Protocol of the Session on July 5, 2000

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie sicher auch in den Reihen der Opposition hat die CDU-Fraktion sich sehr intensiv mit dem Gesetzentwurf auseinander gesetzt. Ich möchte auf die vielen Gespräche mit den Betroffenen, mit den Stadtwerken - ob Jena, Erfurt, Stadtroda - verweisen. Ich könnte noch sehr viele aufzählen.

(Zwischenruf Abg. Böck, CDU: Eichsfeld!)

Eichsfeldwerke. Wir haben also mit vielen gesprochen. Noch jemand?

(Zwischenruf aus dem Hause: Altenburg.)

Altenburg. Danke, meine Damen und Herren. Das zeigt eigentlich, dass wir es uns nicht leicht gemacht haben. Wir haben dazu eine umfangreiche Anhörung durchgeführt. Wir haben einen parlamentarischen Abend mit dem

VKO durchgeführt. Sicher wird der VKO, nachdem er das heutige Ergebnis sieht, nicht mit allem einverstanden sein - dessen sind wir uns bewusst, dass hier nicht alles umfassend geregelt werden konnte -, aber wir haben uns sehr intensiv mit der Materie beschäftigt. Im Ergebnis dessen wurde ein klares Bekenntnis für die Einführung des jetzigen § 123 Abs. 3 abgegeben. Mit dieser Regelung, die etwa für den Fall eines über das kommunale Territorium hinausgehende Engagement eines Unternehmens eine Genehmigungsfiktion vorsieht, wird eine Verfahrensbeschleunigung eintreten. Wir sind der Ansicht, dass solche Regelungen zukünfig stärker denn je notwendig sind, gilt es doch den oft zu beobachtenden langwierigen Verfahrenswegen entgegenzuwirken. Daher wird sich die CDU-Fraktion verstärkt dafür einsetzen, alle bestehenden Regelungen daraufhin zu überprüfen, inwiefern solche Genehmigungsfiktionen in weitaus umfangreicherem Maße als bisher eingeführt werden können. Und ich will diese Fiktion noch mal nennen, die wir dort eingebracht haben und die, ich glaube, doch einiges enthält. Ich mache es mal an dem Beispiel, welches uns vorliegt, wie es dort drinsteht - dass also, wenn sich z.B. - ich nenne einfach mal den gesamten Absatz. Die Nummern können Sie weglassen. Das Wichtige ist das Ende. Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 4 und wie folgt geändert: "Nach dem Gliederungszeichen '4.' werden die Worte 'der Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen anderen erfüllt wird oder erfüllt werden kann.' durch die Worte" - und jetzt kommt das Interessante - "bei einem Tätigwerden außerhalb der kommunalen Daseinsvorsorge der Zweck nicht besser und wirtschaftlicher..." Halt, jetzt habe ich mich in meinem Antrag geirrt. Entschuldigung - ja, das kommt vor. Wir sind doch live hier und lesen nur manches ab. "Die Genehmigung nach § 71 Abs. 4 Satz 3, § 73 Abs. 1 Satz 4 und die für die Beteiligung an einem anderen Unternehmen nach § 74 Abs. 1 Satz 3 erforderliche Genehmigung gilt als erteilt, wenn sie nicht binnen sechs Wochen nach Eingang der erforderlichen Antragsunterlagen bei der Genehmigungsbehörde verweigert wird." Das heißt also, wenn es bei der entsprechenden Kommunalaufsicht oder Genehmigungsbehörde eingereicht wird und die widersprechen innerhalb der sechs Wochen nicht, dann ist das als genehmigt zu betrachten. Und, ich glaube, das ist eine wichtige Geschichte, die hier mit eingefügt wurde, an diesem Beispiel. Wir sollten daran arbeiten, dass das auch in der weiteren Überprüfung mit eingeführt wird. Ich denke aber auch, verschiedene durch die SPD-Opposition in ihrer jüngsten Drucksache beantragten Änderungen waren bereits Diskussionsgegenstand in unseren Reihen. Dort hat sich herausgestellt, dass verschiedene Aspekte einer intensiven rechtlichen Prüfung unterzogen werden müssen. Abhängig vom Ergebnis dieser Prüfung werden wir verschiedene dieser Überlegungen wieder aufgreifen.

