2. Sieht die Landesregierung in diesen Umrechnungsrelationen einen Verstoß gegen die Auszeichnungspflicht und was könnte unternommen werden bzw. was wird von der Landesregierung unternommen, um Verbraucher vor solchen missbräuchlichen Umrechnungen zu schützen?
3. Welche Stelle wäre in Thüringen zuständig, damit Verbraucher Erkundigungen einziehen können, ob diese Relationen richtig gerechnet wurden bzw. wer würde Verbraucher bei der Durchsetzung ihrer rechtlichen Ansprüche unterstützen?
4. Gibt es Rechtsvorschriften und Durchführungsverordnungen, um den Verbraucherschutz in Thüringen wirksam angesichts der bevorstehenden generellen Umrechnung abzusichern?
Vielen Dank für den Zusatz. Frau Präsidentin, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Herr Abgeordneter Ramelow zu Ihrer ersten Frage: Dafür, dass Einzelhandelsfirmen Endverbraucherpreise mit unkorrekten Umrechnungskursen auszeichnen und dem Kunden falsche DM-Werte abverlangen, liegen der Landesregierung keine Anhaltspunkte vor. Auch das von Ihnen angeführte Beispiel bietet für eine solche Feststellung keine Grundlage. Die angegebenen 39,12 DM sind korrekt in 20 Euro umgerechnet. Die 40 DM sind ebenfalls korrekt in 20,45 Euro umgerechnet. Allerdings sind in einem Fall die beiden Ziffern hinter dem Komma nicht so deutlich lesbar, wie in den sechs weiteren Fällen der Umrechnung von 40 DM. Der Kontrast zum Hintergrund ist in diesem Fall ungünstiger, da die Ziffern auf dem Artikel selbst gedruckt wurden. Hier muss darauf hingewiesen werden, dass die so genannte doppelte Preisauszeichnung, also die Angabe in DM und in Euro, auf einer freiwilligen Selbstverpflichtung des deutschen Einzelhandels gegenüber den Verbrauchern beruht. Danach sind die Unternehmen des deutschen Einzelhandels bestrebt, spätestens ab dem 1. Juli 2001, die Endpreise eines möglichst großen Warensortiments in DM und Euro auszuzeichnen, um die Bürger mit dem Euro vertraut zu machen. Eine ausdrückliche gesetzliche Verpflichtung zur doppelten Preisauszeichnung gibt es nicht. Der Verbraucher wird im Übrigen durch hinreichende Informationen geschützt. Nicht zuletzt die Landesregierung hat die Verbraucher umfassend informiert. Als Beispiel seien stellvertretend für unzählige Informationsinitiativen auch anderer Institutionen, die Broschüren "Der Euro rollt" und "Fragen und Antworten zum Euro" genannt.
Auch die Verbraucherzentrale Thüringen e.V. bietet u.a. ein Informationsblatt "Der Euro kommt - Tipps und Hinweise der Verbraucherzentrale Thüringen e.V." an und betreibt ein so genanntes Infomobil im Außendienst unter dem Motto "Euroeinführung nicht ohne Verbraucherschutz". Eine Auflistung sämtlicher Aktivitäten zur Information der Verbraucher würde den Rahmen natürlich heute hier in dieser Fragestunde sprengen.
Zu Ihrer zweiten Frage: Bei der Umrechnung von DM in Euro ist stets der offizielle Umrechnungskurs anzuwenden. Würde bewusst ein anderer Kurs zu Grunde gelegt, wäre dies letztlich ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung. Verstöße gegen die Preisangabenverordnung werden als Ordnungswidrigkeit von den zuständigen Behörden auf den Ebenen Landkreise und kreisfreie Städte verfolgt. Die von Ihnen jetzt bezeichneten Verstöße stellen aber unter dieser Betrachtung keine Ordnungswidrigkeit dar.
