Protocol of the Session on September 7, 2001

In den vergangenen drei Haushaltsjahren wurden bzw. werden folgende Projekte gefördert, und zwar aus dem Einzelplan der Thüringer Staatskanzlei, das ist die Haushaltsstelle 02 01 ATG 72:

- im Jahre 1998 das Projekt "5. Thüringer entwicklungspolitische Bildungs- und Informationstage", der Träger war die Aktion Verantwortlich Leben e.V., hier wurde mit 10.000 DM gefördert,

- im Jahre 1999 das Projekt "6. Thüringer entwicklungspolitische Bildungs- und Informationstage", der Träger: Aktion Verantwortlich Leben e.V., Förderung: 6.600 DM,

- im Jahr 2000 das Projekt "7. Thüringer entwicklungspolitische Bildungs- und Informationstage", der Träger: Eine Welt e.V., Förderung: 15.200 DM,

- im Jahr 2000, ein weiteres Projekt, der Bildungskongress "Bildung 21 - Lernen für eine gerechte und zukunftsfähige Entwicklung", der Träger war der Verband Entwicklungspolitik Deutscher Nichtregierungsorganisationen e.V., Förderung: 4.932 DM,

- des Weiteren im Jahr 2000 das Projekt "Errichtung einer Pilotanlage zur Kompostierung in Phnom Penh, Kambodscha, Träger das Institut für Siedlungswirtschaft und innovative Abfallverwertung GmbH, Förderung: 20.000 DM, weitere Förderungen mit je 20.000 DM in den Jahren 2001 und abschließend 2002.

Zu den Projekten im Jahr 2001:

- die Fachtagung "von Entwicklungshilfe zur Entwicklungspartnerschaft", Träger war die Carl-Duisberg-Gesellschaft, die Förderung betrug 18.656 DM,

- das Projekt "8. Thüringer entwicklungspolitische Bildungs- und Informationstage", der Träger war Eine Welt e.V., die Förderung wird voraussichtlich 12.000 DM betragen.

Es ist vorgesehen, auch die "9. Thüringer entwicklungspolitischen Bildungs- und Informationstage" im Jahr 2002 zu fördern. Das sind die Förderprojekte aus der Staatskanzlei.

Durch das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt wurden bzw. werden folgende Projekte gefördert, hier aus dem Kapitel 09 05, Titel 54 685: Im Jahr 1999 das Projekt "Aufbau eines Umweltzentrums für Verwaltung und Technologie in Albanien", der Träger war die Carl-Duisberg-Gesellschaft, Förderung: 8.500 DM; im Jahr 2000 das Projekt "Errichtung einer Pilotanlage zur Kompostierung in Phnom Penh, hier wurde mit 15.000 DM gefördert. Die Fortsetzung in den Jahren 2001 und 2001 ist vorgesehen.

Zu Ihrer Frage 4, inwieweit ist ein Zielgebiet der EU mit einem Entwicklungsland vergleichbar, will ich Ihnen sagen, dass eine Vergleichbarkeit nicht gegeben ist.

Ich sehe keine Nachfragen. Danke, Herr Minister. Wir kommen zur Mündlichen Anfrage in Drucksache 3/1749. Bitte, Herr Abgeordneter Nothnagel.

Leitsätze einer einheitlichen Europapolitik

In den Medien wurde berichtet, die Landesregierung habe acht Leitsätze einer einheitlichen Europapolitik formuliert, mit denen sie künftig bei wichtigen Fragen beispielsweise Beihilfen - gegenüber der EU-Kommission agieren wolle.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche acht Leitsätze zur Europapolitik wurden durch die Landesregierung verabschiedet?

2. Welche Änderungen des Operationellen Programms des Freistaats Thüringen für den Einsatz der Europäischen Strukturfonds in der Periode 2000 bis 2006 werden durch die neuen Leitsätze nötig bzw. sind im Zusammenhang mit den Leitsätzen vorgesehen?

Herr Minister Gnauck, bitte schön.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Das Thüringer Kabinett hat in seiner 79. Sitzung am 21. August 2001 den Bericht "Die Leistungen der Daseinsvorsorge und das Europäische Wettbewerbsrecht" zur Kenntnis genommen und sich mit den Leitsätzen zur Sicherung der Leistungen der Daseinsvorsorge gegenüber dem Handeln der Europäischen Union wie folgt positioniert.

