Das liegt in der Beantwortung Ihrer Frage. Es wurde grundsätzlich barrierefrei gebaut und bis auf gewisse Einschränkungen für Rollstuhlfahrer bei der Ausgestaltung der Maschinenhalle ist allen Belangen Behinderter Rechnung getragen.
Warum wurde der Lift dann nicht bis oben hin durchgezogen, so dass es auch barrierefrei ist für Rollstuhlfahrer?
Die Maschinenhalle ist ein einetagiges Gebäude. Ihre Frage bezieht sich auf die Maschinenhalle, Herr Nothnagel.
Es gibt keine weiteren Nachfragen. Die Frage ist damit beantwortet und wir kommen zur Frage in Drucksache 3/990. Herr Abgeordneter Dr. Pidde, bitte.
Zur Mündlichen Anfrage - Drucksache 3/71 - äußerte sich das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur mit Schreiben vom 3. Februar 2000 in der Form, dass nach Beratungen in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe Land - DB-Netz möglichst bis Ende des I. Quartals 2000 der Landtag unterrichtet wird. Diese Information ist bis heute nicht erfolgt.
2. Was hat das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur unternommen, um die Zukunft der oben genannten Bahnlinie abzusichern, wenn der Verkehrsvertrag mit der Deutschen Bahn AG im Mai 2001 ausläuft?
3. Wurden spezifische Untersuchungen für den Streckenabschnitt Crawinkel–Gräfenroda, insbesondere in Bezug auf die touristische Erschließungsfunktion durchgeführt?
4. Wurde bei der Entscheidungsfindung die Bedeutung der Bahnstrecke für das Gewerbegebiet Ohrdruf, das Tanklager Emleben und somit eine Entlastung der Straße berücksichtigt?
Frau Präsidentin, namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen von Herrn Dr. Pidde wie folgt:
Zu Frage 1: Die Strecke ist Bestandteil des Projekts "Regent" der DB-Netz AG und somit auch der so genannten Mittelstandsoffensive der Deutschen Bahn AG. Die Unterrichtung des Landtags konnte bisher nicht erfolgen, da es durch den Vorstand der Deutschen Bahn AG zurzeit noch keine Grundsatzentscheidung zur Umsetzung dieser Mittelstandsoffensive und damit auch zur Strecke Gotha-Gräfenroda gibt.
Zu Frage 2: Der Verkehrsvertrag mit der Deutschen Bahn AG ab Juni 2001 wird zurzeit neu verhandelt. Es gibt keine Anzeichen dafür, dass die DB-Regio die Strecke Gotha-Gräfenroda nicht mehr bedienen will, trotzdem das Land ja die Leistungsbestellung vorgenommen hat.
Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Danke, Herr Minister. Die Frage ist damit beantwortet und wir kommen zu Frage in Drucksache 3/996, eine Frage der Abgeordneten Frau Heß.
Laut Pressemitteilung des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit vom 26. September 2000 hat der Gesundheitsminister das Arzneimittelbudget für 1999 durch Bescheid um 2,9 Prozent, ca. 30 Millionen Deutsche Mark, rückwirkend erhöht.
1. Welche gesetzlichen Regelungen waren maßgeblich für die Festsetzung des Arznei-, Verband- und Heilmittelbudgets 1999 für Thüringen und wurden diese seitens des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit als Grundlage für den Festsetzungsbescheid zum Budget rechtlich zutreffend angewendet?
2. Wie wird in diesem Zusammenhang das Urteil des Sozialgerichts Gotha vom 22. März 2000 zum Budget der Jahre 1994 bis 1996 bewertet?
3. Wie erfolgt durch die Neufestsetzung des Budgets für 1999 durch den Gesundheitsminister und der damit verbundenen indirekten Änderung der Basiszahlen von 1994 die Anpassung der korrelierenden Ausgangsdaten in den anderen neuen Ländern?
