Protocol of the Session on April 14, 2000

Neu eingeführt ist auch § 27 a im Gesetz über allgemeine Geschäftsbedingungen. Dort wird die Bundesregierung zu einer Verordnung ermächtigt, die regeln soll, welche Abschlagszahlungen darüber hinaus - über die eben von mir genannten Möglichkeiten bei Vorliegen von fertig abgeschlossenen Teilwerken - im Baugewerbe verlangt werden dürfen. Diese Verordnung lehnt sich an Vorschriften der Makler- und Bauträgerverordnung an. Sie soll sicherstellen, dass der Verbraucher nicht im so genannten Kleingedruckten benachteiligt wird, das heißt, diese Regelungen gelten Kraft Gesetzes und können nicht abgedungen werden.

Meine Damen und Herren, es handelt sich, wie Sie bemerkt haben werden, um ein wesentliches, umfangreiches, neues Maßnahmebündel zur Lösung der Probleme, die durch unberechtigte Zahlungsverzögerungen entstehen können. Das alles dient in der Tat der Verbesserung der Zahlungsmoral im Sinne der Bezahlung fälliger Rechnungsbeträge für vom Unternehmer erbrachte Leistungen. Allerdings sind in der Öffentlichkeit bereits vorab weiter gehende Forderungen gegenüber dem Gesetzentwurf erhoben worden. So haben mir auch die Vertreter der Thüringer Handwerkerschaft anlässlich eines Gesprächs erklärt, dass ihnen das Gesetz nicht ausreiche. Dabei haben sie insbesondere darauf hingewiesen, dass eine Regelung fehle, nach der ein Eigentumsvorbehalt an den eingebauten Gegenständen bestehen sollte, insbesondere aber fühlen sich die Subunternehmer nicht hinreichend gegenüber den Generalunternehmern gesichert. Auch meinten sie, dass weit höhere Zinsen für den Verzug festgeschrieben werden sollten. Ich habe Verständnis für das Sicherungsinteresse der Handwerker, das habe ich auch immer wieder zum Ausdruck gebracht, zuletzt auch vorgestern Abend bei dem Empfang der Thüringer Handwerkerschaft. Allerdings muss hier gesehen werden, dass die Forderung nach einem Eigentumsvorbehalt in den genannten Fällen nicht mit der bestehenden Rechtsordnung in Übereinstimmung steht und dass höhere Zinsen mit entsprechendem Nachweis auch weiterhin schon jetzt als Verzugsschaden geltend gemacht werden können, wie ich Ihnen eben dargelegt habe. Wenn ich das hier sage, dass dies nicht in Übereinstimmung mit der geltenden Rechtsordnung steht, bedeutet das nicht, dass wir nicht überlegen müssen, wie wir diese verändern, aber unser BGBEigentumsrecht ist ein sehr altes und letztlich auch sehr bewährtes, so dass hier sicherlich noch eine Menge an Überlegungen anzustellen ist.

Zu überlegen ist auch, ob ein gesonderter Abschnitt "Bauvertrag" in das BGB eingeführt werden sollte. Erörterungen im Rahmen des Gesetzgebungsvorhabens haben gezeigt, dass für den Baubereich ein großes Bedürfnis an Spezialregelungen vorhanden ist, die wegen der besseren Übersicht nicht unmittelbar in das allgemeine Werkvertragsrecht eingeführt werden sollten, sondern einen eigenen Abschnitt bilden können, wie dies schon jetzt für das Reisevertragsrecht geregelt ist. Inhaltlich wird man sich überlegen müssen, ob man für den Bereich - ich sage - des gewerblichen Verkehrs zwischen Generalunternehmer und Subunternehmer die Gestellung einer Sicherheitsleistung seitens des Generalunternehmers vor Beginn der Arbeiten des Handwerksunternehmens verlangen muss. Ich glaube, da liegt einer der neuralgischsten Punkte für die Zahlungsschwierigkeiten, in die oft Handwerksunternehmen geraten. In diesem Zusammenhang wird auch zu prüfen sein, ob im Falle der Kreditfinanzierung des Objekts die Forderungen des Handwerkunternehmers gegen den Generalunternehmer vorrangig zu befriedigen sind.

Weiterhin sollte auch darüber nachgedacht werden, ob nicht Regelungen im Gesetz über die Sicherung von Bauforderungen einen zusätzlichen Schutz der Bauhandwerker bewirken können. Das 1909 in Kraft getretene Gesetz ist weitgehend in Vergessenheit geraten. Sinn dieses Gesetzes war und ist die Sicherung der ordnungsgemäßen Verwendung von Baugeld. Es soll, kurz gesagt, verhindert werden, dass Geld etwa von einem Bauvorhaben in ein anderes Bauobjekt fließt. Das Gesetz könnte, unabhängig von den von mir eben genannten Überlegungen zu einer Vorrangbefriedigung, modernisiert und praktikabler gestaltet werden. Beispielsweise könnte die Führung eines Baubuches - heute selbstverständlich in elektronischer Form - den Bauhandwerkern zur Begleichung von Forderungen verhelfen.