1. Bei der Bewertung von Leistungen der Daseinsvorsorge müssen die unterschiedlichen Interessen in Einklang gebracht werden. Dazu zählen neben den Kommunen und den Unternehmen (insbesondere kleine und mittlere Unternehmen) in erster Linie die Interessen der Bürgerinnen und Bürger an günstigen, flächendeckenden Dienstleistungen von hoher Qualität.

2. Liberalisierung und Wettbewerbskontrolle sind kein Selbstzweck! Vielmehr muss ein Ausgleich zwischen den Interessen der Länder und Kommunen, die zur Erbringung von Leistungen in der Daseinsvorsorge verpflichtet und auch dazu demokratisch legitimiert sind, und privaten Anbietern gefunden werden.

3. Das Anliegen der Europäischen Kommission in ihrer Funktion als Europäische Wettbewerbsaufsicht, das Gemeinschaftsrecht und insbesondere das Beihilfen- und Wettbewerbsrecht konsequent und einheitlich anzuwenden, ist grundsätzlich zu unterstützen. Vom Anwendungsbereich des Wettbewerbsrechts sind diejenigen Bereiche auszuklammern, bei denen es um nicht marktbezogene, gemeinwohlorientierte Tätigkeiten oder Leistungen geht.

4. Die Landesregierung lehnt weitere Liberalisierungsschritte nicht per se ab; weitere Schritte sind denkbar, aber diese Schritte sind an folgende Kriterien zu binden: Die Interessen und das verfassungsrechtlich fixierte Institut der kommunalen Selbstverwaltung darf nicht in Frage gestellt werden. Die Qualitätssicherheit und -überwachung muss gewährleistet werden, die flächendeckende Versorgung muss dauerhaft sichergestellt sein. Insbesondere im Bereich der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung muss die bereits auf europäischer und innerhalb der Bundesregierung begonnene Diskussion durch die Landesregierung intensiv weiter verfolgt werden. Für den Fall erster Schritte auf dem Gebiet der Liberalisierung sollen unverzichtbare Voraussetzungen eingehalten werden, wie der Erhalt der hohen Qualitätsstandards, die Nachhaltigkeit der Wasserbewirtschaftung, die flächendeckende Wasserversorgung und ein angemessenes Kostenniveau für die Verbraucher. Die Entscheidungsfreiheit der kommunalen Träger bei der rechtlichen Ausgestaltung und Organisation der Wasserver- und Abwasserentsorgung unter Berücksichtigung der technischen und wirtschaftlichen Situation und Entwicklung der kommunalen Träger muss gewahrt bleiben.

5. Grundsätzlich sind die kommunalen und regionalen Institutionen für die Erbringung, Gewährleistung und Ausgestaltung von Leistungen der Daseinsvorsorge verant

wortlich. Die kommunale Selbstverwaltung nach Artikel 28 Abs. 2 Grundgesetz darf nicht über den Umweg des europäischen Wettbewerbs- und Beihilferechts ausgehebelt werden.

6. Die europaweite Festlegung von Leistungen der Daseinsvorsorge, Standards, Qualitäten etc. wird abgelehnt.

7. Auf europäischer Ebene sind weitere Schritte zur Rechtssicherheit und Klarstellung erforderlich, z.B. wie eine genaue Abgrenzung von wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten und eine Abgrenzung, wann der innergemeinschaftliche Handel beeinträchtigt wird von Fällen mit rein kommunalem und regionalem Charakter. Ziel ist es, mit Hilfe verlässlicher und weiter ausdifferenzierter Rechtsregeln für die Anwendung des Wettbewerbsrechts zu mehr Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit in der Gewährung staatlicher Beihilfen für Leistungen der Daseinsvorsorge zu gelangen.

8. Die europäische Beihilfenkontrolle darf nicht zu einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand bei den Mitgliedsstaaten und Ländern führen.

Zu Frage 2: Keine.

Ich sehe keine Nachfragen. Danke, Herr Minister. Als nächster Redner hat Herr Abgeordneter Höhn eine Frage in Drucksache 3/1751. Bitte, Herr Abgeordneter.

