Das ist natürlich - aber es ist eigentlich ja erklärbar und wiederholt sich ja wieder. Das wollte ich nur noch mal darauf antworten. Danke schön.
Das medienpolitische Thema scheint ja etwas weiter gefasst zu werden. Herr Seela, Sie müssten ja froh sein, dass die PDS in Thüringen eine andere Meinung hat als die PDS in Sachsen-Anhalt. Das spricht nur für unsere Fortschritte im Zuge der Demokratisierung, dass auch wir das lernen, mit der Demokratie gut umzugehen. Dafür müssen Sie uns mal loben. Aber was die Einsparpotenziale anbelangt, Sie hatten sie konkret in Ihrer Rede genannt und danach habe ich gefragt. Hat die Frage nach den Gehältern der Intendanten eine Rolle gespielt? Das frage ich noch mal direkt.
Diese Frage könnte dann im Anschluss beantwortet werden, weil sich Herr Seela nämlich sonst ablösen lassen müsste, wenn er noch mal an das Pult geht. Vielleicht könnten wir über diese Kompromisslösung den Informationsbedarf klären. Gibt es nun weitere Redemeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt? Das ist nicht der Fall. Es ist keine Ausschussüberweisung beantragt worden, sondern es ist beantragt worden am gleichen Tag, also heu
te, nach § 56 Satz 4 der Geschäftsordnung, die zweite Beratung anzuschließen. Wir brauchen dazu eine Zweidrittelmehrheit, ich möchte darauf hinweisen. Wer der Beratung in zweiter Beratung heute zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Zweidrittelmehrheit ist erreicht. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Bei einigen Stimmenthaltungen stelle ich fest, dass die zweite Beratung erfolgen kann und schließe die erste Beratung.
Ich eröffne nun die zweite Beratung über den Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag und eröffne die Aussprache. Gibt es Anträge, in der Aussprache zu sprechen? Das ist nicht der Fall. Damit schließe ich die Aussprache wieder und wir können zum Abschluss der zweiten Beratung kommen und damit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf überhaupt.
Wir stimmen zunächst ab über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 3/944 in zweiter Beratung. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Das ist eine große Mehrheit. Wer stimmt dagegen? Es gibt einige Gegenstimmen. Wer enthält sich? Es enthalten sich einige der Stimme. Wir können zur Schlussabstimmung kommen. Wer diesem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmt, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Gibt es Gegenstimmen? Es gibt einige Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? Es gibt auch einige Stimmenthaltungen. Mit Mehrheit ist dieser Gesetzentwurf angenommen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 6 und komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 7
Vorlage eines Subventionsberichts Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 3/514 dazu: Beschlussempfehlung des Haushaltsund Finanzausschusses - Drucksache 3/950 dazu: Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drucksache 3/960
Als Berichterstatter ist der Abgeordnete Gerstenberger bestimmt worden. Ich bitte um die Berichterstattung.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags vom 14. April ist der Antrag an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen worden. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Antrag in seiner 11. Sitzung am 12. Mai, in seiner 12. Sitzung am 30. Juni und in seiner 13. Sitzung am 8. September 2000 beraten. Von Seiten der CDU-Fraktion wurde mit Datum 10.05. ein Vorschlag für die Gestaltung des Berichts in Form eines möglichen Inhaltsverzeichnisses für den zu erarbeitenden Bericht vorgelegt. Des Weiteren wurde von Seiten der SPD-Fraktion mit Datum vom
30.06. ein Vorschlag zur inhaltlichen Gestaltung vorgelegt und im Auftrag des Haushalts- und Finanzausschusses wurde ein umfangreiches Material zur Inhaltsübersichtssynopse der in den Landtagen und im Bundestag existierenden Berichte durch die Thüringer Landtagsverwaltung erarbeitet, für die ich mich im Namen des Ausschusses noch einmal recht herzlich bedanken möchte. In der Landtagsbibliothek liegen die Subventionsberichte der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein vor. Inhaltlich ergibt sich aus dieser Inhaltssynopse eine Aufteilung der Berichte in vier Teile in
Darauf ist zu verweisen, insbesondere zum Bericht "Bewertung, Kontrolle und Subventionsabbau"; neben den Gliederungspunkten zur Kontrolle und dem Subventionsabbau ist unter dieser Rubrik besonders auf die Evaluierung der Wirtschaftsförderprogramme im Bericht des Landes Berlin hinzuweisen. Im Bericht "Anlagen und Tabellen" wird insbesondere bei den Ländern Baden-Württemberg, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz sowie im Subventionsbericht des Bundes darauf aufmerksam gemacht, dass auf dieser Ebene zahlreiche zusätzliche Informationen vermittelt werden.
