Zu Frage 1: Der Freistaat Thüringen ist auf mögliche Kälteperioden, die uns der Herr Abgeordnete Nothnagel jetzt vorausgesagt hat, eingerichtet, wie dieses auch schon in den vergangenen Jahren passiert ist. In Thüringen werden in den in der Mündlichen Anfrage genannten Einrichtungen auch Notunterkünfte und Notbetten zur Verfügung gestellt. Es sind insgesamt 27 Einrichtungen, die auf solche Notfälle eingerichtet sind. Diese Einrichtungen verfügen über ausreichende Kapazitäten, um in der Kälteperiode den Menschen Schutz bieten zu können. Sollten durch unvorhersehbare Umstände Engpässe auftreten, sehe ich auch durchaus die Möglichkeit, dass öffentliche Gebäude - Schulen oder auch Sporthallen - mitgenutzt werden. Es wäre aber ein sehr ungewöhnliches Ereignis, was in Deutschland lange nicht vorgekommen ist.
Zu Frage 2: Es muss festgestellt werden, dass ist kein Abwenden oder Abwiegeln, aber dass es keine allgemeine Aufgabe des Landes ist, Obdachlose mit Wohnungen zu versorgen, sondern dass es eine kommunale Aufgabe ist. Bei bestehenden Notlagen liegt der Schwerpunkt der unmittelbar wirksamen Maßnahmen bei den Kommunen, und zwar dort wiederum nach einer gewissen Rangfolge. Zunächst haben sie bei dem individuellen Bedarf Beratung, Hilfe und Betreuung anzubieten, was erfolgt. Zum Schutz vor einem Wohnungsverlust aus finanziellen Gründen ist dabei auch präventiv das Instrumentarium des Bundessozialhilfegesetzes einzusetzen, das heißt, entsprechende finanzielle Hilfeleistungen zu geben. Und nur als letzte Möglichkeit der Unterbringung von Obdachlosen besteht dann für die Kommunen die Möglichkeit auch der Beschlagnahme von Räumen Dritter. Diese Zwangseinweisung in Räume Dritter oder Wiedereinweisung in die bisherige Wohnung kommt erst nach Ausschöpfen aller anderen Unterbringungsmöglichkeiten als vorübergehende Maßnahme in Betracht. Die Frage gehört nicht in die unmittelbare Kommunalaufsicht, sondern es ist mehr eine Fachaufsicht und Anleitung, die den Sozialämtern dann zuteil wird. Da wird darauf geachtet.
Wie viel Beratungsstellen für Obdachlose es in Thüringen gibt: Es führt eigentlich jede dieser Einrichtungen, die ich genannt habe, solche Beratungen durch. Wir haben 1999 - ich habe gestern schon darüber berichtet - eine Erhebung gemacht. Insofern kann ich Ihnen nicht ganz detailliert antworten, denn dort sind die Bereiche Beratung, Betreuung und Freizeit zusammengefasst worden. Es wird durchaus schwerpunktmäßig in der einen das eine mehr und in der anderen vielleicht das andere in den Vordergrund gestellt, aber in jedem Fall werden diese drei Möglichkeiten zusammengefasst und aus einer allerdings dann nicht repräsentativen Statistik kann gesagt werden,
dass es ca. 74 Stellen als Angebot in den Bereichen Beratung, Betreuung und Freizeit gibt. Ich hatte Ihnen eben gesagt, dass ich es jetzt nicht detailliert aufschlüsseln kann, bei wem steht mehr die Beratung, bei wem steht mehr die Betreuung und bei wem steht mehr vielleicht sogar Freizeitbereich im Vordergrund.
Bei Frage 1 nannten Sie 27 Einrichtungen, die Plätze hätte ich da gerne nachgefragt. Und meine zweite Frage: Könnte ich die 27 Einrichtungen und die 74 Einrichtungen, die Sie in der Frage 3 genannt haben, in der Liste zur Verfügung gestellt bekommen?
