Protocol of the Session on April 13, 2000

Meine Damen und Herren, das Kölner Institut für Sozialforschung hat 4,7 Millionen Minijobs festgestellt, und zwar solche Personen, die nur diese Minijobs ausgeführt haben, nicht die Nebenbeschäftigungen.

Frau Abgeordnete Vopel, kommen Sie bitte zum Schluss.

Ja, ich sage nur noch eine Zahl. Angemeldet sind mittlerweile 3,4 Millionen. Ich frage mich, wo ist der Rest geblieben, oder fragen wir uns das einmal alle, wo ist der Rest geblieben zwischen 4,7 und 3,4 Millionen.

(Beifall bei der CDU)

(Zwischenruf Abg. Ramelow, PDS: Viel- leicht bummeln sie Überstunden ab.)

Als Nächster hat sich Herr Abgeordneter Höhn zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Ausführungen von Herrn Kollegen Bergemann und von Frau Kollegin Vopel können hier an dieser Stelle so nicht un

widersprochen bleiben. Ich darf vielleicht einmal in Erinnerung rufen, aus welchem Grund in den 70er Jahren dieses Gesetz überhaupt entstanden ist. Das ist entstanden zur Regelung von Jobs der Studenten in den Semesterferien. Das war der Ursprung, was dieses Gesetz regeln wollte. Was sich in den Jahren danach entwickelt hat bis einschließlich 1999, das haben meine Vorredner, Herr Lippmann und auch Herr Ramelow, anschaulich ganz deutlich dargelegt, etwa 6,5 Mio. dieser Jobs. Wissen Sie, es war gerade der Mittelstand, es war das Handwerk, es waren die Kleinunternehmer, die sich in erster Linie über zu hohe und immer stetig steigende Lohnnebenkosten beklagt haben. Es war 1996 - wenn ich mich recht erinnere - Ihr ehemaliger Fraktionsvorsitzender im Bundestag, der Herr Schäuble, der sich massiv für eine Änderung dieses Gesetzes eingesetzt hat. Es ist damals am Lobbyistentum der Dreipunktepartei gescheitert, nur noch einmal zur Erinnerung.

(Unruhe bei der CDU)

Wissen Sie, Sie haben eben beklagt, dass die Handwerker auf dem gestrigen Abend oder die Handwerkskammern, die Mittelständler die Auswirkungen dieser jetzigen Gesetzesänderungen beklagt haben. Ich antworte Ihnen einmal ganz hart und auch einmal etwas volkstümlich: Wer einen Teich trocken legen will, der darf die Frösche nicht fragen.

(Unruhe bei der CDU)

Es war nämlich genau diese Klientel, die dazu beigetragen hat, dass die Lohnnebenkosten durch die immer weiter ausufernden geringfügigen Beschäftigten so weit in diese Misere gekommen sind, das vergessen Sie immer wieder. Und wissen Sie, genau die Unternehmer, die dieses Solidarprinzip, und das ist auch in dieser Branche - in der Wirtschaft - ein Solidarprinzip, nämlich dahin gehend, dass es eine solidarische Finanzierung unserer Sozialkassen auch auf Seiten der Unternehmer zu geben hat. Diejenigen, die dieses Prinzip mit der immer mehr zunehmenden ausufernden geringfügigen Beschäftigten unterlaufen haben, haben das Grab derer geschaufelt, die nur reguläre Jobs angeboten haben. Und das war die Konsequenz.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Deshalb musste diesem Treiben und diesem Verfahren Einhalt geboten werden. Es ist an den Darlegungen hier ganz deutlich geworden, dieses Ziel, bei allem Bürokratismus, den ich gerne zugestehen möchte, der mir persönlich auch nicht so ganz gefällt, hat das Gesetz allemal erreicht. Danke schön.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Danke, Herr Abgeordneter Höhn. Auch die Landesregierung hat sich zu Wort gemeldet. Herr Minister Schuster, bitte.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, mit der Auswertung von den empirischen Studien ist das so eine Sache, Herr Lippmann. Ich habe den Eindruck, dass Sie die fragliche INFAS-Studie sehr selektiv gelesen, jedenfalls hier berichtet, haben. Hätten Sie die Studie umfassend zur Kenntnis genommen, wäre Ihnen sicher aufgestoßen, wie die Reaktion unserer Wirtschaft auf diese Gesetze gewesen ist. Es wird dargestellt, dass 19 Prozent der Betriebe neue Arbeitskräfte eingestellt haben, darunter 16 Prozent neue Vollzeitkräfte, dass aber mehr als die Hälfte der Betriebe sein Leistungsangebot reduziert oder die Arbeit auf die bestehende Belegschaft verteilt hat. Meine Damen und Herren, mehr als die Hälfte. Und man kann sich gut ausrechnen, wohin diese Arbeitsplätze denn gegangen sind.