Zu Ihrer dritten Frage: Die Landesregierung hat keinen Zweifel daran, dass die Thüringer als mündige Verbraucher nach der umfangreichen Information in der Lage sind, selbst nachzuvollziehen, ob richtig umgerechnet wurde. Der Euro setzt die Verbraucher im Übrigen in die Lage, die Preise ohne Weiteres europaweit zu vergleichen. Als Ansprechpartner stehen u.a. die für den Vollzug der Preisangabenverordnung zuständigen Behörden auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte sowie die Verbraucherzentrale Thüringen e.V. zur Verfügung.
Zu Ihrer vierten Frage: Maßgebend für die Angabe von Preisen gegenüber den privaten Endverbrauchern ist die Preisangabenverordnung; dort sind insbesondere die Prinzipien der Preiswahrheit und Preisklarheit geregelt. Die für den Vollzug der Preisangabenverordnung zuständigen Behörden sind auf die Euro-Umstellung vorbereitet. Dem Verbraucher kommt im Übrigen die durch den Euro erreichte europaweite Preistransparenz zugute. Durch die Preisangabenverordnung wird jedoch die Preisbildungsfreiheit am Markt nicht berührt.
Wir sind am Ende der heutigen Fragestunde angelangt und ich schließe den Tagesordnungspunkt 24. Jetzt kommen wir zur Fortführung des Tagesordnungspunkts 20. Ich rufe als nächste Rednerin Frau Abgeordnete Bechthum auf.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, durch im Jahre 1999 beschlossene Änderung des Thüringer Gesetzes über die Berufe in der Altenpflege wurde auch festgeschrieben, dass es über die in diesem Hause schon so oft sehr heiß diskutierte Ausbildungsumlage einen Bericht der Landesregierung über die Notwendigkeit dieser Sonderabgabe
geben muss. Die Gründe der verspäteten Berichterstattung hat Herr Staatssekretär Maaßen heute dargelegt.
Die Einführung einer Ausbildungsumlage in der Altenpflegeausbildung für Thüringen wurde 1994 mit dem genannten Gesetz beschlossen. Herr Staatssekretär Maaßen hat uns auch heute über das Scheitern dieser Umlagefinanzierung informiert. Ich bedaure das auch. Es war ein weiterer Grund für die SPD-Fraktion, zu den genannten Gründen im Bericht über die Entwicklung der Berufe der Altenpflege, über diese Umlagefinanzierung, die auch die Refinanzierung der Ausbildungsvergütung bezweckt, und darüber zu entscheiden, dass alle Auszubildenden in Thüringen ein gleiches Entgelt in der Ausbildung erhalten sollen. Das war eigentlich auch sehr vernünftig. In Ländern, wo dieses nicht so geregelt ist, zahlen die einzelnen Träger der Altenpflegeeinrichtungen recht unterschiedliche Ausbildungsvergütungen. Meine Damen und Herren, für die Bestimmung des Bedarfs an ausgebildeten Altenpflegerinnen sehen wir es ebenfalls als entscheidendes Kriterium an, wie viele der bei uns ausgebildeten Altenpflegerinnen und Altenpfleger nach erfolgreicher Ausbildung in Thüringen vermittelt wurden und werden. Erfreulich ist es festzustellen, dass die Vermittlungsquote für Thüringen sehr hoch ist, was sowohl für den hohen Bedarf - und was auch einmal gesagt werden sollte - und für eine gute Ausbildung spricht.