Mehrheitlich schlägt der Haushalts- und Finanzausschuss dem Thüringer Landtag die Annahme des Antrags in folgender Form vor: "Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag im Abstand von zwei Jahren und erstmalig mit Vorlage der Haushaltsrechnung 1999 einen Subventionsbericht für das Land Thüringen vorzulegen, der Auskunft über die Finanzhilfen der EU und des Bundes für das Land Thüringen sowie über Finanzhilfen des Landes nach Aufgabenbereichen und Einzelplänen gibt. Der Nachweis der Finanzhilfen soll in einem Gesamtnachweis sowie einem Einzelnachweis für zwei zurückliegende Jahre erfolgen. Der Rechnungshof wird gebeten, aufgrund seiner Prüfungserfahrungen die Landesregierung zu von ihm ausgewählten Subventionstatbeständen zu beraten. Die Berichterstattung und Beratung soll unabhängig von den Haushaltsberatungen erfolgen." Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir beraten heute zum zweiten Mal über den Antrag der SPD-Fraktion zur Vorlage eines Subventionsberichts. Wie Sie wissen, hat sich durch die verstärkten europäischen Einigungsprozesse, insbesondere auch deshalb, dass mit der Zusammenfassung in modernen Haushaltsführungen ergeben, dass sich angesichts von Globalisierung und Privatisierung von einzelnen Aufgaben insbesondere auf Bundes- und auf Landesebene eine Einschränkung des Haushaltsrechts in den Landesparlamenten ergibt. Dadurch zeigt sich, meine Damen und Herren, dass wir durch die weit gehenden Einschränkungen des Haushaltshoheitsrechts der Landesparlamente besonders unsere Aufgaben im Bereich der Haushaltskontrolle verstärken müssen. Insoweit geht der SPD-Antrag zur "Vorlage eines Subventionsberichts" in die richtige Richtung, nämlich dahin gehend, dass wir uns neue Aufgaben als Landesparlament zulegen und unsere Rechte zumindest im Rahmen der Haushaltskontrolle zukünftig wahrnehmen. Wir haben im Haushalts- und Finanzausschuss mehrmals dazu beraten. Mit der Beschlussempfehlung, die der Haushalts- und Finanzausschuss heute vorgelegt hat, denke ich, dass wir uns die Möglichkeit eröffnen, dass wir im Kern unsere Rechte beim Haushaltsrecht wahren. Wir wollen das dadurch tun, dass wir uns künftig - unabhängig von den im zweijährigen Rhythmus stattfindenden Beratungen zu den Doppelhaushalten in Thüringen - jeweils in dem Jahr, wo keine Haushaltsberatungen stattfinden, mit der Subventionsberichterstattung der Landesregierung auseinander setzen wollen. Wir wollen das ab nächstes Jahr tun. Wir wollen das deshalb ab nächstes Jahr tun, weil in diesem Jahr speziell der Schwerpunkt der Arbeit der Landesregierung, aber auch ab Oktober für das Parlament in der vorbereitenden Beratung des ersten Doppelhaushalts 2001/2002 liegt. Wir wollen ab nächstes Jahr beginnend - mit der Rechnungslegung für das Jahr 1999 die Subventionsberichterstattung in Thüringen aufgreifen. Wir wollen es auch im Detail tun. Wir sind uns, denke ich, auch darüber in allen Fraktionen einig, dass wir tief greifende Bewertungen vornehmen werden. Nur über den Weg der Bewertung gibt es offensichtlich unterschiedliche Auffassungen, was sich nicht zuletzt darin zeigt, dass die SPD-Fraktion mit ihrem nunmehr nach der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses vorgelegten Antrag noch einmal dahin gehend argumentiert, dass seitens der Landesregierung eine Bewertung des Subventionsberichts vorgenommen werden soll.
