Ich weiß nicht, was diese Frage soll. Mir ist nicht jeder Antrag persönlich bekannt. Ich habe mich allerdings über die drei Anträge informieren lassen, die hier in Frage stehen, und das sind drei Anträge - Sie haben es ja so ausgelegt, dass es Anträge zur Existenzgründung behinderter Arbeitgeber sind - und die sind mir bekannt.
Vielen Dank. Weitere Nachfragen sehe ich jetzt nicht. Wir können die Frage abschließen und kommen zur Frage 3/1119. Herr Abgeordneter Nothnagel.
Am 17. Oktober 2000 war der Welttag der Armut. In der Thüringer Allgemeinen vom 17. Oktober 2000 war in dem Artikel "Begegnungen am Rand" zu lesen: "'Es gibt einen tendenziellen Rückgang'... 1994 (waren) noch 30.500 Menschen auf Sozialhilfe angewiesen..., (so) sind es heute noch 23.700, die... diese Hilfe benötigen."
2. Wie viele Obdachlose gibt es in Thüringen und wie viele davon werden von den in Frage 1 genannten Einrichtungen versorgt?
3. Wird der Sozialhilfesatz für Obdachlose auch für das Wochenende gezahlt oder hört dieser am Freitag auf?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte im Namen der Landesregierung die Anfrage.
Zu Frage 1: Auf der Basis einer im Jahr 1999 durchgeführten Erhebung ist festzustellen, dass Obdachlose in 35 Einrichtungen mit reinem Übernachtungsangebot und den 28 Einrichtungen mit Wohnheimcharakter versorgt werden. Darüber hinaus existieren 11 Einrichtungen in Form des betreuten Wohnens, in denen ebenfalls Obdachlose untergebracht sind. Die für Obdachlose vorgehaltenen Angebote sind sehr unterschiedlich und reichen von sozialer Grundversorgung über Gesundheitsfürsorge bis zur Freizeitberatung. Dabei ist das Beratungsspektrum zwischen den Trägern sehr unterschiedlich, so dass eine detaillierte Aufstellung bei den einzelnen Trägern nicht möglich ist.
Zu Frage 2: Am Stichtag 30. Juni 2000 waren in Thüringen insgesamt 1.009 Menschen in den zu Frage 1 genannten Einrichtungen als obdachlos registriert.
Zu Frage 3: Nicht Sesshafte, die nicht im monatlichen Sozialhilfebezug stehen, erhalten jeweils freitags ihre Tagessätze für das Wochenende mit ausgezahlt.
Zu Frage 4: Eigenständige Beratungsstellen für Obdachlose befinden sich ausschließlich in freier Trägerschaft. Daneben gibt es Beratungsangebote, die an eine bestehende kommunale Obdachloseneinrichtung gekoppelt sind.
Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Danke, Herr Minister. Die Frage ist damit beantwortet und wir haben zugleich das Zeitkontingent... Entschuldigung, ich habe Sie übersehen, Frau Abgeordnete Nitzpon.
Die PDS-Fraktion beantragt die Frage und die Antwort zur weiteren Beratung an den Sozialausschuss zu überweisen.
Auch das werden wir dann abstimmen. Wenn ich bitten dürfte, dass die beiden Herren hier vorn vielleicht einmal aus dem Blickfeld gehen, dass ich dann auch die Stimmen zählen kann. Ich danke Ihnen. Wir werden darüber abstimmen, ob die Drucksache 3/1119 an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit überwiesen wird. Wer dafür stimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Ja, das reicht aus. Vielen Dank, die Frage ist damit überwiesen und für heute abgeschlossen. Wir sind am Ende der Fragestunde für heute angekommen. Die restlichen Fragen - hoffe ich - werden wir morgen schaffen und ich schließe den Tagesordnungspunkt 14.
a) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: "Auswirkungen eines Lebenspartnerschaftsgesetzes des Bundes auf die Familienpolitik in Thüringen" Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 3/1095
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Freistaat Thüringen hat sich immer und - ich betone - auch beispielhaft zu einer aktiven und offensiven Familienpolitik bekannt.
Der Schutz von Ehe und Familie und deren vorrangige Förderung liegt der CDU-Landtagsfraktion nicht nur am Herzen, nein, wir wissen, dass aus der Familie heraus die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft eigentlich erst erwächst. Weil Ehe und Familie vom Grundsatz her auf Kinder hin angelegt sind, genießen sie den besonderen Schutz und die Förderung nicht nur durch Gesetze, sondern auch durch Verfassungsrang - so in Artikel 6 des Grundgesetzes und in Artikel 17 der Thüringer Landesverfassung. Den Erfolg von Familienpolitik sollte man zwar an der Bevölkerungsentwicklung nicht unbedingt messen, meine Damen und Herren, aber natürlich gibt uns die Bevölkerungsentwicklung auch Aufschluss darüber, was zu tun ist und welche Politikfelder nach vorn bewegt werden müssen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir sind sehr froh darüber, dass sich nach dem starken Rückgang der Geburtenzahlen im Freistaat Thüringen eine, wenn auch noch leichte Erholung anbahnt. Dies ist angesichts der erschreckenden demographischen Entwicklung auch bitter nötig. Gerade diese Frage ist in einem neuen Bundesland wie Thüringen noch schwieriger und problematischer zu beurteilen, als das in anderen Bundesländern der Fall ist. Die 13. und auch von Ihnen, meine Damen und Herren der SPD, oft zitierte Shell-Jugendstudie zeigt auf, dass voreheliche und eheliche Lebensgemeinschaften für die übergroße Mehrheit der Befragten die am meisten angestrebten Partnerschaftsmodelle bleiben. Junge Menschen konzentrieren ihre Anstrengungen auf Beruf und Familie und den meisten gilt als sicher, dass sich diese beiden Lebensbereiche miteinander verbinden lassen.