Und, meine Damen und Herren der SPD und auch der PDS, es ist nicht das Ende, was heute hier passiert. Wir werden auch viele Dinge wieder aufgreifen müssen, weil uns einfach Europa - Kollege Schemmel, Sie wissen doch, dass wir das sehr oft machen, dass wir auch gute Dinge

der Opposition hier gemeinsam mit bearbeiten. Das ist doch bei uns im Ausschuss gang und gäbe.

(Heiterkeit bei der PDS)

In diesem Zusammenhang ist auch die Anregung der Opposition einzuordnen, die jetzige Regelung des § 120 Thüringer Kommunalordnung in eine Ermessensregelung umzuwandeln. Auch hier werden wir noch intensive Gespräche zu führen haben.

Meine Damen und Herren, wir werden sehr aufmerksam die Entwicklung gerade im Bereich der Energiewirtschaft begleiten und, ich glaube, gegebenenfalls rechtzeitig auf die Landesregierung einwirken, beschleunigt Abhilfemöglichkeiten zu schaffen. Ich bin überzeugt, dass es unter dieser Maßgabe zu einem Ausbluten, gerade wie es hier dargestellt wurde, der Stadtwerke nicht kommen wird, wenngleich die Unternehmen auch ihren Obolus zu leisten haben, um den Gegebenheiten des Markts Rechnung zu tragen. Auf jeden Fall werden wir der Entwicklung in diesem Bereich nicht tatenlos zusehen. Die Wünsche waren sehr groß, aber ich muss auch hier noch einmal deutlich machen, vor uns steht ja auch die weitere Novellierung der Kommunalordnung, nicht nur die technische Novelle, wie wir es bezeichnen in der Kommunalordnung, sondern dass insgesamt die Kommunalordnung weiter überarbeitet werden muss. Dr. Dewes, ich erinnere daran, es gab eine Arbeitsgruppe, die dort vorgearbeitet hat, wo schon einiges auf Halde liegt, dass wir also zügig auch gemeinsam hier diese Dinge angehen, um die Erfahrungen, die wir in den letzten Jahren gesammelt haben, hier mit einbringen und dass wir diese Novelle dann weiterhin voranbringen müssen. Ich glaube, dass es gerade auch in Richtung der Stadtwerke - wir haben es uns wirklich nicht leicht gemacht und es ist in den Anhörungen, Frau Dr. Wildauer, nicht das gekommen, was Sie gesagt haben, Sie haben sich nur zwei oder drei herausgepickt, die gerade der Meinung waren, dass sie ausgerechnet den Gemeinde- und Städtebund - kann ich verstehen -, es gab aber auch Mitglieder oder Interessenvertreter der Wirtschaft, die natürlich hier, ja ich muss es aber nennen, ich bin zwar Innenpolitiker und bei vielen Dingen ist mein Herzblut etwas mehr, das gebe ich gerne zu, auf der kommunalen Ebene, und dazu stehe ich auch und meine Kollegen im Innenausschuss auch, oder im Innenarbeitskreis, aber wir wissen auch, dass wir die wirtschaftlichen Dinge nicht einfach unter den Tisch kehren können. Und Sie wissen genauso gut wie ich, dass die Probleme, dass z.B. kommunale Betriebe am Ende, wenn es darum geht um Bürgschaften etc., dann hängt natürlich die Kommune dahinter und da ist es halt nicht so einfach, dass man da so locker drüber weggeht, sondern dass das am Markt auch betrachtet werden muss. Und ich denke, dass wir bei dieser umfänglichen Betrachtung dieser Änderung der Thüringer Kommunalordnung einen ersten Schritt hier gegangen sind, und ich betone es noch mal, es ist ein erster Schritt, es werden weitere folgen müssen. Wir werden unsere Landesregierung und gemeinsam dieses begleiten, dass es keinen Abbruch für

die Stadtwerke gibt. Wenn notwendig, können wir sofort gesetzlich eingreifen, um hier nachzujustieren. Wir werden beobachten, wie das jetzt läuft, und werden dann weitere Dinge gemeinsam mit der Landesregierung dem hohen Hause vorlegen. Schönen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Im Weiteren hat sich der Abgeordnete Schemmel, SPDFraktion, zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, zuerst mal eine Bemerkung zu Herrn Fiedler oder zwei Bemerkungen. Herr Fiedler, wir sind ja hier nun nicht gerade in der Selbsthilfegruppe so nach dem Motto, wir haben uns mit dem VKO schön unterhalten. Aber man hätte dann, ich sage mal, die Anregung stärker mit aufnehmen müssen. Die andere Bemerkung zu Ihnen: Es ist sehr erfreulich, wie intensiv Sie sich mit dem Antrag der SPD auseinander gesetzt haben und man merkt Ihnen förmlich Ihre innere Bereitschaft an, eigentlich zuzustimmen, was aber offensichtlich nicht ermöglicht worden ist durch Ihre Fraktion.