Meine Damen und Herren, aus dem Bericht geht klar hervor, dass man theoretische Altenpflegeausbildung nicht einfach so nebenbei erledigen kann. Wenn die Qualität nicht stimmt, kann es keine Erlaubnis zur Ausbildung geben. Gleich, welche Gründe eine Rolle spielten, dass zwei Altenpflegeschulen die erforderliche Ausbildungsleistung nicht erbrachten, ist es aber schon erklärungsbedürftig, wieso man dies erst bei den Absolventen nach drei Jahren gemerkt hat. Für die Betroffenen ist es eine verlorene Zeit. Meine Damen und Herren, der Beruf des Altenpflegers/der Altenpflegerin genießt leider noch immer nicht überall das Ansehen, das seiner Arbeit und seiner Bedeutung für unsere Gesellschaft entspricht und auch gebührt. Hier Qualitätsmängel zu dulden, wäre ein falsches Signal. Außerdem kann wohl jede Altenpflegeeinrichtung für das in die Umlage eigentlich eingezahlte Geld entsprechende Qualität in der Ausbildung verlangen. Aber wenn das nun eben nicht mehr geschieht, wird es sicherlich da auch Abstriche geben. Das wäre sehr, sehr bedauerlich. Der Bericht sollte also auch Klarheit geben über die Gründe für eine Umlagefinanzierung, Ziel und Zweck. Dieser Teil erübrigt sich praktisch, weil wir nun doch feststellen mussten, es ist gescheitert. Wir können aus den Schlussfolgerungen zu Punkt 4 und aus dem Ergebnis entnehmen, dass es, wie nicht anders erwartet, noch einen Ausbildungsbedarf an Altenpflegerinnen und Altenpflegern in Thüringen gibt und die genannten Gründe für die Umlagefinanzierung zur Refinanzierung der Ausbildungsvergütung nach wie vor bestehen. Der nächste Bericht müsste, geht man vom Datum des § 25 b des Gesetzes aus, dem Landtag schon im Oktober 2002 vorgelegt werden. Vielleicht ist
dann eine präzise Aussage über den Bedarf an ausgebildeten Altenpflegern und aufgrund des längeren Beobachtungszeitraums besser möglich. Die Diskussion um die Zahlung der Ausbildungsumlage wird es wahrscheinlich so lange geben, wie sie erhoben wird, und sie wird auch für richtig empfunden. Wir hatten vor einer Woche die Beratung der seniorenpolitischen Sprecher und ich habe das dort auch mit angebracht, dass Thüringen das so beschlossen hat und auch für richtig hält. Das wird auch von allen für richtig gehalten, aber die Schwierigkeit es umzusetzen gibt es leider überall. Vielleicht muss das doch irgendwie bundeseinheitlich geregelt werden.
Meine Damen und Herren, das Bundesgesetz über die bundeseinheitliche Neuregelung der Altenpflegeausbildung, das zum 1. August 2001 in Kraft treten sollte, ist durch die alleinige Initiative der Bayern erst einmal vom Bundesverfassungsgericht gestoppt worden. Alleiniger Grund des Freistaats Bayern ist, dass er sich in seiner Länderkompetenz beschnitten sieht. Die Ausbildung in Bayern, wenn man sich das Programm anschaut zum Altenpfleger und zur Altenpflegerin, ist aber auf wesentlich niedrigerem Niveau als bei uns in Thüringen. Deshalb wissen die auch, warum sie das anstreben. Das ist eigentlich ein Beweis wieder dafür, dass wir eine bundesweite gleich gute Ausbildung erreichen müssen und uns nicht nach dem Schlusslicht Bayern in Deutschland richten sollten. Der Anerkennung und der Erhöhung der Attraktivität des Berufsbildes Altenpflegerin/Altenpfleger hat Bayern damit keinen guten Dienst erwiesen.
Meine Damen und Herren, zum Schluss: In § 25 des Bundesgesetzes wäre ebenfalls die Möglichkeit einer Umlagefinanzierung in den Ländern gegeben. Es ist eigentlich von der Gerechtigkeit her gesehen, dass im Grunde damit allen eine gut ausgebildete Altenpflegerin/Altenpfleger zur Verfügung steht und auch die Einrichtungen würden davon sehr profitieren. Es ist mehr als gerecht. Es ist wirklich zu bedauern, dass es diese solidarische Einstellung nicht gab dazu und ganz egoistisches Verhalten der Träger, die davon profitieren, hier sich so deutlich gezeigt hat. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen dieses hohen Hauses, die Diskussionen um die Berufe in der Altenpflege waren hier eigentlich immer stets von einer großen Sachlichkeit geprägt und ich denke, das ist diesem Thema auch angemessen. Frau Abgeordnete Wolf, ich freue mich ja, dass Sie sich in das Thema einarbeiten, nur ich muss schon sa
ja dieser Bericht für den Oktober letzten Jahres eingefordert war. Wir selber haben das ja auch beschlossen, das war von der CDU-Fraktion damals auch im Gesetzgebungsverfahren so beantragt. Dadurch sehen Sie schon allein, wie wichtig uns auch diese Problematik ist. Nur Frau Wolf, wissen Sie, dann hätte Ihre Fraktion nun weiß Gott ein wenig eher ausschlafen können und deswegen finde ich es auch ein bisschen unangemessen, dass Sie hier die Regierung kritisieren. Es hat Gründe gegeben, warum dieser Bericht später gekommen ist, das ist von Ihnen nie angemahnt worden und deshalb sollten Sie sich in diesem Punkt vielleicht ein wenig zurücknehmen.
