Meine Damen und Herren, ich gehe jetzt nicht noch auf die einzelnen Punkte ein. Ich glaube, das Feuerwehrwesen im Freistaat hat sich hervorragend entwickelt. Ich möchte allen Feuerwehrkameradinnen und -kameraden im Lande Dank sagen für ihre stetige Einsatzbereitschaft. Ich glaube, dass der Lobbyismus im Innenministerium, beim Innenminister groß genug ist, das zeigt sich an den Jugend
feuerwehren und an der kontinuierlichen Fortführung. Und ich bin mir sicher, wenn es wieder mal Probleme geben sollte, der Thüringer Landtag wird sich dann für die Feuerwehren weiterhin einsetzen. Schönen Dank.
Herr Fiedler, Sie werden sich wundern, aber an dieser Stelle kann ich Sie ausdrücklich einmal in Schutz nehmen. Als Lobbyist der Feuerwehr gilt man in diesem Landtag nicht als verschrien, da gilt man maximal als bekannt; verschrien sind in diesem Haus andere. Aber ich glaube, die Debatte, und ich hoffe, das werden Sie nach meinem Beitrag auch feststellen, zeigt, dass die Bedeutung der Feuerwehren eigentlich bei allen drei Fraktionen gleich hoch angesehen wird.
Deswegen beteilige ich mich auch nicht an dem Wettstreit, jetzt die Bedeutung noch mal hervorzuheben, sondern will auf einzelne Punkte des Berichts und auch des Antrags noch mal eingehen.
Der örtliche Brandschutz als eine Pflichtaufgabe der Thüringer Kommunen ist gleichzeitig natürlich ein Bereich, in dem wesentliche Aufgaben in ehrenamtlicher Arbeit wahrgenommen werden. Das ist gewollt und natürlich auch gut so. Ich werde aber auf diesen Teil der ehrenamtlichen Arbeit auch noch mal an anderer Stelle zurück kommen. Andererseits, und da hat Herr Krone durchaus Recht, können die Kommunen die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für die Durchführung der Brandschutzaufgaben kaum beeinflussen. Es gibt zunehmend Hinweise aus den Gemeinden, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den kommunalen Brandschutz zu unflexibel sind. Ein Beispiel hierfür sind beispielsweise die Vorgaben für die Einrichtung von Stützpunkt-Feuerwehren. Die Kommunen sind weder finanziell noch personell und logistisch in der Lage, die vorgebenen Standards für Stützpunkt-Feuerwehren zu realisieren. Abweichungen von den Standards werden den Kommunen jedoch erschwert.
Meine Damen und Herren, die Kommunen können den Brandschutz allein nicht finanzieren. Die Situation der Kommunen in Thüringen in ihrem finanziellen Bereich ist sicherlich bekannt. Ich will die Debatte an dieser Stelle nicht wiederholen. Sie sind sicherlich in der Lage, in vielen Bereichen ihre finanziellen Mittel zu sparen, Investitionen zu reduzieren. Wenn aber die Kommunen im Bereich des Brandschutzes sparen, dann kann dies durchaus unvorhergesehene und natürlich auch ungewünschte Folge
schäden haben, die wir auch natürlich als Landespolitiker nicht verantworten wollen und nicht können. Deshalb muss gerade auch im Brandschutz ausreichend investiert werden, die Förderung des Landes für Feuerwehrgerätehäuser und Feuerwehrtechnik wurde von 30 Mio. DM auf nun 18 Mio. DM ohne die Verpflichtungsermächtigung reduziert. Unbestritten ist dabei und das wird auch von uns nicht in Frage gestellt, dass in den vergangenen Jahren erhebliche Mittel in den Bereich des Brandschutzes und der Thüringer Feuerwehren investiert worden sind. Die Kommunen verweisen aber auch andererseits darauf, dass noch ein erheblicher Investitionsbedarf besteht, der dreimal - in etwa, nach uns vorliegenden Informationen - so hoch ist, wie die derzeit zur Verfügung stehenden Mittel. Und natürlich muss in einer solchen Situation auch über die Höhe dieser finanziellen Mittel, die das Land bereitstellt, nachgedacht werden. Es muss aber auch darüber nachgedacht werden, wie die Verfahren zur Ausreichung der Fördermittel beschleunigt aber auch z.B. vereinfacht werden. Ich will auch ein Beispiel, Herr Köckert, benennen, welche Möglichkeiten es da gibt bei der Beantragung von finanziellen Zuwendungen für Feuerwehrfahrzeuge. Spezialfahrzeuge, ist der kommunaler Eigenanteil nachzuweisen bis die Bewilligung erteilt wird. Die Lieferzeiten für diese Spezialfahrzeuge betragen aber in der Regel bis zu zwei Jahren, d.h., in dieser Zeit müssen die Kommunen diese nachgewiesenen Mittel vorhalten und stehen demnach in dieser Zeit auch nicht für andere Maßnahmen zur Verfügung. Hier wäre durchaus überlegenswert, auch hier in diesem Bereich Vereinfachung anzudenken.