Meine Damen und Herren, Sie wissen ja, dass die Oppositionsarbeit im Vergleich zu der Arbeit der regierungstragenden Fraktionen von Leichtigkeit bestimmt ist. Sie ist insbesondere deshalb von Leichtigkeit bestimmt, weil ich natürlich jederzeit zu jedem anderen Punkt, der gerade sachpolitisch ansteht, eine andere Auffassung haben kann. Ich will nur ganz sachlich daran erinnern, dass mit der jährlichen Berichterstattung des Landesrechnungshofs zur Rechnungsführung der Landesregierung die Opposition es war, die mehrmals beantragt hat, dass auf die
Stellungnahme der Landesregierung zum Bericht des Rechnungshofs verzichtet werden soll und dass es nun dieselbe Opposition ist, die verlangt, dass die Landesregierung selbst ihre Subventionsberichterstattung bewerten und analysieren soll. Ich denke, meine Damen und Herren, und das gehört auch zum Haushaltsrecht des Parlaments, dass wir selbst diese Bewertung für die vergangenen zwei Jahre im Rahmen der Subventionsberichterstattung durchführen müssen, weil das unser ureigenstes Recht ist und wir auch unsere ureigensten Schlussfolgerungen für die jeweils kommenden Doppelhaushalte ziehen müssen, wo und wie wir im Land Thüringen weiter subventionieren wollen. Wir wollen die Bewertung so ausreichend tun, das sieht ja auch die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses vor, dass wir nicht nur die Subventionen, die das Land Thüringen an Dritte weitergibt, bewerten wollen, sondern wir wollen auch die Subventionen, die seitens der Europäischen Union fließen und auch seitens des Bundes weiter nach Thüringen fließen, in die Bewertung mit einbeziehen. Es liegt deshalb an uns selbst, ab dem kommenden Jahr unsere Aufgabe wahrzunehmen und eine wirklich tief greifende Wertung vorzunehmen, um im Anschluss für den Doppelhaushalt 2003/2004 die richtigen Schlussfolgerungen zu ziehen, um auch dort noch Subventionen durchzuführen, wo sie notwendig sind, und notfalls auch dort auf Subventionen zu verzichten - das sieht im Übrigen auch die Begründung im SPD-Antrag vor -, wo sie überflüssig sind. Ich bitte Sie deshalb um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Politik ist wie das Bohren dicker Bretter, lautet ein auch hier in diesem hohen Hause immer wieder gern gesagter Spruch. Heute bewahrheitet sich dieser Spruch wieder einmal vollauf. Ich möchte beim bildlichen Vergleich bleiben. Das Loch ist drin im Brett, aber es ist nicht sauber gebohrt und es ist nicht entgratet worden. Und deshalb macht sich der Ihnen vorliegende Änderungsantrag der SPD-Fraktion zur Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses erforderlich und ich bitte Sie, meine Damen und Herren, um Zustimmung dazu. Es geht nämlich darum, welche Qualität die Information hat, die wir alle mit dem zukünftigen Subventionsbericht bekommen. Doch ich möchte von vorn anfangen.
