Protocol of the Session on November 17, 2000

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, für die geplanten Strukturveränderungen bleibt vorab festzuhalten, dass, anders als in Thüringen, dem Behördenumbau und Personalabbau tatsächlich nachvollziehbare Konzepte zugrunde liegen. Den Konzepten ist, anders als in Thüringen, unter Mitarbeit verwaltungsexterner Fachleute ein aufgabenkritisches Hinterfragen des Aufbaus und der Abläufe innerhalb der betroffenen Verwaltung vorangegangen. In dem fortlaufenden Prozess sind, anders als in Thüringen, der Hauptpersonalrat, die Frauenbeauftragte, der Hauptvertrauensmann der schwerbehinderten Verwaltungsangehörigen, die Vorsitzende der Hauptjugend- und Ausbildungsvertretung eingebunden und beteiligt. Das Konzept kann man, anders als in Thüringen, auch nachlesen. Die Bundesre

gierung hat es sogar ins Internet gestellt.

(Zwischenruf Abg. Schemmel, SPD: Welche Transparenz!)

Meine Damen und Herren, doch nun zum vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion: Es ist wahr, dass die Bundesregierung plant, das Zollfahndungsamt Erfurt im Rahmen der geplanten Strukturveränderungen aufzulösen. Verschwiegen wird in Ihrem Antrag jedoch, dass die Auflösung des Zollfahndungsamts nur ein Bestandteil einer umfangreichen Strukturveränderung ist, in deren Gesamtheit der Binnenhauptzollamtsstandort Erfurt eine erhebliche Aufwertung erfährt. Das passt natürlich nicht in Ihr Schwarz-Weiß-Denken, meine Damen und Herren von der CDU. Die Zollverwaltung steht vor der Aufgabe, ihre Aufgaben und Strukturen insbesondere auch vor dem Hintergrund der anstehenden Erweiterung der EU zu überprüfen und wirksame, langfristig bestandskräftige Verwaltungsstrukturen zu schaffen. Diesem Ziel dienen die jetzigen Umstrukturierungen. In Thüringen ist dabei geplant, das Hauptzollamt Erfurt mit jetzt 230 Bediensteten zu stärken. Durch die Auflösung von weiteren Standorten in Chemnitz, Leipzig, Löbau, Pirna und Plauen im Vorgriff auf die EU-Osterweiterung wird die Personalstärke im Hauptzollamt Erfurt auf 577 Mitarbeiter steigen. Die Mitarbeiterzahl wird sich also mehr als verdoppeln. Das Hauptzollamt für Prüffragen in Erfurt mit derzeit 23 Beschäftigten wird in das Hauptzollamt Erfurt eingegliedert. Durch die Zusammenlegung der Binnenhauptzollämter werden leistungsstarke, spezialisierungsfähige Strukturen geschaffen. Die Strukturen des entstehenden großen Binnenhauptzollamts Erfurt werden auf die sich verändernden Aufgaben ausgerichtet. Die bestehenden acht Binnenzollämter Thüringens mit ihren insgesamt 79 Bediensteten sind nicht gänzlich von Strukturveränderungen verschont. So ist geplant, das Zollamt Sonneberg 2001 und das Zollamt Saalfeld nach erfolgter EU-Osterweiterung aufzulösen. Betroffen werden davon 12 Beschäftigte sein. Die Binnenzollämter sind in erster Linie Ansprechpartner für die Wirtschaft in Import- und Exportangelegenheiten. Ziel der Umstrukturierungen im Bereich der Zollämter ist die Schaffung größerer Ämter, so genannter Zollcenter. Darüber hinaus sollen in deutlich größerem Umfang als bisher mobile Dienste bedarfsorientiert bei den Wirtschaftsbeteiligten Abfertigungen und Kontrollen durchführen. Die Nutzung des neu entwickelten IT-Verfahrens "Atlas" unterstützt diesen geplanten mobilen Einsatz.

