Frau Präsidentin, namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen von Herrn Dr. Botz wie folgt:
Zu Frage 1: Die Verkehrsfreigabe für die Teilortsumgehung Pößneck-Ost erfolgte am 28.03.2000. Zurzeit erfolgen noch Restleistungen an den Nebenanlagen und bei den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, so dass eine Schlussrechnung durch die Baufirma noch nicht vorliegen kann. Abgerechnet wurden bis zum 31.12.1999 einschließlich der Grunderwerbskosten 24,7 Mio. DM; davon entfallen 24,3 Mio. DM auf den Bundeshaushalt und 0,4 Mio. DM auf die Stadt Pößneck. In das Finanzierungsprogramm 2000 wurden 4,7 Mio. DM eingestellt. Die im Pressebericht erwähnten 29 Mio. DM beziehen sich auf den Gesamtkostenumfang der Maßnahmen, also einschließlich der Mittel für das Jahr 2000, welche aus dem Bundeshaushalt finanziert wurden.
Zu Frage 2: Die Auftragsverwaltung, d.h. die Thüringer Straßenbauverwaltung, baut und finanziert den Bau der Teilortsumgehung von Pößneck-Ost, nämlich der B 281 zulasten des Kapitels 12 10 des Bundeshaushalts.
Danke, Herr Minister. Erste Nachfrage: Herr Minister, teilen Sie meine Auffassung, dass durch die tatsächliche Ausformulierung dieser Pressemitteilung bei dem einen oder anderen Bürger, den Sie ja mit Ihrer Öffentlichkeitsarbeit informieren wollen, der Eindruck entstehen könnte, dass dieses Projekt ausschließlich aus Landesmitteln gefördert wurde?
Nein, der Eindruck konnte nicht entstehen, da es sich um eine Bundesstraße handelte, und jeder Bürger weiß, dass Bundesstraßen vom Bund finanziert werden und Landesstraßen vom Land.
Zweite Nachfrage: Herr Minister, da Letzteres leider nicht der Fall ist, frage ich Sie: Welche Maßnahmen gedenken Sie zu ergreifen, um bezüglich der Öffentlichkeitsarbeit Ihres Hauses zukünftig der Gefahr der Desinformation der Bürger vorzubeugen? Denn derjenige, der die
Zeche bezahlt, sollte auch benannt werden, nicht zuletzt deshalb, weil ausdrücklich zu diesem Anlass auch ein Staatssekretär des zuständigen Ministeriums anwesend war.
Das kann ich in Anbetracht des Schlagabtauschs nur schwerlich feststellen. Insgesamt stelle ich die Anfrage als beantwortet fest und rufe auf die Anfrage der Abgeordneten Doht in der Drucksache 3/545 - Überregionale touristische Ausschilderung der Region "Westlicher Thüringer Wald".
Im Regionalen Entwicklungskonzept Gebiet "Westlicher Thüringer Wald" nimmt die Entwicklung des Fremdenverkehrs einen hohen Stellenwert ein. Mit Sehenswürdigkeiten wie dem Miniaturenpark "mini-a-thür" in Ruhla, dem Park und Schloss Altenstein bei Bad Liebenstein, um nur einige zu nennen, bietet die Gegend gute touristische Voraussetzungen. Die Zahl der Gäste könnte jedoch noch erhöht werden, wenn eine überregionale Ausschilderung der Region vorhanden wäre. Die Bürgermeister der Region haben daher eine entsprechende Autobahnbeschilderung beantragt.
3. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die betroffenen Kommunen bei ihrem Anliegen zu unterstützen?
Zu Frage 2: Die Landesregierung steht allgemein einer derartigen Beschilderung positiv gegenüber. Deshalb wurden bereits alle Möglichkeiten zur Aufstellung von Unterrichtungstafeln über Landschaften und Sehenswürdigkeiten entlang der Thüringer Autobahn entsprechend der Vorläufigen Richtlinie für touristische Hinweise an Straßen genutzt.
Zu Frage 3: An der Autobahn A 4 befindet sich bereits eine Unterrichtungstafel, die auf den Thüringer Wald hinweist. Da derartige Tafeln nur unterrichten und keine Wegweisungsfunktion übernehmen dürfen, bietet sich als Ergänzung eine Beschilderung der touristisch bedeutsamen Ziele im Nahbereich entsprechend der Vorläufigen Richtlinie für touristische Hinweise an Straßen an. Entsprechende Anträge sind von den Kommunen an die zuständigen Straßenverkehrsbehörden zu richten.