Lassen Sie mich auch auf die im Antrag angesprochene Beschleunigung der Verfahren eingehen. Ich darf Ihnen versichern, dass die Gerichte in Thüringen alles tun, um den Bürgerinnen und Bürgern schnellstmöglich zu ihrem Recht zu verhelfen, denn dies trägt auch dazu bei, die Akzeptanz des Rechts allgemein in unserem Rechtsstaat zu fördern. Die Erledigungszeiten möchte ich bereits als gut bezeichnen. Im Durchschnitt werden die Verfahren vor den Thüringer Amtsgerichten in ca. 4,6 Monaten und diejenigen vor den Landgerichten in ca. 6,7 Monaten erledigt.

Meine Damen und Herren, überlegt werden sollte auch die Einführung weiterer prozessualer Rechtsinstitute wie das Voraburteil - ich habe es eben bereits erwähnt -, mit dessen Hilfe den Bauhandwerkern schneller zu ihrem Recht verholfen werden kann, denn die Einführung einer Regelung zum Voraburteil könnte dem Richter die Möglichkeit einräumen, Handwerkern vorab einen Teil der eingeklagten Forderungen trotz vorgebrachter Mängelrüge zuzusprechen. Das wäre so eine Art Urkundenprozess. Ich selber stehe solchen Überlegungen sehr aufgeschlossen gegenüber.

Wie ich bereits ausgeführt habe, stellt der jetzt vorliegende und zum 1. Mai in Kraft tretende Gesetzentwurf nur einen ersten Schritt dar. Er lässt, wie ausgeführt und von mir im Einzelnen auch belegt, Fragen offen, die noch beraten werden müssten. Deswegen haben die Länder auch einen entsprechenden Entschließungsantrag in der Sitzung des Bundesrates gefasst, und zwar mit 16:0 Stimmen, möchte ich betonen, der von der Bundesjustizministerin fordert, die Länderarbeitsgruppe alsbald erneut zusammentreten zu lassen, damit sie sich verstärkt den noch offenen Themen, die noch nicht geregelt sind, widmen kann. Anlässlich der Konferenz der Justizministerinnen und der Justizminister der neuen Länder und des Senators für Justiz des Landes Berlin, die am 2. und 3. April in Meiningen stattgefunden hat, ist dies erneut bestätigt worden. Die Konferenz hat mich beauftragt, ein Schreiben an die Bundesjustizministerin zu richten und darin ein zügiges Zusammentreten der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu fordern. Das habe ich zwischenzeitlich auch getan.

Meine Damen und Herren, es gilt nunmehr, den ersten Schritt, den das vorliegende Gesetz darstellt, weiterzugehen und zu einem befriedigenden Ende zum Wohle unserer Handwerker zu führen. Wenn ich gebeten worden bin, für die Justizminister der neuen Länder mich an die Bundesjustizministerin zu wenden, so können Sie darin erkennen, dass Thüringen in diesen Bemühungen nicht hinten steht, sondern vorweg marschiert. Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Danke, Herr Minister Birkmann. Wird Aussprache gewünscht? Herr Abgeordneter Kallenbach, ganz offensichtlich wünschen Sie die Aussprache, dann eröffne ich die Aussprache zum Tagesordnungspunkt 10. Machen Sie das im Namen Ihrer Fraktion? Ich gehe davon aus. Gut, es gibt ein Nicken des Parlamentarischen Geschäftsführers.

Ganz offiziell, ich beantrage namens unserer Fraktion die Aussprache.

Herzlichen Dank, Herr Abgeordneter Kallenbach. Ich rufe auf den Abgeordneten Lippmann.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Situation, um die es geht, muss nicht noch einmal zum 99. Mal beschrieben werden, wir kennen sie alle und jeder von Ihnen, ganz gleich ob von rechts, Mitte oder links, ist damit schon konfrontiert worden. Aber eines möchte ich ganz deutlich zum Ausdruck bringen - das gehört sich -, diese Situation ist nicht im September 1998 über uns ge

kommen wie die Sintflut, sie ist massiv seit zehn Jahren, zumal für die neuen Bundesländer, hier gang und gäbe. Freilich gibt es Zahlungsverzögerungen, die zumindest partiell legitime Ursachen haben, das wissen Sie. Die gab es und die gibt es immer, aber um die geht es nicht. Es geht um die in Deutschland sich anhäufende kriminelle Energie, berechtigte Forderungen im Zahlungsverkehr nicht oder nicht rechtzeitig zu begleichen. Schuldner sind überwiegend große Firmen, die öffentliche Hand auch. Ich nenne das nur mit Missvergnügen, es ist so, aber auch die Verbraucher gewöhnen sich in zunehmendem Maße daran, erhaltene Rechnungen einfach in den Papierkorb zu schmeißen.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Das ist die Gefahr.)

