Protocol of the Session on May 17, 2000

Auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Döring (Drucksache 3/407) kam der Minister für Soziales, Familie und Gesundheit zu der Aussage, dass "auch für die psychiatrischen Fachkrankenhäuser eine privatrechtliche Rechtsform... favorisiert (wird), da erklärtes Ziel der Psychiatriereform ist, die Gleichstellung von Patienten mit somatischen und solchen mit psychischen Krankheiten herbeizuführen."

Ich frage die Landesregierung:

1. Welchen Einfluss hat die Rechtsträgerform auf die medizinische Behandlung im Krankenhaus?

2. Ist aufgrund der oben zitierten Aussage davon auszugehen, dass die derzeitigen Patienten in den Landesfachkrankenhäusern für Psychiatrie und Neurologie schlechter versorgt werden als in anderen psychiatrischen Abteilungen von Krankenhäusern, die privatrechtlich geführt werden?

Es antwortet der Sozialminister Herr Dr. Pietzsch.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich antworte für die Landesregierung folgendermaßen.

Zu Frage 1: Welchen Einfluss hat die Rechtsträgerform auf die medizinische Behandlung? Keinen. Mir ist jedenfalls nicht bekannt, dass unterschiedliche Behandlungsformen stattfinden.

Zu Frage 2: Ist aufgrund der oben zitierten Aussage davon auszugehen, dass die derzeitigen Patienten... usw. schlechter geführt werden? Nein. Die bisherigen medizinischen Leistungen der Fachkrankenhäuser stehen nicht in irgendeinem Zusammenhang mit dem Vorhaben des Trägerwechsels. Das will ich ausdrücklich sagen. Meine von Ihnen zitierte Aussage wollen Sie bitte dahin gehend ver

stehen, dass gerade die Gleichstellung von Patienten mit psychischen und somatischen Krankheiten den Schluss von unterschiedlichen Behandlungsformen bzw. unterschiedlichen Strukturen nicht zulassen. Mit anderen Worten, die Vorstellung, dass psychisch kranke Patienten im Gegensatz zu somatisch Erkrankten regelmäßig einer ausschließlich mit staatlicher Gewalt zu garantierenden Betreuungsform bedürfen, ist überholt und ich bitte dieses so zu verstehen.

Gibt es Nachfragen? Frau Abgeordnete Dr. Fischer.

Ist das die nächste Frage?

Nein, das ist eine Nachfrage, denke ich. Oder, Frau Dr. Fischer?

(Zuruf Abg. Dr. Fischer, PDS: Ja. )

Herr Minister, ich habe das jetzt so vernommen, meine Frage geht dahin: Gibt es nicht doch aus Ihrer Sicht zwischen somatisch und psychisch Kranken Unterschiede und kann man das tatsächlich so betrachten, wie es gesagt wird? Also etwas lakonisch, ein psychisch Kranker könne sich ja auch bis hin zum Petitionsausschuss des Landtags beschweren. Gibt es nicht doch eine besondere Obhutspflicht der Gesellschaft für solche Patienten?

Es gibt für die verschiedenen Erkrankungen und für die verschiedenen Altersgruppen und für die verschiedenen Menschen in dieser Welt natürlich unterschiedliche Obhutspflichten. Das ist sicherlich richtig. Aber es ist nicht Pflicht des Staates, dieses Landes, diese psychiatrischen Einrichtungen als Landeskrankenhäuser zu führen. Der Staat hat möglicherweise eine höhere Aufgabe der Kontrolle der Überprüfung in solchen Krankenhäusern, wie der Staat beispielsweise auch mehr Pflichten hat zu überprüfen in einem Alten- und Pflegeheim gegenüber einem studentischen Internat, wo auch die Studenten sicherlich mehr Möglichkeiten haben, sich zu wehren.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Dann stelle ich die Beantwortung fest und wir kommen zur nächsten Anfrage in Drucksache 3/532. Herr Abgeordneter Döring.

Internationale Schule in Weimar

In der Regierungserklärung vor dem Landtag vom 13. Oktober 1999 stellt Herr Ministerpräsident Dr. Vogel fest: "Die internationale Schule in Weimar ist durch die Bestellung eines Gründungsbeauftragten auf den Weg gebracht. Diese Schule soll nicht zuletzt für ausländische Investoren einen neuen Anreiz bieten."

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Ergebnisse hatte die Arbeit des Gründungsbeauftragten bisher und welche Schlussfolgerungen ergeben sich daraus?

2. Wann und mit welcher Kapazität wird die internationale Schule ihre Arbeit aufnehmen?

3. Welche Bedingungen bestehen für den Besuch der internationalen Schule und welche Kosten haben die Eltern zu tragen?

Es hat das Wort Herr Kultusminister Dr. Krapp zur Beantwortung.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Döring namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Der Gründungsbeauftragte hat die Gründung eines gemeinnützigen Vereins für die Trägerschaft der Schule vorbereitet und in diesem Zusammenhang mehrere Informationsveranstaltungen auch unter Beteiligung der Frankfurt International School durchgeführt. Eine intensive Öffentlichkeitsarbeit trägt dazu bei, die Kontakte zu Firmen und zu Vertretern der Wirtschaft auszubauen. Derzeit beginnt die Auswahl von erfahrenem Lehr- und Leitungspersonal.

Zu Frage 2: Die Internationale Schule soll ihre Arbeit mit Beginn des Schuljahres 2000/2001 mit einer Grundschulklasse aufnehmen, für die es zurzeit fünf feste Anmeldungen in den Klassenstufen 1 bis 3 und vier Anmeldungen für die Klassenstufen 4 und 5 gibt.

