen Spitzenverbände.
Meine Damen und Herren, ich meine aber, dass bestimmte Regelungen im Gesetz für neuen Zündstoff sorgen. Rund 75 Prozent aller öffentlich genutzten Flächen betreffen Straßen. Und so fallen in § 2 unter den Begriff "Verkehrsflächen" nur Straßen, die dem Verkehr gewidmet wurden oder die kraft Gesetzes als gewidmet gelten. Hierzu hätten schon in der DDR die damaligen Kommunalvertretungen Widmungsbeschlüsse fassen müssen, doch, wie das so oft ist, diese fehlen oder sind oft überhaupt nicht mehr belegbar. Einen Ausweg aus dieser Situation hat der Thüringer Gemeinde- und Städtebund aufgezeigt. Das Thüringer Straßennetz müsste demnach so geändert werden,
dass alle heutigen öffentlichen Straßen für gewidmet erklärt werden. Sachsen hat diese Regelung so getroffen. Aber die Thüringer Landesregierung will bisher auf diesen Vorschlag noch nicht eingehen. Ich sagte in der Begründung schon, dass das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur hier die Auffassung vertritt, dass landesweite Widmungsbeschlüsse rechtlich überflüssig sind, dass Gerichte im Einzelfall entscheiden sollen. Wir halten diese Auffassung für verantwortungslos und ich verstehe nicht, wieso Sie keine Gesetzeslösungen und damit eben auch nicht Rechtssicherheit schaffen. Ist denn das so schwer, also ich begreife es nicht, Herr Minister. Der Bund hat im Gesetz ausdrücklich auf die Zuständigkeit der Länder verwiesen und auch für Thüringen auf eine Klarstellung im Straßengesetz abgestellt. Vielleicht könnte ein Grund sein, das heiße Eisen Thüringer Straßennetz nicht anfassen zu wollen, weil möglicherweise dann auch das Problem des Winterdienstes öffentlich diskutiert wird. Aber ich muss auch etwas anderes noch sagen, dass es für unsere Fraktion unverständlich ist, weshalb der Bund bei allen Grundstücksnutzungsarten auf den Nachweis förmlicher Widmungsakte verzichtet, nur nicht bei den Straßen. Und in allen Fällen, außer bei Straßen, reicht die tatsächlich öffentliche Nutzung aus, damit das Gesetz zur Anwendung kommen kann. Richtigerweise verweist der Bund darauf, dass in den meisten Fällen solche Nachweise nicht bzw. nicht mehr erbracht werden können und nur bei Straßen besteht der Bund auf Widmung und Widmungsfunktion. Begründet wird dies damit, dass die Landesgesetzgeber durch die straßenrechtlichen Übergangsvorschriften selbst definiert haben, unter welchen Voraussetzungen eine in der DDR errichtete Straße heute als öffentlich gelten soll. Wir hätten es für richtig erachtet, wenn der Bund hier alle Grundstücksfälle gleich behandelt hätte und keine Sonderregelung für die Verkehrsflächen getroffen hätte. Dessen ungeachtet bitten wir aber dennoch den Landesgesetzgeber, durch eine Klarstellung im Straßengesetz Rechtssicherheit für die Verkehrsflächen zu schaffen. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, mit dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz vom 21. September 1994 hat der Bundestag die Rechtsverhältnisse zur dauerhaften Nutzung fremder Grundstücke geregelt, soweit es sich um eine private Nutzung gehandelt hat. Auf die in der DDR begründete öffentliche Nutzung privater Grundstücke findet das Sachenrechtsbereinigungsgesetz keine Anwendung, ausgenommen im komplexen Wohnungs- und Siedlungsbau. Es sind jedoch in der DDR oft private Grundstücke für eine öffentliche Aufgabe genutzt worden, ohne dass eine förmliche Enteignung und Überführung in Volkseigen