Meine Damen und Herren, kommen wir nun zum Zollfahndungsdienst: Gegenwärtig gibt es in der Bundesrepublik 21 Zollfahndungsämter mit 31 Außenstellen und insgesamt 2.163 Ermittlungsbeamten. Geplant ist eine Strukturveränderung hin zu nur noch acht Zollfahndungsämtern mit 24 Außenstellen, aber insgesamt 2.200 Ermittlungsbeamten. Wesentliche Aufgaben des Zollfahndungsdienstes sind die Verfolgung von Steuer-, Außenwirtschafts- und Marktordnungsstraftaten, von Verstößen gegen Verbote und Beschränkungen im grenzüberschreitenden Warenverkehr sowie der international organisierten Geldwäsche. Das Zoll

kriminalamt koordiniert und lenkt vorrangig die Ermittlungen der Zollfahndungsämter und stellt Informationen für den Zollfahndungsdienst zur Verfügung.

Meine Damen und Herren, die angestrebten Strukturveränderungen haben eine Stärkung des Zollfahndungsdienstes zum Ziel. Die Personalkonzentration durch Reduzierung der Standorte ermöglicht einen effektiveren Personaleinsatz durch stärkere Spezialisierung bei der Aufgabenwahrnehmung. Die Anbindung der Zollfahndungsämter an das Zollkriminalamt und dessen Umwandlung in eine Mittelbehörde führen zu einer Verkürzung der Weisungsstränge. Durch die Übertragung der Bekämpfung der Kleinkriminalität auf die Strafsachenstellen der Hauptzollämter wird der Zollfahndungsdienst entlastet und Arbeitskapazität für die wichtigeren Aufgaben der Zollfahndungsämter freigesetzt. Auch die abschließende Bearbeitung von Aufgriffen im Kleinfallbereich durch die mobilen Kontrollgruppen, die den Hauptzollämtern zugeordnet sind, führt zur Entlastung der Zollfahndungsämter.

Meine Damen und Herren, die Entlastung von Aufgaben und die Standortkonzentration sind Voraussetzung für eine effektivere und nachhaltigere Kriminalitätsbekämpfung. Die Verwirklichung des Binnenmarktes, die Öffnung der Grenzen nach Osteuropa und die veränderte Kriminalitätslage, ich meine, die immer häufiger anzutreffende Erscheinungsform der organisierten Kriminalität, erfordern diese grundlegende Neuordnung der Strukturen. Auch bei Ermittlungen in Fiskaldelikten hat es der Zollfahndungsdienst verstärkt mit organisierten Trägerstrukturen zu tun, die im gesamten Wirtschaftsraum der EU grenzüberschreitend agieren. Die Aufdeckung der Ermittlung solcher Straftaten und der dahinter stehenden organisierten Täterkreise sind zeit- und personalintensiv und bedingen einen hohen Ermittlungsaufwand. Viele Verfahren lassen sich nur mit Hilfe verdeckter Maßnahmen durchführen, wozu eine ausreichende Anzahl qualifizierter Beamter erforderlich ist. Auch dies spricht für die Konzentration der Behörden. Die Gewaltbereitschaft der Täterkreise, vor allem im Bereich der Rauschgift- und Verbrauchssteuerkriminalität, nimmt weiter zu. Auch hier ist eine weitere Spezialisierung notwendig, um bei strafprozessualen Maßnahmen Gefährdungen von Beamten zu vermindern.

Meine Damen und Herren, der Entscheidungsfindung hinsichtlich der Auswahl und Anzahl der Standorte der verbleibenden Zollfahndungsämter und Außenstellen hat die Bundesregierung folgende Kriterien zugrunde gelegt: Maßgeblich ist in erster Linie, wo sich die Kriminalitätsschwerpunkte befinden, die sich insbesondere durch die Wirtschaftsschwerpunkte,

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Wir sind im Landtag und nicht im Bundestag.)

Verkehrs- und Schmuggelrouten zu Drittlandgrenzen und Kriminalitätsanalysen aufgrund der Daten aus dem Informationssystem Zoll bestimmen lassen. Bei der Ermittlung

der Aufgabenschwerpunkte spielen die Außengrenzen der EU einschließlich der internationalen See- und Flughäfen eine wesentliche Rolle. Thüringen liegt ja nun bekanntlich im Zentrum Deutschlands und verfügt weder über eine Außengrenze der EU noch über einen internationalen Seehafen - noch nicht.