Mit dieser Änderung ist ein Ziel sicher erreicht worden, die Kassen der Versicherungen wurden besser gefüllt. Wenn man dies als Ziel gehabt hat, kann man konstatieren, Ziel erreicht. Aber, meine Damen und Herren, die Frage ist doch, ob man mit der vorgeschlagenen Änderung, nämlich Arbeitsverträge aufzuspalten, dem Bedarf der Unternehmen Rechnung tragen kann.

Viele Unternehmen haben saisonale Spitzen und Bedarf an Saisonarbeitskräften.

(Zwischenruf Abg. Lippmann, SPD: Die fal- len doch gar nicht in das Gesetz. Das wissen Sie doch auch.)

Hierfür eignet sich die Neuregelung nicht. Bei den Privathaushalten ist ein solches Bemühen auch zwecklos. Aber wie wirkt es sich denn auf die Unternehmen aus. Hier ist festzustellen, dass die Auswirkungen einhellig negativ sind. Die gesetzliche Regelung trifft insbesondere die kleineren und die kleinen Unternehmen und hier vor allem die Existenzgründer. Hier kann man feststellen, dass das neue Recht dazu geführt hat, dass die Zahl der Existenzgründer stark abgenommen hat.

(Zwischenruf Abg. Lippmann, SPD: Aus welchem Hut haben Sie das gezaubert?)

Einen Moment bitte, Herr Minister Schuster. Jetzt ging ein Handy.

(Zwischenrufe aus dem Hause: Wer war das?)

Sie wissen, dass es nicht gestattet ist, ein Handy anzuhaben. Eigentlich müssten Sie jetzt die Tribüne verlassen. Ich will das noch mal nachsehen, aber beim nächsten Mal müssen Sie hier leider verschwinden.

Bitte fahren Sie fort, Herr Minister Schuster.

Mit diesem Gesetz wurden unterschiedliche Regelungen für geringfügige Haupt- und Nebenbeschäftigte geschaffen. Sie kennen das alles. Aber, meine Damen und Herren, wenn man, um einem Beschäftigten 630 DM gewähren zu können, als Unternehmen zusätzlich 1.300 DM an Kosten aufwenden muss, Herr Lippmann, dann ist es mit Sicherheit kein beschäftigungsförderndes Gesetz. Sind wir uns wenigstens in diesem Punkt einig, Herr Lippmann? Diese Regelung ist kontraproduktiv. Dies ist ein Gesetz, das die Leute geradezu in die Schwarzarbeit treibt, meine Damen und Herren. Deshalb muss dieses Gesetz weg.

(Zwischenruf Abg. Lippmann, SPD: Dann wäre es ja besser, alle würden schwarz arbei- ten.)

(Beifall bei der CDU)

Danke, Herr Minister Schuster. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit können wir den Tagesordnungspunkt 17 a abschließen.

