Berichten zufolge steht der Freistaat Thüringen kurz vor dem Abschluss der Verkaufsverhandlungen der TSI an
1. Treffen diese Berichte zu, wenn ja, welche Konzeption zur Durchführung der Straßenwartung und -instandhaltung in Thüringen wurde seitens der Bickhardt Bau AG vorgelegt?
2. Wie gewährleistet das Land die Aufsicht darüber, dass die in Frage 1 genannten Leistungen durch das oben erwähnte Unternehmen erbracht und durchgeführt werden?
4. Gab es auch Angebote anderer Firmen, wenn ja, welche Konzeptionen legten diese vor und warum entschied sich das Land für die Firma Bickhardt Bau AG?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Abgeordneter Lippmann, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Nein, diese Berichte treffen nicht zu. Daraus folgt, dass die Beantwortung der Fragen 2, 3 und 4 nicht relevant ist.
Nachfragen sehe ich nicht. Damit kommen wir zur nächsten Anfrage, und zwar die Drucksache 3/753. Frau Abgeordnete Dr. Stangner.
An den Thüringer Schulen besteht speziell für die Schulen in Plattenbauten ein großer Sanierungsbedarf. Aus diesem Grunde wurde von der Landesregierung ein Programm zur Sanierung der Schulbauten TYP TS 66, 69 und 75 aufgelegt. Es soll gemeinsam von Land und Kommunen finanziert werden.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Mit Schreiben des Thüringer Finanzministeriums vom 20.07.1999 wurden die Schulträger über die gemeinsame Initiative vom Kultus- und Finanzministerium zur Sanierung von Typenschulen informiert und zu einer Besprechung in das Finanzministerium eingeladen. Am 29.07.1999 wurde den Schulträgern sowohl das bauliche Konzept als auch das Finanzierungskonzept vorgestellt. Am 11.10.1999 erhielten die Schulträger darüber hinaus eine Dokumentation von Architektenentwürfen zur Sanierung, Erweiterung und Rückbau von Typenschulen. Neben weiteren Einzelgesprächen mit den Schulträgern wurden interessierte Städte und Kreise am 21.06.2000 durch das Finanzministerium und das Kultusministerium informiert.
Zu Frage 2: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegen von 10 Schulträgern für 12 Schulen Anträge vor, so dass mit dem landeseigenen Sportgymnasium in Erfurt und Jena 14 Typenschulen zur weiteren Bearbeitung zur Verfügung stehen. Allerdings stehen die Anträge unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Gremien.
Zu Frage 3: Das Gesamtinvestitionsvolumen wird zurzeit auf etwa 130 Mio. DM geschätzt. Die Anzahl der beteiligten Schulträger steht bis zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend fest.
Zu Frage 4: Da die Zustimmungen der Gremien noch ausstehen, ist die Frage zurzeit noch nicht zu beantworten.
Ich habe die Nachfrage: Woran liegt es, dass die Zustimmung von den Kommunen zum Teil nicht gegeben werden kann zu diesem Programm? Können Sie dazu etwas
Wir haben den Schulträgern eine fünfzigprozentige Mitfinanzierung der Investitionssumme durch das Land angeboten und wir haben den Schulträgern angeboten, dass die gesamten Planungsleistungen, zumindest die erste Planungsstufe bis zur Realisierungsplanung, komplett durch das Land getragen werden.
Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Damit kommen wir zur nächsten Anfrage, eine des Abgeordneten Kummer in der Drucksache 3/754.
Presseberichten zufolge häufen sich in den letzten Wochen Fälle von Fischsterben im Raum Südthüringen. In der 20. Plenarsitzung am 8. Juni wurde durch den Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt für die Landesregierung eine Regierungserklärung zum Thema "Neue Umweltqualität in Thüringen - von der Reparatur zur Vorsorge" abgegeben. Dabei wurde zu den oben genannten Vorkommnissen keine Stellung bezogen.
Die inzwischen veröffentlichten Berichte "... zur Entwicklung der Umwelt/Landwirtschaft in Thüringen 2000", die sich jeweils im Wesentlichen auf das Berichtsjahr 1999 beziehen, enthalten zur Thematik Fischsterben und Entwicklung der Fischpopulationen ebenfalls keine Informationen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kummer beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt.
Zu Frage 1: Seit Anfang 1999 wurden landesweit 47 Fischsterben bekannt. In Südthüringen waren es 33. Hiervon war mit 14 Fischsterben der Kreis Schmalkalden-Meiningen regional am stärksten betroffen.
