Protocol of the Session on June 7, 2000

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, zunächst möchte ich doch ein paar Worte sagen zu dem Umgang von Abgeordneten mit Abgeordneten hier in diesem hohen Haus.

(Zwischenruf Abg. Scheringer, PDS: Ja, genau.)

Ich muss sagen, mir hat es fast die Sprache verschlagen, dass Frau Vopel sich hinstellt und im Grunde die Abgeordneten der Opposition so kritisiert, dass sie es wagen, hier zu einem Gesetzentwurf Antworten zu verlangen von der Regierung. Nehmen Sie denn die Sorgen und die Ängste von Menschen nicht ernst?

(Zwischenruf Abg. Arenhövel, CDU: Darum geht es doch gar nicht.)

(Unruhe bei der CDU)

(Beifall bei der SPD)

Ich bin jetzt schon wiederholt angesprochen worden zu diesem Gesetzentwurf und wir wissen selbst, Behindertenpolitik ist ein sehr, sehr sensibles Thema. Ich nehme die Ängste wahr und wenn hier gesagt wird, dass dieser Gesetzentwurf noch beraten wird in den Bundestagsausschüssen, dann sind wir verpflichtet, das weiterzugeben. Wozu haben wir unsere Abgeordneten dort, das erwarten die Leute und ich fand das in Ordnung, dass hier Ängste aufkommen; man kann sich doch damit auseinandersetzen. Uns so zu beschimpfen, wenn dieser Stil hier so weitergeführt wird, ich kann mir nicht vorstellen, dass das ein Umgang ist, den man sich so wünscht.

(Unruhe bei der CDU)

(Beifall bei der PDS)

Ich möchte etwas zu diesem Gesetzentwurf sagen und auch Stellung unserer Fraktion zu dem Antrag der PDS nehmen. Die Geschichte der gesetzlichen Regelungen zum Schutz von Schwerbehinderten, am Anfang nur von Schwerbeschädigten, ist lang und spiegelt ein Stück Zeitgeschichte wider. War es 1953 noch ein Schwerbeschädigtengesetz, um die Folgen des Krieges zu lindern, so wurde es 1974 ein Schwerbehindertengesetz. Damit galt endlich das Gesetz für alle Menschen mit Behinderungen, unabhängig von der Ursache der Behinderung. Der volle Name des Schwerbehindertengesetzes lautet: Gesetz zur Sicherung der Eingliederung Schwerbehinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft. Der in der Drucksache 14/3372 vorliegende Entwurf des Gesetzes zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter sieht Änderungen bei der Zahl der Pflichtarbeitsplätze, der Betriebsgröße, der Schwerbehindertervertretungen und die Einfügung von Integrationsfachdiensten und Integrationsprojekten vor. Weiterhin gibt

es eine entsprechende Änderung im SGB III - Recht der Arbeitsförderung - in einer Anzahl von Verordnungen. Rechtliche Fragen der Eingliederung Behinderter in die Gesellschaft sollten vorrangig dem SGB IX vorbehalten bleiben.