tum stattgefunden hätte. Nach einer Umfrage in den neuen Ländern aus dem Jahr 1999 sind weit über 100.000 Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 120 Mio. Quadratmetern betroffen. Wie die Umfrage zeigte, wurden die betroffenen Grundstücke überwiegend als Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs, Straßen, Wege, Plätze und als Gleis- bzw. als Bahnanlagen genutzt. Aber auch Freizeiteinrichtungen und Grünanlagen befinden sich auf privatem Grund und Boden. Nach der Struktur der öffentlichen Nutzung sind von dem Problem in erster Linie die Kommunen, daneben aber auch teilweise Bund und Länder betroffen. Das am 26.09. dieses Jahres vom Bundestag verabschiedete Grundstücksrechtsbereinigungsgesetz regelt das Problem der öffentlich genutzten, daher noch in Privatbesitz befindlichen Grundstücke in den neuen Bundesländern. Mit dem Gesetz ist zum 1. Oktober die Möglichkeit geschaffen worden, dass der Nutzer bis zum 30. Juni 2007 ein Erwerbsrecht ausüben kann. Nach diesem Zeitpunkt kann der Grundstückseigentümer den Verkauf an den Nutzer verlangen. Das Gesetz orientiert sich an den Regelungen des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes. Im Fall der Verkehrsflächen greift das Gesetz bei den zu zahlenden Entgelten auf die Praxis für Entschädigungen von Straßenland zurück. Der Kaufpreis soll bei Verkehrsflächen 20 Prozent des Bodenwertes eines in gleicher Lage gelegenen unbebauten Grundstückes betragen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Wertermittlung ist das Kauf- bzw. Verkaufsverlangen des Nutzers oder Eigentümers; die Mindest- und Höchstpreise wurden von Frau Dr. Wildauer hier schon angeführt. Als Verkehrsflächen gelten Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind oder kraft Gesetzes als öffentlich gewidmet gelten. Auch hier sehen wir einen Knackpunkt, aber ich muss in Richtung PDS sagen, für uns ist nicht der Knackpunkt, dass der Bund die öffentliche Widmung verlangt, sondern das ist für uns ein Akt auch von Rechtssicherheit der Betroffenen, die eine Entschädigung für ihre Grundstücke verlangen können und es ist damit auch ausgeschlossen, dass eine Kommune für jeden Feldweg dann dieses Gesetz anwenden kann. Deswegen sind wir eher der Auffassung, dass das Problem hier im Thüringer Straßengesetz liegt, dass hier eine Klarstellung erfolgen sollte.
Andere Bundesländer haben durch entsprechende Übergangsregelungen in ihren Straßengesetzen eine öffentliche Widmung kraft Gesetzes vorgeschrieben und es war eigentlich abzusehen, dass der Bund hier keine Lex Thüringen verabschieden würde. Deswegen sind wir der Auffassung, dass die Landesregierung hier längst in der Pflicht gewesen wäre, dem Landtag eine entsprechende Klarstellung im Thüringer Straßengesetz vorzulegen. Der Gemeinde- und Städtebund hat vor längerer Zeit dazu bereits einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet. Für uns bleibt die Frage, nach welchen Kriterien jetzt die Regelung dieser Grundstücksfragen in Bezug auf Straßenverkehrsflächen im Freistaat erfolgt und ob die bisherige Untätigkeit der Landesregierung nicht eine massive Mehrbe
lastung für die Kommunen bringt, nämlich dann, wenn sich im Rechtsstreit ergibt, dass die Kommunen gezwungen werden, zum Verkehrswert anzukaufen. Wir sind der Auffassung, dass hier schnellstmöglich gehandelt werden muss. Das Straßengesetz muss entsprechend novelliert werden und weil hier schon mal das Thema "Winterdienst" gefallen ist, natürlich sollte man auch das Problem Winterdienst dann bei dieser Gelegenheit im Sinne der Kommunen mitregeln. Es kann nicht sein, dass jedes Jahr im Herbst hier das große Kämpfen beginnt, am Ende die Landesregierung etwas Geld für den Winterdienst gibt, auch hier brauchen die Kommunen Planungssicherheit und eine entsprechende dauerhafte Regelung.