Herr Staatssekretär Maßen hat auf die Schwierigkeiten hingewiesen, die wir mit der Altenpflegeausbildungsumlage haben und ich muss Ihnen ganz offen sagen, mein Herz hängt nicht so sehr daran, ob Ausbildungsvergütung umgelegt wird oder nicht, sondern mir ist es wichtig, dass wir zur Ausbildungsvergütung in diesem Beruf auch wirklich stehen und das nicht etwa wieder verändern. Und da haben wir hier in der CDU-Fraktion - denke ich - einen Konsens. Der Beruf ist viel zu schwer, als dass man ihn nur rein schulisch ausbilden kann und deswegen bekennen wir uns zum dualen Ausbildungssystem in der Altenpflege und daran werden wir auch keinerlei Abstriche zulassen, meine Damen und Herren.
Natürlich wird es etwas schwieriger werden, wenn die Umlage abgeschafft wird, nur meine Damen und Herren, die Kostenträger und die Träger der Altenpflege, also die Liga der freien Wohlfahrtsverbände, die Privaten, die sich hier in diesem Bereich engagieren, müssen begreifen, dass Ausbildung in ihrer ureigensten Verantwortung liegt. Das kann man nicht nur auf die Politik schieben, sondern das ist ihr ureigenster Bereich, denn wenn ich qualifizierte Arbeit leisten will im Altenpflegebereich, dann muss ich auch dafür sorgen, dass qualifizierte Kräfte nachwachsen und das kann man nicht nur der Politik anlasten. Wir sind zwar zuständig für die Rahmenbedingungen, aber wenn ein Gesetz, so wie es auf dem Tisch liegt, nicht funktioniert, das ist von den Trägern noch nie begriffen worden, dass das ihre ureigenste Sache ist. Sie können dazu z.B. auch die Protokolle verfolgen, die anlässlich des Bundesgesetzes zur Altenpflegeausbildung im Deutschen Bundestag vorliegen. Ich denke, wir müssen hier unbedingt miteinander ins Gespräch kommen. Die CDU-Fraktion ist dazu auch bereit, mit den Trägern hierüber zu sprechen und es gibt auch Lösungsmöglichkeiten, z.B., wenn man dezentral ausbildet, wenn man dafür Sorge trägt, dass auch kleinere Häuser Ausbildungsplätze anbieten, dann kann man hier einem Trend, der dazu führen könnte, dass die Zahl der Ausbildungs
plätze zurückgeht, entgegenwirken. Sie haben auch kritisiert, dass zu viele Erstauszubildende wieder weggehen. Dem widersprechen eigentlich ein Stück die Zahlen. Wir haben in der Erstausbildung 1998 233 Kräfte gehabt, 130 sind davon in Thüringen vermittelt worden, also weit über die Hälfte der Altenpfleger. Natürlich werden uns auch in den alten Bundesländern die Fachkräfte förmlich aus den Händen gerissen, was aber für das gute qualitative und hohe Niveau unserer Ausbildung spricht. Ich denke, auch das ist ein Markenzeichen für Thüringen und daran sollten wir keine Abstriche machen.