(Zwischenruf Abg. Böck, CDU: Kollege Schemmel, bist du Psychotherapeut oder was?)

(Heiterkeit bei der SPD)

Falls das Plenum heute den Anträgen der SPD nicht zustimmen wird, werden wir diesen Gesetzentwurf ablehnen müssen. Wir werden ihm nicht zustimmen können, weil der Gesetzentwurf hinter dem Regelungsbedarf, der sich im Interesse unserer Kommunen und Stadtwerke darstellt, weit zurückbleibt. Der vorliegende Gesetzentwurf ist fast ausschließlich eigentlich nur die Umsetzung, die Konsequenz aus der EU-Richtlinie und dem Energiewirtschaftsgesetz des Bundes und ist nahezu frei von möglichen landesspezifischen und öffnenden Regelungen, wie wir sie in den Änderungsgesetzen zu den Kommunalordnungen der anderen Bundesländer in diesem Zusammenhang finden.

Die CDU-Fraktion hat, obwohl objektiv und sachlich Eile geboten war und auch der Ministerpräsident mehrfach auf die Eilbedürftigkeit hingewiesen hat, viel Zeit verstreichen lassen, eigentlich zuviel Zeit. Es habe erhebliche Differenzen in der Fraktion gegeben, hört man, es sei intern sehr heiß diskutiert worden, wird beteuert. Wenn dem so ist, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion, dass heiß diskutiert worden ist, dann ist heiß diskutiert worden und erfolglos. Denn die nun vorliegende Beschlussempfehlung des Innenausschusses unterscheidet sich nur in einem Punkt und relativ marginal vom Gesetzent

wurf aus dem Februar. Aus dem Februar, wie ich noch mal betonen kann - und kein sichtbares Ergebnis. Die SPD hat auch heute im Gegensatz zur schon resignierten PDS Anträge gestellt, weil wir einfach die Diskussion zu diesem Gesetz offen halten wollen. Diese Anträge liegen dem Plenum als Drucksache 3/813 vor und ich will zwei Punkte herausgreifen, auf die wir uns konzentriert haben. Wir wollten die allgemeinen Beschränkungen für die wirtschaftliche Betätigung, wie sie der § 71 den Kommunen bei wirtschaftlicher Betätigung auferlegt, abbauen und wir haben dort zielgerichtete Vorschläge gemacht, um diese so genannte Schrankentrias aufzulösen, und wir wollten langwierige Genehmigungsverfahren durch eine Anzeigepflicht ersetzen und letztlich in § 120 dann als Folge auch daraus das Legalitätsprinzip durch das Opportunitätsprinzip ersetzen - eine lange Diskussion auch in Thüringen schon.

Wären diese Anregungen von uns umgesetzt worden, wenn Sie heute diesen Anträgen zum Gesetzentwurf der SPD zustimmen, dann wären die Stadtwerke kurzfristig in der Lage, sich neue Geschäftsfelder zu erschließen, diese auch über den Gemeindebereich hinaus unter bestimmten Voraussetzungen auszudehnen und im Bereich "Strom und Gas" natürlich auch die so genannten kerngeschäftsnahen Leistungen zu erbringen, die aus unserer Sicht für den Wettbewerber Stadtwerk von besonderer Wichtigkeit sind. Unsere Vorschläge sind nicht nur sinnvoll, sondern auch maßvoll und verantwortlich. Sie haben ihre Zustimmung verdient, zumal auch seitens der CDU, Herr Fiedler hat ja lang und breit ausgeführt, ein weiterer Änderungsbedarf akzeptiert wird, es sollen ja noch weitere Novellierungen folgen, nur sofort kann man sich eben nicht dazu entschließen. Um diese Unentschlossenheit auch zu kaschieren, verweist der Innenminister auf noch ausstehende Abstimmungen mit anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland.

Sicherlich ist eine Abstimmung z.B. bezüglich der Harmonisierung der länderinternen Regelung nützlich und wichtig, aber es werden hier keine Bundesregelungen tangiert, zumindest in dem Umfang nicht, wie wir Vorschläge einbringen.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Sie wissen doch, wie Europa mit den Ländern umgeht.)