Die Bundesregierung hat dieses Problem nicht ausgesessen. Die Regierungskoalition hat am 23. Juni 1999 einen Gesetzentwurf erarbeitet und dies im Rahmen einer Sachverständigenkommission - und in diesem Zusammenhang mache ich zum ersten Mal darauf aufmerksam, der Herr Minister hat das alles ausführlich und korrekt dargestellt, ich will es mal versuchen viel kürzer aus der Sicht eines Nichtjuristen zu tun -, hat also im Rahmen einer Sachverständigenanhörung im September 1999 im Rechtsausschuss des Bundestages zur Diskussion gestellt und gleichzeitig gab es dazu, initiiert vom Bundesjustizministerium, diese Sachverständigenkommission Bund-Länder-Arbeitsgruppe, von der Herr Dr. Birkmann gesprochen hat und die einen einstimmigen Bericht vorgelegt hat. Die Ergebnisse wurden in den Gesetzentwurf einbezogen. Das nur kurz zur Entstehungsgeschichte, dabei wollen wir es auch schon belassen. Es hatten die Betroffenen, die Verbände, die Kammern, aber auch die Länder also ausreichend Gelegenheit, in diesem Rahmen ihre Vorstellungen einzubringen. Nunmehr tritt am 01.05.2000 dieses Gesetz in Kraft. Es ist gut so. Die geplanten Regelungen sehen verschiedene Instrumentarien vor, durch die der ungerechtfertigten Verschleppung von Zahlungen wirksam begegnet werden soll. Ich meine, ob es dann wirksam ist, wird sich erst zeigen, wenn eine gewisse Zeit verstrichen ist. Die Praktikabilität wird vielleicht nach einem Jahr zum ersten Mal bewertet werden müssen, das sage ich schon im Voraus. Was Sie hier sagen, ist völlig korrekt, es kann nicht das Ende der Fahnenstange sein, es muss dann möglicherweise weitergehen; in welchen Bereichen, das wird festzustellen sein. Das Gesetz enthält folgende Regelungen und hier kürze ich ab, weil das der Herr Minister ausführlich getan hat, ich sage es bloß noch einmal der Vollständigkeit halber für einzelne Punkte, die ich für wichtig halte: Vor allen Dingen die 30 Tage, der Verzug tritt nach 30 Tagen automatisch ein, das ist für viele Firmen sehr wesentlich. Wenn ich immer gemahnt werden muss und noch einmal gemahnt werden muss, das geht alles sehr schnell. Anhebung des Verzugszinssatzes plus 5 Prozent über den Diskontsatz, Herr Minister hat gesagt, so um die 8 Prozent trifft jetzt zu, früher waren es 4 Prozent, also da wird schon ein ganz anderer Daumendruck auf den, der die Zahlung verzögert, ausgewirkt. Gesetzlicher Anspruch auf Abschlagszahlung war bisher im BGB wohl nicht gere

gelt, Herr Minister, damit werden finanzielle Vorleistungen insbesondere kleinerer Unternehmen leichter zu tragen sein. Abschlagszahlung beim Hausbau ist wichtig für die, die ein Haus bauen. Hier gilt die gleiche gesetzliche Regelung wie unter drei. Es wird geregelt, wann für welche Leistungen Abschläge gefordert werden, da muss natürlich auch bei der Vertragsgestaltung darauf geachtet werden, dass dies korrekt und ausführlich passiert. Abnahmefiktion, ist gesagt worden, bei unwesentlichen Mängeln bei Werksverträgen. Wenn der Besteller bei nur unwesentlichen Mängeln trotz Fristsetzung die Abnahme verweigert, tritt die gesetzliche Fiktion der Abnahme ein und das ist auch im BGB festgeschrieben. Den einen überspringe ich, der ist genannt worden. Bei der Durchsetzung der Mängelbeseitigung wird zugunsten der Verbraucher, und das ist jetzt der Verbraucherschutz, gesetzlich geregelt, dass der Besteller das Dreifache der Mängelbeseitigungskosten einbehalten kann. Das ist eine für die Verbraucher wichtige Regelung. Ganz wichtig ist die Fertigstellungsbescheinigung durch einen Gutachter, der die Mängelfreiheit der Leistungen bescheinigt. Der muss allerdings vom Auftraggeber/Auftragnehmer gemeinsam mit den Kammern bestellt werden. Der Verbraucher muss jetzt nicht mehr der Mängelbeseitigung hinterher laufen, wie er das jetzt hinreichend und sehr ausgiebig tun musste. Neuntens regelt letztlich den Schadenansatz bei vorzeitiger Vertragsbeendigung wegen Sicherheitsleistungsverlangens. Das betrifft Sicherheitsleistungen oder auch Bankbürgschaften. Damit soll es schon vom Inhalt her genügen. Ich will noch drei, vier Sätze zum Schluss sagen.

Man kann sagen, dass durch dieses Gesetz endlich eine Beschleunigung ungerechtfertigt zurückgehaltener Zahlungen erreicht wird. Das Gesetz berücksichtigt im Grunde genommen langjährige Bemühungen vieler Handwerksbetriebe oder vor allem kleinerer Unternehmen. Zugleich, und das ist für die Verbraucher wichtig, berücksichtigt dieses Gesetz den notwendigen, aber fairen Interessenausgleich zwischen Unternehmern einerseits und Verbrauchern andererseits. Es mag sein, dass in dem einen oder anderen Punkt Ergänzungs- und Änderungsbedarf bestehen mag, das ist völlig unstrittig. Es kann sein, dass Defizite im Bauvertragsrecht beseitigt werden müssen, was im Übrigen ja auch angedacht ist, was allerdings nun wieder eine komplizierte Rechtsmaterie ist, weil in das Vertragsrecht wieder eingegriffen werden muss. Also da steht denen, die weiter daran arbeiten, noch ein Stück Arbeit bevor. Zu den vorgenannten weiteren Forderungen des Mittelstandes nur so viel: Der Nachweis der Liquidität ist eigentlich im Einzelnen über Kreditreform über die Kammern möglich, das kann man dort in Erfahrung bringen. Eigentumsvorbehalt ist bis zur vollständigen Begleichung der Rechnung im Gesetz geregelt. Ich denke, meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist ein guter und richtiger Schritt auf dem richtigen Weg, im Übrigen ein Versprechen der heutigen Bundesregierung vor der Wahl. Geben wir diesem Gesetz mal die Zeit, die es braucht, um seine Wirksamkeit nachzuweisen. Und dann unterhalten wir uns gemeinsam darüber, wo es klemmt,

wo es besonders gut lief oder wo es gar nicht geht. Ein Herumdoktern jetzt schon halte ich für nicht gut, nicht wesentlich, ist auch von den Ländern eindeutig und mit einstimmigem Votum bescheinigt worden.