Im November 1997 legten die Finanzpolitiker der SPDLandtagsfraktion der Öffentlichkeit unter der Überschrift "Vorschläge für Kosten senkende Strukturmaßnahmen" ein Papier vor, das u.a. die Forderung enthielt - ich zitie
re, Frau Präsidentin, mit Ihrer Erlaubnis: "Beginnend 1998 soll im Zweijahresturnus ein Subventionsbericht vorgelegt werden, womit regelmäßig Anlass für eine Bestandsaufnahme und Überprüfung der bestehenden Förderprogramme gegeben wird." Die CDU-Fraktion versuchte damals, die Vorschläge herunter zu qualifizieren, um ihre eigene Ideenlosigkeit in Sachen Verwaltungsmodernisierung zu kaschieren. Mehrmalige Versuche, diese Forderungen in einem Haushaltsbegleitantrag unterzubringen, scheiterten schließlich immer wieder am Widerstand der CDU. Es hat nun alles sein Gutes, wenn man nicht mehr auf Koalitionsdisziplin achten muss. Im Frühjahr dieses Jahres brachte die SPD-Landtagsfraktion nun allein einen entsprechenden Antrag ein. Und siehe da, die Redebeiträge vom damaligen Plenum beweisen es, alle waren auf einmal dafür. So effektiv kann Oppositionsarbeit sein. Steter Tropfen höhlt eben doch ab und zu den Stein. Wir, die SPD-Fraktion, brachten den Antrag ein mit der Intention, vielleicht vor dem angekündigten Sparhaushalt 2001/2002 noch etwas zur Bewertung der Förderprogramme in die Hand zu bekommen. Natürlich waren wir uns bewusst, dass die Zeit dafür ziemlich kurz war. Andererseits wollten wir die Landesregierung dazu bewegen, vor das Zusammenstreichen der Programme eine Aufgaben- und Effizienzanalyse zu stellen. Dies ist leider nicht gelungen. Es ist aber gelungen, dass sich die CDUFraktion überhaupt mit dem Problem der Subventionsberichterstattung beschäftigt und ich gehe davon aus, dass Thüringen auf jeden Fall in Zukunft einen Subventionsbericht bekommen wird. Über die Qualität der Berichterstattung ist da natürlich noch keine Wertung getroffen. Die SPD-Fraktion vermied es bei ihrem Antrag vom 14. April dieses Jahres, bereits einen konkreten Berichtsturnus zu fordern, da mit Vorlage und Beratung des ersten Subventionsberichts sowieso die Frage aufgekommen wäre, wie es mit der Subventionsberichterstattung weitergeht. Die Erweiterung des Antrags ist insofern nichts, womit man sich brüsten könnte.
Meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion hat die Forderung nach einer Subventionsberichterstattung in Thüringen salonfähig gemacht. Wir haben uns deshalb vermutlich am längsten mit dieser Materie beschäftigt und dabei auch festgestellt, dass die Subventionsberichterstattung in allen Bundesländern sehr unterschiedlich ist. Wir haben durch Auszüge aus Redeprotokollen verschiedener Landtage erfahren, dass die Abgeordneten verschiedener Länder auch unzufrieden mit der Subventionsberichterstattung ihrer Landesregierungen sind und Verbesserungsvorschläge dafür unterbreitet haben. Daraus haben wir unsere Konsequenzen gezogen. Und nach gründlicher Analyse der Subventionsberichte, die die Landtagsverwaltung zusammengestellt hat, erarbeiteten wir einen Vorschlag für die inhaltliche Gestaltung des Thüringer Subventionsberichts. Nach unserer Auffassung sollte der Begriff "Subvention" nicht zu eng gesehen werden. Es geht vielmehr um die finanziellen Leistungen des Landes außerhalb der Verwaltung. Und es geht eben nicht bloß darum, die Programme aufzuzählen und mit DM-Summen