(Heiterkeit im Hause)

Insofern ist die Nichtberücksichtigung Thüringens bei der Wahl eines Standorts für die Zollfahndungsämter nachvollziehbar.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Mitte Deutschland...)

Die geschilderten Aufgabenverlagerungen an das Hauptzollamt Erfurt tragen dazu bei, dass mögliche negative Auswirkungen des Wegfalls des Zollfahndungsamts Erfurt minimiert werden. Die von der CDU-Fraktion in der Antragsbegründung aufgeführte Behauptung, dass der Standort Dresden dazu führen wird, dass sich die im Zuständigkeitsbereich des Zollfahndungsdienstes zu verfolgende Kriminalität im Freistaat Thüringen relativ störungsfrei entwickeln kann, ist unrichtig. Die geschilderte Veränderung der Aufgabenprofile der Zollfahndung erfordert vielmehr eine Konzentration, um zu sichern, dass sich die Zollkriminalität nirgendwo störungsfrei entwickeln kann.

Meine Damen und Herren, es ist Aufgabe der Thüringer Landesregierung, insbesondere des Finanz- und Innenministeriums, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen des Zolls dafür Sorge zu tragen, dass die Zollfahndung auch zukünftig in Thüringen eine gute Arbeit leistet. Der vorliegende CDU-Antrag ist tendenziös auf eine Verurteilung der Auflösung des Zollfahndungsamts Erfurt ausgerichtet, ohne die damit im Zusammenhang stehenden weiteren Strukturveränderungen zu berücksichtigen. Er ist deshalb aus unserer Sicht abzulehnen. Trotzdem beantrage ich im Namen der SPD-Fraktion eine Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss, da damit die Gelegenheit gegeben wird, sich mit dem Gesamtkonzept der Bundesregierung auseinander zu setzen, nämlich in Gänze auseinander zu setzen. Insgesamt, und auch das wissen Sie, wird die Zollverwaltung in Thüringen durch die anstehenden Strukturentscheidungen gestärkt, das Personal wird von jetzt 372 Bediensteten in Thüringen auf 644 Mitarbeiter ausgebaut. Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Für die CDU-Fraktion hat sich der Abgeordnete Mohring zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, vielen Dank Herr Dr. Pidde für die Kenntnisnahme unseres Antrags, vielen Dank auch deshalb, weil Sie ja genau wissen, auch wenn Sie es hier nicht sagen, dass die Bundesregierung mit dieser Änderung der Zollfahndungsämterstruktur keinen Blumentopf gewinnen kann.

(Beifall bei der CDU)

Und sie kann vor allen Dingen in Thüringen deshalb keinen Blumentopf gewinnen, weil eindeutig die Änderung der Standorte zu Lasten Thüringens geht. Es zeigt sich auch hier und nicht nur hier in diesem Politikfeld, dass die rotgrüne Bundesregierung Thüringen nicht liebt.

(Beifall bei der CDU)

Herr Dr. Pidde, bei allem Verständnis für Ihren Vortrag hier vorn, so sind Sie doch nicht der Notar der Beschlüsse der Bundesregierung, sondern Sie sind in erster Linie Thüringer Landtagsabgeordneter und es ist Aufgabe von uns, hier in dem Parlament als Gesamtheit uns für Thüringen stark zu machen und für Beschlüsse, die gegen Thüringen gehen, auch entsprechende Voten einzulegen.