Letzte Bemerkung: Es wird in diesem Zusammenhang immer von einer Verbesserung der Zahlungsmoral gesprochen. Moral kann man nicht verbessern. Zahlungsmoral kann man noch viel weniger verbessern, entweder man hat sie oder man hat sie nicht, die Moral, aber man kann die Holzhämmer größer machen, um sie durchzusetzen. Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Danke, Herr Abgeordneter Lippmann. Herr Abgeordneter Wolf, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, jeder von uns kennt das aus seinem Wahlkreis oder aus seinen Bürgersprechstunden. Da gibt es den einen oder anderen Handwerker, der eigentlich schwarze Zahlen schreibt in seinen Büchern und trotzdem aber ganz kurz vor dem Konkurs steht oder vielleicht sogar schon einen Schritt weiter, weil er auf der einen Seite zwar die Einnahmen hat und auf der anderen Seite seine Verpflichtungen hat und rein mathematisch geht das sogar auf und es bleibt sogar noch ein bisschen für ihn übrig, aber weil seine Kunden in dem Sinne ihren Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht pünktlich oder nicht ausreichend nachkommen, kommt er in eine Schieflage. Wir haben eben von Kollegen Lippmann schon gehört, dass auch die öffentliche Hand leider an der einen oder anderen Stelle zu den säumigen Zahlern gehört, das stimmt. Das ist auch leider von Seiten Thüringens an der einen oder anderen Seite zu bemängeln, aber die öffentliche Hand hat, wenn man sich mit den Handwerkern und mit den Mittelständlern unterhält, immer noch den Vorteil, sie zahlt manchmal zu spät, aber sie zahlt. Und das ist ja das große Problem, was wir bei den Handwerkern und bei den mittelständischen Unternehmen, gerade bei den kleineren Unternehmen haben, dass es eine Verschiebung gegeben hat. Es gibt nicht nur den Auftraggeber und den Unternehmer, sondern meistens gibt es dazwischen noch einmal den Generalunternehmer. Und eigentlich sollte es durch die gesetzlichen Regelungen zu einem Gleichgewicht kommen, auf der einen Seite die Interessen des Auftraggebers, der durchaus ja auch berechtigte Interessen hat, dass das Geld, das er ausgibt, auch so verwendet wird, wie er sich das vorstellt, und keine Mängel in der Baumaßnahme vorhanden sind, die er beauftragt hat, und auf der anderen Seite die Interessen dessen, der den Auftrag angenommen hat und der gern seine Leistungen bezahlt haben möchte. In den vergangenen Jahren, jeder kennt die Beispiele, hat es da an der einen oder anderen Stelle eine deutliche

Schieflage gegeben, dass es im Moment dahin ausgeht, dass die Handwerker und die Mittelständler immer weiter zurückgeraten und immer mehr unter Druck geraten. Die Zahlungsmoral der Kunden treibt eben viele kleine Handwerker und mittelständische Unternehmen in den Ruin.

Um das noch einmal zu untermauern, ein paar konkrete Zahlen: Das Zahlungsverhalten hat sich im Jahr 2000 gegenüber dem Vorjahr in der Bewertung des Handwerks wieder verschlechtert. 1999 gab es etwa 20,7 Prozent der Betriebe, die noch mit dem Zahlungsverhalten ihrer Kunden einverstanden waren, im Jahr 2000 schätzt man, dass nur noch 18,4 Prozent der Betriebe mit dem Zahlungsverhalten ihrer Kunden einverstanden sind, und zum 1. Mai wird ja nun das Gesetz in Kraft treten, das durchaus Verbesserungen schafft. Wir haben die Einzelheiten schon gehört. Um noch einmal auf die Vergangenheit einzugehen, gerade bei den privaten Auftraggebern, welcher Rechtsform auch immer, war es so, dass die Vergütung erst bei der Abnahme des fertigen Bauwerks fällig wurde. Bis dahin trägt der Bauunternehmer, also der Auftragnehmer, das volle Risiko, dass sein Auftraggeber vielleicht an der einen oder anderen Stelle zahlungsunfähig wird oder von vornherein eingeplant hat, zahlungsunfähig zu werden, um dann seine Baukosten auch entsprechend zu drücken. Das wird versucht mit diesem Gesetz zu heilen. Wir haben eben aber auch schon gehört, dass das Gesetz, so wie es uns vorliegt, sicherlich noch nicht ausreichend ist. Als Hauptfortschritt möchte ich bezeichnen, dass es keine Abnahmeverweigerung mehr geben kann, denn das ist ja im Moment auch von dem einen oder anderen Auftraggeber missbraucht worden, um seine Baufinanzierung entsprechend durchzurechnen, indem man sich dann entsprechend Zeit lässt mit der Zahlung. Dann kann man inzwischen schon wieder sehen, wo man das Geld für die Zahlung herbekommt.