zu versehen, sondern auch Vergleiche anzustellen, die verwaltungsmäßige Umsetzung zu begutachten und vieles andere mehr. Leider fand dieser Vorschlag im Haushalts- und Finanzausschuss nicht den Segen der CDUFraktion, wobei das Warum der Ablehnung nicht so richtig deutlich wurde. Ich möchte noch einmal klarstellen, die SPD-Fraktion verlangt keine politische Bewertung der Zuwendungen durch die Landesregierung. Sie verlangt aber mit dem Subventionsbericht die Informationen, die für eine eigene Bewertung der Zuwendungen erforderlich sind. Und, Herr Mohring, meine Damen und Herren aus dem Mittelblock, sehr geehrter Herr Finanzminister, ich kann mich einfach des Eindrucks nicht erwehren, Sie wollten uns gar nicht verstehen. Nach den Intentionen, die Sie mit der Beschlussempfehlung im Haushalts- und Finanzausschuss durchsetzten und die nun zur Abstimmung stehen, wird Thüringen zwar einen Subventionsbericht bekommen, aber einen solchen Bericht, mit dem vermutlich keiner so recht was anfangen kann. Sie wollen bewusst die Chance versäumen, bei der Subventionsberichterstattung gleich bei einem höheren Niveau einzusteigen. Aber warum die Fehler der alten Bundesländer auch noch in diesem Bereich wiederholen? Oder geht es vielleicht gar darum, der Opposition bewusst Informationen vorzuenthalten? Sie haben die Chance, dieser Spekulation entgegenzutreten, indem Sie dem Änderungsantrag der SPDFraktion zustimmen. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Herr Dr. Pidde hat noch mal darauf hingewiesen, am 14. April haben wir hier über den Antrag der SPD zur Einführung einer Subventionsberichterstattung auch in Thüringen beraten. Herr Mohring, für Sie mag der konkrete Anlass der gewesen sein, den Sie geschildert haben, aber ich denke, da waren andere Landtage längst ein Stück weiter. Die Kontrollrechte des Parlaments auszuschöpfen, das ist nicht nur an einen Doppelhaushalt gebunden. Ich denke, dazu ist das Parlament zu jeder Zeit verpflichtet und in sofern kann man einen Subventionsbericht auch dann verlangen, wenn jährlich ein Haushalt eingebracht wird, ob wir für alle Zeiten beim Doppelhaushalt bleiben, das werden wir sehen in diesem Landtag und der Landtag wird sich ja vielleicht auch irgendwann mal in seiner Zusammensetzung ändern. Wie die Entscheidungen dazu ausfallen, wissen wir nicht. Aber ich denke, auch dann wird man sich darüber kundig machen müssen, wie werden denn Förderprogramme in Gang gesetzt, mit welcher Zielrichtung, wie wird das Geld ausgegeben und hat das irgendwie seinen Sinn erfüllt. Insofern gebe ich Ihnen an dieser Stelle, und da kommen noch ein paar Stellen, nicht
Der Antrag der SPD-Fraktion im April war ziemlich allgemein gehalten und stieß deshalb auf Bedenken bei uns und auch bei der CDU, weil eben konkrete Angaben fehlten. Damals wurde zumindest von der CDU so argumentiert und auch wir befürchteten, dass es nur eine Auflistung werden könnte, mit der sich dann nicht arbeiten lässt. Die SPD hatte argumentiert, dass man doch erst einmal beginnen sollte und den Bericht dann jährlich oder zweijährlich verbessern könne. Dies wurde von den beiden anderen Fraktionen abgelehnt. Wir wollten es, zumindest kann ich das für meine Fraktion sagen, gleich richtig machen. Und deshalb wurde der Antrag dann an den Haushalts- und Finanzausschuss verwiesen, um ihn inhaltlich zu qualifizieren. Die PDS-Fraktion, das hatte ich schon bei der ersten Lesung des Antrags gesagt, möchte einen Bericht über die Finanzhilfen des Landes, der erstens die Zuwendungen und Zuschüsse an gewerbliche und gemeinwirtschaftliche Unternehmen, nicht jedoch die der privaten Haushalte enthält, der zweitens Steuervergünstigungen als Subventionen berücksichtigt und der drittens eine kritische Bewertung als wesentlichen Bestandteil des Berichts beinhaltet, und zwar eine kritische