Worauf ich noch einmal hinweisen möchte, das hat von Ihnen bis jetzt noch niemand getan, das ist die Situation der Altenpflegehelfer. Wir bieten die Möglichkeit, dass junge Menschen, die einen Hauptschulabschluss in der Tasche haben, diesen Beruf erlernen können und ich glaube, dass es notwendig ist, auch für diese jungen Menschen Ausbildungschancen zu bieten und zu eröffnen und hier muss ich konstatieren, dass die Ausbildung sehr stark zurückgegangen ist. Das finde ich einmal aus diesem Grund sehr schade, weil wir solche Ausbildungsrichtungen auch brauchen, weil es viele junge Leute gibt, die zwar ein Herz für alte Menschen haben, die aber vielleicht nicht die theoretischen Kenntnisse erwerben können, die es zum Altenpfleger braucht. Dafür sollte man die Ausbildung anbieten. Aber das Ganze hat auch noch eine andere Seite. Fachkräfte in diesem Bereich brennen sehr leicht aus. Das heißt, sie haben von früh bis abends einen schweren Dienst zu leisten. Ich bin Altenpflegerin, und Frau Wolf, ich bin sehr stolz auf meinen Beruf,
weil ich denke, dass es ein Beruf ist, der anspruchsvoll ist, der gebraucht wird und der den ganzen Menschen irgendwo fordert. Deswegen ist es notwendig, dass die Fachkräfte durch Hilfskräfte die entsprechende Unterstützung haben, denn nicht jeden Handgriff müssen sie von einer Fachkraft erledigen lassen. Es kommt darauf an, dass sie ein ausgewogenes Verhältnis von Fach- und Hilfskräften in diesem Beruf haben, deswegen möchte ich noch einmal eindringlich dafür werben, dass wir auch den Altenpflegehelfer nicht in der Versenkung verschwinden lassen,
sondern ihn hier wieder ins Gespräch bringen. Wir werden zu diesem Thema ein Gesetzgebungsverfahren bekommen, das hat Staatssekretär Maaßen hier schon ausgeführt, deswegen erachten wir es nicht als notwendig, diesen Bericht an die Ausschüsse zu überweisen, sondern wir werden reichlich Gelegenheit haben, Frau Wolf, Frau Bechthum, uns mit dieser Thematik erneut nach der Sommerpause zu befassen. Ich hoffe zum Wohle unserer jungen Leute, die wir ausbilden wollen, und vor allem zum Wohle der älteren Menschen, eine gute Altenpflegerin sorgt dafür, dass ein älterer Mensch so lange wie möglich aktiv am Leben teilnehmen kann. Ich glaube, das ist uns allen
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Arenhövel, ich bin Ihnen dankbar, dass Sie den Beruf des Altenpflegehelfers hier angesprochen und aufgegriffen haben. Was ich allerdings nicht so richtig verstehen kann, ist die Polemik gegenüber meiner Kollegin Frau Wolf. Sie kennen doch die Abläufe so gut wie ich, Sie wissen auch die Dinge so gut wie ich, und das Thema zu monopolisieren ist wohl auch nicht irgendwo Sache der CDU.
Aber ich will vielleicht hier noch ein paar Dinge ansprechen, die mir in diesem Zusammenhang wichtig sind, die uns wichtig sind, um das Thema noch ein bisschen auszuweiten. Zunächst möchte ich feststellen, mit Einführung der Pflegeversicherung hat sich viel getan. Ich glaube, das müssen wir an der Stelle einmal feststellen:
Auf der anderen Seite, denke ich, da sind wir uns auch einig, sind noch viele Verbesserungen nötig und hoffentlich auch möglich. So darf der Anspruch auf Pflege nicht auf eine Satt- und Sauberpflege beschränkt sein - meine Tochter hat in diesem Bereich auch gearbeitet, ich habe das sehr genau kennen gelernt -, sondern muss die Persönlichkeitsrechte der zu Pflegenden berücksichtigen und stärker Wert auf aktivierende Pflege gelegt werden. Aber welche Zeit bleibt den Pflegekräften dafür? Das ist für mich zumindest eine sehr wichtige Frage, wenn es um die Entwicklung der Altenberufe geht. Wie sieht die Entwicklung denn derzeit aus? Bis jetzt werden pro Jahr 330 Schüler in der Altenpflege ausgebildet. Ab 2001 bis 2003 wird die Ausbildung auf 119 Schüler pro Jahr reduziert. Ich darf aus einem Schreiben des Fachministeriums von Anfang Januar diesen Jahres zitieren: "Seitens der Arbeitsverwaltung wird wie in dem vergangenen Jahr mit K 130 Umschülern gerechnet. Da bei diesen reduzierten Schülerzahlen die bisherige Klassenstärke für alle 21 Standorte in Thüringen nicht mehr garantiert werden kann, werde ich ab dem Jahr 2001 keine Zuweisung von Ausbildungsplätzen für ihre Altenpflegeschule mehr vornehmen." Soweit aus dem Schreiben des Fachministeriums.