Einige kurze Bemerkungen noch zu den Jugendfeuerwehren. In den Gesprächen mit Verantwortlichen aus den Kommunen wurde deutlich, dass es bei den Jugendfeuerwehren nicht nur vorrangig darum geht, dass diese durch Landesförderung ordentliche Bekleidung finanziert bekommen. Wir müssen uns natürlich auch darüber im Klaren sein, dass die hier zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 1 Mio. DM in diesem Jahr und 1 Mio. DM im folgenden Jahr natürlich nur ein Beitrag oder eine Hilfe zur Selbsthilfe sind. Notwendiger wäre aus Sicht vieler Kommunen vielmehr, dass die Jugendfeuerwehren moderne Beförderungsfahrzeuge erhalten. Meist fahren sie mit alter Technik, die in den Feuerwehren ausgemustert worden sind, in denen nicht einmal jeder Sitzplatz beispielsweise mit einem Sicherheitsgurt ausgerüstet ist.
Herr Köckert, Sie hatten benannt, dass das Engagement oder die Bereitschaft der Jugendlichen, sich in der Feuerwehr zu engagieren, wieder gestiegen ist. Wir dürfen dabei natürlich nicht verkennen, dass nicht in erster Linie das Problem ist, dass zu wenig Jugendliche oder Kinder auch in der Feuerwehr mit tätig sind, sondern das eigentliche Problem sich darstellt, dass nur sehr wenige von denen, die sich als Kinder und Jugendliche in der Feuerwehr engagieren, tatsächlich dann auch den Weg in die Feuerwehr finden, wenn sie im Erwachsenenalter sind und dann auch tatsächlich als Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr zur Verfügung stehen.
Zu Recht haben Sie die Kritik des Landesfeuerwehrverbandes an der Bundesregierung angesprochen hinsichtlich der Steuer- und Sozialabgabenpflicht für ehrenamtliche Entschädigung. Sie haben es aber unterlassen, die Forderung des Landesfeuerwehrverbandes an die Landesregierung hier zu erwähnen, die eben an die Landesregierung den Wunsch, die Bitte auch begründet richtet, ehrenamtliche Arbeit endlich auch durch die Beschlussfassung eines Ehrenamtsgesetzes deutlicher zu fördern.
Meine Damen und Herren, eine Tunnelfeuerwehr ist zweifellos notwendig, unbestritten werden jedoch auch weiterhin die Freiwilligen Feuerwehren bei Einsätzen hinzugezogen werden müssen. Diese sind jedoch nicht in vollem Maße ausreichend ausgerüstet. So fehlt zum Teil noch die notwendige Atemtechnik, an deren Finanzierung muss sich das Land unbestritten beteiligen, weil es sich hier eben nicht um eine Aufgabe des örtlichen Brandschutzes handelt.
Meine Damen und Herren, nach unserem Kenntnisstand hat die Landesregierung über das, was an Förderungen, an Rahmenbedingungen existiert, kein tatsächliches Konzept für die künftige Organisation des Brandschutzes und kein Konzept für die Förderung der Freiwilligen Feuerwehren in Thüringen und dies ist zumindestens nach uns vorliegenden Informationen auch identisch mit den Aussagen des Thüringer Feuerwehrverbandes. Hier geht es bei tatsächlichen landespolitischen Konzeptionen nicht darum, in die kommunale Selbstverwaltung einzugreifen, sondern beispielsweise durch eine gezieltere Förderpolitik auch auf die Strukturen der Feuerwehren Einfluss zu nehmen, beispielsweise bei den Stützpunkt- oder Schwerpunktfeuerwehren.