Wir werden sicherlich in Deutschland aber mit diesem Gesetz, das am 1. Mai in Kraft tritt, eine Insellösung haben. Wir dürfen nicht vergessen, dass wir im europäischen Raum die Vertragsbeziehungen haben, und das wird sicherlich dann auch noch eine der wichtigen Aufgaben sein, die in naher Zukunft zu lösen sind. Aber ich weiß auch, dass man im Moment auf europäischer Ebene dabei ist, Lösungen zu schaffen. Das Gesetz ist ein Anfang und ist vor allen Dingen als Schritt in die richtige Richtung anzusehen. Der Schritt ist zwar etwas kurz, aber er ist nicht zu kurz.

(Zwischenruf Abg. Pohl, SPD: Ihr habt doch überhaupt nichts gemacht.)

Wir haben auch schon gehört, dass es mit Sicherheit Regelungen geben wird, die auch über das, was am 1. Mai in Kraft treten wird, hinausgehen. Ich kann auch Herrn Pohl beruhigen, wenn wir uns das Stimmverhalten im Bundesrat ansehen, waren dort sowohl die A- als auch die B-Länder mit diesem Gesetz einverstanden und auch sowohl die SPD- als auch die CDU-geführten Länder wer

den an der Verbesserung der gesetzlichen Regelungen weiter arbeiten. Wir werden an dem Thema auch als CDUFraktion weiter dranbleiben und die Bund-Länder-Arbeitsgruppe wird von Thüringen angeführt. Von daher sehe ich durchaus eine große Chance, dass wir auch unsere Meinung entsprechend umsetzen können. Auch ich möchte darauf hinweisen, es wird das Wort "Zahlungsmoral" in diesem Zusammenhang des Öfteren verwendet und zu diesem Wort "Zahlungsmoral" gehört eben wirklich auch der Begriff "Moral". Es ist leider eingerissen, dass man Rechnungen erst nach der ersten Mahnung überhaupt das erste Mal ernst nimmt und über die Zahlung nachdenkt. Da sollte vielleicht jeder, der als Kunde draußen mit seinen Rechnungen umgeht, darüber nachdenken. Auch das gehört dazu, dass man dem, der die Leistung erbringt, wenn man die Leistung dann in Anspruch genommen hat, rechtzeitig auch seine Leistung bezahlt. Auch das ist eine Form von Moral. Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Danke, Herr Abgeordneter Wolf. Herr Abgeordneter Ramelow, Sie haben das Wort.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, ich bin sehr froh, dass es eine so große Übereinstimmung in diesem Haus zu dieser Frage gibt, denn es ist nicht nur eine Frage der juristischen Betrachtung, sondern es ist tatsächlich eine Frage, wie Sie, Herr Minister, angesprochen haben, des Glaubens und der Festigung des Vertrauens an den Rechtsstaat. Jeder, der hiervon betroffen ist, über was wir hier reden, hat großen Zweifel, ob der Rechtsstaat überhaupt funktioniert. Deswegen bin ich sehr froh, dass wir hier im Haus darüber so verantwortungsbewusst reden, und ich würde Ihnen auf den Weg geben, Herr Minister, wir werden alles tun, um Sie zu unterstützen, dass Ihre Überlegungen beschleunigt weitergetragen werden und in Gesetzeshandlung umgesetzt werden.

Ein zweite Bemerkung: Beim Handwerkertag gab es eine Auseinandersetzung um ein Flugblatt. Ich habe es heute vom Kollegen Kallenbach erhalten. Es ist barer Unsinn, ich will das einfach einmal klarstellen. Auch niemand in der PDS kann so einen Unsinn auch nur ansatzweise gut finden. Ich kenne jedenfalls niemanden, der einen solchen Unsinn vertreten würde. Ich denke, wir sollten aber auch aufpassen, dass wir uns als Abgeordnete nicht verantwortlich machen lassen für die Dinge, die wir nicht kennen. Weder der Kollege Kallenbach kannte das Flugblatt noch ich. Insoweit sollte man bitte auch von der Handwerkskammer pfleglich mit uns umgehen. Ich habe das gestern bei der Ossi-Demonstration auch klargestellt, und zwar im Namen von Kollegen Kallenbach - der hat es zwar gar nicht gewusst, es wird ihn vielleicht erschrecken - und von mir, dass wir an so etwas überhaupt kein

Interesse haben können. Ich will nur einmal zitieren, da steht drin: "Heute werden 200 Mrd. DM mehr verzehrt als produziert." Wie kann man denn DM verzehren? In dieser Art und Weise ist es irgendwie ein Witzblättchen. Ich habe es unter Satire abgebucht. Ich will das hier einfach nur einmal klarstellen, damit das in dem Hause auch klar ist, dass man nicht sagt, Abgeordnete finden so etwas gut. Ich glaube, kein Mensch kann so ein Blatt eigentlich gut finden.

Meine Damen und Herren, die Statistik führt uns die Zahlen zu diesem sensiblen Thema deutlich vor Augen. Im Jahr 1999 wurden 1.513 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt. 1.375 Insolvenzverfahren, das entspricht 90,9 Prozent aller Eröffnungsanträge, betrafen Unternehmen und, meine Damen und Herren, dieser Anteil ist steigend. 1998 waren es schon 82,6 Prozent, 1999 sind es schon 90,9 Prozent. Die meisten Firmenzusammenbrüche gab es 1999 mit 681 Insolvenzverfahren im produzierenden Gewerbe, auch hier steigende Tendenz zu 1998. Die Anzahl der Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens im Handwerk stieg auch hier, und zwar um 20 Fälle 1998 auf 250 Verfahren in 1999. Ein nicht geringer Teil dieser Verfahren hat seine Ursachen in der ausstehenden Begleichung erbrachter Leistungen.