Trotz der Erhöhung der Ausgleichsabgabe 1986 und 1990 sank die Erfüllungsquote bei der Beschäftigungspflicht von 5,9 Prozent im Jahr 1982 auf 3,8 Prozent im Jahr 1998. Man sieht, die Erhöhung der Ausgleichsabgabe allein bringt keine Arbeitsplätze, denn die Zahl der arbeitslosen Schwerbehinderten stieg in derselben Zeit von 93.809 im Jahr 1981 auf 188.449. Es ist also dringend notwendig, im System etwas zu ändern, denn mit den bisherigen Mitteln scheint eine Verbesserung der Eingliederung Schwerbehinderter auf dem Arbeitsmarkt nicht zu funktionieren, eine Auffassung, die wohl von allen politischen Parteien, auch von den Behindertenvertretungen getragen wird. Ziel des Gesetzentwurfs ist die Schaffung von 50.000 neuen Arbeitsplätzen in den nächsten zwei bis drei Jahren in der Bundesrepublik, ein sehr hoch gestecktes Ziel, das eine große Verpflichtung aller Akteure auf dem Arbeitsmarkt bedeutet. Aber wer sich keine hohen Ziele steckt, wird auch nichts bewegen, wie in der Vergangenheit leider lange genug zu sehen war. Wie alle Gesetzentwürfe beinhaltet auch dieser Kompromisse. Der VDK schreibt in seiner Juni-Zeitung dazu sehr richtig, ich zitiere, Frau Präsidentin: "Dennoch wurde mit der Art der Beratung der Beschäftigungskonzeption zwischen den politisch Verantwortlichen sowie den Arbeitgebern, Gewerkschaften und Behindertenverbänden eine neue Politik eingeleitet, die auf Dialog und Konsens setzt." Wichtig scheint mir, dass man mit den neuen Regelungen bei der Zahl der Pflichtarbeitsplätze und bei der Höhe der Ausgleichsabgabe versucht hat, für die Arbeitgeber Anreize zu schaffen, Schwerbehinderte einzustellen. Bisher musste man immer, wenn man die Quote nicht voll mit 6 Prozent erfüllte, für jeden Pflichtplatz dieselbe Summe zahlen. Mit der neuen Staffelung der Ausgleichsabgabe werden Bemühungen zur Erfüllung der Pflichtquote honoriert. Diese Regelungen sind auf zwei Jahre befristet. Nach einer Überprüfung der Wirkungen wird dann entschieden, ob diese Regelungen dauerhaft sein sollen. Die bis zum 31.12.2000 befristete Regelung, dass Auszubildende bei der Berechnung der Mindestzahl von Arbeitsplätzen und der Zahl von Pflichtplätzen nicht angerechnet werden, soll in eine dauerhafte Regelung umgewandelt werden. Es entfällt damit für die Arbeitgeber ein Hinderungsgrund bzw. ein Argument, keine Ausbildungsplätze anzubieten. Von der PDS-Fraktion wurde in ihrem Antrag nur die Erhöhung der Zahl der Arbeitsplätze von 16 auf 20 und die Absenkung der Quote von 6 Prozent auf 5 Prozent als Kritikpunkte genannt. Ich möchte aber darauf aufmerksam machen, dass es noch einige weitere neue wichtige Regelungen in diesem Schwerbehindertengesetz in Zukunft gibt. Neben der Stärkung der Rechte der Schwerbehinderten und der Schwerbehindertenvertretung möchte ich hier ganz besonders die neuen Abschnitte Integrationsfachdienste, 7. Abschnitt, und Integrationsprojekte, 11. Abschnitt, erwähnen. Diese Dienste und Projekte

sollen die Chancen der dauerhaften Eingliederung Schwerbehinderter auf dem Arbeitsmarkt erhöhen. Diese Regelungen sind die ersten Ergebnisse von Modellprojekten, die derzeit noch laufen. Ich hoffe, dass der Gesetzentwurf wie beabsichtigt noch vor der Sommerpause verabschiedet werden kann. Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Danke, Frau Abgeordnete Bechthum. Als Nächster hat sich Herr Abgeordneter Nothnagel zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die freudschen Versprecher von Minister Pietzsch und auch von der Abgeordneten Vopel zeigen ja, wie mit diesem Thema hier umgegangen wird und welche Emotionen letztendlich auch damit hochgekocht werden. Frau Abgeordnete Vopel, gut gemeint und gut gemacht, ja, aber wir tun was, wir sind nicht wie die Schlange vor dem Kaninchen und warten auf die Dinge, die da kommen. Wir wissen das auch mit den fünf Ausschüssen, wir wissen es auch, dass es am 1. Oktober in Kraft treten soll und dass versucht wird, dass der Bundesrat hierbei ausgeschaltet werden muss. Das ist uns alles soweit bekannt, aber es hat uns nicht daran gehindert, heute diesen Antrag hier einzubringen.

(Zwischenruf Abg. Bergemann, CDU: Der Bundesrat muss ausgeschaltet werden, wieso denn das?)

Die PDS-Fraktion befürwortet den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag, der die Absicht verfolgt, die Arbeitslosigkeit schwer behinderter Menschen in der Bundesrepublik zu senken, die Integration von Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt durch die Einführung des Rechts auf Finanzierung der Arbeitsassistenz durch die Hauptfürsorgestellen zu fördern. Es ist begrüßenswert, dass in den nächsten Jahren 50.000 neue Arbeitsplätze für behinderte Menschen geschaffen werden sollen. Es bleibt jedoch offen, wie die Schaffung dieser neuen Arbeitsplätze für behinderte Menschen gewährleistet werden soll. Die PDS lehnt daher die vorgesehene Änderung des § 5 Abs. 1 ab, der vorsieht, die gesetzlich vorgeschriebene Pflichtquote von 6 auf 5 vom Hundert zu senken. Diese Absenkung ist eine einseitige Vorleistung, ein Geschenk, meine sehr geehrten Damen und Herren, an die Seite der Arbeitgeber, die erfahrungsgemäß durch solche Maßnahmen keine neuen Arbeitsplätze schaffen werden.

