Protocol of the Session on May 18, 2000

Es hat sich jetzt zu Wort gemeldet die Abgeordnete Sedlacik, PDS-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Innenminister und die CDU-Fraktion haben sich gestern in der Aktuellen Stunde gewünscht, dass auch die PDS die erreichten Ergebnisse im Bereich der Wohnungspolitik würdigt. Wer bereit ist, die Aussagen der PDS tatsächlich in der Gesamtheit zur Kenntnis zu nehmen, der wird unschwer feststellen können, dass die PDS keinesfalls die Erfolge im Bereich der Wohnungspolitik negiert. Die Erfolge dürfen aber keinesfalls den Blick für vorhandene Defizite und Fehlentwicklungen verbauen. Und ein unbestrittener Defizitpunkt ist das Altschuldenhilfe-Gesetz. Selbst Sie, Herr Minister Köckert, haben hier Regelungsbedarf anerkannt.

(Zwischenruf Abg. Böck, CDU: Richtig.)

Die PDS hat das Altschuldenhilfe-Gesetz immer abgelehnt und kritisiert.

(Zwischenruf Abg. Wetzel, CDU: Richtig, das stimmt.)

Jetzt zeigt sich, dass die ablehnende Haltung der PDS zum Altschuldenhilfe-Gesetz begründet war. Das im Ergebnis des Altschuldenhilfe-Gesetzes gestärkte Investitionsvolumen der Wohnungswirtschaft hätte auch durch andere Regelungen erreicht werden können.

(Zwischenruf Abg. Wetzel, CDU: Richtig.)

Das Altschuldenhilfe-Gesetz ist im Grundsatz gescheitert. Das erklärte Ziel, Stärkung der Wohnungswirtschaft, spürbare Zuführung an den Erblastentilgungsfonds und insbesondere vorrangige Wohneigentumsbildung bei den Mietern wurden nur teilweise erreicht. Es hat sich auch erwiesen, dass nur ein gutes Drittel der bisherigen Wohnungsveräußerungen in Thüringen an die Mieter erfolgte. Noch völlig ungewiss ist, ob und zu welchem Anteil die aus der Not geborenen Zwischenerwerber in der Lage sein werden, ihren 30-prozentigen Anteil an Mieterprivatisierung zu erfüllen. Die Privatisierungsmöglichkeiten sind seit langem ausgeschöpft. Nach Angaben des Verbands der Thüringer Wohnungswirtschaft haben die Thüringer Wohnungsunternehmen, es wurde hier bereits mehrmals genannt, 80 Prozent der Privatisierungsvorhaben von 15 Prozent realisiert. Das sind 38.700 Wohnungen im Freistaat Thüringen. Damit liegen die Thüringer Wohnungsunternehmen mit an der Spitze der neuen Bundesländer. Angesichts dieser objektiven Schwierigkeiten wurden in den letzten Jahren über den Lenkungsausschuss die Belastungen der Wohnungsunternehmen, die sich aus der Privatisierungspflicht ergeben, stufenweise gelockert. Weil Veränderungen immer nur unter dem Druck der Verhältnisse erfolgten, konnte eine durchgreifende Verbesserung der betreffenden Wohnungsunternehmen nicht erreicht werden. Eher wurde durch eine Vielzahl von Änderungen und Einzelregelungen der bürokratische Aufwand für die betroffenen Wohnungsunternehmen noch verstärkt, wobei bis heute unklar ist, inwieweit Entscheidungen des KFW-Lenkungsausschusses als Ersatzgesetzgeber rechtssicher sind. Inzwischen hat sich die Lage vieler betroffener Wohnungsunternehmen weiter verschlechtert. Der Innenminister hat dies auch gestern hier anerkannt. Sie müssen weiterhin viel Zeit und Geld für vergebliche Privatisierungsbemühungen verschwenden, insbesondere durch die gravierende Zunahme der Wohnungsleerstände. Und es ist nur noch eingeschränkte wirtschaftliche Handlungsfähigkeit der Wohnungsunternehmen festzustellen. Die Fakten belegen es. In einigen Thüringer Regionen wird es dauerhaft mehr Wohnungen als Menschen geben, wenn nicht dieser Entwicklung entgegengewirkt wird. Die PDS hat in den vergangenen Jahren den sich abzeichnenden Wohnungsleerstand wie andere Parteien unterschätzt und insbesondere zum Altschuldenhilfe-Gesetz keine Zusammenhänge hergestellt. Besonders in den letzten Wochen und Monaten wurde aber immer mehr deutlich, Leerstände und Altschuldenproblematik können nicht mehr voneinander getrennt betrachtet werden. Hier musste auch die PDS