Wir halten hier ein Konzept für unerlässlich. Ich denke es ist unstrittig, dass die Beteiligten an einer öffentlichen Diskussion die Möglichkeit erhalten sollen, auch ihre Vorstellungen, Wünsche, Erfahrungen mit in diese Diskussion einzubringen. Insofern betrachte ich diesen heutigen Bericht als ein weiteres Moment, die Diskussion auch im Thüringer Landtag fortzusetzen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich noch zwei Dinge klarstellen. Zum Ersten: Deshalb haben wir ja den Doppelhaushalt gemacht, damit die Mittel dann zügig auch abfließen können. Sie werden sehen, Herr Pohl, dass wir die Förderanträge für das Folgejahr 2002 schon sehr zügig und sehr schnell zu
Beginn des Jahres abgearbeitet haben werden. Aber noch zum zweiten Punkt und der ist mir wichtig, noch mal deutlich zu machen, weil auch Sie in Ihren Ausführungen immer wieder davon gesprochen haben, von den vielerlei Kritikpunkten des Thüringer Feuerwehrverbandes und eben auch deutlich gemacht haben, dass Sie diesen Zeitungsbericht 1 : 1 übernommen haben, wie Ihr Antrag im Übrigen auch deutlich zeigt. Deshalb zitiere ich mal aus diesem Brief: "Sehr geehrter Herr Innenminister, bedauerlicherweise entstand durch die Veröffentlichung in der" so und so Zeitung "vom 28.05. der Eindruck, der Thüringer Feuerwehrverband bezeichnet die derzeitige Arbeit im Ministerium als Chaos im Innenministerium.... Wir haben derzeit keinerlei Kritikpunkte bezüglich der Führung des Thüringer Innenministeriums. Wir begrüßen die Neustrukturierung und Besetzung der neuen Abteilung 2 in Ihrem Hause und hoffen auf schnellstmögliche Umsetzung.... Ich habe unterschätzt, dass jegliche Kritik an der Arbeit des Thüringer Innenministeriums derzeit als Kritik am Innenminister und teilweise unsachlicher Berichterstattung aufgebauscht wird." Hört, hört, kann man da nur sagen. Weshalb sage ich das. Nicht wegen diesem campagneartigen Vorgehen, was man manchmal erkennen kann, sondern ich sage das deshalb, weil zu dem Zeitpunkt, als ich in das Innenministerium gekommen bin, eine äußerst vergiftete Atmosphäre zwischen Ministerium und Thüringer Feuerwehrverband vorhanden war, dass man nicht mehr miteinander sprach und man eher den Eindruck hatte, dass man sich gegenseitig Knüppel zwischen die Beine warf. Dieses hat sich eben grundlegend geändert. Wir haben ein sehr gutes arbeitsames Miteinander und ich denke, das muss hier gesagt werden, wenn ein Antrag so gestellt worden ist.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das Antragsersuchen war nicht unbedingt als eine entscheidende Kritik, sondern auch als ein Anlass zu sehen, um hier bestimmte Verbesserungen zu bringen. Ich muss auch sagen, ich habe den Artikel oder die beiden Artikel gelesen, das war natürlich ein Anlass und ich habe daraufhin 10 Tage später mit den Vertretern des Landesfeuerwehrverbandes, mit Herrn Oschmann und mit Herrn Bauer, das Gespräch geführt.
Sicher, natürlich Kollege Fiedler. Und hier wurde aber von einer solchen - sagen wir mal - Gegendarstellung noch nichts gesagt, sondern man ließ diese Dinge noch offen und das, was ich hier gesagt habe, war also auch Gegenstand unseres Gesprächs. Das nur zu einer Klärung.
Nun liegen keine weiteren Redemeldungen mehr vor. Ich kann die Aussprache schließen und komme zur Feststellung, dass das Berichtsersuchen erfüllt ist, falls dem nicht widersprochen wird und es wird nicht widersprochen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 17.
Zustimmung Thüringens im Bundesrat zur Verpackungsverordnung Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 3/1633
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die SPDFraktion hat den Antrag heute auf die Tagesordnung gesetzt, weil ja nächste Woche am 22. Juni nach unseren Informationen der Bundesrat dazu tagen und die Verpackungsverordnung novelliert werden soll. Die SPD-Fraktion möchte noch einmal klarstellen, dass aufgrund der derzeitigen Rechtslage ab Mitte 2001 automatisch ein Pflichtpfand für Einwegverpackungen für Bier und Mineralwasser in Kraft tritt. Um diese aus ökologischer Sicht uneinheitliche Bewertung der Verpackungen und auch für den Verbraucher undurchsichtigen Regelungen zu verbessern, muss, und da sind sich alle Beteiligten einig, dringend gehandelt werden. "Unter dem Aspekt der weiteren Förderung ökologisch vorteilhafter Verpackungen ist die generelle Pfandpflicht eine Lösung. Eine Abkehr von der Stützung ökologisch vorteilhafter Getränkeverpackungen bedeutet eine nicht hinzunehmende Abkehr von der umweltpolitischen Zielstellung." Das ist ein Zitat von Minister Dr. Sklenar vom 17. November 2000 auf die Erwiderung des Antrags der CDU-Fraktion "Novellierung der Verpackungsverordnung". Dem ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen.