Sie sind sicher damit einverstanden, Herr Abgeordneter. Vielen Dank, Herr Minister. Die Frage ist damit so weit wie möglich beantwortet. Der Rest wird nachgeliefert. Wir kommen zur Frage in Drucksache 3/1132. Herr Abgeordneter Buse, bitte schön.
Die Landesregierung des Freistaats Thüringen hat mit Beschluss festgelegt, dass die Bußgeldstelle von Suhl
nach Artern verlegt werden soll. Diese Behördenverlegung wurde begründet als Ausgleichsmaßnahme für den Verlust der Stadt Artern als Sitz des Kreistags und der dazugehörigen Verwaltungsebene. Obwohl die Bußgeldstelle in Suhl personalseitig komplett besetzt ist und damit in Artern eigentlich keine dortigen ehemals Beschäftigten der Landkreisverwaltung zur Einstellung kommen könnten, hat die Landesregierung auch in der vergangenen Legislaturperiode ihren Beschluss der Verlegung aufrechterhalten. Am 16. Juni 1995 gab es dazu noch einmal einen bekräftigenden Beschluss des Landtags und der damalige Innenminister Richard Dewes (SPD) hat am 6. Juni 1995 die sozialen Belange der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Hauptaspekt in die Kabinettsbeschlussfassung aufnehmen lassen.
1. In welcher schriftlichen Form wurden zwischen dem Arbeitgeber und den Mitbestimmungsvertretern die sozialen Folgen geregelt und welche Rechtsansprüche wurden für die Betroffenen geschaffen, wenn sie entweder umziehen (einschließlich eines Rückkehrrechts) oder wenn sie bleiben bzw. wenn sie aufgrund der Verlegung der Dienststelle ihren Arbeitsplatz verlieren?
2. Wurde mit den zuständigen Polizeigewerkschaften wegen der bevorstehenden sozialen Problemlagen ein entsprechender umzugsbegleitender Tarifvertrag eingefordert, angeboten bzw. verhandelt?
3. Wurde mit den Kreisverantwortlichen in Artern bzw. welche für Artern die Verantwortung tragen, eine Vereinbarung angestrebt, verhandelt oder abgeschlossen, in der einerseits dortigen Behördenvertretern eine Beschäftigung in der umzuziehenden Bußgeldstelle angeboten wurde, und wurde im Gegenzug per Vereinbarung gesichert, dass den mitziehenden Beschäftigten vereinfacht Wohnraum zur Verfügung gestellt wird, Zugang zu Kindergärten, Kindertagesstätten usw. ermöglicht wird und mitziehenden Familienangehörigen geholfen werden kann bei der Suche nach Arbeitsplätzen bzw. Ausbildungsplätzen?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich beantworte die Anfrage des Abgeordneten Buse für die Landesregierung wie folgt:
Zu Ihrer Frage 1, Herr Kollege Buse, verweise ich auf die Beantwortung der Fragen 2 und 4 der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Ramelow. Dies gilt insbesondere zu den Fragen Umzugskostenvergütung und
Zu Frage 2: Ein Tarifvertrag stand und steht nicht zur Debatte; weder wurde er eingefordert noch angeboten oder verhandelt. Aufgrund der Tarifgebundenheit durch die Tarifgemeinschaft der deutschen Länder ist dies auch nicht möglich und ist für derartige Maßnahmen auch nicht vorgesehen.
Zu Frage 3: Im November fand ein Gespräch zwischen Staatssekretär Brüggen und dem Landrat des Kyffhäuserkreises statt. Auch mit dem Bürgermeister der Stadt Artern wurden Gespräche geführt. Alle Beteiligten sind sich einig, die Mitarbeiter der Zentralen Bußgeldstelle, wo immer es erforderlich ist, zu unterstützen. Die Themen waren beispielsweise die Unterstützung bei der Wohnraumsuche, die Zugänge zu Kindergärten usw. Es wurde festgestellt, dass die Wohnungssituation im Raum Artern unproblematisch ist, auch dass Kindertagesstättenplätze in ausreichender Zahl vorhanden sind, und auch eine Unterstützung bei der Suche nach Arbeitsplätzen für mitziehende Familienangehörige ist zugesichert worden. Den Mitarbeitern der zentralen Bußgeldstelle in Suhl wurde darüber hinaus Gelegenheit gegeben bzw. die Gelegenheit eröffnet, im Rahmen einer Dienstreise die Stadt Artern zu besuchen und Fragen an den Bürgermeister und an verantwortliche Mitarbeiter der Stadtverwaltung zu richten.