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, als ich eben die Frage stellte, ob ich noch einmal berichten sollte, da dachte ich aus den Gesichtsausdrücken zu vernehmen, das sei nicht notwendig. Jetzt sind Sie doch inhaltlich auf die verschiedenen Dinge in der Aussprache noch mal eingegangen. Frau Abgeordnete Wildauer, bei Ihren Betrachtungen sind Ihnen einige Fehler unterlaufen. Es ist nicht so, dass das Gesetz schon in Kraft getreten ist, ich sagte Ihnen, es ist am 26. vom Bundestag, am 27. vom Bundesrat verabschiedet worden und zum In-Kraft-Treten bedarf es noch der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten, das ist noch nicht geschehen - erste Anmerkung. Zweite Anmerkung: Hinsichtlich des aufzubringenden Kaufpreises ist es so, ein Fünftel des Bodenwertes und die zusätzliche Kappungsgrenze liegt zwischen 5 und 15 Euro und nicht zwischen 10 und 15 Euro und als Nutzungsentschädigung ist ein Entgelt von jährlich 0,8 Prozent und nicht 8 Prozent aufzuwenden.
Frau Abgeordnete Doht, es ist ja nicht so, als wenn die Landesregierung diese Dinge nicht im Blick hätte und sie überlegt, ob es sinnvoll ist, und da gehen die Rechtsmeinungen auseinander und deswegen warten wir auch. Wir haben natürlich im Justizministerium eine Meinung, aber es sind drei Ressorts beteiligt, das ist das Innenministerium, das Wirtschafts- und das Justizministerium und wenn es unterschiedliche Rechtsmeinungen gibt und es ist ein Musterprozess anhängig, dann ist es doch nahe liegend, dass wir den im Ergebnis abwarten und das ist der Fall. Sie können davon ausgehen, dass diese Dinge bei uns in Vorbereitung sind.
Sie können ja mit Sicherheit auch nicht voraussagen, wann der Musterprozess entschieden ist. Was geschieht denn jetzt mit den Flächen, wo die Grundstückseigentümer an die Kommunen herantreten, eine entsprechende Entschädigungsregelung haben wollen, wie sieht dann die Entscheidung aus, Verkehrswert oder nicht Verkehrswert?
Ich würde verhandeln unter dem Aspekt des Nichtverkehrswertes, und zwar entspricht das auch der Rechtsauffassung des Justizministeriums, weil wir der Auffassung sind, dass es auf die tatsächliche Nutzung ankäme, so würde ich verhandeln.
Es liegen keine weiteren Redewünsche mehr vor. Ich stelle fest, dass das Berichtsersuchen erfüllt ist, sofern dem nicht widersprochen wird. Es wird nicht widersprochen und ich kann den Tagesordnungspunkt 9 schließen.
Verbesserung der parlamentarischen Kontrollmöglichkeiten von Unternehmen mit unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung des Landes Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 3/1765
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, eine Reihe wichtiger Aufgaben des Freistaats Thüringen in den letzten Jahren werden durch privatwirtschaftliche Unternehmen durchgeführt, an denen das Land allein bzw. mehrheitlich beteiligt ist. Diese formelle Privatisierung, auch Organisationsprivatisierung der Aufgaben genannt, ist regelmäßig einhergegangen mit einer Verringerung der parlamentarischen Kontrollrechte und Möglichkeiten. Die bei verschiedenen Landesgesellschaften in der Vergangenheit offen zu Tage getretenen Probleme - wir alle erinnern uns noch gut - unterstreichen jedoch die Notwendigkeit
einer ausreichenden parlamentarischen Kontrolle. Nun muss es doch Anlass genug sein, die von der Landesregierung beschlossene Neustrukturierung, Neugliederung der Thüringer Fördergesellschaften für eine Stärkung dieser parlamentarischen Kontrollmöglichkeiten und eine Verbesserung der Transparenz bei den Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Landes zum Anlass zu nehmen. Deshalb haben wir diesen Antrag für das heutige Plenum gestellt.