Zu niedrig bleibt aus meiner Sicht die jetzt geplante Staffelung der Ausgleichsabgabe. Die PDS ist der Auffassung, dass die Staffelung bei 400 DM beginnen soll, aber andererseits für eine stärkere Förderung der Unter

nehmen, die über eine Pflichtquote hinaus in den sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen beschäftigen. Die Einbeziehung Behinderter mit einem anerkannten Grad der Behinderung ab 20 Prozent ist auch ein Aspekt, der abzulehnen ist, denn dies führt zu einer Absenkung der Pflichtquote. De facto heißt das, es gibt dadurch mehr Menschen, die als behinderte Menschen auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, aber es soll weniger Pflichtarbeitsplätze durch die Senkung der Quote geben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die PDS steht dagegen für eine Stärkung der tatsächlichen Interessenvertretung von Behinderten durch den Ausbau der Mitwirkungsvoraussetzungen für die Schwerbehinderten

(Beifall bei der PDS)

über die im Gesetz vorgeschlagenen Möglichkeiten hinaus. Behinderte Menschen müssen in die Entscheidungsgremien einbezogen werden, einerseits der Arbeitgeber, aber auch in die Verwaltungsinstanzen. Sie dürfen nicht nur in den Gremien in Alibifunktionen vertreten sein, sondern ein wirkliches Mitspracherecht auf gleichgestellter Ebene besitzen. Dazu ist auch eine Überarbeitung des antiquierten Begriffs der Behinderung nötig.

(Beifall bei der PDS)

Die Schwerpunktsetzung bei der Beschäftigung schwer behinderter Arbeitnehmer - hierbei legt die PDS auf folgende Punkte besonderen Wert:

1. auf die Beschäftigungssicherung,

2. auf eine Vermittlung in versicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse sowie

3. auf die Sicherung der Beschäftigung der Arbeitnehmer in fähigkeitsbezogenen Arbeitsbereichen.

Zukunftsweisende Arbeitsverhältnisse können auf sozialer Seite, z.B. durch betriebsinterne Patenschaften, durch die Arbeitsassistenz oder auf technologischer Seite, z.B. in der IT-Branche, durch integrative Systemlösungen geschaffen werden. Reale Verbesserungen können durch die Einführung einer gesetzlich verankerten Frauenquote

(Beifall bei der PDS)

sowie durch eine fundierte Finanzierungsbasis, die nicht nur auf den erwarteten Einsparungen basiert, realisiert werden. Die hohen Erwartungen, die an die vorgesehene Einführung der Arbeitsassistenz und der Integrationsfachdienste geknüpft werden, sind offensichtlich finanziell nicht untersetzt. So kann der vorgesehene Finanzausgleich bei den Einnahmen der Hauptfürsorgestellen auf Länderebene zu einer Benachteiligung von Thüringen sowie aller anderen neuen Bundesländer führen, indem dann die Arbeitslosigkeit, Sie erwähnten es ja, Herr Minister Dr. Pietzsch,

von schwer behinderten Arbeitnehmern im Gegensatz zu den alten Bundesländern ständig anwächst. Dies möchte ich auch mit Zahlenmaterial noch einmal untermauern. Schwerbehinderte in Thüringen im Jahresdurchschnitt: 1996 waren es 3.994, 1997 4.984, 1998 5.174 und 1999 5.5.40. Der Monatsdurchschnitt im April 1999 betrug 5.530 schwer behinderte Arbeitslose, im Vergleich dazu April 2000 5.852 schwer behinderte Arbeitslose. Die Zahlen sprechen doch wohl für sich. So liegt z.B. die Beschäftigungsquote für Menschen mit Behinderung in Thüringen im Jahr 1998 - aktuellere Zahlen sind leider noch nicht da - bei 3,2 Prozent, im gesamten Osten bei 3,1 Prozent. Keines der neuen Bundesländer hat 1998 die Quote von 6 Prozent erfüllt. Daher sollten für die neuen Bundesländer Regelungen getroffen werden, die der wirtschaftlichen Infrastruktur entsprechen.

Sehr geehrter Herr Minister Pietzsch, ich fordere Sie im Namen der PDS-Fraktion auf, keine Bemühungen gegenüber der Bundesregierung zu unterlassen, die zu einer Verbesserung des vorgelegten Gesetzentwurfs vor allem für Menschen mit Behinderungen führen können. Konkrete Fakten hierzu sind von mir benannt worden.

(Beifall bei der PDS)

Im Namen der PDS-Fraktion bitte ich um Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit, und das auch noch einmal Bezug nehmend auf die Bundesratssitzung am 9. Januar, Entschuldigung, 9. Juni 2000.