Verkauf der Landesfachkrankenhäuser für Psychiatrie und Neurologie des Freistaats Thüringen

Die Verhandlungen über die Privatisierung der Landesfachkrankenhäuser sind nach wie vor im Gange und dürften sich in ihrer entscheidenden Phase, den finanziellen Verhandlungen, befinden. Zur Ermittlung des Verkaufspreises sind als Grundlage entsprechende Wertgutachten gemäß § 64 Abs. 3 der Thüringer Landeshaushaltsordnung für die einzelnen Einrichtungen zu erstellen. In einer Stellungnahme des Sprechers des Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit (TMSFG) wird im Zusammenhang mit den Verkaufsverhandlungen von "Verrechnungen" gesprochen. Des Weiteren ist auffällig, dass nicht ein einziger kommunaler Bewerber in die engere Auswahl bei der Privatisierung gekommen ist.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wurden für die drei Landesfachkrankenhäuser Wertgutachten erstellt und wenn ja, welcher Wert wurde in den Gutachten für die drei Einrichtungen jeweils festgestellt?

2. Wurden die in den Wertgutachten ermittelten Beträge als Basis bei den Verhandlungen zum Verkauf der Kliniken herangezogen und wenn nein, warum nicht?

3. Werden bei den Verhandlungen über den Kaufpreis die vom TMSFG ermittelten Fördermittelbedarfe gegengerechnet, wenn der Investor auf die Auszahlung verzichtet?

4. Welche konkreten Gründe haben dazu geführt, dass nicht ein einziger kommunaler Träger in der engeren Auswahl der Bewerber für die Landesfachkrankenhäuser berücksichtigt wurde?

Herr Staatssekretär Maaßen, bitte.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Höhn beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Für die drei Landesfachkrankenhäuser für Psychiatrie und Neurologie wurden Ertragswertgutachten erstellt. Es wurden mehrere Unternehmen mit der Begutachtung der Landesfachkrankenhäuser beauftragt. Eine Bekanntgabe der ermittelten Werte für die drei Einrichtungen ist in der derzeitigen Phase der laufenden Vertragsverhandlungen nicht angezeigt.

Zu Frage 2: Ja.

Zu Frage 3: Bei den Verhandlungen über den Kaufpreis werden jeweils die noch erforderlichen Krankenhausbaumaßnahmen, insbesondere die für den Maßregelvollzug erforderlichen, berücksichtigt.

Zu Frage 4: Kommunale Träger sind in der engeren Auswahl der Bewerber für die Landesfachkrankenhäuser berücksichtigt worden. Durch die nachträgliche Entscheidung der Landesregierung, dass zur Sicherung der öffentlichen Aufgabe des Maßregelvollzugs in den Fachkrankenhäusern eine Sperrminorität des Landes an den Gesellschaften jeweils in Höhe von 25,1 Prozent behalten wird, wurde von einer weiteren Beteiligung öffentlichrechtlicher Körperschaften Abstand genommen.

Ich sehe keine Nachfragen. Danke, Herr Staatssekretär. Wir kommen zur nächsten Frage, eine Frage des Abgeordneten Kummer in Drucksache 3/1753. Bitte, Herr Abgeordneter.

Förderantrag Bettenhaus Henneberg-Kliniken

Im 3. Krankenhausplan ist für die Henneberg-Kliniken in Hildburghausen die Auflage enthalten, die Betriebsstätte in Eisfeld zu schließen und dafür ein Bettenhaus am Standort Hildburghausen für 63 Millionen Deutsche Mark zu bauen. Mit dem Planungsaufruf 1998 des Ministeriums für Soziales und Gesundheit wurde für ein neues Bettenhaus in Hildburghausen ein Förderantrag über 63 Millionen Deutsche Mark gestellt. Im Januar 2000 wurden die Haushaltsunterlagen Bau eingereicht. Im März 2001 waren die Unterlagen fertig geprüft mit dem Prüfvermerk des Finanzministeriums.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann erhalten die Henneberg-Kliniken den Bewilligungsbescheid über 63 Millionen Deutsche Mark zum Neubau eines Bettenhauses am Standort Hildburghausen?

2. Wie sind die Aufgaben der Henneberg-Kliniken Schließung der Betriebsstätte Eisfeld und Bettenhausneubau am Standort Hildburghausen - in den 4. Thüringer Krankenhausplan aufgenommen?