Wir kommen zum zweiten Teil des Tagesordnungspunkts 17

b) auf Antrag der Fraktion der PDS zum Thema: "Chancen für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen in Thüringen" Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 3/503

Zu Wort hat sich als Erster Herr Abgeordneter Nothnagel gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, am 5. Mai dieses Jahres jährt sich der europaweite Protesttag für Gleichstellung Behinderter zum zehnten Mal und wird in Thüringen zum fünften Mal öffentlich begangen. Die Thüringer Behindertenverbände fordern nun bereits zum fünften Mal die Gleichstellung behinderter

Menschen, aber bisher ohne Erfolg. Ab November 1994 wurde das Grundgesetz Artikel 3 Abs. 3 geändert. Ich zitiere: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Und in der Verfassung des Freistaats Thüringen Artikel 2 Abs. 4 ist enthalten, ich zitiere: "Menschen mit Behinderung stehen unter dem besonderen Schutz des Freistaats. Das Land und seine Gebietskörperschaften fördern ihre gleichwertige Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft."

Meine sehr geehrten Damen und Herren, trotz dieser beiden Artikel im Grundgesetz sowie in der Verfassung des Freistaats Thüringen hat sich die Lebensqualität behinderter Menschen nur kaum zum Positiven verbessert. Meines Erachtens liegt dies auch an dem gesellschaftlichen Bild, wie man behinderte Menschen betrachtet. Dieses Bild ist zumeist negativ geprägt und von dem Kosten-Nutzen-Denken beeinflusst.

Im Februar des letzten Jahres unterzeichnete Ministerpräsident Dr. Vogel die Kampagne "Gleichstellung 2000", die eine Initiative der "Selbstbestimmt-leben-Bewegung" in Thüringen ist. Mit den Initiatoren dieser Kampagne - einer davon bin ich auch - führte Ministerpräsident Dr. Vogel während des Bundes-Reha-Kongresses in Suhl ein Gespräch und unterstrich dabei nochmals seine Unterstützung. Aber nach der Landtagswahl ging der alte Trott, das alte Denken der CDU-Regierung, weiter. Das Thema "Behinderte Menschen" wurde in der ersten Regierungserklärung nur unter der Rubrik "Integration in die Werkstatt für Behinderte" und das "Betreute Wohnen" gestreift. Hier ist nachzufragen, ob der Ministerpräsident die Gleichstellung behinderter Menschen vergessen hat oder ob er unter den oben genannten Punkten die Gleichstellung und Selbstbestimmung von behinderten Menschen versteht.

Im Freistaat Thüringen und dem zuständigen Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit sowie in den nachgeordneten Einrichtungen kommen behinderte Menschen meistens in Verbindung mit Institutionen und institutioneller Förderung vor. Der bundesweite Trend zur Gleichstellung und selbstbestimmten Leben behinderter Menschen geht auch an Thüringen nicht spurlos vorbei; zumindest im Sprachgebrauch ist dies zu erkennen. Dies ist meiner Meinung nach ein Etikettenschwindel, solange nicht die Strukturen verändert werden. Die Interessen der Wohlfahrtsverbände sind wichtiger als die Interessen und Bedürfnisse von behinderten Menschen. Die Behindertenpolitik der Landesregierung ist vor allem von dem Bild geistig behinderter Menschen oder mehrfach behinderter Menschen, die eines hohen Pflege- und Betreuungsaufwands bedürfen und meistens in Heimen leben, geprägt. Somit ist die Behindertenpolitik der Landesregierung sehr von der Lobby und den Interessen der Wohlfahrtsverbände beeinflusst. Veränderungen werden nur in dem Rahmen zugelassen, solange die Interessen der Wohlfahrtsverbände nicht angetastet werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, am 1. März dieses Jahres hat die "Aktion Sorgenkind" sich in "Aktion Mensch" umbenannt. Dies ist ein deutliches Zeichen, dass ein Paradigmenwechsel auch in der Politik schon längst überfällig ist. Behinderte Menschen sind keine Sorgenkinder. Anlässlich der Eröffnung des Festivals der guten Taten am 11. März 2000 in der Staatskanzlei hielt Minister Krapp eine Festrede.