Aber, meine Damen und Herren, die Statistik zeigt nur die Zahlen. Die Auswirkungen dieser Firmenzusammenbrüche auf Eigenkapital von Zulieferern, die wegfallenden Arbeitsplätze und auch familiäre Schicksale sind in der Statistik nicht erfasst. Hier sind viele Gespräche, Bitten um Hilfe, Vorstellungen, aber auch Petitionen an den Landtag oder wie am 28. März oder gestern - Demonstrationen vor dem Thüringer Landtag Zeugnis für die Probleme und Ausdruck des Kampfes dieser betrogenen Unternehmer gegen die Zahlungsunmoral. Die PDS hat sich in vielfältiger Art diesem Problem angenommen und ist auch im Bundestag aktiv geworden, denn wir sehen mit großer Sorge, dass es zwei prinzipielle Problemfälle in diesem Zusammenhang gibt. Da sind zum Ersten die Besteller von Leistungen, die sich mit dem Hinauszögern von Zahlungen einen Kredit bei den Erbringern der Leistungen einräumen, und bedauerlicherweise fallen in diesem Rahmen auch zunehmend die öffentlichen Besteller auf. Die Kommune oder sonstige öffentliche Stellen betreiben das jedoch nicht mit krimineller Energie. Hier ist die zeitweise Nichtverfügbarkeit flüssiger Mittel im Zusammenhang mit der schwachen Haushaltslage Anlass, der aber die prinzipielle Versagung berechtiger Zahlungsanforderungen ausschließt. Schlimmer sind die Geschäftspartner, die die Zahlung prinzipiell hinauszögern, die die Leistungserbringer dem Grunde und dem Inhalt nach anzweifeln und von ihrem angeblichen Einbehaltungsrecht - trotz erbrachter Leistungen - Gebrauch machen. Das ist der Personenkreis, von dem der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaften der Thüringer Kammern, Herr Bachmann, sagt, dass sie schon in den Wohnungen wohnen, die Heizung funktioniert und die Türen schließen, aber von denen die Handwerker für ihre Arbeit einfach kein Geld bekommen. Hier ist nach unserer Auffassung eine Nachbesserung des Gesetzes zur Beschleunigung fälliger Zahlungen

notwendig. Zwar sind die Erhöhungen der Verzugszinsen oder der automatische Verzugseintritt nach 30 Tagen für den Teil der Schuldner, die ihre vermeintlichen Spielräume aus taktischen Gründen voll ausnutzen, oft Grund genug schneller zu zahlen. Dass aber der Teil der Zahlungsunwilligen trotz der erhöhten Verzugszinsen immer noch besser mit dem einbehaltenen Geld lebt als mit den höheren Zinsen für einen Überziehungskredit, wird hiervon wenig beeindruckt. Das schließt auch nicht aus - Herr Minister, wie Sie es richtig gesagt haben -, dass der, der einen eigenen Kontokorrentkredit hat, seine Zinsen geltend machen kann. Aber derjenige, der keine Bonität hat und sich so schadlos an dem Handwerker hält, das ist der, den ich geißele. Und erschwerend wirkt in diesen Fällen, dass eine gerichtliche Auseinandersetzung einfach zu lange dauert. Ich habe eben etwas zu dem Begriff des Rechtsstaats gesagt, der darunter leidet und, wie ich finde, zu Unrecht leidet, deswegen sind wir alle gefordert.

Es ist bei einem derartigen Gang zur Justizia eine weit schlimmere Belastung für den Kläger und den Leistungserbringer, zumindest bis zum erfolgreichen Abschluss seines angestrengten Verfahrens; so lange muss er warten. Auch darauf wird von den säumigen Zahlern spekuliert. Dass der Handwerker mangels verfügbarer Finanzen über einen so langen, in der Summe aller Außenstände häufig zu langen Zeitraum versucht eine gütliche Einigung zu erreichen und den Gang zum Gericht wirklich nur als letzten Weg ansieht. Häufig bleibt dieser Weg jedoch dann erst dem Insolvenzverwalter vorbehalten. Dieser Wirkungsmechanismus spielt mit den Empfindungen der so davon betroffenen Handwerkerfamilien. Und es gibt eine zweite Gruppe von Problemfällen, die sich insbesondere bei den Großaufträgen tummelt und nicht im spielerischen Verzögern der Zahlungen ihr Erfolgserlebnis sucht, das sind die Leistungsbesteller, die mit krimineller Energie bei Großobjekten eine Vielzahl von Handwerksbetrieben, z.B. bei der Modernisierung von Plattenbausiedlungen, beschäftigen und nach Bereitstellung der letzten Abschlags- oder Schlussrechnung ihre Firma einfach auflösen.

Ein vorhandenes, unübersichtliches Firmengeflecht, die Gründung immer neuer Firmen und vor allem die absolute Freiheit von etwaigem Vermögen bei diesen Unternehmen macht das Eintreiben der Rechnungsbeträge schier unmöglich. Hier verzweifeln betroffene Handwerkerfamilien nur noch und zweifeln auch an dem Rechtsstaat.