Da Sie mir, sehr geehrter Herr Innenminister, eine schriftliche Beantwortung als Nachreichung zugesagt haben, bitte ich Sie, dabei zu prüfen: die Frage 1, die der Kollege Buse gestellt hat, ist nicht zu beantworten mit dem Verweis auf die Antworten meiner Fragen 2 und 4. Die Frage war: In welcher schriftlichen Form wurde zwischen dem Arbeitgeber und den Mitbestimmungsvertretern die sozialen Folgen usw. geregelt? Dazu haben Sie sich nach meiner Erinnerung auf meine Frage nicht geäußert. Ich frage deshalb noch einmal nach: Hat es eine schriftliche Form gegeben, hat es solche Verhandlungen gegeben, wenn ja, wie sind sie ausgegangen, wenn nein, warum hat es sie nicht gegeben?
Einmal davon abgesehen, dass es notwendig gewesen wäre, wenn man hätte eine schriftliche Form wählen wollen, die in den Jahren 1995-1997 zu wählen, ist nach meinem Kenntnisstand keine schriftliche Form gewählt worden.
Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Danke schön. Wir kommen zur Frage - Drucksache 3/1139 der Frau Abgeordneten Klaubert.
Die Mitarbeiter (Schlossführung/Aufsicht) der Kulturstiftung Meiningen Meininger Museen erhielten die Nachricht, dass in absehbarer Zeit ein Betriebsübergang zu einem privaten Wachschutz stattfinden soll. Der Stiftungsrat habe auf seiner Sitzung am 29. November 2000 einen entsprechenden Beschluss gefasst. Das Land ist neben dem Landkreis Schmalkalden-Meiningen und der Stadt Meiningen zu 80 Prozent Träger der Kulturstiftung Meiningen.
3. Wie werden bei Nichtzustimmung zum Überleitungsvertrag durch die Mitarbeiter und den damit verbundenen betriebsbedingten Kündigungen die dann fehlenden Fachkenntnisse der Schlossführer, auch über die Kunstund Kulturstadt Meiningen, kompensiert?
4. Wie bewertet die Landesregierung die Möglichkeit, zumindest einen Teil des Fachpersonals bei den Meininger Museen weiterzubeschäftigen?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, für die Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Klaubert wie folgt. Ich erlaube mir die Vorbemerkung oder Feststellung, dass es sich bei der Kulturstiftung Meiningen um eine selbständige Stiftung bürgerlichen Rechts handelt. Zu den Fragen:
Zu Frage 1: Die Ausgliederung erfolgt im Rahmen der vom Stiftungsrat der selbständigen Stiftung beschlossenen Strukturveränderung. Ziel der Maßnahme ist die Erhöhung der Effizienz der Museumsarbeit. Dabei geht es nicht ausschließlich um Kostenersparnis, sondern auch um die Möglichkeit der personellen Verstärkung in den Kernbereichen der Museen.
Zu Frage 3: Die Gewährleistung der künftigen Museumsarbeit in der notwendigen Qualität gehört zu den Planungsaufgaben der selbständigen Stiftung.
Die PDS-Fraktion stellt den Antrag, die Antwort und die Anfrage zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst zu überweisen.
Das werden wir dann abstimmen. Wer für die Überweisung an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst stimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Ja, das reicht aus. Die Frage ist überwiesen. Wir kommen zu einer weiteren Frage in Drucksache 3/1141. Herr Abgeordneter Nothnagel, bitte schön.