Protocol of the Session on January 25, 2001

Herr Minister Schuster, bitte schön.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen von Frau Doht wie folgt:

Zu Frage 1: Aufgrund der Lage der L 1016 in einem ökologisch hoch sensiblen und topografisch schwierigen Raum ist eine kurzfristige Realisierung von Ortsumgehungen für Nazza und Mihla nicht möglich.

Zu Frage 2: Eine generelle Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h ist in den Ortslagen nicht möglich, sondern es muss durch einen ortsgerechten Ausbau der Ortsdurchfahrten ein angepasstes Verkehrsverhalten durchgesetzt werden. Eine Verkehrsverlagerung bzw. ein Nachtfahrverbot für Lkw ist gegenwärtig nicht möglich, da keine leistungsfähige Alternativstrecke angeboten werden kann.

(Beifall Abg. T. Kretschmer, CDU)

Zu Frage 3: Die Verkehre zwischen Mühlhausen und Eisenach sollen künftig vorrangig über Bad Langensalza im Zuge der B 247 und B 84 zur Anschlussstelle Eisenach-Ost und alternativ über die L 1042 zum Erfurter Ring geführt werden.

Es gibt eine Nachfrage. Frau Abgeordnete Doht.

Keine Nachfrage, aber ich beantrage die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik.

Dann danke ich Ihnen erst einmal, Herr Minister Schuster. Den Antrag werden wir abstimmen. Wer für die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik stimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist ein ausreichendes Quorum, die Frage ist damit überwiesen.

Wir kommen zur Frage des Abgeordneten Ramelow in Drucksache 3/1181. Herr Gerstenberger wird die Frage vortragen.

Terminabläufe im Komplex "Pilz"-Subventionen

Im Zusammenwirken von Treuhandanstalt, Albrechts-Bankenkonsortium, Kranzberg-Bankenkonsortium, Bayerische Landesbank für Aufbaufinanzierung, Thüringer Aufbaubank (TAB) und Thüringer Industriebeteiligungs GmbH (TIB) wurde im März 1994 eine gemeinsame Sanierungsvereinbarung für die Standorte Albrechts und Kranzberg der Pilz-Firmen abgeschlossen. Der desolate Zustand der Unternehmen der Pilz-Gruppe war dabei bekannt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Zu welchem Termin übernahmen die Thüringer Landesgesellschaften TIB und TAB die Geschäftsanteile an der Pilz Albrechts GmbH?

2. Auf welcher Bewertungsgrundlage (bitte benennen Sie das Bewertungsunternehmen und Datum der Unter- lage) erfolgte die Festlegung des Kaufpreises?

3. Zu welchem Zeitpunkt beauftragte wer (Ministerium oder Landesgesellschaften) die C & L Treuarbeit mit der Bewertung der in der Pilz Albrechts GmbH getätigten Investitionen?

4. Zu welchem Zeitpunkt lagen der TIB erste Erkenntnisse aus der Gegenüberstellung der Anschaffungs- und Wiederbeschaffungswerte und zu einem Wertberichtigungsbedarf vor?

Herr Minister Schuster, bitte schön.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen von Herren Ramelow wie folgt.

Zu Frage 1: Die Geschäftsanteile der Piltz Albrechts GmbH wurden von der TIB und von der Thüringer Aufbaubank mit Vertrag vom 7. März 1994 übernommen.

Zu Frage 2. Der Kaufpreis basierte nicht auf einer externen Bewertung, sondern wurde im Rahmen des Vertrags vom 07.03.94, der als Sanierungsvertrag eine Fülle von unterschiedlichen Zugeständnissen der Vertragspartner beinhaltete, unter Berücksichtigung des aktuellen Liquiditätsbedarfs der Pilz Albrechts GmbH und der Pilz Kranzberg GmbH festgelegt. Von einer Unternehmensbewertung wurde abgesehen, da das durch Verzichtsleistungen der Gläubiger entstandene positive Eigenkapital von über 100 Mio. DM zu einem inakzeptablen hohen

Kaufpreis geführt hätte.

Zu Frage 3: In der Sanierungsvereinbarung vom 7. März 1994 war vorgesehen, die C & L Treuarbeit zu beauftragen als Abschlussprüfer für die Pilz Albrechts GmbH. Mit Datum vom 22. Juni 1994 wurde sie darüber hinaus von der TIB mit zusätzlichen Aufgaben zur Überprüfung des Vorhandenseins der Anlagen und ihrer Bewertung sowie dem Abgleich dieser Daten mit denen des Werkseinrichtungsvertrags beauftragt.

Zu Frage 4: Bis Ende November 1994 hatten sich die Erkenntnisse aus der Prüfungstätigkeit der C & L Treuarbeit sowie der Tätigkeit der neuen eigenen Geschäftsführung so weit verdichtet, dass die TIB detaillierte Informationen über einen voraussichtlichen Wertberechtigungsbedarf an die Ressorts Wirtschaft und Finanzen weitergeben konnte. Diese waren Grundlage für die vom Wirtschaftsministerium mit Datum vom 22.12.94 gestellten Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Mühlhausen.

Ich sehe keine Nachfragen. Danke, Herr Minister.

Die PDS-Fraktion beantragt die Beratung dieser Anfrage und der Antwort im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik.