Die materiellen Regelungen, die die SPD in ihren Änderungsanträgen heute anstrebt, sind reine Länderregelungen. Der Zustimmung hier im Thüringer Landtag steht deshalb auch heute schon nichts im Wege. Ich bitte Sie deshalb im Interesse unserer Stadtwerke, natürlich im ureigensten Interesse unserer Kommunen um die Zustimmung zu unseren Anträgen. Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Danke, Herr Abgeordneter Schemmel. Als nächster Redner hat sich Herr Abgeordneter Gerstenberger zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Novelle, die uns vorliegt, ist der Versuch der Organisation eines selbst verursachten Chaoses. Wir haben im April 1998 den Beschluss eines Energiewirtschaftsgesetzes gehabt, übrigens noch von einer CDU-Bundesregierung. Jeder wusste, was auf die Länder, jeder wusste, was auf die Energiewirtschaft zukommt. Im Wahlkampf wurden Wahlversprechungen gemacht, dort wurde von schneller Handlung gesprochen, aber es tat sich unmittelbar danach nichts. Es gab dann eine Anhörung im Innenministerium, wo mal die Betroffenen sagen sollten, was sie sich so vorstellen könnten, wenn wir denn das Gesetz mal novellieren. Eigene Vorstellungen von Landesregierungsseite waren nicht angeboten, man hatte keine. Im Februar gab es dann endlich eine Novelle und heute soll es dazu eine Beschlussfassung geben, allerdings, wie Herr Fiedler so richtungsweisend sagte, mit der Maßgabe, wir haben mal was angedacht, den Rest machen wir nächstes Jahr, vielleicht fällt uns bis dahin noch etwas ein.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Das habe ich nicht gesagt!)

So haben Sie es nicht gesagt, aber Sie haben gesagt, wir reden nächstes Jahr noch mal darüber. Und ich sage Ihnen, es fällt Ihnen auch bis nächstes Jahr nichts ein, weil es bei Ihnen ein grundsätzliches Problem ist, nämlich das, was an Problemstellungen in den Kommunen steht, wollen Sie nicht lösen. Ihnen fällt höchstens bis nächstes Jahr - und das prophezeie ich Ihnen - eine Ausrede ein, warum Sie es nicht lösen, die besser ist, als die, die Sie heute haben.

(Zwischenruf Abg. Böck, CDU)

Ich darf an der Stelle noch einmal darauf verweisen, meine Damen und Herren, was Frau Dr. Wildauer sagte, es kommt in der Politik entscheidend darauf an, die Zukunft aktiv und frühzeitig zu gestalten, anstatt sich von den Ereignissen überrollen zu lassen. Was Sie machen, meine Damen und Herren, zu sagen, lasst mal den Karren noch ein bisschen laufen, wir schauen mal, wenn viele unter den Rädern sind, greifen wir noch mal nach und wenn nur ein paar unter die Räder kommen, dann lassen wir die Karre weiterlaufen. Das ist nicht der Anspruch, den PDS an Politik hat.

(Unruhe bei der CDU)

Und, meine Damen und Herren, ich gebe Ihnen die Gewissheit, es wird auch der Anspruch sein, den die Bür

gerinnen und Bürger im Freistaat entsprechend quittieren werden. An der Stelle sind wir beim zweiten Punkt, den ich Ihnen noch mal vorhalten möchte: die Berücksichtigung von Bürgerinteressen und die Berücksichtigung von Interessen Betroffener. Und diese Betroffenen kritisieren dieses Gesetz ganz nachhaltig, und zwar nach allen Regeln der Kunst. Sie hatten eine Anhörung, wir haben zu der Anhörung ein Wortprotokoll, ich darf vielleicht auf drei Sachen noch mal hinweisen bzw. auf drei Äußerungen.

(Zwischenruf Abg. Kretschmer, CDU: Die Handwerkskammer.)

Nein, die Handwerkskammer nicht, aber die IHK habe ich dabei, es wird Sie verblüffen, Herr Kretschmer. Aber ich komme darauf zurück, was Herr Fiedler gesagt hat. Ich teile das ja, ich habe bloß meine Zweifel, ob Sie wissen, was Sie sagen. Herr Fiedler hat gesagt: Mein Herzblut hängt an der kommunalen Ebene, aber wir müssen die wirtschaftlichen Belange nicht vernachlässigen und müssen die ganz besonders stark berücksichtigen. Herr Fiedler, wenn das wirklich Ihr Anspruch ist, dann frage ich Sie mal, ob Sie unterstellen, dass der Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Gemeinde- und Städtebund heißt das!)