(Beifall bei der CDU)

Was passiert denn mit den Ideen, die die Bundesregierung hinsichtlich der Zollfahndungsämter vorschlägt. Nach den beabsichtigten Straffungsmaßnahmen soll in Thüringen nur noch das Hauptzollamt Erfurt fortbestehen. Das hat Herr Dr. Pidde ausführlich ausgeführt. Das Entscheidende, meine Damen und Herren, ist, dass die Zollämter Saalfeld und Sonneberg aufgelöst werden sollen und dass das Zollfahndungsamt Erfurt nach Sachsen verlegt werden soll. Das ist in unserem Antrag am deutlichsten formuliert. Meine Damen und Herren, gegenwärtig bestehen in Deutschland 21 Zollfahndungsämter mit 28 Zweigstellen. Damit verfügt jedes Bundesland zumindest über ein Zollfahndungsamt. Die Pläne der Bundesregierung, die Zollfahndungsämter in Thüringen aufzulösen und diese Aufgaben von Dresden und Leipzig aus durchzuführen, werden von der CDU-Fraktion eindeutig abgelehnt. Sie werden insbesondere deshalb abgelehnt, weil durch den Abzug von rund 40 Ermittlungsbeamten des Zollfahndungsdienstes die Thüringer Polizei mit zusätzlicher Arbeit belastet wird.

(Beifall bei der CDU)

Die Betrachtung, meine Damen und Herren, anhand des Gutachtens der geplanten neuen Standorte zeigt, dass neben dem Saarland Thüringen das einzige Bundesland sein soll, das künftig keine eigene Zollfahndungseinheit mehr vorhalten soll. Die in den letzten Jahren gewachsene, als effektiv und vertrauensvoll bezeichnete Zusammenarbeit mit allen Thüringer Polizeidienststellen, insbesondere mit dem Thüringer Landeskriminalamt, wird sich künftig auf die ge

meinsame Ermittlungsgruppe "Rauschgift" und die gemeinsame Finanzermittlungsgruppe mit zwei Zollfahndungsbeamten sowie auf die sporadischen Kontakte zum Zollfahndungsamt Dresden beschränken. Die Qualität und Intensität der Zusammenarbeit wird deutlich abnehmen. Und das, Herr Dr. Pidde, ist übrigens auch die Stellungnahme des Personalrats beim Zollfahndungsamt Erfurt. Es macht nämlich einen deutlichen Unterschied, ob ich den Personalrat anhöre oder ob ich seine Anmerkungen zur geplanten Strukturveränderung auch ernst nehme und in meiner politischen Stellungnahme berücksichtige.

(Beifall bei der CDU)

Herr Dr. Pidde hat hier ausführlich aus dem Projekt der Strukturentwicklung hinsichtlich der Bundesfinanzverwaltung in seinem Vortrag vorgelesen. Entscheidend ist doch letztendlich die abschließende Struktur, meine Damen und Herren. Und wer sich die Zollfahndungsdienststruktur der Bundesrepublik nach der Änderungsstrukturdebatte ansieht, der wird sehen, dass künftig nur noch Zollfahndungsämter in Frankfurt/Main und in Dresden bestehen. Nebenstellen existieren nach den Vorstellungen der Bundesregierung dann in Magdeburg und Nürnberg. Wer hier meint, dass die Bundesregierung mit Weitblick entschieden hat, der wird höchstens sehen, dass die Mitte Deutschlands, und darauf kommt es an, künftig ohne Zollfahndungsamt auskommen muss. Dagegen wehren wir uns entschieden und deshalb bitten wir die Landesregierung, sich nachdrücklich für den Erhalt des Zollfahndungsamts in Erfurt einzusetzen.

(Beifall bei der CDU)

Für die Landesregierung hat sich Frau Staatssekretärin Diezel zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, am 17.10.2000 wurde der Öffentlichkeit das vom Bundesfinanzminister Hans Eichel genehmigte Grobkonzept zur Strukturentwicklung der Bundesfinanzverwaltung in Berlin vorgestellt. Und Herr Dr. Pidde, selbst auf Betreiben der SPD-regierten Länder ist die Anhörungsfrist für die Bundesländer verlängert worden. So transparent kann die Sache natürlich nicht gewesen sein.

(Beifall bei der CDU)

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Außer die SPD Thüringen.)