umdenken. Die gestrige Aktuelle Stunde machte aber deutlich, dass die CDU mit dem Umdenken nicht einmal begonnen hat. Ein großer Teil der Thüringer Wohnungsunternehmen, die überdurchschnittliche Leerstände verkraften müssen, sind in ihrer Existenz zumindest mittelfristig bedroht. In der Folge einer solchen Entwicklung können unkalkulierbare finanzielle Belastungen für die Kommunen und das Land entstehen. Zu berücksichtigen sind auch die politischen und sozialen Folgen. Zur Angst um den Arbeitsplatz kommt auch noch die Angst um die Wohnung hinzu. Lassen Sie es nicht dazu kommen, dass der soziale Frieden gefährdet wird. Deshalb muss es im Interesse aller politisch Verantwortlichen liegen, einen breiten Konsens beim Thema "Altschuldenhilfe-Gesetz" zu erreichen und endlich einen Schlussstrich zu ziehen. Dieser Schlussstrich ist die überfällige Antwort auf die radikal veränderten Marktbedingungen auch in Thüringen. Mit dem Schlussstrich würden die Thüringer Wohnungsunternehmen die nötige Sicherheit über die dauerhafte Gewährung von Altschuldenhilfe erhalten. Sie könnten sich dann den anstehenden Herausforderungen mit aller Kraft widmen - der weiteren Modernisierung ihrer Wohnungsbestände, der Gestaltung des Wohnumfelds, den sozialen Aufgaben und dem Kampf gegen Leerstände.

Am 23. März dieses Jahres haben SPD und Grüne einen Gesetzentwurf "Zweites Gesetz zur Änderung des Altschuldenhilfe-Gesetzes" in den Bundestag eingebracht. Am 10. Mai fand hierzu eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss statt. Auch hier wurde deutlich, der vorliegende Gesetzentwurf entspricht den berechtigten Forderungen der Thüringer Wohnungswirtschaft nur unzureichend. Aus Sicht des Verbands der Thüringer Wohnungswirtschaft gibt es beim vorliegenden Gesetzentwurf Nachbesserungsbedarf bezüglich der Themen "Negativrestitution", "Freikaufsregelung", "Altschulden auf leer stehende Gebäude". Die PDS-Landtagsfraktion kann diesen Nachbesserungsbedarf nur bestätigen. Der vorliegende Antrag baut auf dieser Erkenntnis auf. Die im Gesetzentwurf enthaltene Freikaufsregelung wird durch die PDS-Fraktion insgesamt in Frage gestellt. Sie würde im Übrigen in der Praxis dazu führen, dass die Prüfung des Nicht-vertreten-sein-müssen nicht realisierter Privatisierungen durch die KFW eingeschränkt oder gar ersetzt wird. Wer die Freikaufsregelungen in Anspruch nimmt, würde eingestehen, dass er nicht alle Privatisierungspotenziale ausgeschöpft hat, weil er andererseits einen Antrag auf Nicht-vertretenmüssens stellen könnte. Die Freikaufsregelung würde demnach in der Praxis ins Leere laufen. Auch die Höhe der Freikaufsregelung geht an der Marktsituation völlig vorbei. Da 50 Prozent der Privatisierungserlöse an den Erblastentilgungsfonds abzuführen sind, müssten beim Verkauf unsanierter Wohnungen zwischen 300 und 400 DM pro Quadratmeter erzielt werden, eine absolut unrealistische Annahme.

