Protocol of the Session on May 18, 2001

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie begründet die Landesregierung die widersprüchlichen Regelungen im Thüringer Kommunalwahlgesetz und der Thüringer Kommunalwahlordnung bezüglich der Stimmabgabe bei einer Bürgermeisterwahl in einem amtlichen Wahlumschlag?

2. Welche Veränderungen im Thüringer Kommunalwahlgesetz und in der Thüringer Kommunalwahlordnung hält die Landesregierung für erforderlich, um die widersprüchlichen Regelungen aufzulösen?

3. Mit welcher Begründung hat die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde die der Klage vorausgegangene Wahlanfechtung zurückgewiesen?

Bitte, Herr Staatssekretär Scherer.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, sehr geehrte Frau Sedlacik, für die Landesregierung beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Die Regelungen zur Stimmabgabe bei einer Bürgermeisterwahl im Thüringer Kommunalwahlgesetz und in der Thüringer Kommunalwahlordnung sind nicht widersprüchlich. Das Thüringer Kommunalwahlgesetz enthält keine Regelung zur Stimmabgabe bei der Bürgermeisterwahl, es wird insoweit durch die Thüringer Kommunalwahlordnung ergänzt.

Zu Frage 2: Es besteht lediglich Klarstellungsbedarf. Im Rahmen einer Überarbeitung des Thüringer Kommunalwahlrechts sollte in das Thüringer Kommunalwahlgesetz eine Regelung zur Stimmabgabe bei der Bürgermeisterwahl aufgenommen werden, um künftig Missverständnisse zu vermeiden.

Zu Frage 3: Das Landratsamt Ilmkreis hat die Wahlanfechtung als unbegründet zurückgewiesen, weil gemäß § 33 Abs. 8 ThürKWO keine Wahlumschläge zu verwenden waren.

Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Danke, Herr Staatssekretär.

Wir kommen zur nächsten Mündlichen Anfrage in Drucksache 3/1521. Bitte, Herr Abgeordneter Ramelow.

Subventionsbetrug im Falle "Pilz Albrechts"

Im Zusammenhang mit der Verwendungsnachweiskontrolle zu geförderten Investitionen des deutsch-deutschen Jointventure zwischen VEB Robotron und der Pilzgruppe bzw. der Pilzgruppe am Standort Albrechts erfolgte im Frühjahr 1994 eine Besichtigung des Unternehmens durch Vertreter des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft und Infrastruktur.

Ich frage die Landesregierung:

1. An welchem Datum/an welchen Daten erfolgte die Besichtigung?

2. Welche Leiter bzw. Mitarbeiter welcher Abteilung haben an der Besichtigung teilgenommen?

3. Wurde ein Vermerk über die Besichtigung und die Besichtigungsergebnisse angefertigt?

4. Wenn ein Vermerk angefertigt wurde, wie war der Verteiler?

Bitte, Herr Minister Schuster.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen von Herrn Ramelow wie folgt:

Zu Frage 1: Am 21.09.94 fand eine Vor-Ort-Kontrolle im Unternehmen Pilz Albrechts GmbH in Albrechts durch Vertreter des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft und Verkehr statt. Im Rahmen der Beantwortung der Drucksache 3/1038 "Terminketten in der Pilzsubvention" wurde im Plenum am 17.11. aufgrund eines Ermittlungsfehlers versehentlich berichtet, es habe eine Besichtigung im Frühjahr 1994 stattgefunden. Es handelt sich bei dieser Zeitangabe um einen Irrtum. Die einzige Vor-Ort-Kontrolle fand am 21.09.1994 statt.

Zu Frage 2: Die Vor-Ort-Kontrolle erfolgte durch zwei Mitarbeiter der damaligen Abteilung für Wirtschaftsförderung.

Zu Frage 3: Über das Ergebnis der Prüfung wurde ein Prüfbericht mit Datum vom 21.09.1994 gefertigt.

Zu Frage 4: Auf dem Prüfbericht selbst ist ein Verteiler nicht vermerkt.

Gibt es Nachfragen? Ja, das ist der Fall. Herr Abgeordneter Ramelow, bitte schön.