4. Hält der Gesundheitsminister weiterhin die Befürchtungen der Kassenärztlichen Vereinigung für angebracht, dass das Budget zu knapp bemessen sei, wenn die endgültigen Zahlen eine Unterschreitung des Arznei- und Heilmittelbudgets für 1999 um 2,7 Prozent ausweisen?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage der Frau Abgeordneten Heß namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Gemäß Artikel 16 des Gesetzes zur Stärkung der Solidarität in der gesetzlichen Krankenversicherung hatte das Thüringer Ministerium für Soziales, Familien und Gesundheit bis 31.01.1999 das Budget für Arznei-, Verband- und Heilmittel des Jahres 1999 festzusetzen. Dies ist mit Bescheid vom 29.01.1999 erfolgt. Die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen hat innerhalb der Rechtsmittelfrist dagegen geklagt. Das Verfahren ist zurzeit beim Landessozialgericht in Erfurt anhängig. Nachträglich hat das Ministerium erkannt, dass aufgrund fehlerhafter Daten bei der Budgetermittlung von einer zu niedrigen Basis 1994 ausgegangen wurde. Aufgrund dessen war auch das Arzneimittelbudget 1999, das auf den Zahlen der Vorjahre aufbaut nicht richtig ermittelt. Diesen Fehler hat das Ministerium inzwischen mit seiner Neufestsetzung korrigiert. Hiergegen ist von der Kassenseite Klage erhoben worden.
Zu Frage 2: Mit seinem Urteil vom 22. Mai 2000 hat das Sozialgericht Gotha den Schiedsspruch des Landesschiedsamtes für die vertragsärztliche Versorgung in Thüringen vom 17. März 1997 in erster Instanz bestätigt. Das Schiedsamt hatte mit seiner damaligen Entscheidung lediglich die Steigerungsraten der Budgets für die Jahre 1995, 1996 festgelegt, aber keine Entscheidung zur Budgethö
he des Basisjahres 1994 getroffen. Daher beeinträchtigt die auf das Jahr 1994 zurückgreifende Basiskorrektur des Budgets 1999 die Entscheidungen des Schiedsamtes und des Sozialgerichts Gotha nicht. Die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen hat gegen die Entscheidung des Sozialgerichts Berufung eingelegt.
Zu Frage 3: Der Bundesgesetzgeber hat die Festsetzung des Arznei-, Verband- und Heilmittelbudgets in den Fällen, in denen ein rechtswirksames Budget für das Jahr 1996 nicht besteht, der zuständigen Aufsichtsbehörde zugewiesen. Für Thüringen ist dies das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit. Ich habe die anderen neuen Länder in einer Beratung am 14. Februar 2000 in Brandenburg auf die fehlerhafte Budgetberechnung des Jahres 1994 und deren Auswirkung auf die beteiligten Länder hingewiesen. Mir steht es nicht zu, das Handeln der Mitglieder anderer Landesregierungen zu bewerten. Wir haben uns hier in Thüringen ausschließlich um die Thüringer Belange zu kümmern und das haben wir mit der entsprechenden Entscheidung zur Korrektur des Budget getan.
Zu Frage 4: Gott sei Dank hat sich ein Dreivierteljahr später gezeigt, dass die Thüringer Ärzte 1999 äußerst wirtschaftlich verordnet haben, und ich freue mich für jeden Arzt, dass er von einer Kollektivhaftung verschont geblieben ist. Nichtsdestoweniger war aber das Budget als Obergrenze für das Jahr 1999 wegen der fehlerhaften Berechnung des Jahres 1994 zu knapp bemessen und damit zu korrigieren. Nach meiner Auffassung würde ein anderes Verhalten der Verantwortung des Gesundheitsministeriums gegenüber der Thüringer Ärzteschaft nicht gerecht.
Ich beantrage namens meiner Fraktion die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit.
Auch das werden wir dann abstimmen. Wer für die Überweisung der Mündlichen Anfrage an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit votieren will, den bitte ich um das Handzeichen. Ja, das reicht aus. Das Quorum ist erreicht, die Frage ist überwiesen und damit für heute erledigt. Wir kommen zur Mündlichen Anfrage in Drucksache 3/999, Herr Abgeordneter Ramelow, bitte schön.