(Beifall bei der PDS)

Auch haben sich diese Annahmen des Gesetzgebers hinsichtlich der Restitutionsansprüche nicht bestätigt. Seit 1997 haben in Thüringen immer mehr Alteigentümer auf ihre Ansprüche verzichtet. Zunehmend wurden durch die Ämter zur Regelung offener Vermögensfragen Anträge als unbegründet zurückgewiesen. Für 1999 und 2000 rechnet die Thüringer Wohnungswirtschaft damit, dass mehr als die Hälfte der restituionsbehafteten Wohnungen an sie zurückfallen. Der Grund: Die Alteigentümer sehen für diese maroden Wohnungen keine angemessene wirtschaftliche Verwertungsmöglichkeit. Die Wohnungsunternehmen haben aber das gleiche Problem, nur, dass sie diese Wohnungen in allen Fällen nicht nehmen müssen. Doch nicht nur das. Die Wohnungsunternehmen müssen für diese zurückfallenden Wohnungen Zahlungen von 150 bis 250 DM pro Quadratmeter an den Erblastentilgungsfonds zahlen und dabei rückwirkend ab 1993 dafür auch noch Zins und Zinseszins. Außerdem erhöht sich der Umfang der Privatisierungsauflage. Gleichzeitig entsteht auch hier eine Gerechtigkeitslücke. Im Falle der Rückgabe an die Alteigentümer bekommen diese ihre Immobilien lastenfrei zurück. Verzichtet der Alteigentümer aber auf seine Ansprüche, müssen die Wohnungsunternehmen für alle Schulden der Vergangenheit gegenüber dem KFW einstehen. Und dies, obwohl ihre ökonomischen Motive identisch sind mit denen der Alteigentümer. Das Ziel des Altschuldenhilfe-Gesetzes war die Entlastung der Wohnungsunternehmen. Die Realität der Negativrestitution führt genau zum Gegenteil. Aus dieser Realität ergibt sich die Forderung der PDS, dass so genannte Negativrestitutionen nach dem Stichtag 31. Dezember 1998 nicht mehr zur Änderung der gewährten Teilentlastung führen. Außerdem sollen Ausund Neugründungen von Genossenschaften, die im Rahmen des Altschuldenhilfe-Gesetzes erfolgten, die Chance einer Rückabwicklung der geschlossenen Verträge erhalten, ohne dass die Wohnungsunternehmen bei Rückabwicklung mit nachteiligen Konsequenzen rechnen müssen. Zwei dieser Genossenschaften in Ostthüringen haben gegenwärtig erhebliche wirtschaftliche Probleme. Auch hier ist schnelles Handeln notwendig, besonders zum Schutz der Mieter. Danke.

(Beifall bei der PDS)

Aus den Reihen der Abgeordneten liegen keine weiteren Redemeldungen vor. Die Landesregierung signalisiert durch Innenminister Köckert Redebedarf.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist ja von mehreren Rednern so betont worden, die Feststellung der PDS-Fraktion, das Altschuldenhilfe-Gesetz sei gescheitert, und Herr Dittes gab uns doch die Möglichkeit, jetzt mit dem Aufspringem auf den PDSAntrag nun zeitlich auch gleichzuziehen - ich glaube, diese Feststellung ist furchtbar abwegig. Unter den Bedingun

gen der Wendezeit vor 10 Jahren, Herr Dittes, aber auch im Rückblick nach 10 Jahren war das AltschuldenhilfeGesetz wahrscheinlich die einzig realistische Lösung. Denn wir hatten und wir sind noch nicht ganz fertig damit, wir haben auch noch die Aufgabe, aus einer dirigistischen Verwaltung der Mangelwirtschaft in eine eigenständige Wohnungswirtschaft zu überführen. Das ist ein Prozess, der geht nicht von heut auf morgen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU)