Trotzdem wird er aktuell bleiben. Ich habe gesagt Januar, das sind erst einmal die Zahlen, die dort angegeben werden. Da schließen sich Fragen an, Frau Arenhövel, die muss man einfach auch jetzt stellen. Das Arbeitsamt in Erfurt z.B. fördert zurzeit fünf Umschüler und zwei aus einem anderen Arbeitsbereich. Die bisherige Klassenstärke lag aber bei 21 bis 22 Schülern. Was ich damit sagen will: Mit der reduzierten Schülerzahl wird es im Freistaat Thüringen auf alle Fälle Probleme geben, nämlich die der Auslastung, der Wirtschaftlichkeit, und damit wird es existenzielle Probleme für die Schulen geben. Da sage ich jetzt an dieser Stelle auch Herrn Maaßen, viele Dinge, die Sie hier gebracht haben, sind mir durchaus bekannt. Wird denn tatsächlich noch das in diesem Jahr in aller Eile jetzt, natürlich notwendig - ich werde auch hinterher noch einmal auf andere Dinge kommen - der Gesetzentwurf, den Sie jetzt ankündigen, wirklich, wenn ich die Zeitschiene bedenke, für diese Jahr greifen? Wie wird er greifen? Es ist wohl auch wahr, dass in unserem Land im vergangenen Jahr über den Bedarf ausgebildet und dass hier auch bezahlt wurde. Daraus ergeben sich ja auch wieder Fragen. Wurde denn in den zurückliegenden Jahren keine Bedarfserhebung zur Ausbildung gemacht? Wie viele Pflegekräfte werden im Land benötigt, wie viele Pflegedienstleiter müssen eine berufsbegleitende Ausbildung machen? Wie sieht die Altersstruktur des Pflegepersonals in den Heimen überhaupt aus? Um nicht zu vergessen: Welche Weiter- und Fortbildungsangebote werden angeboten? Wie werden sie von den Pflegefach- und Pflegekräften wahrgenommen? Wie erfolgt die Fortbildung und wird sie tatsächlich finanziert? Das, verehrte Damen und Herren, sind bedeutungsvolle Fragen, sie stehen im engen Zusammenhang mit unserer alternden Gesellschaft und ihren Bedürfnissen und Bedarfen. Im Bezug auf die Qualität der Pflege sind diese Fragen von außerordentlicher Bedeutung, das denke zumindest ich.