Herr Minister, können Sie mir sagen, was der Aufstellung einer weiteren Hinweistafel an der A 4, aus Richtung Westen kommend, entgegensteht?
Dann beantrage ich die Überweisung dieser Mündlichen Anfrage an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur.
Darüber stimmen wir ab. Wer dem Antrag von Frau Abgeordneten Doht, die Anfrage zu überweisen, folgt, den
Als Nächstes rufe ich auf die Anfrage des Abgeordneten Ramelow in der Drucksache 3/547 - Ansiedlung der Firma Brandt in Thüringen.
Der Wirtschaftsminister hat in der Regierungserklärung vom 16. März 2000 zur Ansiedlung der Firma Brandt in Thüringen Ausführungen gemacht.
1. Wie und mit welchen Faktoren bzw. Inhalten grenzt die Landesregierung die Verlagerung der Betriebsstätten aus Hagen nach Ohrdruf/Thüringen von der Errichtung einer Betriebsstätte/Neuansiedlung in Ohrdruf ab?
2. Wie und mit welchen Ergebnissen hat die Landesregierung die Förderfähigkeit des Vorhabens geprüft, vor dem Hintergrund, dass für die Förderung nur solche Investitionen in Betracht kommen, die ausgehend vom Volumen oder von der Zahl der geschaffenen Dauerarbeitsplätze eine besondere Anstrengung des Investors erfordern?
3. Hat die Landesregierung die Förderfähigkeit des Vorhabens unter dem Aspekt geprüft, dass der Investitionsbetrag des Vorhabens bezogen auf ein Jahr die in den letzten drei Jahren verdienten Abschreibungen - ohne Berücksichtigung von Sonderabschreibungen - um mindestens 50 Prozent zu übersteigen hat?
4. Worauf stützt sich die Aussage in der Regierungserklärung, dass es sich bei der Ansiedlung der neuen Produktionsstätte um einen Betrieb "mit neuen Produkten und Produktionsverfahren" handelt, und wie hoch sind anteilig zur Errichtung der neuen Produktionskapazität die "alten Produkte", die den Markennamen des Unternehmens begründen?
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die Fragen von Herrn Ramelow beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt.
Zu Frage 1: Für die Qualifizierung der Investitionsart ist wesentlich, ob eine gewerbliche Betriebsstätte an dem
betreffenden Standort im Freistaat Thüringen bereits unterhalten wird. Dies ist bei der in Rede stehenden Ansiedlung nicht der Fall. Es handelt sich damit förderrechtlich um die Errichtung einer Betriebsstätte in Thüringen.
Zu Frage 2: Die für den Vollzug der GA zuständige Thüringer Aufbaubank hat alle relevanten förderrechtlichen Aspekte geprüft. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass das Vorhaben förderfähig ist.
Zu Frage 3: Diese Voraussetzung gilt nach dem GARahmenplan bei Errichtungsinvestitionen als erfüllt.
Zu Frage 4: Nach den Aussagen des Unternehmens ist es vorrangiger Zweck der Investition, neueste Technologien und Produktionsverfahren einzuführen. Wie hoch der Anteil neuartiger Produkte im Produktionsprozess langfristig sein kann, ist gegenwärtig nicht qualifizierbar.
Die PDS-Fraktion stellt den Antrag, diese Anfrage an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik zu überweisen.
Wir haben den Überweisungsantrag gehört. Ich frage: Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Damit ist das Quorum erreicht und die Anfrage überwiesen. Wir kommen jetzt zu Drucksache 3/549, Herr Abgeordneter Nothnagel.
In meiner Kleinen Anfrage zur "Situation für Rollstuhlfahrer und andere Gehbehinderte im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Thüringen" wurde nach behindertengerechter Ausstattung von Bahnhöfen und Haltepunkten sowie dem Einsatz von behindertengerechten Fahrzeugen gefragt. In der gegebenen Antwort der Landesregierung (Drucksache 3/372) wurde im größten Teil von behindertenfreundlichen Fahrzeugen gesprochen.