Herr Minister Krapp, ich hätte mich gefreut, wenn ich in Ihrer Rede neue Ansätze hinsichtlich der Einführung eines Wahlrechts auf eine integrative Beschulung gehört hätte. Aber nein, es wird weiter verfahren nach dem Motto: "Du bist behindert, du bist anders, du musst in eine Sondereinrichtung." Dieser Automatismus muss endlich beendet werden. Dies ist nur ein Beispiel, wie Bürgerrechte von behinderten Menschen beschnitten werden. Weitere Beispiele sind das Wohnen und die zur Verfügung stehenden barrierefreien Häuser und Wohnungen außerhalb von Einrichtungen, die öffentlichen Räume und Gebäude, der öffentliche Personennahverkehr und die Arbeitswelt, um nur einige Beispiele zu nennen.

Eine positive Veränderung kann nur im Einklang mit Behinderten und Nichtbehinderten erreicht werden. Da haben auch wir - ich schließe mich hier nicht aus - ein großes Stück Arbeit vor uns, welches ich durch das Zitat von Adolf Ratzker belegen möchte: "Was uns fehlt ist Stolz. Solange wir unsere Behinderung als Tragödie begreifen, wird man uns bemitleiden. Solange wir uns passiv verhalten, wird man uns steuern. Solange wir uns unserer Behinderung schämen, wird man uns als lebensunwert bezeichnen." Die Behindertenpolitik im Freistaat Thüringen muss sich in Richtung Gleichstellung und Teilhabe am Leben der Gemeinschaft entwickeln und unter dem Motto "Bürgerrechte statt Sonderrechte" stehen.

Bitte, Herr Abgeordneter Nothnagel,...

Ich komme zum Schluss. Ich fordere die Landesregierung auf, sich im Rahmen des Bundesrates für ein Gleichstellungsgesetz für behinderte Menschen auf Bundesebene einzusetzen und in Thüringen auf Landesebene ebenso ein Gleichstellungsgesetz für Behinderte auf den Weg zu bringen.

(Beifall bei der PDS)

Danke schön. Als Nächster hat sich der Abgeordnete Grob zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, das Streben nach Chancengleichheit und umfassender gesellschaftlicher Eingliederung von Menschen mit Behinderungen ist eine ständig verpflichtende Aufgabe, der sich alle Beteiligten immer wieder neu stellen müssen. Behinderte Menschen haben wie alle anderen Bürger Anspruch auf ein menschenwürdiges Leben und freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit. Aus dem im Grundgesetz verankerten Staatsgebot erwächst die Verantwortung des Staates für eine gleichberechtigte Teilnahme und volle Integration behinderter Menschen. Das in Artikel 3 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes aufgenommene Benachteiligungsverbot für behinderte Menschen bedarf der Umsetzung in allen Bereichen des täglichen Lebens. Unter der besonderen Berücksichtigung dieses Grundrechts heißt es konkret, dass alle rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um noch bestehende Nachteile in vollem Umfang auszugleichen und die Chancengleichheit für ein bestimmtes Leben der behinderten Bürger zu gewährleisten. Dabei ist es von außerordentlicher Wichtigkeit, dass Behinderte nicht Adressat oder gar Objekt von Hilfe sind, sondern eigenverantwortlich, mündig und in der Regel selbst die besten Experten in Bezug auf ihre Behinderung sind und insbesondere darin, wie sie ihre Fähigkeiten so weitgehend wie möglich nutzen und ihre Teilnahme am Leben und der Gesellschaft so vollwertig wie möglich gestalten können. Laut Statistik beträgt der Anteil der Thüringer Bevölkerung, die als Schwerbehinderte nach dem Schwerbehindertengesetz anerkannt sind, 6,5 Prozent.