Das werden wir dann abstimmen. Wer für die Überweisung der Mündlichen Anfrage an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik stimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Ja, das ist die nötige Stimmenzahl, die Frage ist damit überwiesen. Wir kommen zur Frage in Drucksache 3/1182, auch wieder eine Frage des Herrn Ramelow, vorgetragen von Herrn Abgeordneten Gerstenberger.

Bestätigung der Thüringer operationellen Programme im Rahmen der Europäischen Strukturfonds

Die Basis für die Freigabe der Strukturfondsmittel bildet die Bestätigung der operationellen Programme, die im Zusammenwirken mit den Sozialpartnern zu erarbeiten und über die Bundesregierung der Europäischen Kommission zuzuleiten sind.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann wurde das operationelle Programm Thüringen 2000 bis 2006 zur Bestätigung der Europäischen Kommission übergeben?

2. Wie viele Nachforderungen (inhaltlich und zeitlich) zur Ergänzung der Aussagen des operationellen Programms Thüringen 2000 bis 2006 hat es durch die Europäische Kommission gegeben?

3. Zu welchem Termin erfolgte die letzte Ergänzung des operationellen Programms Thüringen 2000 bis 2006 durch die Landesregierung?

4. Wann lag nach Auffassung der Landesregierung damit ein durch die Europäische Kommission bestätigungsfähiges operationelles Programm Thüringen 2000 bis 2006 vor?

Herr Minister Schuster, bitte schön.

Frau Präsidentin, namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen von Herrn Ramelow wie folgt.

Zu Frage 1: Das operationelle Programm des Freistaats Thüringen für den Einsatz der Europäischen Strukturfonds in der Periode 2000 bis 2006 wurde der Europäischen Kommission zur Bestätigung fristgerecht am 29. Oktober 1999 übergeben.

Zu Frage 2: Am 13. Juni 2000 gab es die erste länderübergreifende Besprechung der Kommission mit den Ländervertretern beim Bundesministerium der Finanzen zu allen operationelle Programme betreffenden Änderungsbedarfen. Das erste Schreiben der Kommission mit Anmerkungen zum Überarbeitungsbedarf bezüglich des operationellen Programms des Freistaats Thüringen wurde mit Datum vom 31.08.2000 verschickt und umfasste 30 Seiten. Nachfolgend fanden mehrere Gesprächsrunden mit Vertretern der Kommission und des Freistaats Thüringen zum operationellen Programm des Freistaats statt: am 10.10.2000 bei der Generaldirektion Landwirtschaft und am 27.10.2000 bei der Generaldirektion Regionalpolitik. Parallel dazu wurden per elektronischem Datenaustausch eine Vielzahl von Anfragen zeitnah beantwortet.

Zu Frage 3: Die letzte Ergänzung des OP erfolgte am 28.11..

Zu Frage 4: Nach Auffassung der Landesregierung ist es das Einreichungsdatum. Ich weiß, dass Herr Ramelow mit seinen Fragen nach der Terminkette den Nachweis führen möchte, die Landesregierung sei nicht in der Lage gewesen, die Anträge korrekt zu stellen. In Wirklichkeit aber hat die Kommission im Laufe der Beratungen ihre Vorgaben zu Programminhalten und zu Abwicklungsmodalitäten ständig weiterentwickelt. Jedes der neuen Bundesländer war mit zahlreichen und um

fänglichen Nachfragen zu den jeweiligen operationellen Programmen seitens der Kommission konfrontiert. Mit Ihrer Genehmigung, Frau Präsidentin, möchte ich aus einem Schreiben des Kommissars Barnier zitieren, der uns u.a. geschrieben hat, ich zitiere: "Infolge der konstruktiven Zusammenarbeit der Dienststellen der Kommission mit dem Land Thüringen konnte ich das Programm in der Zwischenzeit unterschreiben. Mir ist die große Bedeutung des Programms für das Land Thüringen bewusst und ich möchte mich an dieser Stelle nochmals für die Zusammenarbeit mit Ihren Dienststellen bedanken." Soweit Herr Barnier, vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Es gibt ganz offensichtlich eine Nachfrage, Herr Minister Schuster, bleiben Sie bitte vorn.

Herr Minister, halten Sie Ihr Wissen, was Sie hier zu den Absichten des Herrn Ramelow bekannt gegeben haben für ausreichend abgesichert, oder würden Sie mir nicht vielmehr zustimmen, dass das eine bösartige Unterstellung und Verleumdung ist?

Nach all seinen bisherigen Aussagen zu diesem Thema glaube ich nicht, dass das eine böswillige Unterstellung ist.

(Beifall bei der CDU)

Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Damit ist die Frage beantwortet und wir kommen zur Frage in Drucksache 3/1241. Herr Abgeordneter Botz, bitte schön.

Verwendung von Rinderknochen zur Herstellung von Gelatine

Gelatine wird als Stabilisator für verschiedene Lebensmittel verwendet. Zur Herstellung werden deutschlandweit ca. 10 bis 20 Prozent Rinderknochen eingesetzt. Im Zusammenhang mit der Herkunft und der Übertragung von BSE ist dieser Verbreitungsweg bisher nur am Rande untersucht worden. Konsequenzen wurden noch nicht gezogen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Gibt es neuere Untersuchungen hinsichtlich des BSEÜbertragungsrisikos durch Verarbeitung von Rinderknochen zu Gelatine?