Ich eröffne die Aussprache zu diesem Antrag. Als ersten Redner rufe ich den Abgeordneten Kretschmer, CDUFraktion, auf.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich könnte es mir einfach machen und auf meine Ausführungen zu Tagesordnungspunkt 8 verweisen, weil das Ziel der Begehrlichkeiten unterschiedlich ist. Das sehe ich ein, Herr Kollege Höhn. Aber die Begehrlichkeit ist dieselbe, in Punkt 1 und Punkt 3 Ihres Antrags, Herr Kollege Höhn, ist eigentlich derselbe Automatismus, den die PDS-Fraktion im Bereich der Arbeitsmarktpolitik hier aufgeführt hat, also maximal halbjährlich soll berichtet werden, Punkt 1, bzw., Punkt 3, maximal quartalsmäßig soll berichtet werden. Das erst einmal dazu. Zum Punkt 2 möchte ich darauf hinweisen, das ist natürlich die Spannbreite, wenn ich privatisiere bzw. Aufgaben vom Parlament weggebe, dass ich mich dann mit Gesellschaftsrecht befassen muss, dass ich natürlich auch über Wirtschaftspläne beispielsweise im Rahmen der Haushaltsberatung Informationen bekomme und, wenn ich mich nicht täusche, sind in einigen Aufsichtsgremien natürlich auch Parlamentarier vertreten, so dass es also auch nach der Meinung meiner Fraktion genügend Kontrollrechte gibt auch in dieser Frage der Unternehmen mit unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung. Dass sie diese Kontrollrechte ja auch ausnutzen - ich habe auch das vorhin schon gesagt - ist beispielsweise durch die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen nachträglich belegbar. Der eine, Sie haben das vorhin mit dem Winterdienst angesprochen, steht zur TSI und der andere Untersuchungsausschuss steht zur Arbeitnehmerüberlassung, also die parlamentarischen Möglichkeiten sind sehr weit gefächert und können ausgenutzt werden. Das spricht eigentlich gegen dieses Berichtsunwesen durch den Aufbau neuer Kontrollstrukturen. Das ist, wohl gemerkt, auch die Intention meiner Fraktion, es geht nicht darum, die Kontrollmöglichkeiten zu beschneiden, sondern einfach gegen diesen Aufbau neuer Kontrollstrukturen, diesen Automatismus, dass nun zu einem Zeitpunkt X, und das fortlaufend, immer wieder berichtet werden soll. Deshalb auch hier dieselbe Position wie zum Tagesordnungspunkt 8 bei dem Antrag der Kollegen der PDS - Ablehnung dieses Antrags.
Sehr verehrte Damen und Herren, lieber Kollege Kretschmer, ich glaube, Sie haben eben wirklich nicht gewusst, von was Sie sprechen. Ich glaube es wirklich.
Im Glauben sind wir da fest miteinander, Herr Zeh. Auf Ihre Rolle als Finanzminister in diesem Zusammenhang komme ich noch einmal in meiner Rede.
Aber ich glaube, dass Tagesordnungspunkt 8 und Tagesordnungspunkt 10 - ich glaube, das ist genau Ihr Problem, dass Sie Dinge gleichsetzen, die miteinander überhaupt nichts zu tun haben. Es verwundert mich, es zieht mir richtig die Schuhe aus und es rollen sich mir die Fußnägel hoch, wenn ich höre, was Sie hier miteinander gleichsetzen.
Das ist für die Regierung, dann gehen die schneller hier weg, wenn der Geruch sich hier ausbreitet. Aber es ist wirklich unglaublich.