Und es ist eben eine Wohnungswirtschaft, die nicht nur rein unternehmerischen, sondern eben auch sozialen Prinzipien verpflichtet ist. Das können Sie nun wirklich nicht leugnen. Gerade auch aufgrund des Altschuldenhilfe-Gesetzes ist in den letzten 10 Jahren sehr viel passiert und es sind gute Erfolge erzielt worden; Erfolge bei der grundlegenden Erneuerung der Wohnungswirtschaft zum einen und der Modernisierung des Wohnungsbestands im Einzelnen. Die Thüringer Wohnungsunternehmen haben immerhin 80 Prozent der Privatisierunspflicht nach dem Altschuldenhilfe-Gesetz erfüllt. Frau Sedlacik sagte mit Recht, wir stehen damit an vorderer Stelle unter den neuen Ländern. Das mag manchem nicht gefallen, das ist möglich, das kann sein, aber gerade in der Wohnungspolitik brauchen wir seriöse Politik und eine seriöse Darstellung. Zur Seriosität gehört eben, dass man die Gesamtzusammenhänge sieht und nicht einfach ausblendet.

Lassen Sie mich auf einzelne Punkte des Antrags eingehen: Sie fordern in Ihrem Punkt 1 die Festlegung des Schlusstermins auf den 31.12.1999 für die Privatisierung von Wohnungen. Was den Zeitpunkt betrifft, wissen Sie ja, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung, der sich derzeit in der Verhandlung befindet, diesen Schlusstermin der Privatisierungspflicht bereits enthält. Ihr Antrag geht aber weit darüber hinaus, denn Sie fordern diesen Abschlusstermin für alle Wohnungsunternehmen, nicht nur für die, die nachweisbar und ernsthaft sich um eine solche Privatisierungspflicht bemüht haben, sondern auch für diejenigen, die diese Pflicht nicht oder nur sehr nachlässig erfüllt haben. Da sage ich Ihnen, und das gilt auch für andere Dinge, die manchmal aus Ihrer Richtung kommen: Wenn alles gleich gültig ist, dann ist alles gleichgültig, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU)

Gegen diese Art der Gleichmacherei müssen wir uns mit Recht wenden. Nach unserer Einschätzung wird diese berühmt gewordene Formulierung "die Wohnungsunternehmen, die es nicht vertreten müssen" inzwischen durch die Praxis des Lenkungsausschusses und seiner Festlegung so definiert und angewendet, dass alle diejenigen, die sich wirklich angestrengt und bemüht haben, nun in der Tat keine Sorgen haben müssen. Aber wenn Gleichmacherei regiert, dann würden die Unternehmen, die engagiert handeln und gehandelt haben, so wie es das Ge

setz gefordert hat, benachteiligt gegenüber den säumigen, und das wollen wir nicht. Wir wissen, dass zum jetzigen Zeitpunkt, der viel ungünstiger ist als vor einigen Jahren noch, angesichts der derzeit entspannten Situation des Wohnungsmarkts der Verkauf von Wohnungen ganz außerordentlich schwierig ist. Aber das ernsthafte Bemühen um Privatisierung, das muss schon erkennbar sein. Daher macht das Angebot einer Freikaufsregelung schon Sinn. Allerdings, auch uns erscheint der Preis von 200 DM pro Quadratmeter ansteigend, gemessen an den derzeitigen Marktbedingungen, eindeutig zu hoch. Ich werde Ihnen nachher noch eine Alternativlösung vorstellen.

In Ihrem Punkt 2 plädieren Sie dafür, die so genannten Negativrestitutionen sollten bereits nach dem Stichtag 31.12.1998 nicht mehr zur Änderung der gewährten Teilentlastung führen. In diesem Punkt herrscht sicher Übereinstimmung zwischen uns, dem Verband der Thüringer Wohnungswirtschaft, dem GDW, und das haben wir, auch ich selbst, in den Gesprächen mit Bundesbauminister Klimmt auch immer wieder so betont und entsprechend gefordert. Man muss dabei freilich beachten, dass der Termin 31.12.1999, den die Bundesregierung jetzt in ihrem Gesetzentwurf fixiert hat, bereits auf Forderungen der neuen Länder hin fixiert wurde und dass es deshalb schwierig ist, ihn weiter zu verändern. Der Bund rechnet hier mit Einnahmen, die unserer Auffassung nach weder dem inhaltlichen politischen Ziel des Altschuldenhilfe-Gesetzes noch der ursprünglichen Erwartungshaltung an dieses Gesetz entsprechen. Insofern verweisen wir hier auf die Möglichkeit, diese Einnahmeausfälle, die aus der Sicht des Bundes durch das Vorziehen auf das Datum 31.12.1998 entstehen, ebenfalls dem Erblastentilgungsfonds zuzuordnen.