Herr Minister Schuster, die Firma Stabbitherm lässt grüßen. Ein Geflecht von über zehn Firmen von der Vermögens-, Besitz-, Besitzverwaltungs-GmbH bis zum Generalauftraggeber, Auftraggeber, Projektbegleitungseinheit tritt wechselseitig in Erscheinung, ist sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer und schiebt das Geld so lange im Kreis herum, dass zwar die erbrachte Leistung abgenommen wird, für die Schlussrechnung aber kein Geld mehr verfügbar ist. So sind an einem einzigen Vorhaben für über 40 Handwerkerbetriebe die Rechnungen nicht beglichen worden. Die Thüringer Firmen haben sich deshalb an

den Wirtschaftsminister mit der Bitte um Hilfe gewandt. Medienwirksam, Herr Minister Schuster, war Ihr Auftreten in den ausgeräumten Handwerkerräumen schon und auch Ihre Zusage zur Hilfe, bloß genutzt hat sie in der Praxis wenig. Zum einen waren die Betriebe zum Zeitpunkt Ihrer Zusage schon plattgemacht und zum anderen meinten Sie mit der Hilfe die Darlehensausreichung nach der Richtlinie für den Thüringer Fonds für Unternehmen in Schwierigkeiten im Rahmen des Thüringer Mittelstandsprogramms. Sie haben bloß nicht verstanden, Herr Minister, dass die Handwerker über keine Mittel an sich mehr verfügten, um sich wie diese Art von Unterstützung es erfordert und wie es in der Richtlinie formuliert ist - in angemessener Weise mit eigenen Mitteln an der Abwehr der Gefahr für den Fortbestand des Unternehmens und seiner Arbeitsplätze zu beteiligen. Oder eine andere Variante: Wenn man das Fondsprogramm in Anspruch nehmen will, braucht man eine begleitende Hausbank. Wenn die begleitende Hausbank den Antrag an die TAB nicht weiterleitet, nutzt uns der ganze Fonds nichts mehr und die Firma ist vorher in Konkurs.

Das System Stabbitherm sind nicht Dinge, die Sie zu vertreten haben, es ist nur die Wirksamkeit der Mechanismen, die ich hier beschreibe. In dieser Art und Weise, denke ich, müssen wir über Alternativen nachdenken. Diese kleinen Firmen verfügen über keine dingliche Sicherheit mehr, um zu erreichen, dass sich die Hausbank, wie ebenfalls in den Richtlinien als Voraussetzung gefordert, ebenfalls in angemessener Art und Weise beteiligt.

Nein, Herr Minister, diesen Firmen war nicht mehr mit geborgtem Geld zu helfen, das mit marktüblichem Zinssatz von einer Laufzeit von bis zu sechs Monaten bereitzustellen ist. Was diese Firmen benötigt hätten, wäre aktive Unterstützung vom Staat und von der Justiz gewesen, damit den Betrügern schnell - und ich rede hier von Betrügern - das Handwerk gelegt wird. Damit endlich schnell, konsequent und hart auch gegen zukünftige Betrüger dieser Machart abschreckende Signale gesetzt werden.

Möglicherweise wäre auch der Gedanke, den mein werter Kolleger der CDU-Fraktion, der Abgeordnete Kretschmer, pressewirksam in einer Pressekonferenz im so genannten Sommerloch - ich glaube es war im Jahr 1997 - geäußert hat, hier eine Lösung gewesen. Herr Kretschmer hatte vorgeschlagen, dass der Freistaat in Form einer seiner Gesellschaften die offenen Rechnungen der Handwerker und Unternehmer gegenüber den säumigen Zahlern übernimmt und im Ergebnis der Prüfung der Rechnungsrichtigkeit und unter Beachtung eines Realisierungsrisikos für den Rechnungsbetrag einen Betrag an den Leistungserbringer, den Handwerker und Unternehmer auszahlt, aber mit der ganzen Kraft des Landes das Geld dann eintreibt. Nach dem Sommerloch ist es aber um diesen Vorschlag ruhig geworden und trotzdem - auch wenn er heute nicht hier ist -, wo Herr Kretschmer Recht hat, hat er Recht. Ich denke, auch darüber sollten wir noch mal erneut nachdenken.

Meine Damen und Herren, im Jahre 1999 sind den leistungserbringenden Unternehmen allein in Thüringen über 130 Mio. DM durch unbezahlte Rechnungen verloren gegangen. Gewerbliche Rechnungen wurden durchschnittlich nicht vor Ablauf von 65 Tagen bezahlt. Eine Umfrage des Bundesverbandes Deutscher Inkassounternehmen unter seinen Mitgliedern ergab, dass Überschuldung der Zahlungspflichtigen mit 80 Prozent und Vorsatz zur Nichtbegleichung fälliger Zahlungen mit 45 Prozent an der Spitze der Gründe für die sinkende Zahlungsmoral liegen. Sowohl aus den von mir auf zwei Hauptfälle reduzierten Varianten des, sagen wir, sportlichen Nichtzahlens und des kriminellen Nichtzahlens, aber auch die genannten Auswirkungen und Ursachen der Zahlungsunwilligkeit und letztlich die Demonstration des ostdeutschen Selbsthilfevereins zum Schutz vor Insolvenz vom 28. März und von gestern vor dem Landtag machen deutlich, dass das beschlossene und am 1. Mai in Kraft tretende Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen nachgebessert, tangierende Gesetze ergänzt bzw. novelliert werden müssen und vor allem die Möglichkeiten im Freistaat zur Besserstellung der Leistungserbringer gegen den säumigen Zahler geprüft werden müssen. Insoweit, Herr Justizminister, Ihre Überlegungen, die Sie vorgetragen haben, finden unsere volle Zustimmung.