Kollege Buse, ich habe nicht gesagt, dass die Landesregierung Stinker hätte. Tagesordnungspunkt 8 und Tagesordnungspunkt 10 haben einen ganz zentralen Unterschied. Tagesordnungspunkt 10 beinhaltet die Vorlage von Wirtschaftsprüfungsberichten, von Wirtschaftsberichten, das ist genau aufgelistet, was die SPD da beantragt hat und sie sagen auch, wo sie es behandelt haben möchten. Und ich finde es schon verwunderlich, mit welcher Kaltschnäuzigkeit Sie dann einfach sagen, dass sei jetzt nur extensiv, die Informationen einzufordern. Es verwundert mich deswegen, weil ich eigentlich gar keine Lust mehr habe, aus der Zeitung dauernd irgendwas erfahren zu müssen, was in diesem Zusammenhang eigentlich das Parlament interessiert. Das sage ich,
der sich von Ihnen, ja, Kollege Bergemann, immer beschimpfen lassen muss, dass ich so viel in den Zeitungen sage dazu und dass ich mühselig alles zusammenrecherchieren muss, weil es hier nämlich nicht im Landtag behandelt wird.
Lachen Sie nicht, ich sage nur, Deckel Maho, der Verkauf Herr Wunderlich, Sie wissen auch nicht, über was Sie gerade lachen - diesen Verkauf aus TIB-Eigentum haben wir hier im Landtag, Kollege Bergemann, nie erfahren. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat davon nie etwas gehört. Sehr geehrte Damen und Herren, eben, der Finanzminister sagt es hier in dankenswerter Offenheit, es geht das Parlament auch nichts an. Genau das ist die Haltung, alles, was damit zusammenhängt. Wir kommen gleich darauf zurück, ich werde etwas ausführlichere Ausführungen machen.
Meine Damen und Herren, ich bedaure es sehr, dass die Beratung dieses Themas nicht im Septemberplenum gemeinsam mit dem Bericht über die Neuordnung der Landesgesellschaften erfolgte, denn selbstverständlich gehören beide Inhalte zusammen. Man kann nicht, meine Damen und Herren der regierenden CDU, sich über die Neuordnung von Landesgesellschaften berichten lassen ohne ausreichende Beratung der erreichten Ergebnisse dieser Gesellschaften, ohne Benennung von Problemen im Wirken der Gesellschaften und ohne Beratung der Alternativen. Dieses "man kann nicht" entspringt meiner demokratischen Auffassung vom Umgang mit Landesvermögen in Form privatrechtlich organisierter Landesunternehmen. Nach Ihrer Lesart kann man wohl Landesgesellschaften neu ordnen ohne eine parlamentarische Mitwirkung und vor allem, bezogen auf das heutige Thema, ohne dabei die parlamentarische Kontrolle überhaupt zu sichern. Hier hat sich im September auf Antrag der CDU-Fraktion die Landesregierung mit der Berichterstattung zur Neuordnung der Landesgesellschaften einer Pflicht entledigt, ohne auch nur ernsthaft das hohe Haus in die Entscheidung einzubinden und ohne im geringsten auf die Thesen der Landtagspräsidenten und der Präsidenten, wie sie uns Abgeordneten in der Drucksache 3/50 zugegangen ist, und Kollege Kretschmer, auch in der letzten Plenarsitzung habe ich Sie auf diese Drucksache aufmerksam gemacht und ich werde Sie immer wieder darauf aufmerksam machen, weil diese Drucksache 3/50 genau die Fragen der parlamentarischen Kontrolle und die Notwendigkeiten beinhaltet. Sie haben eben in einer Einlassung gesagt, Sie glauben, dass einige Abgeordnete ja in einigen Aufsichtsräten tätig seien. Prüfen Sie doch einmal, ob wir als hohes Haus überhaupt gefragt worden sind, ob Opposition in Aufsichtsräten tätig ist. Es sitzen möglicherweise aus der mittleren Sitzreihe einige darin und halten sozusagen die Informationslage streng nach der Maxime aufrecht: "Die
CDU macht alles richtig." Aber eine Kontrollmöglichkeit des Parlaments und eine Kontrollmöglichkeit der Opposition, wie sie die Drucksache 3/50 vorschreibt, wird nicht erfüllt.