Gibt es innerhalb des Ministeriums Erkenntnisse, ob eine Verteilung vorgenommen worden ist, und ist das irgendwo bzw. wäre das noch nachvollziehbar, wie die Verteilung erfolgt ist?

Wir sind dieser Frage nachgegangen, konnten aber nicht ermitteln, ob eine Verteilung stattgefunden hat und wie.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Minister. Wir kommen zur Frage des Abgeordneten Herrn Gerstenberger in Drucksache 3/1522. Bitte, Herr Abgeordneter.

Programm "Zweite Karriere"

Ende letzten Jahres hat die Landesregierung das Arbeitsmarktprogramm "Zweite Karriere" gestartet.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Anträge für wie viele Arbeitnehmer liegen für das Programm vor (bitte Frauen und Männer getrennt aus- weisen)?

2. Wie viele Anträge für wie viele Arbeitnehmer sind bereits genehmigt (bitte wieder Frauen und Männer getrennt ausweisen)?

3. Für welche Berufsgruppen sind wie viele Anträge genehmigt?

Bitte, Herr Minister Schuster.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen von Herrn Gerstenberger wie folgt:

Zu Frage 1: Es liegen von sechs Durchführungsträgern Anträge für 60 männliche und 23 weibliche Teilnehmer vor.

Zu Frage 2: Es sind Anträge von 4 Durchführungsträgern für 42 männliche Teilnehmer und 16 weibliche Teilnehmer bewilligt worden.

Zu Frage 3: Bewilligt wurden ein Projekt zur Ausbildung von IT-Fachkräften mit 22 Teilnehmern, zwei Projekte zur Ausbildung von Softwareentwicklern mit insgesamt 34 Teilnehmern und ein Projekt zur Ausbildung von Programmierern mit zwei Teilnehmern.

Ich sehe keine Nachfragen. Danke schön, Herr Minister. Wir kommen zur nächsten Frage in Drucksache 3/1530. Bitte, Frau Abgeordnete Fischer.

Ambulantes Operieren in Thüringen

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hat sich das ambulante Operieren in Thüringen in den Jahren 1995 bis 2000 entwickelt?

2. Welche Operationen wurden vorrangig ambulant mit welchen Operationstechniken durchgeführt?

3. Gibt es über Routine hinaus ein funktionelles Zusammenwirken von stationärem und ambulantem Sektor?

4. Wo sieht die Landesregierung Reserven zur Ausweitung des ambulanten Operierens und damit einer Verzahnung der ambulanten und stationären Bereiche?

Herr Staatssekretär Maaßen bitte.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich beantworte namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage der Frau Abgeordneten Dr. Fischer wie folgt:

Zu Frage 1: Ambulantes Operieren findet in Thüringen zu 95 Prozent im Bereich der niedergelassenen Ärzte statt. Zur Erbringung ambulanter Operationen sind zurzeit 582 niedergelassene Ärztinnen und Ärzte durch die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen berechtigt worden. Wesentliches Entwicklungsmerkmal im niedergelassenen Bereich war bereits seit 1993 die bemerkenswerte Zuwachsrate größerer ambulanter Operationen. So stieg die Zahl der in Narkose erbrachten ambulanten Operationen seit 1993 von 9.814 auf 34.193 Operationen im Jahr 1999. Dies entspricht einer Steigerung um fast 350 Prozent. Für das Jahr 2000 liegen noch keine verlässlichen Zahlen vor, jedoch ist mit einem weiteren Anstieg zu rechnen.

Zu Frage 2: Insgesamt erfolgen zurzeit ca. 70.000 Operationen jährlich, die grundsätzlich auch eine stationäre Behandlung gerechtfertigt hätten. Neben diesen so genannten stationsersetzenden Eingriffen werden in Thüringen jährlich ca. 100.000 Patienten mit kleineren Eingriffen ambulant operiert. Über die dabei von den Ärzten eingesetzten Operationstechniken gibt es nach Angabe der Kassenärztlichen Vereinigung keine statistischen Erhe

bungen.