Nun zu Punkt 3: Eine Rückabwicklung von Genossenschaftsausgründungen bzw. -neugründungen, die im Rahmen der Wohnungsprivatisierung nach dem Altschuldenhilfe-Gesetz stattgefunden haben, kann vollzogen werden, wenn nachgewiesen wird, dass durch unverschuldete Schwierigkeit die Liquidität und Existenz der betroffenen Wohnungsgenossenschaft anderweitig nicht gesichert werden kann. Diese Rückabwicklungen haben keinen Einfluss auf die erreichte Privatisierungsquote des veräußernden Wohnungsunternehmens und deshalb sind wir nicht der Auffassung, dass die Gründung von Genossenschaften eine Fehlentwicklung im Rahmen des Altschuldenhilfe-Gesetzes ist. Diese besondere Form der unbestrittenermaßen außerordentlich sozialverträglichen Sicherung von Nutzungsansprüchen und der Sicherung von Wohnbedürfnissen war in der Vergangenheit sehr wichtig und sie wird es auch noch einige Zeit bleiben. Der Freistaat Thüringen hat durch eine ganz gezielte Förderpolitik sowie durch die Übernahme von Bürgschaften in kritischen Situationen, so denke ich, den richtigen Weg bestritten und das richtige Maß gefunden, indem er diese Genossenschaften und deren Lebensfähigkeit gesichert hat.

Meine Damen und Herren, wir verhandeln derzeit mit dem Bund, inwieweit insbesondere für jene Wohnungs

unternehmen mit erheblich strukturell bedingtem Wohnungsleerstand Entlastungslösungen gefunden werden können. Wenn dies nicht im Rahmen der Änderung des Altschuldenhilfe-Gesetzes, wie sie jetzt geplant ist, selbst gelingt, so muss doch wenigstens in dem Gesetz ein Verweis enthalten sein, der eine spätere Lösung offen hält oder vielleicht gar ermöglicht. Ich kann Sie informieren, dass die CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum Novellierungsvorschlag der Bundesregierung einen Änderungsantrag einreichen wird, der genau diese Punkte, die ich eben angesprochen habe, mit berücksichtigt:

1. Stichtag Negativrestitution auf das Datum 31.12.1998.

2. Die Ablösebeträge bei der Freikaufsregelung sollen durchgängig um 100,00 DM pro Quadratmeter abgesenkt werden.

3. Die Bagatellregelung für Wohnungsunternehmen mit bis zu 300 Wohnungseinheiten im Bestand, hier also keine Prüfung des Nicht-vertreten-müssens, sondern von vornherein Anerkennung dieses Sachverhalts.

4. Eine Härtefallregelung zur Behebung des strukturellen Leerstands für Wohnungsunternehmen mit mindestens 15 Prozent Leerstand.

Diese vier Punkte werden als Änderungsvorschlag in den jetzigen Novellierungsvorschlag der Bundesregierung durch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion eingebracht werden.

Und wenn Frau Doht es ernst meint mit der Bekämpfung des Schweinezyklusses in der Wohnungswirtschaft, dann wird sie nach Berlin eilen und ihren Genossen von der Bundestagsfraktion empfehlen mitzustimmen bei diesem Antrag und Sie von der PDS werden es sicher ebenso machen. Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Die Rednerliste ist damit offensichtlich zu Ende. Ausschussüberweisung ist nicht beantragt worden. Somit kommen wir zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der PDS in der Drucksache 3/638. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Danke schön. Stimmenthaltungen? Keine. Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 13 und komme zum Aufruf des neuen Tagesordnungspunkts 13 a

Klärschlammablagerungen im Auftrag der LEG in Nohra Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 3/646