Bewertung der Förderprogramme, nicht etwa eine Stellungnahme oder Gesamtbewertung des Berichts, Herr Mohring, das haben Sie ja nun völlig falsch verstanden. Darum kann es überhaupt gar nicht gehen und das ist übrigens mit der Stellungnahme zu dem Bericht des Landesrechnungshofs überhaupt gar nicht zu vergleichen. Gerade die Bewertung der Finanzhilfen ist es doch, die den Unterschied zur bloßen Auflistung ausmacht und die übrigens, Herr Dr. Pidde hat es gesagt, in verschiedenen Landtagen anderer Bundesländer angemahnt wird. Ich habe mich ja - wenn auch etwas scherzhaft - mit dem Finanzminister im Haushaltsund Finanzausschuss getreten, er kann mir nicht weismachen, dass dies nicht grundlegend in der Landesregierung erfolgt. Warum legt man es da den Parlamentariern nicht vor? Das kann ich irgendwo nicht einsehen. Der Bericht ich wiederhole, was ich im April schon gesagt habe - muss die Frage beantworten, ob und inwieweit die Zuwendungen und Zuschüsse z.B. zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen, zum ökologischen Umbau, zur Schaffung und Stärkung regionaler Wirtschaftskreisläufe, zur Förderung der mittelständischen Wirtschaft usw. beigetragen haben. Jedes dieser Förderprogramme, die wir im Landeshaushalt stehen haben, hat ein Ziel, hat Zwecke. Ziel und Zwecke sollen genau benannt werden. Die können sich mit der Zeit doch ändern, wenn sich die Bedingungen ändern. Uns ist doch bekannt, dass jährlich, wenn wir die Haushalte beraten, dann die Vermerke stehen, Richtlinie wird geändert und, und. All das das sind ja Änderungen der Förderinstrumentarien und wir wollen doch wissen, warum solche Änderungen passieren. Aus der Bewertung der Landesregierung, warum diese und jene Subvention abgebaut werden kann, aufgrund welcher Effekte sie erhalten bleiben oder gar ausgebaut werden sollte oder wie und warum sich Finanzhilfen in den kommenden Jahren aus Sicht der Landesregierung entwickeln sollten, kön
nen Parlamentarier Schlüsse ziehen und damit arbeiten, auch wenn - wie im Ausschuss seitens des Finanzministers schon eingewandt wurde - diese Information ja mit Zeitverzug erfolgt, nachträglich dem Parlament zur Verfügung steht. Es ist doch auch beim Bericht des Landesrechnungshofs so und kein Mensch wird doch nun hoffentlich auf die Idee kommen, meine Damen und Herren der CDU, dass da künftig nur noch die Information "Geld ausgegeben - alles okay." drinsteht und wir aus den Haushaltsaufstellungen der darauf folgenden Jahre von selber ableiten können, was gut und richtig war und was nicht. Das kann ja nun wirklich nicht Ihr Ernst sein. Dummerweise ist das heute schon einmal so gefallen, es ist insofern auch pikant, dass nun der eigentliche Änderungsantrag der CDU mit der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses beschlossen werden soll, der sich eigentlich nicht wirklich vom ursprünglichen Antrag der SPD unterscheidet. Das heißt, jetzt bleibt es dabei, wir machen erst einmal einen Subventionsbericht und dann schauen wir mal, was wir damit machen.
Das, was Sie im April abgelehnt haben, das wollen Sie jetzt zum Beschluss erheben. Wir bekommen also einen Subventionsbericht, wie er in anderen Bundesländern bereits seit Jahren vorliegt und von dem schon aus der Erfahrung dieser Länder klar ist, dass man damit nicht unbedingt arbeiten kann. Man kann wirklich auch Fehler machen, aus denen man gar nichts mehr lernen kann. Wir sind auf dem besten Weg dazu. Ich habe das früher auch schon einmal so empfunden.
Meine Damen und Herren von der CDU, warum haben Sie denn eigentlich dem Antrag der SPD im April nicht zugestimmt?