(Zwischenruf Dr. Pietzsch, Minister für So- ziales, Familie und Gesundheit: Sehen Sie, auch so ein falscher Zungenschlag.)

Herr Abgeordneter Nothnagel, es gibt eine Bitte zur Nachfrage.

Herr Abgeordneter, Sie sprachen eingangs Ihrer Rede davon, dass der Bundesrat ausgeschlossen werden muss. War das ein Versprecher? Wenn es kein Versprecher gewesen ist, würden Sie mir dann bitte erklären, warum der Bundesrat ausgeschlossen werden muss.

Das war ein Versprecher. Er wird ausgeschlossen und muss nicht ausgeschlossen werden.

(Zwischenruf Abg. Bergemann, CDU: Das ist noch nicht entschieden.)

Herr Abgeordneter, wenn Sie Lust haben, können Sie gern noch einmal an das Rednerpult treten,

(Heiterkeit im Hause)

ansonsten liegen mir jetzt weiter keine Wortmeldungen vor und wir können die Aussprache zum Tagesordnungspunkt 5 abschließen. Ausschussüberweisung ist gerade eben beantragt worden, und zwar die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit. Darüber werden wir jetzt zunächst abstimmen. Wer dafür ist, die Drucksache 3/699 an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zu überweisen, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Der Antrag ist damit abgelehnt und wir können über den Antrag in Drucksache 3/699 abstimmen. Wer für den Antrag votieren will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Bei einer Stimmenthaltung ist dieser Antrag abgelehnt. Wir schließen damit den Tagesordnungspunkt 5 und kommen zum Tagesordnungspunkt 6

Förderung und Unterstützung des Bundes der Vertriebenen in Thüringen Antrag der Fraktion der PDS - Drucksache 3/700

Die Landesregierung hat einen Sofortbericht zugesagt, aber ich frage trotzdem vorsichtshalber die antragstellende Fraktion, ob sie eine Begründung wünscht. Herr Abgeordneter Dr. Hahnemann, bitte.

Frau Präsidenten, meine Damen und Herren, die öffentlich geäußerten kritischen Reaktionen auf die Absetzung des parlamentarischen Abends durch die Präsidentin des Thüringer Landtags am 17. Mai dieses Jahres, wie z.B. die veröffentlichten Leserbriefe an diesem Montag im "Freien Wort", aber auch die Kommentierung der von allen Landtagsfraktionen getragenen Entscheidung ging von einer Gleichsetzung der Vertriebenen mit dem Bund der Vertriebenen aus. Die getroffene Entscheidung ist aber keine Absage an eine auf historischen Fakten beruhende Auseinandersetzung mit deutscher Geschichte, sondern vielmehr eine Absage an den Bund der Vertriebenen selbst wegen seiner Art des Umgangs mit deutscher Geschichte und unseren Nachbarstaaten. Deshalb lassen Sie mich betonen: Die PDS leugnet nicht das individuelle Leid derer, die zum Ende des Krieges und nach 1945 aus ihrer Heimat geflohen, durch die deutsche Wehrmacht vertrieben oder infolge des Potsdamer Abkommens umgesiedelt und vertrieben wurden.

(Zwischenruf Abg. Jaschke, CDU: Jetzt kom- men Sie auch schon wieder mit "umgesie- delt". Das ist doch nicht die Wahrheit.)

Aber individuelles Leid ist das eine, die in der Geschichte einzigartigen singulären Verbrechen des deutschen Faschismus und was geschehen musste, um eine Wiederholung solcher Verbrechen ein für alle Mal auszuschließen, ist das andere. Die furchtbare nazistische Politik schon vor dem Münchener Abkommen, mehr aber noch danach, vor allem die Judenverfolgungen in diesen Gebieten und die gewaltsame und menschen- wie völkerverachtende Okkupations- und Germanisierungspolitik hatte ein weiteres Zusammenleben einfach unmöglich gemacht. Das sind die traurigen Tatsachen, und wer sie negiert oder verschweigt, der verharmlost am Ende die Verbrechen des deutschen Faschismus.

(Beifall bei der PDS)

Ich erinnere daran, dass die Botschaft der Vereinigten Staaten in Prag im Namen der vier Siegermächte im Zusammenhang mit der deutsch-tschechischen Erklärung unmissverständlich feststellte: "Die Entscheidung der Regierungen der USA, Großbritanniens und der damaligen Sowjetunion im Juli und August 1945 waren fest verankert im internationalen Recht... Die Ergebnisse der damaligen Konferenzen sind seitdem viele Male bei verschiedenen internationalen und bilateralen Zusammenhängen bestätigt worden. Ergebnisse der Potsdamer Konferenz sind eine historische Tatsache."