Mit der Entscheidung der Kommission vom 21. Juni 2000 über Beihilfen Deutschlands zugunsten der CDA Compactdisc Albrechts GmbH Thüringen stellt die Kommission fest, dass die zum Zwecke der Errichtung der CD-Fabrik in Albrechts sowie zur Konsolidierung der Unternehmenssituation gewährten staatlichen Beihilfen tatsächlich Unternehmen der Pilz-Gruppe finanziell begünstigten und missbräuchlich im Sinne des Artikels 88 Abs. 2 des EG-Vertrags angewendet worden seien. Von den dazu insgesamt aufgewendeten 260,57 Mio. DM betreffen das Land Thüringen 63,45 Mio. Mark. Ferner hat die EU-Kommission entschieden, dass weitere zur Umstrukturierung der CD Albrechts bzw. der Rechtsnachfolger LCA und CDA geleistete Beihilfen in Höhe von 166,3 Mio. DM mit den Vertragsbestimmungen unvereinbar sind, da die deutschen Behörden bis zur Entscheidung der Kommission keinen Umstrukturierungsplan vorlegten, der die Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität des Unternehmens zum Ziel hatte. Und weiter hat die Kommission entschieden, dass alle Beihilfen, die der Pilz-Gruppe, dem Joint Venture-Vorhaben sowie dem Unternehmen Pilz Albrechts gewährt wurden, zurückzufordern sind, auch von der LCA und CDA, da beide Unternehmen unmittelbare Rechtsnachfolger der Subventionsempfänger sind und Nutzen aus den Vermögenswerten ziehen.
1. Gegen welche der vorgenannten Entscheidungen wird sich die angekündigte Klage des Freistaats Thüringen vor dem Europäischen Gerichtshof richten?
2. Hat der Freistaat Thüringen ein Umstrukturierungskonzept an die EU-Kommission direkt bzw. über die Bundesregierung eingereicht?
3. Mit welchem Ergebnis hat die Landesregierung bei den getroffenen Entscheidungen zur Förderung während des Joint Ventures, der alleinigen Eigentümerschaft durch Pilz und nach Übernahme durch die Thüringer Industrie-Beteiligungsgesellschaft die Übereinstimmung der Gewährung von Beihilfen mit dem geltenden europäischen Recht geprüft?
4. Ist der Landesregierung bekannt, mit welcher Begründung die Bundesrepublik Deutschland als Adressat der vorgenannten Entscheidung die Klageerhebung ablehnt?
Zu Frage 1: Die Klage des Freistaats Thüringen richtet sich grundsätzlich gegen die gesamte Entscheidung der Europäischen Kommission.
Zu Frage 2: Der Kommission wurde kein Umstrukturierungskonzept vorgelegt. Dieses wurde nicht für erforderlich gehalten, da keine klassische Umstrukturierung vorgelegen hat.
Zu Frage 3: Die damalige Förderung wurde als materiell vereinbar mit geltendem europäischen Recht angesehen.
Zu Frage 4: Im Wesentlichen begründet die Bundesregierung die Ablehnung einer eigenen Klage damit, dass es sich im Fall CDA überwiegend um Beihilfen des Freistaats Thüringen handelt und die Landeskompetenz im Bereich der Wirtschaftsförderung von der Kommissionsentscheidung berührt wurde. Thüringen kann diese Begründung des Bundes, insbesondere im Hinblick auf die überwiegenden Beihilfen aus Mitteln des Bundes nicht nachvollziehen. Zur Wahrnehmung der Klagefrist war Thüringen allerdings gehalten, die Klage einzureichen. Allerdings wurde immerhin von Seiten des Bundesfinanzministeriums die uneingeschränkte Bereitschaft der Bundesregierung erklärt, dem Verfahren als Streithelfer beizutreten.
Danke schön. Gibt es Nachfragen? Nein, das ist nicht der Fall. Die Frage ist damit beantwortet. Wir kommen zur Mündlichen Anfrage in Drucksache 3/1004. Frau Abgeordnete Bechthum, bitte.