Sie brauchen unserem Antrag nur noch zuzustimmen, Herr Minister, Ihren Aussagen Kraft zu verleihen, dann wird das schon mit der Verpackungsverordnung passieren. Aber Ihre Lösung, die erkläre ich dann später noch einmal.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, natürlich kann eigentlich nur jeder dafür sein, dass Einwegverpackungen, dass Müll nicht in der Landschaft herumliegen und dass hier etwas getan werden muss, um diesen Zustand zu ändern. Frau Becker, Sie berufen sich auf die bestehende Verpackungsverordnung, das ist gut und richtig, doch wir sollten einfach einmal zurückdenken. 1991 wurde die Verpackungsverordnung vom damaligen Umweltminister Töpfer sozusagen ins Leben gerufen. Damals wurden weniger als 40.000 Tonnen pro Jahr Kunststoffverpackungsabfälle recycelt. Heute werden über das Duale System Deutschland mehr als 5 Mio. Tonnen Verpackungsabfälle in den Kreislauf zurückgeführt und mittlerweile ist sogar eine Art Kampf um den Müll entbrannt.
Novellierungsbedarf ergibt sich aus den in der Verpackungsverordnung festgeschriebenen Mehrwegquoten, die mehrfach unterschritten wurden, obwohl die Abfüllmenge in Mehrwegverpackungen jährlich gestiegen ist. Inzwischen hat das Umweltbundesamt durch entsprechende Ökobilanzen festgestellt, dass die ursprünglich gerade bei den Grünen massiv im Kritikfeuer stehenden und bekämpften Kartonverbundverpackungen, das so genannte Tetrapack, als ökologisch gleichwertig mit Mehrweg zu betrachten sind. Unter diesem Aspekt muss man eben auch die heute anstehende Novellierung der Verpackungsverordnung sehen.
Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag hat die Brisanz dieser Frage durchaus frühzeitig erkannt und angesprochen und im Antrag vom 08.11.2000 in der Drucksache 3/1097 im Landtag und im Umweltausschuss thematisiert. Erstaunlich ist dabei, dass in der parlamentarischen Beratung gerade die SPD sich sehr zurückgehalten hat. Zitat von Frau Becker im 31. Plenum: "Ich weiß nicht, was wir jetzt so lange hier darüber reden wollen." Hier war frühzeitig die Möglichkeit gegeben, die verschiedenen Positionen auszutauschen. Jetzt konzentriert man sich auf den einseitigen populistischen Antrag, die CDU-Landesregierung in ihrem Abstimmungsverhalten im Bundesrat im eigenen Sinne zu beeinflussen.
Die vorliegende Novelle der Verpackungsverordnung setzt den UMK-Beschluss nicht umfassend um. Die Verordnung bleibt ideologisch geprägt und hält am starren Ziel der Erhöhung der Mehrwegquote fest. Ökologisch nachteilige Verpackungen werden starr per Verordnung definiert. Damit ist diese Verordnung nicht mehr systemoffen.
Kritikpunkte sind insbesondere: Die Wirtschaft hat massiv protestiert und darauf hingewiesen, dass bei der Umsetzung der Verordnung Investitionen für Rücknahmesysteme in Höhe von bis zu 4 Mrd. DM notwendig sind. Eine am 06.02.2001 vorgestellte Studie von Roland Berger kommt zu dem Ergebnis, dass das Pflichtpfand die Stabilisierung der Mehrwegquote nicht fördern und zu jährlichen Mehrkosten von ca. 1,5 Mrd. DM führen würde. Selbst Umweltverbände haben Zweifel, ob die Umsetzung der Verordnung nicht sogar ein Absinken der Mehrwegquote bewirkt.