Die SPD Fraktion hat die Begründung des Antrags durch Frau Abgeordnete Becker angezeigt.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir haben als SPD-Fraktion den Antrag "Grundwasserschäden durch Klärschlammablagerungen in Nohra" gestellt, um der Landesregierung die Chance einzuräumen, heute einen Sachstandsbericht zur Klärung der widersprüchlichen Aussagen durch die LEG und das Landesverwaltungsamt zu geben. Laut OVZ gibt es ein Gutachten des Landesverwaltungsamts, in dem davon ausgegangen wird, dass die nicht ordnungsgemäße Verwertung von Klärschlamm zu Grundwasserverunreinigungen geführt hat, und dieses möchten wir gerne heute durch einen Bericht der Landesregierung geklärt haben. Natürlich wissen wir auch, dass dieses Thema schon Thema im Umweltausschuss ist. Wir wollen aber heute durch die Öffentlichkeit darauf hinweisen, dass die Osterländer Zeitung nicht so ganz Recht hat und dass keine ökologische Zeitbombe tickt. Aber wir wissen auch, dass Herr Brückner im Umweltausschuss im Sommer 1999 schon auf diese Gefahren hingewiesen hat. Also so ganz aus der Luft gegriffen ist dieses nicht und wir hoffen, dass die Landesregierung unsere Bedenken jetzt abschwächen und die Bevölkerung in Nohra noch etwas beruhigen kann. Das Grundwasser ist nun einmal eines der höchsten Güter der Menschen und wir müssen alle darauf achten, dass es geschützt wird.

(Beifall bei der PDS)

Der Sofortbericht ist angezeigt worden. Herr Minister, bitte.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, zum Antrag der SPD-Fraktion "Klärschlammablagerungen im Auftrag der LEG in Nohra" hat das Thüringer Landesverwaltungsamt mit Schreiben vom 15. Mai 2000 wie folgt berichtet: Die Liegenschaften Nohra-Nord wurden nach Abzug der russischen Streitkräfte zunächst als Altlastenverdachtsfläche eingestuft und einer Untersuchung im Hinblick auf mögliche Gefährdungspotenziale für die Umwelt unterworfen. Aufgrund der Vorgeschichte des Geländes stützen sich die Untersuchungen auf die Schadstoffgruppen der Schwermetallgehalte sowie der organischen Stoffgruppen, welche sich aus Kraftstoffen, Reinigungsmitteln und Ähnlichem ableiten. Mit Baubeginn vom 09.05.1995 begann eine Landschaftsbaumaßnahme. Sie verfolgt die Zielstellung einer Revitalisierung des ehemaligen Flugplatzgeländes durch Ausbau zum Landschaftspark für die extensive Erholungsnutzung. Die Durchführung der Maßnahme oblag der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen GmbH, die wiederum die Firma Pro

ma GmbH Erfurt Vieselbach mit der Revitalisierung des Geländes beauftragte. Erste Frachtberechnungen der Thüringer Landesanstalt für Umwelt ließen vermuten, dass bezüglich der zu erwartenden Nährstofffracht die vorgegebene Verwendbarkeit durch die Pflanzen nicht gegeben ist und insofern unter dem Gesichtspunkt des Boden- und Grundwasserschutzes bei der Aufbringung die maximal zulässigen Werte überschritten werden könnten. Auf dem Gelände des Landschaftsparks Nohra wurden Untersuchungen zum Boden und Grundwasser auf den mit Klärschlamm belegten Flächen durchgeführt, die zum Ziel hatten, mögliche Beeinträchtigungen von Schutzgütern, die von den im Landschaftspark zum Einsatz kommenden Komposten und Klärschlämmen auf den Flächen 1/96, 1/97, 12/97 und 1/98 ausgehen, zu ermitteln. Grundlage dieser Untersuchung war ein zwischen der Thüringer Landesanstalt für Umwelt, der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft, dem Staatlichen Umweltamt Erfurt und dem Thüringer Landesverwaltungsamt fachlich abgestimmtes Maßnahmekonzept. Am 23.03.1999 wurden die ersten Untersuchungen durchgeführt. Am 17.11.1999 wurde eine Abschlussbeprobung durchgeführt und mit Schreiben vom 25.01.2000 wurde dem Thüringer Landesverwaltungsamt die gemeinsame Bewertung der TLU und TLL übergeben.