Das Teilkonzept Zollfahnungsdienst/Zollkriminalamt sieht u.a. vor, dass die bisherigen 21 Zollfahndungsämter mit 31 Außenstellen auf 8 Ämter mit 22 Außenstellen zu reduzieren sowie die Zollfahnungsämter an das Zollkriminalamt anzugliedern sind. Für Thüringen würde die Umset

zung dieses Konzepts die ersatzlose Auflösung des Zollfahndungsamts Erfurt bedeuten, was mit Sicherheit gravierende Folgen für die Bekämpfung der Kriminalität im Freistaat hätte und daher von uns nicht hingenommen werden kann.

(Beifall bei der CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es geht nicht darum, die Neuorganisation der Zollverwaltung in Frage zu stellen. Die Überlegungen zur Straffung und Schaffung eigenständiger Sachgebiete für Außenprüfung und mobile Kontrollgruppen wie auch die Stärkung des Hauptzollamts Erfurt, die Sie erwähnt haben, die aber eine Kompensation für schon vorhandene Maßnahmen zur Reduzierung von Hauptzollämtern ist, sind nachvollziehbar. Wir werden über diese Standorte reden. Aber es geht hier um die Zollfahndung. Nach der Neuorganistion der Zollfahndung werden Thüringen und das Saarland ohne eigene Zollfahndungseinheiten sein. Das können wir nicht hinnehmen.

(Beifall bei der CDU)

Speziell im Hinblick auf die Qualität der Zusammenarbeit zwischen Zoll und Polizei wären die negativen Auswirkungen eines solchen Schrittes gravierend. Selbst der Bund der Zollbeamten hat uns dies geschildert:

1. Die in der Vergangenheit bewährte zollseitige technische und taktische Unterstützung der gemeinsamen Ermittlungsverfahren wäre dann zumindest in dieser Form vom geplanten Standort Dresden aus nicht mehr möglich.

2. Durch die Verlagerung des Zollfahndungsamts würden sich die Nahtstellenprobleme vergrößern und die aufgrund der örtlichen Nähe bisher weitgehendst unkomplizierte Zusammenarbeit verkomplizieren.

3. Im Zusammenhang mit den Ermittlungsverfahren, die in Größenordnungen von 400 bis 500 Ermittlungsverfahren im Jahr sind, welche bisher durch die Zollfahndungsämter Erfurt bearbeitet werden, wäre eine Amtshilfe bei der Thüringer Polizei notwendig. Hier ist wieder die Verlagerung von Bundesaufgaben auf die Länder sichtbar.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Hört, hört.)

Aus diesen Gründen erscheint es im Gegensatz zum vorliegenden Konzept der Bundesregierung zumindest sinnvoll, eine Außenstelle in Erfurt zu etablieren. Dafür spricht, und das möchte ich Ihnen entgegnen, Herr Dr. Pidde, dass die Mitte Deutschlands mit ihren Industriestandorten und den deutschlandweiten Verkehrsknotenpunkten ebenfalls einen möglichen Kriminalitätsschwerpunkt darstellt und nicht zollfrei sein darf.

(Beifall bei der CDU)

Lange Anfahrtswege, Bevorzugung ortsnaher Verfahren sowie Kosten-Nutzen-Überlegungen hätten, wie im Antrag der CDU genannt, zur Folge, dass sich der Zuständigkeitsbereich des Zollfahndungsdienstes "Kriminalität" relativ störungsfrei entwickeln könnte. Für den Erhalt eines Standorts der Zollfahndungsdienste in Thüringen sprechen auch die positiven Erfahrungen der gemeinsamen Ermittlungsgruppen Zoll/Polizei, die durch die Effektivität der Zusammenarbeit in der Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der Rauschgiftkriminalität verbessert wurden. Ich denke, wir sollten nicht in Kauf nehmen, dass die hier erreichten Qualitäten einer Umstrukturierung geopfert werden. Bezüglich dieser gemeinsamen Ermittlungsgruppen bleibt zu erwähnen, dass deren zukünftiger Standort und insbesondere deren Personalausstattung erst noch in Abstimmung mit dem Bundesinnenminister und dem Landesinnenressort festgelegt werden müssen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, aus diesen Gründen hatte sich die Landesregierung Anfang Oktober in einem Brief an den Bundesfinanzminister gewandt. Bisher ist uns noch keine Antwort zugegangen.