Oh Gott, wirklich besser haben wir gar nichts gemacht, Herr Dr. Zeh, nein. Aber immerhin können Sie jetzt den Antrag der SPD als Ihren verkaufen, das ist natürlich ein Effekt. Wenn Sie den gewollt haben, den haben Sie nun erreicht. Schade, denke ich, um die Zeit und schade um die Arbeit, die wir uns bei der intensiven Bearbeitung dieses Themas gemacht haben, Herr Dr. Pidde hat es geschildert. Wir haben uns mit den anderen Subventionsberichten der anderen Länder beschäftigt und das war schon ein ziemliches Stück Arbeit. Wir werden dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion zustimmen. Er enthält in großen Teilen das, was wir glauben, was in einem Subventionsbericht stehen sollte. Wir wollen einen Subven
tionsbericht und wir wissen auch da nicht, ob wir nicht in zwei Jahren oder in einem Jahr dann hier stehen und sagen, wir müssen es trotzdem noch einmal verändern. Aber, ich denke, das wäre ein Schritt in die richtige Richtung und den sollten wir gehen. Den CDU-Antrag lehnen wir ab.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, das Anliegen, einen Subventionsbericht zu erstellen, einzufordern, ist unstrittig und berechtigt. Ein bisschen vorsichtig wäre ich mit der Aussage, dass die SPD die Subventionsberichterstattung salonfähig gemacht hat. Der Antrag, den Sie eingebracht haben im April, der war eigentlich qualitativ in einem Zustand, dass wir ihn normalerweise hätten ablehnen müssen, weil er gar nicht beschlussfähig war. Als solches ist es gut, wenn er jetzt im Haushalts- und Finanzausschuss in eine Form gebracht worden ist, dass wir ihn beschließen können. Immerhin 10 Länder und der Bund legen solche Berichte vor, allerdings mit deutlich unterschiedlicher Intensität und Aussagekraft. Ich bin mir sicher, dass wir uns in der Zukunft über Ausgestaltungsfragen, methodisches Vorgehen, begriffliche Abgrenzung im Konsens einigen können. Entscheidend ist doch, was das politische Ziel eines Subventionsberichts ist, denn schauen wir uns die Behandlung von Subventionsberichten an, sie werden in anderen Ländern selten politisch diskutiert, meistens erfolgt Kenntnisnahme ohne Aussprache. Ein Subventionsbericht macht nur Sinn, wenn er die Basis für eine Diskussion um den Subventionsabbau ist. Der Kenntnisnahme durch das Parlament muss also die Konsequenz folgen, über einzelne Subventionsbereiche zu diskutieren, sie zu reformieren oder abzuschaffen. Ich glaube, das ist auch die Intention der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses. Ich hoffe auch, dass der Rechnungshof in seiner Beratungstätigkeit dort mit eingreift.
Wo sind wir eigentlich unterschiedlicher Meinung - dass jetzt die Landesregierung einen Subventionsbericht vorlegt mit Bewertung und was fordert der Antrag der SPD als Bewertungskriterien, Zielrichtung, Rechtsgrundlage, Ausgestaltung?
Ja, meine Damen und Herren, macht ein Subventionsbericht Sinn, Papier zu verfassen, indem wir die Gesetz- und Verordnungsblätter und die Staatsanzeiger und die Richtlinien alle noch einmal abschreiben? Denn gerade Zielrichtung, Rechtsgrundlage und Ausgestaltung werden veröffentlicht. Bei jeder Subvention, bevor sie überhaupt in Kraft gesetzt werden kann, werden diese Sachen veröffentlicht. Die verwaltungsmäßige Umsetzung - jawohl das
ist ein Bereich, über den man reden kann. Welcher Bestandteil in den einzelnen Ämtern und Verwaltungen sich damit befasst, es ist sicherlich nicht ganz einfach, diese aufzuschlüsseln. Dann bleibt als letzter Punkt "Auswirkungen und perspektivische Gestaltung". Genau in diesem letzten Punkt sind wir doch unterschiedlicher Meinung. Da bleibe ich dabei, Auswirkungen und perspektivische Gestaltung ist eigentlich eine politische Bewertung eines Förderprogramms oder einer im Landeshaushalt enthaltenen Subvention. Dass sich die Regierung selbst zur Effizienz ihrer Maßnahmen äußert, dass sich die Regierung eventuell sogar selbstkritisch zur Effizienz ihrer Maßnahmen äußert,