Aufgrund der Untersuchungen wurde festgestellt, dass ein Eindrang in das oberflächennahe Grundwasser von Mineral-, Kohlenwasserstoffen, Schwermetallen und Nährstoffen stattgefunden hat. Hinsichtlich der Nährstoffe wird davon ausgegangen, dass diese der Klärschlammablagerung zugeordnet werden können. Die Mineralkohlenwasserstoffe hingegen entstammen mit größter Wahrscheinlichkeit aus einer auf derselben Fläche befindlichen Altlast. Bei den Schwermetallen kann dies hingegen nicht mit der erforderlichen Sicherheit behauptet werden. Aus den Untersuchungsergebnissen ergibt sich ferner, dass keine Situation besteht, die zu einem Rückbau Anlass gäbe. In Auswertung dieser Ergebnisse fand am 04.05.2000 zwischen Vertretern des Thüringer Landesverwaltungsamts und der LEG ein Beratungsgespräch statt. Im Ergebnis dieser Beratung wurde einvernehmlich festgelegt, dass die LEG Maßnahmen ergreifen wird, um den weiteren Eindrang der genannten Stoffe weitest gehend auszuschließen. Aus diesem Grunde wurde veranlasst:

1. Zur Festlegung der Maßnahmen, insbesondere im Hinblick auf die Entfernung der Schichtwasseraustritte und oberflächennahen Wasseransammlungen, findet in der 20. Kalenderwoche ein Vor-Ort-Termin mit Vertretern der LEG und der oberen Wasserbehörde statt.

2. Spätestens zum 23.06.2000 wird die LEG einen Variantenvergleich vorlegen, in dem zielführende Maßnahmen dargestellt werden, die präventiv künftige Verfrachtungen von Nähr- und Schadstoffen minimieren. Die LEG hat dabei zu prüfen, welche Maßnahmen in Frage kommen. Folgende Maßnahmen wurden durch das Thüringer Landesverwaltungsamt beispielhaft genannt: Abde

ckung mit bündigem Material, Profilierung, Abdeckung mit Betonnetzmatten oder Kunststoffdichtungsbahnen und Rekultivierungsschichten, Änderung des Bepflanzungskonzepts, Sickerwassererfassung und Dränage. Zu prüfen ist auch die Kombination mehrerer Maßnahmenvorschläge. Selbstverständlich sind auch weitere alternative Vorschläge denkbar.

3. Am 06.07.2000 findet im Thüringer Landesverwaltungsamt eine gemeinsame Beratung mit der LEG statt, in welcher Maßnahmen, die sich nach Prüfung der Kosten-Nutzen-Betrachtung ergeben, festgelegt werden.

4. Des Weiteren wird die LEG Unterlagen zu einem Monitoringprogramm vorlegen, anhand dessen die Wirksamkeit der durchgeführten Maßnahmen kontrolliert wird.

Nach jetzigem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass die oben dargestellten präventiven Maßnahmen die Beeinflussung des Grundwassers soweit minimieren, dass eine relevante Beeinträchtigung im Monitoringprogramm nicht festgestellt wird. Nach Ansicht der Landesregierung wird die Angelegenheit vom Landesverwaltungsamt streng und kontinuierlich überwacht. Danach ist keine gefährdende Situation gegeben, die zu weit gehenderen Sofortmaßnahmen als den angesprochenen Anlass gäbe. Da die Angelegenheit Klärschlammablagerung im Landschaftspark Nohra ohnehin als Antrag im Umweltausschuss des Thüringer Landtags anhängig ist und da die Landesregierung dem Umweltausschuss sowohl in den vergangenen als auch in der jetzigen Legislaturperiode laufend berichtet hat, schlägt die Landesregierung vor, den Antrag zur weiteren Beratung an den Umweltausschuss zu überweisen.

(Beifall im Hause)

Ich stelle zunächst fest, dass nach § 106 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung entweder eine Fraktion oder zehn Abgeordnete diesen Antrag stellen, die Landesregierung diesem Antrag natürlich wohlwollend nachkommen kann. Aus der SPD-Fraktion wird offensichtlich das signalisiert. Frau Abgeordnete Dr. Klaus bitte.