Zu Frage 3: Für den Besuch der Internationalen Schule bestehen die gleichen Bedingungen wie für alle Schüler, die ihre Schulpflicht in einer staatlichen Schule oder in einer Schule in freier Trägerschaft erfüllen. Die Kosten für den Schulbesuch sind derzeit mit monatlich etwa 800 DM je Kind veranschlagt und letztlich abhängig von der Gesamtschülerzahl.

Nachfragen sehe ich nicht. Damit ist diese Anfrage beantwortet. Wir kommen zur Anfrage in Drucksache 3/533. Herr Abgeordneter Nothnagel.

Investitionen im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe - behindertengerecht

Für die Förderung von Investitionen im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe ist die Richtlinie zum Landesinvestitionsprogramm für den Mittelstand (LIP), veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 2/1998, S. 88 ff., einschlägig. Die Richtlinie enthält keine konkreten Formulierungen dazu, dass Zuwendungen für oben genannte Investitionen nur dann gewährt werden, wenn sichergestellt ist, dass Neubauten oder Sanierungen auch behindertengerecht ausgeführt werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie wird dennoch sichergestellt, dass für die Förderung von Investitionen im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe durch das Land - Neubau oder Sanierung gleichermaßen betreffend - behindertengerecht gebaut wird?

2. Beabsichtigt die Landesregierung in der oben genannten Richtlinie das Kriterium der behindertengerechten Bauausführung als Zuwendungsvoraussetzung festzuschreiben, wenn ja, wann und wie, wenn nein, warum nicht?

Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Schuster.

Frau Präsidentin, namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen von Herrn Abgeordneten Nothnagel wie folgt:

Zu Frage 1: Die Zuwendungen im Landesinvestitionsprogramm für den Mittelstand werden für Investitionsvorhaben von Unternehmen für Betriebsstätten in Thüringen gewährt, die nicht im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe gefördert werden können. Ziel der Förderung ist die Verbesserung der Wirtschaftsstruktur und der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unter

nehmen sowie die Schaffung und Sicherung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen in Thüringen. Besonders förderungswürdig sind Investitionsvorhaben für solche Unternehmen, die Ausbildungsplätze schaffen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen. Circa 8 Prozent der Bewilligungen im LIP betreffen Gaststätten und Beherbergungsbetriebe. Die Zuwendungen aus dem LIP erfolgen in Form von Zuschüssen und/oder Darlehen. Aufgrund der Zielstellung des Programms ist die Fördervoraussetzung "behindertengerechtes Bauen/Investieren" nicht ausdrücklich vorgesehen.

Zu Frage 2: Wie oben dargelegt, besteht das Förderziel im Landesinvestitionsprogramm für den Mittelstand darin, eine Verbesserung der Wirtschaftsstruktur und der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu erreichen sowie zusätzliche Ausbildungs- und Arbeitsplätze zu schaffen. Das Programm hat sich bewährt. Eine Änderung bzw. Erweiterung der Förderkriterien ist nicht beabsichtigt und das behindertengerechte Bauen ist Regelungsbereich in der Landesbauordnung.

Gibt es Nachfragen? Bitte.

Namens der PDS-Fraktion stelle ich den Antrag, diese Mündliche Anfrage an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik zu überweisen.

Wir haben den Überweisungsantrag gehört. Gibt es dafür Zustimmung? Dann bitte ich um das Handzeichen. Es ist das Drittel erreicht und damit überwiesen.

Wir kommen zur nächsten Anfrage, und zwar der der Abgeordneten Dr. Fischer in der Drucksache 3/534.

DRK-Manniske-Krankenhaus gGmbH Bad Frankenhausen, Standort Artern

Im 3. Thüringer Krankenhausplan ist vermerkt, dass über den Standort Artern der Träger entscheidet. Die Entwicklung von Nutzungsalternativen wird vom Land unterstützt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist der Landesregierung bekannt, ob und in welcher Form der Träger inzwischen über den Standort Artern entschieden hat?

2. Welche Nutzungsalternativen wurden bisher mit dem Land diskutiert und wie sehen aus Sicht des Landes die Realisierungs- und Unterstützungsmöglichkeiten aus?

Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Dr. Pietzsch.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, bereits 1994 wurden die Krankenhäuser in Artern und Bad Frankenhausen - und dies darf man ja nicht getrennt sehen - zusammengeführt und vom Landkreis in die Trägerschaft des DRK abgegeben. Der Landkreis, das DRK und das Sozialministerium legten gemeinsam als Entwicklungskonzeptionen fest, die Krankenhausaufgaben in Bad Frankenhausen zu konzentrieren und dort auch entsprechende Baumaßnahmen zu fördern. Es ist vorgesehen, dass der entsprechende Bauabschnitt in Bad Frankenhausen im Jahr 2004 fertig gestellt sein wird. Bis dahin wird die bestehende Krankenhausaußenstelle in Artern bestehen und erst dann wird sie geräumt werden, so dass bis dahin der Standort oder die Nutzung gesichert ist.

Das DRK als Träger der Krankenhausstelle in Artern und die Stadt als Eigentümer suchen bis zum Auslaufen der Krankenhausnutzung nach neuen Aufgaben. Die Stadt Artern hat Vorstellungen, eine eigenständige Abteilung Geriatrie zu installieren. Dies wird erst im Rahmen des Vierten Krankenhausplans angemessen zu beurteilen sein. Allerdings muss ich darauf hinweisen, dass die baulichen Verhältnisse so sind, dass man dieses nur schwerlich befürworten kann. Bei der Prüfung von Nachnutzungen sind auch die derzeitigen baulichen Situationen zu berücksichtigen, aber auch die aufgabentypischen Investitionsmittel, die bisher dort eingesetzt worden sind. Wir werden dem Krankenhausträger Unterstützung geben. In welche Konzeption dies einmündet, kann ich im Augenblick noch nicht sagen.