Behinderte Menschen sind in den letzten zehn Jahren mehr in das Bewusstsein der Menschen eingedrungen. Die "Aktion Mensch", wie schon gesagt, früher bekannt als die "Aktion Sorgenkind", ist dazu das bekannteste Beispiel. Aber auch die Gesetzgebung hat mit zum Beispiel dem Pflegeversicherungsgesetz oder dem Betreuungsgesetz neue verbesserte Rahmenbedingungen geschaffen. Ein Grundstein dafür ist schon die ambulante mobile Frühförderung, die von den sozialpsychiatrischen Zentren in Thüringen, wie Erfurt und Suhl und Greifenstein, durchgeführt werden oder durch integrative Kindertagesstätten oder ebenso wie die Frühförderstufen in den Grundschulen durchgeführt werden. Nicht zufrieden kann man und muss man sein mit dem Teil der Selbstbestimmung von Behinderten, das Leben aus eigener Kraft, also durch eigene Arbeit zu bestreiten. Viele Betriebe zahlen lieber die Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz, als dass sie behinderte Menschen einstellen. Das Schwerbehindertengesetz verpflichtet private und öffentliche Arbeitgeber mit mehr als 16 Arbeitsplätzen dazu, auf 6 Prozent der vorhandenen Arbeitsplätze Schwerbehinderte zu beschäftigen. Für jeden nicht besetzten Pflichtplatz hat der Arbeitgeber eine Ausgleichsabgabe von 200 DM an die Hauptfürsorgestelle zu zahlen. Ca. 30 Mio. DM an Ausgleichsabgabe haben Arbeitgeber derzeit jährlich in Thüringen zu zahlen. Dies entspricht 12.500 Pflichtplät

zen. Laut Statistik waren im Jahr 1997 im Freistaat Thüringen 4.984 Schwerbehinderte, das sind ungefähr 2,3 Prozent, als arbeitslos gemeldet. Bundesweit betrug der Anteil zu diesem Zeitpunkt 4,2 Prozent. Aber in allen anderen Bereichen hat es enorme Fortschritte zum selbstbestimmten Leben gegeben. Da geht es einmal um den medizinisch-therapeutischen und pflegerischen Aspekt. Durch die Trägervielfalt wird im hohen Maße garantiert, dass der Behinderte selbst entscheiden kann, wer ihm und in welchem Maße die Hilfe gewährt. Besonders hervorzuheben ist die flächendeckende ambulante Versorgung durch die Möglichkeit des Pflegeversicherungsgesetzes, um so die Heimaufnahme hinauszuschieben oder ganz abzuwenden.

Ambulante und vor allem mobile Pflegetherapie, wirtschaftliche Hilfe, aber auch Freizeit- und Beratungsangebote sind der wesentliche Unterschied gegenüber dem Zustand vor der Wende. Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Auskunftspflicht der Sozialleistungsträger sind in den §§ 13 bis 17 SGB I...

Herr Abgeordneter Grob, bitte kommen Sie zum Schluss.

... besteht ein flächendeckendes Netz an Beratungsstellen in freier Trägerschaft, die sich in ihrer gemeinnützigen Tätigkeit auf die unterschiedlichen Bereiche der Behindertenhilfe spezialisiert haben. Wenn ich zum Ende kommen muss, muss ich Ihnen noch ein paar Beispiele nennen, die Sie vielleicht auch kennen, Herr Nothnagel. Ich bin als Sozialdezernent bei Einweihung von Behindertenwerkstätten oft dabei gewesen, auch da hing mein Herz dran. Und wenn wir sehen, vor allen Dingen vor zwei Wochen waren wir in Wutha-Farnroda und haben dort eine Wohnstätte für Behinderte eingeweiht, auch einige von Ihnen waren dabei, auch da wurde wieder vieles geleistet für die Behinderten und dann kann ich Ihnen nur sagen, meine Damen und Herren, wer die Chancen für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen vergrößern will, muss den Willen haben, Behinderte zu akzeptieren und mit Behinderten leben zu wollen. Ich danke Ihnen.