Es wird befürchtet, dass sich der Handel auf ein Rücknahmesystem einigen wird, das dann natürlich weniger Lagerfläche und Lagerkapazität braucht. Dazu kommt, dass kleine Handelseinrichtungen unter massiven Druck kommen, denn knapp 100.000 DM für einen Rücknahmeautomaten zu investieren, ist keine Kleinigkeit. Deshalb ist zu befürchten, dass dieser Eingriff zu einer weiteren Konzentration im Handel führen wird. Inzwischen hat die Wirtschaft angeboten, auf Grundlage einer Selbstverpflichtung an der Neuregelung der Herstellung und Entsorgung von Getränkeverpackungen mitzuwirken. Natürlich ist dieses Angebot sicher nicht das Optimum, aber hier wurde bisher eine Chance verpasst, eine Kompromisslinie zu finden.
Für Thüringen ist zu beachten, dass mit Umsetzung dieser Verpackungsverordnung massiver Druck auf das Altglasrecycling und die Thüringer Glashütten mit immerhin 600 Beschäftigten zu erwarten ist. Außerdem können und wollen wir eine solche wirtschaftspolitische Fehlzündung wie bei der Ökosteuer bei der Verpackungsverordnung verhindern, wenn wir es nur irgend können. Denn wenn sich die Investition in die Rücknahmeautomaten als unsinnig erweisen sollte, dann werden mit Sicherheit die Verbraucher die ganzen Kosten tragen müssen. Übrigens hat das Bundesumweltamt festgestellt, dass Mehrwegsysteme nur dann ökologisch vorteilhaft sind, wenn die Leergebinde regional zum Abfüller gelangen. Bei Bier sieht das kritisch aus. Im Gegensatz zu der Mineralbrunnenindustrie konnten sich bisher die Brauereien nicht auf eine Standardflasche einigen. Beispielsweise ist der Hin- und Rücktransport der Flensburger Mehrwegbierflasche keinesfalls ökologisch vorteilhaft, und das wird sich mit zunehmenden Transportkosten, bedingt durch Ökosteuer, Benzinpreise, eventuell LKW-Maut, noch verschärfen.
Die Verpackungsverordnung von Herrn Trittin beachtet insbesondere die eigenen Rahmenbedingungen nicht. Diesen Zweifel hat auch der Bundesrat, indem er im Februar die Bundesregierung aufgefordert hat einen Prüfbericht vorzulegen. Der bisher vorgelegte Verordnungsentwurf stößt selbst bei SPD-geführten Ländern wie RheinlandPfalz und Nordrhein-Westfalen auf Widerstand. Für den eigenen Erkenntnisgewinn sollte die SPD-Fraktion im Thüringer Landtag deshalb lieber den Dialog mit den eigenen Genossen pflegen.
Zum Schluss vielleicht noch einmal ein ganz kleiner Querschnitt zu dem, was andere Leute, die nun nicht unbedingt in der CDU sind, dazu sagen. Ich habe hier einen Ausschnitt aus der FAZ vom 25.05.2001. Frau Präsidentin, wenn Sie gestatten, zitiere ich daraus kurz. "Irrweg Zwangspfand - Mit der ökonomischen Daumenschraube lässt sich die Achtung vor der Natur nicht erzwingen, die muss noch immer durch Erziehung und besser noch durch Vorbild vermittelt werden. Aber wie sieht es damit aus? In den Schulen wird zum Fenster hinausgeheizt, mit Wasser geaast und der Müll auf den Haufen geworfen. Im Unterricht hören die Kinder dann, wie es eigentlich sein sollte. Kein Wunder, dass die Schizophrenie um sich greift. In Umfragen setzen Jugendliche den Umweltschutz regelmäßig ganz oben auf ihre Prioritätenliste, doch Klassenausflüge ziehen eine breite Spur von Schokoriegelverpackungen durch die Landschaft. Wenn gefeiert wird, wie z.B. bei der Loveparade in Berlin oder in kleinerem Rahmen, versinken ganze Örtlichkeiten im Unrat. Nach mehr als 25 Jahren Ökowelle ist das ein niederschmetterndes Ergebnis. Zur autoritären Erziehung älterer Generationen gehörte es einmal, den Kindern beizubringen, ihr Butterbrotpapier nicht einfach wegzuwerfen und dieses Gebot notfalls auch mit Strafe durchzusetzen. Man muss nicht die ganze autoritäre Pädagogik wieder haben wollen, wenn man auf eine ihrer guten Seiten hinweist. Die Vermüllung wird weitergehen, so lange sich die Erziehung nur nach dem Geldbeutel, nicht aber an die Köpfe richtet. Ich denke, meine Damen und Herren, dazu ist nicht mehr zu sagen. Ich empfehle namens meiner Fraktion die Ablehnung des SPD-Antrags.