Sehr geehrte Damen und Herren, der jetzt vorgenommenen möglichen Reduzierung von Altenpflegern in Ausbildung steht schon heute eine steigende Nachfrage - das haben Sie auch gesagt, Frau Arenhövel - von ausgebildeten Altenpflegern gegenüber. Eine Bedarfserhebung scheint daher dringend angezeigt, auch wegen der aus Altersgründen zu verzeichnenden Abgänge von Pflegepersonal in den nächsten Jahren. Offensichtlich aber bestehen in den Heimen der ehemaligen, ich sage es jetzt einmal etwas ironisch, Zonenrandgebiete Personalprobleme sehr viel stärker, als von der Öffentlichkeit wahrgenommen. Hier ist die Verlockung, und dazu hat Frau Bechthum gesprochen, nach Bayern, auch warum das so ist, sehr groß. Das bekommen die Pflegeheime in den Regionen um Hildburghausen und Meiningen z.B. besonders zu spüren - da bin ich ja her. Von fünf ausgebildeten Fachkräften gehen mindestens drei nach Bayern, so wird berichtet, und neben dem BAT West ist auch die Tatsache, dass anstatt 40 Stunden nur 38,5 Stunden gearbeitet wird. Sie haben es zu Recht gesagt, dass dieser Beruf ein sehr anspruchsvoller Beruf ist, der zum Teil
zu Unrecht das Image hat, was er hat und wo die Leute sehr schnell ausbrennen. Da müsste man natürlich auch Fragen stellen. Wie kann man das machen? Wie kann man das ändern?
Meine Damen und Herren, noch können die Heime die Fachkraftquote von 50 Prozent gewährleisten. Jene Heime waren eben gut beraten, als sie nach der Wende nicht gleich alle ihre Krankenschwestern vor die Tür setzten. Eine gute Durchmischung der Fachkräfte von Altenpflegerinnen und Krankenschwestern wird bei der Alters- und Pflegestruktur, wie wir sie bereits jetzt zu verzeichnen haben, immer notwendiger werden. Mit der zunehmenden Pflegebedürftigkeit der Bewohner - (Appaliker, multimobide Erkran- kungen) - häufen sich auch Sondenernährung und andere Verrichtungen der Behandlungspflege.
Meine Damen und Herren, ich will ganz kurz noch einmal auf den Dauerbrenner, wie der Staatssekretär auch bestätigt, der Altenpflegeausbildungsumlage eingehen. Wenn ich denn richtig informiert bin, steht demnächst nämlich neuer Ärger ins Haus. Wir bedauern genauso wie Sie, dass es zu dieser freiwilligen Vereinbarung nicht gekommen ist. Ich denke nicht, dass das in dem Fall wirklich am Ministerium gelegen hat, das sage ich hier auch ganz deutlich. Aber damit würde natürlich die Problematik entstehen, dass die Umlage auf die zu Pflegenden geht. Die Ausbildungskosten werden ab 01.08. in die Pflegesätze eingerechnet. Das heißt, die Mehrkosten werden auf die Bewohner umgelegt, und diese Umlage wird Auswirkungen, darum geht es mir, auf die Pflegeplatzauswahl haben. Ich bin natürlich keine Prophetin, aber ich denke, es wird mit einem weiteren Rückgang von Auszubildenden dann noch einmal zu rechnen sein. Oder anders gesagt, meine Damen und Herren, wir beklagen die Abwanderung junger Menschen aus unserem Land, weil nicht ausreichend Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen an anderer Stelle. Hier wird im Grunde genommen ein Problem geschaffen.
Meine Damen und Herren, wie Sie wissen, laufen ja auch die Bewerbungsgespräche in diesen Monaten. Es sind vor allem junge Mädchen, das möchte ich auch sagen, die den Beruf der Altenpflegerin ergreifen wollen. Die Altenheime, die ihren Personalbedarf abdecken wollen, halten sich jedoch zurzeit sehr bedeckt, weil sie aufgrund der ungeklärten Ausbildungsumlage verunsichert sind und die Bewerber wissen nicht, ob sie einen Ausbildungsplatz erhalten werden, und die Ungewissheit wächst von Tag zu Tag. Das wird sich möglicherweise mit dem Gesetzentwurf im Moment auch nicht ändern lassen. Aber diese Situation zeigt auch, wenn es um Ausbildung und deren Finanzierung geht, wird eben nicht über Länder- und Ressortgrenzen hinaus gedacht. Das sind möglicherweise die föderalen Grenzen des Handelns, Herr Minister. Ich weiß nicht, wie ich das sehen soll.
Meine Damen und Herren, natürlich sehen wir noch ein anderes Problem in diesem Zusammenhang. Während die Ausbildungsumlage für den Krankenhausbereich über den