Meine Damen und Herren, das zeigt uns doch deutlich, dass Ehe und Familie keinesfalls ein überholtes Gesellschaftsmodell sind, so wie uns das hier manche glauben machen wollen und manche schon seit 1968. Wir diskriminieren niemanden, der - aus welchem Grund auch immer - anders leben will; allerdings empfinden wir es schon als höchst problematisch, wenn dieser durch die Verfassung geschütz
ten Institution von Ehe und Familie ein Gesetz gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften gegenübergestellt wird, denn damit rücken wir Ehe und Familie in das Feld von Beliebigkeit. Das wollen weder die Thüringer Landesregierung noch die CDU-Landtagsfraktion. Die CDUFraktion begrüßt deshalb den Kabinettsbeschluss der Landesregierung, der ganz klar die Ablehnung eines solchen Gesetzes zum Ausdruck bringt.
Lassen Sie mich abschließend auf einen bemerkenswerten Widerspruch hinweisen, der auch das zu erwartende Rechtschaos eines solchen Gesetzes verdeutlicht. Die grüne Partei, deren Lieblingskind dieses Gesetz ja wohl ist, will künftig die Ehegatten, die nicht erwerbstätig sind, von der kostenfreien Krankenversicherung ausschließen. Aber ausgerechnet in diesem Gesetz soll die für gleichgeschlechtliche Partnerschaften eingeführt werden. Das ist doch ein Widerspruch in sich und offenbar weiß auch die Bundesgesundheitsministerin nicht, was sie nun eigentlich will.
Meine Damen und Herren, mit der CDU-Fraktion wird die Abwertung von Ehe und Familie als gesellschaftliche Institution nicht zu machen sein. Einen solchen Prozess werden wir nicht zulassen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Bevor ich die nächste Rednerin aufrufe, möchte ich noch mal die Mitglieder des Innenausschusses auf die jetzt parallel zur Aktuellen Stunde stattfindende Innenausschuss-Sitzung hinweisen. Ich weiß nicht, ob Sie schon alle weg sind, aber zur Sicherheit noch mal.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, am Anfang meiner Ausführungen möchte ich die Bundestagsabgeordnete der CDU/CSU-Fraktion, Ilse Falk, zitieren, die als Aufgabe formulierte - Frau Präsidentin, ich zitiere -, "... Homosexuelle nicht nur auf ihre Sexualität zu reduzieren, sondern auch zu erkennen, dass es sich um komplexe Persönlichkeitsstrukturen handelt, auf deren Anerkennung schließlich jeder und jede von uns als Frau und Mann Anspruch erhebt." Meine Damen und Herren, nachdem
Homosexualität als Straftatbestand endlich abgeschafft wurde, war es eine längst überfällige logische Folge daraus, ein Gesetz für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften zu schaffen. Am 10. November 2000 wurde vom Bundestag das Gesetz "Eingetragene Lebenspartnerschaft" verabschiedet. Dieses Gesetz gestattet homosexuellen Paaren zukünftig ihr Zusammenleben mit gegenseitigen Rechten und Pflichten besiegeln zu können. Es enthält neben der Eintragung z.B. Regelungen zum Namens-, Miet-, Ausländer- und Erbrecht. Das vom Bundesrat zustimmungspflichtige Ergänzungsgesetz enthält u.a. die Gleichstellung im Steuerrecht. Bayern und die Thüringer Landesregierung haben bereits angekündigt, dagegen zu stimmen.
Die CDU und große Teile der katholischen Kirche kritisieren in unangemessener Schärfe das neue Gesetz.
Dabei vergisst die CDU, dass es gerade die Kirche in der DDR war, die unter ihrem Dach Minderheiten, darunter auch Homosexuellen, Schutz gewährte. Mit der Wende sahen auch Homosexuelle eine Chance, die Diskriminierung zu beenden und gesellschaftliche und rechtliche Anerkennung zu erhalten. Jetzt ist diese Chance Realität geworden. Es gibt ein Gesetz und die CDU sieht unsere Kultur und die Familienpolitik in Thüringen gefährdet. Schauen wir doch zu unseren Nachbarn in Europa - wir wollen doch Europa -, die gleiche Gesetzesvorgaben schon jahrelang praktizieren, ganz besonders Frankreich und Holland, so stellt sich uns die Frage, mir vor allem: Warum sollten wir in unserer Gesellschaft nicht ebenfalls andere Lebenspartnerschaften anerkennen und tolerieren? Der Aufschrei der CDU widerspiegelt doch nur Ihre Ignoranz und Intoleranz.