Zu Frage 2: Als häufigste Ursache zu den gemeldeten Fischsterben sind ermittelt worden Einleitung oder Abschwemmung von Gülle oder Silosickersaft, meist in Verbindung mit starken Regenfällen, Einleitung von Zementlauge infolge Arbeitsausführungen auf Baustellen, Einleitung von gechlortem Wasser aus Schwimmbädern und in einigen wenigen Fällen Einleitung von Industriechemikalien über die Abwässer. Fischsterben, meine sehr verehrten Damen und Herren, kann ein Hinweis auf Gewässerverunreinigungen sein. Es ist jedoch im Einzelfall zu recherchieren, inwieweit nicht Fischkrankheiten oder Fischseuchen zum Tod der Fische geführt haben und damit eine Gewässerverunreinigung nicht als Ursache von Fischsterben in Betracht kommt.
Zu Frage 3: In 19 der oben genannten 47 Fälle konnten die Verursacher ermittelt werden, das entspricht einer Aufklärungsquote von 40 Prozent. Die Aufklärungsquote im Kreis Schmalkalden-Meiningen beträgt im gleichen Zeitraum mit 7 Fällen 50 Prozent. Das ist eine hohe Quote, da sich die Feststellung der Verursacher nach einer Einleitung schädigender Stoffe in Fließgewässer äußerst schwierig gestaltet. Zum Zeitpunkt des Auffindens geschädigter oder toter Fische wurde die Schadstoffwelle meist mit dem abfließenden Wasser weggetragen.
Zu Frage 4: Die strafrechtliche Ahndung erfolgt je nach Schwere der Tat entweder im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens oder eines Strafverfahrens. In der Regel werden von den zuständigen Verwaltungsbehörden bzw. Gerichten Geldbußen bzw. Geldstrafen verhängt. Daneben hat der Verursacher auch zivilrechtlich für den von ihm verursachten Schaden einzustehen. Es werden derzeit weder die laufenden strafrechtlichen Umweltstrafverfahren in den Monatsberichten des Landeskriminalamts noch die abgeschlossenen oder eingestellten Verfahren von der Staatsanwaltschaft unter dem gesonderten Gesichtspunkt "Fischsterben" aufgeschlüsselt und erfasst.
Herr Minister, Sie sprachen von einer hohen Aufklärungsquote. 50 Prozent würde ich aber trotzdem noch nicht als das Nonplusultra betrachten. Beabsichtigt die Landesregierung etwas zu tun, um die Möglichkeiten zur Aufklärung noch zu verbessern?
Herr Kummer, ich habe Ihnen gerade erklärt - und Sie wissen es selbst -, wie schwierig das bei einer fließenden Welle ist. Wenn das Zeug einmal weggespült ist, ist es weggespült. Wir können nicht an jedem Abschnitt des Gewässers jemanden hinstellen, der dort nun aufpasst, dass ja niemand einleitet. Ein bisschen sind wir jetzt Opfer unserer eigenen Abwasserpolitik geworden, indem wir eine Menge Geld investiert haben, was auch richtig ist, dass unsere Seen, Flüsse und Teiche von der Wasserqualität immer besser, immer sauberer werden, dass sich dort immer mehr Fische ansiedeln, auch Fischsorten und Fischarten - das wissen Sie, das brauche ich Ihnen nicht zu sagen -, die teilweise schon einmal verschwunden waren. Sobald eine klitzekleine Verunreinigung in irgendeiner Art und Weise hineinkommt, haben wir das Problem, dass die Fische dann mit dem Bauch nach oben in den Gewässern schwimmen.
Wir haben - insgesamt gesehen, muss ich sagen - versucht, über die Landräte hier schon darauf Einfluss zu nehmen, dass verstärkt mit darauf geachtet wird, dass wir, sagen wir mal, jedenfalls versuchen wollen, wenige Verursacher in dieser Richtung zu haben. Wir müssen insgesamt aufpassen, doch es ist relativ schwierig, dann festzustellen, wer der Verursacher ist, wenn nach einem halben Tag oder nach einem Tag erst festgestellt wird, hier sind tote Fische vorhanden, wo kommen die denn her. Es wird schon eine ganze Menge in dieser Richtung getan, glaube ich mal, aber wir werden alles daran setzen, damit die Aufklärungsquote noch größer wird.