Anlässlich der Demonstration des O.S.S.I.-Vereins, genannt auch Ossi-Vereins, und der Ausführung des Abgeordneten Kallenbach, dass das Gesetz in der verabschiedeten Form nicht ausreichend sei, kann ich nur beipflichten. Meinem Vorschlag, das Problem im Wirtschaftsausschuss zu beraten und daraus folgend über Plenarbeschlüsse Handlungen der Landesregierung zu verhandeln, wurde, was ich sehr bedauere, leider nicht gefolgt. Ein Thema, das existenzbedrohende Situationen, Verlust von Ergebnissen eines Arbeitslebens, aber auch Arbeits- und Hoffnungslosigkeit zum Inhalt hat, eignet sich nicht für parteipolitische Schauläufe.

(Beifall bei der PDS)

Hier ist parteiübergreifende Sacharbeit gefordert. Insofern unterstützen wir die Ausführungen des Justizministers Birkmann und den Beschluss der Minister und Justizsenatoren auf der Meininger Beratung zur Erfüllung einer Vorabverfügung, also eines sofort vollstreckbaren Urteils bei unstreitigen Zahlungsrückständen. Das sind unbedingt weitere Möglichkeiten zur Beschleunigung der Bezahlung einer Rechnung. Aber leider bezieht sich dieses nur auf unstreitige Forderungen. Wir meinen, dass der Blickwinkel im Augenblick viel zu sehr auf diese Art der Forderung gerichtet wird. Uns erscheint aber mindestens ebenso wichtig, dass über Zentralisierung von Mahngerichten oder die Beschleunigung von Mahnverfahren durch Wegfall eines gesonderten Antrags auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides nachgedacht wird. Wer ein Mahnverfahren einleitet, der dokumentiert doch schon damit seine Absicht, zu Geld zu kommen. Warum soll er das mit gesondertem Antrag auf Vollstreckungsbescheid eigentlich nochmals bekunden müssen.

Beraten werden sollte auch die Einrichtung einer zentralen Mahnverfahrensauskunftsstelle, selbstverständlich unter Beachtung datenschutzrechtlicher Belange. An dieser Stelle weise ich mal auf die zirkulierenden schwarzen Listen hin. Es wäre besser, wir hätten ein durch den Staat geordnetes Verfahren, damit die einzelnen Firmen nicht, wie auch immer, schwarze Listen in Umlauf bringen müssten mit all ihren Nachteilen. Sie müsste ermöglichen, sich vergleichsweise objektiv über das Zahlungsverhalten möglicher Vertragspartner informieren zu können. Die Aussage der Inkasso- und Auskunftsbüros sind hier häufig hinlänglich nicht objektiv. Dabei ist natürlich klar, aus der Eigenverantwortung für seine Geschäfte und Verträge kann und darf niemand entlassen werden. Nur muss jede und jeder Unternehmer überhaupt die Chance bekommen, die dazu erforderlichen Prüfungen auch tatsächlich vornehmen zu können. Und, meine Damen und Herren, selbstverständlich halten wir eine Überarbeitung des aus dem Jahre 1906 stammenden Gesetzes über Bauforderung ebenso für notwendig, wie wir auf solche Mechanismen wie die Pflicht zur Abgabe von Ausfallbürgschaften sowie zur eigenständigen Rechnungslegung für das Material bei Anlieferung auf der Baustelle in Abhängigkeit vom Bauzeitplan und auf den Eigentumsvorbehalt bis zur Begleichung der Rechnung hinweisen wollen. Hier ist Ausgestaltungsraum vorhanden, damit Handwerker nicht zu Leidtragenden werden und nicht ewig auf ihr Geld warten müssen. Aber ebenso sind die Thüringer Möglichkeiten der Bürgschaften und der Liquiditätshilfe auf ihre Wirksamkeit zur Überwindung finanzieller Probleme von Unternehmen im Ergebnis fehlender Zahlungseingänge zu prüfen und dem Bedarf anzupassen.

Wenn wir einen stabilen Mittelstand wollen, dann können wir nicht zulassen, dass Handwerk und Gewerbe durch kriminelle Zahlungsverzögerung und durch Zahlungsverweigerung geschädigt werden. Abzuwarten, bis der Rechtsstaat hier Recht gesprochen hat, ist für all die Familien, die im Konkurs gelandet sind, viel zu spät und einen Nutzen, den der Insolvenzverwalter hat, ist eigentlich eine bittere Erkenntnis für die betroffenen Menschen. Dann muss diese Regierung ebenso wie wir den Nachbesserungsbedarf erkennen, wie wir es heute gehört haben, und gegenüber der Bundesregierung ebenso aktiv werden, wie im Land Thüringen die Maßnahmen des eigenen Einflussbereichs überprüft und weiterentwickelt werden müssen. Nicht Parteipolitik, sondern Sacharbeit ist hier gefragt. Vielen Dank.

(Beifall bei der PDS)