des Gemeinde- und Städtebundes, Entschuldigung, Herr Lenz, wieder der gleiche Fehler - kein wirtschaftliches Verständnis hat oder ob eventuell der Oberbürgermeister von Erfurt kein wirtschaftliches Verständnis hat. In der öffentlichen Anhörung, Herr Fiedler, ich rufe sie noch mal in Erinnerung, äußerte der Gemeinde- und Städtebund: Wir können nicht einen Wettbewerb organisieren, bei dem wir alle an eine Startlinie stellen, das Erreichen des Zieles als Erster erwarten und dem einen Hände und Füße anbinden und dem anderen Schuhe mit Spikes anziehen. Genau das macht Ihr Gesetzentwurf, denn genau dieses Problem, was der Gemeine- und Städtebund angesprochen hat, haben Sie mit Ihrer Diskussion im Ausschuss nicht korrigiert.

Ein weiteres Beispiel. Der Verband der kommunalen Unternehmen sagt,

(Zwischenruf Abg. Kretschmer, CDU: Hier IHK.)

weil wir bei der Wirtschaftlichkeit sind: Thüringer Stadtwerke geben jährlich 400 Mio. DM aus, indem sie Investitionsaufträge, in der Summe ca. 41.000, an regionale, einheimische Handwerksbetriebe und Kleinindustriebetriebe weiterreichen. Das heißt, die Stadtwerke sind ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor und also in keiner Art und Weise wirtschaftsfeindlich, wie das von anderen Stellen bezeichnet und betrachtet wird. Und der VKU, der Verband der kommunalen Unternehmen, hat die dringende Bit

te geäußert, diese Problemlage zu berücksichtigen und wenigstens die Wettbewerbsgleichheit herzustellen. Oberbürgermeister Ruge, Erfurt, CDU, sagt übrigens in diesem Zusammenhang auch: Die Stadtwerke leisten einen hohen Beitrag zur Verbesserung der Einnahmesituation in den kommunalen Haushalten, indem sie eine Konzessionsabgabe zahlen und im Wesentlichen dazu beitragen, dass der Verlustausgleich für kommunale Unternehmen reduziert werden kann, d.h. die Kosten im Kommunalhaushalt reduziert werden können.

Meine Damen und Herren, von diesen drei, wie man annehmen muss, von Ihrer Seite als völlig unerheblich und unwesentlich betrachteten Meinungen finden Sie nichts aber auch gar nichts in diesem Gesetzentwurf. Und nun wie versprochen, Herr Reuter von der IHK stellte in dieser Beratung fest: Die Frage der Daseinsvorsorge sei ein Auslaufmodell, die Privatisierung müsse fortgesetzt werden und die Trennung zwischen öffentlichem und privatem wirtschaftlichen Handeln müsse wesentlich eindeutiger vollzogen werden, als das bisher in der Gesetzgebung zu erkennen war.

(Zwischenruf Abg. Kretschmer, CDU: Was ist so schlecht daran?)

Meine Damen und Herren, ich überlasse es Ihrer Wertung und Betrachtung, welcher dieser zwei Meinungen sich die Mehrheit dieses Hauses angeschlossen hat, wo Interessenvertretung an dieser Stelle gegriffen hat. Ich behaupte, nicht bei den Interessen der Bürger und nicht bei den Interessen der Betroffenen.

Meine Damen und Herren, ich greife mal eine Ihrer Forderungen heraus, die Sie umgesetzt haben mit Ihrem Änderungsantrag, das war nämlich die absolut ungefährlichste. Den Wunsch nach einem Anzeigeverfahren haben Sie beantwortet mit einer Untätigkeitsklausel der Landesregierung. Herr Fiedler, haben Sie sich mal so richtig überlegt, was Sie damit eigentlich beschlossen haben? Die kommunalen Unternehmen, der Gemeinde- und Städtebund, die PDS haben vorgeschlagen ein Anzeigeverfahren, um schneller und wettbewerbsgerechter auf Ereignisse am Markt zu reagieren. Sie haben sich dem verweigert und haben es abgelehnt. In der Diskussion, in der eventuell heißen Diskussion, wie Herr Schemmel sagt, in Ihrer Fraktion, ist vielleicht rausgekommen, dass die Ministerien nicht ganz so zügig und so schnell reagieren könnten. Also haben Sie gesagt, wenn in sechs Wochen das Ministerium immer noch nicht weiß, was es will, dann nehmt mal an, ihr Kommunalunternehmen, dann könnt ihr machen was ihr wollt, dann ist der Antrag, eure Anzeige in Ordnung, dann nehmen wir das billigend in Kauf, dass ihr so verfahrt. Welche Konsequenzen und welche Folgen das hat unter den heutigen Bedingungen am Markt, wo binnen Tagesfrist oder Wochenfrist auf Angebote zur weiteren Geschäftstätigkeit und zur Ausdehnung der Geschäftsfelder reagiert werden muss, das muss ich Ihnen wahrscheinlich doch erklären, denn, wenn Sie es begriffen hätten und wenn

Sie diese Zusammenhänge gesehen hätten, dann hätten Sie diese hanebüchene Geschichte nicht als Änderung in diesem Gesetzentwurf eingebunden. Zeitverzögerung auf diese Art und Weise zu realisieren und auf diese Art und Weise Wettbewerbsgleichheit bewusst zu verhindern, also dazu gehört schon sehr viel Mut und den gestehe ich Ihnen gerne zu, zu ignorieren, was die tatsächlichen Probleme sind.

Meine Damen und Herren, Kollegin Dr. Wildauer hat darauf hingewiesen, das Gesetz ist ein weiterer trauriger Punkt in der Mehrbelastung der Kommunen. Die Kommunen tragen die Verluste für die kommunalen Unternehmen z.B. im ÖPNV. Und wenn wir mal in den Haushalt des Landes sehen, so ist erkennbar, dass sich aus der Verantwortung für die Mitfinanzierung dieser Verluste seit mehreren Jahren sich dieses Land, diese Landesregierung konstant und konsequent zurückzieht, d.h., diese Verluste tragen die Kommunen. Mit diesem Gesetz stocken Sie das Ganze noch ein Stückchen auf, aber das ist nur ein Aspekt. Der zweite Aspekt, der Finanzminister denkt über Veränderungen der Kommunalfinanzen nach, mit dem netten Hintergrund, er hatte ja letztes Jahr den Kommunen etwas mehr Geld gegeben und diese 100 Mio. DM, so war in der Zeitung zu lesen, haben ja die Kommunen so sinnlos eingesetzt, sie haben die nämlich als Geld angelegt, anstatt sie als Investitionen zu verwenden. Und wer so mit Geld umgeht, mit dem müsse man - das ist jedenfalls die Meinung des Finanzministers - mal ernsthaft darüber reden, ob sie überhaupt weiterhin so viel Geld benötigen.

Und nun als Drittes dieses Gesetz, in dem Sie ganz bewusst die Stabilisierung der Stadtwerke und die Sicherung des gleichen Marktzugangs aufs Spiel setzen. Das heißt, Sie gefährden die Auszahlung von Konzessionsabgaben und Sie gefährden die Finanzierung der Verlustausgleiche in den Unternehmen; Sie gefährden die Gewinnmargen der Energieversorgung; Sie gefährden die weitere Investitionstätigkeit im Freistaat. Und das, Herr Fiedler, können wir gern nächstes Jahr nachprüfen, indem wir in Auswirkung der Gesetzesnovelle, die Sie jetzt gemacht haben, vergleichen, wie die Investitionstätigkeit der kommunalen Unternehmen dank Ihrer Gesetzesnovelle nachhaltig und ganz massiv im Freistaat zurückgegangen ist. Das ist die Folge wirtschaftlichen Denkens nach Verständnis dieser CDU-Regierung.

Das heißt, diese Novelle bietet keine dauerhafte Perspektive für Thüringen. Aber unterstellt man, dass es aktive und frühzeitige Gestaltung war, dass es aktiver und frühzeitiger Gestaltungswille der Landesregierung war für Thüringer Kommunen mit dieser Gesetzesnovelle der Thüringer Kommunalordnung, so bleiben zwei Botschaften aus dieser Novelle übrig: Erstens: Die Probleme der Kommunen wollen Sie im Land Thüringen offensichtlich nicht lösen. Und Zweitens: Für Nörgler geben Sie als Landesregierung und CDU-Fraktion Abwarten als Hinweis. Abwarten - wir reden nächstes Jahr noch mal darüber. Abwarten, was uns nächstes Jahr als Gegenargumentation einfällt.

Meine Damen und Herren, eine solche Gesetzesnovelle, ein solcher Umgang mit kommunalen Unternehmen, ein solcher Umgang mit Kommunen im Freistaat ist mit der PDS-Fraktion nicht zu machen. Ich danke Ihnen.